Die Tierrechtsorganisation "Aktionsbündnis Fuchs" versucht mit pseudowissenschaftlichen Argumenten die nachhaltige Ressource Pelz sowie das Projekt "Fellwechsel" des Deutschen Jagdverbandes zu diffamieren und macht dabei nur eins: Sie wärmt längst widerlegte Argumente auf.

Die Organisation "Aktionsbündnis Fuchs" echauffiert sich und nutzt alte und längst widerlegte Argumente gegen die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen: Tierleidfrei sei kein Pelz, die Natur regele sich selbst und die Jagd auf Füchse sei unnötig. Dabei verschließt die Organisation offenbar die Augen vor der Realität: Die Artenvielfalt in der Offenlandschaft ist in den vergangenen zwanzig Jahren dramatisch zurückgegangen. Eine intensivierte Flächennutzung und die Zunahme anpassungsfähiger Raubsäuger - allen voran Fuchs, Waschbär und Marderhund - sind die Hauptgründe. Zudem hat die Immunisierung der Fuchsbestände gegen die Tollwut ein natürliches Regulativ ausgeschaltet. In Folge hat sich die Fuchspopulation in den vergangenen dreißig Jahren verdreifacht. Eine Bejagung von Raubsäugern ist notwendig, insbesondere für den Artenschutz.

"Alle reden derzeit von Plastikmüll in den Weltmeeren und gleichzeitig bleibt eine wunderbare, natürliche Ressource größtenteils ungenutzt", sagt Dr. Jörg Friedmann vom DJV-Präsidium. "Fakt ist: Kunstpelze werden aus Erdöl hergestellt und sind schwer abbaubar." Von dem maßgeblich durch Tierschutzorganisationen initiierten Werteverfall für jegliche Art Pelz Anfang der 1990er Jahre waren auch jagdlich erlegte Bälge betroffen. Immer weniger Felle wurden zu Gerbereien und Kürschnern gebracht. "Das ist sehr schade, denn Pelz ist auch nur Leder mit Haaren und die Tiere werden im Rahmen des Artenschutzes ohnehin erlegt", so Friedmann. Aus diesem Grund haben DJV und Landesjagdverband Baden-Württemberg die Fellwechsel GmbH ins Leben gerufen. Sie baut eine Logistikkette für die hochwertige Verwertung von jagdlichen Bälgen auf und ermöglicht eine lückenlose Rückverfolgbarkeit. Die Felle werden zudem chromfrei gegerbt.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt nicht wie behauptet die Fellwechsel GmbH, sondern ein nachhaltiges Management invasiver Arten. Deutschland ist im Rahmen der "EU-Verordnung zum Management invasiver Arten" verpflichtet, Waschbär, Mink und Co. stark zu reduzieren. Sachsen-Anhalt hat in Kooperation mit dem Landesjagdverband beschlossen keine Erlegungsprämien pro Einzeltier wie üblich zu zahlen. "Wir streben eine ganzheitliche Nachhaltigkeit an", sagt Dr. Heinrich Jordan, Präsident des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt. "Das Land unterstützt die Jägerschaft mit Kühlkapazitäten für eine optimale Logistikkette. Wenn unsere Jäger wissen, dass sie für Artenschutz und Ressourcennutzung jagen, dann ist das ein zusätzlicher Anreiz." Außerdem werde so ein jahrhundertealtes, heimisches Handwerk unterstützt.

Das Aktionsbündnis Fuchs argumentiert, dass immer mehr Kaufhäuser Pelz aus dem Programm nehmen würden, weil eine Nutzung der tierischen Ressource unverantwortlich sei - egal aus welcher Quelle sie käme. "Das ist nicht nur schlichtweg falsch, sondern auch gelogen: Pelz boomt", sagt Jörg Friedmann. Zwischen 2005 und 2015 haben sich die Umsätze der europäischen Pelzbranche von 3,6 auf sieben Milliarden nahezu verdoppelt. Mit Fellwechsel und dem vom deutschen Kürschnerbund initiierten Label "weprefur" ist es möglich, Verantwortung für Tier- und Ressourcenschutz zu zeigen. "Mit Nachhaltigkeit hat Kunstpelz nichts zu tun." Ein echter Pelz hingegen kann bis zu drei Generationen halten, umgenäht werden und ist leicht kompostierbar.

"Wenn wir in den heutigen Zeiten von Artenschwund, Tierwohl und Ressourcenverschwendung eins nicht gebrauchen können, dann ist das manipulative Naturromantikpropaganda", sagt Friedmann. "Wer wirklich etwas für nachhaltigen Konsum, Tier- und Naturschutz sowie Artenvielfalt tun möchte und sich in seiner Region einsetzen will, wird Jägerin oder Jäger."

Das DJV-Präsidium hat heute einstimmig Dr. Volker Böhning zur Wahl als Nachfolger von Hartwig Fischer vorgeschlagen. Zur Wiederwahl als Schatzmeister wurde Kurt Alexander Michael empfohlen. Vier Landespräsidenten kandidieren für das Amt eines Vizepräsidenten.

Die Mitglieder des DJV-Präsidiums haben heute Dr. Volker Böhning (LJV Mecklenburg-Vorpommern) einstimmig vorgeschlagen für die Wahl zum DJV-Präsidenten auf dem kommenden Bundesjägertag. Der amtierende Schatzmeister Kurt Alexander Michael wurde einstimmig zur Wiederwahl vorgeschlagen. Damit folgte das DJV-Präsidium den Empfehlungen der Findungskommission unter der Leitung von Präsident Hartwig Fischer. Dieser verzichtet aus gesundheitlichen Gründen 2019 auf eine Kandidatur für weitere vier Jahre.

Für die laut Satzung zu wählenden bis zu vier Ämter eines DJV-Vizepräsidenten kandidieren:

  • Helmut Dammann-Tamke (LJN Niedersachsen)
  • Wolfgang Heins (LJV Schleswig-Holstein)
  • Ralph Müller-Schallenberg (LJV Nordrhein-Westfalen)
  • Dr. Dirk Wellershoff (LJV Brandenburg)

Die Delegierten aus den 15 Landesjagdverbänden unter dem Dach des DJV wählen das gesamte geschäftsführende DJV-Präsidium am 7. Juni 2019 in Berlin. 

Mit dem Schwerpunktthema "Lebensraum Feldflur" macht der DJV auf den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt im Offenland aufmerksam. Messebesucher können sich auf der Internationalen Grünen Woche 2019 (IGW) über den Facettenreichtum der Jagd informieren.

Auf der Internationalen Grünen Woche präsentiert der Deutsche Jagdverband (DJV) auf 300 Quadratmetern kontroverse Themen und setzt dabei auf den konstruktiven Diskurs mit Politik und Verbrauchern. Im Mittelpunkt steht der Verlust der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft. "Mit dem Rebhuhn als Leitart für eine intakte Feldflur informieren wir über die Aktivitäten der Jägerschaft im Naturschutz und über unsere Forderungen an die Landwirtschaftspolitik", sagt Dr. Jürgen Ellenberger aus dem DJV-Präsidium. Der Rebhuhnbestand ist seit 1980 um 94 Prozent gesunken. Mangelndes Nahrungsangebot und schrumpfender Lebensraum sind nur einige Gründe für den drastischen Rückgang. Vom 18. bis 27. Januar 2019 können Besucher den Lebensraum Feldflur auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin in Halle 4.2 an Stand 200 hautnah erleben, eine aktuelle Berichterstattung erfolgt täglich über die sozialen Medien.

Für Kinder ab 4 Jahre bieten die Jäger ein informatives und unterhaltsames Programm: Im "Tatort Biotop"-Quiz können junge

Entdecker erforschen, welche heimischen Raubsäuger sich hinter welchen Spuren verbergen. Das geschulte und fachkundige Lernort-Natur-Team steht bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Wildunfälle sind ein weiterer Schwerpunkt. Etwa alle zweieinhalb Minuten kollidiert laut DJV-Wildunfallstatistik ein Wildtier mit einem Auto. Besucher können ihre Reaktionsfähigkeit an einem Bremssimulator testen. Was zu tun ist, wenn es wirklich kracht und welche Maßnahmen zur Wildunfallprävention wirksam sind, erklären DJV-Mitarbeiter.

Gefiederte Jäger wie Adler, Habicht und Wanderfalke treffen Messebesucher am Stand des Deutschen Falkenordens an. Auch vierbeinige Jagdkumpanen sind dabei: Hundetrainerin Alexandra Weibrecht und das Team vom Jagdgebrauchshundverband klären Fragen rund um die Jagdhundeausbildung.

Pelz aus der heimischen Jagd ist Schwerpunkt der Fellwechsel GmbH, die am Stand darüber informiert, wie die Jäger erlegte Wildtiere einer sinnvollen und nachhaltigen Nutzung zuführen können.

Hungrige Besucher können sich über herzhafte Wildspezialitäten von Gastronom und Jäger Erich Einecke und seinem Team freuen. Das vitaminreiche und gesunde Wildfleisch ist wie geschaffen für die kalte Jahreszeit und punktet mit vollmundigem Geschmack. An mehreren Tagen zeigen Köche auf der halleneigenen Bühne wie einfach und vielfältig Wildfleisch zubereitet werden kann. Kosten ist ausdrücklich erwünscht.

Das vom DJV in Auftrag gegebene Gutachten bestätigt, dass nur Jäger vom neuen Verpackungsgesetz betroffen sind, die gewerbsmäßig mit Wildbret handeln. Dennoch gibt es einige wichtige Dinge zu beachten.

Das neue Verpackungsgesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt, bringt auch für einige Jäger neue Pflichten mit sich. Zunächst bestanden noch erhebliche Unsicherheit darüber, wer von dem Gesetz betroffen ist. Jetzt bestätigt ein Verpackungsrechtsexperte in einem vom DJV in Auftrag gegebenen Gutachten: Jäger, die Wildbret verpackt - etwa vakuumiert - abgeben, handeln nicht "gewerbsmäßig", wenn sie keine Gewinne aus der Jagd erzielen. Demnach sind sie vom kommenden Verpackungsgesetz nicht betroffen und müssen sich nicht registrieren.

Vor allem land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, bei denen die Jagd ein Teil des Betriebes ist, fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes. Diese Betriebe können in vielen Fällen aber sogenannte "Serviceverpackungen" verwenden und damit die Registrierungspflicht vermeiden. Der DJV hat sein Frage-Antwort-Papier zum Thema aktualisiert. Dort finden Jäger detaillierte Antworten zur möglichen Registrierungspflicht.

Das Verpackungsgesetz löst zum Jahreswechsel die bislang geltende Verpackungsverordnung ab. Neu ist unter anderem eine Registrierungspflicht für Hersteller von verpackten Produkten. Diese müssen sich (wie bisher) an einem "dualen System" zur Entsorgung der Verpackung beteiligen.

Die Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement ist bei Jägern deutlich höher ausgeprägt als im Bundesdurchschnitt. 41 Prozent sind aktiv im Ehrenamt, Frauen sogar noch mehr als Männer. Rund 86 Millionen Euro geben Jäger allein für Naturschutzarbeiten aus.

41 Prozent der knapp 385.000 Jäger in Deutschland sind im Ehrenamt tätig. Dabei engagieren sich Frauen mit 47 Prozent öfters als Männer, beispielsweise in der Umweltbildung oder in Naturschutzprojekten. Auch beim Nachwuchs steht Ehrenamt ungebrochen hoch im Kurs: Mit 45 Prozent wollen sich fast die Hälfte der Jungjäger in einer jagdlichen Vereinigung engagieren, am liebsten im Naturschutz. Im Vergleich dazu die Gesamtbevölkerung: Hier sind lediglich 18 Prozent freiwillig im Umwelt- und Naturschutz aktiv. Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) in einer Mitgliederbefragung erhoben und anlässlich des internationalen Tag des Ehrenamts veröffentlicht.

Allein für ihre ehrenamtliche Naturschutzarbeit investieren Jäger jedes Jahr rund 86 Millionen Euro aus eigener Tasche. Hinzu kommt etwa eine Arbeitswoche pro Monat, die jede Waidfrau und jeder Waidmann durchschnittlich im Revier verbringt. Die Jagd selbst ist bereits ehrenamtliches Engagement für die Allgemeinheit: Jäger sind per Gesetz verpflichtet, einen artenreichen, gesunden Wildbestand zu erhalten. Sie reduzieren Wildbestände, damit Schäden in Wäldern und Feldern nicht überhand nehmen und Tierseuchen keine Chance haben, sich auszubreiten. Jagd auf Raubsäuger wie Fuchs, Marder oder Waschbär ist zudem ein wichtiger Beitrag für den Artenschutz. Bei Wildunfällen sind Revierpächter rund um die Uhr im Einsatz, um verletztes Wild zu finden oder Unfallbescheinigungen für Autofahrer auszustellen.

Aus dem Wald auf den Tisch: Wildfleisch aus heimischer Jagd ist gesund, lecker und einfach in der Zubereitung. Wer Weihnachten in den Genuss der Delikatesse kommen möchte, sollte sich rechtzeitig kümmern.

Alle Jahre wieder stellt sich die Frage: Was kommt an den Feiertagen auf den Tisch. Der Deutsche Jagdverband (DJV) empfiehlt Fleisch von Wildschwein, Reh, Hirsch und Co. für das weihnachtliche Festmahl. Wildbret - also das Fleisch von in der Wildbahn erlegten Tieren -  kommt aus der Region, ist frei von künstlichen Zusätzen und besonders fettarm. Rehfleisch enthält beispielsweise im Winter nur etwa 2 Gramm Fett pro 100 Gramm Muskel. Zudem stecken darin besonders viel Vitamin B und Mineralstoffe wie Selen, Eisen und Zink.

Unter ökologischen Aspekten fällt Wildbret in die Kategorie Genuss ohne Reue, denn die Tiere haben ihr Leben artgerecht in der Natur verbracht. Die Tiere suchen sich ihre Nahrung selbst und sind ständig in Bewegung. Freiheit, die man schmeckt. Ein weiterer Pluspunkt: Ob gegrillt, geschmort oder gebraten, Wildfleisch stellt in der Zubereitung keine größere Herausforderung dar als anderes Fleisch. Tipps und Rezepte stellt der DJV auf der Internetseite www.wild-auf-wild.de bereit. Dort kann über die Postleitzahl-Suche auch der nächste regionale Wildbretanbieter oder ein Restaurant mit Wildbret im Angebot ausfindig gemacht werden.

Das heimische Frischeprodukt ist zwar ganzjährig verfügbar, unterliegt aber saisonalen Schwankungen: Hier regelt nicht die Nachfrage die Verfügbarkeit, sondern Wildvorkommen und Jagderfolg. Wer das Edelfleisch an Weihnachten auftischen möchte, sollte also schnell sein.

Haben Sie Lust auf einen festlichen Braten zu Weihnachten bekommen? Wie wäre es mit gerolltem Wildschweinbraten mit nussig-fruchtiger Füllung? Das Rezept zum Nachlesen und Ausdrucken finden Sie auf www.wild-auf-wild.de.

Der DJV unterstützt mit der Kampagne Wild auf Wild das erste Wild Food Festival in Dortmund. In Workshops und auf der Bühne präsentieren Experten die große kulinarische Vielfalt von Wildbret und zeigen, wie es sich zubereiten lässt. Jetzt anmelden für die Workshops! Tickets und weitere Infos gibt es im Internet unter: wildfoodfestival.de.

 

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verschärft die Rechtsunsicherheit bei der Frage, ob Jäger Schalldämpfer besitzen dürfen. Der DJV kritisiert das Urteil und sieht jetzt den Gesetzgeber in der Pflicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern die Klage eines Jägers wegen einer waffenrechtlichen Erlaubnis für einen Schalldämpfer abgewiesen. Bei der Urteilsverkündung sagten die Richter, dass Jäger in der Regel kein waffenrechtliches Bedürfnis für einen Schalldämpfer hätten. Die genaue Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert, dass mit dem Urteil der bestehende Flickenteppich bei der behördlichen Genehmigung von Schalldämpfern gefestigt werde. Zwar sollte zunächst die schriftliche Begründung abgewartet und analysiert werden, sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Unabhängig davon setzt sich der DJV dafür ein, dass Schalldämpfer bundesweit für Jäger zugelassen werden. Der Gesetzgeber sollte die Rechtsunsicherheit beseitigen und klarstellen, dass der Einsatz von Schalldämpfern sinnvoll ist und jedem Jäger ermöglicht werden sollte, sagte Fischer weiter.

Die Aussage des Verwaltungsgerichts Berlin, dass es gleichwertige Alternativen zum Schalldämpfer gebe, musste das Bundesverwaltungsgericht aus formalen Gründen übernehmen. Der DJV sieht das anders – wie zuvor schon mehrere Verwaltungsgerichte: Ein Gehörschutz ist keine gleichwertige Alternative – er verändere das Richtungshören und ein Schalldämpfer vermindere zugleich den Rückstoß der Waffe.

Es sei zudem ein weit verbreiteter Irrglaube, dass mit dem Schalldämpfer eine lautlose Schussabgabe möglich sei. Nur die Spitze des Mündungsknalls wird weggenommen und von etwa 150 auf 130 Dezibel gemindert – das ist lauter als ein startender Düsenjet in 100m Entfernung oder ein Presslufthammer in einem Meter Entfernung. Trotzdem führt diese Reduzierung dazu, dass die Gefahr einer Schädigung des Gehörs für den Jäger deutlich reduziert wird. Aus Arbeitsschutzgründen wird daher Forstbediensteten und Berufsjägern auch in Berlin eine Schalldämpfererlaubnis erteilt.

Aus Gründen der Wildereiprävention sieht der DJV keinen Bedarf für ein Schalldämpferverbot. Auch das Bundeskriminalamt verneint in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2013 die Deliktrelevanz von Schalldämpfern für Langwaffen. Der Geschossknall bleibt deutlich zu hören und liegt weiterhin über 140 Dezibel, allerdings weit genug vom Gehör des Schützen entfernt.

Mehrere Bundesländer haben daraufhin in den letzten Jahren die Verwendung von Schalldämpfern durch Jäger zugelassen und einige Verwaltungsgerichte haben sogar einen Anspruch von Jägern auf Erteilung einer Erlaubnis bejaht. Zuletzt wurde das jagdrechtliche Schalldämpferverbot in Niedersachsen aufgehoben. Angesichts dieser Tendenz kritisiert DJV-Präsident Fischer: „Mir wäre es lieber, die Länder hätten nach und nach die Praxis weiter sachgerecht angepasst, als dass ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun den Bundesgesetzgeber in Zugzwang bringt. Die jetzt noch verschärfte Rechtsunsicherheit wäre vermeidbar gewesen.“

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.2018, Az. BVerwG 6 C 4.18

Nach Hochrechnungen leben bereits jetzt mehr als 1.000 Wölfe in Deutschland. Die länderübergreifende Population ist im günstigen Erhaltungszustand. Der Wolf sollte ins Bundesjagdgesetz überführt werden.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat heute ein Positionspapier zum Umgang mit dem Wolf vorgelegt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt es, dass darin der günstige Erhaltungszustand als erreicht angesehen wird. Allein in Deutschland beträgt das Populationswachstum knapp 30 Prozent jährlich, das Verbreitungsgebiet nimmt europaweit weiter rasant zu und Lebensraum für den Erhalt der Art ist ausreichend vorhanden. Laut Positionspapier gehe es um eine Bewertung auf Populationsebene und nicht um nationale Zahlen, ein genetischer Austausch zwischen Wölfen aus Polen, dem Baltikum und Deutschland sei gegeben. Entgegen der früheren Annahme kommt der anpassungsfähige Wolf in einer Kulturlandschaft gut zurecht. Auf Basis der kürzlich vom Bundesamt für Naturschutz veröffentlichten Monitoringdaten für 2017 geht der DJV davon aus, dass es allein in Deutschland schon jetzt mehr als 1.000 Wölfe gibt.

Der DJV begrüßt es aufgrund der aktuellen Situation, dass die CDU/CSU-Fraktion die volle Ausschöpfung des Rahmens fordert, den die europäische FFH-Richtlinie bietet. Diese lässt Ausnahmen vom strengen Schutz des Wolfes zu, unter anderem, wenn es um die Sicherheit des Menschen geht, den Schutz von Nutztieren und die Abwehr von ernsthaften wirtschaftlichen Schäden. Das Bundesnaturschutzgesetz bleibt derzeit weit dahinter zurück. Weiterhin wird in dem Positionspapier die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gefordert. Dem Jagdausübungsberechtigten solle prioritär die Durchführung von Management- und Entnahmemaßnahmen übertragen werden. Lehne dieser ab, sei die zuständige Behörde in der Pflicht. Auch nach Auffassung des DJV sollte der Wolf ins Bundesjagdgesetz überführt werden. Es geht dabei nicht um eine reguläre Bejagung. Vielmehr ist das Jagdrecht im Gegensatz zum Bundesnaturschutzgesetz in seiner Grundkonzeption sowohl Schutzrecht als auch Instrument zur Lösung von Konflikten. Das Jagdrecht ist nach Auffassung des DJV ein unabdingbares Instrument innerhalb eines gesellschaftlich getragenen Wolfsmanagements.

Der Biologe und Artenschützer Gerald Bigurube aus Tansania erhält heute den Afrika-Preis 2018 für sein Lebenswerk im Bereich des Wildtierschutzes. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble überreicht den durch die Deutsche Afrika Stiftung initiierten Preis in Berlin. CIC und DJV begrüßen diese Würdigung erfolgreicher Umweltschutzpolitik, die nachhaltige Jagd als ein Instrument des Artenschutzes einschließt.

Den Afrika-Preis 2018 für sein Lebenswerk im Wildtierschutz erhält heute der tansanische Biologe und Artenschützer Gerald Bigurube. Der 66-Jährige wird von der Deutschen Afrika Stiftung für seinen unermüdlichen Einsatz gegen die Wilderei in Tansania ausgezeichnet. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble überreicht den Preis. Bigurube war von 1986 bis 1994 leitender Wildtierschützer im Selous Wildreservat, eines der mit 50.000 Quadratkilometern größten Schutzgebiete Afrikas. Der Selous, der seit 1982 UNESCO Weltnaturerbestätte ist, gilt als eines der ursprünglichsten Wildreservate. Unter der Leitung von Bigurube wurde ein nachhaltiges Jagdsystem eingeführt. Für Fototourismus eignen sich nur 8 Prozent der Fläche.

Nach seiner Zeit im Selous war Bigurube bis 2009 Leiter der Nationalpark-Behörde TANAPA. Danach übernahm er die Landesdirektion der Frankfurter Zoologischen Gesellschaft (FZS) in Tansania. "Durch unsere gemeinsamen Anstrengungen ist es uns in den frühen 1990ern gelungen, die Wilderei von Elefanten im Selous gänzlich zu stoppen. 90 Prozent der gesamten Parkeinnahmen stammten zu dieser aus der Jagd, die Hälfte davon floss direkt in das Parkmanagement", sagt Dr. Rolf Baldus, Experte des Internationalen Rates zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) und langjähriger Wegbegleiter sowie Freund von Bigurube.

Nachdem Deutschland sein Engagement im Wildtierschutz in Tansania im Jahr 2009 beendet hatte, kam es zu einem dramatischen Zusammenbruch der Elefantenbestände durch Wilderei. Ein 2014 durchgeführter Zensus des tansanischen Umwelt- und Tourismusministeriums (Ministry of Natural Resources and Tourism) ergab einen Rückgang der Elefantenpopulation um 60 Prozent seit 2009.  

Hartwig Fischer, Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und ehemaliger Präsident der Deutschen Afrikastiftung: "Die Weltnaturschutzunion IUCN kommt zu dem Schluss, dass legale, gut regulierte Bejagungsprogramme eine wichtige Rolle für den Wildtierschutz sowie den Lebensunterhalt indigener und lokaler Bevölkerungsgruppen spielen. Ich begrüße die Preisvergabe an Gerald Bigurube, da er Vertreter einer Artenschutzpolitik ist, die nachhaltige Jagd immer eingeschlossen hat."  

Bigurube teilt sich den Preis mit Clovis Razafimala (46), der sich für den Schutz des Waldes in seiner Heimat Madagaskar einsetzt.

Eigentlich halten Igel jetzt Winterschlaf. Einige Tiere sind jedoch noch aktiv. Der DJV erklärt, woran der Laie hilfebedürftige Tiere erkennt und was Gartenbesitzer für den Igelschutz tun können.

Igel-Helfer haben derzeit alle Hände voll zu tun. Aufgrund der warmen Temperaturen im Herbst haben viele Tiere ein zweites Mal Nachwuchs bekommen. Die meisten dieser Igelkinder sind allerdings noch zu klein und schwach, um über den Winter zu kommen. Damit die kleinen Säuger die kalte Jahreszeit gut überstehen, müssen sie mindestens 600 Gramm auf die Waage bringen. „Wer vorsorglich helfen will, gestaltet seinen Garten möglichst naturnah, indem er engmaschige Drahtzäune vermeidet und Totholz sowie Laubhaufen über den Winter liegen lässt“, erklärte Vanessa-Viktoria Haloui von der Igelstation LOOKI dem Deutschen Jagdverband (DJV). Die 37-jährige und ihr Team kümmern sich im Raum Hamburg derzeit um 201 verletzte oder verwaiste Tiere.

Igel gefunden, was nun?

Igel sind dämmerungs- und nachtaktiv. Sobald der Frost kommt, begeben sich die Insektenfresser für gewöhnlich in den Winterschlaf. Individuen, die jetzt tagsüber herumstreunen, abgemagert oder verletzt sind, benötigen in der Regel professionelle Hilfe. Zum Selbstschutz vor Stacheln und Krankheiten sollten Fundtiere nur mit Handschuhen oder einem Handtuch angefasst werden. Als Erstmaßnahme den Igel ins Warme (Zimmertemperatur!) tragen – unterkühlte Igel auf eine lauwarme, in ein Handtuch gehüllte Wärmflasche setzen. Sofern möglich: vorsichtig untersuchen. Niemals versuchen, das Tier gewaltsam zu entrollen. Da die meisten Igel unter Parasitenbefall leiden, den Kontakt zu Haustieren vermeiden. Zur kurzfristigen Unterbringung eignen sich Plastikbox, Pappkarton oder auch die Badewanne. Als Erstversorgung kommen Wasser und Katzen- oder Hunde-Nassfutter infrage. Keinesfalls Getreide- und Milcherzeugnisse reichen – das könnte tödlich enden! Sofern eine Küchenwaage vorhanden ist: den Igel wiegen.Insbesondere verletzte Tiere gehören in sachkundige Hände. Deshalb gilt: Grundsätzlich einen Tierarzt verständigen, der auf Wildtiere spezialisiert ist, oder eine Igelstation. Die Experten nehmen sich hilfsbedürftiger Igel an oder geben Tipps zur artgerechten Überwinterung.

Wichtiger Hinweis: Igel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und dürfen nur in Ausnahmefällen in menschliche Obhut genommen werden.

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