Ende September hatte der Bundestag wegen der drohenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) Änderungen am Tiergesundheitsgesetz und am Bundesjagdgesetz beschlossen. Diese haben heute den Bundesrat passiert. In Kürze wird auch die Schweinepestverordnung geändert.

Der Bundesrat hat der Änderung des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und des Bundesjagdgesetzes zugestimmt. Die Änderungen sind eine Reaktion auf die drohende Afrikanische Schweinepest (ASP) und gelten nur für den Seuchenfall. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Jagdrevierinhaber eine Entschädigung beanspruchen können, wenn die Jagd durch behördliche Maßnahmen im Seuchenfall eingeschränkt wird. Diese Änderung hat der Bundestag bereits Ende September beschlossen. Das Land Rheinland-Pfalz hatte sich kurzfristig noch für eine Entschließung des Bundesrates eingesetzt, die aber keine Mehrheit gefunden hat. Darin wurde die Regelung zur Aufwandsentschädigung für Jagdausübungsberechtigte kritisiert. Der DJV weist diese Kritik zurück und begrüßt die nun getroffene Regelung.

Auf der Grundlage der Änderungen des Tiergesundheitsgesetzes wird zeitnah die Schweinepestverordnung angepasst werden. In der Verbändeanhörung hat der DJV bereits Stellung genommen und betont, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Behörden mit den Jagdausübungsberechtigten im Seuchenfall besonders wichtig ist. Das Verhältnis dürfe nicht bereits im Vorfeld durch überzogene Maßnahmen der Veterinärbehörden beschädigt werden. Wegen der hohen Verschleppungsgefahr bei Verdacht auf ASP sollte der Jäger den Kadaver unter keinen Umständen selbst bergen, sondern nur sichern und die zuständige Behörde informieren. Dies hat der DJV bereits im Frühjahr gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium zum Ausdruck gebracht. Besonders geeignet für die Meldung von verdächtigen Wildschweinkadavern ist das Tierfund-Kataster: tierfund-kataster.de. Dies wurde vom DJV gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) für die Meldung von ASP-Fällen angepasst, Daten können auf der Internetseite oder per App eingegeben werden.

Der DJV setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Afrikanische Schweinepest im Seuchenfall effektiv bekämpft werden kann, dabei aber auch die Interessen der Jagdausübungsberechtigten gewahrt werden. Deutschlands Jägerinnen und Jäger kommen ihrer Aufgabe bei der Seuchenprävention nach: Dies beweist die Strecke des Jagdjahres 2017/18 mit dem Rekordergebnis von mehr als 820.000 erlegten Wildschweinen. Gemeinsam mit dem FLI hat der DJV bereits im Oktober 2017 Maßnahmenkataloge für Prävention und Seuchenfall erarbeitet und veröffentlicht: jagdverband.de/ASP.

DJV begrüßt Bundesratsinitiative zum Wolf: Ein nationales Konzept soll Interessenskonflikte ausgleichen. Wegen des rasant steigenden Bestands wird die Möglichkeit einer Bestandsregulierung gefordert. In der Praxis bietet das Bundesjagdgesetz die besten Voraussetzungen.

Der Bundesrat diskutiert heute über eine gemeinsame Initiative von Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen. Die drei Länder fordern ein nationales Konzept zum Umgang mit dem Wolf, die Möglichkeit einer Bestandsregulierung wird befürwortet. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Initiative ausdrücklich und fordert angesichts der aktuellen Situation die volle Ausschöpfung des Spielraums, den die europäische FFH-Richtlinie bietet. Diese lässt Ausnahmen vom strengen Schutz des Wolfes zu, unter anderem, wenn es um die Sicherheit des Menschen geht, den Schutz von Nutztieren und die Abwehr von ernsthaften wirtschaftlichen Schäden. Das Bundesnaturschutzgesetz bleibt derzeit weit dahinter zurück. Darauf weisen die Verfasser der Initiative hin.

"Eine angepasste, nachhaltige Entnahme von Einzeltieren oder Rudeln widerspricht nicht dem Schutzzweck. Sie ist sogar zwingend notwendig, wenn wir die Akzeptanz des Wolfes erhalten wollen", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Ein gesellschaftlicher Konsens zwischen Wolfsschutz, Sicherheit des Menschen und Erhalt der Artenvielfalt sei unabdingbar. Nach Auffassung des DJV sollte der Wolf ins Bundesjagdgesetz überführt werden. Es geht dabei nicht um eine reguläre Bejagung. Anders als das Bundesnaturschutzgesetz ist das Jagdrecht in seiner Grundkonzeption sowohl Schutzrecht als auch Instrument zur Lösung von Konflikten und zum Ausgleich von Interessen.

Laut DJV-Hochrechnungen werden im Frühjahr 2019 bereits über 1.000 Wölfe in Deutschland leben, den jährlichen Zuwachs beziffern Wissenschaftler auf über 30 Prozent. Der DJV begrüßt es, dass die Bundesratsinitiative Konfliktfelder offen benennt und Lösungen fordert. Völlig ungeklärt ist bisher beispielsweise, wie sich der Deichschutz durch Schafe und die rasante Ausbreitung des Wolfes vereinbaren lassen. Ähnlich wie bei der extensiven Beweidung von Naturschutzgebieten sind Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune nahezu unmöglich. Erfahrungen aus dem Wolfsmanagement in Frankreich, Schweden oder Finnland sollten dringend geprüft und möglicherweise übernommen werden.

Nach Auffassung von Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen ist eine Beurteilung des Erhaltungszustandes der Wolfspopulation nur alle sechs Jahre angesichts der dynamischen Entwicklung nicht ausreichend. Der DJV unterstützt die Forderung, jährliche Erhebungen verpflichtend zu machen. Das derzeitige Meldeintervall von sechs Jahren für Wolfszahlen an die Europäische Kommission  ist keine Grundlage für Ausnahmeregelungen. Zuständig für die Festlegung des günstigen Erhaltungszustandes sind ausschließlich die Bundesländer. Ebenfalls positiv sieht der DJV die Forderung nach einem gemeinsamen Monitoring und Management mit Polen, denn Wölfe kennen keine Ländergrenzen. Nach DJV-Auffassung ist der Wolf in der Polnisch-Deutschen Subpopulation bereits im günstigen Erhaltungszustand. Wissenschaftler stützen diese These.

Der Antrag soll zunächst in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates behandelt werden.

Ein Frage-Antwort-Papier des DJV gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Wolf.

 

Aufruf zur Teilnahme an Kundgebung am 10. November 2018 in Potsdam

"Aktives Wolfsmanagement jetzt!": Der Deutsche Jagdverband (DJV) erklärt sich solidarisch mit dem Forum Natur Brandenburg und dem Bauernbund Brandenburg, die am 10. November 2018 zu einer Kundgebung vor dem Brandenburgischen Landtag in Potsdam aufrufen. Die Verbände wollen mit der Kundgebung deutlich machen, dass die Zukunft von „Mensch, Weidetier und Wolf“ nur gemeinsam gedacht werden kann.

Die Forderung für die Neuorientierung des brandenburgischen Wolfsmanagements haben die Verbände im Forum Natur im Rahmen eines „8 Punkte-Planes“ deutlich gemacht. Unverhandelbar sind dabei die folgenden drei Punkte:

  1. Es muss zukünftig einen hundertprozentigen Schadens- und Präventionsausgleich mit verbindlichem Rechtsanspruch für die durch Wölfe verursachten Schäden geben. Die Ausbreitung der Wölfe in Brandenburg darf nicht auf Kosten der betroffenen Weidetierhalter erfolgen. Weidetierhaltung ist aktiver Naturschutz!
  2. Der Wolf ist unverzüglich in das „Brandenburgische Jagdrecht“ aufzunehmen und parallel dazu ist eine auf naturschutzrechtlichen Einzelfallentscheidungen beruhende Schutzjagd nach skandinavischem Vorbild zu etablieren.
  3. Für das Land Brandenburg ist unverzüglich ein gesellschaftlich breit diskutierter Wolfszielbestand festzulegen, dessen aktives Management zukünftig die Gewähr dafür bietet, dass der Schutz des Wolfes im Einklang mit allen anderen Interessen an und in unserer Kulturlandschaft steht.

Weitere Infos zur Kundgebung gibt es im Internet (Forum Natur Brandenburg).

 

Seit Ende August 2018 steht fest, dass das ursprünglich aus Afrika stammende West-Nil-Virus Deutschland erreicht hat. Speziell Greif- und Rabenvögel scheinen für das Virus empfänglich zu sein. Aktuell wurde die Krankheit auch erstmals bei einem Menschen in Deutschland festgestellt. DFO und DJV fordern zu erhöhter Wachsamkeit auf und geben Tipps zur Erkennung und im Umgang mit tot aufgefundenen Vögeln.

Apathie, Gewichtsverlust, Blindheit, Tod: Was Ende August mit einem eingegangenen Bartkauz aus Halle (Saale) begann, wird von Falknern in Deutschland mit Sorge betrachtet. Die Eule ist nachweislich am West-Nil-Virus (WNV) gestorben. Empfänglich für das erstmals 1937 in Uganda nachgewiesene Virus sind anscheinend vor allem Greifvögel, Eulen und Rabenvögel. In Bayern ist ein Tierarzt wenige Tage nach der Obduktion eines Bartkauzes an West-Nil-Fieber erkrankt, mittlerweile aber wieder genesen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgte die Übertragung des Virus durch direkten Kontakt mit erregerhaltigen Körperflüssigkeiten des verendeten Vogels. Der Deutsche Falkenorden (DFO) und der Deutsche Jagdverband (DJV) weisen darauf hin, dass tot aufgefundene Vögel mit unklarer Todesursache nur mit Handschuhen angefasst, in Plastiktüten auslaufsicher verpackt und an die zuständigen Veterinäruntersuchungsämter weitergeleitet werden sollten. Da es sich bei WNV bei Vögeln um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, müssen bereits bei Verdachtsfällen die Veterinärbehörden informiert werden. Tot aufgefundene Wildvögel können auch per App an das Tierfundkataster (www.tierfund-kataster.de) des DJV übermittelt werden. 

Aktuell berichten deutsche Medien, darunter das Spiegel-Magazin, von mehreren nachgewiesenen Fällen des WNV in Deutschland: allesamt Bartkäuze, Amseln und Habichte. Anders als die Bartkäuze, die aus Wildparks stammen, handelt es sich bei den Amseln und dem Habicht um tot aufgefundene Wildvögel. Die Untersuchung durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) ergaben bisher bereits über zehn positive WNV-Nachweise bei Vögeln aus Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Berlin, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. In einer Meldung aus Tschechien an den DFO ist von acht Todesfällen und fünf schweren Erkrankungsfällen bei Beizhabichten durch WNV innerhalb von nur zwei Wochen die Rede.

In Europa trat das Virus erstmals Anfang der 1960er Jahre in Frankreich auf und hat sich seitdem im gesamten Mittelmeerraum etabliert. Regelmäßig werden vor allem aus süd- und südosteuropäischen Ländern Krankheitsfälle gemeldet. Auch Menschen und Pferde können sich infizieren und erkranken. In den USA tritt das Virus seit 1999 auf und sorgt unter Greifvögeln wie Weißkopfseeadlern, Buntfalken und amerikanischen Sperbern für teils hohe Verluste. Auch Kondore sind betroffen. Als Hauptüberträger gelten Stechmücken und in einigen Fällen auch Zecken.

Die meisten infizierten Vögel entwickeln keine klinisch sichtbare Erkrankung (subklinische Infektion). Bei klinisch erkrankten Vögeln können Apathie, Störungen des Nervensystems sowie Blindheit und Gleichgewichtsstörungen festgestellt werden. Greifvögeln und Eulen, Rabenvögel wie Krähen oder Elstern und Gänse zählen zu den Vogelgruppen, bei denen regelmäßig schwere und teils tödlich verlaufenden Erkrankungen durch WNV beschrieben werden. Eine Infektion bei Menschen äußert sich in grippeähnlichen Symptomen, wodurch eine Erkrankung bis heute meist erst spät und generell nur selten erkannt wird. Die Infektionen verlaufen laut Robert-Koch-Institut überwiegend klinisch unauffällig. 

 

Im Interview mit Dr. Dominik Fischer, Fachtierarzt für Reptilien und für Wirtschafts-, Wild- und Ziergeflügel an der Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fischer der Justus-Liebig-Universität Gießen, beleuchten DFO und DJV weitere Hintergründe des West-Nil-Virus und liefern Empfehlungen für die Betreiber von Auffangstationen, Falkner, Jäger und andere Naturschützer.

DFO/DJV: Greifvogel gefunden- was tun?

Dr. Dominik Fischer: Wichtig ist, ruhig zu bleiben. Lässt sich ein Vogel greifen, dann tut man das aus Gründen des Eigenschutzes am besten unter Zuhilfenahme einer Jacke oder Decke und befördert den Patienten in einen Umzugskarton zum nächstmöglichen, vogelkundigen Tierarzt. Tote Vögel sollte man nur mit Handschuhen anfassen. Traut man sich einen Transport selbst nicht zu, meldet man ein solches Tier am besten der zuständigen Behörde - also den Veterinärämtern, Forstämtern oder Naturschutzbehörden. Auch Jagdpächter, Falkner oder deren Auffangstationen sind gute Adressen, wenn es um hilfsbedürftige Vögel geht. Der Grund für die Erkrankung bzw. den Tod eines Vogels muss nicht zwangsweise eine Seuche sein, sondern kann auch alltägliche Gründe wie die Kollision mit einer Scheibe oder einem Auto haben. Auch Vergiftungen sind denkbar. Allerdings ist in Anbetracht der potentiellen Gefahr einer Infektionskrankheit des Tieres die Einhaltung hygienischer Grundsätze dringend zu empfehlen. Dies beinhaltet die Entsorgung von Einmalgegenständen (z.B. Einmalhandschuhe und Karton) sowie die gründliche Reinigung und Desinfektion der Hände und aller Kontaktflächen. Eine Liste mit geprüften Desinfektionsmittel findet man auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts sowie der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG), wobei man im Falle von WNV unter der Kategorie „behüllte Viren“ nachschlagen sollte.

Das West-Nil-Virus ist recht neu. Besteht jetzt Grund zur Panik?

Erstmal nein. Bis dato gibt es erste bestätigte Fälle des WNV in Deutschland und es werden spätestens in den nächsten Jahren noch einige Folgen. WNV hat sich in benachbarten Ländern bereits seit längerem etabliert und es war nur eine Frage der Zeit bis es in Deutschland ausbricht. Für Auffangstationen und Falkner rate ich zur Ergreifung vorbeugender Maßnahmen: Behältnisse mit Regenwasser nicht stehen lassen und Wasser regelmäßig tauschen. Damit soll vermieden werden, dass Stechmücken als Hauptüberträger des WNV ihre Eier ablegen und sich vermehren können. Außerdem sollten Haltungseinrichtungen wie Kammern, Flugdrahtanlagen oder Volieren mit mückensicheren Netzen abgehangen werden. Das Absammeln von Zecken ist ohnehin immer ratsam.

Hat der Sommer 2018 die Verbreitung des Virus begünstigt?

Das ist anzunehmen. Auch wenn Niederschläge rar waren - Teiche, Gräben und andere stehende Gewässer sind nicht ausgetrocknet, wodurch die Mücken ideale Brutbedingungen hatten. Je mehr Mücken desto mehr potentielle Zwischenwirte („Vektoren“) und desto höher das Übertragungsrisiko. Dieses sinkt jedoch meist zum Winter hin rapide ab. Da das Virus in seinen Wirten überwintern kann, ist die Gefahr in Deutschland jedoch nach wie vor da. Wärmephasen auch im Winter sorgen dafür, dass Stechmücken fliegen und aktuell ein Restrisiko besteht.

Können erkrankte Wildvögel behandelt werden? Können Beizvögel von Falknern prophylaktisch behandelt werden?

Auch wenn es keine kausale Therapie gegen diese Viruserkrankung gibt, so kann versucht werden erkrankte Tiere symptomatisch zu behandeln, was aber meist eine intensiv-medizinische Betreuung notwendig macht. Diese Patienten benötigen Infusionen, entzündungshemmende Medikamente, meist eine Zwangsernährung und müssen ruhig untergebracht werden. Ein Therapieerfolg kann keinesfalls garantiert werden, da er sich maßgeblich nach der individuellen Abwehrlage und Konstitution des Tieres richtet. Studien an Großfalken haben ergeben, dass eine Impfprophylaxe mit verschiedenen Impfstoffen bei Greifvögeln möglich ist. Jedoch müssen hierfür Pferdeimpfstoffe durch den Tierarzt für die betreffende Vogelart umgewidmet werden. Ich empfehle jedoch unabhängig davon hohe Hygienestandards im Umfeld von Stationen und Haltungseinrichtungen anzusetzen und auch bei der Beizjagd klinisch verdächtige Beutevögel zu meiden.

Die Täter sind identifiziert, doch was geschieht nun mit ihnen?
Möglichkeiten für einen Abschuss von Wölfen gibt es, doch die Hürden liegen hoch. Die Debatte um den Wolf hat wieder Nahrung erhalten.

Der verheerende Wolfsangriff in Ostsachsen wird möglicherweise nicht folgenlos bleiben. Das Landratsamt Görlitz prüft den Abschuss von Tieren. Allerdings sei wegen des umfassenden Prüfverfahrens nicht mit einer raschen Entscheidung zu rechnen, teilte die Behörde am Mittwoch auf Anfrage mit. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) kündigte an, sich am Freitag selbst ein Bild von den Folgen des jüngsten Wolfsangriffs zu
machen. Er will deshalb die Schutzstation «Östliche Oberlausitz»
besuchen, zu deren Bereich die gerissenen Schafe und Ziegen gehörten.
Kretschmer drängt seit längerem auf eine Lösung der Probleme mit
Wölfen in der Lausitz.

Wölfe sind streng geschützt. Die Gesetzeslage lässt aber unter
bestimmten Umständen einen Abschuss zu. In Paragraf 45 des
Bundesnaturschutzgesetzes steht, dass dies zur Abwendung erheblicher
wirtschaftlicher Schäden erfolgen kann. In Sachsen hat darüber das
jeweilige Landratsamt zu entscheiden. In jedem Fall müssen das
Umweltministerium und die Landesdirektion eingebunden werden.

Auch der Managementplan für den Wolf in Sachsen enthält einen
entsprechenden Passus. «Die Entfernung von Wölfen ist immer das
letzte Mittel der Wahl und nur vorzunehmen, wenn alle anderen Mittel
ausgeschöpft sind oder aber Gefahr für Menschen besteht. Es gilt der
Grundsatz: Die Sicherheit des Menschen steht immer an erster
Stelle».

Am Dienstag hatten Wölfe bei Förstgen (Landkreis Görlitz) eine Herde
von Schafen und Ziegen angegriffen. Das ganze Ausmaß der Attacke war
erst am späten Abend klar. Wie die betroffene Naturschutzstation
«Östliche Oberlausitz» am Mittwoch mitteilte, haben von 151 Tieren
wohl nur 61 überlebt. 39 Moorschnucken und Burenziegen wurden tot
gefunden, 51 Tiere fehlten am Mittwochvormittag noch.

Die Naturschutzstation geht davon aus, dass auch sie Opfer der Wölfe
geworden sind. Damit würde sich der Verlust auf 90 Tiere belaufen.
Einige Tiere wurden auch auf dem Territorium des Landkreises Bautzen
getötet. Für den Angriff machen Experten das Daubaner Rudel
verantwortlich. In diesem Jahr wurden vier Welpen in dem Rudel
gesichtet. Experten gehen davon aus, dass ältere Wölfe den Jungen mit
solchen Angriffen auch ein richtiges Jagdverhalten beibringen wollen.

Unterdessen wurden aus der Politik Rufe nach einem Abschuss von
Wölfen laut. «Schutz vor dem Wolf bringt nur der Abschuss. In Sachsen
sehen wir: Sogar Elektrozäune bieten keinen Schutz für Schafe auf der
Wiese», erklärte der FDP-Bundestagsabgeordnete Karlheinz Busen. Man
brauche eine Bestandskontrolle und jährlich festgesetzte Jagdquoten,
damit die Zahl der Wolfsrisse nicht weiter so dramatisch steigt.

In einer Umfrage des Senders Hitradio RTL in Sachsen sprachen sich 27
Prozent der Teilnehmer dafür aus, «Problemwölfe» abzuschießen. In
Regionen, in denen die Raubtiere leben, ist die Zustimmung sogar noch
größer. In der Lausitz sind es laut dieser Umfrage 41 Prozent, in der
Sächsischen Schweiz 33 und Nordsachsen 30 Prozent. An der Umfrage
nahmen fast 2000 Menschen teil.

Sachsen hatte sich für ein länderübergreifendes und einheitliches
Wolfsmanagement ausgesprochen. Die Probleme der Tierhalter und die
Ängste der Menschen müssten ernst genommen werden, hieß es wiederholt
im Umweltministerium. «Wir brauchen eine rechtssichere Lösung und
arbeiten daran, dass es bundesweit einheitliche Regelungen gibt»,
teilte das Ministerium am Mittwoch mit Blick auf den Abschuss von
Wölfen mit.

Das Wild-auf-Wild-Team hat den Publikumspreis für die erste sächsische Wildgrillmeisterschaft gewonnen. Torsten „Pistole“ Pistol und Sebastian Kapuhs grillten sich mit griechisch-asiatischem Wildschweinnacken in die Herzen der Besucher. In der Jury-Wertung hat das Team den dritten Platz mit dem Gericht Reh/Rauch/Rotkohl belegt.

Bei der ersten Sächsischen Wildgrillmeisterschaft Anfang Oktober hat der DJV ein Wild-auf-Wild-Grillteam gestellt. Insgesamt traten 14 Profi- und Amateurteams an - darunter Krankenschwestern, IT- Spezialisten oder Gefängniswärter. Das Jägerteam um Sebastian Kapuhs und Torsten "Pistole" Pistol hat auf der Messe Jagd und Angeln auf dem agra-Veranstaltunsgelände in Leipzig die Besucher überzeugt: Es gab den Publikumspreis für Wildschweinnacken, der auf der Feuerplatte gegrillt wurde.

Sieben Nachwuchsteams aus Kindern bewiesen am ersten Tag ebenfalls ihr Können: Mit unterschiedlichen gegrillten Hot-Dog-Varianten aus Wild-Wienern versuchten sie, die Jury zu überzeugen. Am zweiten Tag nahm eine zwölfköpfige Jury vier Gänge aus Wels, Rehkeule, Wildschweinbauch und einem beliebigen Dessert genau unter die Lupe. Die Konkurrenz war stark, doch das Wild-auf-Wild-Team ergatterte mit „Reh/Rauch/Rotkohl“ den dritten Platz im zweiten Gang. Gesamtsieger wurde das Team Longhorn-BBQ, gefolgt von Wild West BBQ und BBQ Taxi.

Der Welthundetag steht vor der Tür, besonders für Jäger ein Grund zu feiern: In sechs von zehn Haushalten lebt mindestens ein Vierbeiner. Einige Rassen entwickeln sich zu regelrechten Modehunden. Das birgt Risiken. Eine konsequente Erziehung ist ebenso wichtig wie genügend Spiel und Bewegung. Der JGHV setzt Standards bei der vielfältigen Ausbildung von Jagdhunden.

In deutschen Jägerhaushalten leben drei mal so häufig Hunde wie im Bundesdurchschnitt. Laut Umfrage des Deutschen Jagdverbandes (DJV) haben über 60 Prozent der Jägerhaushalte mindestens einen Vierbeiner. Sie sind Hunde mit "Beruf" und zugleich Familienmitglieder. Jagdhunde arbeiten gemeinsam mit Menschen, ähnlich wie Blinden-, Rettungs-, oder Polizeihunde. Sie können beispielsweise verletzte Tiere nach einem Wildunfall aufspüren. Die Jagd verbindet Mensch und Hund bereits seit Jahrtausenden. Viele Gründe also für Jäger, den Welthundetag am 10. Oktober 2018 zu feiern.

Zu den drei beliebtesten Hunderassen bei Jägern zählen laut einer DJV-Umfrage die Vorstehhunde, sie leben in knapp einem Viertel der Haushalte. Bekannte Vertreter sind beispielsweise Deutsch-Drahthaar, Deutsch-Kurzhaar, Weimaraner oder Kleine Münsterländer. In jeder zehnten Wohnung kommt ein Teckel oder ein Apportierhund vor. Zu letzteren zählen beispielsweise Labrador oder Golden Retriever.

Einige Jagdhunderassen entwickeln sich zu regelrechten Modehunden. Das birgt Risiken, denn Jagdhunde sind grundsätzlich anspruchsvoller in der Haltung als sogenannte Gesellschaftshunde wie Chihuahua, Mops oder Zwergpudel. Beispiel Weimaraner: Sie haben einen starken Jagd- und Beschützerinstinkt. Ohne das richtige Training, viel Bewegung und artgerechte Beschäftigung sind Konflikte vorprogrammiert. Die bis zu 40 Kilogramm schweren Tiere sind nicht unbedingt geeignet für eine 2-Zimmer-Wohnung in der Innenstadt. Oder Terrier: Sie sind zwar deutlich kleiner, haben aber einen ausgeprägten Freiheits- und Bewegungsdrang. Klare Regeln sind in der Erziehung deshalb besonders wichtig.

Der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) setzt Maßstäbe für die professionelle Jagdhundeausbildung und -prüfung für verschiedenste Einsatzbereiche. Die Aufgabe von Schweißhunden ist es beispielsweise, die Fährte von verletzten Wildtieren zu verfolgen. Apportierhunde hingegen sollen Enten nach dem Schuss aus dem Wasser holen. Das Wesen eines Jagdhundes wird zu einem Drittel aus seiner persönlichen Anlage geprägt und zu zwei Dritteln aus Erziehung. Deshalb ist die Ausbildung sehr vielfältig und jeweils ausgelegt für den späteren Einsatzbereich des Jagdhundes.

Eine Übersicht über die verschiedenen Jagdhunderassen und ihre Einsatzgebiete gibt es hier.

Weitere Infos zum JGHV

Bis heute tagt der 69. ständige CITES-Ausschuss im russischen Sotschi, um die internationale Generalversammlung der Vertragsparteien im Jahr 2019 in Sri Lanka vorzubereiten. Über die Frage, ob dörfliche Gemeinschaften Afrikas künftig in die Entscheidungsprozesse von CITES einbezogen werden, sind dunkle Gewitterwolken an Sotschis Himmel aufgezogen: Deutungshoheit und Machterhalt amerikanischer und europäischer NGOs setzen sich offenbar gegen die Lebensinteressen indigener und lokaler Bevölkerungsgruppen durch. CIC und DJV warnen vor dieser neuen Form von Kolonialismus.

Westliche Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen befürchten offenbar eine Einschränkung ihrer Monopolstellung, sollten Vertreter indigener Bevölkerungsgruppen künftig ein Mitspracherecht bei CITES erhalten. Stimmen, die ausdrücken könnten, dass ein Zusammenleben mit Wildtieren konfliktträchtig ist, werden durch intensives Lobbying der Tierrechts- und Teile der Tierschutzszene auf dem aktuellen Treffen von CITES in Sotschi unterdrückt. Der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) und der Deutsche Jagdverband (DJV) fordern eine Beteiligung lokaler Bevölkerungsgruppen und indigener Völker an Entscheidungsprozessen von CITES, wie es beim Übereinkommen für die biologische Vielfalt (CBD) der Fall ist.

"Stellen Sie sich vor, eine afrikanische Naturschutzorganisation nähme Einfluss auf die künftige Nutzung deutscher Wälder ohne Beteiligung des kommunalen oder privaten Waldbesitzers. Das spiegelt die Absurdität des Verfahrens in Sotschi wieder", so Dr. Dirk-Henner Wellershoff, CITES-Beauftragter im DJV-Präsidium.

Durch Tiere wie Löwe oder Elefant kommt es in der Nähe menschlicher Siedlungen zu teils lebensbedrohlichen Situationen, zu Ernteschäden oder Verlusten von Nutztieren. Menschen, die mit Löwe oder Elefant leben müssen, setzen sich nur dann für deren Schutz ein, wenn ihnen daraus ein Wert entsteht. Ein Beispiel, wie örtliche Bevölkerungsgruppen von dieser Wertschöpfung profitieren können, sind Einnahmen aus nachhaltiger Jagd. Entfallen diese, wird das Wildtier zum Konkurrenten des Menschen und als solcher verfolgt und vertrieben. Selbst Regierungen, die bei CITES die Entscheidungsträger stellen, verschweigen unter dem Einfluss der Lobbyarbeit von Organisationen wie der Born Free Foundation diese Erkenntnis. Die Einbeziehung lokaler und indigener Bevölkerungsgruppen - die wesentlicher Bestandteil im Übereinkommen für die biologische Vielfalt (CBD) ist - wird massiv torpediert.

Der ehemalige Generalsekretär des CITES-Kongresses, Willem Wijnstekers, bringt es auf den Punkt in Sotschi: "Es ist eine Schande, wie das Thema Beteiligung von Communities bei der Entscheidungsfindung von CITES bisher behandelt wird. Die Arbeitsgruppe, die damit betraut ist, Details auszuarbeiten, muss weiterhin nach annehmbaren Lösungen suchen."

"Der CIC unterstützt die Beteiligung lokaler Bevölkerungsgruppen und indigener Völker an der Entscheidungsfindung von CITES, da diese Menschen tagtäglich mit den Konsequenzen der CITES-Beschlüsse leben müssen", sagt Tamás Marghescu, Generaldirektor des Internationalen Rates zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC).  

Wenn überhaupt, sei erst im Mai 2019 mit Resultaten zu rechnen, die frühestens 2022 weiter diskutiert würden.

Die Bläser aus Ottmannshausen gewinnen die Klasse "Es". Bereits 2006 wurden sie Europameister, damals im Fürst-Pless-Horn-Blasen. 21 Gruppen aus 7 Nationen traten im slowakischen Levoča gegeneinander an.

Am vergangenen Wochenende fand in Levoča (Slowakei) die 2. Europameisterschaft im Jagdhornblasen statt. Für Deutschland traten die Thüringer Jagdhornbläser aus Ottmannshausen an und wurden Europameister in der Klasse "Es". Es ist bereits ihr zweiter Europameistertitel nach dem Erfolg 2006 in Dänemark im Fürst-Pless-Horn-Blasen. In Klasse B (Fürst-Pless, gemischt und Parforcehorn B) kamen die Sieger aus Budapest. Insgesamt 21 Bläsergruppen aus 7 Nationen nahmen am Wettbewerb teil, wobei manche Gruppen sogar in beiden Kategorien starteten. Steffen Liebig, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbands (DJV) und zuständig für das Jagdhornblasen, begleitete die Thüringer Bläser, die für den DJV starteten, und sagte: "Dieser Titel ist der Beleg dafür, dass wir in Deutschland viel Wert auf das jagdliche Brauchtum legen." Bundesbläserobmann Jürgen Keller fungierte in der Slowakei als Wertungsrichter für Deutschland.

Bereits aus der Qualifikationsrunde gingen die Thüringer mit der höchsten Punktzahl in die zweite Wettbewerbsrunde. Die drei besten Gruppen - zwei aus TJürgen Keller (ganz links), Steffen Liebig (ganz rechts) und die Jagdhornbläser aus Ottmannshausenschechien, eine aus Deutschland - bliesen um den Titel. Der internationale Wettbewerb zeichnete sich durch ein sehr hohes Niveau und besondere Leistungsdichte aus. Die Richter bestätigten den Thüringer Jagdhornbläsern musikalische Ausdrucksstärke, Entschlossenheit, jugendliche Frische, freundliches und bescheidenes Auftreten mit Höchstpunktzahlen. Auch die Reaktion des Publikums ließ bereits während des Vortrags den Erfolg erahnen. Die feierliche Preisverleihung fand in der Basilika von Levoča, gelegen am Fuße der hohen Tatra, im Anschluss an eine Hubertusmesse statt.

"Die Annahme ist völlig falsch, dass andere Tourismusformen die Jagd ersetzen könnten": In einem Brief wendet sich die Namibische Staatsregierung gegen das von Kalifornien geplante Importverbot bestimmter Trophäen. CIC und DJV begrüßen, dass sich die Namibische Regierung uneingeschränkt zur Bedeutung der Jagd für die Biodiversität des Landes bekennt.

In einem Schreiben wendet sich Theofilus Nghitila, seit Neuem Staatssekretär des Namibischen Umwelt- und Tourismusministeriums, an den Gouverneur des Staates Kalifornien, Edmund G. Brown. Darin bringt Nghitila zum Ausdruck, welche weitreichenden negativen Konsequenzen der von der kalifornischen Regierung geplante "Iconic African Species Protection Act" für sein Land, seine Bevölkerung und den Artenschutz hätte. Die deutsche Delegation des Internationalen Rates zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) und der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßen die offenen Worte der Namibischen Regierung und das klare Bekenntnis eines ganzen Landes zu nachhaltiger Jagd.

"Die Annahme ist völlig falsch, dass andere Tourismusformen die Jagd ersetzen könnten.", schreibt Theofilus Nghitila in seinem offenen Brief und ergänzt: "Gut funktionierender Fototourismus mag eine wettbewerbsfähige Form der Landnutzung für wenige ausgewählte Gebiete sein, sofern diese pittoresk und leicht zugänglich sind. Große Teile Namibias entsprechen diesen Anforderungen aber nicht." Die für den Fototourismus notwendige Infrastruktur erfordere massive, landschaftsverändernde Investitionen. Maßnahmen wie Straßenbau, Vergrößerung von Flugplätzen oder der Bau von Hotelanlagen hätten negative ökologische Wirkungen. Gastjäger jedoch bevorzugen laut CIC und DJV Regionen, die natürlich geblieben sind. Sie werden gerade von Landschaften angezogen, die keine Tourismusinfrastruktur aufweisen.

40 Jahre Erfahrung mit nachhaltiger Nutzung von Wildtierbeständen, wachsende Bestände außerhalb von Nationalparks

Namibia blickt auf annähernd 40 Jahre Erfahrung in der nachhaltigen Nutzung seiner Wildtierbestände zurück. Diese haben sich in dieser Zeit In einem Brief wendet sich die Namibische Staatsregierung gegen das von Kalifornien geplante Importverbot bestimmter Trophäenverdreifacht. Wo die die Jagd politischem Druck weichen muss, bestimmen bald Ziegen, Rinder, Schafe das Landschaftsbild, die mit dem noch vorhandenen Wild um das Grasland konkurrieren. Natürlich vorhandene Großraubtiere wie Hyänen, Leoparden und Löwen erkennen Vieh als einfache Beute und kommen dadurch mit dem Menschen in Konflikt. In diesem Konflikt können sie nur unterliegen, wie Bilder von vergifteten Löwen in Kenia zeigen, wo die Jagd seit den 1970er Jahren verboten ist.

In Namibia dagegen wachsen die Populationen der Großraubtiere auch außerhalb der Nationalparks, weil sie für die Menschen einen Wert darstellen. Diesen Wert erhalten sie überwiegend durch Jagd. Das Land beherbergt heute den größten Bestand an Spitzmaulnashörnern, Giraffen, Geparden und Leoparden aller afrikanischen Staaten. Gab es 1995 noch 7500 Elefanten in Namibia, so sind es heute 20.000 mit zunehmender Tendenz. Ein Anstieg dieser Arten ist in erster Linie außerhalb von Nationalparks zu verzeichnen.

"Iconic African Species Protection Act": Katastrophale Auswirkungen auf die ländliche Bevölkerung

Jagdbeschränkungen, wie sie der "Iconic African Species Protection Act" nach sich ziehen würde, lehnt Staatssekretär Theofilus Nghitila ab. Solche Importverbote haben negative Folgen für die Arten, für deren Schutz sie eigentlich sorgen wollen: "Wichtig ist, dass Namibia durch den Einsatz wirksamer ökonomischer Anreize den Abwärtstrend, der die Wildtierpopulationen in den meisten anderen afrikanischen Ländern kennzeichnet, umgekehrt hat. Diese Anreize werden durch die vorliegende Gesetzesvorlage unterminiert", so Nghitila. Dem Land drohe der Verlust von vielen Arbeitsplätzen auf Farmen und in Conservancies, auf denen Wildtiere erfolgreich zusammen mit Nutzvieh bewirtschaftet werden. Jagdbeschränkungen durch Importverbote für Trophäen hätten katastrophale Auswirkungen auf die ländliche Bevölkerung wie zum Beispiel indigene Volksgruppen wie die San oder Himba.

"Wir begrüßen das öffentliche Statement von Staatssekretär Nghitila und können uns seiner Aufforderung nur anschließen, dass Kritiker der Auslandsjagd sich vor Ort ein eigenes Bild machen sollten. Die Jahresversammlung 2019 des CIC wird in Namibias Hauptstadt Windhoek stattfinden. Wir laden Journalisten herzlich zu unserer Konferenz Anfang Mai ein. Interessierte Medienvertreter werden im Vorfeld und im Anschluss an die Konferenz die Möglichkeit haben, sich selbst von der Nachhaltigkeit der Jagd in Namibia zu überzeugen.", so Dr. Wilhelm von Trott zu Solz, Leiter der deutschen Delegation des CIC.

Pressemitteilung abonnieren