Die Nutria profitiert von milden Wintern: Ihr Verbreitungsgebiet hat sich in 9 Jahren etwa verdoppelt, 16 Prozent der Reviere haben 2015 ein Vorkommen gemeldet. Die Population wächst rasant an. Der Pflanzenfresser aus Südamerika untergräbt Deiche und frisst bedrohte Röhrichtarten. Für die Bejagung sind Fallen unerlässlich, Jagdeinschränkungen sind kontraproduktiv für den Artenschutz.

Seit den 1920er gibt es Vorkommen der aus Südamerika stammenden Nutria in Deutschland, doch in jüngster Vergangenheit hat sich das Nagetier stark ausgebreitet: Von 2006 bis 2015 hat sich das Vorkommen bundesweit verdoppelt, in 16 Prozent aller Jagdbezirke kommt die Nutria bereits vor. Hauptursache seien die anhaltend milden Winter, urteilen die Experten des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD), die Daten von mehr als 24.000 Revieren - etwa 40 Prozent der Fläche Deutschlands - ausgewertet haben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat die Daten jetzt im WILD-Bericht 2015 veröffentlicht. 

Verbreitungsschwerpunkte hat die Nutria im westlichen und östlichen Niedersachsen (Ems, Elbe), in Nordrhein-Westfalen, im Westen Baden-Württembergs (Rhein), im Norden Sachsen-Anhalts (Elbe) sowie im Nordwesten und Süden Brandenburgs (Havel, Schwarze Elster, Spreewald, Neiße). Vor allem im nordwestdeutschen Raum in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben die Wissenschaftler eine rasante Ausbreitung festgestellt. Dies macht sich auch in der Jagdstatistik bemerkbar: Im Jagdjahr 2014/15 kamen über 19.500 Tiere zur Strecke, 10-mal so viele wie 15 Jahre zuvor. Die Nutria steht auf der EU-Liste der invasiven Arten, ihre Bestände sollen reduziert werden, um die heimische Artenvielfalt zu schützen. "Jäger sind die kompetenten Ansprechpartner, wenn es um die Reduzierung der Nutria-Bestände mit Falle und Waffe geht", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Rufe nach einer Einschränkung der Jagd in Schutzgebieten oder gar ein Verbot der Jagd mit der Falle seien nicht nur kontraproduktiv für den Artenschutz, sondern fahrlässig. 

Die wenig scheue Nutria unterhöhlt Uferbereiche und Deichanlagen oder legt Nester aus Schilf und Gras an. Sie kann Uferröhrichte durch Fraß stark schädigen und damit auch Lebensräume seltener Arten. Das Bundesamt für Naturschutz empfiehlt deshalb an gefährdeten Orten den systematischen Einsatz von Lebendfangfallen und den Abschuss. Der DJV begrüßt diese Position weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Jagdausübung insbesondere in Naturschutzgebieten zunehmend eingeschränkt wird. Einige Natur- und Tierschutzverbände drängen sogar darauf, die Jagd mit der Falle komplett zu verbieten. "Politik, Behörden und Verbände müssen besser und abgestimmt zusammenarbeiten. Jagd ist praktizierter Artenschutz, wir Jäger bringen unser Wissen im Umgang mit Fallen und Artenkenntnisse ein. Wir benötigen einen Nutria-Managementplan", so Dammann-Tamke. 

Gleich zwei Exemplare des sonst so seltenen Goldschakals wurden kürzlich in Deutschland nachgewiesen. Die menschenscheuen Tiere sind neben dem Wolf die einzigen Vertreter der Gattung Canis auf dem europäischen Kontinent.

Diese Woche wurden die in Mitteleuropa äußerst selten auftretenden Goldschakale gleich zwei Mal in Deutschland nachgewiesen. Wie das schleswig-holsteinische Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gestern mitteilte, wurde ein Tier nach Riss einer Schafsherde im Kreis Dithmarschen mittels Gentests identifiziert. Damit handelt es sich um den ersten Nachweis in Schleswig-Holstein. In Süddeutschland verunfallte ein Goldschakal auf der A9 nahe Freising, wie das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ebenfalls gestern berichtete.

Ursprünglich auf dem Balkan beheimatet, besiedeln Goldschakale seit einigen Jahren vereinzelt auch Mitteleuropa. Im Sommer 2000 konnte ein Nachweis in der brandenburgischen Lausitz erbracht werden, weitere in Bayern (2012), Hessen (2013) und 2016 in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Die nördlichsten Nachweise in Europa liegen mittlerweile aus Dänemark vor. 

Die Tiere sind sehr scheu und meiden den Kontakt mit Menschen. Ihren Namen haben sie vom goldgelb gefärbten Fell. Sie fressen Insekten, Nagetiere, Vögel und andere Kleintiere. Ihr Lebensraum reicht von den tropischen und subtropischen Regionen Asiens über den Nahen Osten bis Südosteuropa. Zwischenzeitlich sei der Goldschakal auch in Niederösterreich und Norditalien heimisch. Goldschakale sind nach der der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Sie gehören nicht zu den jagdbaren Arten.

Karten mit einfachen und schnellen Wild-Rezepten sind ab sofort kostenfrei über den DJV-Shop erhältlich. Das Set mit acht Motiven lässt sich gut für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen.

(Zurzeit leider vergriffen)

Wildfleisch zubereiten ist kompliziert und nur etwas für den Winter? Keineswegs, wie die neuen Rezeptkarten der Kampagne "Wild auf Wild" beweisen. Acht schmackhafte Rezepte der modernen Wild-Küche inspirieren zu jeder Jahreszeit: vom zarten Rehfilet mit Rhabarber-Spargel-Gemüse für das Frühjahr bis zur winterlichen Wildrahmsuppe von Reh oder Hirsch. Die Gerichte lassen sich einfach und schnell zubereiten und bleiben dabei vielfältig. Das Rezeptkarten-Set eignet sich zum Verschenken, für Koch-Veranstaltungen oder die eigene Küche.

Das Karten-Set ist Teil der Kampagne "Wild auf Wild": Der DJV hat für Jäger vielfältige Aktionsmittel entwickelt, um auf einfache, aber professionelle Weise für Wild und Jagd zu werben. Darunter befinden sich Roll-Ups, Broschüren, Plakate, Servietten und vieles mehr. Diese lassen sich einfach kombinieren und ermöglichen so einen überzeugenden Auftritt auf Märkten, Messen oder Festen. Weitere Informationen gibt es im Internet: https://djv-shop.de sowie www.wild-auf-wild.de.

Erhältlich sind die kostenfreien Rezeptkarten (Versandkosten: 3 Euro bei einer Bestellung bis 14 Sets; 5,90 Euro ab 15 Sets) und weiteres Aktionsmaterial online auf https://djv-shop.de. Eine schriftliche oder telefonische Bestellung ist möglich bei der DJV-Service GmbH, Friesdorfer Straße 194a, 53175 Bonn, Telefon: (02 28) 38 72 90-0, Fax: (02 28) 38 72 90-25, E-Mail: info@djv-service.de.

Auf jagdverband.de gibt es ab sofort Wild-auf-Wild-Motive zum Herunterladen: verschiedene Internet-Banner und Füllanzeigen für Zeitungen und Zeitschriften machen Werbung für Wild aus der Region.

„Wie möchten Sie Ihr Fleisch?“ – „Wild!“ Der DJV stellt ab Mai 2017 auf seiner Webseite www.jagdverband.de moderne Werbeanzeigen zur Kampagne Wild auf Wild für Food-, Lifestyle- und Jagdpresse zur Verfügung. Diese werben mit verschiedenen Motiven und in unterschiedlichen Formaten für Wildfleisch aus der Region. Zudem gibt es für den Internetauftritt Werbebanner in mehreren Größen.

Insgesamt 13 verschiedene Varianten der Füllanzeige können Redaktionen herunterladen, um die Kampagne Wild auf Wild zu unterstützen: www.jagdverband.de/content/füllanzeigen. Die offenen Dateien lassen sich der individuellen Spaltengröße anpassen. Abweichende Bildformate stellt der DJV auf Anfrage zur Verfügung.

Regionales Wildbret aus nachhaltiger Jagd ist ein ursprüngliches Lebensmittel und liegt damit im Trend: Acht von zehn Deutschen schätzen es als gesundes und natürliches Lebensmittel, ergab eine DJV-Umfrage. Die Kampagne Wild-auf-Wild richtet sich mit zahlreichen Aktionsmitteln an Jäger, die ihren Auftritt auf Märkten, Messen oder Festen verbessern wollen. Und an Verbraucher: Auf der Internetseite wild-auf-wild.de gibt es moderne Rezepte, Küchentipps sowie eine Postleizahlensuche für Fleischanbieter und Restaurants. Auch auf Facebook und YouTube finden Wildbret-Fans aktuelle Informationen zur Kampagne, interessante Rezepte und viele Tipps.

Waffen müssen künftig in Schränken der Sicherheitsstufe Null aufbewahrt werden. Der Deutsche Jagdverband begrüßt Nachbesserungen beim Bestandsschutz.

Der Bundestag hat gestern Abend Änderungen des Waffengesetzes beschlossen. Die für Waffenbesitzer wichtigste Änderung betrifft die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung. Diese wurden verschärft: Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Stufe 0 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. Allerdings gilt ein Bestandsschutz für die bisher benutzen Schränke: Nach den ursprünglichen Plänen des Bundesinnenministeriums hätten sich die circa 1,5 Mio. legalen Waffenbesitzer (in erster Linie Jäger, Sportschützen und Sammler historischer Waffen) nach fünf Jahren mit neuen Waffenschränken ausstatten müssen. Nun dürfen die bereits verwendeten Schränke auch darüber hinaus weitergenutzt werden. Dies gilt auch für neu erworbene Waffen, sofern die Kapazität des vorhandenen Schrankes ausreicht. Wer nach dem Inkrafttreten der Änderung erstmals eine Waffe oder einen neuen oder weiteren Waffenschrank erwirbt, muss dagegen einen Schrank nach den neuen Normen kaufen.

DJV und FWR haben Verschärfung abgelehnt

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hatte gemeinsam mit den im Forum Waffenrecht (FWR) zusammengeschlossenen Verbänden zum Gesetzentwurf Stellung genommen und die Anpassung an aktuelle Normen zwar begrüßt, aber eine deutliche Verschärfung abgelehnt. Die bisher maßgebliche VdMA-Norm wird nicht mehr aktualisiert und überwacht, daher war eine Anpassung nachvollziehbar. Allerdings wäre nach Auffassung der Verbände eine Anpassung an die Stufen S1/S2 nach Euronorm ausreichend gewesen. „Hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke, denn illegale Waffen kämen meist aus illegalen Einfuhren und nicht aus Wohnungseinbrüchen. Hundertprozentige Sicherheit sei eine Illusion und die bisherigen Standards ausreichend, sagte Dammann-Tamke weiter. Zudem sei die Datengrundlage für eine Verschärfung nicht ausreichend.

Bestandsschutz für alte Waffenschränke ausgeweitet

Begrüßt haben die beiden Verbände allerdings einen umfassenden Bestandsschutz für Waffenschränke zugunsten der Besitzer. In ihrer Stellungnahme haben DJV und FWR weitreichende Nachbesserungen beim vorgeschlagenen Bestandsschutz gefordert, die in zentralen Punkten erfüllt wurden. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf hat der Bundestag den Bestandsschutz für Besitzer alter Waffenschränke ausgeweitet. Bisher genutzte Schränke dürfen nicht nur unbefristet weitergenutzt werden. Sondern die Regelung gilt nach den Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren auch für Mitbewohner, die ihre Waffen gemeinsam aufbewahren. Anders als im Entwurf ursprünglich vorgesehen, handelt es sich bei der fahrlässigen Falschaufbewahrung von Munition nach wie vor um eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Regierungsentwurf sollte es sich dabei künftig um eine Straftat handeln. Auch dies hatten DJV und FWR als unverhältnismäßig kritisiert.

Verfassungsschutz-Abfrage nicht verpflichtend

Die Änderung des Waffengesetzes befasst sich inhaltlich auch mit dem Anliegen des Bundesrates, für die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden verpflichtend zu machen. Diese Anliegen hatten nicht nur DJV und FWR, sondern auch die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates erfolgreich kritisiert: Eine verpflichtende Abfrage wird es auch künftig nicht geben, sie ist aber weiterhin möglich. Ein jetzt gefundener Kompromiss trägt einerseits den geäußerten Bedenken Rechnung. Andererseits werden durch eine Änderung des Waffenregister-Gesetzes die Möglichkeiten der Behörden verbessert, den Erwerb von Schusswaffen durch Personen mit verfassungsfeindlichen Motiven zu verhindern.

Weitere Änderungen betreffen insbesondere das Verwaltungsverfahren und beseitigen technische Mängel vorheriger Gesetzesänderungen. Schließlich wird eine neue, zeitlich befristete Amnestieregelung eingeführt. Damit soll es ermöglicht werden, illegal besessene Waffen und Munition straffrei bei den Behörden abzugeben. Der Bundestag hat in der gestrigen Sitzung außerdem einen weitergehenden Antrag der Grünen für ein deutlich restriktiveres Waffengesetz abgelehnt.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Änderungen treten dann nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dies kann noch mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. Mit der Umsetzung der kürzlich geänderten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie hat die aktuelle Änderung des Waffengesetzes noch nichts zu tun. Deren Umsetzung wird Aufgabe der neuen Bundesregierung nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 sein.

Westliche Tier- und Naturschutzverbände verbreiten zum wiederholten Mal Unwahrheiten über legale Auslandsjagd und stellen sich damit gegen Artenschutz- und Anti-Wilderei-Konzepte in den Herkunftsländern. Die Forderung nach einem Einfuhrverbot von Trophäen bezeichnen afrikanische Umweltminister als „besonders schlimme Form des Neo-Kolonialismus“.

Gestern haben Tier- und Naturschutzverbände zum wiederholten Mal ein pauschales Importverbot von Jagdtrophäen „gefährdeter Arten“ gefordert und nach eigenen Angaben eine entsprechende Petition an Umweltministerin Dr. Barbara Hendricks übergeben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) stellt klar, dass es bereits heute selbstverständlich ist, dass bedrohte Arten nur dann bejagt und die Trophäen  ein- und ausgeführt werden dürfen, wenn eine solche nachhaltige Nutzung dem Erhalt der Art dient. Die Einzelheiten legen die CITES-Vertragsstaaten fest. Die EU hat weitergehende Vorschriften erlassen, um Nachhaltigkeit zu überprüfen. Der DJV begrüßt die Position des Bundesumweltministeriums, das heute die Petitionsforderung nach einem pauschalen Importstopp für Jagdtrophäen zurückwies, da dieser „aus Sicht des Naturschutzes nicht zu rechtfertigen“ ist.

Die Umweltminister zahlreicher afrikanischer Länder – darunter Südafrika, Namibia, Zimbabwe und Sambia – haben erst kürzlich das von westlichen Tier- und Naturschutzverbänden geforderte Importverbot von Trophäen aus nachhaltiger Jagd als „besonders schlimme Form des Neo-Kolonialismus“ bezeichnet. Sie machten deutlich, dass Erlöse aus der Auslandsjagd unverzichtbar für Artenschutz- und Anti-Wilderei-Projekte im südlichen Afrika sind. Umso verwerflicher ist es, dass nach dem Tod des Löwen Cecil über weltweite Anti-Jagd-Kampagnen Millionen Euro Spenden gesammelt wurden, die im Wesentlichen bei den Organisationen hängen bleiben und kaum vor Ort wirksamen Artenschutz finanzieren. Dies beklagte beispielsweise der Umweltminister von Simbabwe vor wenigen Wochen.

DJV und Internationaler Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) setzen sich gemeinsam mit den betroffenen afrikanischen Ländern für den Schutz der verbliebenen heimischen Wildtier-Populationen ein und haben sich zu einer nachhaltigen Jagd im Ausland positioniert. Für den Artenschutz ist eine vorsichtige, nachhaltige Nutzung bis heute ein wichtiges und wirksames Mittel, weil sie den Wildtieren einen Wert gibt und der örtlichen Bevölkerung vermittelt, dass der Schutz – und nicht die Bekämpfung – wilder Tiere auch in ihrem Sinne ist. Dies gilt insbesondere für Regionen, die für Tourismus unattraktiv sind. So werden Schäden an Weidevieh (etwa durch Löwen und andere Großräuber) und an landwirtschaftlichen Kulturen (etwa durch Elefanten und andere große Pflanzenfresser) häufig von den jeweiligen Regierungen durch die Einnahmen aus nachhaltiger Bejagung ausgeglichen. Andernfalls droht illegale Tötung, wie Botswana zeigt, wo Trophäenjagd seit drei Jahren verboten ist: Im Norden des Landes haben örtliche Landwirte allein in den vergangenen Monaten mehr als 60 Löwen vergiftet, weil die Schäden nicht mehr ausgeglichen werden.

„Wise use“ – die sinnvolle Nutzung von Wildtieren – ist seit langem weltweit von Jägern und bedeutenden Verbänden wie der Weltnaturschutzorganisation IUCN oder dem WWF (World Wide Fund for Nature) als Teil von Artenschutzkonzepten anerkannt.

Die Sozialversicherung teilt mit, dass erst 215.000 Wahlunterlagen verschickt wurden, der Versand aber noch läuft. Für eine Beteiligung ist es noch nicht zu spät.

Der Versand der Wahlunterlagen zur Sozialwahl läuft, ist aber noch nicht abgeschlossen, wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG) vorgestern mitgeteilt hat. Bislang sind nach SVLFG-Angaben lediglich rund 215.000 Wahlunterlagen versandt worden. Die Berufsgenossenschaft hat jetzt angekündigt, über die gesetzlich vorgesehene Frist hinaus (18. Mai) eingehende Anträge auf Wahlunterlagen zu bearbeiten und – soweit zeitlich noch möglich – Wahlunterlagen zu verschicken. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Die Wahlunterlagen müssen bis spätestens zum Wahltag am 31. Mai 2017 bei der SVLFG eingegangen sein.

Die SVLFG weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bisher noch keinen Fragebogen für die Sozialwahl 2017 erhalten haben oder ihn nochmals benötigen, diesen über die Telefonhotline (030) 889 117 117 anfordern können. Nach Informationen, die dem Deutschen Jagdverband (DJV) vorliegen, ist die Erreichbarkeit der Hotline allerdings stark eingeschränkt. Insgesamt knapp 300 Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Sozialwahl haben Revierpächter dem DJV in fünf Tagen gemeldet. Der Dachverband der Jäger bittet darum, auch weiterhin Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Sozialwahl unter www.jagdverband.de/sozialwahl zu melden und prüft Möglichkeiten der Wahlanfechtung. Revierpächter und Eigenjagdbesitzer, die immer noch keine Unterlagen erhalten haben, sollten sich ungeachtet dessen dringend an die Hotline wenden.

Wahlberechtigt sind alle Revierinhaber (jeweils alle Mitpächter) sowie deren Ehepartner. Angeschrieben mit einem Fragebogen zur Feststellung der Wahlberechtigung wurde aber meist nur derjenige (Mit-)Pächter, an den auch der jährliche Beitragsbescheid geschickt wird. Der vorliegende Fragebogen kann entweder für die anderen Mitpächter kopiert oder bei der Hotline erneut angefordert und jeweils separat ausgefüllt werden. Außerdem muss in diesen Fällen als Nachweis eine Kopie des Pachtvertrages mitgeschickt werden. Für Ehepartner wird kein eigener Fragebogen benötigt, sie müssen aber extra angegeben werden. Nähere Informationen hat der DJV im Internet veröffentlicht unter www.jagdverband.de/sozialwahl2017.

Der DJV hat gemeinsam mit dem Bayerischen Jagdverband eine Liste zur Sozialwahl eingereicht, die aber nicht als „Liste Jagd“, sondern als „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“, Liste 11, zugelassen wurde.

Bitte beachten:

Falls Wahlunterlagen für die Sozialwahl eingegangen sind, auf denen jedoch nicht die Liste 11 („Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“) angegeben ist, handelt es sich höchstwahrscheinlich um die Sozialwahl eines anderen Trägers der gesetzlichen Sozialversicherung, wie etwa der Krankenkasse oder der Rentenversicherung. Die Sozialwahlen finden im Moment bei jedem Träger der gesetzlichen Sozialversicherung als separate Wahlen statt. Auch andere Sozialversicherungsträger verschicken derzeit Unterlagen zur Sozialwahl.      

Energiewende auf Kosten der Artenvielfalt: Fälle treten besonders in Planungsgebieten für Windkraftanlagen auf

In Planungsgebieten für Windkraftanlagen kommt es immer wieder zu illegalen Nest- oder Brutbaumzerstörungen an den Brutplätzen streng geschützter Arten. Hintergrund sind die Auflagen, die für Grundbesitzer und Betreiber gelten: Das Vorkommen von geschützten Arten verhindert oder erschwert die Zulassung der Anlagen. Betroffen sind unter anderem Rotmilane und Seeadler, Schwarzstörche, Baumfalken, Schreiadler oder auch der Uhu. Obwohl es sich dabei um Straftaten handelt, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können, liegt die Aufklärungsquote nahezu bei Null. Da über Fälle von Nestzerstörungen und illegale Tötungen meist nur regionale Medien berichten, bleibt das wahre Ausmaß des Problems unerkannt.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Deutsche Falkenorden (DFO) fordern daher einen besseren Schutz der gefährdeten Horste und konsequente Strafverfolgung. "Es kann nicht sein, dass die Energiewende auf dem Rücken der heimischen Artenvielfalt ausgetragen wird", kritisierte DJV-Präsident Hartwig Fischer. "Schreiadler und Rotmilane sind ebenso schützenswerte Arten wie der Wolf", gibt DFO-Bundesvorsitzender Hans-Albrecht Hewicker zu bedenken. "Das Zerstören von Nestern ist keine Ordnungswidrigkeit, es ist eine Straftat, und diese Straftat muss härter verfolgt werden."

Beispiel Rotmilan

Sucht man im Internet nach den Worten "Rotmilanhorst" und "Zerstörung", erhält man über die Suchmaschine Google etwa 10.000 Treffer. Immer häufiger wenden sich Naturbeobachter wie Jäger oder andere engagierte Naturschützer an die Presse, wenn ihnen Zerstörungen auffallen. Im mecklenburg-vorpommerschen Ivenack haben nach Angaben des Fachweblogs "jawina.de" die Hobby-Ornithologen Bettina und Norbert Kern (siehe beigefügtes Interview) in den vergangenen drei Jahren sieben Horstzerstörungen dokumentiert. Auch sie wandten sich an die zuständigen Behörden und die Presse. Die Anzeigen wurden jedoch eingestellt, die Zahl der aufgeklärten Fälle ist gleich Null.

Nach Erhebungen der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg geht der Bestand des Rotmilans in ganz Deutschland zurück. Allein von 1995 bis 2009 war in Brandenburg ein Rückgang um 15 Prozent zu verzeichnen. Bei den Opfern von Kollisionen mit Windanlagen liegt der Rotmilan nach dem Mäusebussard an zweiter Stelle. Einer Untersuchung von 2012 zufolge ist beim Ausbauzustand der Windenergie auf dem Stand von 2011 mit 304 bis 354 durch Windräder getöteten Rotmilanen pro Jahr in Brandenburg zu rechnen. Mehr als 50 Prozent des weltweiten Rotmilanbestands lebt in Deutschland, dem Land erwächst daraus eine besondere Verantwortung für diese Art. Vor diesem Hintergrund sind illegale Nestzerstörungen und Tötungen in Planungsgebieten für Windkraftanlagen, von denen der Rotmilan ebenfalls in besonderem Ausmaß betroffen zu sein scheint, unerträglich und schlicht nicht hinnehmbar.

"Sieben verschwundene Horste in weniger als drei Jahren"

Die Hobby-Ornithologen Bettina und Norbert Kern beobachten seit Jahren, wie in ihrer Region Greifvogelhorste verschwinden. Sie dokumentieren die Fälle, bringen sie zur Anzeige und veröffentlichen sie. Im Kurzinterview verraten sie, welche Erfahrungen Sie bisher gemacht haben und wie man als Naturschützer ihre Arbeit unterstützen kann (zur vollen Version: jawina.de).

DJV: Wie sind Sie auf illegale Nestzerstörung in Ivenack aufmerksam geworden?

"In unserer Region wird von einigen Leuten aus unserer Bürgerinitiative ehrenamtlich kartiert und die Horststandorte werden an die entsprechenden Behörden weitergeleitet. Durch die regelmäßigen Kontrollen in den folgenden Jahren wurde das Fehlen der Horste bemerkt. Insgesamt waren es sieben verschwundene Horste in weniger als drei Jahren. 2015 verschwand ein Rotmilanhorst. 2016 verschwanden zwei Rotmilanhorste, ein Schreiadlerhorst, ein Bussardhorst und ein Horst ohne Zuordnung der Besetzung. 2017 verschwand ein weiterer Bussardhorst."

Wie sind Sie dagegen vorgegangen und was raten Sie Betroffenen vor dem Hintergrund Ihrer Erfahrungen?

"Wir haben eine Meldung an die Untere Naturschutzbehörde in allen sieben Fällen gemacht. Die verschwundenen Horste aus dem Jahr 2016 wurden zusätzlich bei der Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg angezeigt. Bei dem Horst aus 2017 erfolgte eine polizeiliche Anzeige und eine Anzeige bei der UNB. Wir raten grundsätzlich, sofort eine polizeiliche Anzeige zu tätigen und darauf zu bestehen beziehungsweise durchzusetzen, dass sofort eine Spurensicherung erfolgt. Des Weiteren sollte der Horst dokumentiert sein, besser noch kartiert und das Horstverschwinden mit eigenen Fotos zusätzlich belegt werden. Parallel sollte der Fall bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde angezeigt werden und Presse und Umweltverbände wie Landesjagdverband oder Deutsche Wildtierstiftung informiert werden."

Was haben Ihre Anzeigen gebracht? Wurden die Täter ermittelt?

"Die Vorfälle sind aktenkundig und haben ein Aktenzeichen. Leider wurde in keinem der Fälle ein Täter ermittelt. Die Verfahren wurden eingestellt."

Bundesregierung sieht Bestandsrückgang von Brutvögeln in der Agrarlandschaft. Monitoring-Daten der Jäger bestätigen diesen Trend für das Rebhuhn. Der DJV begrüßt, dass die Bundesregierung erstmals den Einfluss von Fressfeinden als bedeutend einstuft und fordert Lebensraumverbesserung gemeinsam mit Landwirten.

Die Zahl der Brutvögel in der Agrarlandschaft hat in den vergangenen Jahren europaweit abgenommen. In ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage hat die Bundesregierung vergangene Woche den Bestandsrückgang allein beim Rebhuhn in Deutschland von 1990 bis 2015 auf 84 Prozent beziffert. Die Daten der Jäger aus dem Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) bestätigen dies: Demnach haben Wissenschaftler im Nordwestdeutschen Tiefland, dem einstigen Hauptverbreitungsgebiet der Rebhühner, 2015 nur noch 0,53 Paare pro Quadratkilometer gezählt, wie aus dem aktuellen WILD-Bericht hervorgeht. Das sind 45 Prozent weniger als neun Jahre zuvor. Dieser Rückgang fällt zusammen mit der politisch gewollten Abschaffung der obligatorischen Stilllegungsflächen. Europaweit betroffen waren von dieser Regelung 38.000 Quadratkilometer Brachflächen, also wertvolle Lebensräume für Vogelarten der Agrarlandschaft. In Deutschland waren es 7.000 Quadratkilometer.

Bundesregierung räumt Einfluss von Fressfeinden auf Artenvielfalt ein

Als entscheidende Faktoren für den Rückgang bei den Vogelarten nennt die Bundesregierung  "Lebensraumveränderungen, Verringerung des Nahrungsangebotes (insbesondere Rückgang der Insektenbiomasse) und direkte Verfolgung (Prädation)". Erstmals misst die Bundesregierung damit dem Einfluss von Fressfeinden (Prädation) eine besondere Bedeutung zu, was der DJV begrüßt. Gleichzeitig kritisiert der Verband die politisch motivierten Beschränkungen der Jagd in Naturschutzgebieten sowie der Jagd mit Fallen in einigen Bundesländern. "Wenn wir die heimische Artenvielfalt erhalten wollen, gibt es nur zwei Stellschrauben: Lebensräume erhalten und verbessern sowie Fressfeinde reduzieren“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Dirk-Henner Wellershoff und forderte von Politik und Behörden mehr Unterstützung. 

Jäger unterstützen Projekte zur Biotopverbesserung

Jäger haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Initiativen gestartet, um Lebensräume für Offenlandarten wie Feldlerche, Kiebitz oder Rebhuhn zu verbessern. Das Ziel: die zum Teil sehr intensiv genutzten Agrarflächen wieder strukturreicher gestalten. Insbesondere Rebhühner benötigen einen hohen „Grenzlinienanteil“ aus Hecken, Rainen oder Blühstreifen, in denen sie ausreichend Wildkräuter und vor allem auch lebensnotwendige Insekten für ihre Küken finden und vor den zahlreichen Fressfeinden geschützt sind. Aktuellstes Projekt: Seit Anfang 2017 unterstützt der DJV das europäische Gemeinschaftsprojekt PARTRIDGE mit dem Ziel, die Biodiversität in verschiedenen internationalen Testflächen zu steigern. Die Lebensbedingungen der Zeigerart Rebhuhn sollen dabei durch Agrarumweltmaßnahmen beispielhaft verbessert werden. Projektträger ist die englische „Game and Wildlife Conservation Trust“, nationaler Partner die Universität Göttingen mit Projektleiter Dr. Gottschalk.

Weniger Bürokratie für mehr Artenvielfalt

Für ungenügend hält der DJV die derzeitige Umsetzung der Greening-Vorgaben aus Brüssel: Der Anbau von Zwischenfrüchten und Hülsenfrüchten (Leguminosen) hat nur geringe positive Wirkung auf die Artenvielfalt. Als Ökologische Vorrangflächen sollten viel stärker Brachen, Blühstreifen und Streifenelemente angelegt werden, die nachweislich positive Effekte auf die Biodiversität haben. Dies funktioniert laut DJV nur gemeinsam mit den Landwirten, die derzeit mit unnötigen bürokratischen Hürden und einem hohen Sanktionsrisiko konfrontiert werden. Der DJV fordert eine Vereinfachung in der Verwaltungspraxis.

Wildtierfreundliche Biomasseproduktion

Zudem macht sich der DJV im Netzwerk Lebensraum Feldflur für eine wildtierfreundliche Ergänzung der Biomasseproduktion stark: Geeignete Saatgutmischungen heimischer Wild- und Kulturpflanzen bieten innovative Ansätze, Energieerzeugung aus Biomasse enger mit den Zielen des Landschafts-, Natur- und Artenschutzes zu verknüpfen. Um kurzfristig die Wettbewerbsfähigkeit von Wildpflanzen als Substrat für Biogasanlagen und die Akzeptanz des Anbausystems zu verbessern, fordert das „Netzwerk Lebensraum Feldflur“ eine Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Gleichzeitig sollte der Anbau von Wildpflanzen und ihre Nutzung in Biogasanlagen als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greenings anerkannt werden.

Keine politischen Stolpersteine für die Jagd

Neben der Verbesserung von Lebensräumen ist die Bejagung von Fressfeinden eine wichtige Stellschraube für den Erhalt der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft. Allein der anpassungsfähige Fuchs hat in den vergangenen drei Jahrzehnten seinen Bestand in Deutschland verdreifacht - dank erfolgreicher Tollwutimpfung. Hinzu kommen gebietsfremde, Fleisch fressende Arten wie Waschbär oder Mink. Die Fangjagd ist die effektivste Methode, insbesondere nacht- und dämmerungsaktive Raubsäuger zu bejagen. Der DJV macht deutlich, dass politisch motivierte Hürden für die Jagd - etwa Einschränkung in Schutzgebieten, Verkürzung der Jagdzeiten, Verbot der Fangjagd - der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft schaden.

Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage
von Bündnis 90/Die Grünen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/121/1812195.pdf

Fast ausgerottet, hat sich der Biber in jüngster Zeit wieder stark ausgebreitet: Das zeigen Sichtungen zwischen 2006 und 2015, die Jäger und Wissenschaftler für das WILD-Monitoringprogramm ausgewertet haben. Rekord: In Brandenburg wurde der Pflanzenfresser in 41 Prozent der Reviere angetroffen. Die Umweltministerkonferenz hat jetzt den günstigen Erhaltungszustand für ganz Deutschland bestätigt.

Dem Biber geht es gut in Deutschland. Das zeigen Daten zur Entwicklung des Vorkommens von 2006 bis 2015. Demnach breitet sich der ehemals bedrohte Pflanzenfresser inzwischen bundesweit aus. Spitzenreiter ist das Land Brandenburg: Dort haben Jäger den Biber 2015 in 41 Prozent der Reviere nachgewiesen - eine Steigerung von 27 Prozentpunkten gegenüber 2006. Auch das Saarland (Sichtungen in 35 Prozent der Reviere), Sachsen-Anhalt (33 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (22 Prozent) und Baden-Württemberg (21 Prozent) gehören zu den Top-5-Bundesländern mit häufigen Sichtungen. Ausgewertet haben die Wissenschaftler Zeitreihen aus rund 24.000 Revieren - etwa 40 Prozent der Fläche Deutschlands - für das Wildtier-Informationssystem der Länder (WILD). Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat die Zahlen jetzt veröffentlicht.

Der anpassungsfähige Biber breitet sich aus

Das Kerngebiet des Bibers liegt nach Angaben der WILD-Experten im Nordosten Deutschlands mit Schwerpunkten entlang der Flüsse Elbe, Havel, Spree, Oder, Peene, Recknitz, Elde und Uecker sowie ihren Nebenarmen. Weitere Biber-Kerngebiete gibt es im Osten und Südosten Baden-Württembergs entlang der Donau und den Ausläufern der Regnitz. Ausgehend von großen Fließgewässern breitet sich der Biber ins Umland aus, ist anpassungsfähig und hat wenig Scheu vor dem Menschen.

Umweltminister attestieren günstigen Erhaltungszustand

Vergangenen Freitag hat die Umweltministerkonferenz in Bad Saarow das Erreichen des günstigen Erhaltungszustandes beim Biber "zur Kenntnis" genommen und beruft sich dabei auf Zahlen des nationalen FFH-Berichts, der allerdings bereits 2013 veröffentlicht wurde. Es solle für die nächste Umweltministerkonferenz im Herbst ein Erfahrungsaustausch zum Bibermanagement organisiert werden, so der Beschluss. Der DJV fordert in diesem Zusammenhang, dass es künftig möglich sein muss, flexibler auf positive Bestandsentwicklungen beim Biber zu reagieren. „Sonst ist die Akzeptanz für den Artenschutz in der Bevölkerung der ländlichen Räume in Gefahr“, sagte DJV-Vizepräsident Dr. Volker Böhning. Vor diesem Hintergrund müsse die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) dringend überarbeitet werden, unter anderem, um auf nationale und regionale Besonderheiten besser reagieren zu können. "Wenn in Regionen wie dem Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) der Biber regelmäßig Deiche unterhöhlt und Flutgräben staut, gibt es dort kaum noch Verständnis für den strengen Schutz", so Dr. Böhning.

 

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