Jagd ist wichtiger Wirtschaftsfaktor in Europa
Handelsverbote fördern Wilderei statt Artenschutz
Drei-Viertel-Mehrheit: Jagd ist heute notwendig
Neuer Messeauftritt der Jäger auf der Grünen Woche 2025
1. Drohnen spielen in vielen Lebensbereichen eine immer wichtigere Rolle – auch bei der Jagd oder im Zusammenhang damit. Sie bieten sowohl neue Möglichkeiten, als auch Risiken durch unsachgemäßen Einsatz oder Missbrauch. Bei der Vielzahl der potenziellen Einsatzmöglichkeiten sollten folgende Grundsätze Beachtung finden:
- Drohnen können jagdliches Handwerk nie ersetzen, sondern allenfalls ergänzen.
- Der Einsatz von Drohnen kann sinnvoll sein, wenn er dazu dient, die jagdlichen Mittel im Sinne des Tier-, Arten- und Hochwasserschutzes zu unterstützen.
- Der Drohneneinsatz bei Drückjagden ist grundsätzlich abzulehnen. Es verstößt gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit, wenn Drohnen eingesetzt werden, um Wild zu treiben, anzurühren sowie die Treiberwehr oder einen pirschenden Schützen zu dirigieren.
2. Aus diesen Grundsätzen ergeben sich konkrete Anwendungsbereiche, insbesondere:
- Eines der wichtigsten Anwendungsgebiete ist die Rettung von Jungwild und die Sicherung von Gelegen während der Frühmahd.
- Für die Nachsuche sind brauchbare Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Nach Rücksprache mit dem Schweißhundeführer vor Ort kann der ergänzende Einsatz von Drohnen sinnvoll sein, etwa um das Risiko für Mensch und Hund bei der Arbeit in schwer zugänglichen Bereichen (z. B. Schilf und Mais) besser einschätzen zu können.
- Bei der Seuchenbekämpfung, etwa wenn Schwarzwild nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest lokal reduziert werden muss, kann der Drohneneinsatz geboten sein – allerdings folgt die Seuchenbekämpfung auch nicht den Regelungen des Jagdrechts.
Abzulehnen ist der Drohneneinsatz zur Steigerung des Jagderfolges: Drohnen dürfen nicht für die reguläre Jagd eingesetzt werden, um eine höhere Strecke zu erzielen, etwa durch Überprüfung von Einständen unmittelbar vor der Jagd. Wenn Drohnen eingesetzt werden, um Wild zu treiben, anzurühren sowie die Treiberwehr oder einen pirschenden Schützen zu dirigieren, liegt sogar ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit vor, der die Zuverlässigkeit infrage stellt. Erste konkrete gesetzliche Regelungen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern1.
1§ 22 Abs. 4 LJagdG Mecklenburg-Vorpommern: „(4) Es ist verboten, die Jagd unter Verwendung von Drohnen oder vergleichbaren Fluggeräten auszuüben. Ausgenommen ist die Jungwildrettung.“
3. Die anerkannten Grundsätze der Weidgerechtigkeit sind tragende Pfeiler der Jagd und bei jeder Form der Jagdausübung zu beachten2. Dies gilt auch, wenn kein ausdrückliches Verbot besteht (etwa durch eine konkrete Regelung in den sachlichen Verboten des § 19 im Bundesjagdgesetz)3. Es ist nicht ohne Weiteres alles erlaubt, was technisch möglich ist. Es gehört zu den Pflichten des verantwortungsbewussten Jägers, sein Handeln im Hinblick auf die Jagdethik, einschließlich der Grundsätze der Weidgerechtigkeit, ständig zu prüfen und kritisch zu hinterfragen.
2§ 1 Abs. 3 BJagdG: „Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten“.
3§ Siehe z.B. die DJV-Position zur Waidgerechtigkeit vom 19.6.2000, veröffentlicht u.a. unter www.jagdverband.de/waidgerechtigkeit und Schuck, Kommentar zum Bundesjagdgesetz (3. Aufl.), § 1 Rn. 27ff., § 19 Rn. 1.
4. Die Geschwindigkeit der technischen Entwicklung ist hoch. Es ist kaum absehbar, welche weiteren Einsatzmöglichkeiten es für Drohnen geben wird – und welche jagdethischen Herausforderungen. Konkrete Richtlinien zum Einsatz von Drohnen müssen der Weiterentwicklung der Technik und den wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst und regelmäßig überarbeitet werden.
1,4 Millionen Menschen leiden in Namibia laut Informationen der Vereinten Nationen (UNO) unter Hunger. Wie das Namibische Umweltministerium mitteilt, sollen in Nationalparks und auf Gemeindeland deswegen insgesamt 723 Wildtiere zusätzlich von Gast- und Berufsjägern erlegt werden. Das Fleisch und die Einnahmen gehen an die namibischen Gemeinden. Deutscher Jagdverband (DJV) und Internationaler Jagdrat (CIC) in Deutschland betonen den Wert der Jagd für die Ernährungs- und Jobsicherheit im südlichen Afrika.
Unter den Wildarten, die das Ministerium zur Bekämpfung der Hungersnot vorsieht, sind Antilopen, Nilpferde, Büffel und Elefanten. Die Bejagung ist in Namibia möglich, da das Land seit Jahrzehnten eine Artenschutzstrategie mit nachhaltiger, kontrollierter Jagd verfolgt. Die Wildbestände sind auf hohem Niveau stabil oder wachsen an. Neben der Bekämpfung der Hungersnot werden Wildbestände zur Eindämmung von Mensch-Tierkonflikten, zum Schutz der Landwirtschaft, der Vegetation und der knappen Wasservorräte bejagt.
Neuer Unmut über Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Zahmes Damwild betäubt und für Jagd ausgesetzt?
Hunde und Greifvögel hautnah auf der Grünen Woche 2024
Gesetze und Entscheidungen mit Auswirkungen auf Jagd und Naturschutz müssen fair, praktikabel und verständlich sein: Mit dem heute veröffentlichten Manifest stellt der Europäische Dachverband für Jagd und Naturschutz (FACE) zentrale Forderungen an die Politik. Anlass ist die Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2024. Alle Kandidatinnen und Kandidaten sind aufgerufen, das 5-Punkte-Papier zu unterzeichnen und in ihrem Wahlkreis bekannt zu machen – als Zeichen für eine wissensbasierte, praktikable Jagdpolitik.
„Dieses Manifest ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass die Stimmen der europäischen Jäger auch in Zukunft Gehör finden und verstanden werden. Wir rufen unsere politischen Entscheidungsträger dazu auf, mit Jägern zusammenzuarbeiten, um Jagd und Naturschutz voranzubringen“, sagte FACE-Präsident Torbjörn Larsson. Eine zentrale Forderung von FACE für die Legislaturperiode 2024 bis 2029: die seit 1985 bestehende interfraktionellen Arbeitsgruppe „Biodiversität, Jagd & Ländlicher Raum“ im Europäischen Parlament wiederzubeleben.
Das zukünftige Europäische Parlament hat eine Schlüsselfunktion für Maßnahmen zur Förderung von Artenvielfalt und ländlicher Räume. In seinem Manifest macht FACE deutlich, dass die 7 Millionen Jägerinnen und Jäger Teil der Lösung sind. Jedes Jahr investieren sie in Europa über 16 Milliarden Euro in den ländlichen Raum und leisten einen großen Beitrag zu Naturschutz, ländlicher Wirtschaft und Gesellschaft.
Das heute veröffentlichte Manifest baut auf der Unterschriftenkampagne „#SignForHunting“ auf. Damit hat sich FACE im politischen Raum für bessere Anerkennung und politische Unterstützung des jagdlichen Engagements eingesetzt. Mehr als 360.000 Menschen haben unterzeichnet und die Jagd im EU-Parlament sichtbar gemacht.
Weitere Informationen und aktuelle Meldungen zum FACE-Manifest gibt es im Internet: www.face.eu/election-manifesto
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