Im Juni 2019 richtet der Deutsche Jagdverband den Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen im hessischen Kranichstein aus. Es wird ein neues Reglement geben, das sich über alle Wertungsklassen erstreckt. Bläserinnen und Bläser können sich ab sofort anmelden.

Der 34. Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen findet am 15. und 16. Juni 2019 in Kranichstein (Hessen) statt. Zwei Tage lang werden die besten Jagdhornbläser Deutschlands mit der Darbietung von Jagdsignalen sowie weiterer Jagdmusik um die begehrten Titel ringen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat die Ausschreibung des Wettbewerbes veröffentlicht. Ab sofort können sich Bläsergruppen über die Landesjagdverbände anmelden. Der Wettbewerb wird in drei Wertungsklassen durchgeführt: Klasse A (nur Fürst-Pless-Hörner), Klasse G (Fürst-Pless- und Parforcehörner in B) und Klasse Es (Parforcehörner in Es).

2019 wird es Änderungen im Reglement geben: In den Klassen A und G müssen weiterhin die gebräuchlichsten Jagdsignale geblasen werden, neu ist allerdings, dass die vorzutragende Signalgruppe bei jeder Bläsergruppe wechselt. Damit wird sichergestellt, dass alle ausgeschriebenen sechs Signalgruppen auch zum Vortrag kommen. Die Bläsergruppe darf zudem ein jagdliches Kürstück selbst auswählen. Dies sorgt für einen abwechslungsreichen Wettbewerb. (Da Jagdhornbläsergruppen ohne Dirigent und Notenblätter auftreten sollen, wurde der Begriff „Dirigieren/Taktieren“ in der Ausschreibung zum Bundeswettbewerb näher definiert.)

Auch in der Klasse Es, in der die sogenannte „große Jagdmusik“ erklingt, gibt es eine Änderung. Unter Beachtung einiger Rahmenvorgaben, kann die Bläsergruppe wählen, welche Stücke sie vortragen möchte. Der Veranstalter verzichtet versuchsweise auf die seither übliche Trennung in Pflicht- und Selbstwahlstücke. Eine Vielzahl verschiedener Stücke hochkarätiger Jagdmusik aus Deutschland, Frankreich, Österreich und Böhmen lässt einen klangvollen Wettbewerb erwarten.

Der Deutsche Jagdrechtstag hat vom 4. bis zum 9. November in Berlin getagt. 70 Fachexperten unterbreiten Empfehlungen für die Bundesregierung. Hier ist die Übersicht. 

Der Deutsche Jagdrechtstag hat bei seiner jährlichen Tagung in Berlin zu aktuellen jagdrechtlichen Fragen mit Empfehlungen ein Resümee seiner Beratungen gezogen. Im Rahmen der Veranstaltung befassten sich die Teilnehmer mit neuen Entwicklungen im Jagdrecht von Bund und Ländern sowie in zugehörigen Rechtsgebieten. Die Vorträge und Diskussionen thematisierten unter anderem Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und der Rückkehr des Wolfes sowie Fragen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, der Fangjagd und des Umgangs mit Wildtieren in der Stadt. An der Tagung nahmen rund 70 Experten teil, insbesondere Rechtsanwälte sowie Vertreter von Politik, Behörden, Gerichten und Verbänden.

Die Empfehlungen finden Sie hier.

Das neue Verpackungsgesetzt tritt im kommenden Januar in Kraft. Ob dieses für Jäger gilt, soll ein Gutachten klären, das der DJV in Auftrag gegeben hat. Erste Antworten liefert der Verband bereits jetzt in einem Frage-Antwort-Papier.

Das neue Verpackungsgesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt, bringt auch für einige Jäger neue Pflichten mit sich. Aktuell besteht noch erhebliche Unsicherheit darüber, wer von dem Gesetz betroffen ist. Nach einer vorläufigen Einschätzung dürften viele Jäger, die Wildbret verpackt, etwa vakuumiert, verkaufen, nicht in den Anwendungsbereich fallen, da sie nicht "gewerbsmäßig" handeln. Der DJV hat einen Verpackungsrechtsexperten beauftragt, hierzu ein belastbares Gutachten zu erstellen. Das Gutachten wird voraussichtlich Ende November vorliegen. Bis dahin sollten Jäger mit der Registrierung beim Verpackungsregister noch abwarten. Der DJV hat unterdessen ein erstes Frage-Antwort-Papier zum Thema veröffentlicht (Update: Das Frage-Antwortpapier wurde im Dezember 2018 aktualisiert). Es wird ergänzt, wenn die noch offenen rechtlichen Einzelheiten geklärt sind.

Das Verpackungsgesetz löst zum 1. Januar 2019 die bislang geltende Verpackungsverordnung ab. Neu ist unter anderem eine Registrierungspflicht für Hersteller von verpackten Produkten. Diese müssen sich, wie bisher, an einem "dualen System" zur Entsorgung der Verpackung beteiligen. Die Regelung gilt jedoch nur für das "gewerbsmäßige" Inverkehrbringen. Unter welchen Umständen auch Jäger davon betroffen sind, ist noch Gegenstand einer juristischen Prüfung.

Im Herbst stellt sich die Natur auf den Winter ein. Viele heimische Wildtiere haben raffinierte Strategien entwickeln, um die karge Jahreszeit gut zu überstehen.

Ausruhen, Schlafen, Vorräte anlegen oder Winterkleidung: Wildtiere trotzen mit unterschiedlichen Methoden der kalten und nahrungsarmen Zeit. Alle verfolgen ein Ziel: Energie sparen und nochmals Energie sparen. Trotz rekordverdächtiger Plusgrade haben viele die Vorbereitungen für den Winter bereits abgeschlossen. Entscheidend hierfür sind die kürzer werdenden Tage und der Nahrungsmangel. Darauf weist der Deutsche Jagdverband (DJV) hin und erläutert Überlebensstrategien.

Menschen ziehen sich in der kalten Jahreszeit wärmer an, ähnlich machen es viele Tiere, indem sie sich ein Winterfell zulegen. Ein dichter Pelz mit Unterwolle schützt vor Auskühlung, Luftpolster zwischen den Haaren sorgen für Isolation. So ist das Winterhaar des Rothirsches doppelt so lang wie sein Sommerhaar und das Reh trägt im Winter Dauerwelle: Die hohlen Haare verhaken sich und halten so die isolierende Luftschicht besser. Im Winterfell des Feldhasen staut sich die Luft zwischen den Wollhaaren. Vögeln hilft ihr Federkleid: Sie plustern sich auf, die Luftschicht zwischen den Federn wärmt sie wie eine Daunenjacke. Sie fetten ihre Federn zudem gründlich ein, sodass kein Wasser durchdringen kann.

Ein dicker Mantel allein genügt jedoch nicht, um die karge Jahreszeit zu überleben. Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs und Hase fressen sich im Herbst beispielsweise Fettreserven an, von denen sie bis ins Frühjahr zehren können. Eichhörnchen und Eichelhäher richten Vorratskammern ein, die sie im Winter aufsuchen. Mit einem positiven Nebeneffekt: Vergessene Samen keimen im Frühjahr und bilden die Grundlage für neues Leben.

Murmeltier und Siebenschläfer verschlafen die karge Jahreszeit einfach und sparen so kostbare Energie. Einige Tiere halten nur Winterruhe, beispielsweise der Dachs. Sie wachen gelegentlich auf und verlassen ihren Bau, um in der nahen Umgebung ihres Schlafplatzes bei mildem Wetter nach Nahrung zu suchen.

Die Tageslänge beeinflusst bei vielen Tieren den Stoffwechsel direkt, besonders Vegetarier wie Hirsch und Reh leben im Winter auf Sparflamme. Sogar Atmung und Herzfrequenz verlangsamen sich, um Energie einzusparen. So sinkt der Herzschlag von regulär 60 Schlägen pro Minute auf 30. In der Folge sinkt die Körpertemperatur in den Beinen deutlich ab. Bei den beiden Pflanzenfressern schrumpft sogar der Verdauungstrakt über die Wintermonate.

DJV fordert pragmatische Lösungen im Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen: Nachhaltige Entnahme von Einzeltieren oder Rudeln widerspricht nicht dem Schutzzweck.

Die Zahl der Nutztierrisse durch Wölfe steigt stetig an, vor wenigen Tagen hat ein Wolf in Schleswig-Holstein mutmaßlich 14 Schafe getötet. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert deshalb die Teilnehmer der heute beginnenden Umweltministerkonferenz (UMK) in Bremen auf, endlich konkrete Lösungen für den Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen zu präsentieren. Den Spielraum, den die europäische FFH-Richtlinie bietet, muss die Bundesregierung nun nach einer bereits einjährigen Prüfungsphase endlich nutzen und das Bundesnaturschutzgesetz novellieren (§ 45 Art. 7 BNatSchG): Eine angepasste, nachhaltige Entnahme von Einzeltieren oder Rudeln widerspricht laut DJV nicht dem Schutzzweck.

"Wir brauchen klar definierte Kriterien, die auch von der betroffenen Bevölkerung des ländlichen Raums verstanden und mitgetragen werden. Es geht um die Herstellung eines Sicherheitsgefühls vor dem größten heimischen Fleischfresser", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Wölfe sind laut DJV bereits verhaltensauffällig, wenn sie sich auf Nutztiere spezialisiert haben oder sich mehrfach menschlichen Siedlungen nähern. Eine Vergrämung ist in der Praxis nicht möglich, deshalb müssen verhaltensauffällige Einzeltiere oder Rudel schnellstmöglich entnommen werden.

Die Bundesregierung fordert der DJV auf, Nutztierhalter in Wolfsgebieten unbürokratisch zu unterstützen. Dies gilt für Präventionsmaßnahmen und Schadensausgleich. Ziel muss der hundertprozentige Ausgleich mit verbindlichem Rechtsanspruch für die durch Wölfe verursachten Schäden sein. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob die Nutztiere gewerblich oder als Hobby gehalten werden. Insbesondere die Weidetierhaltung prägt unsere Kulturlandschaft und ist für den Artenschutz von hoher Bedeutung. Weiterhin fordert der DJV die Bundesregierung auf, einen UMK-Beschluss von Herbst 2017 zügig umzusetzen und den günstigen Erhaltungszustand der grenzübergreifenden Wolfspopulation künftig jährlich zu überprüfen. Aktuelle Monitoringdaten lassen keinen Zweifel, dass die Wölfe in Deutschland und Polen gemeinsam in einem guten Erhaltungszustand sind. Es bedarf laut DJV lediglich der politischen Entschlossenheit, dies auch festzustellen.

"Einige Bundesländer haben den akuten Handlungsbedarf erkannt und kürzlich eine Bundesratsinitiative gestartet, die wir sehr begrüßen", sagte Helmut Dammann-Tamke. Darin haben die vom Wolf besonders betroffenen Länder Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen ein nationales Wolfskonzept gefordert sowie klare Regeln für die Entnahme von verhaltensauffälligen Tieren. Aktuellen Medienberichten zufolge will Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) verhaltensauffällige Wölfe nun töten lassen.

Werden beringte Gänse oder Enten erlegt, liefern die Daten der Vogelringe wichtige Erkenntnisse, beispielsweise über ihr Zugverhalten. Erfolgt diese Weitergabe von Ringdaten an die zuständigen Vogelwarten nicht, gehen viele wertvolle Informationen unnötigerweise verloren. Der DJV ruft dazu auf, Ringfunde konsequent zu melden und verweist auf seine aktualisierte Empfehlung zur Jagd auf Wildgänse.

Im Jagdjahr 2016/2017 wurden deutschlandweit knapp 95.000 Wildgänse und circa 318.000 Wildenten im Rahmen ihrer nachhaltigen Nutzung oder zur Wildschadensabwehr erlegt. Darunter finden sich bisweilen Exemplare, die den Ring einer Vogelwarte tragen. Die Informationen, die mit den Vogelringen verbunden sind, lassen beispielsweise Rückschlüsse über das Zugverhalten und Zugwege oder auch die Ortstreue von Brutpaaren zu. Zur guten fachlichen Praxis bei der Bejagung von Wasserwild wie Graugans oder der invasiven Nilgans gehört, dass die Ringdaten an die für das jeweilige Bundesland zuständige Vogelwarte gemeldet werden. Hierdurch lassen sich für die Jagd relevante Entwicklungen einzelner Wildvogelbestände ableiten. Der Deutsche Jagdverband (DJV) klärt im Interview mit Simon Hinrichs, einem ehrenamtlichen Beringer der Vogelwarte Helgoland, welche Bedeutung die Ringe für die Forschung haben und wie man Funde meldet.

DJV: Herr Hinrichs- wie haben wir uns die Arbeit eines ehrenamtlichen Beringers vorzustellen?

Simon Hinrichs: Ehrenamtliche Beringer markieren in ihrer Freizeit Vögel zu wissenschaftlichen Zwecken im Auftrag der Vogelwarte. Je nach Art und Projekt werden Vögel im Frühling und Sommer als Küken bzw. Jungvögel beringt oder im Herbst und Winter auf dem Zug bzw. während der Rast. Je nach Urlaub, Chef oder Familie gibt es größere oder kleinere Projekte, da wir größtenteils in unserer Freizeit forschen. Regelmäßig müssen bei der Vogelwarte Nachweise über Fortbildungen und / oder entsprechende Seminare erbracht werden.

Welche Informationen gehen aus den Ringen hervor?

Bei jeder Beringung werden Informationen über den Vogel erfasst wie zum Beispiel Art, Datum, Ort, Alter, ggf. Status, Gewicht, Körpermaße, Eltern, Geschwister. Ein Ring ist praktisch wie ein Personalausweis für den Vogel. Wird ein beringter Vogel gemeldet, wird dieser Fund in die Datenbank der Vogelwarte eingetragen. So erhält man beispielsweise Kenntnisse über das Alter, Zugrouten oder Rastplätze einzelner Arten. Einige Vogelarten erhalten neben dem Metallring der Vogelwarte einen zusätzlichen Farbring. Dieser ermöglicht eine bessere Identifikation im Feld, ohne dass der Vogel wieder gefangen werden muss. So entsteht nach und nach ein Lebenslauf des Vogels und man erhält im besten Fall Informationen über das Vorkommen der Art, Zugrouten, Verpaarungen, Überlebensraten oder Ansiedlungen.

Sie sagen, dass Sie Rückmeldungen zu Wiederfunden nur sporadisch und nicht flächendeckend erhalten. Wo sehen Sie die lokalen Defizite? Wo läuft es vorbildlich?

Als Hamburger Wasservogelberinger kann ich natürlich nur für diese Region und einzelne Arten sprechen. Eigentlich gehört es zum guten Ton, erlegte Vögel mit Ringen zu melden. Hinter jeder Beringung steckt in der Regel viel (ehrenamtliche) Arbeit. Viele Jäger melden erfreulicherweise die beringten Vögel und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Forschung. Wird ein Ring nicht gemeldet, gehen viele wertvolle Daten und interessante Geschichten verloren. Ebenso erhält der Jäger keine Informationen über sein erlegtes Wild. In Hamburg werden regelmäßig Stockenten, Grau- und Kanadagänse beringt. Viele interessante Wiederfunde aus dem In- und Ausland erfolgen durch Jäger. Ohne Jäger gäbe es beispielsweise keine Wiederfunde von Hamburger Graugänsen aus Frankreich oder Spanien.

Wie aufwändig ist das Meldeverfahren, wie läuft es ab?

Der Ring wird immer an die Vogelwarte gemeldet, welche für das Bundesland zuständig ist, in dem der Ring gefunden wurde. Auch Vögel aus dem Ausland werden an die „heimische“ Vogelwarte gemeldet. Die Vogelwarten arbeiten weltweit zusammen und tauschen sich aus. Jeder Finder erhält dann eine entsprechende Information zu seinem gemeldeten Vogel. Folgende Angaben können ganz einfach per E-Mail direkt an die Vogelwarte gesendet werden:

  • Vogelart
  • Ringnummer
  • Ortsangabe auf dem Ring
  • ggf. Nummer vom Farbring
  • Funddatum
  • Fundort (bestenfalls mit Koordinaten)
  • Zustand (geschossen, lebend abgelesen, etc.)

 

Konnten Sie aufgrund der gemeldeten Ringe bereits interessante Entwicklungen bei einzelnen Arten feststellen?

Beispielsweise können Graugänse in der gleichen Population völlig unterschiedliche Zugtraditionen verfolgen. Manche Gänse ziehen gar nicht weg, während ihre „Nachbarn“ im Jahr mehrere hundert Kilometer zurück legen und das Brutgebiet wieder verlassen, sobald der Nachwuchs flügge ist. Auch beim Zug gibt es häufig völlig unterschiedliche Traditionen. In Hamburg ziehen Graugänse elbabwärts, während ihre „Nachbarn“ aus derselben Population elbaufwärts oder an die Ostsee ziehen. Ob eine Graugans wegfliegt und wenn ja wohin, lernt sie im ersten Lebensjahr von ihren Eltern. Meistens setzen die Jungvögel die Zugtraditionen ihrer Eltern in den Folgejahren fort. Dies hängt allerdings auch von dem Partner und seiner erlernten Tradition ab.

Welcher war der aufregendste Wiederfund und warum?

Da gibt es einige spannende Meldungen von den oft unterschätzten Gänsen oder Enten. Durch unsere Beringungen konnten wir in den letzten Jahren viele interessante Wiederfunde erzielen. Einige Hamburger Graugänse rasten im August und September regelmäßig am Gülper See im Havelland (Brandenburg). Eine Graugansfamilie aus Hamburg-Barmbek wurde ebenfalls dort Mitte Oktober beobachtet. Im ganzen Winter wurde diese Familie nicht gemeldet. Erst Ende Februar tauchten sie in Hessen in der Wetterauer Seenplatte wieder auf. Bereits fünf Tage später konnte ich die Mutter in Hamburg-Barmbek beim Nestbau beobachten.

Vogelwarten in Deutschland

Institut für Vogelforschung Wilhelmshaven, „Vogelwarte Helgoland“:

Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen.

Institut für Vogelforschung
"Vogelwarte Helgoland"
An der Vogelwarte 21

26386 Wilhelmshaven
ring@ifv-vogelwarte.de

Max-Planck-Institut für Ornithologie, „Vogelwarte Radolfzell“:

Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Berlin.

Max-Planck-Institut für Ornithologie
Vogelwarte Radolfzell
Am Obstberg 1

78315 Radolfzell-Möggingen
krome@orn.mpg.de

Beringungszentrale Hiddensee am Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, „Vogelwarte Hiddensee“:

Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.

Landesamt für Umwelt, Naturschutz u. Geologie MV
Beringungszentrale Hiddensee
An der Mühle 4

17493 Greifswald-Eldena
beringungszentrale@lung.mv-regierung.de

 

Ohne Registrierung darf verpacktes Wildbret ab 1. Januar 2019 nicht mehr verkauft werden.

Das neue Verpackungsgesetz bringt auch für viele Anbieter von Wildbret ab 1. Januar 2019 neue Pflichten mit sich. Auch bislang schon mussten nach der Verpackungsverordnung alle Hersteller verpackter Produkte für die Entsorgung ihrer Verpackungen einstehen. In der Regel erfolgt dies über die Beteiligung an einem „dualen System“ (z.B. Grüner Punkt). Zu den „Herstellern“ gehören auch Jäger, die Wildbret verpackt (z.B. vakuumiert) an Endverbraucher, Gastronomie oder Einzelhandel abgeben. Nicht als Hersteller im Sinne der Verpackungsverordnung gilt, wer Wild nur unverpackt (z.B. in der Decke) an Gastronomie, Einzelhandel, Verbraucher und Wildhändler abgibt.

Neu ab 2019 ist, dass alle „Hersteller“, sich im Verpackungsregister eintragen lassen und angeben müssen, an welchem dualen System sie sich beteiligen. Ziel der Regelung sind mehr Transparenz und eine Erhöhung der Recyclingquote durch eine bessere Erfassung aller Hersteller von verpackten Produkten. Die Registrierung erfolgt online unter www.verpackungsregister.de und ist auch jetzt schon möglich. Ohne Registrierung dürfen ab dem 1.1.2019 keine (verpackten) Produkte mehr an den Endverbraucher, Gastronomie usw. abgegeben werden. Der Verstoß dagegen kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Eine Ausnahmevorschrift für Kleinunternehmen gibt es nicht. Wer als Jäger Wildbret verpackt (z.B. vakuumiert) an Endverbraucher, Gastronomie usw. abgibt, muss daher einen Vertrag mit einem dualen System abgeschlossen haben und spätestens ab Januar als „Hersteller“ im Verpackungsregister registriert sein.

Zum Verpackungsregister gibt es weitere Informationen unter www.verpackungsregister.de. Speziell zu den für Jäger relevanten Aspekten laufen noch Beratungen unter den DJV-Fachleuten. Nähere Informationen gibt es ab Mitte November unter www.wild-auf-wild.de.

 

Das gemeinsame Projekt „Fellwechsel“ von LJV Baden-Württemberg und DJV geht in die zweite Saison. Ab Mitte November können verwertbare Bälge von Raubwild, Nutria und Bisam gesammelt werden. Hier erfahren Jägerinnen und Jäger, wie sie am Projekt teilnehmen können.

Ab Mitte November startet für die Fellwechsel GmbH die neue Saison. Für Jägerinnen und Jäger gilt es einige wichtige Punkte zu beachten. Antworten auf die wichtigsten Fragen hat der Deutschen Jagdverband (DJV) zusammengestellt.

Welche Wildarten werden angenommen und welche Kriterien müssen die erlegten Tiere erfüllen?

Angenommen wird alles Raubwild sowie Nutria und Bisam - erlegt von Mitte November 2018 bis zum 3. Februar 2019. Am besten sind diese erlegt mit Schrot oder der „kleinen Kugel“ (Ausschuss nicht größer als eine 2-Euro-Münze). Ebenso werden Tiere angenommen, die mit der Falle gefangen wurden. Nicht angenommen werden kann Fall- oder Unfallwild.

Wie müssen die Tiere beschriftet und verpackt sein?

Die Tiere sollten nach der Erlegung einzeln, stabil verpackt und mit dem Herkunftsnachweis versehen werden. Danach heißt es, die korrekt verpackten Tiere einzufrieren und an einer der vielen deutschlandweiten Sammelstellen abzugeben. Weitere Infos dazu gibt es beim Hegering oder Kreisjagdverband.

Wo gibt es weitere Infos und Tipps?

Detaillierte Informationen zur Qualität der Bälge und praktische Tipps für die Verpackung gibt es auf den Seiten der Fellwechsel GmbH.

Die Fellwechsel GmbH wurde Ende 2016 vom DJV und dem LJV Baden-Württemberg gegründet. Ziel des Projektes ist es, das Fell von jagdlich erlegten Raubsäugern einer nachhaltigen, sinnvollen Nutzung zuzuführen. Die Herkunft der heimischen Felle wird in der Weiterverarbeitung durch das Siegel „WePrefur“ (www.weprefur.de) dokumentiert.

Übrigens: In der letzten Saison haben Jägerinnen und Jäger das gesamte Wild kostenlos zur Verfügung gestellt. Dies hilft dem jungen Unternehmen enorm dabei, die Zukunft des Projekts zu sichern und damit zur nachhaltigen Verwertung von wertvollen Ressourcen beizutragen!

In zahlreichen Gebieten wird jetzt gejagt. Dabei wird Sicherheit großgeschrieben – für Jäger, Treiber, Hunde und Waldbesucher gleichermaßen. Der Deutsche Jagdverband bittet, Warnhinweise zu beachten.

Von Oktober bis Januar finden Verkehrsteilnehmer und Erholungssuchende in Waldgebieten und im Offenland Hinweisschilder wie „Achtung Jagd“. Diese weisen an Straßen und Wegen darauf hin, dass eine Bewegungsjagd stattfindet – auch Treib- oder Drückjagden genannt. Wildtiere und Jagdhunde können dann Straßen auch tagsüber überqueren. "Wir bitten Autofahrer die Warnschilder zu beachten und die Geschwindigkeit deutlich zu drosseln. Tempo 60 statt 100 reduziert den Bremsweg bereits um mehr als die Hälfte", erklärt Hans-Heinrich Jordan, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbands (DJV). Erholungssuchende sollten die mit Schildern und Absperrbändern markierten Gebiete unbedingt meiden.

Für Jäger gelten strenge Sicherheitsvorschriften bei Bewegungsjagden. Dies beginnt beim Tragen von gut sichtbarer Sicherheitsbekleidung in Signalfarben. Jeder Jäger wird vor Beginn der Jagd auf seinem Hochsitz eingewiesen, Schuss-Bereiche werden festgelegt. Grundsätzlich gilt: Die Kugel darf nur in Richtung Boden abgefeuert werden, nicht jedoch in Richtung Menschen, Siedlungen oder Verkehrswege.

Bewegungsjagden dauern etwa zwei Stunden und ermöglichen eine effektive und zugleich schonende Bejagung des Wildes. Treiber und speziell ausgebildete Hunde haben die Aufgabe, Wildschweine, Rehe und Hirsche aufzuspüren. Die Wildtiere sollen möglichst ruhig unterwegs sein, eine Hetze ist verboten. So haben Jäger genügend Zeit, gemäß der strengen Vorgaben Tiere auszuwählen und zu erlegen.

Mit Bewegungsjagden können Jägerinnen und Jäger die Bestände von Wildtieren effektiv reduzieren und liefern hochwertiges Wildbret. Das ist notwendig, denn  Rehe, Hirsche und Wildschweine vermehren sich in unserer Kulturlandschaft aufgrund der günstigen Klimabedingungen und der guten Nahrungssituation stark. Allein das Wildschwein könnte ohne Jagd seine Bestände jährlich verdreifachen. Die Folge wären große Schäden in Wäldern und auf landwirtschaftlichen Flächen. Zudem würden sich Tierseuchen schnell ausbreiten.

Mit dem "Sophie-Award" startet der erste deutsche YouTube-Jagdfilm-Wettbewerb im Juli 2019 in Berlin. YouTuber und Jagd-Vlogger können Kurzfilme einreichen. Ziel ist es, die Vielseitigkeit der Jagd für die Öffentlichkeit erlebbar zu machen und Standards zu setzen.

Der "Sophie-Award" ist der erste Wettbewerb für Jagdfilme, der sich explizit an YouTuber und Vlogger richtet. Organisiert wird das Event am 12. Juli 2019 in Berlin von der Firma Jagdstolz und dem Deutschen Jagdverband (DJV). Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige und positive Darstellung der Jagd in den sozialen Medien zu fördern. "Der 'Sophie-Award' bietet eine Plattform für engagierte Jägerinnen und Jäger, die ihre Passion für die Jagd mit der Leidenschaft für das Filmen und Dokumentieren verbinden", sagt Dr. Hermann Hallermann, im DJV-Präsidium zuständig für Öffentlichkeitsarbeit. Der beste Kurzfilm wird am Abend des Wettbewerbs von einer Jury bestimmt.

Zu den Teilnahmebedingungen gehört die Leitlinie "Waidgerechtigkeit 2.0", die bestimmte Qualitätsanforderungen an Film und Filmer setzt. Die besten der eingereichten Filme werden am Wettbewerbsabend im Kant-Kino in Berlin gezeigt. Diese sollen Standards setzen, welches Bild der Jägerschaft in die Öffentlichkeit getragen wird. "Die Jagd hat viele Facetten", sagt Dr. Hermann Hallermann, "ob Naturschutz, Jagd, Ausbildung und Einsatz von Jagdhunden oder Wildbret, all diese Themen eignen sich für einen Kurzfilm". Wichtig sei es, die Jagd für die Öffentlichkeit verständlich zu machen. Bereits am Vortag startet das erste DJV-Jagdblogger-Camp. Ab Januar 2019 können sich Interessierte YouTuber, Blogger und Instagrammer bewerben. Weitere Informationen gibt es in Kürze.

Kurzfilme können bis zum 31. Mai 2019 eingereicht werden. Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen zum "Sophie-Award" gibt es auf https://www.sophie-award.de. Der Sophie-Award ist mit 3.000 Euro und einem Sachpreis dotiert, auch ein zweiter und dritter Platz werden vergeben. Der Kartenvorverkauf beginnt anlässlich der Messe Jagd und Hund am 29. Januar 2019.

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