(Quelle: Rolfes/DJV)

Erbschaften

Sie wollen (Pirsch-)Zeichen setzen, Fährten und Spuren hinterlassen über Ihr Leben hinaus? Dann unterstützen Sie den Deutschen Jagdverband und seine Landesjagdverbände bei ihrem Einsatz für Wild, Jagd und Natur. Mit Ihrem Testament, einem Nachlass oder Vermächtnis bestimmen Sie selbst, was mit Ihrem Vermögen geschieht. Die Informationsmappe "Erbschaften" gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und zeigt Beispiele für das Engagement der Landesjagdverbände und des DJV.

Die Informationsmappe „Erbschaften“ des Deutschen Jagdverbandes (DJV) enthält den Erbrechtsleitfaden "Nach dem letzten Halali" sowie die Broschüre "Ihr Beitrag für Wild, Jagd und Natur".

Im Erbrechtsleitfaden „Nach dem letzten Halali“ für Jäger und Naturfreunde werden fachkundig und verständlich erbrechtliche Fragen für Jäger und ihre Familien erörtert. Eigene Kapitel sind den Jagdwaffen und der Situation bei Pachtverträgen im Todesfall gewidmet. Zusätzlich enthält der Erbrechtsratgeber verschiedene Mustertexte.

Die Informationsmappe enthält zudem die etwa 30 Seiten starke Broschüre „Ihr Beitrag für Wild, Jagd und Natur“ mit verschiedenen Projekten des DJV und der 15 Landesjagdverbände. Sie soll Jägern und Naturfreunden Möglichkeiten aufzeigen, durch Schenkungen und Vermächtnisse konkrete Einzelprojekte der deutschen Jagdverbände zu unterstützen.

Die Projekte jagdlichen Engagements sind vielfältig: etwa die neu gegründete Norddeutsche Wildtierrettung e. V., die Naturlandgesellschaft der Baden-Württemberger, das brandenburgische Schreiadlerprojekt, ProNatur Schleswig-Holstein oder die Stiftung Lebensraum Thüringen. Der DJV bittet als Dachverband um Unterstützung für seine Initiative „Lernort Natur“. Zusätzlich wird zu Spenden und Vermächtnissen für das Deutsche Jagd- und Fischereimuseum in München sowie für die Deutsche Jagdbibliothek in Melsungen aufgerufen.

 

Anregen soll die umfangreiche Informationsmappe „Erbschaften“ dazu, über den eigenen Tod hinaus einen Beitrag für Wild, Jagd und Natur in Deutschland zu leisten. Jürgen Semmelsberger ist DJV-Ansprechpartner für weitere Informationen. Zudem können die Mitglieder der Landesjagdverbände eine kostenlose juristische Erstberatung bei dem im Erbrecht tätigen Hamburger Rechtsanwalt Andreas Alfred Brandt in Anspruch nehmen.

Einzelexemplare der Informationsmappe „Erbschaften“ können kostenfrei angefordert werden.

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DJV-Erbrechtsleitfaden "Nach dem letzten Halali - Erbrechtsbrevier für Jäger und Naturfreunde"

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DJV-Broschüre "Ihr Beitrag für Wild, Jagd und Natur"

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DJV-Flyer Erbschaften

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Füllanzeigen Erbschaften

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Füllanzeigen Erbschaften A5

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(Quelle: Semmelsberger/DJV)

Kontakt:

Jürgen Semmelsberger

Telefon: (0 30) 2 09 13 94 45

E-Mail: erbschaft@jagdverband.de