DJV fordert pragmatische Lösungen im Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen: Nachhaltige Entnahme von Einzeltieren oder Rudeln widerspricht nicht dem Schutzzweck.

Die Zahl der Nutztierrisse durch Wölfe steigt stetig an, vor wenigen Tagen hat ein Wolf in Schleswig-Holstein mutmaßlich 14 Schafe getötet. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert deshalb die Teilnehmer der heute beginnenden Umweltministerkonferenz (UMK) in Bremen auf, endlich konkrete Lösungen für den Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen zu präsentieren. Den Spielraum, den die europäische FFH-Richtlinie bietet, muss die Bundesregierung nun nach einer bereits einjährigen Prüfungsphase endlich nutzen und das Bundesnaturschutzgesetz novellieren (§ 45 Art. 7 BNatSchG): Eine angepasste, nachhaltige Entnahme von Einzeltieren oder Rudeln widerspricht laut DJV nicht dem Schutzzweck.

"Wir brauchen klar definierte Kriterien, die auch von der betroffenen Bevölkerung des ländlichen Raums verstanden und mitgetragen werden. Es geht um die Herstellung eines Sicherheitsgefühls vor dem größten heimischen Fleischfresser", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Wölfe sind laut DJV bereits verhaltensauffällig, wenn sie sich auf Nutztiere spezialisiert haben oder sich mehrfach menschlichen Siedlungen nähern. Eine Vergrämung ist in der Praxis nicht möglich, deshalb müssen verhaltensauffällige Einzeltiere oder Rudel schnellstmöglich entnommen werden.

Die Bundesregierung fordert der DJV auf, Nutztierhalter in Wolfsgebieten unbürokratisch zu unterstützen. Dies gilt für Präventionsmaßnahmen und Schadensausgleich. Ziel muss der hundertprozentige Ausgleich mit verbindlichem Rechtsanspruch für die durch Wölfe verursachten Schäden sein. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob die Nutztiere gewerblich oder als Hobby gehalten werden. Insbesondere die Weidetierhaltung prägt unsere Kulturlandschaft und ist für den Artenschutz von hoher Bedeutung. Weiterhin fordert der DJV die Bundesregierung auf, einen UMK-Beschluss von Herbst 2017 zügig umzusetzen und den günstigen Erhaltungszustand der grenzübergreifenden Wolfspopulation künftig jährlich zu überprüfen. Aktuelle Monitoringdaten lassen keinen Zweifel, dass die Wölfe in Deutschland und Polen gemeinsam in einem guten Erhaltungszustand sind. Es bedarf laut DJV lediglich der politischen Entschlossenheit, dies auch festzustellen.

"Einige Bundesländer haben den akuten Handlungsbedarf erkannt und kürzlich eine Bundesratsinitiative gestartet, die wir sehr begrüßen", sagte Helmut Dammann-Tamke. Darin haben die vom Wolf besonders betroffenen Länder Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen ein nationales Wolfskonzept gefordert sowie klare Regeln für die Entnahme von verhaltensauffälligen Tieren. Aktuellen Medienberichten zufolge will Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) verhaltensauffällige Wölfe nun töten lassen.

Werden beringte Gänse oder Enten erlegt, liefern die Daten der Vogelringe wichtige Erkenntnisse, beispielsweise über ihr Zugverhalten. Erfolgt diese Weitergabe von Ringdaten an die zuständigen Vogelwarten nicht, gehen viele wertvolle Informationen unnötigerweise verloren. Der DJV ruft dazu auf, Ringfunde konsequent zu melden und verweist auf seine aktualisierte Empfehlung zur Jagd auf Wildgänse.

Im Jagdjahr 2016/2017 wurden deutschlandweit knapp 95.000 Wildgänse und circa 318.000 Wildenten im Rahmen ihrer nachhaltigen Nutzung oder zur Wildschadensabwehr erlegt. Darunter finden sich bisweilen Exemplare, die den Ring einer Vogelwarte tragen. Die Informationen, die mit den Vogelringen verbunden sind, lassen beispielsweise Rückschlüsse über das Zugverhalten und Zugwege oder auch die Ortstreue von Brutpaaren zu. Zur guten fachlichen Praxis bei der Bejagung von Wasserwild wie Graugans oder der invasiven Nilgans gehört, dass die Ringdaten an die für das jeweilige Bundesland zuständige Vogelwarte gemeldet werden. Hierdurch lassen sich für die Jagd relevante Entwicklungen einzelner Wildvogelbestände ableiten. Der Deutsche Jagdverband (DJV) klärt im Interview mit Simon Hinrichs, einem ehrenamtlichen Beringer der Vogelwarte Helgoland, welche Bedeutung die Ringe für die Forschung haben und wie man Funde meldet.

DJV: Herr Hinrichs- wie haben wir uns die Arbeit eines ehrenamtlichen Beringers vorzustellen?

Simon Hinrichs: Ehrenamtliche Beringer markieren in ihrer Freizeit Vögel zu wissenschaftlichen Zwecken im Auftrag der Vogelwarte. Je nach Art und Projekt werden Vögel im Frühling und Sommer als Küken bzw. Jungvögel beringt oder im Herbst und Winter auf dem Zug bzw. während der Rast. Je nach Urlaub, Chef oder Familie gibt es größere oder kleinere Projekte, da wir größtenteils in unserer Freizeit forschen. Regelmäßig müssen bei der Vogelwarte Nachweise über Fortbildungen und / oder entsprechende Seminare erbracht werden.

Welche Informationen gehen aus den Ringen hervor?

Bei jeder Beringung werden Informationen über den Vogel erfasst wie zum Beispiel Art, Datum, Ort, Alter, ggf. Status, Gewicht, Körpermaße, Eltern, Geschwister. Ein Ring ist praktisch wie ein Personalausweis für den Vogel. Wird ein beringter Vogel gemeldet, wird dieser Fund in die Datenbank der Vogelwarte eingetragen. So erhält man beispielsweise Kenntnisse über das Alter, Zugrouten oder Rastplätze einzelner Arten. Einige Vogelarten erhalten neben dem Metallring der Vogelwarte einen zusätzlichen Farbring. Dieser ermöglicht eine bessere Identifikation im Feld, ohne dass der Vogel wieder gefangen werden muss. So entsteht nach und nach ein Lebenslauf des Vogels und man erhält im besten Fall Informationen über das Vorkommen der Art, Zugrouten, Verpaarungen, Überlebensraten oder Ansiedlungen.

Sie sagen, dass Sie Rückmeldungen zu Wiederfunden nur sporadisch und nicht flächendeckend erhalten. Wo sehen Sie die lokalen Defizite? Wo läuft es vorbildlich?

Als Hamburger Wasservogelberinger kann ich natürlich nur für diese Region und einzelne Arten sprechen. Eigentlich gehört es zum guten Ton, erlegte Vögel mit Ringen zu melden. Hinter jeder Beringung steckt in der Regel viel (ehrenamtliche) Arbeit. Viele Jäger melden erfreulicherweise die beringten Vögel und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Forschung. Wird ein Ring nicht gemeldet, gehen viele wertvolle Daten und interessante Geschichten verloren. Ebenso erhält der Jäger keine Informationen über sein erlegtes Wild. In Hamburg werden regelmäßig Stockenten, Grau- und Kanadagänse beringt. Viele interessante Wiederfunde aus dem In- und Ausland erfolgen durch Jäger. Ohne Jäger gäbe es beispielsweise keine Wiederfunde von Hamburger Graugänsen aus Frankreich oder Spanien.

Wie aufwändig ist das Meldeverfahren, wie läuft es ab?

Der Ring wird immer an die Vogelwarte gemeldet, welche für das Bundesland zuständig ist, in dem der Ring gefunden wurde. Auch Vögel aus dem Ausland werden an die „heimische“ Vogelwarte gemeldet. Die Vogelwarten arbeiten weltweit zusammen und tauschen sich aus. Jeder Finder erhält dann eine entsprechende Information zu seinem gemeldeten Vogel. Folgende Angaben können ganz einfach per E-Mail direkt an die Vogelwarte gesendet werden:

  • Vogelart
  • Ringnummer
  • Ortsangabe auf dem Ring
  • ggf. Nummer vom Farbring
  • Funddatum
  • Fundort (bestenfalls mit Koordinaten)
  • Zustand (geschossen, lebend abgelesen, etc.)

 

Konnten Sie aufgrund der gemeldeten Ringe bereits interessante Entwicklungen bei einzelnen Arten feststellen?

Beispielsweise können Graugänse in der gleichen Population völlig unterschiedliche Zugtraditionen verfolgen. Manche Gänse ziehen gar nicht weg, während ihre „Nachbarn“ im Jahr mehrere hundert Kilometer zurück legen und das Brutgebiet wieder verlassen, sobald der Nachwuchs flügge ist. Auch beim Zug gibt es häufig völlig unterschiedliche Traditionen. In Hamburg ziehen Graugänse elbabwärts, während ihre „Nachbarn“ aus derselben Population elbaufwärts oder an die Ostsee ziehen. Ob eine Graugans wegfliegt und wenn ja wohin, lernt sie im ersten Lebensjahr von ihren Eltern. Meistens setzen die Jungvögel die Zugtraditionen ihrer Eltern in den Folgejahren fort. Dies hängt allerdings auch von dem Partner und seiner erlernten Tradition ab.

Welcher war der aufregendste Wiederfund und warum?

Da gibt es einige spannende Meldungen von den oft unterschätzten Gänsen oder Enten. Durch unsere Beringungen konnten wir in den letzten Jahren viele interessante Wiederfunde erzielen. Einige Hamburger Graugänse rasten im August und September regelmäßig am Gülper See im Havelland (Brandenburg). Eine Graugansfamilie aus Hamburg-Barmbek wurde ebenfalls dort Mitte Oktober beobachtet. Im ganzen Winter wurde diese Familie nicht gemeldet. Erst Ende Februar tauchten sie in Hessen in der Wetterauer Seenplatte wieder auf. Bereits fünf Tage später konnte ich die Mutter in Hamburg-Barmbek beim Nestbau beobachten.

Vogelwarten in Deutschland

Institut für Vogelforschung Wilhelmshaven, „Vogelwarte Helgoland“:

Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen.

Institut für Vogelforschung
"Vogelwarte Helgoland"
An der Vogelwarte 21

26386 Wilhelmshaven
ring@ifv-vogelwarte.de

Max-Planck-Institut für Ornithologie, „Vogelwarte Radolfzell“:

Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Berlin.

Max-Planck-Institut für Ornithologie
Vogelwarte Radolfzell
Am Obstberg 1

78315 Radolfzell-Möggingen
krome@orn.mpg.de

Beringungszentrale Hiddensee am Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, „Vogelwarte Hiddensee“:

Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.

Landesamt für Umwelt, Naturschutz u. Geologie MV
Beringungszentrale Hiddensee
An der Mühle 4

17493 Greifswald-Eldena
beringungszentrale@lung.mv-regierung.de

 

Ohne Registrierung darf verpacktes Wildbret ab 1. Januar 2019 nicht mehr verkauft werden.

Das neue Verpackungsgesetz bringt auch für viele Anbieter von Wildbret ab 1. Januar 2019 neue Pflichten mit sich. Auch bislang schon mussten nach der Verpackungsverordnung alle Hersteller verpackter Produkte für die Entsorgung ihrer Verpackungen einstehen. In der Regel erfolgt dies über die Beteiligung an einem „dualen System“ (z.B. Grüner Punkt). Zu den „Herstellern“ gehören auch Jäger, die Wildbret verpackt (z.B. vakuumiert) an Endverbraucher, Gastronomie oder Einzelhandel abgeben. Nicht als Hersteller im Sinne der Verpackungsverordnung gilt, wer Wild nur unverpackt (z.B. in der Decke) an Gastronomie, Einzelhandel, Verbraucher und Wildhändler abgibt.

Neu ab 2019 ist, dass alle „Hersteller“, sich im Verpackungsregister eintragen lassen und angeben müssen, an welchem dualen System sie sich beteiligen. Ziel der Regelung sind mehr Transparenz und eine Erhöhung der Recyclingquote durch eine bessere Erfassung aller Hersteller von verpackten Produkten. Die Registrierung erfolgt online unter www.verpackungsregister.de und ist auch jetzt schon möglich. Ohne Registrierung dürfen ab dem 1.1.2019 keine (verpackten) Produkte mehr an den Endverbraucher, Gastronomie usw. abgegeben werden. Der Verstoß dagegen kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Eine Ausnahmevorschrift für Kleinunternehmen gibt es nicht. Wer als Jäger Wildbret verpackt (z.B. vakuumiert) an Endverbraucher, Gastronomie usw. abgibt, muss daher einen Vertrag mit einem dualen System abgeschlossen haben und spätestens ab Januar als „Hersteller“ im Verpackungsregister registriert sein.

Zum Verpackungsregister gibt es weitere Informationen unter www.verpackungsregister.de. Speziell zu den für Jäger relevanten Aspekten laufen noch Beratungen unter den DJV-Fachleuten. Nähere Informationen gibt es ab Mitte November unter www.wild-auf-wild.de.

 

Das gemeinsame Projekt „Fellwechsel“ von LJV Baden-Württemberg und DJV geht in die zweite Saison. Ab Mitte November können verwertbare Bälge von Raubwild, Nutria und Bisam gesammelt werden. Hier erfahren Jägerinnen und Jäger, wie sie am Projekt teilnehmen können.

Ab Mitte November startet für die Fellwechsel GmbH die neue Saison. Für Jägerinnen und Jäger gilt es einige wichtige Punkte zu beachten. Antworten auf die wichtigsten Fragen hat der Deutschen Jagdverband (DJV) zusammengestellt.

Welche Wildarten werden angenommen und welche Kriterien müssen die erlegten Tiere erfüllen?

Angenommen wird alles Raubwild sowie Nutria und Bisam - erlegt von Mitte November 2018 bis zum 3. Februar 2019. Am besten sind diese erlegt mit Schrot oder der „kleinen Kugel“ (Ausschuss nicht größer als eine 2-Euro-Münze). Ebenso werden Tiere angenommen, die mit der Falle gefangen wurden. Nicht angenommen werden kann Fall- oder Unfallwild.

Wie müssen die Tiere beschriftet und verpackt sein?

Die Tiere sollten nach der Erlegung einzeln, stabil verpackt und mit dem Herkunftsnachweis versehen werden. Danach heißt es, die korrekt verpackten Tiere einzufrieren und an einer der vielen deutschlandweiten Sammelstellen abzugeben. Weitere Infos dazu gibt es beim Hegering oder Kreisjagdverband.

Wo gibt es weitere Infos und Tipps?

Detaillierte Informationen zur Qualität der Bälge und praktische Tipps für die Verpackung gibt es auf den Seiten der Fellwechsel GmbH.

Die Fellwechsel GmbH wurde Ende 2016 vom DJV und dem LJV Baden-Württemberg gegründet. Ziel des Projektes ist es, das Fell von jagdlich erlegten Raubsäugern einer nachhaltigen, sinnvollen Nutzung zuzuführen. Die Herkunft der heimischen Felle wird in der Weiterverarbeitung durch das Siegel „WePrefur“ (www.weprefur.de) dokumentiert.

Übrigens: In der letzten Saison haben Jägerinnen und Jäger das gesamte Wild kostenlos zur Verfügung gestellt. Dies hilft dem jungen Unternehmen enorm dabei, die Zukunft des Projekts zu sichern und damit zur nachhaltigen Verwertung von wertvollen Ressourcen beizutragen!

In zahlreichen Gebieten wird jetzt gejagt. Dabei wird Sicherheit großgeschrieben – für Jäger, Treiber, Hunde und Waldbesucher gleichermaßen. Der Deutsche Jagdverband bittet, Warnhinweise zu beachten.

Von Oktober bis Januar finden Verkehrsteilnehmer und Erholungssuchende in Waldgebieten und im Offenland Hinweisschilder wie „Achtung Jagd“. Diese weisen an Straßen und Wegen darauf hin, dass eine Bewegungsjagd stattfindet – auch Treib- oder Drückjagden genannt. Wildtiere und Jagdhunde können dann Straßen auch tagsüber überqueren. "Wir bitten Autofahrer die Warnschilder zu beachten und die Geschwindigkeit deutlich zu drosseln. Tempo 60 statt 100 reduziert den Bremsweg bereits um mehr als die Hälfte", erklärt Hans-Heinrich Jordan, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbands (DJV). Erholungssuchende sollten die mit Schildern und Absperrbändern markierten Gebiete unbedingt meiden.

Für Jäger gelten strenge Sicherheitsvorschriften bei Bewegungsjagden. Dies beginnt beim Tragen von gut sichtbarer Sicherheitsbekleidung in Signalfarben. Jeder Jäger wird vor Beginn der Jagd auf seinem Hochsitz eingewiesen, Schuss-Bereiche werden festgelegt. Grundsätzlich gilt: Die Kugel darf nur in Richtung Boden abgefeuert werden, nicht jedoch in Richtung Menschen, Siedlungen oder Verkehrswege.

Bewegungsjagden dauern etwa zwei Stunden und ermöglichen eine effektive und zugleich schonende Bejagung des Wildes. Treiber und speziell ausgebildete Hunde haben die Aufgabe, Wildschweine, Rehe und Hirsche aufzuspüren. Die Wildtiere sollen möglichst ruhig unterwegs sein, eine Hetze ist verboten. So haben Jäger genügend Zeit, gemäß der strengen Vorgaben Tiere auszuwählen und zu erlegen.

Mit Bewegungsjagden können Jägerinnen und Jäger die Bestände von Wildtieren effektiv reduzieren und liefern hochwertiges Wildbret. Das ist notwendig, denn  Rehe, Hirsche und Wildschweine vermehren sich in unserer Kulturlandschaft aufgrund der günstigen Klimabedingungen und der guten Nahrungssituation stark. Allein das Wildschwein könnte ohne Jagd seine Bestände jährlich verdreifachen. Die Folge wären große Schäden in Wäldern und auf landwirtschaftlichen Flächen. Zudem würden sich Tierseuchen schnell ausbreiten.

Mit dem "Sophie-Award" startet der erste deutsche YouTube-Jagdfilm-Wettbewerb im Juli 2019 in Berlin. YouTuber und Jagd-Vlogger können Kurzfilme einreichen. Ziel ist es, die Vielseitigkeit der Jagd für die Öffentlichkeit erlebbar zu machen und Standards zu setzen.

Der "Sophie-Award" ist der erste Wettbewerb für Jagdfilme, der sich explizit an YouTuber und Vlogger richtet. Organisiert wird das Event am 12. Juli 2019 in Berlin von der Firma Jagdstolz und dem Deutschen Jagdverband (DJV). Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige und positive Darstellung der Jagd in den sozialen Medien zu fördern. "Der 'Sophie-Award' bietet eine Plattform für engagierte Jägerinnen und Jäger, die ihre Passion für die Jagd mit der Leidenschaft für das Filmen und Dokumentieren verbinden", sagt Dr. Hermann Hallermann, im DJV-Präsidium zuständig für Öffentlichkeitsarbeit. Der beste Kurzfilm wird am Abend des Wettbewerbs von einer Jury bestimmt.

Zu den Teilnahmebedingungen gehört die Leitlinie "Waidgerechtigkeit 2.0", die bestimmte Qualitätsanforderungen an Film und Filmer setzt. Die besten der eingereichten Filme werden am Wettbewerbsabend im Kant-Kino in Berlin gezeigt. Diese sollen Standards setzen, welches Bild der Jägerschaft in die Öffentlichkeit getragen wird. "Die Jagd hat viele Facetten", sagt Dr. Hermann Hallermann, "ob Naturschutz, Jagd, Ausbildung und Einsatz von Jagdhunden oder Wildbret, all diese Themen eignen sich für einen Kurzfilm". Wichtig sei es, die Jagd für die Öffentlichkeit verständlich zu machen. Bereits am Vortag startet das erste DJV-Jagdblogger-Camp. Ab Januar 2019 können sich Interessierte YouTuber, Blogger und Instagrammer bewerben. Weitere Informationen gibt es in Kürze.

Kurzfilme können bis zum 31. Mai 2019 eingereicht werden. Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen zum "Sophie-Award" gibt es auf https://www.sophie-award.de. Der Sophie-Award ist mit 3.000 Euro und einem Sachpreis dotiert, auch ein zweiter und dritter Platz werden vergeben. Der Kartenvorverkauf beginnt anlässlich der Messe Jagd und Hund am 29. Januar 2019.

Ende September hatte der Bundestag wegen der drohenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) Änderungen am Tiergesundheitsgesetz und am Bundesjagdgesetz beschlossen. Diese haben heute den Bundesrat passiert. In Kürze wird auch die Schweinepestverordnung geändert.

Der Bundesrat hat der Änderung des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und des Bundesjagdgesetzes zugestimmt. Die Änderungen sind eine Reaktion auf die drohende Afrikanische Schweinepest (ASP) und gelten nur für den Seuchenfall. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Jagdrevierinhaber eine Entschädigung beanspruchen können, wenn die Jagd durch behördliche Maßnahmen im Seuchenfall eingeschränkt wird. Diese Änderung hat der Bundestag bereits Ende September beschlossen. Das Land Rheinland-Pfalz hatte sich kurzfristig noch für eine Entschließung des Bundesrates eingesetzt, die aber keine Mehrheit gefunden hat. Darin wurde die Regelung zur Aufwandsentschädigung für Jagdausübungsberechtigte kritisiert. Der DJV weist diese Kritik zurück und begrüßt die nun getroffene Regelung.

Auf der Grundlage der Änderungen des Tiergesundheitsgesetzes wird zeitnah die Schweinepestverordnung angepasst werden. In der Verbändeanhörung hat der DJV bereits Stellung genommen und betont, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Behörden mit den Jagdausübungsberechtigten im Seuchenfall besonders wichtig ist. Das Verhältnis dürfe nicht bereits im Vorfeld durch überzogene Maßnahmen der Veterinärbehörden beschädigt werden. Wegen der hohen Verschleppungsgefahr bei Verdacht auf ASP sollte der Jäger den Kadaver unter keinen Umständen selbst bergen, sondern nur sichern und die zuständige Behörde informieren. Dies hat der DJV bereits im Frühjahr gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium zum Ausdruck gebracht. Besonders geeignet für die Meldung von verdächtigen Wildschweinkadavern ist das Tierfund-Kataster: tierfund-kataster.de. Dies wurde vom DJV gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) für die Meldung von ASP-Fällen angepasst, Daten können auf der Internetseite oder per App eingegeben werden.

Der DJV setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Afrikanische Schweinepest im Seuchenfall effektiv bekämpft werden kann, dabei aber auch die Interessen der Jagdausübungsberechtigten gewahrt werden. Deutschlands Jägerinnen und Jäger kommen ihrer Aufgabe bei der Seuchenprävention nach: Dies beweist die Strecke des Jagdjahres 2017/18 mit dem Rekordergebnis von mehr als 820.000 erlegten Wildschweinen. Gemeinsam mit dem FLI hat der DJV bereits im Oktober 2017 Maßnahmenkataloge für Prävention und Seuchenfall erarbeitet und veröffentlicht: jagdverband.de/ASP.

DJV begrüßt Bundesratsinitiative zum Wolf: Ein nationales Konzept soll Interessenskonflikte ausgleichen. Wegen des rasant steigenden Bestands wird die Möglichkeit einer Bestandsregulierung gefordert. In der Praxis bietet das Bundesjagdgesetz die besten Voraussetzungen.

Der Bundesrat diskutiert heute über eine gemeinsame Initiative von Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen. Die drei Länder fordern ein nationales Konzept zum Umgang mit dem Wolf, die Möglichkeit einer Bestandsregulierung wird befürwortet. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Initiative ausdrücklich und fordert angesichts der aktuellen Situation die volle Ausschöpfung des Spielraums, den die europäische FFH-Richtlinie bietet. Diese lässt Ausnahmen vom strengen Schutz des Wolfes zu, unter anderem, wenn es um die Sicherheit des Menschen geht, den Schutz von Nutztieren und die Abwehr von ernsthaften wirtschaftlichen Schäden. Das Bundesnaturschutzgesetz bleibt derzeit weit dahinter zurück. Darauf weisen die Verfasser der Initiative hin.

"Eine angepasste, nachhaltige Entnahme von Einzeltieren oder Rudeln widerspricht nicht dem Schutzzweck. Sie ist sogar zwingend notwendig, wenn wir die Akzeptanz des Wolfes erhalten wollen", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Ein gesellschaftlicher Konsens zwischen Wolfsschutz, Sicherheit des Menschen und Erhalt der Artenvielfalt sei unabdingbar. Nach Auffassung des DJV sollte der Wolf ins Bundesjagdgesetz überführt werden. Es geht dabei nicht um eine reguläre Bejagung. Anders als das Bundesnaturschutzgesetz ist das Jagdrecht in seiner Grundkonzeption sowohl Schutzrecht als auch Instrument zur Lösung von Konflikten und zum Ausgleich von Interessen.

Laut DJV-Hochrechnungen werden im Frühjahr 2019 bereits über 1.000 Wölfe in Deutschland leben, den jährlichen Zuwachs beziffern Wissenschaftler auf über 30 Prozent. Der DJV begrüßt es, dass die Bundesratsinitiative Konfliktfelder offen benennt und Lösungen fordert. Völlig ungeklärt ist bisher beispielsweise, wie sich der Deichschutz durch Schafe und die rasante Ausbreitung des Wolfes vereinbaren lassen. Ähnlich wie bei der extensiven Beweidung von Naturschutzgebieten sind Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune nahezu unmöglich. Erfahrungen aus dem Wolfsmanagement in Frankreich, Schweden oder Finnland sollten dringend geprüft und möglicherweise übernommen werden.

Nach Auffassung von Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen ist eine Beurteilung des Erhaltungszustandes der Wolfspopulation nur alle sechs Jahre angesichts der dynamischen Entwicklung nicht ausreichend. Der DJV unterstützt die Forderung, jährliche Erhebungen verpflichtend zu machen. Das derzeitige Meldeintervall von sechs Jahren für Wolfszahlen an die Europäische Kommission  ist keine Grundlage für Ausnahmeregelungen. Zuständig für die Festlegung des günstigen Erhaltungszustandes sind ausschließlich die Bundesländer. Ebenfalls positiv sieht der DJV die Forderung nach einem gemeinsamen Monitoring und Management mit Polen, denn Wölfe kennen keine Ländergrenzen. Nach DJV-Auffassung ist der Wolf in der Polnisch-Deutschen Subpopulation bereits im günstigen Erhaltungszustand. Wissenschaftler stützen diese These.

Der Antrag soll zunächst in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates behandelt werden.

Ein Frage-Antwort-Papier des DJV gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Wolf.

 

Seit Ende August 2018 steht fest, dass das ursprünglich aus Afrika stammende West-Nil-Virus Deutschland erreicht hat. Speziell Greif- und Rabenvögel scheinen für das Virus empfänglich zu sein. Aktuell wurde die Krankheit auch erstmals bei einem Menschen in Deutschland festgestellt. DFO und DJV fordern zu erhöhter Wachsamkeit auf und geben Tipps zur Erkennung und im Umgang mit tot aufgefundenen Vögeln.

Apathie, Gewichtsverlust, Blindheit, Tod: Was Ende August mit einem eingegangenen Bartkauz aus Halle (Saale) begann, wird von Falknern in Deutschland mit Sorge betrachtet. Die Eule ist nachweislich am West-Nil-Virus (WNV) gestorben. Empfänglich für das erstmals 1937 in Uganda nachgewiesene Virus sind anscheinend vor allem Greifvögel, Eulen und Rabenvögel. In Bayern ist ein Tierarzt wenige Tage nach der Obduktion eines Bartkauzes an West-Nil-Fieber erkrankt, mittlerweile aber wieder genesen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgte die Übertragung des Virus durch direkten Kontakt mit erregerhaltigen Körperflüssigkeiten des verendeten Vogels. Der Deutsche Falkenorden (DFO) und der Deutsche Jagdverband (DJV) weisen darauf hin, dass tot aufgefundene Vögel mit unklarer Todesursache nur mit Handschuhen angefasst, in Plastiktüten auslaufsicher verpackt und an die zuständigen Veterinäruntersuchungsämter weitergeleitet werden sollten. Da es sich bei WNV bei Vögeln um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, müssen bereits bei Verdachtsfällen die Veterinärbehörden informiert werden. Tot aufgefundene Wildvögel können auch per App an das Tierfundkataster (www.tierfund-kataster.de) des DJV übermittelt werden. 

Aktuell berichten deutsche Medien, darunter das Spiegel-Magazin, von mehreren nachgewiesenen Fällen des WNV in Deutschland: allesamt Bartkäuze, Amseln und Habichte. Anders als die Bartkäuze, die aus Wildparks stammen, handelt es sich bei den Amseln und dem Habicht um tot aufgefundene Wildvögel. Die Untersuchung durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) ergaben bisher bereits über zehn positive WNV-Nachweise bei Vögeln aus Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Berlin, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. In einer Meldung aus Tschechien an den DFO ist von acht Todesfällen und fünf schweren Erkrankungsfällen bei Beizhabichten durch WNV innerhalb von nur zwei Wochen die Rede.

In Europa trat das Virus erstmals Anfang der 1960er Jahre in Frankreich auf und hat sich seitdem im gesamten Mittelmeerraum etabliert. Regelmäßig werden vor allem aus süd- und südosteuropäischen Ländern Krankheitsfälle gemeldet. Auch Menschen und Pferde können sich infizieren und erkranken. In den USA tritt das Virus seit 1999 auf und sorgt unter Greifvögeln wie Weißkopfseeadlern, Buntfalken und amerikanischen Sperbern für teils hohe Verluste. Auch Kondore sind betroffen. Als Hauptüberträger gelten Stechmücken und in einigen Fällen auch Zecken.

Die meisten infizierten Vögel entwickeln keine klinisch sichtbare Erkrankung (subklinische Infektion). Bei klinisch erkrankten Vögeln können Apathie, Störungen des Nervensystems sowie Blindheit und Gleichgewichtsstörungen festgestellt werden. Greifvögeln und Eulen, Rabenvögel wie Krähen oder Elstern und Gänse zählen zu den Vogelgruppen, bei denen regelmäßig schwere und teils tödlich verlaufenden Erkrankungen durch WNV beschrieben werden. Eine Infektion bei Menschen äußert sich in grippeähnlichen Symptomen, wodurch eine Erkrankung bis heute meist erst spät und generell nur selten erkannt wird. Die Infektionen verlaufen laut Robert-Koch-Institut überwiegend klinisch unauffällig. 

 

Im Interview mit Dr. Dominik Fischer, Fachtierarzt für Reptilien und für Wirtschafts-, Wild- und Ziergeflügel an der Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fischer der Justus-Liebig-Universität Gießen, beleuchten DFO und DJV weitere Hintergründe des West-Nil-Virus und liefern Empfehlungen für die Betreiber von Auffangstationen, Falkner, Jäger und andere Naturschützer.

DFO/DJV: Greifvogel gefunden- was tun?

Dr. Dominik Fischer: Wichtig ist, ruhig zu bleiben. Lässt sich ein Vogel greifen, dann tut man das aus Gründen des Eigenschutzes am besten unter Zuhilfenahme einer Jacke oder Decke und befördert den Patienten in einen Umzugskarton zum nächstmöglichen, vogelkundigen Tierarzt. Tote Vögel sollte man nur mit Handschuhen anfassen. Traut man sich einen Transport selbst nicht zu, meldet man ein solches Tier am besten der zuständigen Behörde - also den Veterinärämtern, Forstämtern oder Naturschutzbehörden. Auch Jagdpächter, Falkner oder deren Auffangstationen sind gute Adressen, wenn es um hilfsbedürftige Vögel geht. Der Grund für die Erkrankung bzw. den Tod eines Vogels muss nicht zwangsweise eine Seuche sein, sondern kann auch alltägliche Gründe wie die Kollision mit einer Scheibe oder einem Auto haben. Auch Vergiftungen sind denkbar. Allerdings ist in Anbetracht der potentiellen Gefahr einer Infektionskrankheit des Tieres die Einhaltung hygienischer Grundsätze dringend zu empfehlen. Dies beinhaltet die Entsorgung von Einmalgegenständen (z.B. Einmalhandschuhe und Karton) sowie die gründliche Reinigung und Desinfektion der Hände und aller Kontaktflächen. Eine Liste mit geprüften Desinfektionsmittel findet man auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts sowie der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG), wobei man im Falle von WNV unter der Kategorie „behüllte Viren“ nachschlagen sollte.

Das West-Nil-Virus ist recht neu. Besteht jetzt Grund zur Panik?

Erstmal nein. Bis dato gibt es erste bestätigte Fälle des WNV in Deutschland und es werden spätestens in den nächsten Jahren noch einige Folgen. WNV hat sich in benachbarten Ländern bereits seit längerem etabliert und es war nur eine Frage der Zeit bis es in Deutschland ausbricht. Für Auffangstationen und Falkner rate ich zur Ergreifung vorbeugender Maßnahmen: Behältnisse mit Regenwasser nicht stehen lassen und Wasser regelmäßig tauschen. Damit soll vermieden werden, dass Stechmücken als Hauptüberträger des WNV ihre Eier ablegen und sich vermehren können. Außerdem sollten Haltungseinrichtungen wie Kammern, Flugdrahtanlagen oder Volieren mit mückensicheren Netzen abgehangen werden. Das Absammeln von Zecken ist ohnehin immer ratsam.

Hat der Sommer 2018 die Verbreitung des Virus begünstigt?

Das ist anzunehmen. Auch wenn Niederschläge rar waren - Teiche, Gräben und andere stehende Gewässer sind nicht ausgetrocknet, wodurch die Mücken ideale Brutbedingungen hatten. Je mehr Mücken desto mehr potentielle Zwischenwirte („Vektoren“) und desto höher das Übertragungsrisiko. Dieses sinkt jedoch meist zum Winter hin rapide ab. Da das Virus in seinen Wirten überwintern kann, ist die Gefahr in Deutschland jedoch nach wie vor da. Wärmephasen auch im Winter sorgen dafür, dass Stechmücken fliegen und aktuell ein Restrisiko besteht.

Können erkrankte Wildvögel behandelt werden? Können Beizvögel von Falknern prophylaktisch behandelt werden?

Auch wenn es keine kausale Therapie gegen diese Viruserkrankung gibt, so kann versucht werden erkrankte Tiere symptomatisch zu behandeln, was aber meist eine intensiv-medizinische Betreuung notwendig macht. Diese Patienten benötigen Infusionen, entzündungshemmende Medikamente, meist eine Zwangsernährung und müssen ruhig untergebracht werden. Ein Therapieerfolg kann keinesfalls garantiert werden, da er sich maßgeblich nach der individuellen Abwehrlage und Konstitution des Tieres richtet. Studien an Großfalken haben ergeben, dass eine Impfprophylaxe mit verschiedenen Impfstoffen bei Greifvögeln möglich ist. Jedoch müssen hierfür Pferdeimpfstoffe durch den Tierarzt für die betreffende Vogelart umgewidmet werden. Ich empfehle jedoch unabhängig davon hohe Hygienestandards im Umfeld von Stationen und Haltungseinrichtungen anzusetzen und auch bei der Beizjagd klinisch verdächtige Beutevögel zu meiden.

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