Afrika ohne Löwen? Das Bundesumweltministerium verbreitet anlässlich des Weltartenschutztages ein Schreckensszenario. Eine stärkere Regulierung der legalen Trophäenjagd soll's richten.

Zum diesjährigen Weltartenschutztag hat das Bundesumweltministerium in einer Presseerklärung das Schreckensszenario eines Afrikas ohne Löwen gezeichnet. Schuld an ihrem Rückgang seien Lebensraumzerstörung, Wilderei, Mensch-Wildtier-Konflikte sowie nicht nachhaltige Jagd. Das Ministerium feiert sich anschließend für seine Erfolge bei der stärkeren Regulierung und Kontrolle der Trophäenjagd auf Löwen. Dafür werde das Ministerium weiter kämpfen.

Indem das Umweltministerium seinen Kampf gegen die nachhaltige Jagd als seinen wichtigsten Beitrag zum Löwenschutz hervorhebt, verschleiert es nur seine eigene Ideenlosigkeit und seine ideologische Orientierung in Sachen Auslandsjagd. Dass dieses jagdpolitische Signal kurz vor der Regierungsbildung gesetzt wird, ist sicher kein Zufall, sondern erscheint wie eine Positionsbestimmung für die nächsten vier Jahre. Nach der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung ist das Landwirtschaftsministerium an Entscheidungen zu beteiligen. Eigentlich. Dies ist in der Vergangenheit oft nicht geschehen.

Es ist ein Märchen, dass die Jagd heutzutage ein wesentlicher Grund für den Rückgang der Löwen in Afrika ist. In den meisten Staaten Afrikas sind die Löwen auf der Verliererseite, weil ihre Lebensräume schwinden, Menschen sie vergiften oder abschießen wegen Verlusten an Eigentum und Leben und weil sie gewildert werden. Die Trophäenjagd auf Löwen ist fast überall nachhaltig, sichert wichtige Löwenhabitate und erhöht die Akzeptanz bei der ländlichen Bevölkerung. Allein wegen der ganz geringen Zahl der legal geschossenen Löwen kann diese Entnahme im Vergleich zu den genannten Gründen für einen Bestandsrückgang überhaupt nicht ins Gewicht fallen. 28 afrikanische Länder, und damit so gut wie alle, in denen Löwen vorkommen, haben vor einiger Zeit in einer gemeinsamen, sehr sorgfältig formulierten Erklärung festgestellt: Gut organisierte Löwenjagd kann zum Schutz der Löwen beitragen.

Abschussquoten müssten wissenschaftlich bestimmt werden und der soziale Rang, das Alter und Geschlecht der Tiere müssten berücksichtigt werden. Das Land Tansania zum Beispiel hat seit Jahren vorbildliche und wissenschaftlichen Anforderungen entsprechende Jagdvorschriften für Löwen in Kraft. Im letzten Jahr wurden nur zwei dieser Großkatzen von Jägern geschossen, da wichtige Importländer Einfuhrverbote für Trophäen verhängt haben. Als Folge wurden viele Jagdgebiete aufgegeben und der bisherige Wildschutz entfällt, da er nicht mehr finanziert werden kann.

 

DJV und LJV Baden-Württemberg kritisieren den Alleingang im Südwesten Deutschlands. Der Wolf kennt keine Ländergrenzen, deshalb ist ein bundesweiter Ansatz notwendig. Jäger und Landwirte müssen in die Planung einbezogen werden.

Wie gestern bekannt wurde, wollen die obersten Naturschutzbehörden der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und des Saarlands beim Herdenschutz und beim Wolfsmanagement enger zusammenarbeiten und dazu eine Kooperationsvereinbarung abschließen. Wölfe kennen keine Landesgrenzen, deshalb ist eine länderübergreifende Vereinbarung zu einem effektiveren Wolfsmanagement durchaus sinnvoll, betonen der Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV BW) und der Deutsche Jagdverband (DJV). Eine Vereinbarung zwischen vier Bundesländern ist allerdings nicht zielführend, vor allem, wenn Betroffene überhaupt nicht eingebunden werden, kritisieren die Jäger. „Die letzten in Baden-Württemberg bestätigten Wölfe kamen aus Niedersachsen“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Der Vorstoß sei blanker Aktionismus und ein unnötiger Vorgriff, weil der Bund – so sieht es der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vor – eine bundeseinheitliche Regelung schaffen will.

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg ist verärgert, dass bei den vorgesehenen Steuerungs- und Managementgruppen im Rahmen der Kooperation weder Landwirte noch Jäger einbezogen werden sollen. Zudem fand eine Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg bisher nicht statt. „Eine länderübergreifende Kooperation ohne Einbeziehung Betroffener ist ein Weg in die falsche Richtung“, so Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann, „wir fühlen uns regelrecht ausgegrenzt, obwohl wir uns seit Jahren für ein Wolfsmanagement im Land einsetzen.“ Der Wolf unterliege zwar dem Naturschutzrecht, aber von Einwirkungen des Wolfes seien Landwirte, Schafhalter und Jäger direkt betroffen.

Jägerinnen und Jäger sind flächendeckend im Land in den Jagdrevieren präsent, sie sind deshalb für ein Wolfsmonitoring auf der Fläche ebenso wie für den Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen prädestiniert. „Wir lehnen es aber vehement ab, dass über unsere Köpfe hinweg in den von uns gepachteten Revieren anonyme, nicht ortskundige, bewaffnete Eingreiftrupps Jagd auf Problemwölfe machen sollen. Der Versuch, sich eine alleinige Zuständigkeit zu sichern, ist nur politisch motivierter Aktionismus“, so Friedmann weiter. Dammann-Tamke ergänzt: „Insbesondere Niedersachsen zeigt, dass die Jäger den Aufgaben des Wolfsmonitorings gewachsen sind, wenn sie diese Aufgabe übertragen bekommen.“

Die Zahl der Wölfe in Deutschland steigt weiter und damit die Herausforderungen. Warum sich das baden-württembergische Umweltministerium seit langem weigert, den Handlungsleitfaden Wolf zu einem umfassenden Managementplan weiterzuentwickeln, bleibt unklar. Wildtiermanagement ist mehr als das Beharren auf Zuständigkeiten. Anstatt Aktionismus in Baden-Württemberg brauchen wir bundeseinheitliche Richtlinien für das Wolfsmanagement, betonen Dr. Friedmann und Dammann-Tamke.

Frühjahrsputz im Revier

6. März 2018 (DJV) Berlin
Altglas im Gebüsch, Autoreifen am Wegrand und jede Menge illegal entsorgter Verpackungsmüll. Da hilft nur eins: aufräumen! Mit der Aktion "Frühjahrsputz" machen sich Jägerinnen und Jäger stark für den...

DJV begrüßt Initiative der Bundesregierung, warnt aber vor überzogenen Maßnahmen vor Ort: Jäger und andere Beteiligte müssen einbezogen werden. Jäger sollten Wildschwein-Kadaver nicht transportieren, sondern Tupfer-Proben nehmen. Elterntierschutz bleibt bestehen trotz beschlossener Schonzeitaufhebung für Wildschweine.

Der Bundesrat hat heute die Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten beschlossen. Nach Inkrafttreten haben Veterinärbehörden weitreichende Befugnisse, um Maßnahmen anzuordnen, die eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möglichst verhindern und eine Früherkennung im Ernstfall ermöglichen sollen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, die ASP-Ausbreitung möglichst zu verhindern. Allerdings hat der Dachverband der Jäger bereits im Vorfeld in seiner Stellungnahme auf das Risiko überzogener Maßnahmen hingewiesen. Jagdbehörde, Jäger und weitere Betroffene vor Ort müssen unbedingt in die Planung und Umsetzung einbezogen werden. Beispielsweise ist eine mögliche Anordnung einer verstärkten Bejagung durch die Veterinärbehörde nicht ohne das Zusammenwirken von Jägern, Land-, Forstwirtschaft und weiteren Akteuren umsetzbar. Dringend erforderlich sind etwa im Sommerhalbjahr Jagdschneisen in Mais-, Raps- und Weizenfeldern, die zusammen ein Viertel Deutschlands bedecken. "Die Maßnahmen vor Ort müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein", sagte Veterinär und DJV-Vizepräsident Dr. Wolfgang Bethe. Eine Gängelung funktioniere nicht, vielmehr müssten praxistaugliche Anreize für Jäger geschaffen werden, um Wildschweinbestände zu reduzieren. Und zwar tierschutzgerecht. Dazu gehört auch, den Absatz von Wildbret zu stärken.

Besonders kritisch sieht der DJV die Möglichkeit, Jägern gegenüber den Transport von verendet aufgefundenen Wildschweinen anzuordnen: Ein risikofreier Transport kann nur in auslaufsicheren Spezialbehältnissen erfolgen, denn austretende Körperflüssigkeiten sind für längere Zeit ansteckend. Wegen des hohen Verschleppungsrisikos sollten Jäger ausschließlich Proben - vorzugsweise mit Tupfer - im Auftrag des Amtstierarzts nehmen. Der DJV begrüßt, dass entgegen des ersten Entwurfs diese präferierte Methode zumindest in die Verordnung aufgenommen wurde. Ebenso begrüßt der DJV, dass das von Jägern mit Wissenschaftlern entwickelte Tierfund-Kataster als Möglichkeit genannt wird, Fundorte von Wildschwein-Kadavern schnell und unbürokratisch den Veterinärbehörden zu melden.

Die Verordnung über Jagdzeiten sieht künftig keine Schonzeiten für Wildschweine mehr vor. Das heißt, Wildschweine jeden Alters und beider Geschlechter sind ganzjährig bejagbar. Nach wie vor gilt aber der Elterntierschutz: Bachen mit abhängigen Frischlingen dürfen Jäger nicht erlegen. Dies begrüßt der DJV ausdrücklich. Die jüngste Äußerung des Deutschen Tierschutzbundes gegenüber der Nachrichtenagentur dpa zum Abschuss von Muttertieren in Bezug auf die heute beschlossene Aufhebung der Schonzeit für Wildschweine ist irreführend.

Entgegen der Verlautbarung des Bundesrates verhindert eine stärkere Bejagung der Wildschweine die Einschleppung der ASP nicht. Der Mensch ist der Risikofaktor Nummer eins, so wurden in Russland Sprünge in der Verbreitung des Virus von über 1.000 Kilometer nachgewiesen. Eine Verbreitung der in Osteuropa auftretenden Tierseuche über große Entfernungen verursachen laut Experten Menschen. Deswegen sollten besonders Reisende aus den Risikogebieten Osteuropas sensibilisiert werden, keine Rohwurstwaren aus Schweinefleisch einzuführen. Das ASP-Virus überlebt in Lebensmitteln sehr lange Zeit, Reste könnten Wildschweine infizieren.

Die Änderungen der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten treten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Rehe, Hirsche und Co. sind im Winter zumeist nicht auf menschliche Hilfe angewiesen. Lebensmittelreste können sie krank machen und sogar zum Tod führen.

 

Mit einer dampfenden Suppe und warmen Socken vorm Kamin sitzen? Darauf sind heimische Wildtiere nicht angewiesen, auch wenn gerade in Deutschland Minusgrade herrschen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) warnt: Unsachgemäße Fütterung durch den Menschen kann erheblichen Schaden anrichten.

Reine Pflanzenfresser, wie Rehe oder Hirsche, werden nur vom Jäger gefüttert, wenn die Behörde eine Notzeit ausruft. Lebensmittel können, anders als Heu, schädlich sein und zu Koliken führen. "Im schlimmsten Fall sterben die Tiere sogar daran", sagt DJV-Präsidiumsmitglied Detlef Zacharias. Im Winter fasten Pflanzenfresser. Sie schalten auf Sparflamme und bewegen sich möglichst wenig, um den Bedarf an Nahrung zu reduzieren und die Fettreserven zu schonen. "Wildtiere brauchen im Winter Ruhe und keine Kuchenreste", so Zacharias.

Das gilt auch für anpassungsfähige Allesfresser wie Wildschwein, Fuchs oder Waschbär. Sie finden selbst im Winter ausreichend Nahrung. Essensreste locken die Tiere in menschliche Siedlungsgebiete, wo sie in Haus und Garten Schäden verursachen oder an verdorbener Ware erkranken können. Deshalb sollte der Rest- und Biomüll für Wildtiere unzugänglich verschlossen sein.

Um Wildtiere im heimischen Garten oder gar im Haus besser zu erkennen und einschätzen zu können, empfiehlt der DJV die Broschüre "Wildtiere in der Stadt". Sie kann kostenfrei als PDF heruntergeladen, oder im DJV-Shop bestellt werden.

Anlässlich der heutigen Nationalen ASP-Präventionskonferenz im Bundeslandwirtschaftsministerium stellt der DJV seine Forderungen für eine Vereinfachung der Wildschweinjagd vor.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat für heute Vertreter aus Forschung, Ministerien und Jagd nach Berlin geladen zur "Nationalen ASP-Präventionskonferenz". Der Deutsche Jagdverband (DJV) weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass eine Einschleppung des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch verstärkte Jagd allein nicht verhindert werden kann. Vielmehr müssen insbesondere Fernfahrer aus europäischen Risikogebieten stärker kontrolliert werden, ebenso wie Raststätten entlang von Transitstrecken: Laut Experten haben achtlos weggeworfene Reste von verseuchter Rohwurst maßgeblich zur bisherigen Verbreitung der ASP beigetragen, Sprünge von mehreren 100 Kilometern in kürzester Zeit sind dokumentiert. Im Sinne der Prävention hält der DJV eine weitere Reduzierung der Wildschweinbestände für notwendig: Sollte das ASP-Virus den Sprung nach Deutschland schaffen, wäre dann zumindest die natürliche Ausbreitung reduziert. Diese beträgt etwa 20 Kilometer pro Jahr.

Eine noch intensivere Bejagung der Wildschweine kann nur erfolgreich sein, wenn Politik, Behörden, Landwirte und Jäger Hand in Hand zusammenarbeiten. Der DJV hat dazu heute einen 6-Punkte-Katalog mit Forderungen veröffentlicht, der die Jagd erfolgreicher machen soll.
 

  1. Anlegen von Bejagungsschneisen in allen Feldkulturen, besonders Raps, Mais, Weizen

    Ohne Schneisen können 6,8 Millionen Hektar Feldfläche (ein Viertel Deutschlands) von Mai bis Oktober kaum bejagt werden, weil die Vegetation zu hoch ist. Dort wandern Wildschweine im Sommerhalbjahr ein.

  2. Aufheben von Jagdverboten in Naturschutzgebieten
    Feuchte Lebensräume mit Deckung wie Schilfgürtel oder Bruchwälder sind beliebte Rückzugsgebiete für Wildschweine.

  3. ganzjährige Bejagung von Wildschweinen in Staats- und Bundesforsten sowie großen Privatforsten

  4. mehr Revier übergreifende Wald-Bewegungsjagden im Winterhalbjahr
    Wildschweine haben vergleichsweise große Reviere, eine großflächige Bejagung ist deshalb sinnvoll. Behörden müssen die notwendige Verkehrssicherungspflicht unbürokratisch und kostenfrei unterstützen, am besten mit Personal. Ferner sollten Revierinhaber zur Duldung unbeabsichtigten Überjagens von Hunden verpflichtet sein.

  5. Vergünstigungen für Ausbildung und Einsatz von Jagdhunden für die Wildschweinjagd

    Für die effektive Wildschweinjagd in Dickungen und Wald sind gut ausgebildete Stöberhunde unerlässlich. Tierschutzgerechte Ausbildung und Schutzausrüstung der Jagdhunde sind teuer, der Jagdeinsatz aufwendig. Eine finanzielle Unterstützung durch die Behörden ist erforderlich. Denkbar wäre auch eine Befreiung von der Hundesteuer.

  6. Zulassung von der "kleinen Kugel" für gestreifte Frischlinge
    Für gestreifte Frischlinge müssen bundesweit Patronen zugelassen werden, die eine Mindestenergie von 1.000 Joule auf 100 Meter Entfernung haben – auch in Kalibern unter 6,5 Millimeter Durchmesser. Bisher sind 2.000 Joule und ein Mindestkaliber von 6,5 Millimeter vorgeschrieben. Geschosse mit dieser Energie können allerdings bei kleinen Frischlingen für so starke Verletzungen sorgen, dass das Wildbret nicht mehr verwertbar ist.
     

Die bundesweite Aufhebung von Schonzeiten für Wildschweine begrüßt der DJV. Der Dachverband der Jäger weist darauf hin, dass dies nicht die Aufhebung des Elterntierschutzes bedeutet: Bachen, die gestreifte Frischlinge säugen, dürfen auch weiterhin nicht erlegt werden. Im vergangenen Jagdjahr haben Deutschlands Jäger knapp 600.000 Wildschweine erlegt - das vierthöchste Jagdergebnis seit Beginn der Aufzeichnungen in den 1930er Jahren. Nach Auffassung des DJV ist die Jagd alternativlos, um Wildschweinbestände zu reduzieren. Die "Pille für das Wildschwein" lehnt der DJV als Unsinn ab.

Das neue PR-Handbuch gibt praktische Tipps zur Vermarktung von Wildbret. Damit unterstützt die DJV-Kampagne "Wild auf Wild" Jäger, die einen Gastronomieauftritt in der Öffentlichkeit planen.

 

Ob Gulasch oder Bratwurst - viele Jäger nutzen Wildbret um auf Märkten oder Festen Öffentlichkeitsarbeit für die Jagd zu machen. Jetzt hat der Deutsche Jagdverband (DJV) im Rahmen der Kampagne "Wild auf Wild" ein PR-Handbuch für Jäger herausgebracht. Darin finden Gastronomen viele Tipps und Informationen für den gelungenen Auftritt auf Veranstaltungen. Wildbret steht dabei im Fokus.

Fallbeispiele, Anleitungen für erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit und praktische Tipps zur Fleischhygiene helfen bei der Planung von Veranstaltungen, bei denen Wildbret angeboten wird. Welche Vorschriften müssen Jäger bei der Zubereitung von Fleisch einhalten? Wie muss ein guter Verkaufsstand aussehen, der viele Gäste anzieht? Und wie spreche ich die örtliche Presse an? Antworten auf solche Fragen gibt das PR-Handbuch für Jäger.

Die erste Auflage ist limitiert. Kostenlose Einzelexemplare können im DJV-Shop zzgl. Versandkosten bestellt werden.

Mit "Wild auf Wild" baut der DJV das positive Image der Jagd über Wildbret weiter aus. Mit Rezepten und weiteren Aktionsmitteln stellt die Kampagne Jägern das nötige Handwerkszeig für einen erfolgreichen Auftritt in der Öffentlichkeit zur Verfügung. Mehr auf wild-auf-wild.de

Tierrechtler schlagen eine vermeintliche Alternative zur Wildschweinjagd vor: Eine Kastration per Impfung. Der DJV erklärt, warum diese Idee nicht funktionieren wird.

Bei Hausschweinen wird es bereits als Verhütungsmittel verwendet: Das Medikament Improvac soll nach Forderungen von Tierrechtlern nun auch bei Wildschweinen zum Einsatz kommen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hält diesen Vorschlag für realitätsfern und stellt klar: Impfen ist keine Alternative zur Jagd um den Bestand zu reduzieren.

Improvac ist ein Impfstoff. Das Problem: Er kann nur gespritzt werden. Er regt im Körper die Produktion von Antikörpern an. Diese Stoffe verhindern, dass Sexualhormone im Körper gebildet werden. Ohne diese Hormone schrumpfen die Hoden, die Tiere können sich nicht erfolgreich fortpflanzen. Damit Improvac wirkt, sind sogar zwei Spritzen nötig. Auf Wildschweine übertragen hieße dies, dass jedes männliche Tier zweimal zur Impfung eingefangen werden müsse. Ach ja, nach acht Wochen müsste die Impfung aufgefrischt werden, damit die Tiere unfruchtbar bleiben.

Da wäre dann noch die Verhütung durch Gestagene bei weiblichen Wildschweinen. Die Hormone lassen sich als Köder deutlich einfacher verabreichen, jedoch stellt dies für den DJV einen unverantwortlichen Eingriff ins Ökosystem dar. Ähnlich wie beim Menschen müssen die Hormone zur Verhütung regelmäßig eingenommen werden. Anders als im Stall sei dies in der Natur nahezu unmöglich, sagt Tierärztin Dr. Susanne Hartmann von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT). Werden Gestagene nicht regelmäßig verabreicht, steige die Fruchtbarkeit sogar. Nicht auszuschließen sei, dass Frischlinge den Köder fressen und verfrüht geschlechtsreif werden, so Hartmann. Andere Säugetiere wären von der Wirkung der Hormone ebenfalls betroffen.

Anlässlich der drohenden Gefahr der Afrikanischen Schweinepest fordern Politiker eine verstärkte Reduktion der Wildschweine. Solange die Seuche noch nicht in Deutschland angelangt ist, hält der DJV die Jagd für das einzig sinnvolle Mittel.

Jagdverband und Bauernverband rufen zur Anlage von Bejagungsschneisen im Mais auf.

Landwirte sollten durch die Anlage von sogenannten Bejagungsschneisen im Mais eine erfolgreiche Bejagung von Schwarzwild durch die Jäger unterstützen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) rufen daher gemeinsam die Landwirte dazu auf, bei der diesjährigen Maisaussaat Bejagungsschneisen anzulegen. Die Voraussetzungen für deren unbürokratische und praxistaugliche Anlage sind bereits im vergangenen Jahr von einigen Bundesländern genutzt worden. Mit den vorhandenen Nutzungscodes im gemeinsamen Agrarförderungsantrag wird die Anlage von Blühstreifen und Bejagungsschneisen erleichtert.

Mit Nachdruck fordern die Verbände gleichzeitig die Regierungen aller Bundesländer auf, den vorhandenen agrarpolitischen Spielraum für die Anlage von Bejagungsschneisen zu nutzen und die sogenannten Mischcodes für Bejagungsschneisen auch tatsächlich zur Antragstellung 2018 anzubieten. Bejagungsschneisen müssten zudem künftig in allen Feldkulturen unbürokratisch möglich sein. „Länder, Jäger und Landwirte müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen und ihren Beitrag zur Schwarzwildbejagung im Sinne der Reduzierung der Risiken eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest leisten“, betonten die beiden Verbände.

DBV und DJV erklären, dass es inzwischen ohne großen bürokratischen Aufwand möglich ist, Schneisen zur Bejagung anzulegen, sofern die Bundesländer diese Möglichkeit anbieten. Für Jäger sind diese Schneisen eine gute Möglichkeit, die Schwarzwildbestände in der Feldflur zu reduzieren und somit das mögliche natürliche Verbreitungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Seuchenfall zu senken. Der Deutsche Bauernverband und der Deutsche Jagdverband appellieren an die Jäger, über die gesamte Jagdsaison jede Gelegenheit zu nutzen, Schwarzwild zu bejagen.

Die bisherigen Erfahrungen im Rahmen der EU-Agrarpolitik mit Nutzungscodes für Flächen mit Schneisen, die einen untergeordneten Teil der Gesamtfläche einnehmen, seien durchweg positiv gewesen. Infolge geeigneter Mischcodes entfalle die Notwendigkeit des Herausrechnens dieser Flächen, wodurch sich bürokratischer Aufwand und Rechtsunsicherheit reduzierten.

Jetzt müsste diese Möglichkeit in allen Bundesländern zum nächstmöglichen Zeitpunkt geschaffen werden, forderten beiden Verbände.

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) hat vergangene Woche ein Positionspapier zum Umgang mit Wildschweinen im Zuge der Diskussion um die Afrikanische Schweinepest (ASP) herausgegeben. Fazit: Das Virus darf keine Ausrede sein, die Gebote des Tierschutzes bei der Jagd zu missachten.

Der DJV hat mit der Tierärztin Dr. Susanne Hartmann über das Thema gesprochen. Sie ist Vorsitzende des Arbeitskreises Wildtiere und Jagd der TVT und war bis zur Pensionierung im September 2016 Leiterin des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe.

DJV: Das ASP-Virus hat in den vergangenen Monaten Sprünge von 1.000 Kilometern gemacht in Richtung Westen. Woran liegt das? Sind die Wildschweine schuld an der rasanten Ausbreitung des Virus?

Dr. Susanne Hartmann: Mit Sicherheit nicht. Der Mensch ist verantwortlich, er hat durch Fleischprodukte von infizierten Tieren für die Verbreitung des ASP-Virus gesorgt. Die meisten Wildschweine sterben innerhalb von zwei Tagen nach der Infektion, sie können das Virus gar nicht weit transportieren.


Welche Maßnahmen machen Sinn, um eine Infektion von deutschen Wildschweinen zu verhindern?

Wir müssen die Einfuhr von infizierten Lebensmitteln verhindern. Der beste Schutz: Alle Reisenden, das sind vor allem Lkw-Fahrer aus Gegenden, in denen die ASP vorkommt, dürfen keine Lebensmittel mehr aus Schweinefleisch mitbringen, die nicht erhitzt wurden, also zum Beispiel Mettwurst, Rohschinken oder Salami. Das ASP-Virus kann sich darin mehrere Wochen halten. Fressen Wildschweine Reste verseuchter Fleischprodukte, können sie erkranken. Darüber müssen wir Reisende aufklären, insbesondere Lkw- und Bus-Fahrer. Autobahnraststätten sollten wir wildschweinsicher einzäunen und Mülleimer sollten grundsätzlich fest verschließbare Deckel haben.


Wie lassen sich Hausschweine am besten schützen?

Am besten wäre ein Impfstoff. Die Forschung und Herstellung ist aber nicht banal. Zudem hat die Europäische Union sich einer Nicht-Impf-Politik verschrieben, da sich Fleisch geimpfter Tiere schlecht exportieren lässt. Das Interesse der Pharmaindustrie, einen ASP-Impfstoff herzustellen, geht gegen Null, weil kein Absatzmarkt da ist. Die Entwicklung eines Impfstoffes bis zur Marktreife würde sowieso mehrere Jahre dauern. Hausschweine lassen sich am besten durch die gängigen Maßnahmen der Biosicherheit schützen, die ohnehin zur guten landwirtschaftlichen Praxis gehören. Es dürfen keine fremden Leute in den Schweinestall, Kleidung und Schuhe müssen gewechselt und penibel desinfiziert werden.


Der Bauernverband fordert beständig eine Reduktion der Wildschweinbestände um 70 Prozent, ohne eine räumliche oder zeitliche Bezugsgröße zu liefern. Ließe sich dadurch die Einschleppung des Virus verhindern? Oder welche Maßnahmen sind sinnvoll?

Wer weiß schon, wie viele Wildschweine in Deutschland leben? Und was sind 70 Prozent von "unbekannt"? Die Forderung ist populistisch. Auch wenige Wildschweine stecken sich an, wenn verunreinigte Lebensmittel achtlos weggeworfen werden. Das ist der Dreh- und Angelpunkt. Bei punktuellen Ausbrüchen der ASP, also im Seuchengebiet, wäre natürlich ein Totalabschuss sinnvoll. Solange wir aber kein Seuchengeschehen haben, ist eine solche Forderung sinnlos.

Ganz wichtig ist auch, bei jagdlichen Maßnahmen darauf zu achten, dass keine großräumige Zerstreuung der Rotten erfolgt, etwa durch ungünstig durchgeführte Bewegungsjagden und/oder Abschuss führender Bachen. Kleine Frischlinge verhungern ohne die Bache, was tierschutzwidrig ist, größere führungslose Frischlinge legen oft weite Strecken zurück und können, falls sie infiziert sind, die Seuche verbreiten.


Von Politikern werden jetzt Saufänge als probate Alternative zur klassischen Jagd mit dem Gewehr angeführt. Wie stehen Sie zu dieser Methode, die Wildschweinbestände zu reduzieren?

Wir haben von der TVT einen stationären Saufang vor zwei Jahren besichtigt. Er war überhaupt nicht effektiv. Das Forstamt hatte in einer Jagdsaison genau drei Wildschweine damit gefangen. Aus Sicht des Tierschutzes ist so ein stationärer Saufang mehr oder weniger erträglich. Aber eine Alternative zur herkömmlichen Jagd ist die Methode definitiv nicht. Erfahrungen mit mobilen Saufängen habe ich selbst nicht, von Mitgliedern meines Arbeitskreises wird berichtet, dass sie erheblich tierschutzrelevant seien.


Tierrechtler haben die "Pille für das Wildschwein" in die Diskussion eingebracht – als Alternative zur Jagd. Verwiesen wird auf das Medikament Improvac für Hausschweine. Wie praxisnah ist ein solcher Vorschlag?

Improvac bewirkt eine Immunokastration bei männlichen Tieren. Es wirkt also nicht auf Basis von Hormonen, sondern auf Basis einer Antigen-Antikörper-Reaktion und unterbindet die Produktion von Sexualhormonen. Durch die Impfung mit einem bestimmten Peptid wird die Produktion der körpereigenen Hormone FSH und LH/ICSH bei Hausschweinen verringert, die für die Ausbildung der Hoden zuständig sind. Das Ziel ist es, beim Fleisch den unappetitlichen Ebergeruch zu verhindern und die chirurgische Kastration überflüssig zu machen.

Der Haken: Das Medikament kann nur gespritzt werden. Außerdem muss es zweimal gespritzt werden, damit es wirkt. Als Pille verabreicht würde es nur den Eiweißgehalt des Futters erhöhen. Auf Wildschweine übertragen hieße das, wir müssten jedes männliche Tier zweimal zu definierten Zeitpunkten einfangen und mit Spritzen impfen. Die Wirkung lässt übrigens bereits acht Wochen nach der zweiten Impfung nach. Die Idee der Tierrechtler besteht den Praxistest für Wildschweine also nicht.

Dann wären da noch Gestagene, also weibliche Hormone, wie sie beim Menschen zur Schwangerschaftsverhütung eingesetzt werden. Diese unverdaulichen Steroidhormone könnten tatsächlich in Köderform ausgebracht werden. Allerdings ist das tierschutzwidrig und ein unverantwortbarer Eingriff ins Ökosystem. Die Hormone müssten nämlich regelmäßig verabreicht werden, was in der Natur anders als im Stall nahezu unmöglich ist. Passiert dies nicht, wird die Rausche, also die Fruchtbarkeit bei weiblichen Wildschweinen sogar provoziert. Es kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass Frischlinge die Köder fressen, sie könnten dadurch verfrüht geschlechtsreif, zur Unzeit trächtig werden und unter der Geburt sterben. Andere Säugetierarten, die von den Ködern fressen, würden ebenfalls darunter leiden.


Welche Maßnahmen können Sie als Vertreterin der TVT im Seuchenfall, also bei Ausbruch der Tierseuche, akzeptieren?

Es gibt keine pauschale Antwort, die Maßnahmen hängen sehr vom Einzelfall ab. Das großflächige Vergiften, was auch in der Diskussion ist, hätte natürlich verheerende Nebenwirkungen. Selbst geschützte Arten wie der Wolf oder Haustiere könnten sterben. Ideal wäre sicherlich, das Seuchengebiet mit einem Elektrozaun zu umschließen, der auch flüchtende Wildschweine aushält. Im umgrenzten Seuchengebiet sollte dann möglichst ein Totalabschuss der Wildschweine versucht werden.

 

Zur Person:

Tierärztin Dr. Susanne Hartmann ist Vorsitzende des Arbeitskreises Wildtiere und Jagd der TVT und war bis zur Pensionierung im September 2016 Leiterin des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe.

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