(Quelle: Wunderlich/DJV)

Beizjagd (Falknerei)

Die Beizjagd ist Jagd mit einem ausgebildeten Greifvogel auf Wild in seinem natürlichen Lebensraum.

Habicht auf der Faust
Habicht auf der Faust (Quelle: Stephan Wunderlich)

Die Beizjagd ist eine Jagdart, die bereits vor Christi Geburt nachweislich ausgeübt wurde. Im Jahr 2010 wurde die Beizjagd für die Länder Belgien, Frankreich, Korea, Mongolei, Marokko, Katar, Saudi-Arabien, Spanien, Syrien, Tschechien, Vereinigte Arabische Emirate in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit der UNESCO aufgenommen. Die Aufnahme der Länder Österreich und Ungarn folgten.

Auch in Deutschland gibt es eine lange Tradition der Falknerei. Zum Ende des Hochmittelalters wurde von Friedrich II. ein Lehrbuch über die Falknerei und Vogelkunde veröffentlicht: De arte venandi cum avibus (Von der Kunst mit Vögeln zu jagen). Dieses war auch stark durch den Erfahrungsaustausch mit arabischen Falknern beeinflusst und gilt sogar als das erste Werk der modernen Ornithologie.

Im März 2015 wurde die Falknerei in die nationale Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen und als solches anerkannt. Damit genießt sie einen privilegierten Schutzstatus in Deutschland.

Heute kommen neben den heimischen Greifvogelarten wie Steinadler, Wanderfalke und Habicht (von denen der Falkner maximal zwei halten darf), auch aus dem Ausland stammende Arten wie der Wüsten- und Rotschwanzbussard, oder der Ger- oder Sakerfalke für die Beizjagd zum Einsatz. Bejagt werden Wildarten wie beispielsweise der Fuchs mit dem Steinadler, Habichte und Bussarde werden als Kurzstreckenjäger für die Beizjagd auf Hase, Kaninchen und Fasan eingesetzt. Flugwild wie Ente, Rabenkrähe und (wo dies noch nachhaltig möglich ist) das Rebhuhn werden von Falken „gebeizt“, d.h. erbeutet.

Zur Ausübung der Beizjagd müssen ganz spezielle Rahmenbedingungen erfüllt sein. Zu diesen Bedingungen zählen:

  • Der Falkner muss die (eingeschränkte) Jäger- und die Falknerprüfung bestanden haben.
  • Der Beizvogel muss verhaltensgerecht in einer Voliere oder an einer Flugdrahtanlage gehalten werden können.
  • Der Beizvogel muss täglich mit optimaler Nahrung versorgt werden (frisches Fleisch von Tauben, Wachteln, Kaninchen, Mäusen, Ratten etc.).
  • Der Falkner muss die Möglichkeit haben, während der Beizsaison den Vogel regelmäßig (drei bis viermal pro Woche) frei zu fliegen und an Wild zu bringen.

Daraus folgt,

  • dass der Falkner in der Jagdsaison täglich viel Zeit bei Tageslicht für die Beizjagd aufbringen muss,
  • dass der Falkner entweder ein eigenes Jagdrevier, einen Begehungsschein oder eine Jagderlaubnis besitzt, was ihm ermöglicht, den Vogel regelmäßig jagdlich einsetzen zu können.

 

Unabhängig von all diesen Punkten ist zu bedenken, dass es sich bei einem Greifvogel um ein sensibles Tier handelt, das sehr hohe Ansprüche an eine verhaltensgerechte Haltung stellt. Für den Falkner bedeutet dies, dass er und kein anderer, sobald er eine derartige Kreatur in seine Obhut nimmt, für ihr Wohlergehen verantwortlich ist. Nur wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, kann letztlich die Beizjagd ausgeübt werden.

Auch heute noch setzen sich Falknerinnen und Falkner für die Falknerei, den Erhalt von Greifvogelarten in der freien Wildbahn oder auch deren Rehabilitation – beispielsweise nach Unfällen – ein. Der Deutsche Falkenorden (DFO) ist weltweit der älteste Falknerverband sowie der älteste Greifvogelschutzverband. Besondere Leistungen erzielte der DFO im Wanderfalkenschutz: in Menschenhand aufgezogene und ausgewilderte Tiere konnten den massiven Rückgang der Art - verursacht durch das Pflanzenschutzmittel DDT - in den 1950er bis 1970er Jahren in Deutschland im Zusammenspiel mit anderen Artenschutzmaßnahmen stoppen. Heute gilt der Bestand an Wanderfalken als gesichert und er konnte von der „Roten Liste“ gestrichen werden.

Weitere Verbände im Bereich der Falknerei sind der Orden Deutscher Falkoniere (ODF) und der Verband Deutscher Falkner (VDF)