Die Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement ist bei Jägern deutlich höher ausgeprägt als im Bundesdurchschnitt. 41 Prozent sind aktiv im Ehrenamt, Frauen sogar noch mehr als Männer. Rund 86 Millionen Euro geben Jäger allein für Naturschutzarbeiten aus.

41 Prozent der knapp 385.000 Jäger in Deutschland sind im Ehrenamt tätig. Dabei engagieren sich Frauen mit 47 Prozent öfters als Männer, beispielsweise in der Umweltbildung oder in Naturschutzprojekten. Auch beim Nachwuchs steht Ehrenamt ungebrochen hoch im Kurs: Mit 45 Prozent wollen sich fast die Hälfte der Jungjäger in einer jagdlichen Vereinigung engagieren, am liebsten im Naturschutz. Im Vergleich dazu die Gesamtbevölkerung: Hier sind lediglich 18 Prozent freiwillig im Umwelt- und Naturschutz aktiv. Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) in einer Mitgliederbefragung erhoben und anlässlich des internationalen Tag des Ehrenamts veröffentlicht.

Allein für ihre ehrenamtliche Naturschutzarbeit investieren Jäger jedes Jahr rund 86 Millionen Euro aus eigener Tasche. Hinzu kommt etwa eine Arbeitswoche pro Monat, die jede Waidfrau und jeder Waidmann durchschnittlich im Revier verbringt. Die Jagd selbst ist bereits ehrenamtliches Engagement für die Allgemeinheit: Jäger sind per Gesetz verpflichtet, einen artenreichen, gesunden Wildbestand zu erhalten. Sie reduzieren Wildbestände, damit Schäden in Wäldern und Feldern nicht überhand nehmen und Tierseuchen keine Chance haben, sich auszubreiten. Jagd auf Raubsäuger wie Fuchs, Marder oder Waschbär ist zudem ein wichtiger Beitrag für den Artenschutz. Bei Wildunfällen sind Revierpächter rund um die Uhr im Einsatz, um verletztes Wild zu finden oder Unfallbescheinigungen für Autofahrer auszustellen.

Aus dem Wald auf den Tisch: Wildfleisch aus heimischer Jagd ist gesund, lecker und einfach in der Zubereitung. Wer Weihnachten in den Genuss der Delikatesse kommen möchte, sollte sich rechtzeitig kümmern.

Alle Jahre wieder stellt sich die Frage: Was kommt an den Feiertagen auf den Tisch. Der Deutsche Jagdverband (DJV) empfiehlt Fleisch von Wildschwein, Reh, Hirsch und Co. für das weihnachtliche Festmahl. Wildbret - also das Fleisch von in der Wildbahn erlegten Tieren -  kommt aus der Region, ist frei von künstlichen Zusätzen und besonders fettarm. Rehfleisch enthält beispielsweise im Winter nur etwa 2 Gramm Fett pro 100 Gramm Muskel. Zudem stecken darin besonders viel Vitamin B und Mineralstoffe wie Selen, Eisen und Zink.

Unter ökologischen Aspekten fällt Wildbret in die Kategorie Genuss ohne Reue, denn die Tiere haben ihr Leben artgerecht in der Natur verbracht. Die Tiere suchen sich ihre Nahrung selbst und sind ständig in Bewegung. Freiheit, die man schmeckt. Ein weiterer Pluspunkt: Ob gegrillt, geschmort oder gebraten, Wildfleisch stellt in der Zubereitung keine größere Herausforderung dar als anderes Fleisch. Tipps und Rezepte stellt der DJV auf der Internetseite www.wild-auf-wild.de bereit. Dort kann über die Postleitzahl-Suche auch der nächste regionale Wildbretanbieter oder ein Restaurant mit Wildbret im Angebot ausfindig gemacht werden.

Das heimische Frischeprodukt ist zwar ganzjährig verfügbar, unterliegt aber saisonalen Schwankungen: Hier regelt nicht die Nachfrage die Verfügbarkeit, sondern Wildvorkommen und Jagderfolg. Wer das Edelfleisch an Weihnachten auftischen möchte, sollte also schnell sein.

Haben Sie Lust auf einen festlichen Braten zu Weihnachten bekommen? Wie wäre es mit gerolltem Wildschweinbraten mit nussig-fruchtiger Füllung? Das Rezept zum Nachlesen und Ausdrucken finden Sie auf www.wild-auf-wild.de.

Der DJV unterstützt mit der Kampagne Wild auf Wild das erste Wild Food Festival in Dortmund. In Workshops und auf der Bühne präsentieren Experten die große kulinarische Vielfalt von Wildbret und zeigen, wie es sich zubereiten lässt. Jetzt anmelden für die Workshops! Tickets und weitere Infos gibt es im Internet unter: wildfoodfestival.de.

 

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verschärft die Rechtsunsicherheit bei der Frage, ob Jäger Schalldämpfer besitzen dürfen. Der DJV kritisiert das Urteil und sieht jetzt den Gesetzgeber in der Pflicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern die Klage eines Jägers wegen einer waffenrechtlichen Erlaubnis für einen Schalldämpfer abgewiesen. Bei der Urteilsverkündung sagten die Richter, dass Jäger in der Regel kein waffenrechtliches Bedürfnis für einen Schalldämpfer hätten. Die genaue Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert, dass mit dem Urteil der bestehende Flickenteppich bei der behördlichen Genehmigung von Schalldämpfern gefestigt werde. Zwar sollte zunächst die schriftliche Begründung abgewartet und analysiert werden, sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Unabhängig davon setzt sich der DJV dafür ein, dass Schalldämpfer bundesweit für Jäger zugelassen werden. Der Gesetzgeber sollte die Rechtsunsicherheit beseitigen und klarstellen, dass der Einsatz von Schalldämpfern sinnvoll ist und jedem Jäger ermöglicht werden sollte, sagte Fischer weiter.

Die Aussage des Verwaltungsgerichts Berlin, dass es gleichwertige Alternativen zum Schalldämpfer gebe, musste das Bundesverwaltungsgericht aus formalen Gründen übernehmen. Der DJV sieht das anders – wie zuvor schon mehrere Verwaltungsgerichte: Ein Gehörschutz ist keine gleichwertige Alternative – er verändere das Richtungshören und ein Schalldämpfer vermindere zugleich den Rückstoß der Waffe.

Es sei zudem ein weit verbreiteter Irrglaube, dass mit dem Schalldämpfer eine lautlose Schussabgabe möglich sei. Nur die Spitze des Mündungsknalls wird weggenommen und von etwa 150 auf 130 Dezibel gemindert – das ist lauter als ein startender Düsenjet in 100m Entfernung oder ein Presslufthammer in einem Meter Entfernung. Trotzdem führt diese Reduzierung dazu, dass die Gefahr einer Schädigung des Gehörs für den Jäger deutlich reduziert wird. Aus Arbeitsschutzgründen wird daher Forstbediensteten und Berufsjägern auch in Berlin eine Schalldämpfererlaubnis erteilt.

Aus Gründen der Wildereiprävention sieht der DJV keinen Bedarf für ein Schalldämpferverbot. Auch das Bundeskriminalamt verneint in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2013 die Deliktrelevanz von Schalldämpfern für Langwaffen. Der Geschossknall bleibt deutlich zu hören und liegt weiterhin über 140 Dezibel, allerdings weit genug vom Gehör des Schützen entfernt.

Mehrere Bundesländer haben daraufhin in den letzten Jahren die Verwendung von Schalldämpfern durch Jäger zugelassen und einige Verwaltungsgerichte haben sogar einen Anspruch von Jägern auf Erteilung einer Erlaubnis bejaht. Zuletzt wurde das jagdrechtliche Schalldämpferverbot in Niedersachsen aufgehoben. Angesichts dieser Tendenz kritisiert DJV-Präsident Fischer: „Mir wäre es lieber, die Länder hätten nach und nach die Praxis weiter sachgerecht angepasst, als dass ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun den Bundesgesetzgeber in Zugzwang bringt. Die jetzt noch verschärfte Rechtsunsicherheit wäre vermeidbar gewesen.“

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.2018, Az. BVerwG 6 C 4.18

Nach Hochrechnungen leben bereits jetzt mehr als 1.000 Wölfe in Deutschland. Die länderübergreifende Population ist im günstigen Erhaltungszustand. Der Wolf sollte ins Bundesjagdgesetz überführt werden.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat heute ein Positionspapier zum Umgang mit dem Wolf vorgelegt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt es, dass darin der günstige Erhaltungszustand als erreicht angesehen wird. Allein in Deutschland beträgt das Populationswachstum knapp 30 Prozent jährlich, das Verbreitungsgebiet nimmt europaweit weiter rasant zu und Lebensraum für den Erhalt der Art ist ausreichend vorhanden. Laut Positionspapier gehe es um eine Bewertung auf Populationsebene und nicht um nationale Zahlen, ein genetischer Austausch zwischen Wölfen aus Polen, dem Baltikum und Deutschland sei gegeben. Entgegen der früheren Annahme kommt der anpassungsfähige Wolf in einer Kulturlandschaft gut zurecht. Auf Basis der kürzlich vom Bundesamt für Naturschutz veröffentlichten Monitoringdaten für 2017 geht der DJV davon aus, dass es allein in Deutschland schon jetzt mehr als 1.000 Wölfe gibt.

Der DJV begrüßt es aufgrund der aktuellen Situation, dass die CDU/CSU-Fraktion die volle Ausschöpfung des Rahmens fordert, den die europäische FFH-Richtlinie bietet. Diese lässt Ausnahmen vom strengen Schutz des Wolfes zu, unter anderem, wenn es um die Sicherheit des Menschen geht, den Schutz von Nutztieren und die Abwehr von ernsthaften wirtschaftlichen Schäden. Das Bundesnaturschutzgesetz bleibt derzeit weit dahinter zurück. Weiterhin wird in dem Positionspapier die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gefordert. Dem Jagdausübungsberechtigten solle prioritär die Durchführung von Management- und Entnahmemaßnahmen übertragen werden. Lehne dieser ab, sei die zuständige Behörde in der Pflicht. Auch nach Auffassung des DJV sollte der Wolf ins Bundesjagdgesetz überführt werden. Es geht dabei nicht um eine reguläre Bejagung. Vielmehr ist das Jagdrecht im Gegensatz zum Bundesnaturschutzgesetz in seiner Grundkonzeption sowohl Schutzrecht als auch Instrument zur Lösung von Konflikten. Das Jagdrecht ist nach Auffassung des DJV ein unabdingbares Instrument innerhalb eines gesellschaftlich getragenen Wolfsmanagements.

Der Biologe und Artenschützer Gerald Bigurube aus Tansania erhält heute den Afrika-Preis 2018 für sein Lebenswerk im Bereich des Wildtierschutzes. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble überreicht den durch die Deutsche Afrika Stiftung initiierten Preis in Berlin. CIC und DJV begrüßen diese Würdigung erfolgreicher Umweltschutzpolitik, die nachhaltige Jagd als ein Instrument des Artenschutzes einschließt.

Den Afrika-Preis 2018 für sein Lebenswerk im Wildtierschutz erhält heute der tansanische Biologe und Artenschützer Gerald Bigurube. Der 66-Jährige wird von der Deutschen Afrika Stiftung für seinen unermüdlichen Einsatz gegen die Wilderei in Tansania ausgezeichnet. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble überreicht den Preis. Bigurube war von 1986 bis 1994 leitender Wildtierschützer im Selous Wildreservat, eines der mit 50.000 Quadratkilometern größten Schutzgebiete Afrikas. Der Selous, der seit 1982 UNESCO Weltnaturerbestätte ist, gilt als eines der ursprünglichsten Wildreservate. Unter der Leitung von Bigurube wurde ein nachhaltiges Jagdsystem eingeführt. Für Fototourismus eignen sich nur 8 Prozent der Fläche.

Nach seiner Zeit im Selous war Bigurube bis 2009 Leiter der Nationalpark-Behörde TANAPA. Danach übernahm er die Landesdirektion der Frankfurter Zoologischen Gesellschaft (FZS) in Tansania. "Durch unsere gemeinsamen Anstrengungen ist es uns in den frühen 1990ern gelungen, die Wilderei von Elefanten im Selous gänzlich zu stoppen. 90 Prozent der gesamten Parkeinnahmen stammten zu dieser aus der Jagd, die Hälfte davon floss direkt in das Parkmanagement", sagt Dr. Rolf Baldus, Experte des Internationalen Rates zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) und langjähriger Wegbegleiter sowie Freund von Bigurube.

Nachdem Deutschland sein Engagement im Wildtierschutz in Tansania im Jahr 2009 beendet hatte, kam es zu einem dramatischen Zusammenbruch der Elefantenbestände durch Wilderei. Ein 2014 durchgeführter Zensus des tansanischen Umwelt- und Tourismusministeriums (Ministry of Natural Resources and Tourism) ergab einen Rückgang der Elefantenpopulation um 60 Prozent seit 2009.  

Hartwig Fischer, Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und ehemaliger Präsident der Deutschen Afrikastiftung: "Die Weltnaturschutzunion IUCN kommt zu dem Schluss, dass legale, gut regulierte Bejagungsprogramme eine wichtige Rolle für den Wildtierschutz sowie den Lebensunterhalt indigener und lokaler Bevölkerungsgruppen spielen. Ich begrüße die Preisvergabe an Gerald Bigurube, da er Vertreter einer Artenschutzpolitik ist, die nachhaltige Jagd immer eingeschlossen hat."  

Bigurube teilt sich den Preis mit Clovis Razafimala (46), der sich für den Schutz des Waldes in seiner Heimat Madagaskar einsetzt.

Eigentlich halten Igel jetzt Winterschlaf. Einige Tiere sind jedoch noch aktiv. Der DJV erklärt, woran der Laie hilfebedürftige Tiere erkennt und was Gartenbesitzer für den Igelschutz tun können.

Igel-Helfer haben derzeit alle Hände voll zu tun. Aufgrund der warmen Temperaturen im Herbst haben viele Tiere ein zweites Mal Nachwuchs bekommen. Die meisten dieser Igelkinder sind allerdings noch zu klein und schwach, um über den Winter zu kommen. Damit die kleinen Säuger die kalte Jahreszeit gut überstehen, müssen sie mindestens 600 Gramm auf die Waage bringen. „Wer vorsorglich helfen will, gestaltet seinen Garten möglichst naturnah, indem er engmaschige Drahtzäune vermeidet und Totholz sowie Laubhaufen über den Winter liegen lässt“, erklärte Vanessa-Viktoria Haloui von der Igelstation LOOKI dem Deutschen Jagdverband (DJV). Die 37-jährige und ihr Team kümmern sich im Raum Hamburg derzeit um 201 verletzte oder verwaiste Tiere.

Igel gefunden, was nun?

Igel sind dämmerungs- und nachtaktiv. Sobald der Frost kommt, begeben sich die Insektenfresser für gewöhnlich in den Winterschlaf. Individuen, die jetzt tagsüber herumstreunen, abgemagert oder verletzt sind, benötigen in der Regel professionelle Hilfe. Zum Selbstschutz vor Stacheln und Krankheiten sollten Fundtiere nur mit Handschuhen oder einem Handtuch angefasst werden. Als Erstmaßnahme den Igel ins Warme (Zimmertemperatur!) tragen – unterkühlte Igel auf eine lauwarme, in ein Handtuch gehüllte Wärmflasche setzen. Sofern möglich: vorsichtig untersuchen. Niemals versuchen, das Tier gewaltsam zu entrollen. Da die meisten Igel unter Parasitenbefall leiden, den Kontakt zu Haustieren vermeiden. Zur kurzfristigen Unterbringung eignen sich Plastikbox, Pappkarton oder auch die Badewanne. Als Erstversorgung kommen Wasser und Katzen- oder Hunde-Nassfutter infrage. Keinesfalls Getreide- und Milcherzeugnisse reichen – das könnte tödlich enden! Sofern eine Küchenwaage vorhanden ist: den Igel wiegen.Insbesondere verletzte Tiere gehören in sachkundige Hände. Deshalb gilt: Grundsätzlich einen Tierarzt verständigen, der auf Wildtiere spezialisiert ist, oder eine Igelstation. Die Experten nehmen sich hilfsbedürftiger Igel an oder geben Tipps zur artgerechten Überwinterung.

Wichtiger Hinweis: Igel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und dürfen nur in Ausnahmefällen in menschliche Obhut genommen werden.

Im Juni 2019 richtet der Deutsche Jagdverband den Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen im hessischen Kranichstein aus. Es wird ein neues Reglement geben, das sich über alle Wertungsklassen erstreckt. Bläserinnen und Bläser können sich ab sofort anmelden.

Der 34. Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen findet am 15. und 16. Juni 2019 in Kranichstein (Hessen) statt. Zwei Tage lang werden die besten Jagdhornbläser Deutschlands mit der Darbietung von Jagdsignalen sowie weiterer Jagdmusik um die begehrten Titel ringen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat die Ausschreibung des Wettbewerbes veröffentlicht. Ab sofort können sich Bläsergruppen über die Landesjagdverbände anmelden. Der Wettbewerb wird in drei Wertungsklassen durchgeführt: Klasse A (nur Fürst-Pless-Hörner), Klasse G (Fürst-Pless- und Parforcehörner in B) und Klasse Es (Parforcehörner in Es).

2019 wird es Änderungen im Reglement geben: In den Klassen A und G müssen weiterhin die gebräuchlichsten Jagdsignale geblasen werden, neu ist allerdings, dass die vorzutragende Signalgruppe bei jeder Bläsergruppe wechselt. Damit wird sichergestellt, dass alle ausgeschriebenen sechs Signalgruppen auch zum Vortrag kommen. Die Bläsergruppe darf zudem ein jagdliches Kürstück selbst auswählen. Dies sorgt für einen abwechslungsreichen Wettbewerb. (Da Jagdhornbläsergruppen ohne Dirigent und Notenblätter auftreten sollen, wurde der Begriff „Dirigieren/Taktieren“ in der Ausschreibung zum Bundeswettbewerb näher definiert.)

Auch in der Klasse Es, in der die sogenannte „große Jagdmusik“ erklingt, gibt es eine Änderung. Unter Beachtung einiger Rahmenvorgaben, kann die Bläsergruppe wählen, welche Stücke sie vortragen möchte. Der Veranstalter verzichtet versuchsweise auf die seither übliche Trennung in Pflicht- und Selbstwahlstücke. Eine Vielzahl verschiedener Stücke hochkarätiger Jagdmusik aus Deutschland, Frankreich, Österreich und Böhmen lässt einen klangvollen Wettbewerb erwarten.

Der Deutsche Jagdrechtstag hat vom 4. bis zum 9. November in Berlin getagt. 70 Fachexperten unterbreiten Empfehlungen für die Bundesregierung. Hier ist die Übersicht. 

Der Deutsche Jagdrechtstag hat bei seiner jährlichen Tagung in Berlin zu aktuellen jagdrechtlichen Fragen mit Empfehlungen ein Resümee seiner Beratungen gezogen. Im Rahmen der Veranstaltung befassten sich die Teilnehmer mit neuen Entwicklungen im Jagdrecht von Bund und Ländern sowie in zugehörigen Rechtsgebieten. Die Vorträge und Diskussionen thematisierten unter anderem Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und der Rückkehr des Wolfes sowie Fragen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, der Fangjagd und des Umgangs mit Wildtieren in der Stadt. An der Tagung nahmen rund 70 Experten teil, insbesondere Rechtsanwälte sowie Vertreter von Politik, Behörden, Gerichten und Verbänden.

Die Empfehlungen finden Sie hier.

Das neue Verpackungsgesetzt tritt im kommenden Januar in Kraft. Ob dieses für Jäger gilt, soll ein Gutachten klären, das der DJV in Auftrag gegeben hat. Erste Antworten liefert der Verband bereits jetzt in einem Frage-Antwort-Papier.

Das neue Verpackungsgesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt, bringt auch für einige Jäger neue Pflichten mit sich. Aktuell besteht noch erhebliche Unsicherheit darüber, wer von dem Gesetz betroffen ist. Nach einer vorläufigen Einschätzung dürften viele Jäger, die Wildbret verpackt, etwa vakuumiert, verkaufen, nicht in den Anwendungsbereich fallen, da sie nicht "gewerbsmäßig" handeln. Der DJV hat einen Verpackungsrechtsexperten beauftragt, hierzu ein belastbares Gutachten zu erstellen. Das Gutachten wird voraussichtlich Ende November vorliegen. Bis dahin sollten Jäger mit der Registrierung beim Verpackungsregister noch abwarten. Der DJV hat unterdessen ein erstes Frage-Antwort-Papier zum Thema veröffentlicht (Update: Das Frage-Antwortpapier wurde im Dezember 2018 aktualisiert). Es wird ergänzt, wenn die noch offenen rechtlichen Einzelheiten geklärt sind.

Das Verpackungsgesetz löst zum 1. Januar 2019 die bislang geltende Verpackungsverordnung ab. Neu ist unter anderem eine Registrierungspflicht für Hersteller von verpackten Produkten. Diese müssen sich, wie bisher, an einem "dualen System" zur Entsorgung der Verpackung beteiligen. Die Regelung gilt jedoch nur für das "gewerbsmäßige" Inverkehrbringen. Unter welchen Umständen auch Jäger davon betroffen sind, ist noch Gegenstand einer juristischen Prüfung.

Im Herbst stellt sich die Natur auf den Winter ein. Viele heimische Wildtiere haben raffinierte Strategien entwickeln, um die karge Jahreszeit gut zu überstehen.

Ausruhen, Schlafen, Vorräte anlegen oder Winterkleidung: Wildtiere trotzen mit unterschiedlichen Methoden der kalten und nahrungsarmen Zeit. Alle verfolgen ein Ziel: Energie sparen und nochmals Energie sparen. Trotz rekordverdächtiger Plusgrade haben viele die Vorbereitungen für den Winter bereits abgeschlossen. Entscheidend hierfür sind die kürzer werdenden Tage und der Nahrungsmangel. Darauf weist der Deutsche Jagdverband (DJV) hin und erläutert Überlebensstrategien.

Menschen ziehen sich in der kalten Jahreszeit wärmer an, ähnlich machen es viele Tiere, indem sie sich ein Winterfell zulegen. Ein dichter Pelz mit Unterwolle schützt vor Auskühlung, Luftpolster zwischen den Haaren sorgen für Isolation. So ist das Winterhaar des Rothirsches doppelt so lang wie sein Sommerhaar und das Reh trägt im Winter Dauerwelle: Die hohlen Haare verhaken sich und halten so die isolierende Luftschicht besser. Im Winterfell des Feldhasen staut sich die Luft zwischen den Wollhaaren. Vögeln hilft ihr Federkleid: Sie plustern sich auf, die Luftschicht zwischen den Federn wärmt sie wie eine Daunenjacke. Sie fetten ihre Federn zudem gründlich ein, sodass kein Wasser durchdringen kann.

Ein dicker Mantel allein genügt jedoch nicht, um die karge Jahreszeit zu überleben. Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs und Hase fressen sich im Herbst beispielsweise Fettreserven an, von denen sie bis ins Frühjahr zehren können. Eichhörnchen und Eichelhäher richten Vorratskammern ein, die sie im Winter aufsuchen. Mit einem positiven Nebeneffekt: Vergessene Samen keimen im Frühjahr und bilden die Grundlage für neues Leben.

Murmeltier und Siebenschläfer verschlafen die karge Jahreszeit einfach und sparen so kostbare Energie. Einige Tiere halten nur Winterruhe, beispielsweise der Dachs. Sie wachen gelegentlich auf und verlassen ihren Bau, um in der nahen Umgebung ihres Schlafplatzes bei mildem Wetter nach Nahrung zu suchen.

Die Tageslänge beeinflusst bei vielen Tieren den Stoffwechsel direkt, besonders Vegetarier wie Hirsch und Reh leben im Winter auf Sparflamme. Sogar Atmung und Herzfrequenz verlangsamen sich, um Energie einzusparen. So sinkt der Herzschlag von regulär 60 Schlägen pro Minute auf 30. In der Folge sinkt die Körpertemperatur in den Beinen deutlich ab. Bei den beiden Pflanzenfressern schrumpft sogar der Verdauungstrakt über die Wintermonate.

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