Jagdgegner sind mit ihrem Versuch gescheitert, Stiftungen und anderen Organisationen die Möglichkeit zu eröffnen, das Jagen auf ihren Grundstücken aus ethischen Gründen zu untersagen.

Zwei Stiftungen aus Niedersachsen und Bayern hatten in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht nahm beide Klagen nicht zur Entscheidung an, weil sie unzulässig seien, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde (Az. 1 BvR 3250/14, 1 BvR 3251/14).

Grundstückseigentümer, deren Flächen in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegen, sind prinzipiell dazu verpflichtet, das Jagen auf ihrem Besitz zu dulden. Einzelpersonen, die die Jagd ablehnen, können aber seit 2013 die sogenannte Befriedung ihrer Grundstücke beantragen. Anlass für die Gesetzesänderung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Für juristische Personen gibt es diese Möglichkeit nicht.

Die beiden Stiftungen wollten eine Ausweitung der Regelung erzwingen - ohne Erfolg. Die Verfassungsrichter prüften die Klagen wegen formaler Fehler allerdings nicht inhaltlich. Die Stiftungen hätten zentrale Fragen zunächst von den Fachgerichten klären lassen müssen.

Der DJV stellt anlässlich der Umweltministerkonferenz ein 5-Punkte-Papier vor: Die Jagd auf invasive Arten mit Falle und Waffe ist wirkungsvoll und tierschutzgerecht. Absurde Kastrationspläne der Tierschutzlobby für den Waschbär haben in Managementplänen keinen Platz.

Eingeschleppte Arten wie Waschbär, Mink oder Marderhund bedrohen die heimische Artenvielfalt und sollen nach EU-Vorgaben reduziert werden. Anlässlich der in dieser Woche stattfindenen Umweltministerkonferenz fordert der Deutsche Jagdverband (DJV) von der Politik ein wissensbasiertes und praxisorientiertes Vorgehen bei der Umsetzung der EU-Verordnung zum Management invasiver Arten. Dies kann nur auf Basis bundeseinheitlicher Standards gelingen, da Tiere keine Ländergrenzen kennen. Der DJV hat heute hierzu ein 5-Punkte-Papier vorgelegt. Demnach ist die Jagd mit Falle und Waffe das wirkungsvollste tierschutzgerechte Instrument, um die Ausbreitung von Waschbär, Marderhund, Mink und Co. einzudämmen. Die Jagd auf diese Tiere sollte laut DJV vereinfacht werden: Keine Verbote in Siedlungs- und Schutzgebieten und keine Schonzeiten. Der Elterntierschutz muss allerdings erhalten bleiben.

Der Dachverband der Jäger hält Vorschläge aus Hessen für praxisfern, beispielsweise Waschbären zu kastrieren und wieder freizulassen. "Über 134.000 Waschbären haben Jäger im Jagdjahr 2017/18 gefangen oder erlegt. Es ist eine Utopie zu glauben, dass es gelingen könnte, dieselbe Zahl an wilden Tieren einzufangen, zu betäuben und zu kastrieren", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Professor Jürgen Ellenberger. Ein nachträgliches Freilassen sei überdies gesetzlich verboten und ein Bärendienst am Artenschutz: Schließlich hätten auch kastrierte Waschbären Appetit auf bedrohte Vögel oder Schildkröten.

Besondere Verantwortung habe die hessische Umweltministerin Priska Hinz, so Professor Ellenberger. Sie dürfe nicht vor den abstrusen Vorschlägen der Tierschutzlobby im eigenen Land einknicken, sondern sei dem Artenschutz verpflichtet. Ende Mai hatte die Ministerin auf dem hessischen Landesjägertag angekündigt, die Managementpläne würden noch vor der Sommerpause veröffentlicht und hätten dann bundesweite Gültigkeit. Bereits Ende 2017 hat der DJV auf der Internetplattform www.anhoerungsportal.de Stellung genommen zu den geplanten Managementplänen für invasive Arten.

5-Punkte-Papier zum Management invasiver Arten

Weltweit gelten neben der Lebensraumzerstörung invasive gebietsfremde Arten als Hauptursache für den Verlust heimischer Artenvielfalt. Deutschland ist gefordert, Managementpläne zu entwickeln und umzusetzen. Dies geschieht auf Basis der "EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten".

Invasive Arten kennen keine Ländergrenzen. Um sie effektiv zu reduzieren, braucht es bundeseinheitliche Regeln für das Management. Der DJV kritisiert, dass es bereits unkoordinierte Vorstöße einzelner Bundesländer gibt. Als praxisfern bezeichnet der DJV die Idee von Tierschützern, beispielsweise Waschbären einzufangen, zu kastrieren und wieder freizulassen. Die Kosten hierfür würden dem Steuerzahler zur Last fallen. Es ist völlig unverständlich, warum einmal gefangene Tiere wieder frei gelassen werden sollen: Auch kastrierte Waschbären fressen weiter gefährdete Bodenbrüter oder plündern deren Nester.

Folgende 5 Punkte sind laut DJV elementar für eine konsequente Umsetzung der EU-Verordnung zum Management invasiver Arten:

1. Der Jäger ist erster Ansprechpartner, wenn es um die Eindämmung von Waschbär, Marderhund & Co. geht.

Die Jagd ist ein wirkungsvolles tierschutzgerechtes Instrument des Wildtiermanagements und daher bei der Umsetzung der EU-Verordnung für das Management invasiver Arten unerlässlich. Revierinhaber sind erste Ansprechpartner für die Umsetzung dieser öffentlichen Aufgabe. Die zuständigen Behörden müssen sich mit ihnen im Vorfeld abstimmen. Nur wenn ein Jagdausübungsberechtigter die Aufgabe nicht wahrnehmen kann, dürfen Behörden in Absprache nach anderen Lösungsmöglichkeiten suchen.

Die Umsetzung der EU-Verordnung erfolgt durch eine Ergänzung im Bundesjagdgesetz (§28a). Auf dieser Basis ist eine bundeseinheitliche Vorgehensweise wünschenswert. Denn invasive Arten kennen keine Ländergrenzen. Der Einsatz von Fanggeräten und Schusswaffen zum Eingriff in Bestände von Arten, die als Wild definiert sind, ist gemäß §1 BJagdG Jagdausübung.

2. Unnötige Einschränkungen der Jagd erschweren die Umsetzung der EU-Verordnung und müssen aufgehoben werden.

Die Jagd auf Arten wie Waschbär, Marderhund oder Mink, die als invasive Arten gelistet sind und dem Jagdrecht unterliegen, muss ganzjährig möglich sein. Davon unberührt bleibt der Elterntierschutz (§22 BJagdG): Für die Aufzucht des Nachwuchses notwendige Elterntiere dürfen nicht erlegt werden. Eine gesonderte Schonzeit für invasive gebietsfremde Arten ist deshalb nicht sinnvoll und erschwert ein effektives Management.

Zur wirkungsvollen Bejagung dämmerungs- und nachtaktiver Tiere wie Waschbär und Marderhund ist der Einsatz von Fallen dringend nötig – und nach dem heutigen technischen Stand auch tierschutzgerecht. Daher darf es keine unnötigen Beschränkungen für die Fangjagd geben. Die invasiven Arten Nutria, Waschbär, Nilgans und Marderhund müssen in allen Bundesländern in den Katalog der jagdbaren Arten aufgenommen werden, damit ihre Bestände effektiv reduziert werden können.

3. Bejagungsverbote in Siedlungsgebieten und in Schutzgebieten müssen aufgehoben werden.

Die EU-Verordnung zum Management invasiver gebietsfremder Arten sieht vor, bereits bestehende Populationen zu reduzieren und eine Ausbreitung zu verhindern. Dies ist nur möglich, wenn die Bejagung flächendeckend durchgeführt wird – also auch in Siedlungsräumen und in Schutzgebieten. Ein Verbot der Jagd auf invasive Arten in Schutzgebieten kann sogar den Schutzzweck gefährden: einen Rückzugsraum für gefährdete Arten zu erhalten.

4. Personelle und finanzielle Ressourcen müssen effektiv für die Reduktion invasiver, gebietsfremder Arten eingesetzt werden.

Ein internationales Expertengremium hat die EU-Liste für invasive gebietsfremde Arten nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt. Eine nochmalige Bewertung einer Art wie des Waschbärs durch nationale Forschungsprojekte ist daher überflüssig und Ressourcenverschwendung. Vielmehr sollten die vorhandenen Kapazitäten genutzt werden, um eine effektive Reduzierung voranzutreiben.

5. Nichtjagdliche Maßnahmen müssen praktikabel und wirkungsvoll sein.

Es kann lokal sinnvoll sein, neben der Bejagung zusätzliche Maßnahmen für das Management invasiver gebietsfremder Arten anzuwenden. Beispielsweise mindern Zäune um Laich- und Brutgewässer oder Schutzmaßnahmen an Horstbäumen und Nistkästen die Verluste durch Prädation. Im Gegensatz dazu ist die "Unfruchbarmachung" von Neozoen, wie das von Tierschutzverbänden für den Waschbär gefordert wird, aus mehreren Gründen unsinnig. Im Jagdjahr 2017/18 haben Jäger beispielsweise 134.000 Waschbären erlegt. Abgesehen von der fehlenden Praktikabilität kostete es 13 Millionen Euro, dieselbe Zahl an Wildtieren zu kastrieren. Das Freilassen nach der Kastration verstößt zudem gegen die EU-Verordnung und das Bundesjagdgesetz. Die Anti-Baby-Pille für den Waschbären (immunologische Kontrazeption) – ein weiterer Vorschlag der Tierschutzlobby – wäre ein nicht abschätzbarer Eingriff in heimische Ökosysteme. Ohne Erfolgsgarantie: Es ist nicht steuerbar, wer die Futterköder aufnimmt, die richtige Dosierung ist damit reines Glücksspiel. Nach Auskunft des Leibniz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) müsste darüber hinaus pro Tierart mit einem finanziellen Forschungsaufwand von etwa einer Million Euro kalkuliert werden.

Breites Verbändebündnis legt zur Umweltministerkonferenz Aktionsplan Wolf vor.

Die zunehmende Ausbreitung des Wolfes in Deutschland führt im ländlichen Raum zu wachsenden Konflikten und stellt gleichzeitig die Haltung von Weidetieren grundsätzlich in Frage. Anlässlich der Umweltministerkonferenz vom 6. bis 8. Juni 2018 in Bremen legt daher ein breites Bündnis von 18 Verbänden des ländlichen Raums - das Aktionsbündnis Forum Natur und die Verbände der Weidetierhalter - einen gemeinsamen Aktionsplan Wolf vor. Gemeinsam fordern die Verbände von den Umweltministern von Bund und Ländern, dass der Schutz des Menschen eindeutig Priorität vor der Ausbreitung des Wolfes in Deutschland haben und die Weidetierhaltung flächendeckend möglich bleiben muss. Es sei nicht länger vertretbar, der Bevölkerung und den betroffenen Tierhaltern mit bewusst kleingerechneten Wolfsbeständen die realen Verhältnisse in Deutschland vorzuenthalten. Die Verbände gehen davon aus, dass in Deutschland im Jahr 2018 eine Wolfspopulation von über 1.000 Tieren lebe und die Population jährlich um über 30 Prozent exponentiell wachse.

Die Verbände des Aktionsbündnisses Forum Natur und die Verbände der Weidetierhalter halten die derzeitige Praxis bei der Meldung von Wolfsrissen, dem Verfahren der Rissbegutachtung bis hin zur Kompensation von Schäden für unzulänglich und fordern eine grundlegende Neujustierung. Aufgrund von Zweifeln an der Genauigkeit der bisherigen genetischen Analyse, fordern die Verbände die Einführung einer B-Probe. Die B-Probe ist in Zweifelsfällen durch ein unabhängiges, anerkanntes und akkreditiertes Labor zu untersuchen. Die Verbände fordern darüber hinaus eine Umkehr der Beweislast bei der Entschädigung von Wolfsrissen. Zukünftig muss eine Entschädigung bereits dann erfolgen, wenn ein Wolfsriss nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Verbände betonen, dass zur Vermeidung von Wolfsrissen der Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen eine große Bedeutung zukommt. Jedoch habe die Prävention auch Grenzen. Eine kleinparzellierte Einzäunung aller Weideflächen in Deutschland sei weder naturschutzfachlich verantwortbar und wirtschaftlich darstellbar noch gesellschaftlich akzeptiert. Bund und Länder seien gefordert, bei der Prävention mehr auf die tatsächlichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen und beim Herdenschutzmanagement abgestimmt und bundesweit nach einheitlichen Maßstäben vorzugehen. Basis für die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen müsse die Einzäunung sein, die zur Verhinderung des Ausbruchs der Weidetiere in der Region üblich ist.

Ferner fordern die Verbände der Weidetierhalter und Landnutzer, dass die wissenschaftlich belegten Fakten anerkannt werden, wonach es sich bei den in Deutschland lebenden Wölfen nicht um eine eigenständige Population handelt, sondern um den Westrand des Nordosteuropäischen Vorkommens. Dessen günstiger Erhaltungszustand stand nie in Frage. Von daher bestehe keine Notwendigkeit mehr, den Wolf in Anhang IV der FFH-Richtlinie zu belassen, betonen die Verbände.

Das Aktionsbündnis Forum Natur und die Verbände der Weidetierhalter bekräftigen ferner, dass zu einem vernünftigen Umgang mit dem Wolf künftig auch die Entnahme gehören wird. Die Erhaltung der Weidetierhaltung in einer vielgestaltigen Kulturlandschaft mit großflächigen Grünlandregionen ist mit einer uneingeschränkten Ausbreitung des Wolfes nicht vereinbar. In Ländern wie Frankreich und Schweden werde bereits heute auf Basis des bestehenden europäischen Naturschutzrechts regulierend in die Wolfsbestände eingegriffen. Die in Schweden praktizierte Schutzjagd von Wölfen dient explizit dem Schutz der Tierhaltung und ist EU-rechtskonform. Für ein Management sollte der Wolf bereits jetzt auf Grundlage des bestehenden europäischen Rechts in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Eine Regulierung soll über das bewährte Reviersystem erfolgen. Nach Ansicht der Verbände wird es erforderlich sein, Wölfe zu entnehmen, die die Nähe zum Menschen suchen, Schutzmaßnahmen überwinden oder sich auf den Riss von Weidetieren spezialisiert haben. Darüber hinaus könne es Regionen geben, in denen eine dauerhafte Ansiedlung eines Wolfsrudels zu unauflöslichen Konflikten mit anderen Zielen führt, etwa der Deichsicherheit oder dem Erhalt der Almwirtschaft. Auch in Gebieten, in denen Präventionsmaßnahmen nicht umsetzbar sind bzw. Grünlandregionen, die nicht flächendeckend wolfsabweisend eingezäunt werden können, wird eine Entnahme von Wolfsrudeln zur Verhinderung der Ansiedelung nötig sein.

Der Aktionsplan Wolf des Aktionsbündnis Forum Natur und der Verbände der Weidetierhalter wird von den folgenden Verbänden unterstützt:

AGDW - Die Waldeigentümer

Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer

Bundesverband Deutscher Berufsjäger

Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter

Bundesverband Mineralische Rohstoffe

Bundesverband Rind und Schwein

Bundesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung

Deutscher Bauernverband

Deutscher Fischerei-Verband

Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft

Deutscher Jagdverband

Deutsche Reiterliche Vereinigung

Deutscher Weinbauverband

Familienbetriebe Land und Forst

Orden Deutscher Falkoniere

Orden "Der Silberne Bruch"

Verbindungsstelle Landwirtschaft-Industrie

Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände

Viele Tiere können nicht schwitzen. Um sich bei der aktuellen Affenhitze abzukühlen, nutzen sie andere Strategien.

So heiß war es seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1893 im Mai noch nie. Kein Wunder, dass die Deutschen am vergangenen Dienstag, dem bislang heißesten Tag des Jahres, gehörig ins Schwitzen kamen. Damit unterscheiden sie sich von anderen Säugetieren, die wenige bis gar keine Schweißdrüsen besitzen. Der Deutsche Jagdverband erklärt wie Wildschwein, Feldhase und Co. dennoch "cool" durch die anhaltende Hitzewelle kommen.

Ab ins Wasser
Seen und andere Gewässer dienen Wildtieren als Badestellen. Hirsche waten bis zum Hals ins tiefe Wasser, Wildschweine ziehen die Schlammpackung in matschigen Pfützen vor. Suhlen sie sich darin, bleibt die feuchte Erde an ihren Borsten hängen und kühlt die Haut. Das hat auch einen positiven Nebeneffekt: Lästige Insekten bleiben in der zentimeterdicken Schicht kleben und werden später an Bäumen einfach abgescheuert.

Hecheln gegen Hitze
Überschüssige Körperwärme geben Füchse, Wölfe und auch Haushunde ab, indem sie sehr schnell ein- und ausatmen und dabei ihre Zunge aus dem Maul hängen lassen. Durch die Atmung entsteht ein Luftzug, sodass Feuchtigkeit auf der Zunge und die Mundschleimhäute leichter verdunsten kann.

Wärme ableiten
Feldhasen pumpen an heißen Tagen mehr Blut in ihre langen Löffel. Über die dünne Haut an den wenig behaarten Ohren, geben sie so überschüssige Wärme an die Umgebung ab.

Kühlendes Lüftchen
Vögel leiten Körperwärme über Stellen ab, wo sie keine Federn haben: Mit einem Luftzug um die Beine oder den Füßen im Wasser kühlen sie ihre Körpertemperatur herunter. Störche haben dabei eine ganz eigene Methode entwickelt: Sie beschmieren ihre Beine mit flüssigem Kot. Das enthaltene Wasser verdunstet und sorgt so für einen kühlenden Effekt.

Siesta halten
Wenn es so heiß ist wie jetzt, sind schattige Plätzchen auch bei Tieren beliebt. Während der schwülen Mittagszeit dösen Dachse, Füchse und Wildkaninchen in ihrem unterirdischen Bau, wo sie von feuchter, kühler Erde umgeben sind.

Landesgestüt Celle dementiert Wolfsangriff auf Pferde. Die Falschmeldung kursiert seit dem Wochenende in den sozialen Medien. DJV bittet darum, die Meldung nicht weiter zu verbreiten.

Seit dem vergangenen Wochenende kursiert in den sozialen Medien eine Meldung über einen angeblichen Wolfsangriff auf 43 Jungpferde in Niedersachsen. Das demnach betroffene Landesgestüt Celle hat nun reagiert und zeigt sich in einer Meldung auf seiner Internetseite enttäuscht darüber, dass Unbekannte auf Kosten des Gestüts Stimmung machen wollen gegen den Wolf. Das Landesgestüt Celle besitze gar keine Weiden in dem Gebiet, wo der angebliche Wolfsangriff stattgefunden haben soll. Überdies sei kein Ausbruch von Pferden bekannt. Die Jungpferde des Landesgestüts würden im Harz gehalten und seien wohlauf.

Der Deutsche Jagdverband bittet Jägerinnen und Jäger darum, die Falschmeldung nicht weiter zu verbreiten. Sogenannte Fake News sind manipulativ verbreitete, vorgetäuschte Nachrichten. Laut Duden gibt es zwei Hauptgründe für Menschen, Falschmeldungen zu erstellen: Sie wollen entweder Geld verdienen oder die Meinung zu einem Thema beeinflussen. Was auf der Strecke bleibt, ist laut DJV die Glaubwürdigkeit des Absenders. Themen wie der Umgang mit dem Wolf sollten versachlicht statt emotional aufgeladen werden.

Erkennen einer Falschmeldung

Dachverband der Jäger macht sich stark für den Schutz seiner Mitglieder und unterstützt das "Waidfräulein": Beleidigungen und Bedrohungen von Jägerinnen und Jägern sind kein Kavaliersdelikt. Auch nicht in den sozialen Medien.

Eine junge Jägerin postet auf ihrem Facebook-Profil ein Foto mit erlegtem Fuchs und erhält binnen weniger Tage mehrere hundert hasserfüllte Kommentare: Jagdgegner attackierten das "Waidfräulein"  mit wüsten Beleidigungen und Bedrohungen. "Widerliches Stück Dreck, du bekommst noch, was du verdienst", ist noch eine vergleichsweise harmlose Äußerung. Selbst davor, die Betroffene zu Hause aufzusuchen und einzuschüchtern, schreckten selbsternannte vermeintliche „Tierschützer“ nicht zurück. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat sich unmittelbar nach den Vorfällen eingeschaltet und wird die Betroffene bis zur vollständigen Aufklärung unterstützen. „Es ist ein Phänomen der sozialen Netzwerke, dass völlig natürliche Dinge wie eine Bombe einschlagen können und manche Beteiligte jegliche Benimmregeln vergessen“, so Rechtsanwalt Dr. Heiko Granzin, der mit dem DJV in der Sache zusammenarbeitet.

Alle relevanten Rechtsverletzungen seien zur Anzeige gebracht, so Dr. Granzin weiter: „Die Staatsanwaltschaft nimmt die Sache recht ernst und ermittelt jetzt die Namen und IP-Adressen der teilweise unter Pseudonym agierenden Täter.“ Wer geglaubt hat, aus der vermeintlichen Anonymität des Internets heraus Straftaten zu Lasten einer jungen Jägerin begehen zu können, dürfte sich also bald wundern. Der DJV unterstützt die betroffene junge Frau nicht nur bei den strafrechtlichen Ermittlungen. Neben polizeilichen Vorladungen und Strafbefehlen erwarten die Täter auch zivilrechtliche Schadenersatz- und Unterlassungsklagen. „Das wird alles seine Zeit dauern“, so DJV-Pressesprecher Torsten Reinwald, „das Ergebnis zählt letztlich und wir Jäger sind es ja gewohnt, zu warten.“ 

In Brüssel kämpfen Abgeordnete ländlicher Regionen für eine Regulierung der Wolfsbestände. Dabei verläuft die Trennlinie zwischen Stadt und Land - und weniger zwischen den Parteien. Den Politikern geht es um den Erhalt der Naturweidewirtschaft. Der RWJ war bei einer Anhörung im Europaparlament dabei.

Nicht nur in Deutschland, sondern in fast allen europäischen Ländern wird die Rückkehr des Wolfes kontrovers diskutiert. Hauptkonfliktlinie ist dabei die Auseinandersetzung zwischen Tierschützern, die die Rückkehr des Großräubers begrüßen und Schäfern, die ihre traditionelle Weidetierhaltung massiv gefährdet sehen. Während die Debatte in Deutschland erst in den vergangenen Monaten richtig Fahrt aufnimmt, wird in Spanien und Frankreich schon länger lebhaft gestritten.

Namhaft besetze Anhörung
Mitte Mai fand dazu im Europäischen Parlament in Brüssel eine mit namhaften Experten besetze Anhörung statt. Der bekannte Grünen-­Politiker Joseph Bové und der Sozialist Eric Andrieu aus Frankreich hatten gemeinsam mit den Christdemokraten Karl­-Heinz Florenz aus Neukirchen-Vluyn (WES) und Herbert Dorfmann (Südtirol) eingeladen. Sie eint eine skeptische Sicht auf die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfes und die Gefahr für die Weidetierhaltung. Deshalb hieß die Veranstaltung auch „Naturweidewirtschaft schützen“. Für die EU­-Kommission sprach Umweltkommissar Karmenu Vella aus Malta. Er betonte, dass die Rückkehr des Wolfes erwünscht sei und nur eine Koexistenz von Wolf und Weidetieren möglich sei. Dazu müsse in erster Linie der Schutz durch Zäune und Herdenschutzhunde gewährleistet sein. Zudem stellte er höhere Förderungen für Schäfer in Aussicht.

Kommissar erzürnt Abgeordnete
„Schutz muss integraler Bestandteil der Landwirtschaft in Gebieten mit Großraubtieren sein“, so der Kommissar. Viele der anwesenden EU­Abgeordneten aus Spanien und Frankreich zogen bei diesen Äußerungen die Stirn kraus. Erzürnten Widerspruch erntete Vella schließlich, als er sich zur Äußerung verstieg, die Anwesenheit von Wölfen fördere den Tourismus und bringe Geld in die ländlichen Regionen. Da platze manch Abgeordentem der Kragen und es hagelte Zwischenrufe in die zuvor sehr sachlichen Ausführungen. Der Grüne Joseph Bové (F), selbst Landwirt, entgegnete dem Kommissar, dass die Menschen den Wolf vor Ort durchaus anders erleben würden. Karl­-Heinz Florenz zeigte sich verärgert – er habe sich in 29 Jahren im EU-Parlament noch nicht so hilflos gefühlt. Er könne seinen Landwirten am Niederrhein nicht erzählen, dass Zäune die einzige Lösung seien. „Das sind keine dummen Jungs“, empörte sich der Praktiker. Die EU-­Kommission müsse den Menschen endlich Antworten liefern, „ansonsten laufen uns die Bürger davon." Für seinen Protest erntete Florenz, der auch Sprecher der Intergroup Jagd im EU­-Parlament ist, kräftigen Applaus. Spanische Abgeordnete betonten, dass Wölfe auf lange Sicht auch die Bauern aus ihren Lebensräumen vertreiben würden, wenn ihnen die Lebensgrundlage entzogen werde.

Verantwortung der Schäfer

Stefan Wenzel, ehemaliger grüner Umweltminister in Niedersachsen, argumentierte hingegen, dass es keine großen Probleme mit Wölfen gäbe, wenn man Herden effektiv durch Zäune schütze. „Wo Herdenschutz vernachlässigt wurde, gab es viele Risse. Die Verantwortung dafür liegt beim Halter.“ Es gäbe auch keine Korrelation zwischen Wolfszahl und Rissen. Viel wichtiger sei es, Wölfe nicht zu füttern, Aufbrüche zu vergraben statt Luderplätze anzulegen und Raststätten sauber zu halten. Die Gefahr eines Jagdunfalls sei ungleich höher als die eines Wolfsangriffs, außerdem machten Weidetiere nur ein Prozent der Nahrung von Wölfen aus. Entschädigungen für Schäfer seien zudem im Vergleich zu sonstigen immensen Agrarsubventionen zu vernachlässigen. Dennoch müsse man subjektive Ängste der Bevölkerung ernst nehmen. Die Sicherheit des Menschen hätte Priorität. Der Wolf sei in der Natur überdies eine Gesundheitspolizei, die auch zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest beitragen könne, weil er kranke und schwache Wildtiere reiße.

Mehr Risse trotz Schutz
Der renommierte französischen Wissenschaftler Laurent Garde widersprach dieser Darstellung. Trotz immer aufwendigerer Schutzmaßnahmen steige die Zahl der Risse an – auch am Tag und in der Nähe menschlicher Siedlungen. Diese Erkenntnis unterstützte der französische Schafzüchter Laurent Reversat. Nach seinen Beobachtungen seien Schutzmaßnahmen immer weniger wirksam. Er warf der Politik eine Salami­-Taktik vor – erst würden Wolfsrisse nicht anerkannt, dann werde die Problematik der Hybrid­Wölfe kleingeredet – und trotz allem würde der Wolf noch immer als leuchtendes Beispiel für den Artenschutz hingestellt.

Verlust bäuerlicher Identität
Gregor Grill (Landwirtschaftskammer Salzburg) berichtete über Auswirkungen von Wölfen auf die Weidewirtschaft in den österreichischen Alpen. Er zeichnete ein düsteres Bild – eine Einzäunung von Flächen auf felsigem Grund sei praktisch kaum umsetzbar. Nur auf etwa einem Drittel der Fläche sei es überhaupt möglich – unter schwierigsten Bedingungen. Die Nebenerwerbslandwirtschaft stünde in Österreich unter diesen Umständen tendenziell vor dem Aus – trotz bestem Willen der Bergbauern und einer ausgefeilten Vermarktung regionaler Produkte. „Wenn die Entwicklung so weitergeht, stirbt die bäuerliche Identität“ warnte Grill. Er befürchtet dazu negative Auswirkungen für den Tourismus in den Bergen: „Wenn wir den Besuchern kaum beibringen können, ihren Müll wieder mitzunehmen – wie wollen wir sie dann im korrekten Umgang mit aggressiven Herdenschutzhunden schulen ? Das ist utopisch.“ Mittelfristig drohe dazu der Verlust seltener, alter Haustierrassen, die bis heute von engagierten, idealistischen Züchtern auf die Almen getrieben würden.

Wie viele Populationen in Europa?
Grill kritisierte, dass offiziell immer von neun verschiedenen Wolfspopulationen in Europa die Rede sei. Dabei fände bis auf einzelne Bestände in Spanien und Italien ein Austausch zwischen den Populationen statt. Derzeit gäbe es etwa 20 000 Wölfe in Europa, weshalb man nicht mehr davon sprechen könne, dass die Art in Europa gefährdet wäre. Wenn also ein sog. günstiger Erhaltungs-Status erreicht sei, müsse endlich auch der Schutzstatus angepasst werden. Jose Ángel Arranz Sanz von einer nordspanischen Umweltbehörde erklärte, dass es allein in der Region Castilla y León 2017 mehr als 2.000 Wolfsangriffe mit knapp 3.000 Rissen gegeben habe. Davon seien 60 Prozent tödlich gewesen. 850.000 € seien an Entschädigungen an die Schäfer gezahlt werden. Die Situation vor Ort sei grenzwertig, es gäbe ernste Probleme. Dabei kam er auf einen interessanten Aspekt zu sprechen: Die Region ist durch einen Fluss getrennt. Wölfe nördlich davon können bewirtschaftet werden, im Süden nicht. Obwohl nur etwa ein Viertel der Rudel im Süden leben, gehen etwa 85 Prozent der Risse in der gesamten Region auf ihre Kappe. Ein Zusammenhang zwischen fehlender Bewirtschaftung (also dem „Wieder­scheumachen“) und Übergriffen auf Weidetiere drängt sich zumindest auf.

Kommission bewegt sich nicht
Der Generalsekretär der europäischen Jägervereinigung FACE Ludwig Willnegger betonte, dass Großraubtiere ihre Berechtigung hätten. Er forderte eine Beteiligung der Jäger am Wolfs­-Management und distanzierte sich von illegalen Abschüssen. Er erklärte, dass Wölfe Druck auf bestehende Ökosysteme ausüben, was u. a. Schälschäden verursache. Jäger würden den Wolf nicht als Konkurrenten sehen, man hätte aber die enormen Kosten im Blick, die seine Rückkehr mit sich bringe. Schließlich handele es sich bei den Zuschüssen für Zaunbauten und Entschädigungen um Steuergelder, mit denen man sorgsam umgehen müsse. Die Vertreter der EU­-Kommission zeigten sich von den fundierten Einwänden allerdings wenig beeindruckt. Geradezu gebetsmühlenartig wiederholten sie das Ziel der Koexistenz. Herden müssten eben ausreichend geschützt werden. Die Länder der EU seien wohlhabend, da wäre es wohl möglich, einen Ausgleich zwischen Artenschutz und wirtschaftlichen Aktivitäten zu finden. Ein Prozent der Menschen in der EU mache sich Sorgen um den Weidetierbestand, während andere die Rückkehr des Wolfes begrüßten. Die Kosten müsste allerdings die Gesellschaften und nicht die einzelnen Schäfer tragen. Herdenschutz funktioniere, das zeigten Beispiele etwa in Finnland. Das bringe zwar Aufwand mit sich, sei aber möglich. Zudem wolle man erforschen, wann Abschüsse möglich seien. Eine Änderung der Anhänge der FFH-Richtlinien, die festlegen, ob und wann Wolf bejagt werden dürfen, sei nicht die Lösung.

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung durch den Rheinisch-Westfälischen Jäger.

Rund 400 Delegierte und Gäste aus ganz Deutschland kommen Mitte Juni nach Bremen zum Bundesjägertag. Gastgeber sind der DJV und die Landesjägerschaft Bremen. Wolf, Afrikanische Schweinepest, Artenschutz in der Kulturlandschaft - kontroverse Themen sind Inhalt einer Podiumsdiskussion. Ebenfalls auf dem Programm: eine Exkursion zu einem vorbildlichen Artenschutzprojekt.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Landesjägerschaft Bremen laden am 14. und 15. Juni zum Bundesjägertag in das Kongresszentrum Bremen ein. Etwa 400 Gäste aus ganz Deutschland werden erwartet – darunter Delegierte der Landesjagdverbände, Landes- und Bundespolitiker sowie Vertreter von Verbänden und Unternehmen. Unter dem Motto „Die Marke Jagd auf neuen Wegen“ stehen unter anderem Felle aus heimischer Jagd als nachhaltige Ressource im Fokus.

Zum Auftakt informieren sich die Teilnehmer bei einer Exkursion in das „Bremer Blockland“ über ein gemeinsames Artenschutzprojekt von Landesjägerschaft Bremen und BUND. Ziel ist eine nachhaltige und effektive Raubwildbejagung, um vor allem Bodenbrüter in einem der bedeutendsten Wiesenvogelschutzgebiete Norddeutschlands zu erhalten. Markus Henke, Vizepräsident der Landesjägerschaft Bremen, leitet die Exkursion. Zudem werden verschiedene Rebhuhn-Projekte einzelner Landesjagdverbände am Veranstaltungsort vorgestellt.

Mit einer Podiumsdiskussion endet der öffentliche Teil des Bundesjägertages: Vertreter von Landnutzerverbänden diskutieren kontroverse Themen wie der künftige Umgang mit dem Wolf, Artenschutz in der Agrarlandschaft oder Afrikanische Schweinepest. Geplant ist ein Live-Übertragung im Internet.

Auf dem Bundesjägertag findet jährlich die Delegiertenversammlung statt, sie ist das höchste Beschlussgremium des DJV. Die Delegierten von 15 Landesjagdverbänden treffen Grundsatzentscheidungen und diskutieren über aktuelle jagdliche Themen. Ausgerichtet wird der Bundesjägertag vom DJV und jeweils einem Landesjagdverband. Weitere Informationen zur diesjährigen Veranstaltung gibt es hier: www.jagdverband.de/node/8515.

Aufgrund des medialen Interesses hat der Deutsche Jagdverband die häufigsten Fragen zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Faktenpapier beantwortet.

Was sind die Symptome der ASP?

Bei europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres etwa innerhalb einer Woche. Beim Aufbrechen der Stücke (Entnehmen der Organe durch einen Jäger) sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Das Fehlen solcher Auffälligkeiten schließt nicht aus, dass es sich dennoch um ASP handelt. In Schweinebeständen in Afrika überleben Tiere häufig eine Infektion.

 

Wie viele Wildschweine gibt es in Deutschland?

Derzeit gibt es noch keine wissenschaftliche Methode, um Wildschweine zu zählen. Lediglich grobe Schätzungen sind möglich. Ausgehend von der durchschnittlichen jährlichen Reproduktionsrate von 230 Prozent (Tierärztliche Hochschule Hannover) und der DJV-Streckenstatistik (2016/17: knapp 600.000 Wildschweine) liegt der Frühjahrsbestand bei etwa 300.000 Tiere. Diese Schätzung basiert auf der Annahme, dass Jäger nahezu den gesamten Nachwuchs abschöpfen. Bezogen auf den Herbstbestand erlegen Deutschlands Jäger also bereits jährlich zwei Drittel der Schweine.
 

Wie ist die ASP übertragbar?

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrot ausreichen, um die Seuche einzuschleppen und auch in Deutschland Ausbrüche zu provozieren. Besonders effizient ist die Übertragung über Körperflüssigkeiten, besonders Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion.
 

Ist ASP ansteckend für den Menschen?

Die Afrikanische Schweinepest zählt nicht zu den Zoonosen und kann dementsprechend nicht auf den Menschen übertragen werden. Haus- und Wildschweine sind gleichermaßen empfänglich für das Virus.

Kann infiziertes Schweinefleisch gegessen werden?

Infiziertes Schweinefleisch ist völlig ungefährlich für den Menschen und könnte gegessen werden. Um eine Verschleppungsgefahr allerdings komplett auszuschließen, sollten infizierte Schweine nicht zu Lebensmitteln verarbeitet werden. Nachweislich wurde die Seuche beispielsweise von der Ukraine ins Baltikum über kontaminierte Rohwurst eingeschleppt.
 

Wie schnell breitet sich die ASP aus?

Die natürliche Ausbreitung der ASP über Wildschweine geht langsam voran und beträgt nach Angaben der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA mit höchstens 25 Kilometern pro Jahr. Besorgniserregend ist die Ausbreitungsgeschwindigkeit über den Menschen: Auf Transitstrecken kann sich das Virus mit 90 Kilometern pro Stunde fortbewegen - beispielsweise im Schlamm in den Radkästen eines Lkw oder über kontaminierte Lebensmittel aus (Wild-)schweinfleisch (z.B. Salami, Räucherschinken). Das Virus kann selbst am Schuh mehrere Monate überleben. Biosicherheit an Parkplätzen, Bahnhöfen oder Grenzübergängen ist besonders wichtig, also beispielsweise verschlossene Abfallbehälter: Ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen reicht, um die Seuche nach Deutschland zu bringen.
 

Welche Rolle spielen Wolf und andere Fleisch- und Aasfresser wie Fuchs bei der Ausbreitung der ASP?

Nach Auskunft des Friedrich-Loeffler-Instituts kann sich das Virus der Afrikanischen Schweinepest nur in Schweinen vermehren und wird daher nicht von Beutegreifern oder Aasfressern ausgeschieden, die es mit einem gerissenen Stück Schwarzwild oder an einem Kadaver aufgenommen haben. Alle Prädatoren, Greifvögel und Aasfresser könnten prinzipiell eine mechanische Vektorfunktion haben, wobei es keine Hinweise gibt, dass eine spezielle Art einen größeren Einfluss hat. Der Wolf nimmt keine Nahrungsvorräte über lange Distanzen mit, wie es der Mensch tut. Eine direkte Verschleppung ist somit unwahrscheinlich. Es gibt keine Hinweise, dass sich das Virus längerfristig über kontaminierte Zähne oder Haare übertragen lässt. Insbesondere Aasfressern kommt unter Umständen sogar eine positive Rolle bei der Beseitigung von Kadavern zu.
 

Die Schweinepest steht vor der Tür. Was muss jetzt getan werden?

Der Fokus muss auf Maßnahmen der Prävention liegen. Dazu gehört es, Wildschweine mit allen legalen Mitteln zu bejagen, vornehmlich junge Bachen. Ziel ist es, die Bestandsdichte und den Zuwachs weiter zu reduzieren. Ein weiterer Fokus muss auf der Biosicherheit liegen: Entlang von Transitstrecken sind verschlossene Abfallbehältnisse wichtig, damit Wildtiere infizierte Fleisch- und Wurstreste nicht verschleppen können. Ein dritter Fokus muss auf Früherkennung liegen: Verdächtige Wildschwein-Kadaver müssen vor Ort liegen bleiben und der zuständige Amtstierarzt muss umgehend informiert werden. Ein Abtransport des Kadavers ist wegen der Verschleppungsgefahr nur in einem dichten Behälter zulässig.
 

Wie stehen Jäger zum Wegfall von Beschränkungen bei der Wildschweinjagd?

Eine Aufhebung von Schonzeiten sehen wir unkritisch. In der jetzigen Phase der Prävention ist allerdings der Elterntierschutz nicht verhandelbar: Eine Bache mit abhängigen Frischlingen darf nicht erlegt werden. Es macht Sinn, verstärkt junge weibliche Wildschweine zu bejagen. Die bis 2-jährigen Tiere tragen maßgeblich zur Fortpflanzung bei: 7 von 10 Frischlingen werden von jungen Bachen geboren.
 

Was fordern die Jäger, um besser jagen zu können?

Es gibt verschiedene Maßnahmen, die eine Bejagung von Wildschweinen erleichtern und dringend umgesetzt werden sollten:

  • Anlegen von Bejagungsschneisen im Frühjahr - in allen Feldkulturen, z.B. Raps, Mais, Weizen
  • Aufheben von Jagdverboten in Naturschutzgebieten, insbesondere in Schilfgebieten und Bruchwäldern. Dort halten sich Wildschweine bevorzugt auf.
  • Aufheben von Jagdruhezeiten
  • Aufwandsenschädigung für Monitoring und Beprobung (Trichinen, Blut- und Tupferproben) sowie ausreichend Probeabgabestellen
  • Unterstützung bei der Verkehrssicherung für Bewegungsjagden (weniger Bürokratie, Kostenübernhame und Personal)

 

Was ist von der angeblichen Forderung des Bauernverbandes zu halten, 70 Prozent der Wildschweine abzuschießen?

Die Forderung, den Bestand um 70 Prozent zu reduzieren, ist haltlos, weil keine Bezugsgröße genannt wird – weder räumlich noch zeitlich. Die Zahl beruht ausschließlich auf mathematischen Modellen der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA für den Fall eines Ausbruchs der Schweinepest und hat nichts mit der praktischen Umsetzbarkeit zu tun. Bezugsgröße ist hier lediglich das klar umgrenzte Seuchengebiet. Maßnahmen wie Aushungern, Vergiften oder Schießen sind nur einige, die in Frage kommen, um dieses Ziel im Ernstfall möglichst zu erreichen (EFSA AHAW Panel, Scientific opinion on African swine fever. EFSA Journal 2015:13(7):4136, 92pp).

 

Welche Maßnahmen müssen bei einem ASP-Ausbruch eingeleitet werden?

Es gibt kein Allheilmittel gegen die Afrikanische Schweinepest. Ganz besonders wichtig ist die Früherkennung: Wenn ein Ausbruch umgehend gemeldet wird, können Maßnahmen eingeleitet werden, um die Verbreitung sofort zu unterbinden. Gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut hat der DJV einen Maßnahmenkatalog nach dem Werkzeugkasten-Prinzip entwickelt: Je nach Jahreszeit, Topographie oder Vegetation müssen unterschiedlichste Maßnahmen kombiniert werden. Der Maßnahmenkatalog hat Empfehlungscharakter, die Krisenstäbe vor Ort müssen im Seuchenfall dann die besten Maßnahmen kombinieren. Am besten ist es, wenn die Verantwortlichen bereits jetzt mögliche Szenarien durchdenken.

Der ASP-Maßnahmenkatalog von FLI und DJV.

 

Wie stehen Sie zum Einsatz von Nachtzielgeräten oder Sauenfängen?

Der Einsatz von Nachtzielgeräten ist waffenrechtlich verboten. Ob mit deren Einsatz ein langfristiger Jagderfolg zu erreichen ist, bleibt fraglich. Der Einsatz von Sauenfängen ist unter Tierschutzaspekten und Effektivität kritisch zu hinterfragen. Abgesehen von wenigen Ausnahmeregelungen ist der Einsatz von Saufängen in Deutschland verboten.
 

Was sollten Jäger in Hinblick auf Jagdreisen beachten?

Jäger sollten Regionen, die von der ASP betroffen sind, unbedingt meiden. In Osteuropa, insbesondere in Polen, Tschechien, im Baltikum, der Ukraine, Weißrussland sowie Russland gibt es regionale Seuchenherde. Jäger müssen auf Biosicherheit achten: Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge und Jagdausrüstung müssen gründlich gereinigt oder desinfiziert werden.

Kann die "Pille für das Wildschwein" als Alternative zur Jagd, einem ASP-Ausbruch vorbeugen?

Bei der von Tierrechtlern aufgebrachten Idee eine ASP-Verbreitung durch die "Pille für das Wildschwein" vorzubeugen wird auf das Medikament Improvac verwiesen. Dieses Ist allerdings nur wirksam wenn es zweimal zu definiertern Zeitpunkten gespritz wird. Zudem lässt die gewünschte Wirkung schon acht Wochen nach der zweiten Impfung nach. Aufgrund der Tatsache, dass es in der Praxis nicht möglich ist, jedes männliche Wildschwein zwei mal zu bestimmten Zeitpunken einzufangen und zu impfen, ist der Vorschlag der "Pille für das Wildschwein" weder zielführend noch umsetzbar.

Sollten als Alternative zu der Impfung von Improvac, Gestagene als Köder in der Natur ausgebracht werden, würde das einen unverantwortbaren Eingriff in das Ökosystem darstellen. Die auch beim Menschen zur Schwangerschaftsverhütung angewendeten Hormone müssten regelmäßig von den weiblichen Wildschweinen aufgenommen werden um den gewollten Effekt zu erreichen. Bei unregelmäßiger Aufnahme würde eine Fruchtbarkeit sogar provoziert werden. Darüber hinaus stellen ausgelegte Köder eine erhebliche Gefahr für andere Tierarten dar.

Somit sind Impfungen von Improvac, oder die Auslegung von Gestagenen in der Natur, weder zielführend für eine Bestandsregulierung, noch im Sinne des Tierschutzes vertretbar.

Welche Rolle spielt das Tierfund-Kataster des DJV für die Früherkennung der ASP?

Das Tierfundkataster des DJV ermöglicht es, die Fundorte von verendetem Schwarzwild durch Markierung und Georeferenzierung der Fundstelle und mit aufgenommen Bildern, in kürzester Zeit den zuständigen Veterinärbehörden mitzuteilen. Gleichzeitig wird schnell ein Kontakt zwischen dem Finder und der zuständigen Stelle hergestellt, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Das trägt maßgeblich zur schnellen Früherkennung der ASP bei.

Den Link zum Tierfundkataster finden Sie unter: https://www.tierfund-kataster.de/tfk/tfk_beschreibung.php

Was ist bei verendetem Schwarzwildfund zu beachten?

Da es sich bei der ASP um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, sollte man den Fund eines Schwarzwildkadavers unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt melden, um abzuklären, ob das Tier mit ASP infiziert ist. Welches Amt für den jeweiligen Fundort zuständig ist, finden Sie hier: https://amtstierarzt.de/adressen/untere-veterinaerbehoerden

Proben vom Kadaver sollten nur sachverständige Fachleute nehmen und die Entsorgung überwachen. Ein Transport toter Wildschweine ist nur in dichten Spezialbehältnissen sicher. Das Virus kann selbst im Schlamm am Kotflügel eines Autos lange Zeit überleben und verschleppt werden. Daher sollten verdächtige, tote Wildschweine nur von Fachleuten bewegt werden. Wichtig ist, den Fundort zu sichern, etwa mit einer Plane.

 

Am 9. Mai kommt der Dokumentarfilm "Auf der Jagd - Wem gehört die Natur?" bundesweit in die Kinos. Im Gespräch mit dem DJV verrät Regisseurin Alice Agneskirchner, warum sich der Film sowohl für Jäger, als auch für Zuschauer ohne Jagdschein lohnt.

Alice Agneskirchner ist keine Jägerin. Trotzdem hat sie einen Film über die Jagd gedreht, der diese Woche in über 160 Kinos in Deutschland anläuft. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat mit ihr kurz vor Kinostart über ihren neuen Film "Auf der Jagd - Wem gehört die Natur" gesprochen.

DJV: Frau Agneskirchner, wie kam es zu der Idee einen Film über die Jagd zu machen?

Agneskirchner: Als Dokumentaristin bin ich Chronistin unserer Gesellschaft und unserer Zeit. Ich war neugierig, wie die Jagd in einem Land, in dem ein hoher Wildbestand vorhanden ist, geregelt wird. Wie leben wir mit dem Wild, was es da draußen gibt?

Was haben Sie dabei über Jagd und Jäger gelernt?

Vielen von uns, die keinen Jagdschein haben, ist gar nicht klar, wieviele Interessensgruppen in der Natur unterwegs sind. Die Natur ist eine Kulturlandschaft, in der es Regeln gibt. Wildtiere fressen, vermehren sich und stören Menschen, die ein Nutzungsinteresse an der Natur haben. Hier stehen landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Interessen vor jedem Wildtier. Die Mehrheit der Menschen macht sich darüber keine Gedanken. Ich wollte zeigen, dass man genauer hingucken muss. In diesem Zusammenhang sehe ich die Jägerinnen und Jäger. Sie haben eine Funktion in der Natur und Freude daran, draußen zu sein. Dies ist manchmal schwer zu vermitteln, weil die Jagd mit einem Tötungsvorgang zu tun hat.

Wie haben Bekannte und Freunde darauf reagiert, dass sie sich in ihrem Film der Jagd widmen?

Mit viel Skepsis: 'Was willst du denn bei den Jägern, ist das wirklich nötig? Und wie kann man sich mit jemandem beschäftigen, der tötet?' Ich finde aber, wenn man Schnitzel isst, kann man auch nachsehen, wo es herkommt.

Warum sollten Jäger sich Ihren Film anschauen?

Warum schauen wir uns gerne Liebesfilme an? Weil wir gerne verliebt sind. Genauso ist es mit diesem Film. Wir waren nah an den Tieren dran, es sind Naturaufnahmen entstanden, die sich jeder Jäger, Förster oder Landwirt gerne ansieht.

Und was nimmt der nicht-jagende Zuschauer mit?

Die Nicht-Jäger verstehen oft nicht, was die Jäger machen, der Film zeigt es. Die öffentliche Haltung ist auch, dass Jäger mit niemandem reden wollen. Meist stimmt das auch, Jäger reden nicht so gern. Aber in diesem Film tun sie es. Wir alle – alle gesellschaftlichen Gruppen – teilen eine Lebenswelt, wir müssen also gemeinsam darüber nachdenken wie wir mit ihr umgehen. Der Film ist ohne lobbyistische Interessen entstanden, keiner hat mir gesagt, wie ich drehen soll. Er bringt alle Meinungen zusammen und stößt so einen Diskurs an.

Pressemitteilung abonnieren