Karten mit einfachen und schnellen Wild-Rezepten sind ab sofort kostenfrei über den DJV-Shop erhältlich. Das Set mit acht Motiven lässt sich gut für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen.

(Zurzeit leider vergriffen)

Wildfleisch zubereiten ist kompliziert und nur etwas für den Winter? Keineswegs, wie die neuen Rezeptkarten der Kampagne "Wild auf Wild" beweisen. Acht schmackhafte Rezepte der modernen Wild-Küche inspirieren zu jeder Jahreszeit: vom zarten Rehfilet mit Rhabarber-Spargel-Gemüse für das Frühjahr bis zur winterlichen Wildrahmsuppe von Reh oder Hirsch. Die Gerichte lassen sich einfach und schnell zubereiten und bleiben dabei vielfältig. Das Rezeptkarten-Set eignet sich zum Verschenken, für Koch-Veranstaltungen oder die eigene Küche.

Das Karten-Set ist Teil der Kampagne "Wild auf Wild": Der DJV hat für Jäger vielfältige Aktionsmittel entwickelt, um auf einfache, aber professionelle Weise für Wild und Jagd zu werben. Darunter befinden sich Roll-Ups, Broschüren, Plakate, Servietten und vieles mehr. Diese lassen sich einfach kombinieren und ermöglichen so einen überzeugenden Auftritt auf Märkten, Messen oder Festen. Weitere Informationen gibt es im Internet: https://djv-shop.de sowie www.wild-auf-wild.de.

Erhältlich sind die kostenfreien Rezeptkarten (Versandkosten: 3 Euro bei einer Bestellung bis 14 Sets; 5,90 Euro ab 15 Sets) und weiteres Aktionsmaterial online auf https://djv-shop.de. Eine schriftliche oder telefonische Bestellung ist möglich bei der DJV-Service GmbH, Friesdorfer Straße 194a, 53175 Bonn, Telefon: (02 28) 38 72 90-0, Fax: (02 28) 38 72 90-25, E-Mail: info@djv-service.de.

Auf jagdverband.de gibt es ab sofort Wild-auf-Wild-Motive zum Herunterladen: verschiedene Internet-Banner und Füllanzeigen für Zeitungen und Zeitschriften machen Werbung für Wild aus der Region.

„Wie möchten Sie Ihr Fleisch?“ – „Wild!“ Der DJV stellt ab Mai 2017 auf seiner Webseite www.jagdverband.de moderne Werbeanzeigen zur Kampagne Wild auf Wild für Food-, Lifestyle- und Jagdpresse zur Verfügung. Diese werben mit verschiedenen Motiven und in unterschiedlichen Formaten für Wildfleisch aus der Region. Zudem gibt es für den Internetauftritt Werbebanner in mehreren Größen.

Insgesamt 13 verschiedene Varianten der Füllanzeige können Redaktionen herunterladen, um die Kampagne Wild auf Wild zu unterstützen: www.jagdverband.de/content/füllanzeigen. Die offenen Dateien lassen sich der individuellen Spaltengröße anpassen. Abweichende Bildformate stellt der DJV auf Anfrage zur Verfügung.

Regionales Wildbret aus nachhaltiger Jagd ist ein ursprüngliches Lebensmittel und liegt damit im Trend: Acht von zehn Deutschen schätzen es als gesundes und natürliches Lebensmittel, ergab eine DJV-Umfrage. Die Kampagne Wild-auf-Wild richtet sich mit zahlreichen Aktionsmitteln an Jäger, die ihren Auftritt auf Märkten, Messen oder Festen verbessern wollen. Und an Verbraucher: Auf der Internetseite wild-auf-wild.de gibt es moderne Rezepte, Küchentipps sowie eine Postleizahlensuche für Fleischanbieter und Restaurants. Auch auf Facebook und YouTube finden Wildbret-Fans aktuelle Informationen zur Kampagne, interessante Rezepte und viele Tipps.

Waffen müssen künftig in Schränken der Sicherheitsstufe Null aufbewahrt werden. Der Deutsche Jagdverband begrüßt Nachbesserungen beim Bestandsschutz.

Der Bundestag hat gestern Abend Änderungen des Waffengesetzes beschlossen. Die für Waffenbesitzer wichtigste Änderung betrifft die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung. Diese wurden verschärft: Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Stufe 0 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. Allerdings gilt ein Bestandsschutz für die bisher benutzen Schränke: Nach den ursprünglichen Plänen des Bundesinnenministeriums hätten sich die circa 1,5 Mio. legalen Waffenbesitzer (in erster Linie Jäger, Sportschützen und Sammler historischer Waffen) nach fünf Jahren mit neuen Waffenschränken ausstatten müssen. Nun dürfen die bereits verwendeten Schränke auch darüber hinaus weitergenutzt werden. Dies gilt auch für neu erworbene Waffen, sofern die Kapazität des vorhandenen Schrankes ausreicht. Wer nach dem Inkrafttreten der Änderung erstmals eine Waffe oder einen neuen oder weiteren Waffenschrank erwirbt, muss dagegen einen Schrank nach den neuen Normen kaufen.

DJV und FWR haben Verschärfung abgelehnt

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hatte gemeinsam mit den im Forum Waffenrecht (FWR) zusammengeschlossenen Verbänden zum Gesetzentwurf Stellung genommen und die Anpassung an aktuelle Normen zwar begrüßt, aber eine deutliche Verschärfung abgelehnt. Die bisher maßgebliche VdMA-Norm wird nicht mehr aktualisiert und überwacht, daher war eine Anpassung nachvollziehbar. Allerdings wäre nach Auffassung der Verbände eine Anpassung an die Stufen S1/S2 nach Euronorm ausreichend gewesen. „Hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke, denn illegale Waffen kämen meist aus illegalen Einfuhren und nicht aus Wohnungseinbrüchen. Hundertprozentige Sicherheit sei eine Illusion und die bisherigen Standards ausreichend, sagte Dammann-Tamke weiter. Zudem sei die Datengrundlage für eine Verschärfung nicht ausreichend.

Bestandsschutz für alte Waffenschränke ausgeweitet

Begrüßt haben die beiden Verbände allerdings einen umfassenden Bestandsschutz für Waffenschränke zugunsten der Besitzer. In ihrer Stellungnahme haben DJV und FWR weitreichende Nachbesserungen beim vorgeschlagenen Bestandsschutz gefordert, die in zentralen Punkten erfüllt wurden. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf hat der Bundestag den Bestandsschutz für Besitzer alter Waffenschränke ausgeweitet. Bisher genutzte Schränke dürfen nicht nur unbefristet weitergenutzt werden. Sondern die Regelung gilt nach den Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren auch für Mitbewohner, die ihre Waffen gemeinsam aufbewahren. Anders als im Entwurf ursprünglich vorgesehen, handelt es sich bei der fahrlässigen Falschaufbewahrung von Munition nach wie vor um eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Regierungsentwurf sollte es sich dabei künftig um eine Straftat handeln. Auch dies hatten DJV und FWR als unverhältnismäßig kritisiert.

Verfassungsschutz-Abfrage nicht verpflichtend

Die Änderung des Waffengesetzes befasst sich inhaltlich auch mit dem Anliegen des Bundesrates, für die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eine Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden verpflichtend zu machen. Diese Anliegen hatten nicht nur DJV und FWR, sondern auch die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates erfolgreich kritisiert: Eine verpflichtende Abfrage wird es auch künftig nicht geben, sie ist aber weiterhin möglich. Ein jetzt gefundener Kompromiss trägt einerseits den geäußerten Bedenken Rechnung. Andererseits werden durch eine Änderung des Waffenregister-Gesetzes die Möglichkeiten der Behörden verbessert, den Erwerb von Schusswaffen durch Personen mit verfassungsfeindlichen Motiven zu verhindern.

Weitere Änderungen betreffen insbesondere das Verwaltungsverfahren und beseitigen technische Mängel vorheriger Gesetzesänderungen. Schließlich wird eine neue, zeitlich befristete Amnestieregelung eingeführt. Damit soll es ermöglicht werden, illegal besessene Waffen und Munition straffrei bei den Behörden abzugeben. Der Bundestag hat in der gestrigen Sitzung außerdem einen weitergehenden Antrag der Grünen für ein deutlich restriktiveres Waffengesetz abgelehnt.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Änderungen treten dann nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dies kann noch mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. Mit der Umsetzung der kürzlich geänderten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie hat die aktuelle Änderung des Waffengesetzes noch nichts zu tun. Deren Umsetzung wird Aufgabe der neuen Bundesregierung nach der Bundestagswahl am 24. September 2017 sein.

Westliche Tier- und Naturschutzverbände verbreiten zum wiederholten Mal Unwahrheiten über legale Auslandsjagd und stellen sich damit gegen Artenschutz- und Anti-Wilderei-Konzepte in den Herkunftsländern. Die Forderung nach einem Einfuhrverbot von Trophäen bezeichnen afrikanische Umweltminister als „besonders schlimme Form des Neo-Kolonialismus“.

Gestern haben Tier- und Naturschutzverbände zum wiederholten Mal ein pauschales Importverbot von Jagdtrophäen „gefährdeter Arten“ gefordert und nach eigenen Angaben eine entsprechende Petition an Umweltministerin Dr. Barbara Hendricks übergeben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) stellt klar, dass es bereits heute selbstverständlich ist, dass bedrohte Arten nur dann bejagt und die Trophäen  ein- und ausgeführt werden dürfen, wenn eine solche nachhaltige Nutzung dem Erhalt der Art dient. Die Einzelheiten legen die CITES-Vertragsstaaten fest. Die EU hat weitergehende Vorschriften erlassen, um Nachhaltigkeit zu überprüfen. Der DJV begrüßt die Position des Bundesumweltministeriums, das heute die Petitionsforderung nach einem pauschalen Importstopp für Jagdtrophäen zurückwies, da dieser „aus Sicht des Naturschutzes nicht zu rechtfertigen“ ist.

Die Umweltminister zahlreicher afrikanischer Länder – darunter Südafrika, Namibia, Zimbabwe und Sambia – haben erst kürzlich das von westlichen Tier- und Naturschutzverbänden geforderte Importverbot von Trophäen aus nachhaltiger Jagd als „besonders schlimme Form des Neo-Kolonialismus“ bezeichnet. Sie machten deutlich, dass Erlöse aus der Auslandsjagd unverzichtbar für Artenschutz- und Anti-Wilderei-Projekte im südlichen Afrika sind. Umso verwerflicher ist es, dass nach dem Tod des Löwen Cecil über weltweite Anti-Jagd-Kampagnen Millionen Euro Spenden gesammelt wurden, die im Wesentlichen bei den Organisationen hängen bleiben und kaum vor Ort wirksamen Artenschutz finanzieren. Dies beklagte beispielsweise der Umweltminister von Simbabwe vor wenigen Wochen.

DJV und Internationaler Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) setzen sich gemeinsam mit den betroffenen afrikanischen Ländern für den Schutz der verbliebenen heimischen Wildtier-Populationen ein und haben sich zu einer nachhaltigen Jagd im Ausland positioniert. Für den Artenschutz ist eine vorsichtige, nachhaltige Nutzung bis heute ein wichtiges und wirksames Mittel, weil sie den Wildtieren einen Wert gibt und der örtlichen Bevölkerung vermittelt, dass der Schutz – und nicht die Bekämpfung – wilder Tiere auch in ihrem Sinne ist. Dies gilt insbesondere für Regionen, die für Tourismus unattraktiv sind. So werden Schäden an Weidevieh (etwa durch Löwen und andere Großräuber) und an landwirtschaftlichen Kulturen (etwa durch Elefanten und andere große Pflanzenfresser) häufig von den jeweiligen Regierungen durch die Einnahmen aus nachhaltiger Bejagung ausgeglichen. Andernfalls droht illegale Tötung, wie Botswana zeigt, wo Trophäenjagd seit drei Jahren verboten ist: Im Norden des Landes haben örtliche Landwirte allein in den vergangenen Monaten mehr als 60 Löwen vergiftet, weil die Schäden nicht mehr ausgeglichen werden.

„Wise use“ – die sinnvolle Nutzung von Wildtieren – ist seit langem weltweit von Jägern und bedeutenden Verbänden wie der Weltnaturschutzorganisation IUCN oder dem WWF (World Wide Fund for Nature) als Teil von Artenschutzkonzepten anerkannt.

Die Sozialversicherung teilt mit, dass erst 215.000 Wahlunterlagen verschickt wurden, der Versand aber noch läuft. Für eine Beteiligung ist es noch nicht zu spät.

Der Versand der Wahlunterlagen zur Sozialwahl läuft, ist aber noch nicht abgeschlossen, wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG) vorgestern mitgeteilt hat. Bislang sind nach SVLFG-Angaben lediglich rund 215.000 Wahlunterlagen versandt worden. Die Berufsgenossenschaft hat jetzt angekündigt, über die gesetzlich vorgesehene Frist hinaus (18. Mai) eingehende Anträge auf Wahlunterlagen zu bearbeiten und – soweit zeitlich noch möglich – Wahlunterlagen zu verschicken. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Die Wahlunterlagen müssen bis spätestens zum Wahltag am 31. Mai 2017 bei der SVLFG eingegangen sein.

Die SVLFG weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die bisher noch keinen Fragebogen für die Sozialwahl 2017 erhalten haben oder ihn nochmals benötigen, diesen über die Telefonhotline (030) 889 117 117 anfordern können. Nach Informationen, die dem Deutschen Jagdverband (DJV) vorliegen, ist die Erreichbarkeit der Hotline allerdings stark eingeschränkt. Insgesamt knapp 300 Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Sozialwahl haben Revierpächter dem DJV in fünf Tagen gemeldet. Der Dachverband der Jäger bittet darum, auch weiterhin Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Sozialwahl unter www.jagdverband.de/sozialwahl zu melden und prüft Möglichkeiten der Wahlanfechtung. Revierpächter und Eigenjagdbesitzer, die immer noch keine Unterlagen erhalten haben, sollten sich ungeachtet dessen dringend an die Hotline wenden.

Wahlberechtigt sind alle Revierinhaber (jeweils alle Mitpächter) sowie deren Ehepartner. Angeschrieben mit einem Fragebogen zur Feststellung der Wahlberechtigung wurde aber meist nur derjenige (Mit-)Pächter, an den auch der jährliche Beitragsbescheid geschickt wird. Der vorliegende Fragebogen kann entweder für die anderen Mitpächter kopiert oder bei der Hotline erneut angefordert und jeweils separat ausgefüllt werden. Außerdem muss in diesen Fällen als Nachweis eine Kopie des Pachtvertrages mitgeschickt werden. Für Ehepartner wird kein eigener Fragebogen benötigt, sie müssen aber extra angegeben werden. Nähere Informationen hat der DJV im Internet veröffentlicht unter www.jagdverband.de/sozialwahl2017.

Der DJV hat gemeinsam mit dem Bayerischen Jagdverband eine Liste zur Sozialwahl eingereicht, die aber nicht als „Liste Jagd“, sondern als „Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“, Liste 11, zugelassen wurde.

Bitte beachten:

Falls Wahlunterlagen für die Sozialwahl eingegangen sind, auf denen jedoch nicht die Liste 11 („Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“) angegeben ist, handelt es sich höchstwahrscheinlich um die Sozialwahl eines anderen Trägers der gesetzlichen Sozialversicherung, wie etwa der Krankenkasse oder der Rentenversicherung. Die Sozialwahlen finden im Moment bei jedem Träger der gesetzlichen Sozialversicherung als separate Wahlen statt. Auch andere Sozialversicherungsträger verschicken derzeit Unterlagen zur Sozialwahl.      

Bundesregierung sieht Bestandsrückgang von Brutvögeln in der Agrarlandschaft. Monitoring-Daten der Jäger bestätigen diesen Trend für das Rebhuhn. Der DJV begrüßt, dass die Bundesregierung erstmals den Einfluss von Fressfeinden als bedeutend einstuft und fordert Lebensraumverbesserung gemeinsam mit Landwirten.

Die Zahl der Brutvögel in der Agrarlandschaft hat in den vergangenen Jahren europaweit abgenommen. In ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage hat die Bundesregierung vergangene Woche den Bestandsrückgang allein beim Rebhuhn in Deutschland von 1990 bis 2015 auf 84 Prozent beziffert. Die Daten der Jäger aus dem Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) bestätigen dies: Demnach haben Wissenschaftler im Nordwestdeutschen Tiefland, dem einstigen Hauptverbreitungsgebiet der Rebhühner, 2015 nur noch 0,53 Paare pro Quadratkilometer gezählt, wie aus dem aktuellen WILD-Bericht hervorgeht. Das sind 45 Prozent weniger als neun Jahre zuvor. Dieser Rückgang fällt zusammen mit der politisch gewollten Abschaffung der obligatorischen Stilllegungsflächen. Europaweit betroffen waren von dieser Regelung 38.000 Quadratkilometer Brachflächen, also wertvolle Lebensräume für Vogelarten der Agrarlandschaft. In Deutschland waren es 7.000 Quadratkilometer.

Bundesregierung räumt Einfluss von Fressfeinden auf Artenvielfalt ein

Als entscheidende Faktoren für den Rückgang bei den Vogelarten nennt die Bundesregierung  "Lebensraumveränderungen, Verringerung des Nahrungsangebotes (insbesondere Rückgang der Insektenbiomasse) und direkte Verfolgung (Prädation)". Erstmals misst die Bundesregierung damit dem Einfluss von Fressfeinden (Prädation) eine besondere Bedeutung zu, was der DJV begrüßt. Gleichzeitig kritisiert der Verband die politisch motivierten Beschränkungen der Jagd in Naturschutzgebieten sowie der Jagd mit Fallen in einigen Bundesländern. "Wenn wir die heimische Artenvielfalt erhalten wollen, gibt es nur zwei Stellschrauben: Lebensräume erhalten und verbessern sowie Fressfeinde reduzieren“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Dirk-Henner Wellershoff und forderte von Politik und Behörden mehr Unterstützung. 

Jäger unterstützen Projekte zur Biotopverbesserung

Jäger haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Initiativen gestartet, um Lebensräume für Offenlandarten wie Feldlerche, Kiebitz oder Rebhuhn zu verbessern. Das Ziel: die zum Teil sehr intensiv genutzten Agrarflächen wieder strukturreicher gestalten. Insbesondere Rebhühner benötigen einen hohen „Grenzlinienanteil“ aus Hecken, Rainen oder Blühstreifen, in denen sie ausreichend Wildkräuter und vor allem auch lebensnotwendige Insekten für ihre Küken finden und vor den zahlreichen Fressfeinden geschützt sind. Aktuellstes Projekt: Seit Anfang 2017 unterstützt der DJV das europäische Gemeinschaftsprojekt PARTRIDGE mit dem Ziel, die Biodiversität in verschiedenen internationalen Testflächen zu steigern. Die Lebensbedingungen der Zeigerart Rebhuhn sollen dabei durch Agrarumweltmaßnahmen beispielhaft verbessert werden. Projektträger ist die englische „Game and Wildlife Conservation Trust“, nationaler Partner die Universität Göttingen mit Projektleiter Dr. Gottschalk.

Weniger Bürokratie für mehr Artenvielfalt

Für ungenügend hält der DJV die derzeitige Umsetzung der Greening-Vorgaben aus Brüssel: Der Anbau von Zwischenfrüchten und Hülsenfrüchten (Leguminosen) hat nur geringe positive Wirkung auf die Artenvielfalt. Als Ökologische Vorrangflächen sollten viel stärker Brachen, Blühstreifen und Streifenelemente angelegt werden, die nachweislich positive Effekte auf die Biodiversität haben. Dies funktioniert laut DJV nur gemeinsam mit den Landwirten, die derzeit mit unnötigen bürokratischen Hürden und einem hohen Sanktionsrisiko konfrontiert werden. Der DJV fordert eine Vereinfachung in der Verwaltungspraxis.

Wildtierfreundliche Biomasseproduktion

Zudem macht sich der DJV im Netzwerk Lebensraum Feldflur für eine wildtierfreundliche Ergänzung der Biomasseproduktion stark: Geeignete Saatgutmischungen heimischer Wild- und Kulturpflanzen bieten innovative Ansätze, Energieerzeugung aus Biomasse enger mit den Zielen des Landschafts-, Natur- und Artenschutzes zu verknüpfen. Um kurzfristig die Wettbewerbsfähigkeit von Wildpflanzen als Substrat für Biogasanlagen und die Akzeptanz des Anbausystems zu verbessern, fordert das „Netzwerk Lebensraum Feldflur“ eine Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Gleichzeitig sollte der Anbau von Wildpflanzen und ihre Nutzung in Biogasanlagen als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greenings anerkannt werden.

Keine politischen Stolpersteine für die Jagd

Neben der Verbesserung von Lebensräumen ist die Bejagung von Fressfeinden eine wichtige Stellschraube für den Erhalt der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft. Allein der anpassungsfähige Fuchs hat in den vergangenen drei Jahrzehnten seinen Bestand in Deutschland verdreifacht - dank erfolgreicher Tollwutimpfung. Hinzu kommen gebietsfremde, Fleisch fressende Arten wie Waschbär oder Mink. Die Fangjagd ist die effektivste Methode, insbesondere nacht- und dämmerungsaktive Raubsäuger zu bejagen. Der DJV macht deutlich, dass politisch motivierte Hürden für die Jagd - etwa Einschränkung in Schutzgebieten, Verkürzung der Jagdzeiten, Verbot der Fangjagd - der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft schaden.

Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage
von Bündnis 90/Die Grünen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/121/1812195.pdf

Fast ausgerottet, hat sich der Biber in jüngster Zeit wieder stark ausgebreitet: Das zeigen Sichtungen zwischen 2006 und 2015, die Jäger und Wissenschaftler für das WILD-Monitoringprogramm ausgewertet haben. Rekord: In Brandenburg wurde der Pflanzenfresser in 41 Prozent der Reviere angetroffen. Die Umweltministerkonferenz hat jetzt den günstigen Erhaltungszustand für ganz Deutschland bestätigt.

Dem Biber geht es gut in Deutschland. Das zeigen Daten zur Entwicklung des Vorkommens von 2006 bis 2015. Demnach breitet sich der ehemals bedrohte Pflanzenfresser inzwischen bundesweit aus. Spitzenreiter ist das Land Brandenburg: Dort haben Jäger den Biber 2015 in 41 Prozent der Reviere nachgewiesen - eine Steigerung von 27 Prozentpunkten gegenüber 2006. Auch das Saarland (Sichtungen in 35 Prozent der Reviere), Sachsen-Anhalt (33 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (22 Prozent) und Baden-Württemberg (21 Prozent) gehören zu den Top-5-Bundesländern mit häufigen Sichtungen. Ausgewertet haben die Wissenschaftler Zeitreihen aus rund 24.000 Revieren - etwa 40 Prozent der Fläche Deutschlands - für das Wildtier-Informationssystem der Länder (WILD). Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat die Zahlen jetzt veröffentlicht.

Der anpassungsfähige Biber breitet sich aus

Das Kerngebiet des Bibers liegt nach Angaben der WILD-Experten im Nordosten Deutschlands mit Schwerpunkten entlang der Flüsse Elbe, Havel, Spree, Oder, Peene, Recknitz, Elde und Uecker sowie ihren Nebenarmen. Weitere Biber-Kerngebiete gibt es im Osten und Südosten Baden-Württembergs entlang der Donau und den Ausläufern der Regnitz. Ausgehend von großen Fließgewässern breitet sich der Biber ins Umland aus, ist anpassungsfähig und hat wenig Scheu vor dem Menschen.

Umweltminister attestieren günstigen Erhaltungszustand

Vergangenen Freitag hat die Umweltministerkonferenz in Bad Saarow das Erreichen des günstigen Erhaltungszustandes beim Biber "zur Kenntnis" genommen und beruft sich dabei auf Zahlen des nationalen FFH-Berichts, der allerdings bereits 2013 veröffentlicht wurde. Es solle für die nächste Umweltministerkonferenz im Herbst ein Erfahrungsaustausch zum Bibermanagement organisiert werden, so der Beschluss. Der DJV fordert in diesem Zusammenhang, dass es künftig möglich sein muss, flexibler auf positive Bestandsentwicklungen beim Biber zu reagieren. „Sonst ist die Akzeptanz für den Artenschutz in der Bevölkerung der ländlichen Räume in Gefahr“, sagte DJV-Vizepräsident Dr. Volker Böhning. Vor diesem Hintergrund müsse die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) dringend überarbeitet werden, unter anderem, um auf nationale und regionale Besonderheiten besser reagieren zu können. "Wenn in Regionen wie dem Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) der Biber regelmäßig Deiche unterhöhlt und Flutgräben staut, gibt es dort kaum noch Verständnis für den strengen Schutz", so Dr. Böhning.

 

Die Frühmahd von Grünflächen steht vor der Tür. Die Verbände empfehlen von innen nach außen zu mähen, um Wildtiere vor dem Kreiselmäher zu schützen.
 

Die Mahd von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen steht an. Der Termin fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs sicher wähnen. Doch „Ducken und Tarnen“ schützt zwar vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher. Darauf machen Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV) aufmerksam. Die Verbände empfehlen den Landwirten, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen für die Wildtierrettung durchzuführen.

Effektive Wildtierrettung beginnt bereits vor der Mahd, so die Verbände. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Grünschnitt-Termine – für Silage oder Biomasseproduktion – rechtzeitig mit dem Jagdpächter abzustimmen und die Mähtechnik dem Tierverhalten anzupassen. Die Verbände empfehlen vor allem, das Feld mit dem Grünlandschnitt grundsätzlich von innen nach außen zu mähen. So haben Feldhasen oder Fasane während der Mahd die Möglichkeit zur Flucht. Bei der Ernte der Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit zusätzlichen Erfolg – gerade bei Rehkitzen, die sich instinktiv ducken, oder auch bei Bodenbrütern.

Das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden, der Einsatz von Wildrettern oder die Vergrämung (Vertreibung) helfen, Wildtierverluste zu vermeiden. Derartige Maßnahmen sind wichtig, um tierschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Vergrämung kann kostengünstig und sehr effektiv mit Knistertüten, Flatterbändern oder Kofferradios durchgeführt werden. Der Einsatz von elektronischen Wildscheuchen, die unterschiedlichste Töne wie z. B. Menschenstimmen, klassische Musik oder auch Motorengeräusche in verschiedenen Lautstärken aussenden, hat sich im Praxiseinsatz bewährt. Bei bestimmten Witterungsverhältnissen hilft auch Drohnen- und Infrarot-Technik. Bereits eine Maßnahme zur Vertreibung wirkt, haben Experten herausgefunden.

 

 

Beim Ablauf der Sozialwahl der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hat es große Probleme gegeben. Einige Jagdpächter haben zu spät oder gar keine Registrierungsunterlagen erhalten, obwohl die Frist zur Rückmeldung bereits Mitte April ausgelaufen ist. Der DJV prüft Möglichkeiten der Wahlanfechtung.

(Berlin, 11. Mai 2017) Viele Revierinhaber hatten die Registrierungsunterlagen für die Sozialwahl der Versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) noch gar nicht erhalten, obwohl die verlängerte offizielle Registrierungsfrist bereits abgelaufen war. Aus Sicht des Deutschen Jagdverbandes (DJV) steht eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in Frage. Der DJV prüft daher Möglichkeiten der Wahlanfechtung.


Im Moment benötigt der Verband möglichst viele Informationen über Unregelmäßigkeiten. "Falls Revierhinhaber immer noch keine Unterlagen bekommen haben, rufen wir sie hiermit auf, sich auf unserer Seite www.jagdverband.de/sozialwahl zu registrieren", appelliert DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan. Auch diejenigen, die zu spät oder erst nach mehrfachem telefonischen Nachfragen ihre Registrierungsunterlagen erhalten haben, werden gebeten, sich über das DJV-Formular zu registrieren. Zudem ist am 10. Mai die Frist für die Zustellung der Wahlunterlagen abgelaufen. Falls Revierinhaber zwar registriert sind, aber bis heute keine Wahlunterlagen erhalten haben, werden Sie ebenfalls gebeten, sich über das Formular zu registrieren. Zwar seien nicht alle Revierinhaber berechtigt, die Wahl anzufechten. Je mehr sich aber registrierten, desto umfangreicher könne man die Unregelmäßigkeiten nachweisen. In diesem Zug informiert der DJV auch die Bundeswahlleiterin Rita Pawelski.

Falls Wahlunterlagen für die Sozialwahl eingegangen sind, auf denen jedoch nicht die Liste 11 (Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp) angegeben ist, handelt es sich höchstwahrscheinlich um die Sozialwahl eines anderen Trägers der gesetzlichen Sozialversicherung, wie etwa der Krankenkasse oder der Rentenversicherung. Die Sozialwahlen finden im Moment bei jedem Träger der gesetzlichen Sozialversicherung als separate Wahlen statt. Auch andere Sozialversicherungsträger verschicken derzeit Unterlagen zur Sozialwahl.

Alle Informationen zur Sozialwahl gibt es unter http://www.jagdverband.de/sozialwahl2017

Pressemitteilung abonnieren