Über philosophische Ansätze zum Mensch-Tier-Verhältnis und die Auswirkungen auf Jagd und Artenschutz hat der DJV mit dem Schweizer Publizisten Alexander Schwab gesprochen. Das 2-teilige Interview gibt Einblicke in die bizarre Gedankenwelt der Tierrechtsbewegung.
Tierbefreiung, Tierrechte und Tierschutz: Zwischenzeitlich gibt es viele Theorien, die sich damit beschäftigen, wie Menschen den Tieren auf diesem Planeten ein besseres oder gerechteres Leben ermöglichen könnten. Treibende Kraft sind vor allem Philosophen, die seit den späten 1970er Jahren die Sache der Tiere ideell befeuern. Die Tierrechtsbewegung ist ein Sammelbecken verschiedenster weltanschaulicher Strömungen, aber die wesentlichen praktischen Forderungen bleiben gleich: Tiere haben ein Recht auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück. Die konsequente Folge ist das Bestreben, sämtliche Nutzung von Tieren abzuschaffen, denn diese tangiert und verletzt immer deren vermutete Rechte. Ungeachtet dessen sind die Glücksbestrebungen von Wolf und Reh kaum unter einen Hut zu bringen sind. Aber es gibt ja die Idee von "Paradise Engineering", also die genetische Manipulation von Fleischfressern. Wie weit die Gedanken der Tierrechtsbewegung bereits verbreitet sind, erläutert der Schweizer Publizist Alexander Schwab im DJV-Interview.
DJV: Verbot von Zirkustieren, Einbrüche in Ställe oder Anti-Jagd-Demos: Welche eigentlichen Ziele verfolgt die Tierrechtsbewegung?
Alexander Schwab: Das Ziel der Tierrechtsbewegung ist es, sämtliche Nutzung von Tieren abzuschaffen. Dazu gehören natürlich auch Jagd, tierische Landwirtschaft oder Zoos - und die erzwungene weltweite Einführung des Veganismus. Die konsequente Durchsetzung von Tierrechten würde auch bedeuten, dass zum Beispiel die Ausbildung von Blindenhunden nicht mehr möglich wäre, weil kein Hund aus freien Stücken zum Blindenhund wird. Und so hat der Tierrechtsphilosoph Klaus Petrus folgerichtig zu Protokoll gegeben, dass die Ausbildung eines Blindenhundes der Versklavung eines Menschen gleichkomme. Gleiches gilt natürlich für Lawinen-, Polizei- und Jagdhunde.
Wie weit ist die Philosophie der Tierrechtsbewegung bereits verbreitet?
Die eine Tierrechtsphilosophie gibt es nicht, aber die Tierrechtsbewegung, hauptsächlich getragen von Philosophen, Theologen, Soziologen, Psychologen und Juristen. Sie hat über die Jahre aus den Universitäten heraus den Weg in politische Beratungsgremien und Ethikkommissionen gefunden. Dort hat sie nachweislich großen Einfluss, was sich nicht nur in der Gestaltung von Jagdgesetzen zeigt, sondern auch in der EU-Verfassung, wo Tierrechte im Grundsatz über die Verträge von Lissabon festgehalten sind.
Und wie sieht es in der Schweiz aus?
In der Schweiz ist die „Würde des Tieres“ in der Verfassung verankert, was ebenfalls ein großer Erfolg der Tierrechtsbewegung ist. Dieses Würdekonzept soll nach dem Willen von einigen Mitgliedern der entsprechenden Ethikkommission auch auf Pflanzen übertragen werden, was Tomatenspaghetti zum moralischen Problem machen würde. Tierrechtlich motiviert ist auch die aktuelle Initiative im Kanton Zürich mit dem Ziel, die bürgerliche Jagd (Volksjagd, Milizjagd) abzuschaffen – die Initianten hatten die nötigen 6.000 Unterschriften im Nullkommanichts zusammen. Ebenso problemlos verlief die Unterschriftensammlung für die Initiative „Grundrechte für Menschenaffen“ im Kanton Basel Stadt.
Nach Meinung von Tierrechtlern haben Tiere ein Recht auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück. Im wahren Leben frisst allerdings der Wolf das Reh und der Waschbär gefährdet den Uhu. Wie verhält es sich da mit den tierischen Rechten?
Es ist eine Form der intellektuellen Wohlstandsverwahrlosung, Ideologie über Realität zu setzen. Die Vorgänge in der Natur drehen sich im Wesentlichen ums Fressen und Gefressen werden sowie um Fortpflanzung. Die „Glücksvorstellungen“ von Tieren sind eh nicht harmonisierbar. Das durch die Evolution gegebene Wolf-Reh-Dilemma lässt sich „natürlich“ nicht lösen. Die Tierrechtsbewegung hat große Probleme damit, die Natur so zu nehmen, wie sie ist. Also auch zu akzeptieren, dass der Mensch in seiner Lebensgrundlage handeln muss, um zu überleben.
Und wie will die Tierrechtsbewegung dieses Dilemma lösen?
Philosophisch betrachtet kann sie es nicht lösen, denn die Evolution kann man nicht mit Wunschdenken und Haarspaltereien im Nanobereich aushebeln.
Es gibt ja auch das Konzept des "Paradise Engineering" ...
Genau. Der britische Philosoph David Pearce ist der Überzeugung, dass wir das Leiden auf der Welt komplett verschwinden lassen könnten, indem wir die Raubtiere genetisch zu Pflanzenfressern umprogrammieren und damit paradiesische Zustände herstellen: Der Wolf grast friedlich neben dem Reh. Die technischen Voraussetzungen dafür seien bereits gegeben, meint Pearce. Das sind gefährliche Allmachtsfantasien. Das ist der Stoff, aus dem die Albträume gemacht sind.
Die Bundesregierung hat sich in internationalen Abkommen zum Erhalt der biologischen Vielfalt verpflichtet. Wie soll Artenschutz in den Augen der Tierrechtsbewegung aussehen?
Keine Ahnung, dazu müssten Sie einen Tierrechtsphilosophen befragen. Für führende Köpfe der Tierrechtsbewegung steht das Lebensrecht des einzelnen Tieres über jeglichen ökonomischen oder ökologischen Interessen. Das bedeutet im Wesentlichen das Ende aller jagdlichen Eingriffe in der Kulturlandschaft. In dieser Selbstregulierungsromantik werden als Konzession an die Realität einige Ausnahmen gemacht etwa Notwehr oder Bewahrung einer Art vor der kompletten Ausrottung. Erst dann also sind Eingriffe legitim, wenn das Haus schon lichterloh brennt. Die Realitätsverweigerung der Tierrechtsbewegung ist zutiefst menschenfeindlich. Außerdem stehen die genannten und andere Ausnahmen, genau betrachtet, im Widerspruch zum grundsätzlichen Lebensrecht eines Einzeltieres. Artenschutz und Tierrechte sind unvereinbar.
Alexander Schwab (1953) wuchs in Brugg in der Schweiz auf, besuchte das College in Swindon, England und hat in Aberdeen, Schottland, Philosophie und Geschichte studiert. Beruflich war er in den Bereichen Marketing, Kommunikation und Beratung engagiert. Seit 2003 ist Schwab als Autor, Publizist und Verleger tätig. In der englischsprachigen Welt ist er vor allem durch „Hook, Line and Thinker – Angling & Ethics“ (2003) und den Bestseller „Mushrooming Without Fear“ (2006) bekannt. Auf Deutsch erschienen sind 2016 „Werte, Wandel, Weidgerechtigkeit 2.0“ und „Jagen für Nichtjäger“. Mehr Infos zu Autor und Büchern: www.eichelmändli.ch
Was unterscheidet einen Alzheimer-Patienten von einem gesunden Huhn, wenn es um Rechte geht? Und welche Rolle spielt der Tierschutz heute? Der Schweizer Publizist erläutert Ursprünge, Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Tierrechts-, Tierbefreiungs- sowie Tierschutzansätzen.
DJV: Philosophen der Tierrechtsbewegung haben offensichtlich unterschiedliche Ansätze. Was sind die Ursprünge und was steckt eigentlich dahinter?
Alexander Schwab: Es ist wichtig zu wissen, dass die Tierrechtsbewegung aus zwei unterschiedlichen philosophischen Denkmodellen besteht, der Tierbefreiung und dem Tierrecht. Zwischen Tierrechtlern und Tierbefreiern liegt ein unendlich tiefer philosophischer Graben. Der ist aber so schmal, dass sie problemlos gemeinsam an einem Strick ziehen können und die Tierrechtsbewegung bilden, die sich gegen jegliche Nutzung von Tieren ausspricht.
Was verbirgt sich hinter Tierbefreiung?
Peter Singer publizierte 1975 das Buch „Animal Liberation“ (Die Befreiung der Tiere) und damit war über Nacht die Tierrechtsbewegung geboren. Seine Philosophie kann man so skizzieren: Alle leidensfähigen Wesen haben Interessen. Diese müssen berücksichtigt werden und zwar unabhängig davon ob Mensch oder Tier. Zentral für das Verständnis: Nur die Leidensfähigkeit zählt, was nicht leidet, hat keine Interessen und muss nicht moralisch berücksichtigt werden. Peter Singers Philosophie basiert nicht auf Rechten, sondern auf Interessensabwägungen im Zusammenhang mit Leidensfähigkeit. Trotzdem redet Singer von „Rechten“, weil, wie er sagt, dass „Rechte“ propagandistisch nützlich sind.
Eine moralische Wertigkeit für Mensch, Tier und Umwelt. Was bedeutet das?
Ein Stein ist nicht leidensfähig, also ist er moralisch absolut wertlos, also ist auch unsere Umwelt wertlos, da sie nicht leidensfähig ist. Leichen sind nicht leidensfähig, also ist Sex mit Leichen für Peter Singer grundsätzlich kein moralisches Problem. Einen Schmetterling, von dem angenommen wird, dass er nicht leidet, dürfen wir fangen und nach Belieben misshandeln – was nicht leidet ist moralisch wertlos.
Gibt es denn keine Unterschiede zwischen Menschen und Tieren?
Nein, diese Grenze ist aufgehoben. Mensch und Tier werden nur unter dem Aspekt der Leidensfähigkeit betrachtet und so moralisch „bewertet“. Die singerschen Interessensabwägungen bevorzugen nicht im Vornherein den Menschen und sind schwer nachvollziehbar. So gilt für Singer, dass ein kranker Mensch, etwa ein Alzheimer-Patient, euthanasiert werden darf, ein gesundes Huhn aber ein Recht auf einen natürlichen Tod hat.
Und was haben die Tierrechtler zu sagen?
Tierrechtler hingegen berufen sich auf Tom Regan und sein Buch „The Case for Animal Rights“ (Das Plädoyer für Tierrechte, 1983): Jedes Lebewesen, das eine gewisse Form von Bewusstsein hat, ist ein „Subjekt eines Lebens“. Aus dieser Grundposition heraus leitet Tom Regan die Rechte für Tiere ab. Tierrechte sind individuelle Rechte – ein Heringsschwarm beispielsweise kann kein Rechtsträger sein, weil er kein „Subjekt eines Lebens“ ist. Gleiches gilt für die Umwelt und die Artenvielfalt. Das heißt, auch im Falle der Tierrechtsphilosophie, haben wir gegenüber unserer Lebensgrundlage keine moralische Verpflichtung! Das hat etwas Selbstzerstörerisches an sich. Für Tom Regan und seiner Anhänger spielt das Leiden der Tiere keine Rolle. Es geht ausschließlich um die Rechte der Tiere.
Und wie steht der klassische Tierschutz zu den Ideen der Tierrechtsbewegung?
Die Basis des Tierschutzes besteht heute aus einem Bündel verschiedenster Ideen aus Vergangenheit und Gegenwart. Der traditionelle Tierschutz ist keine radikale Weltverbesserungsideologie, wie es die Tierbefreiungs- und Tierrechtsphilosophie sind und lässt sich in einem Satz zusammenfassen: „Quäle nie ein Tier zum Scherz, denn es fühlt wie du den Schmerz“. Hier steht der passive Schutzgedanke und die Leidvermeidung im Vordergrund.
Tierschutz und Tiernutzung: passt das zusammen?
Der traditionelle Tierschutz bejaht die Nutzung und auch den Verzehr von Tieren durch den Menschen, allerdings unter Berücksichtigung gewisser Standards und Auflagen. So müssen zum Beispiel Nutz- und Haustiere artgerecht gehalten werden. Ein Blindenhund ist für den traditionellen Tierschutz kein grundsätzliches Problem. In Sachen Artenschutz handelt man pragmatisch obwohl auch der Tierschutz grundsätzlich auf Einzeltiere bezogen ist.
Also gibt es eine strikte Trennung zwischen Tierschutz und der Tierrechtsbewegung?
Vielleicht vor 20 Jahren noch. Der Tierschutz übernimmt immer mehr Sprache und Inhalte der Tierrechtsbewegung und wendet sich mehr und mehr einem aktiven Prinzip zu: dem Wohlergehen der Tiere. Die großen Tierschutzorganisationen bewegen sich heute eindeutig in Richtung Tierrecht oder sind schon dort und umgekehrt verstecken sich die Tierrechtsbewegten häufig hinter Tierschutzargumenten, So entstehen dann Hybridpositionen von großer praktischer Tragweite wie eben die Würde des Tieres in der Schweizer Bundesverfassung und Artikel 13 in der europäischen Verfassung, wo eben das „Wohlergehen der Tiere“ im Grundsatz festgehalten ist.
Alexander Schwab (1953) wuchs in Brugg in der Schweiz auf, besuchte das College in Swindon, England und hat in Aberdeen, Schottland, Philosophie und Geschichte studiert. Beruflich war er in den Bereichen Marketing, Kommunikation und Beratung engagiert. Seit 2003 ist Schwab als Autor, Publizist und Verleger tätig. In der englischsprachigen Welt ist er vor allem durch „Hook, Line and Thinker – Angling & Ethics“ (2003) und den Bestseller „Mushrooming Without Fear“ (2006) bekannt. Auf Deutsch erschienen sind 2016 „Werte, Wandel, Weidgerechtigkeit 2.0“ und „Jagen für Nichtjäger“. Mehr Infos zu Autor und Büchern: www.eichelmändli.ch
Fels in der Brandung des ländlichen Raums: Der Deutsche Jagdverband (DJV) und seine Landesjagdverbände trauern um ihren Ehrenpräsidenten Constantin Freiherr Heereman von Zuydtwyck. Er verstarb im 86. Lebensjahr am 26. Juli 2017.
Diejenigen von uns, die Constantin Freiherr Heereman erlebt haben, kannten ihn als einen verlässlichen, entschlossenen, fachlich hoch versierten Gesprächspartner, der immer bereit war, bis zum Letzten für die Belange der Natur, der Jagd und des gesamten ländlichen Raums einzutreten. Aufgrund seiner Wurzeln und der damit verbundenen Verankerung mit dem ländlichen Raum, gepaart mit seinem ehrenamtlichen Engagement und seiner Leidenschaft, hat er sich voll und ganz der politischen Einflussnahme verschrieben und oftmals private Belange hinten angestellt. "Eigentum verpflichtet" war für Freiherr Heereman keine leere Worthülse, sondern Leitsatz für sein politisches Wirken. Er trat für ein wiedervereintes Deutschland und für ein geschlossenes Europa ein, vergaß aber nie die Auswirkungen politischer Entscheidungen für den Einzelnen.
Wer Streit mit Freiherr Heereman suchte, konnte ihn bekommen. Aber niemals nachtragend, sondern in der Sache konsequent und menschlich fair. Diese Streitkultur werden wir vermissen, wünschten uns diese aber von vielen Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft. Wer mit Ideologie und fadenscheinigen Argumenten gegen ihn antreten wollte, konnte sicher sein, nicht als Sieger aus dem Streitgespräch herauszugehen. Freiherr Heereman bestach dabei immer mit einer Mischung aus enormen Fachwissen und gekonnter Zuspitzung mit dem nötigen Witz. Kernsätze wie: „Die können ihre Mitgliederversammlung in einer Telefonzelle abhalten.“, bleiben für uns unvergessen.
Wir sind in diesen Stunden mit tiefem Mitgefühl bei seiner Familie. Die Fußspuren, die Freiherr Heereman hinterlassen hat, bleiben bestehen. Die Erinnerungen an einen wundervollen Menschen geben die Kraft, bei aller Trauer auch Dankbarkeit zu empfinden.
Die Fährte seines Schaffens beim Deutschen Jagdverband ist lang: Er war von 1976 bis 2004 Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen, von 1995 bis 2003 Präsident des DJV und von 1997 bis 2006 Vizepräsident des Europäischen Dachverbandes FACE. 28 Jahre führte Freiherr Heereman den Deutschen Bauernverband. Bei seiner Wahl zum DJV-Präsidenten wurden die tiefe Verbundenheit mit seinem Berufsstand und sein authentisches Auftreten deutlich: Die Delegierten des damaligen Bundesjägertages begrüßte er als frisch gewählter Jägerpräsident mit den Worten "liebe Bäuerinnen und Bauern". Sowohl national als auch international hat er sich immer für die Belange der Erhaltung der Lebensräume und der Entwicklung des ländlichen Raums eingesetzt. Dabei waren kooperative Ansätze und freiwillige Maßnahmen seine Prämissen.
Sein Engagement für Politik und Gesellschaft wurde mit dem Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Vom Deutschen Jagdverband wurde ihm bereits 1980 die DJV-Verdienstnadel in Gold, als höchste Auszeichnung des Verbandes, verliehen. Nach Ende der Amtszeit als DJV-Präsident wurde er zum Ehrenpräsidenten des DJV ernannt und ließ es sich nicht nehmen, möglichst auf jedem Bundesjägertag und jeder Internationalen Grünen Woche anwesend zu sein.
Er stand uns immer mit Rat und Tat zur Seite und auch in schwierigen Situationen immer hinter dem Deutschen Jagdverband.
Wir werden sein Andenken bewahren, seine Fährte weitergehen für die Zukunft von Wild, Jagd und Natur und sagen Waidmannsdank.
Ein kleiner, pelziger Räuber sorgt für viel Unmut unter Autofahrern. Steinmarder haben es besonders oft auf Zündkabel, Kühlwasserschläuche oder Antriebs- und Lenkmanschetten abgesehen. Bundesweit richten sie dabei Schäden in Millionenhöhe an.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zählte 2015 bundesweit 207.000 Schadensfälle verursacht durch Marder. Dabei richteten sie einen Schaden von rund 63 Millionen Euro an. Im Vergleich zu 2014 sank die Anzahl gemeldeter Schadensfälle um rund vier Prozent. Autofahrern empfehlen der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) auf Warnsignale wie herumliegende Gummi- und Kabelteile oder ausgelaufene Flüssigkeit zu achten. Wenn Marderschäden rechtzeitig erkannt werden, kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung für die Schäden auf. Folgekosten, die durch einen Unfall entstehen, deckt nur eine Vollkaskoversicherung ab.
Besonders vor und während der Paarungszeit – Ranzzeit genannt – im Juli und August verteidigen Steinmarder ihr Revier gegen Rivalen. Auch Pkw werden von ihnen als Speisekammer, Schlafplatz oder Aussichtsplattform aktiv in das eigene Revier integriert. Riecht es nach vermeintlichem Konkurrenten, greift der Marder alle Autoteile an, die nach dem Nebenbuhler duften. Weibliche Marder, auch Fähen genannt, zeigen ebenfalls solch ein aggressives Verhalten Konkurrenten gegenüber. Besonders Betroffen sind deshalb Berufspendler, die - ohne es zu wissen - ihr Auto in verschiedenen Marderrevieren parken.
Ein Patentrezept zur Marderabwehr gibt es nicht, zumal oft bereits nach kurzer Zeit Gewöhnungseffekte einsetzen. Maschendraht unter dem Motorraum, Geruchsprays oder Ultraschallgeräte haben sich als Vorsichtsmaßnahmen oft bewährt. Zudem helfen regelmäßige Motorraumwäschen zur Beseitigung von Duftmarken der Steinmarder.
Steinmarder sind Kulturfolger, sie fühlen sich also auch in der Nähe des Menschen wohl. Informationen, welche Maßnahmen gegen Marder im Haus und Auto helfen, sind in der vom Deutschen Jagdverband (DJV) herausgebrachten Broschüre „Wilde Wohngemeinschaft – Wildtiere in der Stadt und ihre Folgen“ zu finden. Die Broschüre gibt es hier zum Herunterladen: http://bit.ly/Auto-Marder. Oder im DJV-Shop zu bestellen: www.djv-shop.de. Auf dem DJV-Youtube-Kanalfinden Interessierte kurze Animationsfilme zum Umgang mit Steinmardern und anderen Kulturfolgern wie Waschbär, Fuchs und Wildschwein.
Die Natur ist uninteressant, das Landleben langweilig, die Jagd überflüssig und Bäume fällen schlecht für den Wald – diese Vorurteile über Ansichten der „Generation Selfie“ müssen dringend revidiert werden. Denn die neue Studie „Fokus Naturbildung“ zeichnet ein ganz anderes Bild.
Kinder und Jugendliche fühlen sich wohl in der Natur, finden es spannend, sie auf eigene Faust zu entdecken und interessieren sich sehr für die Arbeit der Landwirte, Förster und Jäger. Allerdings kennen sie deren Aufgaben kaum, ebenso wenig wie die eigenen Möglichkeiten, Naturschutz zu betreiben. Außerschulische Lernangebote stellen eine große Chance dar, dies zu ändern.
Vor allem Freiheit (74 %) und Abenteuer (71 %), aber auch Stille (53 %) und Gesundheit (42 %) verbinden junge Menschen mit Natur. Dort suchen sie Spaß und Action sowie einen Ausgleich zum Schulalltag (je 74 %). Das sind zentrale Ergebnisse der Studie „Fokus Naturbildung“. Auftraggeber waren der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV), der i.m.a – information.medien.agrar e.V. und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. (SDW).
Umfrage 2017: Was fällt Dir ein, wenn Du an Natur denkst?
Wie geht Naturschutz?
Deutlich mehr als die Hälfte (59 %) der Befragten fühlt sich von der Zerstörung der Natur in Deutschland bedroht und 88 Prozent ärgern sich über den sorglosen Umgang mit dieser. Als Konsequenz fühlen sich fast drei Viertel (72 %) der Befragten persönlich verantwortlich für Naturschutz und mehr als die Hälfte (56 %) gibt an, etwas zu tun. Bei konkreter Nachfrage beschränkt sich das Engagement allerdings hauptsächlich auf Mülltrennung und -vermeidung. Besonders erschreckend: Fast einem Viertel der Kinder und Jugendlichen ist überhaupt nicht klar, was sie zum Naturschutz beitragen können.
Schüler wollen Wald und Bauernhof erkunden
Eine überwältigende Mehrheit der Befragten will bei Schulbesuchen im Wald (77 %) oder auf dem Bauernhof (82 %), dass ihnen dort Menschen ihre Arbeit zeigen und erklären. Sie fänden es zudem interessant, selbst Hand anzulegen (je 71 %). Ein festes Programm sehen sie dabei eher als hinderlich an.
Jugendliche in Deutschland stimmen einer schonenden Nutzung der Natur mehrheitlich zu. So sind mehr als 80 Prozent der Jungen und Mädchen der Auffassung, dass Wälder wirtschaftlich genutzt werden dürfen, „solange nicht mehr Holz entnommen wird, als nachwächst“. Auch sagen mehr als 60 Prozent, dass die Jagd wichtig sei, „damit das Wild nicht zu viele Schäden in Wald und Feld anrichtet“. Und fast 80 Prozent sind überzeugt von der Bedeutung der Landwirtschaft „für Pflege und Erhalt von Natur und Landschaft“. Hatten die Befragten einen Bezug zur Land- bzw. Forstwirtschaft oder Jagd, fiel die Bewertung dieser Bereiche noch positiver aus. Die Notwendigkeit der Jagd erkannten dann knapp 80 Prozent (plus 16 Prozentpunkte). Weniger ausgeprägt war dieses Phänomen bei der Land- (plus sieben Prozentpunkte) und Forstwirtschaft (plus drei Prozentpunkte). Allerdings zeigt die Studie auch, dass oftmals nicht bekannt ist, wie die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen konkret aussieht. Die Aufgaben von Landwirten, Förstern und Jägern sind größtenteils unbekannt.
Chancen für die Bildungsarbeit
Der DJV, der i.m.a und die SDW sehen in diesem Kontext großes Potenzial für die bestehenden außerschulischen Lernangebote: Die von den Kindern und Jugendlichen als überwiegend positiv benannten Gefühle gegenüber der Natur insgesamt sowie der Landwirtschaft und dem Wald im Besonderen können zum Erwerb von Kompetenzen für nachhaltiges Handeln genutzt werden. So können außerschulische Lernangebote einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung umweltbewussten Verhaltens und dem Schutz natürlicher Ressourcen leisten und dazu das konkrete „Handwerkszeug“ anbieten. Insgesamt sind weniger starre Strukturen bei der Wissens- und Erfahrungsvermittlung erforderlich, um auf die Interessen und Bedürfnisse der jungen Menschen flexibler eingehen zu können.
Umfrage 2017: Einstellung zu Land-, Forstwirtschaft und Jagd
Für die Studie „Fokus Naturbildung“ hat das ECOLOG Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung Antworten von mehr als 1.000 Jungen und Mädchen im Alter zwischen zwölf und 15 Jahren ausgewertet. Die Befragung war in zwei qualitative und eine quantitative Teilstudie gegliedert, deren Daten von Frühjahr bis Winter 2016 erhoben wurden. Der qualitative Teil wurde vom IfA Marktforschung Bremer + Partner durchgeführt. Auftraggeber waren der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV), der i.m.a – information.medien.agrar e.V. und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. (SDW). Gefördert wurde die Studie von der Landwirtschaftlichen Rentenbank und der Stiftung Unternehmen Wald.
Forderungen aus der Studie „Fokus Naturbildung“ für die zukünftige Bildungspolitik und die Angebotsentwicklung
Kurzfristige Ziele: Hinweise für künftige Angebote
Der weit verbreitete Wunsch der Befragten nach Freiheit und Abenteuer sollte bei weniger starren Angeboten die aktive Einbindung und mehr Eigeninitiative der Jugendlichen ermöglichen.
Jugendliche stimmen einer schonenden Nutzung der Natur zu. Sie haben jedoch kaum Vorstellungen, wie diese aussehen kann. Die Einbindung von Förstern, Jägern und Landwirten können diese Lücke füllen und zum Beispiel gut in die Nachmittagsangebote der Schulen integriert werden.
Die Studienergebnisse zeigen, dass der Wille zum Naturschutz bei den Kindern und Jugendlichen groß ist, das Wissen um die eigenen Möglichkeiten allerdings eher gering. Angebote sollten Jugendlichen deshalb Aktionen und Handlungsvorschläge zum Erhalt der natürlichen Ressourcen im Alltag aufzeigen und sie befähigen, das Erlebte in Bezug zu ihrer eigenen Lebenswelt zu setzen und Werthaltungen zu entwickeln. Im Sinne von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) sollen sie sich selbst als aktiven Teil der Natur erleben und Handlungsspielräume finden.
Mittelfristige Ziele: Verbesserung der Rahmenbedingungen
Zur intensiveren Naturbildung vor Ort müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden:
Die Erreichbarkeit naturnaher Räume sollte durch eine geeignete Unterstützung (z. B. ÖPNV-Fahrkostenzuschüsse) erleichtert werden.
In den Bildungsplänen muss ausreichend Zeit für Aufenthalte im Wald, auf dem Bauernhof oder anderen naturnahen Orten vorgesehen werden, beispielsweise in Form eines „Tages für Naturbildung“ pro Schuljahr.
Lehrkräfte müssen über die Angebote ausreichend informiert werden.
Zur Durchführung von Naturbildung vor Ort müssen Kenntnisse über die Bedürfnisse der Jugendlichen und Erfahrungen in der Umsetzung dem pädagogisch arbeitenden Personal der außerschulischen Lernorte vermittelt werden.
Über den DJV:
Der Deutsche Jagdverband (DJV) ist der Dachverband der 15 Landesjagdverbände mit 245.000 Jägern und Ausnahme von Bayern. Seine Aufgabe ist der Erhalt, die zukunftsgewandte Weiterentwicklung und der Schutz von Wild, Jagd und Natur. er DJV ist – nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz – eine staatlich anerkannte Naturschutzvereinigung, ebenso wie die meisten Landesjagdverbände. Mit der Initiative Lernort Natur verfolgt der DJV Umweltbildung, die die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen in den Mittelpunkt stellt.
Kontakt: Deutscher Jagdverband e. V. (DJV) Pressesprecher: Torsten Reinwald Tel.: (030) 209 1394 0 Fax: (030) 209 1394 30 E-Mail: djv@jagdverband.de
Über den i.m.a e.V.:
Als gemeinnütziger Verein informiert der i.m.a e.V. über die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen, die in der Landwirtschaft tätig sind, und über die Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft. Weil immer mehr Menschen immer seltener Gelegenheit haben, sich selbst ein reales Bild von der Landwirtschaft zu machen, kommt es insbesondere darauf an, bereits Kindern und Jugendlichen durch die Bereitstellung von Lehrmaterialien und mit Hilfe von Pädagogen Einblicke in die heutige Welt der Landwirtschaft zu vermitteln. Die i.m.a-Arbeit wird von den deutschen Bäuerinnen und Bauern getragen und von der Landwirtschaftlichen Rentenbank finanziell gefördert.
Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Bundesverband e.V. (SDW) ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Zweck zum Schutz des Waldes und der Landschaft. 1947 wurde die SDW in Bad Honnef gegründet und ist damit eine der ältesten deutschen Umweltschutzorganisationen. Die Aktivitäten der SDW richten sich an unterschiedliche Zielgruppen und Akteure aus den Bereichen Naturschutz, Forstwirtschaft, ländlicher Raum und Bildung. Hierbei werden moderne bildungs- und erlebnispädagogische Kenntnisse und Vermittlungsmethoden angewendet, um so den Wert des Ökosystems Wald den Menschen nahe zu bringen und zum aktiven Naturschutz beizutragen.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Internationale Rat zur Erhaltung der Jagd und des Wildes (CIC) würdigen die wichtige Rolle des Zolls bei der Bekämpfung von Artenschutzkriminalität. Immer wieder beschlagnahmen Behörden geschützte Tier- und Pflanzenarten, die illegal eingeführt werden. Ein neues Werbeplakat sorgt allerdings für Unverständnis.
Aktuell wirbt der Zoll um neue Nachwuchskräfte mit dem Werbeslogan: „Trophäenjägerjäger gesucht“ – und stößt damit die Jägerschaft vor den Kopf. Der Slogan pauschalisiert und bedient Jagdgegner-Klischees von der Auslandsjagd, die schlecht sei für den Artenschutz. In der Realität sind es allerdings Urlauber, die Einfuhrvergehen begehen: Mehr als 90 Prozent geschützter Tier- und Pflanzenarten, die vom Zoll beschlagnahmt wurden, sind Souvenirs, die Touristen von Auslandsreisen mit nach Deutschland bringen. Gelegentliche Beanstandungen bei Jägern sind in aller Regel harmlose Formfehler, etwa wenn ein Einfuhrdokument in Kopie und nicht als Original vorgelegt wird. Darauf weisen der Deutsche Jagdverband (DJV) und die deutsche Delegation des Internationalen Rats zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) hin. Im Jahr 2000 hat die Internationale Weltnaturschutzunion IUCN nachhaltige Jagd sogar als eine Form des Natur- und Artenschutzes anerkannt.
Ziel der Kampagne für Nachwuchskräfte beim Zoll solle es sein, mit Vorurteilen zu brechen, erklärte der Präsident der Generalzolldirektion, Uwe Schröder: „Wir wollen vor allem zeigen, wie facettenreich und spannend unser Beruf ist und mit Klischees aufräumen [...]“. Das ging mit dem Plakat zur Werbung für Nachwuchskräfte völlig daneben, weil eben Jagdgegner-Klischees bedient werden, meinte DJV-Vizepräsident Dr. Wolfgang Bethe: „Deutschlands Jäger halten sich an Gesetze, wenn es um Jagdtourismus und Einfuhr von Trophäen geht. Es gilt eine Null-Toleranz-Politik: Sollten Jäger im Ausnahmefall gegen Artenschutzbestimmungen verstoßen, dann können sie nicht auf Verständnis bei der organisierten Jägerschaft hoffen“. Der Bundesfinanzminister wäre gut beraten, das Werbemotiv einzustampfen, so die Meinung von DJV und CIC.
Mancher wundert sich zur Zeit über rätselhafte Muster im Kornfeld. Der DJV gibt Entwarnung: Nicht Außerirdische verursachen die kreisrunden Naturphänomene, sondern liebestolle Rehe während der Paarungszeit. Auf Landstraßen sollten Autofahrer jetzt auch tagsüber mit Wildwechsel rechnen.
Im Hochsommer steigt das Wildunfallrisiko. Schuld daran sind paarungsbereite Rehe in der Brunftzeit. Dem Liebesrausch verfallen, verfolgt der Rehbock seine Auserwählte auch tagsüber kilometerweit. Besonders hoch her geht es an heißen Tagen im Juli und August. Dann kreuzen Bock und Ricke vermehrt die Fahrbahn. Der Deutsche Jagdverband (DJV) bittet alle Verkehrsteilnehmer jetzt besonders vorsichtig zu fahren um rechtzeitig bremsen zu können. Dies gilt speziell für unübersichtliche Straßenabschnitte entlang von Wäldern und Feldern. Lässt sich ein Zusammenstoß nicht vermeiden, sollte der Fahrer nicht versuchen auszuweichen, sondern bremsen und das Lenkrad festhalten.
Vor der Paarung treibt der Rehbock die Ricke oftmals im Kreis. In Getreidefeldern entstehen sogenannte "Hexenringe" von 10 bis 30 Metern Durchmesser. Diese Naturphänomene weisen demnach weniger auf Besuch aus dem All, sondern vielmehr auf irdische Re(h)produktion hin.
Weitere Informationen:
Wie kann ich Wildunfälle verhindern und was muss ich tun, wenn's doch gekracht hat? Verhaltenstipps für Verkehrsteilnehmer gibt es hier.
Karolin Klar hat Anfang Juli ihren ersten internationalen Wettkampf im jagdlichen Schießen absolviert. Bei der Europameisterschaft in Ungarn hat sie den 4. Platz erreicht. Die 27-Jährige aus Tecklenburg (Nordrhein-Westfalen) spricht mit dem Deutschen Jagdverband (DJV) über Ihre Erlebnisse.
DJV: Wie haben Sie die Siegerehrung bei der Europameisterschaft erlebt?
Karolin Klar: Ich war sehr aufgeregt! Die Ergebnisse kamen erst nach und nach rein. Als klar war, dass es der 4. Platz geworden ist, war ich super glücklich. Ich freue mich, dass ich mein Potenzial in diesem starken Starterfeld zeigen konnte. Die Stimmung war sehr gut, ich habe mich auch sehr über die Erfolge der anderen Damen gefreut. Vor allem natürlich auch über unsere Gold- und Bronzegewinner der Veteranenklasse. Die Leistung aller deutschen Schützen ist hoch anzuerkennen.
Also ist der 4. Platz ein Erfolg für Sie oder schwingt auch etwas Wehmut über den knapp verpassten Podiumsplatz mit?
Der 4. Platz ist eine super Leistung! Trotz des heißen Wetters - es war bis zu 36 Grad Celsius warm - konnte ich mein Ziel, die 700-Punkte-Marke zu knacken, erreichen. Bei solcher Hitze und Anspannung bei so einem Wettkampf muss man die Nerven behalten. Ich denke, das ist mir gut gelungen. Bei den Wurfscheiben habe ich im Schnitt 20 von 25 möglichen geschossen, das war klasse!
Die Europameisterschaft war Ihr erster internationaler Wettkampf. Ist das aufregender als ein Wettkampf in der Heimat?
Auf jeden Fall! Zumal auf europäischen Wettkämpfen ja andere Disziplinen, wie der Compak-Parcours oder die Gams am Pirschstock geschossen werden. Das macht mir riesigen Spaß – darauf habe ich mich richtig gefreut. Zu den Kugelbahnen ging es dann auch mal landestypisch mit der Pferdekutsche. Außerdem war ich sehr glücklich darüber, von zwei teilnehmenden Freunden aus Hamburg und der Lüneburger Heide nach Ungarn begleitet zu werden. Die haben sich toll um mich gekümmert, sodass ich mich voll und ganz auf das Schießen konzentrieren konnte.
Ganz konzentriert: Karolin Klar hat ihr Ziel genau im Blick.
Wie haben Sie das Land und die Menschen dort erlebt?
Die Menschen in Ungarn sind sehr gastfreundlich. Ich war schon des Öfteren dort zur Jagd und habe immer wieder nette Menschen kennengelernt. Für mich persönlich ist es wichtig, sich in einem anderen Land auch auf Kultur und Leute einzulassen, um neue Eindrücke zu gewinnen. Das gilt auch für das Essen: Wir haben einige lokale Spezialitäten probiert und waren rundum zufrieden. Es war eine tolle Zeit in Ungarn.
Wie sieht der Alltag einer Jagd-Schützin aus, welchen Stellenwert nimmt die Jagd in Ihrem Leben ein?
Die Jagd hat einen besonderen Stellenwert für mich. Ich habe diese Leidenschaft mittlerweile zum Beruf gemacht und arbeite bei der Waffen Rolf Schönlein GmbH in Ibbenbüren. Ich bin also täglich mit dem Thema beschäftigt. Das Training versuche ich so oft wie möglich zu absolvieren, meistens am Wochenende. Darüber hinaus sehe ich aber auch die Wettkämpfe als Trainingseinheiten und versuche mich stets zu verbessern. Dabei gilt mein persönlicher Dank Rolf Schönlein und Mark Ganske, aber auch allen anderen, die für mich da sind und mich unterstützen.
Wie geht es für Sie weiter? Wann steht der nächste Wettkampf an?
Derzeit trete ich als Einzel-Schützin und mit der Damenmannschaft Warendorf bei der Landesmeisterschaft von Nordrhein-Westfalen an. Im September folgt die Bundesmeisterschaft in Garlstorf. Ich bin optimistisch im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen.
Die Europameisterschaft im jagdlichen Schießen
Der Wettkampf findet ein Mal pro Jahr statt. Die Ausrichter-Länder wechseln dabei. In den vergangenen Jahren waren Slowenien (2016) und Tschechien (2015) Gastgeber. Neben den klassischen Disziplinen gibt es zusätzliche wie Gams am Pirschstock, Keiler laufend von links nach rechts und den Compak-Parcours im Wurfscheibenschießen. Insgesamt können maximal 800 Punkte erreicht werden. Die Ergebnisliste der Europameisterschaft 2017 finden Sie hier.
Seit 6. Juli 2017 sind die neuen Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig. In der Zwischenzeit haben den DJV zahlreiche Fragen erreicht. Im Interview erklärt Frank Göpper, Geschäftsführer des Forums Waffenrecht, was Jäger künftig zu beachten haben.
Das geänderte Waffengesetz ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet für Jäger hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung. Schränke der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung sind ab jetzt beim Neukauf für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen nicht mehr erlaubt. Für bereits registrierte A- und B-Schränke gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Neu erworbene Standardschränke müssen ab sofort die Stufe 0 oder 1 aufweisen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht. Der DJV hat mit Frank Göpper, Geschäftsführer des Forums Waffenrecht über die Details des geänderten Waffengesetzes gesprochen und Fragen von Jägern aufgegriffen.
Wie schnell muss eine Waffe nach Erwerb gemäß §13 WaffG bei den Behörden gemeldet werden?
Jäger müssen den Erwerb einer Waffe - egal ob auf Jagdschein oder Waffenbesitzkarte (WBK) - innerhalb von zwei Wochen bei den Behörden melden.
Welche Änderungen ergeben sich für die Aufbewahrung von Schusswaffen?
Der Neukauf von Schränken der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen – also auch Jagdwaffen – ist ab dem 6. Juli 2017 nicht mehr zulässig. Ab dann können Jäger für die Aufbewahrung ihrer Schusswaffen bei der Behörde nur noch Waffenschränke registrieren lassen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 0, entsprechen.
Für Waffenschränke ab Stufe 0 und höher gilt weiterhin: Waffen und Munition müssen nicht getrennt aufbewahrt werden. Der Gesetzgeber hat nun klargestellt, dass Waffen nur ungeladen gelagert werden dürfen, eine Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes.
Wie muss Munition zu Hause gelagert werden und in welchem Behältnis?
Der Mindestaufbewahrungsstandard für erlaubnispflichtige Munition ist und bleibt das Stahlblechbehältnis (Metallkassette) mit Schwenkriegelschloss.
Wie muss ich Waffen und Munition in einem Schrank der Klasse 0 oder 1 lagern?
Ab 200 Kilogramm Gewicht dürfen in einem Schrank der Klasse 0 gemäß DIN/ EN 1143-1 unbegrenzt Langwaffen, bis zu 10 Kurzwaffen und Munition gelagert werden. Unter 200 Kilogramm Gewicht dürfen im Waffenschrank der Klasse 0 gemäß DIN/ EN 1143-1 unbegrenzt Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen gelagert werden, ebenso Munition. In einem Schrank der Klasse I und höher kann unabhängig vom Gewicht eine unbegrenzte Anzahl an Kurz- und Langwaffen gelagert werden. Eine Trennung von Munition und Waffen ist in einem Schrank der Klasse 0 gemäß DIN/ EN 1143-1 grundsätzlich nicht notwendig.
Ich besitze einen Waffenschrank der Klasse 0. Eine Befestigungsmöglichkeit gibt es nur im Schrankboden. Diese kann ich nicht nutzen, ohne die Isolierung zu beschädigen. Der Waffenschrank steht also frei ohne Befestigung. Ist das erlaubt?
Eine weitere Verankerung eines Schrankes der Klasse 0 gemäß DIN/ EN 1143-1 ist unabhängig vom Gewicht gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Was passiert mit A- und B-Schränken, die vor Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes erworben und von der Behörde eingetragen wurden?
Für A- und B-Schränke gilt der Bestandsschutz. Sie können weiterhin unbeschränkt benutzt werden. Der jetzige Besitzer kann auch weitere Waffen hinzukaufen und diese in den bestehenden Schränken lagern. Wenn der Schrank nach den gesetzlichen Regelungen voll ist, muss bei Neukauf mindestens ein Schrank der Stufe 0 erworben werden.
Folgende Lagerkapazitäten gelten für Schränke mit Bestandsschutz: Im A-Schrank dürfen bis zu 10 Langwaffen gelagert werden. Beim B-Schrank gibt es keine Begrenzung für Langwaffen. Ein B-Schrank unter 200 Kilogramm Gewicht darf zudem 5 Kurzwaffen enthalten, ab 200 Kilogramm Gewicht 10 Kurzwaffen. Ist der B-Schrank weniger als 200 Kilogramm schwer, jedoch fest verankert, darf er auch 10 Kurzwaffen enthalten.
Kann ich jetzt noch einen gebrauchten, bei der Waffenbehörde eingetragenen A- oder B-Schrank für die Aufbewahrung meiner erlaubnispflichtigen Waffen erwerben?
Die Besitzstandswahrung für A- und B-Schränke gemäß VDMA 24992 gilt für die „Aufrechterhaltung der bisherigen Nutzung“ und grundsätzlich nicht bei Weitergabe an andere Besitzer. Ein solcher Erwerb wäre also zur Waffenaufbewahrung nicht geeignet.
Wie ist das nun konkret mit dem Vererben von Waffenschränken der Klassen A und B?
Waffenschränke der Klassen A und B gemäß VDMA 24992 dürfen zur Waffenaufbewahrung nicht vererbt werden und anschließend durch den oder die Erben nicht zur Waffenaufbewahrung (weiter-) genutzt werden.
Darf ein Familienmitglied, das nächstes Jahr den Jagdschein besteht und sich die erste Waffen zulegt, diese im vorhandenen legalen A- oder B-Schrank aufbewahren?
Ja, das ist erlaubt. Die gemeinsame Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft ist bei der Weiternutzung von A- und B-Schränken erlaubt, und selbst bei Versterben des heutigen Besitzers dürfen die späteren Mitaufbewahrer den Schrank weiternutzen.
Was muss ich tun, wenn der Waffenschrank zwar vor dem 6. Juli 2017 im Besitz war und genutzt wurde, aber bisher bei der Behörde noch nicht registriert ist?
Grundsätzlich besitzen die bisher rechtmäßig genutzten Waffenschränke Bestandsschutz. Man sollte nach Möglichkeit Belege (z. B. Kaufquittung) aufbewahren, um im Zweifelsfall belegen zu können, dass man den fraglichen Schrank bereits vor dem 6. Juli 2017 rechtmäßig genutzt hat. Eine weitere Möglichkeit ist auch, dies bei der Behörde anzuzeigen.
Was ist bei bestehenden Waffenräumen zu beachten?
Es gibt keine Änderungen. Ein bestehender, behördlich abgenommener Waffenraum behält seine Gültigkeit.
Was passiert, wenn ich Waffen falsch aufbewahre?
Es gibt keine Änderungen. Wenn Waffen unzulässig aufbewahrt werden und dadurch die Gefahr des Abhandenkommens geschaffen wird, ist dies - bei Vorsatz - ein Straftatbestand. Dies kann nach wie vor mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Besitzt jemand zum Beispiel mehrere Kurzwaffen, die ordnungsgemäß gelagert sind, hält jedoch eine Kurzwaffe zur Selbstverteidigung im Kleiderschrank zurück, so ist dies vorsätzlich unsachgemäße Lagerung.
Die fahrlässige Aufbewahrung ist kein Straftatbestand, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Aber: Jeder, der seine Waffen und Munition fehlerhaft aufbewahrt, riskiert seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren.
Was passiert, wenn ich eine Patrone in der Jackentasche vergesse?
Die fahrlässige Aufbewahrung von Munition in einer Jackentasche ist zwar kein Straftatbestand, diese Fahrlässigkeit kann aber im Einzelfall auch zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen.
Wie sieht es mit der Aufbewahrung von Munition und Waffen in der Jagdhütte aus?
Der bisher § 13 Abs. 6 der Allgemeinen Waffengesetzverordnung (AWaffV) wird inhaltlich unverändert zum § 13 Abs. 4 AWaffV: „In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.“ Es ändert sich dort also nichts.
Was passiert bei einem Diebstahl von Waffen und Munition in der Jagdhütte während der Nacht, wenn alle schlafen?
Wenn Waffen oder Munition abhanden gekommen sind, ist gemäß § 37 Abs. 2 WaffG unverzüglich (so schnell wie möglich) die zuständige Behörde darüber zu unterrichten. Verspätete Anzeigen bedeuten eine Ordnungswidrigkeit.
Was ist bei einer Übernachtung in der Jagdhütte hinsichtlich Aufbewahrung von Waffen und Munition zu beachten (ein Waffenschrank ist in der Regel nicht vorhanden)?
Hier kann keine pauschale Aussage getroffen werden; es gilt der ehemalige § 13 Abs. 11 AWaffV, der jetzt weitestgehend unverändert zu Abs. 9 wird. Lediglich statt „Absätze 1 bis 8“ werden zukünftig „Absätze 1 und 2“ stehen: „Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.“
Schwerpunkt ist also die „angemessene Aufsicht“: Situationsbedingt muss alles vorgenommen werden, was sinnvoll möglich ist. In diesem Zusammenhang könnte das „Führen wesentlicher Teile“ helfen (siehe Frage "Inwieweit kann ich wesentliche Teile einer Waffe erlaubnisfrei führen?")
Welche Änderungen ergeben sich für die Aufbewahrung von Blankwaffen und erlaubnisfreien Waffen?
Für Blankwaffen und andere erlaubnisfreie Waffen, wie etwa Luftdruckgewehre, ergeben sich keine Änderungen. Allerdings stellt der Gesetzgeber deutlicher als zuvor klar, dass auch freie Waffen vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt und entsprechend gelagert werden müssen. Die Lagerung sollte mindestens in einem abschließbaren Holzschrank oder einem abschließbaren Raum - etwa der Besenkammer - erfolgen. Auch eine abschließbare Wandvorrichtung - etwa für Degen oder Schwert - ist geeignet. Eine Armbrust muss verschlossen gelagert werden, ein Bogen hingegen ist laut Waffenrecht keine Waffe. Verschlossen und ungeladen müssen auch Gas- und Signalwaffen gelagert werden.
Gibt es Änderungen bezüglich des Waffentransportes?
Es gibt keine Änderungen bezüglich des Waffentransportes. Es gilt weiterhin: Auf dem Weg zum Jagdrevier darf die Waffe nicht schussbereit (ungeladen) frei geführt werden. Beim Transport - etwa zum Büchsenmacher oder zum Schießstand - darf die Waffe weder schussbereit noch zugriffsbereit sein und muss sich in einem verschlossenen Behältnis befinden. Für "nicht zugriffsbereit" gilt die Regel: Die Waffe darf nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden, also mit drei Handgriffen in drei Sekunden. Grundsätzlich empfehlenswert ist für den Transport ein separates Schloss am Waffenkoffer.
Bei einer kurzfristigen Lagerung der Waffe - etwa in Hotel oder Gaststätte - kann künftig ein wesentliches Teil der Waffe, wie das Schloss oder der Vorderschaft, erlaubnisfrei geführt werden. Die Vorteile: Wenn die Waffe abhanden kommt, ist sie nicht schießfähig. Potenzielle Diebe werden darüber hinaus durch eine unvollständige Waffe möglicherweise direkt abgeschreckt.
Wie erfolgt der Transport von Waffen und Munition zum Schießstand?
Waffen und Munition dürfen zum Schießstand nur „nicht schussbereit“ (Waffen müssen ungeladen sein) und „nicht zugriffsbereit“ transportiert werden. Nicht zugriffsbereit sind Waffen und Munition beispielsweise in einem verschlossenen Behältnis.
Wie erfolgt der Transport von Waffen und Munition zur Jagd? Was ist dabei genau zu beachten?
Auf dem Weg in das Jagdrevier entfällt die Verpflichtung, die Waffen „nicht zugriffsbereit“ zu führen, also der Transport im verschlossenen Behältnis. Die Waffen müssen lediglich ungeladen sein. Für den Transport der Munition gibt es keine weiteren Bestimmungen.
Wie erfolgt der Transport von Munition und Pulver für Wiederlader vom Büchsenmacher nach Hause?
Für den privaten Gebrauch können folgende Gesamtmengen, ohne die Voraussetzungen eines Gefahrguttransportes zu erfüllen, im PKW (nicht pro Person) transportiert werden: 3 Kilogramm Schwarzpulver oder 50 Kilogramm Munition (Bruttomasse). Der Transport hat in "handelsüblicher" Verpackung zu erfolgen.
Was ist, wenn ich Munition bei einem Händler bestelle und diese dann per DHL (oder ähnlich) geliefert wird. Bin ich für Missstände beim Transport verantwortlich?
Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Transport von Waffen und Munition trägt gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 u. 4 der Versender: Werden sie zur gewerbsmäßigen Beförderung überlassen, müssen die ordnungsgemäße Beförderung sichergestellt und Vorkehrungen gegen ein Abhandenkommen getroffen sein. Munition darf gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden.
Inwieweit kann ich wesentliche Teile einer Waffe erlaubnisfrei führen?
Bei Aufenthalt in Hotels oder Gasthöfen kann ein wesentliches Teil der Waffe, wie etwa das Schloss, erlaubnisfrei geführt werden. Bei Abhandenkommen der Waffe wäre diese nicht vollständig und somit nicht einsatzbereit. Dies zielt darauf ab, dass ein Dieb eine nicht schießfähige Waffe möglicherweise eher zurücklässt.
Welche neuen Besitzverbote gibt es?
Es gibt ein neues Besitzverbot für Geschosse mit Leuchtspur-, Spreng- und Brandsätzen und Hartkern. Bisher war nur die entsprechende Munition verboten. Diese sind für Jäger nicht relevant, höchstens für Sammler. Hartkerngeschosse sind Geschosse mit einer Brinellhärte über 400 HB. Bei Besitz von den genannten Geschossen und Munition riskiert der Legalwaffenbesitzer, seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren.
Wie genau sieht die neue Amnestie-Regelung für illegale Waffen aus?
Ab dem 6. Juli 2017 ist die straffreie Abgabe verbotener Gegenstände - etwa Hartkerngeschosse - und nicht rechtmäßig besessener Waffen für ein Jahr bei der zuständigen Behörde möglich. Kriegswaffen und Kriegswaffenmunition, wie etwa Granatwerfer oder Granatwerfer-Munition, sind von der Amnestie ausgenommen.
In welchen Fällen ist eine Verfassungsschutzabfrage vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis notwendig?
Zwingend notwendig ist sie gar nicht. Lediglich bei Personen, die dem Verfassungsschutz als Gefährder bekannt sind, werden die Daten des nationalen Waffenregisters gegengeprüft und dann die Waffen- oder Jagdbehörde in Kenntnis gesetzt.
Weitere Infos zum Forum Waffenrecht:
Das Forum Waffenrecht hat sich zum Ziel gesetzt, den legalen Waffenbesitz insgesamt zu verteidigen. Es geht darum, an der Gestaltung nationaler und internationaler Gesetze mitzuwirken, die die notwendigen Regelungen für die innere Sicherheit enthalten, ohne dabei die legalen Waffenbesitzer unnötig zu beschränken. Mitglieder sind Verbände, Unternehmen und Einzelpersonen. Jetzt Mitglied werden: ww.fwr.de/mitgliedschaft/aufnahmeantraege/