Im Vergleich zu 2009 hat sich die Anzahl der Prüfungsteilnehmer 2018 fast verdoppelt: In Deutschland legten über 20.000 Menschen die Jägerprüfung ab. Davon bestanden 19 Prozent nicht. Die meisten Prüflinge gab es in Niedersachsen.

Immer mehr Deutsche machen die Jägerprüfung. Im Jahr 2018 waren es über 20.000* Prüflinge, hat der Deutsche Jagdverband (DJV) ermittelt. Im Vergleich zu 2009 sind das 99 Prozent mehr Jagdschüler. Der Jagdschein wird nicht ohne Grund „Grünes Abitur“ genannt: Ein Fünftel der Schüler bestand die Prüfung nicht. Spitzenreiter in der Jägerausbildung war 2018 Niedersachsen mit rund 5.000 Prüfungsteilnehmern. Gefolgt von Baden-Württemberg mit rund 2.860 Teilnehmern und Bayern mit etwa 2.200**.

Eine aktuelle Jungjägerbefragung des DJV ergab ein steigendes Interesse bei Frauen für die Jagd. In den Jägerkursen liegt die Frauenquote derzeit bei knapp einem Viertel, das sind plus 20 Prozent gegenüber 2011. Die persönlichen Gründe für eine Ausbildung zum Jäger sind vielseitig. 77 Prozent gaben an, gerne in der Natur zu sein. Für rund 54 Prozent der Jungjäger ist die Jagd ein wichtiger Beitrag zum angewandten Naturschutz. Bei älteren Teilnehmern ist das Bewusstsein für die Natur mit 92 Prozent besonders stark ausgeprägt. Die jüngeren Teilnehmer setzen mit 36 Prozent meist eine Familientradition fort. Das Durchschnittsalter der weiblichen Prüflinge liegt bei Frauen 35 Jahren, Männer sind 36 Jahre alt.

Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und Inhalten der Jägerprüfung für angehende Jägerinnen und Jäger gibt es in der Broschüre „Der Weg zum Jagdschein“.

*Rheinland-Pfalz und Bremen: Werte 2017 / **ohne Novemberprüfung

Ein Jäger hat einen Wolf getötet, weil dieser sich nicht abhalten ließ Jagdhunde zu attackieren. Ob der Jäger sich auf Notstand berufen kann, erläutert Anwalt Dr. Heiko Granzin im DJV-Interview.

Vergangene Woche hat ein Jäger einen Wolf mit einem Schuss getötet, weil sich dieser auch mit Rufen und Warnschuss nicht davon abhalten ließ, mehrere Jagdhunde zu attackieren. Es kam dabei zu nicht unerheblichen Verletzungen. Der Jagdleiter und Revierinhaber hat umgehend die Polizei gerufen, diese erstattete gegen den Schützen Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Inwieweit sich der Jäger auf Notstand berufen kann und wie wahrscheinlich es ist, dass die Staatsanwaltschaft weiter ermittelt, erläutert Anwalt Dr. Heiko Granzin, der den Jäger vertritt, im DJV-Interview.

DJV: Ein Wolf hat bei einer Bewegungsjagd angeblich Jagdhunde attackiert und ließ auch nach Rufen und Warnschuss

nicht ab. Wie hat sich die Situation für den Schützen genau dargestellt?

Dr. Granzin: Der Schütze befand sich südlich von Berlin auf einer Drückjagd. Sein Hochsitz lag an einem Wirtschaftsweg mit Blickrichtung auf einen Altholzbestand und eine dahinter liegende Lichtung. Nach Beginn des Treibens lief ein Wolf in etwa 10 Meter Entfernung am Stand des Schützen vorbei zur Lichtung. Aus einem dahinter liegenden dichten Fichtengebüsch kamen kurz danach Rehe auf die Lichtung. Der Wolf reagierte auf die Rehe und machte kehrt. Etwa 100 Meter vom Schützen entfernt stieß er auf der Lichtung auf die Fährte der Jagdhunde, die den Rehen gefolgt waren. Der Wolf stellte die Jagdhunde unmittelbar und versuchte sofort, sich in einem zu verbeißen. Der Schütze versuchte durch Schreien und Rudern mit den Armen den Wolf zu vertreiben. Schließlich feuerte er einen Warnschuss ab. Als dem Schützen klar wurde, dass der angefallene Jagdhund in Kürze vom Wolf getötet werden würde, gab er einen gezielten tödlichen Schuss auf den Wolf ab.


Gab es Zeugen für den Vorfall?

Das gesamte Geschehen war für den Jäger auf dem Nachbarstand einsehbar. Dieser hatte bereits die erste Annäherung des Wolfes bemerkt und die Situation durchgehend mit seinem Fernglas beobachtet. Der Schütze meldete die Erlegung des Wolfes der Jagdleitung, die den Wolfsbeauftragten und die Polizei hinzuzog. Der Zeuge bestätigte später auch gegenüber der Polizei die Darstellung des Sachverhaltes durch den Schützen.

Wie geht es dem Schützen damit und wie geht es den betroffenen Hunden?

Der Schütze empfindet die Situation – insbesondere das große öffentliche Interesse – als belastend. Er sagt, er hätte es schlichtweg nicht ausgehalten, zusehen zu müssen, wie die Jagdhunde getötet würden. Den betroffenen Hunden geht es vergleichsweise gut. Dank des rechtzeitigen Eingreifens des Jägers ist es bei oberflächlichen Verletzungen geblieben, die aller Voraussicht nach folgenlos ausheilen werden.

Wie beurteilen Sie das Handeln Ihres Mandanten in Hinblick auf eine Notstandslage nach § 34 StGB?

Nach meinem Dafürhalten hat der Mandant eindeutig gerechtfertigt gehandelt. Der Wolf hat die Jagdhunde unmittelbar angegriffen. Ein durchschnittlicher Jagdhund ist einem Wolf physisch weit unterlegen. Der Angriff hätte zweifelsohne schwerste Verletzungen oder den Tod von mindestens einem der eingesetzten Hunde bedeutet. Im Rahmen der Rechtsgüterabwägung, die nach dem Notstandsparagraf vorgenommen werden muss, hat der Schütze eine richtige Abwägung zugunsten des Jagdhundes vorgenommen. Nachdem er aus seiner Sicht alle möglichen Eskalationsstufen durchlaufen hatte, gab es für ihn keine andere Wahl, als zu schießen. Er schützte das Eigentumsrecht am wertvollen, ausgebildeten Jagdhund. Zudem ist der emotionale Wert eines Jagdhundes für den Halter monetär schlichtweg nicht zu beziffern. In vielen Bundesländern haben Halter von Jagdhunden derzeit keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen wie er für Nutztierhalter gilt.  

In Schweden gibt es mittlerweile gesetzliche Grundlagen, die einem Jäger erlauben, einen Wolf bereits vor dem eigentlichen

Angriff auf Nutztiere oder Hunde zu töten, wenn er auf Rufe und Warnschüsse nicht reagiert. Was empfehlen Sie dem deutschen Gesetzgeber?

Bereits nach der aktuellen Rechtslage ist eine entsprechende Notstandshandlung dann gerechtfertigt, wenn die Situation „jederzeit in einen Schaden umschlagen“ könnte. Wenn ein Wolf sich durch angemessene Mittel nicht vertreiben lässt, dann ist mit einem Angriff zu rechnen. Wie in Schweden sollten wir ebenfalls klären, wie man nach dem Durchlaufen verschiedener Eskalationsstufen mit einem Wolf umgeht. Zudem muss der hohe Schutzsstatus des Wolfes abgeschwächt werden. Die Tötung eines übergriffigen Wolfes bedürfte dann keiner vorherigen komplexen Rechtsgüterabwägung auf Grundlage des Notstandsparagrafen.

 

Rechtsanwalt Dr. Heiko Granzin, Jahrgang 1970, ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und trägt seit 2004 den Fachanwaltstitel sowohl im Arbeitsrecht als auch im Strafrecht.

Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt liegen im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsbußgeldrecht sowie aufgrund seiner eigenen Leidenschaft für die Jagd und das Ländliche im Jagdrecht.

 

Jäger veröffentlichen Monitoringdaten – Der WILD-Bericht 2017 liegt vor. Im Fokus stehen neben dem Niederwild auch invasive Arten wie Waschbär und Marderhund sowie verschiedene Wildgänse. Insgesamt haben Jäger Daten zu 17 Tierarten erhoben.

Anlässlich der Internationalen Grünen Woche (IGW) veröffentlicht der Deutsche Jagdverband (DJV) den Jahresbericht 2017 des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD). Dafür wurde eine Flächendeckende Erfassung von 17 Wildarten auf einer Fläche von 13 Millionen Hektar ausgewertet, das sind 39 Prozent der Jagdfläche Deutschlands. An der deutschlandweiten Erfassung haben sich knapp 25.000 Revierinhaber beteiligt. Der 76 Seiten starke Bericht umfasst umfangreiche Daten zur bundesweiten Verbreitung und Populationsentwicklung der Wildarten. Die Ergebnisse sind mit aussagekräftigen Karten und Grafiken illustriert.

Besonders alarmierend ist die Entwicklung des Rebhuhns. Das Ergebnis des WILD-Berichts: nur noch 64.000 Brutpaare gibt es in Deutschland. Das Verbreitungsgebiet der für die Feldflur charakteristischen Vogelart ist in den vergangenen acht Jahren um ein Drittel geschrumpft. Damit kommt das Rebhuhn 2017 nur noch in 24 Prozent der ausgewerteten Jagdreviere vor. Anlässlich der IGW macht der DJV daher mit dem Schwerpunktthema „Lebensraum Feldflur“ in Halle 4.2, Stand 200, auf den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt im Offenland aufmerksam.

Ein weiterer Schwerpunkt im aktuellen WILD-Bericht ist die Verbreitung tierischer Einwanderer. Das Monitoring gibt detaillierte Auskunft über Jagdstatistiken und Verbreitung von Waschbär und Marderhund. Auffallend: Der Waschbär kam 2017 in mehr als der Hälfte der Reviere in Deutschland vor- eine Verdopplung in elf Jahren. Weiterhin ansteigend ist das Vorkommen von Grau-, Kanada-, Nonnen-, Nil- und Rostgans. Das Verbreitungsgebiet der Graugans hat sich innerhalb von acht Jahren um 58 Prozent vergrößert. Die invasive Art Nilgans kommt sogar in 71 Prozent mehr Revieren vor als noch 2009. Die wissenschaftlichen Gastbeiträge zu Mink und Gänsemanagement geben zusätzliche Einblicke in die thematischen Schwerpunkte.

Das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands ist eine Initiative des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und seiner Landesjagdverbände. Jäger erfassen und dokumentieren bereits seit 2001 gemeinsam mit Wissenschaftlern bundesweit die Verbreitung und Bestandsentwicklung ausgewählter Wildarten auf wissenschaftlicher Basis.

Den aktuellen WILD-Bericht 2017 sowie weitere Informationen zum Projekt gibt es ab sofort hier.

Bis zum 31. März 2019 können bis zu zwei Exemplare gratis bei der DJV-Service GmbH angefordert werden. Ab drei Exemplaren werden die anfallenden Versandkosten berechnet. Ab April ist der WILD-Bericht dann kostenfrei zzgl. Versandkosten im DJV-Shop.de bestellbar.

Bestelladresse:

DJV-Service GmbH
Friesdorfer-Str. 194a
53175 Bonn
Tel. 0228 / 3 87 290-0
E-Mail: info@djv-service.de

 

Medienberichten zufolge hat ein Wolf in Brandenburg mehrere Jagdhunde bei einer Drückjagd attackiert und ließ sich auch nicht durch Rufen und Warnschuss vertreiben. Ein Jagdgast hat den Wolf dann getötet. Es wäre der erste Vorfall in Deutschland, der für den Wolf tödlich endet. Der DJV fordert eine lückenlose Aufklärung des Falls und Rechtssicherheit für Jäger.

Bereits vergangenen Freitag soll ein Wolf mehrere Jagdhunde während einer Bewegungsjagd in Brandenburg attackiert haben - in direkter Nähe eines Jägers auf einem Hochsitz. Medienberichten zufolge habe dieser durch Rufe und einen Warnschuss erfolglos versucht, den Wolf zu vertreiben und ihn schließlich getötet. Es wäre der erste Fall eines Wolfsangriffs auf Hunde während der Jagd in Deutschland, der für den Wolf tödlich endet. Der Deutsche Jagdverband (DJV) nimmt den Vorfall sehr ernst und fordert eine schnelle und lückenlose Aufklärung der Geschehnisse.

"Wir brauchen dringend Rechtssicherheit für alle Jägerinnen und Jäger. Sie müssen wissen, wie sie sich in einem derartigen Notstand verhalten sollen", sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Hunde seien unentbehrliche Jagdhelfer und Familienmitglieder, die es zu schützen gelte. An Jäger und andere Hundebesitzer appelliert der DJV, bei vermeintlichen Angriffen durch Wölfe umgehend einen Tierarzt einzuschalten und eine DNA-Probe sichern zu lassen. Der Nachweis von Wolf-DNA ist nur wenige Stunden möglich, die meisten Wunddesinfektionsmittel machen die Proben unbrauchbar.

Der DJV betont, dass der Einsatz von Jagdhunden unerlässlich ist für die tierschutzgerechte Jagd - auch in Wolfsgebieten: Ohne diese können beispielsweise Wildschweine nicht effektiv bejagt werden. Die Bestände sollen allerdings reduziert werden, um das Risiko der möglichen Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu minimieren. Pflanzenfresser wie Hirsch und Reh fressen junge Bäume oder schälen Baumrinde. Damit der Wald nachwachsen kann, müssen die Bestände angepasst werden - unerlässlich sind dabei ebenfalls gut ausgebildete Hunde. 

In Deutschland mehren sich Wolfsangriffe auf Hunde. In Skandinavien, wo sich der Wolf schon länger etabliert hat, wurden von 1995 bis Mai 2018 genau 617 Wolfsangriffe auf Hunde registriert. 400 der Angriffe endeten für den Hund tödlich, so das Norwegian Institute for Nature Research in einer aktuellen Pressemeldung. Nach Auskunft des schwedischen Jagdverbandes gibt es derzeit etwa 25 Wolfsattacken jährlich auf Jagdhunde in Schweden und Norwegen zusammen. Nach einer Gesetzesänderung vor wenigen Jahren ist es schwedischen Jägern erlaubt, einen Wolf bereits zu töten, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Zuvor muss versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse in den Boden zu vertreiben. Die meisten Wolfsangriffe finden in Skandinavien von Oktober bis Dezember statt.

Das Tierfund-Kataster ermöglicht erstmals eine bundesweit einheitliche Erfassung von Wildunfällen. Mit der neu gestalteten App können Tierfunde schneller gemeldet werden.

Für das Tierfund-Kataster hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute eine neue, benutzerfreundlichere App vorgestellt. Mit der kostenlosen Anwendung für Android und iPhone lassen sich die Daten intuitiv innerhalb weniger Klicks schnell von unterwegs erfassen. Standort und Zeitpunkt werden automatisch ermittelt und relevante Daten abgefragt.

Die App ermöglicht es erstmals, Wildunfälle bundesweit einheitlich zu erfassen. Eine wichtige Grundlage, um künftig Schwerpunkte zu erkennen und zu entschärfen. Die App wird auch für die Seuchenprävention genutzt. Jäger, Landwirte und andere Interessierte können Todfunde von Wildschweinen eingeben, die zuständige Veterinärbehörde wird automatisch informiert. So lässt sich beispielsweise ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest schnell erkennen, die Behörde leitet dann Gegenmaßnahmen ein.

Auch ohne Internet können die Funde eingegeben und auf dem Smartphone gespeichert werden. Neu: Ein rotes Icon erinnert an das spätere Versenden der Daten. Das Hochladen eines Fotos hilft Wissenschaftlern bei der Artbestimmung. Weitere Neuerung: Über einen Filter können eigene sowie Tierfunde anderer Nutzer angesehen werden. Dadurch kann sich jeder einen Überblick der gemeldeten Tiere in der Region verschaffen. Nicht zuletzt punktet die neue App Version mit einem modernen und übersichtlichen Design.

Die alte Tierfund-Kataster-App auf dem Smartphone wird durch ein einfaches Update automatisch aktualisiert. Insgesamt wurden bereits 55.000 Tierfunde gemeldet. Die Wissenschaftler der Universität zu Kiel werten die gesammelten Daten von aktuell über 10.000 Nutzern aus und ermitteln Unfallschwerpunkte, um Verkehrswege sicherer für Mensch und Tier zu gestalten.

Helfen auch Sie Straßen sicherer zu machen! Werden Sie aktiv und melden sie Wildunfälle unterwegs mit der neuen Tierfund- Kataster-App. Weitere Informationen zum Tierfund-Kataster finden Sie unter: www.tierfund-kataster.de

 

Wissenswertes zur Fangjagd in Deutschland: Der DJV stellt auf der Internationalen Grünen Woche 2019 eine neue Broschüre vor. Die Fangjagd gewinnt stetig an Bedeutung. Jährlich wächst beispielsweise die Zahl der dämmerungsaktiven Neozoen Waschbär und Marderhund, deren Bestände reduziert werden sollen. 

Auf der Internationalen Grünen Woche hat der DJV heute die neue Broschüre „Wissenswertes zur Fangjagd in Deutschland“ vorgestellt. Die 27-seitige Broschüre im handlichen A5-Format bietet Jägern und Nichtjägern einen guten Überblick über Anwendungsbereiche von Fallen, Fangsystemen und gesetzliche Grundlagen.

In den vergangenen Jahren hat die Fangjagd zunehmend an Bedeutung gewonnen, insbesondere für die Bejagung des Waschbären, der sich weiter ausbreitet. Laut aktuellen Monitoringdaten haben Jäger im Jagdjahr 2017/18 über 170.000 Individuen erbeutet - 28 mal mehr als 20 Jahre zuvor. Über ein Drittel davon wurden mit Lebendfallen gefangen.

Invasive Tierarten wie der Waschbär müssen laut EU-Verordnung im Bestand eingedämmt werden. Zahlreiche Artenschutzprojekte enthalten zudem als wichtige Managementsäule die Bejagung von weiteren Raubsäugern wie dem heimischen Fuchs. Die zumeist dämmerungs- und nachtaktiven Beutegreifer können erst durch den professionellen Einsatz von Fallen effektiv reduziert werden.
 

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat in einem Schreiben an die Verbände signalisiert, dass Änderungen des Waffengesetzes im Bezug auf die Nutzung von Schalldämpfern bundesweit Klarheit schaffen könnten. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und Partnerverbände begrüßen das Vorhaben und drängen auf eine bundeseinheitliche Lösung.

Alle Jäger sollen künftig ein waffenrechtliches Bedürfnis für die Nutzung von Schalldämpfern für die Jagd anerkannt bekommen. Mit einer Änderung des Waffengesetzes könne die sehr unterschiedliche Praxis in den Bundesländern auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden. Dies hat das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf ein Schreiben des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Forum Waffenrechts in Aussicht gestellt. Die Verbände hatten nach dem anderslautenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2018 eine Klarstellung auf Bundesebene gefordert. Der DJV begrüßt diesen Schritt hin zu rechtlicher Klarheit für alle Jäger und insbesondere hin zu einem wirksamen Gehörschutz. 

In den letzten Jahren haben immer mehr Bundesländer ein Bedürfnis für Jäger zur Nutzung von Schalldämpfern anerkannt. Sie verfahren allerdings in der Genehmigungspraxis sehr unterschiedlich - in einigen Bundesländern werden nach wie vor keine Erlaubnisse erteilt. Dagegen wurde in vielen Bundesländern bestehende jagdrechtliche Verbote inzwischen aufgehoben. Die Länder haben damit unter anderem auf die Einschätzung des Bundeskriminalamtes reagiert, dass dem Einsatz von Schalldämpfern keine Sicherheitsbedenken entgegenstehen. Schalldämpfer können den Mündungsknall zwar wirksam reduzieren, so dass Gehörschäden vermieden werden können. Der Schuss bleibt dennoch deutlich hörbar, etwa so laut wie ein startendes Düsenflugzeug. Bei Berufsjägern und Forstbediensteten verlangen auch Arbeitsschutzvorschriften Maßnahmen zur Lärmreduktion an der Quelle. Schalldämpfer werden daher heute weitgehend für sinnvoll erachtet.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte für erhebliche Verunsicherung bei Jägern und Waffenbehörden gesorgt. Auf Grund von Besonderheiten des Verfahrensrechts sah sich das Bundesverwaltungsgericht allerdings in seinem Entscheidungsspielraum eingeschränkt. Das Urteil ist daher auch nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragbar. Es wird aber auch darüber hinaus von Experten heftig kritisiert.

Das Waffengesetz wird in erster Linie zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie geändert. Das Gesetzgebungsverfahren steht allerdings noch ganz am Anfang. Derzeit laufen die Anhörungen, bevor dann die Bundesregierung den Entwurf ins parlamentarische Verfahren gibt. Nach Einschätzung des DJV ist nicht vor Ende des Jahres 2019 mit einem Abschluss zu rechnen. Der DJV hält es für wünschenswert, dass die Neuregelung spätestens im Oktober und damit zur kommenden Drückjagdsaison, in Kraft tritt.

Landnutzer fordern Schutzjagd nach skandinavischem Vorbild. Grundlage soll eine wildökologische Raumplanung sein. Für die sich schnell ausbreitenden Wölfe wird ein Akzeptanzbestand empfohlen.

Der Bestand an Wölfen in Deutschland wächst jährlich um etwa 30 Prozent, wobei sich die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern bislang lediglich auf unterschiedlichen Bestandsniveaus vollzieht. Nach Schätzungen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) leben inzwischen über 1.000 Tiere in Deutschland, eine Verdopplung innerhalb von drei Jahren ist realistisch. Damit nehmen die Konflikte weiter zu. Die Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer unter dem Dach des Aktionsbündnisses Forum Natur (AFN) haben deshalb heute anlässlich der Amtschefkonferenz der Agrarministerien ein neues Managementkonzept für den Wolf vorgelegt und fordern für die Zukunft ein aktives Eingreifen in die Wolfsbestände. Die wissenschaftliche Beratung hat Professor Dr. Dr. Sven Herzog von der Universität Dresden übernommen.

„Der Wolf hat in Deutschland ein Existenzrecht. ‚Willkommen Wolf‘ allein reicht aber nicht“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Es sei eine gesamtgesellschaftliche Entscheidung, wie viele Wölfe Deutschland vertrage. Sonst drohe der komplette Akzeptanzverlust, so Dammann-Tamke. Die AFN-Verbände regen für die Zukunft ein aktives Bestandsmanagement nach dem Vorbild der skandinavischen Schutzjagd an. Grundlage ist ein vorab festgelegter Akzeptanzbestand: Die einzelnen Bundesländer sollen ihren individuellen Beitrag zum günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation leisten und gleichzeitig nach oben eine Grenze definieren, die weiterhin die gerade auch naturschutzfachlich dringend notwendige Weidetierwirtschaft garantiert.

Basis für den Schutzjagdansatz ist eine wildökologische Raumplanung. Demnach gibt es drei Kategorien. In Wolfsschutzarealen soll sich der Wolf unbeeinflusst entwickeln können, etwa in großen Waldgebieten oder auf Truppenübungsplätzen. In Wolfsmanagementarealen soll der Wolf grundsätzlich toleriert sein, seine Bestände aber auf Basis der individuellen Akzeptanzgrenzen in den Ländern reduziert werden. In Wolfsausschlussarealen sollen territoriale Wolfsrudel nicht toleriert werden, insbesondere in Hinblick auf die Gefahrenabwehr. Urbane Gebiete gehören dazu ebenso wie der alpine Raum oder Weidetierhaltung mit großem Konfliktpotenzial.

Vor allem in Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen werden Forderungen nach einem aktiven Wolfsmanagement in der politischen Diskussion bereits jetzt laut, weitere Länder werden folgen. Nach Ansicht des AFN sind die Wolfsvorkommen in Deutschland Teil einer baltisch-osteuropäischen Population mit mittlerweile über 8.000 Individuen, deren günstiger Erhaltungszustand zweifelsfrei gesichert ist. Damit widersprechen die Nutzerverbände dem Bundesamt für Naturschutz. Die Herausgeber des Managementkonzepts für den Wolf weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser laufend fortgeschrieben werden muss.

Die Broschüre "Wildtiermanagement Wolf - Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft Deutschlands" erhalten Sie hier.

 

Die afrikanische Nilgans hat ihr Verbreitungsgebiet in Deutschland innerhalb von acht Jahren um 71 Prozent ausgedehnt. Bei der nordamerikanischen Kanadagans sind es sogar plus 91 Prozent. Der DJV fordert für die invasive Nilgans eine einheitliche flächendeckende Bejagung, um heimische Arten zu schützen.

Die ursprünglich aus Afrika stammende Nilgans erobert Deutschland: 2017 meldeten deutlich mehr als ein Drittel der Reviere ein Vorkommen - das sind 71 Prozent mehr als acht Jahre zuvor. Mehr als verdoppelt hat sich im selben Zeitraum der Anteil der Reviere mit Brutpaaren auf 23 Prozent. Die aus Nordamerika stammende Kanadagans  - die größte in Mitteleuropa lebende Gänseart - breitet sich sogar noch schneller aus: 2017 meldeten Jäger ihr Vorkommen in knapp einem Viertel der Reviere - ein Plus von 91 Prozent gegenüber 2009. Die Zahl der Reviere mit Brutpaaren hat sich um das 1,3-fache erhöht und lag 2017 bei 8 Prozent. Insgesamt haben sich am Monitoring Reviere mit einer Gesamtfläche von 12,5 Millionen Hektar beteiligt - das entspricht  knapp 40 Prorzent der gesamten Jagdfläche Deutschlands. Damit ist das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) einzigartig in seiner Dimension. Initiiert hat es der Deutsche Jagdverband (DJV) gemeinsam mit seinen Landesjagdverbänden vor fast zwei Jahrzehnten.

DJV fordert bundesweite Jagd auf Nilgänse

Die Nilgans hat ihren Verbreitungsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen, dort kommt sie mittlerweile in 60 Prozent der Reviere vor. Die aktuellen Monitoring-Daten zeigen, dass sich die afrikanische Gänseart nach Osten und Süden ausbreitet. Seit 2017 wird sie von der Europäischen Union als invasiv eingestuft - für Deutschland besteht damit die Verpflichtung, die Ausbreitung zu unterbinden. Der DJV fordert die bundesweite Bejagung nach einheitlichen Standards, um weitere ökologische und ökonomische Schäden durch die Nilgans nachhaltig zu verhindern. Derzeit ist die Gans lediglich in neun Bundesländern jagdbar. In der Saison 2016/17 haben Jäger mehr als 20.700 Nilgänse erlegt.

Kanadagans weit verbreitet im Nordwestdeutschen Tiefland

Das Hauptvorkommen der Kanadagans liegt im Nordwestdeutschen Tiefland mit Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hamburg. Dort meldeten bis zu drei Viertel der Reviere die Anwesenheit der Gans. Das größte Vorkommen an Brutvögeln liegt in Nordrhein-Westfalen: In jedem vierten Revier haben Jäger Nachwuchs gesichtet. In Niedersachsen ist dies in jedem zehnten Revier der Fall.

WILD-Bericht 2017

Der gesamte WILD-Bericht 2017 wird im Januar 2019 veröffentlicht. In der 75 Seiten starken Broschüre werden Monitoring-Daten zu insgesamt 17 Tierarten veröffentlicht. Für das WILD-Projekt erheben Jäger seit 2001 bundesweit Daten zu Wildtieren. Wissenschaftler werten die Daten aus. Weitere Informationen zum Projekt gibt es hier: www.jagdverband.de/content/wild-monitoring 

 

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