Karolin Klar hat Anfang Juli ihren ersten internationalen Wettkampf im jagdlichen Schießen absolviert. Bei der Europameisterschaft in Ungarn hat sie den 4. Platz erreicht. Die 27-Jährige aus Tecklenburg (Nordrhein-Westfalen) spricht mit dem Deutschen Jagdverband (DJV) über Ihre Erlebnisse.
DJV: Wie haben Sie die Siegerehrung bei der Europameisterschaft erlebt?
Karolin Klar: Ich war sehr aufgeregt! Die Ergebnisse kamen erst nach und nach rein. Als klar war, dass es der 4. Platz geworden ist, war ich super glücklich. Ich freue mich, dass ich mein Potenzial in diesem starken Starterfeld zeigen konnte. Die Stimmung war sehr gut, ich habe mich auch sehr über die Erfolge der anderen Damen gefreut. Vor allem natürlich auch über unsere Gold- und Bronzegewinner der Veteranenklasse. Die Leistung aller deutschen Schützen ist hoch anzuerkennen.
Also ist der 4. Platz ein Erfolg für Sie oder schwingt auch etwas Wehmut über den knapp verpassten Podiumsplatz mit?
Der 4. Platz ist eine super Leistung! Trotz des heißen Wetters - es war bis zu 36 Grad Celsius warm - konnte ich mein Ziel, die 700-Punkte-Marke zu knacken, erreichen. Bei solcher Hitze und Anspannung bei so einem Wettkampf muss man die Nerven behalten. Ich denke, das ist mir gut gelungen. Bei den Wurfscheiben habe ich im Schnitt 20 von 25 möglichen geschossen, das war klasse!
Die Europameisterschaft war Ihr erster internationaler Wettkampf. Ist das aufregender als ein Wettkampf in der Heimat?
Auf jeden Fall! Zumal auf europäischen Wettkämpfen ja andere Disziplinen, wie der Compak-Parcours oder die Gams am Pirschstock geschossen werden. Das macht mir riesigen Spaß – darauf habe ich mich richtig gefreut. Zu den Kugelbahnen ging es dann auch mal landestypisch mit der Pferdekutsche. Außerdem war ich sehr glücklich darüber, von zwei teilnehmenden Freunden aus Hamburg und der Lüneburger Heide nach Ungarn begleitet zu werden. Die haben sich toll um mich gekümmert, sodass ich mich voll und ganz auf das Schießen konzentrieren konnte.
Ganz konzentriert: Karolin Klar hat ihr Ziel genau im Blick.
Wie haben Sie das Land und die Menschen dort erlebt?
Die Menschen in Ungarn sind sehr gastfreundlich. Ich war schon des Öfteren dort zur Jagd und habe immer wieder nette Menschen kennengelernt. Für mich persönlich ist es wichtig, sich in einem anderen Land auch auf Kultur und Leute einzulassen, um neue Eindrücke zu gewinnen. Das gilt auch für das Essen: Wir haben einige lokale Spezialitäten probiert und waren rundum zufrieden. Es war eine tolle Zeit in Ungarn.
Wie sieht der Alltag einer Jagd-Schützin aus, welchen Stellenwert nimmt die Jagd in Ihrem Leben ein?
Die Jagd hat einen besonderen Stellenwert für mich. Ich habe diese Leidenschaft mittlerweile zum Beruf gemacht und arbeite bei der Waffen Rolf Schönlein GmbH in Ibbenbüren. Ich bin also täglich mit dem Thema beschäftigt. Das Training versuche ich so oft wie möglich zu absolvieren, meistens am Wochenende. Darüber hinaus sehe ich aber auch die Wettkämpfe als Trainingseinheiten und versuche mich stets zu verbessern. Dabei gilt mein persönlicher Dank Rolf Schönlein und Mark Ganske, aber auch allen anderen, die für mich da sind und mich unterstützen.
Wie geht es für Sie weiter? Wann steht der nächste Wettkampf an?
Derzeit trete ich als Einzel-Schützin und mit der Damenmannschaft Warendorf bei der Landesmeisterschaft von Nordrhein-Westfalen an. Im September folgt die Bundesmeisterschaft in Garlstorf. Ich bin optimistisch im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen.
Die Europameisterschaft im jagdlichen Schießen
Der Wettkampf findet ein Mal pro Jahr statt. Die Ausrichter-Länder wechseln dabei. In den vergangenen Jahren waren Slowenien (2016) und Tschechien (2015) Gastgeber. Neben den klassischen Disziplinen gibt es zusätzliche wie Gams am Pirschstock, Keiler laufend von links nach rechts und den Compak-Parcours im Wurfscheibenschießen. Insgesamt können maximal 800 Punkte erreicht werden. Die Ergebnisliste der Europameisterschaft 2017 finden Sie hier.
Seit 6. Juli 2017 sind die neuen Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig. In der Zwischenzeit haben den DJV zahlreiche Fragen erreicht. Im Interview erklärt Frank Göpper, Geschäftsführer des Forums Waffenrecht, was Jäger künftig zu beachten haben.
Das geänderte Waffengesetz ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet für Jäger hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung. Schränke der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung sind ab jetzt beim Neukauf für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen nicht mehr erlaubt. Für bereits registrierte A- und B-Schränke gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Neu erworbene Standardschränke müssen ab sofort die Stufe 0 oder 1 aufweisen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 entspricht. Der DJV hat mit Frank Göpper, Geschäftsführer des Forums Waffenrecht über die Details des geänderten Waffengesetzes gesprochen und Fragen von Jägern aufgegriffen.
Wie schnell muss eine Waffe nach Erwerb gemäß §13 WaffG bei den Behörden gemeldet werden?
Jäger müssen den Erwerb einer Waffe - egal ob auf Jagdschein oder Waffenbesitzkarte (WBK) - innerhalb von zwei Wochen bei den Behörden melden.
Welche Änderungen ergeben sich für die Aufbewahrung von Schusswaffen?
Der Neukauf von Schränken der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen – also auch Jagdwaffen – ist ab dem 6. Juli 2017 nicht mehr zulässig. Ab dann können Jäger für die Aufbewahrung ihrer Schusswaffen bei der Behörde nur noch Waffenschränke registrieren lassen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1, Widerstandsgrad 0, entsprechen.
Für Waffenschränke ab Stufe 0 und höher gilt weiterhin: Waffen und Munition müssen nicht getrennt aufbewahrt werden. Der Gesetzgeber hat nun klargestellt, dass Waffen nur ungeladen gelagert werden dürfen, eine Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes.
Wie muss Munition zu Hause gelagert werden und in welchem Behältnis?
Der Mindestaufbewahrungsstandard für erlaubnispflichtige Munition ist und bleibt das Stahlblechbehältnis (Metallkassette) mit Schwenkriegelschloss.
Wie muss ich Waffen und Munition in einem Schrank der Klasse 0 oder 1 lagern?
Ab 200 Kilogramm Gewicht dürfen in einem Schrank der Klasse 0 gemäß DIN/ EN 1143-1 unbegrenzt Langwaffen, bis zu 10 Kurzwaffen und Munition gelagert werden. Unter 200 Kilogramm Gewicht dürfen im Waffenschrank der Klasse 0 gemäß DIN/ EN 1143-1 unbegrenzt Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen gelagert werden, ebenso Munition. In einem Schrank der Klasse I und höher kann unabhängig vom Gewicht eine unbegrenzte Anzahl an Kurz- und Langwaffen gelagert werden. Eine Trennung von Munition und Waffen ist in einem Schrank der Klasse 0 gemäß DIN/ EN 1143-1 grundsätzlich nicht notwendig.
Ich besitze einen Waffenschrank der Klasse 0. Eine Befestigungsmöglichkeit gibt es nur im Schrankboden. Diese kann ich nicht nutzen, ohne die Isolierung zu beschädigen. Der Waffenschrank steht also frei ohne Befestigung. Ist das erlaubt?
Eine weitere Verankerung eines Schrankes der Klasse 0 gemäß DIN/ EN 1143-1 ist unabhängig vom Gewicht gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Was passiert mit A- und B-Schränken, die vor Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes erworben und von der Behörde eingetragen wurden?
Für A- und B-Schränke gilt der Bestandsschutz. Sie können weiterhin unbeschränkt benutzt werden. Der jetzige Besitzer kann auch weitere Waffen hinzukaufen und diese in den bestehenden Schränken lagern. Wenn der Schrank nach den gesetzlichen Regelungen voll ist, muss bei Neukauf mindestens ein Schrank der Stufe 0 erworben werden.
Folgende Lagerkapazitäten gelten für Schränke mit Bestandsschutz: Im A-Schrank dürfen bis zu 10 Langwaffen gelagert werden. Beim B-Schrank gibt es keine Begrenzung für Langwaffen. Ein B-Schrank unter 200 Kilogramm Gewicht darf zudem 5 Kurzwaffen enthalten, ab 200 Kilogramm Gewicht 10 Kurzwaffen. Ist der B-Schrank weniger als 200 Kilogramm schwer, jedoch fest verankert, darf er auch 10 Kurzwaffen enthalten.
Kann ich jetzt noch einen gebrauchten, bei der Waffenbehörde eingetragenen A- oder B-Schrank für die Aufbewahrung meiner erlaubnispflichtigen Waffen erwerben?
Die Besitzstandswahrung für A- und B-Schränke gemäß VDMA 24992 gilt für die „Aufrechterhaltung der bisherigen Nutzung“ und grundsätzlich nicht bei Weitergabe an andere Besitzer. Ein solcher Erwerb wäre also zur Waffenaufbewahrung nicht geeignet.
Wie ist das nun konkret mit dem Vererben von Waffenschränken der Klassen A und B?
Waffenschränke der Klassen A und B gemäß VDMA 24992 dürfen zur Waffenaufbewahrung nicht vererbt werden und anschließend durch den oder die Erben nicht zur Waffenaufbewahrung (weiter-) genutzt werden.
Darf ein Familienmitglied, das nächstes Jahr den Jagdschein besteht und sich die erste Waffen zulegt, diese im vorhandenen legalen A- oder B-Schrank aufbewahren?
Ja, das ist erlaubt. Die gemeinsame Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft ist bei der Weiternutzung von A- und B-Schränken erlaubt, und selbst bei Versterben des heutigen Besitzers dürfen die späteren Mitaufbewahrer den Schrank weiternutzen.
Was muss ich tun, wenn der Waffenschrank zwar vor dem 6. Juli 2017 im Besitz war und genutzt wurde, aber bisher bei der Behörde noch nicht registriert ist?
Grundsätzlich besitzen die bisher rechtmäßig genutzten Waffenschränke Bestandsschutz. Man sollte nach Möglichkeit Belege (z. B. Kaufquittung) aufbewahren, um im Zweifelsfall belegen zu können, dass man den fraglichen Schrank bereits vor dem 6. Juli 2017 rechtmäßig genutzt hat. Eine weitere Möglichkeit ist auch, dies bei der Behörde anzuzeigen.
Was ist bei bestehenden Waffenräumen zu beachten?
Es gibt keine Änderungen. Ein bestehender, behördlich abgenommener Waffenraum behält seine Gültigkeit.
Was passiert, wenn ich Waffen falsch aufbewahre?
Es gibt keine Änderungen. Wenn Waffen unzulässig aufbewahrt werden und dadurch die Gefahr des Abhandenkommens geschaffen wird, ist dies - bei Vorsatz - ein Straftatbestand. Dies kann nach wie vor mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Besitzt jemand zum Beispiel mehrere Kurzwaffen, die ordnungsgemäß gelagert sind, hält jedoch eine Kurzwaffe zur Selbstverteidigung im Kleiderschrank zurück, so ist dies vorsätzlich unsachgemäße Lagerung.
Die fahrlässige Aufbewahrung ist kein Straftatbestand, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Aber: Jeder, der seine Waffen und Munition fehlerhaft aufbewahrt, riskiert seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren.
Was passiert, wenn ich eine Patrone in der Jackentasche vergesse?
Die fahrlässige Aufbewahrung von Munition in einer Jackentasche ist zwar kein Straftatbestand, diese Fahrlässigkeit kann aber im Einzelfall auch zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen.
Wie sieht es mit der Aufbewahrung von Munition und Waffen in der Jagdhütte aus?
Der bisher § 13 Abs. 6 der Allgemeinen Waffengesetzverordnung (AWaffV) wird inhaltlich unverändert zum § 13 Abs. 4 AWaffV: „In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.“ Es ändert sich dort also nichts.
Was passiert bei einem Diebstahl von Waffen und Munition in der Jagdhütte während der Nacht, wenn alle schlafen?
Wenn Waffen oder Munition abhanden gekommen sind, ist gemäß § 37 Abs. 2 WaffG unverzüglich (so schnell wie möglich) die zuständige Behörde darüber zu unterrichten. Verspätete Anzeigen bedeuten eine Ordnungswidrigkeit.
Was ist bei einer Übernachtung in der Jagdhütte hinsichtlich Aufbewahrung von Waffen und Munition zu beachten (ein Waffenschrank ist in der Regel nicht vorhanden)?
Hier kann keine pauschale Aussage getroffen werden; es gilt der ehemalige § 13 Abs. 11 AWaffV, der jetzt weitestgehend unverändert zu Abs. 9 wird. Lediglich statt „Absätze 1 bis 8“ werden zukünftig „Absätze 1 und 2“ stehen: „Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.“
Schwerpunkt ist also die „angemessene Aufsicht“: Situationsbedingt muss alles vorgenommen werden, was sinnvoll möglich ist. In diesem Zusammenhang könnte das „Führen wesentlicher Teile“ helfen (siehe Frage "Inwieweit kann ich wesentliche Teile einer Waffe erlaubnisfrei führen?")
Welche Änderungen ergeben sich für die Aufbewahrung von Blankwaffen und erlaubnisfreien Waffen?
Für Blankwaffen und andere erlaubnisfreie Waffen, wie etwa Luftdruckgewehre, ergeben sich keine Änderungen. Allerdings stellt der Gesetzgeber deutlicher als zuvor klar, dass auch freie Waffen vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt und entsprechend gelagert werden müssen. Die Lagerung sollte mindestens in einem abschließbaren Holzschrank oder einem abschließbaren Raum - etwa der Besenkammer - erfolgen. Auch eine abschließbare Wandvorrichtung - etwa für Degen oder Schwert - ist geeignet. Eine Armbrust muss verschlossen gelagert werden, ein Bogen hingegen ist laut Waffenrecht keine Waffe. Verschlossen und ungeladen müssen auch Gas- und Signalwaffen gelagert werden.
Gibt es Änderungen bezüglich des Waffentransportes?
Es gibt keine Änderungen bezüglich des Waffentransportes. Es gilt weiterhin: Auf dem Weg zum Jagdrevier darf die Waffe nicht schussbereit (ungeladen) frei geführt werden. Beim Transport - etwa zum Büchsenmacher oder zum Schießstand - darf die Waffe weder schussbereit noch zugriffsbereit sein und muss sich in einem verschlossenen Behältnis befinden. Für "nicht zugriffsbereit" gilt die Regel: Die Waffe darf nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden, also mit drei Handgriffen in drei Sekunden. Grundsätzlich empfehlenswert ist für den Transport ein separates Schloss am Waffenkoffer.
Bei einer kurzfristigen Lagerung der Waffe - etwa in Hotel oder Gaststätte - kann künftig ein wesentliches Teil der Waffe, wie das Schloss oder der Vorderschaft, erlaubnisfrei geführt werden. Die Vorteile: Wenn die Waffe abhanden kommt, ist sie nicht schießfähig. Potenzielle Diebe werden darüber hinaus durch eine unvollständige Waffe möglicherweise direkt abgeschreckt.
Wie erfolgt der Transport von Waffen und Munition zum Schießstand?
Waffen und Munition dürfen zum Schießstand nur „nicht schussbereit“ (Waffen müssen ungeladen sein) und „nicht zugriffsbereit“ transportiert werden. Nicht zugriffsbereit sind Waffen und Munition beispielsweise in einem verschlossenen Behältnis.
Wie erfolgt der Transport von Waffen und Munition zur Jagd? Was ist dabei genau zu beachten?
Auf dem Weg in das Jagdrevier entfällt die Verpflichtung, die Waffen „nicht zugriffsbereit“ zu führen, also der Transport im verschlossenen Behältnis. Die Waffen müssen lediglich ungeladen sein. Für den Transport der Munition gibt es keine weiteren Bestimmungen.
Wie erfolgt der Transport von Munition und Pulver für Wiederlader vom Büchsenmacher nach Hause?
Für den privaten Gebrauch können folgende Gesamtmengen, ohne die Voraussetzungen eines Gefahrguttransportes zu erfüllen, im PKW (nicht pro Person) transportiert werden: 3 Kilogramm Schwarzpulver oder 50 Kilogramm Munition (Bruttomasse). Der Transport hat in "handelsüblicher" Verpackung zu erfolgen.
Was ist, wenn ich Munition bei einem Händler bestelle und diese dann per DHL (oder ähnlich) geliefert wird. Bin ich für Missstände beim Transport verantwortlich?
Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Transport von Waffen und Munition trägt gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 u. 4 der Versender: Werden sie zur gewerbsmäßigen Beförderung überlassen, müssen die ordnungsgemäße Beförderung sichergestellt und Vorkehrungen gegen ein Abhandenkommen getroffen sein. Munition darf gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden.
Inwieweit kann ich wesentliche Teile einer Waffe erlaubnisfrei führen?
Bei Aufenthalt in Hotels oder Gasthöfen kann ein wesentliches Teil der Waffe, wie etwa das Schloss, erlaubnisfrei geführt werden. Bei Abhandenkommen der Waffe wäre diese nicht vollständig und somit nicht einsatzbereit. Dies zielt darauf ab, dass ein Dieb eine nicht schießfähige Waffe möglicherweise eher zurücklässt.
Welche neuen Besitzverbote gibt es?
Es gibt ein neues Besitzverbot für Geschosse mit Leuchtspur-, Spreng- und Brandsätzen und Hartkern. Bisher war nur die entsprechende Munition verboten. Diese sind für Jäger nicht relevant, höchstens für Sammler. Hartkerngeschosse sind Geschosse mit einer Brinellhärte über 400 HB. Bei Besitz von den genannten Geschossen und Munition riskiert der Legalwaffenbesitzer, seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren.
Wie genau sieht die neue Amnestie-Regelung für illegale Waffen aus?
Ab dem 6. Juli 2017 ist die straffreie Abgabe verbotener Gegenstände - etwa Hartkerngeschosse - und nicht rechtmäßig besessener Waffen für ein Jahr bei der zuständigen Behörde möglich. Kriegswaffen und Kriegswaffenmunition, wie etwa Granatwerfer oder Granatwerfer-Munition, sind von der Amnestie ausgenommen.
In welchen Fällen ist eine Verfassungsschutzabfrage vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis notwendig?
Zwingend notwendig ist sie gar nicht. Lediglich bei Personen, die dem Verfassungsschutz als Gefährder bekannt sind, werden die Daten des nationalen Waffenregisters gegengeprüft und dann die Waffen- oder Jagdbehörde in Kenntnis gesetzt.
Weitere Infos zum Forum Waffenrecht:
Das Forum Waffenrecht hat sich zum Ziel gesetzt, den legalen Waffenbesitz insgesamt zu verteidigen. Es geht darum, an der Gestaltung nationaler und internationaler Gesetze mitzuwirken, die die notwendigen Regelungen für die innere Sicherheit enthalten, ohne dabei die legalen Waffenbesitzer unnötig zu beschränken. Mitglieder sind Verbände, Unternehmen und Einzelpersonen. Jetzt Mitglied werden: ww.fwr.de/mitgliedschaft/aufnahmeantraege/
Die zum Teil chaotischen Verhältnisse bei der Sozialwahl der SVLFG lassen das Ergebnis mehr als fragwürdig erscheinen. DJV und BJV rufen Betroffene auf, sich zu melden und die Klage mit schriftlichen Aussagen zu unterstützen.
Nach Prüfung zahlreich eingegangener Hinweise auf Unregelmäßigkeiten haben der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bayerische Jagdverband (BJV) beschlossen, die Sozialwahl bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anzufechten. Die Verbände kündigten an, rechtzeitig Klage beim Sozialgericht zu erheben.
Betroffene, die zu Unrecht keine Wahlunterlagen erhalten haben, werden aufgerufen, die Klage mit einer eidessttatlichen Versicherung zu unterstützen. Nähere Hinweise und ein Formular gibt es unter jagdverband.de/sozialwahl2017. Geplant ist darüberhinaus alle Kreis- und Jägerschaftsvorsitzenden bezüglich der Sozialwahl durch einen Infobrief zu informieren.
Zwar waren die mit der Vorbereitung der Wahlen befassten Mitarbeiter der Sozialversicherung in vielen Fällen bemüht, eine Teilnahme zu ermöglichen, aber in zu vielen Fällen sind die Bemühungen gescheitert. Es handelt sich nicht um Einzelfälle, bei denen trotz rechtzeitiger Beantragung der Unterlagen, keine Wahlunterlagen verschickt wurden. Vielmehr haben hunderte Zuschriften die Verbände erreicht. Gerade die Hotline, die eingerichtet wurde, war oft überlastet und überfordert. "Ich weiß von einem Revierinhaber, der innerhalb von zwei Tagen 42 Mal versucht hat die Hotline zu erreichen - immer war besetzt", berichtet Friedrich von Massow, Justitiar des DJV. Eine sehr große Zahl von Wahlberechtigten hatte bis zuletzt keine Wahlunterlagen bekommen und war dadurch von der Wahl ausgeschlossen. "Manche Jagdpächter hatten nicht einmal die Möglichkeit, sich mittels Fragebogen zur Wahl zu registrieren", sagt Dr. Joachim Reddemann, Hauptgeschäftsführer des BJV. "Selbst nach vielen Anrufen bei der Hotline und Zusagen über den Versand, erhielten Pächter keine Fragebögen."
DJV und BJV bedanken sich bei mehr als 10.000 Wählern, die im Zuge der Sozialwahl ihr Kreuz bei der Liste 11 gemacht haben. Dank ihnen können die Interessen der Jäger nun zwar erstmals in die Vertreterversammlung der SVLFG eingebracht werden. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass bei ordnungsgemäßem Ablauf der Wahl gerade die Jägerliste einen höheren Stimmenanteil hätte erreichen können. Mit nur wenigen zusätzlichen Stimmen wären mehrere Sitze möglich gewesen.
Weitere Informationen:
Die eidesstattliche Versicherung muss sorgfältig durchgelesen werden, fahrlässige Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist strafbar. In der vorbereiteten Erklärung müssen die Passagen deutlich gekennzeichnet werden, die zutreffen (z.B. Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter oder Ehepartner). Weiterhin müssen der Name des Jagdbezirks sowie persönlichen Daten leserlich angegeben werden. Die Versicherung muss anschließend handschriftlich unterzeichnet werden.
Die ausgefüllte eidesstattliche Versicherung bitte schnellstmöglich, spätestens bis zum 15. August 2017, an folgende Postadresse senden (im Original, nicht als Fax oder E-Mail):
Deutscher Jagdverband
Stichwort: Anfechtung der Sozialwahl 2017
Chausseestr. 37
10115 Berlin
Die eidestattliche Versicherung zum Herunterladen:
Bei der Europameisterschaft im ungarischen Sarlospuszta wurde DJV-Schütze Egon Marmit Europameister in der Veteranenklasse. Hans-Ludwig Hapke sicherte sich die Bronzemedaille. Der DJV stellte mit 33 aktiven Teilnehmern das größte Starterfeld des Wettkampfes.
Wer ist Europas bester Jagdschütze? Um dies zu ermitteln, kämpften rund 200 Jägerinnen und Jäger aus 14 Nationen bei der diesjährigen Europameisterschaft der "Federation Internationale de Tir Aux Sportives de Chasse" (FITASC) um eine der begehrten Goldmedaillen. Temperaturen um die 36 Grad Celcius erschwerten das Wettkampf-Wochenende für die Schützen. Gesamtsieger wurde der Schwede Emil Hakansson mit herausragenden 788 von 800 möglichen Punkten.
Der DJV-Kader sei auf dem richtigen Weg, sagte der stellvertretende Bundesschießobmann Peter Clemens in Hinblick auf das Abschneiden seiner Schützen. Von den insgesamt 193 Teilnehmern der EM gelang es fünf Deutschen in die Top 20 Europas zu gelangen. Besonders erfolgreich waren die Damen, auch wenn trotz starker Leistung nur die Holzklasse blieb: Karolin Klar (Platz 4), Kristin Sendker-Behrens (5) und Carmen Brand-Wilshusen (6) verpassten das Podium knapp.
In der Gesamtwertung der Mannschaften belegte das DJV-Team den 5. Platz. „Man strebt natürlich immer nach mehr, insgesamt können wir aber sehr zufrieden sein“, sagte Clemens. Die Formkurve der DJV-Schützen zeige stetig nach oben: Im Ranking sei eine Steigerung zu erkennen, und die Ergebnisse aus den Vorjahren seien übertroffen worden.
Um langfristig mit den Top-Mannschaften aus Tschechien, Ungarn, Österreich oder Skandinavien mitzuhalten, sei es nötig, die Vorbereitung auf die Wettkämpfe weiterhin zu professionalisieren und noch mehr Trainingseinheiten anzusetzen, sagte Clemens. Mit Hinblick auf die kommenden Meisterschaften zeigt sich Clemens optimistisch: „Wir haben hochtalentierte Schützen in unseren Reihen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir in Zukunft Medaillen gewinnen werden.“
Europameisterschaften und Bundesmeisterschaften im Vergleich:
Je 2 Durchgänge Kompakt-Parcours á 25 Wurfscheiben.
Pro Wurfscheibe 4 Punkte.
Max. mögliche Punktzahl: 400
Wurfscheibenschießen:
Je ein Durchgang Trap á 15 Wurfscheiben.
Je ein Durchgang Skeet á 15 Wurfscheiben.
Pro Wurfscheibe 5 Punkte.
Max. mögliche Punktzahl: 150
Max. mögliche Gesamtpunktzahl: 800
Max. mögliche Gesamtpunktzahl: 350
Der Bundestag hat heute Nacht Änderungen von Bundesnatur- und Bundesjagdgesetz beschlossen, um invasive Arten gemäß EU-Vorgaben einzudämmen. Revierinhaber sind erste Ansprechpartner für die Umsetzung dieser öffentlichen Aufgabe. In Kürze ergänzt die EU ihre verbindliche Liste gebietsfremder Arten um Bisam, Marderhund und Nilgans.
Der Bundestag hat heute Nacht Änderungen von Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz beschlossen, mit denen Vorgaben aus der EU-Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten umgesetzt werden sollen. Ziel ist es, deren weitere Ausbreitung einzudämmen. Es wird gesetzlich klargestellt, dass Maßnahmen mit jagdlichen Mitteln im Einvernehmen mit dem Jagdausübungsberechtigten durchgeführt werden müssen. Der DJV begrüßt diese praxisgerechte Umsetzung: So wird sichergestellt, dass sich die Naturschutzbehörde mit dem Jagdausübungsberechtigten abstimmen muss, er bleibt erster Ansprechpartner im Revier, wenn es um die Eindämmung von Waschbär, Marderhund und Co. geht. "Die jetzt beschlossenen Regelungen schaffen einen angemessenen Ausgleich zwischen der öffentlichen Aufgabe des Managements, den Fach- und Revierkenntnissen der Jäger vor Ort sowie ihren berechtigten Anliegen", sagte Professor Jürgen Ellenberger, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbands (DJV). Weitergehende Eingriffe, die das Bundesumweltministerium vorgeschlagen hatte, konnten abgewendet werden.
Die Regelungen betreffen in erste Linie Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz, mit denen Behördenbefugnisse und Verfahren geregelt werden. Darüber hinaus gibt es beispielsweise für Zoos und private Tierhaltung künftig Besitz- und Vermarktungsbeschränkungen. Außerdem wird im Bundesjagdgesetz ein neuer § 28a eingeführt, der regelt, wie die Verordnung bei jagdbaren Arten umgesetzt werden soll, nämlich durch die Jagdbehörden nach Abstimmung mit dem Revierinhaber. Der DJV hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass in erster Linie die Revierinhaber für die Umsetzung der Maßnahmen gegen invasive Arten zuständig sind und nur subsidiär die Behörden.
EU erweitert Katalog der invasiven Arten
In Kürze wird die EU die im August 2016 in Kraft getretene "Unionsliste" invasiver Arten, bei denen besonderer Handlungsbedarf besteht, um neun Pflanzen- und drei Tierarten erweitern. Marderhund, Bisam und Nilgans sollen künftig auch unter die Regelungen der EU-Verordnung fallen. Damit sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die weitere Ausbreitung dieser Arten möglichst zu stoppen.
Der DJV begrüßt die Ergänzung der EU-Liste, hatte er sich doch auf nationaler Ebene in den entsprechenden Fachgremien des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) stets für die Aufnahme der Arten ausgesprochen. Dabei stützt sich der DJV auf die Ergebnisse langjähriger Erhebungen im Rahmen seines Monitoringprogramms WILD (Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands). Den genannten invasiven Arten kommt bei den bundesweiten Erfassungen eine besondere Bedeutung zu, da sie sich immer weiter ausbreiten und aus Gründen des Natur- und Artenschutzes entsprechend bejagt werden müssen.
Tierschutz nicht verhandelbar
Der DJV betont, dass auch bei Managementmaßnahmen gemäß EU-Verordnung der Tierschutz nicht auf der Strecke bleiben darf - ganz so wie es auch die Verordnung selbst vorsieht. Das schließt laut DJV eine Bekämpfung mit allen Mitteln aus . Andererseits müssten Beschränkungen bei der Jagd in Schutzgebieten und bei den Jagdzeiten aufgehoben werden . "Ich halte die Schonzeit für den Waschbär, wie sie zum Beispiel in Hessen 2015 beschlossen wurde, nicht nur für europarechtswidrig, sondern auch für ökologisch fahrlässig", sagte Professor Ellenberger.
Felle nachhaltig nutzen
Der DJV setzt sich mit dem Projekt "Fellwechsel" für eine bessere Verwertung von tierschutzgerecht gewonnenen Fellen aus nachhaltiger Jagd und Artenschutzprojekten ein. Gerade in Schutzgebieten wurde bislang häufig die Raubwildbejagung vernachlässigt - mit unbeabsichtigten aber vorhersehbaren Folgen gerade für schutzbedürftige bodenbrütende Vogelarten. Fellwechsel ist ein Angebot an den Natur- und Artenschutz, das Thema konsumtive Nutzung ernst zu nehmen und Produkte mit hervorragender Ökobilanz zu erzeugen. „Fell statt Faserpelz“ ist ökologisch betrachtet die eindeutig bessere Wahl.
Die Delegierten des Bundesjägertags 2017 haben einstimmig eine Grundsatzposition Jagd verabschiedet. Auch zur Zukunft des Monitoring-Programms WILD und zur Fellwechsel GmbH wurden Beschlüsse gefasst. Auf der abschließenden Podiumsdiskussion haben Politiker im Hinblick auf die Bundestagswahl ihre Positionen dargelegt.
Die rund 250 Delegierten haben auf dem Bundesjägertag in Rostock-Warnemünde eine umfassende Grundsatzposition Jagd einstimmig beschlossen. Diese befasst sich mit grundlegenden Fragen, unter anderem mit dem Verhältnis von Jagd zu Tierschutz, mit Eigentum, Ausbildung, traditionellen Grundlagen der Jagd und mit Einzelfragen wie dem Umgang mit invasiven Arten, Jagdhunden und Wildschäden. Das Papier wurde in einem langen Diskussionsprozess innerhalb des Verbandes entwickelt, in den auch die Organisationen auf Kreisebene einbezogen waren.
Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt des Bundesjägertages 2017 war die Weiterentwicklung des WILD-Monitorings. Ein entsprechender Beschluss sieht vor, dass der DJV das Programm auf Bundesebene weiter ausbaut, da nur langfristige Datenreihen belastbar sind in der politischen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskussion. Maßnahmen sollen entwickelt werden, um Jäger weiterhin für die anspruchsvolle Datenerhebung zu begeistern. Die Landesjagdverbände sind aufgerufen, den Aufbau staatlicher Monitoringsysteme kritisch zu begleiten und inhaltlich mitzugestalten. "Wir dürfen uns das Heft des Handelns nicht aus der Hand nehmen lassen. Es geht um nicht weniger als die Deutungshoheit für die künftige Ausrichtung der Jagd. Dafür benötigen wir fundierte Zahlen", betonte DJV-Vizepräsident Dr. Volker Böhning. Die Delegierten haben den entsprechenden Beschluss einstimmig gefasst, der einen Tag zuvor in einem Workshop von rund 100 Teilnehmern erarbeitet wurde.
Die Delegierten haben ebenfalls einstimmig einen Beschluss zur nachhaltigen Nutzung von Fellen aus heimischer Jagd gefasst. Darin bekennen sich die Jäger zur regionalen, nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen für die Fertigung ökologisch hochwertiger Pelzprodukte. Die Abbalgstation für das Projekt Fellwechsel soll bereits in der kommenden Wintersaison ihren Betrieb aufnehmen. Felle von Raubsäugern aus heimischer Jagd sollen dort verarbeitet werden, Ziel ist deren lückenlose Rückverfolgbarkeit.
Im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Verordnung zu invasiven Arten wie Waschbär und Marderhund fordern die Delegierten eine finanzielle Unterstützung von der Politik, etwa für Kühltruhen oder Fanggeräte, da mit dem Projekt Fellwechsel umweltpolitische Ziele maßgeblich unterstützt werden.
Weitere Forderungen an die Adresse der Volksvertreter: eine Aufhebung sämtlicher Einschränkungen für die Bau- und Fangjagd sowie ein klares Bekenntnis zur Fellnutzung aus nachhaltiger Jagd. "Jeder Jäger ist angesprochen, mitzumachen. Raubsäuger bejagen und hochwertige Felle liefern, dass ist Artenschutz mit Mehrwert. Durch die lückenlose Nachverfolgbarkeit der Felle haben wir als Jäger ein Alleinstellungsmerkmal, das wir nutzen müssen", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Jörg Friedmann. "Fellwechsel ist ein Angebot an den Natur- und Artenschutz, das Thema konsumtive Nutzung ernst zu nehmen und Produkte mit hervorragender Ökobilanz zu erzeugen."
Die Politik müsse sich zu diesem nachhaltigen Ansatz bekennen und dürfe nicht Tierrechtlern auf den Leim gehen, die dem Verbraucher weis machen wollen, dass Pelz per se schlecht sei. "Wir Jäger lehnen tierschutzwidrige Zustände ab, wie sie teilweise in der asiatischen Pelzproduktion herrschen", so Dr. Friedmann. Diese hätten aber nichts gemein mit Fellen aus der heimischen Jagd. Zudem sei "Fell statt Faserpelz", ökologisch betrachtet, die eindeutig bessere Wahl.
Die Beschlüsse der Workshops zum Herunterladen:
Erneut hat das Bundesumweltministerium versucht, auf europäischer Ebene die Einfuhr von legalen Jagdtrophäen zu erschweren. Ohne Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Erfolglos, wie sich jetzt herausstellte. Bereits im Vorfeld haben Landwirtschaftsministerium sowie die EU-Direktoren für Wildtiermanagement und Jagd den Vorstoß abgelehnt.
Der deutsche Jagdverband (DJV) und die deutsche Delegation des Internationalen Rats zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) zeigen sich erfreut, dass ein erneuter Vorstoß von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD), die Einfuhr legaler Jagdtrophäen weiter zu erschweren, bei der EU gescheitert ist. Mit großer Mehrheit lehnten die anderen EU-Staaten ab, Trophäen nicht gefährdeter Wildarten (Anhang B) genau so zu behandeln wie die gefährdeter Tierarten und einer Einzelfallprüfung zu unterziehen.
Laut DJV und CIC ist der deutsche Vorstoß wissenschaftlich nicht begründet und führt nur zu unnötiger Bürokratie. Die Bonner Abgesandten des Bundesumweltministeriums haben derweil in Brüssel angekündigt, sich weiter für eine Erschwerung der Trophäeneinfuhr einzusetzen. DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Dirk-Henner Wellershoff sagte: „Die ständigen Versuche des Umweltministeriums, den Jagdtourismus in Afrika einzuschränken, sind ideologisch motiviert. Es ist bedauerlich, dass im SPD-geführten Umweltministerium über Jagd, Artenschutz und nachhaltige Naturnutzung ohne Einbeziehung der Betroffenen und im Sinne von Klientelinteressen entschieden wird.“
Schon mehrfach haben NABU und deutscher Naturschutzring das Umweltministerium gedrängt, die Einfuhr von Trophäen ganz verbieten zu lassen oder zumindest wesentlich zu erschweren. Der zuständige Staatsekretär Jochen Flasbarth war früher selbst hauptamtlicher Präsident des NABU. Regierungen des südlichen und östlichen Afrikas haben indes in Brüssel gegen die Erschwerung der Einfuhren von Trophäen aus legaler und nachhaltiger Jagd protestiert. Dies schade dem Naturschutz und der Erhaltung des Wildes in Afrika. Die nachhaltige Jagd in Afrika steht in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen zur biologischen Vielfalt, das auch Deutschland unterzeichnet hat.
"Die Jagd in Afrika dient, wie auf anderen Kontinenten auch, dem Artenschutz", betonte Dr. Wilhelm von Trott zu Solz, Leiter der Deutschen Delegation im CIC. "Nur wenn dem Wild ein Wert zugemessen wird, wird es auch geschützt. Dies haben mehrere Vertreter von afrikanischen Regierungen wieder bei der Generalversammlung des CIC in Montreux eindrucksvoll erklärt.“
Das Umweltministerium hatte seine Position erneut nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Das Landwirtschaftsministerium hatte den Vorstoß ebenso abgelehnt wie die Konferenz der EU-Direktoren für Wildtiermanagement und Jagd.
Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet von den ersten beiden Fällen der Afrikanischen Schweinepest in der Tschechischen Republik. Entdeckt wurden zwei infizierte Wildschweine. Der nächstgelegene Fundort ist 400 Kilometer entfernt in der Ukraine. DJV bittet Jäger in Deutschland um erhöhte Aufmerksamkeit.
Nach Angaben der internationalen Nachrichtenagentur Reuters wurden kürzlich zwei Wildschweine etwa 300 Kilometer südöstlich von Prag entdeckt, die an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gestorben waren. Damit ist die Afrikanische Schweinepest nur noch rund 300 Kilometer Luftlinie von der deutschen Grenze entfernt. Wie das Virus dorthin gelangt ist, bleibt unklar. Der räumlich nächstgelegene Nachweis liegt 400 Kilometer entfernt in der Ukraine. In der Slowakei, dem östlichen Nachbarn auf dem Weg in die Ukraine, wurde bisher kein ASP-Ausbruch gemeldet.
Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA geht davon aus, dass sich das Virus in der Natur etwa einen Kilometer pro Monat ausbreitet. Ein besonders großes Risiko stellt die Verschleppung des Virus durch den Menschen dar. Nach Auskunft des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) reicht im ungünstigen Fall bereits ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot aus, um das Virus auf Wild- und Hausschweine zu übertragen."Reisende aus dem Baltikum, Russland, Weißrussland, Ukraine, Polen und Tschechien sollten Lebensmittel, die Teile von Haus- oder Wildschwein enthalten, nicht einführen. Auch Jagdtrophäen vom Wildschwein aus den betroffenen Regionen können ein Einschleppungsrisiko darstellen.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) appelliert an alle Jägerinnen und Jäger in Deutschland, in Alarmbereitschaft zu sein. „Bei Auffälligkeiten im eigenen Revier sollte unverzüglich das Veterinäramt informiert werden“, sagt DJV-Vizepräsident und Veterinär Dr. Wolfgang Bethe. „Das Virus ist hoch ansteckend und für Schweine tödlich. Daher sollten alle Restriktionen, die eine effektive und flächendeckende Schwarzwildbejagung in Deutschland unterbinden, wie etwa die Jagdruhe in Schutzgebieten, aus dem Weg geräumt werden.“ Bei dem hohen Bestand an Hausschweinen in Deutschland dürfe man die Seuche nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Laut FLI führt die ASP-Infektion bei europäischem Schwarzwild zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen etwa innerhalb einer Woche zum Tod des Tieres. Beim Aufbrechen vermeintlich gesunder Tiere sollte grundsätzlich auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt.
Jagdgesetz, Wildbret und ein Jubiläum: Die Fülle und Notwendigkeit der Verbandsarbeit dokumentiert der aktuelle Jahresbericht des Deutschen Jagdverbandes.
Für Jäger gehört Wildbret zum Alltag, auch immer mehr Verbraucher schätzen Wildfleisch als gesundes und natürliches Lebensmittel. Das zeigt die bundesweite Testphase von „Wild auf Wild“. Die Kampagne des Deutschen Jagdverbandes (DJV), die sich mit vielen Aktionsmitteln an Jäger und Verbraucher richtet, ist ein Schwerpunkt im aktuellen DJV-Verbandsbericht (S. 24 ff.). Beides wurde auf dem Bundesjägertag 2017 in Rostock-Warnemünde am vergangenen Freitag vorgestellt.
Weitere Schwerpunkte im Heft sind das Jubiläum der Jägerinitiative Lernort Natur, deren 25-jähriges Bestehen 2016 mit vielen Aktionen und einer Sonderbroschüre gewürdigt wurde (S. 28 ff), sowie der Bericht über das Leuchtturmprojekt „Holsteiner Lebensraumkorridore“. Im März hatte der DJV eine Fachtagung durchgeführt, um Ergebnisse und notwendige Maßnahmen für die Wiedervernetzung von Lebensräumen zu kommunizieren.
Der 82-seitige Verbandsbericht informiert zudem über Themen, die den DJV im vergangenen Jagdjahr auf politischer Ebene beschäftigt haben: die Änderungen des Bundesjagdgesetzes wegen halbautomatischer Waffen, der EU-Feuerwaffenrichtlinie und des Waffengesetzes (S. 34 ff.), die EU-Verordnung zu invasiven Arten und die Sozialwahl 2017. Weiterhin dokumentiert der Bericht die Arbeit am Wildtier-Monitoring des Verbandes, dem Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD), und stellt das Tierfundkataster vor (S. 39 ff). Wichtige Ereignisse für Verband und Jägerschaft sind unter „Schlaglichter“ zusammengefasst.
Lesenswert sind zudem Zahlen, Daten und Fakten zur Jagd und zum Verband sowie die Übersicht über laufende Projekte. Auf nahezu allen Seiten weisen Links auf Filme, Bildergalerien, Bestellmöglichkeiten oder zusätzliche Informationen hin.
Der DJV-Verbandsbericht dokumentiert die Höhepunkte des Jagdjahres 2016/17 und gibt Auskunft über die Arbeit des Dachverbandes der Jäger. Es gibt ihn auf www.jagdverband.de/content/verbandsberichte als leseoptimiertes PDF oder zum Herunterladen. Druckexemplare können gegen eine Schutzgebühr von 2,50 Euro bei der DJV-Service GmbH bestellt werden:
Fünf Journalisten hat der DJV heute auf dem Bundesjägertag 2017 in Rostock-Warnemünde für ihre Beiträge ausgezeichnet. Der Preis war in diesem Jahr mit insgesamt 17.000 Euro dotiert. Die unabhängige Jury hat die Gewinner aus etwa 120 Einsendungen ausgewählt.
Aus rund 120 Einsendungen zu den Themen Jagd, Umwelt und Natur hat eine fünfköpfige Jury die besten journalistischen Beiträge ausgewählt. Für die Kategorien Print, Hörfunk, Fernsehen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) die Preisträger heute auf dem Bundesjägertag in Rostock-Warnemünde gewürdigt, ebenso für die Sonderkategorie Online. Ein weiterer Sonderpreis wurde im Rahmen der Aktion „Gemeinsam Jagd erleben“ vergeben, die dlv-Jagdmedien und DJV initiiert haben. Der Preis „Wildtier und Umwelt“ war in diesem Jahr mit insgesamt 17.000 Euro dotiert.
Preisträger in der Kategorie „Print“ ist Julian Kutzim mit dem Beitrag „Ich bin Jäger. Ich habe dieses Kitz geschossen. Ich will Ihnen erklären, warum“. Der Text erschien im Magazin FOCUS. Der Jäger und Journalist setzt sich mit der oft ideologisch geführten Debatte um das Für und Wider der Jagd auseinander. Auf analytische Weise begegnet er Vorurteilen und erklärt sachlich den Arten- und Zielkonflikt zwischen wachsendem Nahrungsangebot, schwindenden Lebensräumen und den verschiedenen Interessen der Menschen.
Den Preis für einen außergewöhnlichen Hörfunkbeitrag erhält Bernhard Schulz für „Naschende Rehe und umgestürzte Bäume – Im Wald gibt’s Ärger“. Die Reportage wurde im Programm von radioMikro des Bayerischen Rundfunks gesendet. Mit einem gründlich recherchierten Beitrag gelingt dem Autor, das Spannungsfeld im Wald und die Konflikte aufgrund verschiedener Nutzungsvorstellungen verständlich zu skizzieren und in einfachen Sätzen nachvollziehbar zu erläutern.
In der Kategorie „Fernsehen“ geht der Preis an Holger Vogt für „Wölfe und Luchse in Norddeutschland – Die Rückkehr der Raubtiere“. Dieser Beitrag wurde im NDR ausgestrahlt und porträtiert Menschen, deren Leben von Wolf, Luchs und Bär beeinflusst wird. Entstanden ist ein anderthalbstündiger Film mit eindrucksvollen Bildern und aufwändig recherchierten, wissenswerten Fakten.
In der Sonderkategorie „Online“ ist Dr. Frederik von Paepcke der Gewinner für den Beitrag „Jäger sucht Sau“. Die Reportage erschien im Online-Medium „Perspective Daily“. In seinem Text erläutert der Autor, „warum die deutsche Jagd besser ist als ihr Ruf, was Wildschweine mit Artenschutz und globaler Erwärmung zu tun haben und wie man tiergerechter jagen könnte“. Im Format der digitalen Multimedia-Reportage wird der Beitrag mit Zahlen, Grafiken, Definitionen, Bildern und Internet-Verweisen bereichert.
Der Sonderpreis „Gemeinsam Jagd erleben“, eine Aktion von djv-Jagdmedien und DJV (https://jaeben.jagderleben.de/die-aktion), geht an Florian Mittermeier. Der Artikel „Der Jagdinstinkt steckt wohl in jedem Menschen“ erschien im Lokalteil der Passauer Neuen Presse. Als Nicht-Jäger beschreibt der Autor das Jagderlebnis mit dem erfahrenen Jäger Josef-Markus Bloch und legt seine innere Zerrissenheit offen. Er beobachtet präzise und berichtet über seine Eindrücke, Gedanken und Gefühle während der Pirsch.
Eine unabhängige Jury hat die Beiträge gesichtet und beurteilt. Jurymitglieder waren: WELT-Korrespondent Eckhard Fuhr, Walter Peter Twer, Verleger der Mittelrhein-Verlag GmbH, der Dokumentarfilmer Jan Haft, Autor und Jagdjournalist Bertram Graf Quadt sowie der Präsident des Deutschen Jagdverbands, Hartwig Fischer.
Der DJV vergibt den Preis „Wildtier und Umwelt“ im Zwei-Jahres-Rhythmus. Er soll zur fairen, ehrlichen und auch kritischen Berichterstattung zu Themen aus der Welt der Jagd und der Natur anregen.