Am 09. Mai 2017 veranstaltet das Netzwerk Lebensraum Feldflur eine Praktikertagung zum Thema „Biomasse aus Wildpflanzen“ in Paderborn. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf dem Austausch von Erfahrungen mit Blick auf Anbau, Pflege und Wirtschaftlichkeit ertragreicher Wildpflanzenmischungen zur Biomasseproduktion. Neben verschiedenen Vorträgen ist eine gemeinsame Exkursion zu Praxisflächen geplant.

Der Anbau von Wildpflanzenmischungen erhöht die Artenvielfalt in den Agrarlandschaften und unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit rund um die Landwirtschaft. Mittlerweile sind mehrjährige Anbausysteme aus ertragreichen Wildpflanzenmischungen zur Biomasseproduktion auch aus ökonomischer Sicht eine Alternative zum Mais:  Sie verursachen geringe Investitions- und Pflegekosten und sind in der Lage, hohe Stickstoffmengen aus dem Boden zu binden.  Gleichzeitig können Wildpflanzenmischungen heute einen wettbewerbsfähigen Ertrag in der Biomassegewinnung erzielen.

Das Tagungsprogramm und ein Anmeldeformular für die kostenlose Veranstaltung sind auf der Internetseite www.Lebensraum-Feldflur.de zu finden. 

Anmeldeschluss ist der 30. April 2017

Kontakt

Netzwerk Lebensraum Feldflur
c/o Deutsche Wildtier Stiftung
Uta Hennig
Christoph-Probst-Weg 4
20251 Hamburg
U.Hennig@dewist.de
040 9707869-26

Veranstaltungsort

Schützenhof Paderborn
Schützenplatz 1
33102 Paderborn

 

 

 

Hintergrund

Das Netzwerk Lebensraum Feldflur ist ein Zusammenschluss aus 27 Akteuren der Jagd, des Naturschutzes und der Energiewirtschaft. Es will mit dem Projekt „Energie aus Wildpflanzen“ die Biogaserzeugung aus Biomasse enger mit den Zielen des Arten-, Natur- und Umweltschutzes verknüpfen und Mischungen aus heimischen Wildpflanzenarten als eine ökologisch notwendige und ökonomisch tragfähige Ergänzung zu konventionellen Energiepflanzen in der landwirtschaftlichen Praxis etablieren.

Das Tierfund-Kataster ermöglicht in Deutschland erstmals eine bundesweit einheitliche Erhebung von Wildunfällen sowie anderen Totfunden. Damit stellt es einen neuen wichtigen Bestandteil des vom Deutschen Jagdverband (DJV) durchgeführten WILD-Monitorings dar. Alle Verkehrsteilnehmer sind aufgerufen, verunfallte Wildtiere zu melden. Wissenschaftler werten die Datensätze an der Universität Kiel aus.

Der Deutsche Jagdverband stellt am kommenden Montag anlässlich der Tagung "Lebensraumkorridore für Tier und Mensch" das neu entwickelte Tierfund-Kataster in Berlin vor. Damit lassen sich beispielsweise Wildunfälle innerhalb von wenigen Minuten erfassen - vor Ort über die kostenfreie Smartphone-App (Android und iOS) oder im Internet (www.tierfund-kataster.de). Der aktuelle Standort wird bei der App automatisch erfasst und relevante Daten wie Datum oder Wildart werden abgefragt. Nutzer können ein Foto des Tieres einstellen und helfen damit Experten bei der Artbestimmung. Eine Speicherung der Daten auf dem Smartphone ist auch ohne Internetverbindung möglich. Wissenschaftler der Universität Kiel prüfen die Daten, werten sie systematisch aus und ermitteln Wildunfall-Schwerpunkte. Die Straßenbehörden können die Daten schließlich nutzen, um Konfliktstellen zu entschärfen. Werden Verkehrswege wildtierfreundlicher gestaltet, bedeutet dies ein Plus an Tierschutz sowie weniger Personen- und Sachschäden.

Rund 1.300 Verkehrsteilnehmer haben sich in den vergangenen zwölf Monaten für den Online-Dienst angemeldet und knapp 2.300 Tierfunde gemeldet. Die am häufigsten gefundene Wildart ist Rehwild, dicht gefolgt von Fuchs und Dachs. Insgesamt umfasst das Tierfund-Kataster zwischenzeitlich mehr als 35.000 Datensätze von Unfällen. Rund 228.600 Kollisionen mit Hirsch, Reh und Wildschwein gab es laut DJV-Statistik im vergangenen Jahr. Die Polizei erfasst lediglich 10 Prozent davon, nämlich Unfälle mit Personenschäden. Der Großteil der Wildunfallschwerpunkte bleibt somit bisher unentdeckt.

Die seit Jahrzehnten konstant hohe Zahl von Wildunfällen ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Wildtiere immer mehr Barrieren überwinden müssen, um Partner oder Nahrung zu finden. Das Bundesprogramm Wiedervernet-zung soll Korridore über Verkehrswege hinweg für Tiere schaffen. Knapp 100 Konfliktstellen im deutschen Straßennetz müssen umgehend beseitigt werden. Dort kollidieren wichtige Wanderachsen von Wildtieren mit bedeu-tenden Verkehrswegen. Grünbrücken oder Ottertunnel können Abhilfe schaffen. Als Partner des Leuchtturmprojektes Holsteiner Lebensraumkor-ridore hat der DJV in den vergangenen Jahren in der Praxis ermittelt, wie Querungshilfen optimal funktionieren. Am kommenden Montag (27. März 2017) stellen Experten in Berlin auf der Fachtagung "Lebensraumkorridore für Tier und Mensch" vor, wie die Wiedervernetzung von Lebensräumen künftig gestaltet werden muss und welche Fortschritte bisher erreicht werden konnten.

Mit der Zeitumstellung nimmt die Gefahr von Wildunfällen über Nacht rapide zu. Jetzt ist besonders im ländlichen Straßenverkehr Vorsicht geboten. Die aktuelle DJV-Statistik zeigt: Wildunfälle nehmen leicht zu. Rehe verursachen mehr als 90 Prozent der Kollisionen.

Am kommenden Sonntag (26. März 2017) werden die Uhren wieder auf Sommerzeit gestellt. Morgendlicher Berufsverkehr und Dämmerung fallen dann für mehrere Wochen zusammen – das Risiko für Wildunfälle steigt erheblich. Denn Reh, Hirsch und Wildschwein folgen weiterhin ihrem natürlichen Rhythmus und sind vor allem in den Morgen- und Abendstunden auf den Läufen. Nach dem Winter sind die Notreserven von Pflanzenfressern aufgebraucht, frisches Grün und Streusalzreste locken besonders Rehe an Straßenränder. Hinzu kommen Revierkämpfe, die jungen Rehböcke werden vertrieben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, in der Dämmerung besonders auf Landstraßen, an Feldern und in Waldgebieten vorsichtig und mit reduzierter Geschwindigkeit zu fahren.

Laut aktueller Wildunfallstatistik haben im Jagdjahr 2015/16 (1. April bis 31. März) rund 228.550 Rehe, Hirsche und Wildschweine ihr Leben auf deutschen Straßen gelassen. Seit rund zwei Jahrzehnten bewegt sich die-se Zahl auf einem konstant hohen Niveau. Im Vergleich zum Fünf-Jahres-Durchschnitt der Vorjahre haben die Wildunfälle sogar um 4 Prozent zugenommen. Im Jahr zuvor sind die Unfälle allerdings um 5 Prozent zurückgegangen. „Die hohe Zahl der Wildunfälle ist ein Ergebnis des Verkehrsaufkommens, das seit den 1970er Jahren um das 4-fache gestiegen ist“, sagt DJV-Präsidiumsmitglied Professor Jürgen Ellenberger. Ein weiteres Risiko sei die immer weiter sinkende Durchlässigkeit des Verkehrswegenetzes für wandernde Tiere. Das Bundesprogramm Wiedervernetzung müsse deshalb dringend umgesetzt werden.

Achtung Wildunfall – Verhaltenstipps

  • Taucht Wild am Straßenrand auf: abblenden, hupen und kontrolliert bremsen. Achtung: Rehe, Hirsche und Wildschweine sind meist nicht allein unterwegs.
     
  • Ist eine Kollision mit einem Wildtier unvermeidbar, Lenkrad gut fest-halten und weiterfahren. Unkontrollierte Ausweichmanöver können schlimme Folgen haben. Auch für andere Verkehrsteilnehmer.
     
  • Nach einem Unfall: Warnblinkanlage einschalten und Unfallstelle ab-sichern. Das Tier, sofern möglich, mit Handschuhen bergen und an den Randstreifen schaffen, damit keine Folgeunfälle passieren. Eigene Sicherheit beachten!
     
  • Ein verletztes Tier weder berühren noch verfolgen oder gar mitneh-men: Verletzungsgefahr für den Menschen und Todesangst für das Wildtier. Wer sich Wild aneignet, macht sich zudem der Wilderei schuldig, Strafanzeige droht.
     
  • Unfall unverzüglich der Polizei melden – auch wenn das Tier geflüch-tet ist. Tierschutz geht vor. Bescheinigung über den Wildunfall aus-stellen lassen. Das ist wichtig für den Schadensersatzanspruch.

 

ADAC, Deutscher Jagdverband, Naturschutzbund (NABU) und der WWF Deutschland wollen fünf Prozent weniger Wildunfälle jährlich. Deutschland hat zu wenig „Grüne Infrastruktur“.

Hunderttausende Rehe, Hirsche, Füchse und viele andere Tiere sterben jedes Jahr auf unseren Straßen. Wildunfälle stellen zudem für Autofahrer ein erhebliches Risiko dar. Zum anderen gefährden die Zerschneidung und Verinselung von Lebensräumen die biologische Vielfalt in Deutschland.

ADAC, Deutscher Jagdverband, Naturschutzbund (NABU) und der WWF Deutschland begrüßen deshalb das heute vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Berlin vorgestellte „Bundeskonzept Grüne Infrastruktur“ als eine dringend notwendige Grundlage. Gleichzeitig kritisieren sie die schleppende Umsetzung des 2012 beschlossenen Bundesprogramms Wiedervernetzung sowie eines bundesweiten Biotopverbunds. Grund dafür ist neben der unzureichenden Finanzierung auch der bestehende Mangel von bundesweiten Planungsgrundlagen und Umsetzungsstrategien.

In einem gemeinsamen Papier fordern die Verbände daher Bund und Länder auf, ihre Anstrengungen zur Umsetzung von Wiedervernetzung und Biotopverbund deutlich zu verstärken. Ziel müsse es sein, die Zahl der Verkehrsunfälle mit Wildtieren – auch zum Schutz des Menschen – um jährlich fünf Prozent zu verringern. Hierfür brauche es geeignete Maßnahmen wie Querungshilfen, Wildwarnanlagen oder Zäunung.

Außerdem sollte ab sofort mindestens ein Prozent der Investitionen in Bundesfernstraßen für Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen verwendet werden. Bis zum Jahr 2027 sollen so die 93 wichtigsten Wiedervernetzungsabschnitte aus dem Bundesprogramm abgearbeitet sein.

Für den dauerhaften Ausbau und den Erhalt Grüner Infrastruktur sollte ein „Bundesnetzplan Biotopverbund“ eine länderübergreifende Vernetzung von Lebensräumen gewährleisten. Als fester Bestandteil der Raumplanung wären auf diese Weise wichtige Achsen sowie überlebenswichtige Kernflächen des Biotopverbundsystems dauerhaft gesichert. Besonderer Wert ist dabei auf die bestmögliche Einbindung von Wildbrücken und anderen Querungshilfen in das Netz der Natur zu legen.

Eines der größten Probleme stellt derzeit die intensive Landnutzung und damit die Verfügbarkeit von Fläche für den Naturschutz dar. Hier fordern die Verbände von der öffentlichen Hand, den Verkauf wichtiger Flächen aus ihrem Besitz einzustellen und diese für die Umsetzung des länderübergreifenden Biotopverbundes bereitzuhalten. Insbesondere in der Agrarlandschaft  müssten ausreichend Trittstein- und Vernetzungslebensräume wie z.B. Waldinseln, Feuchtgebiete oder Hecken geschaffen werden. Hier ist auch die Agrarpolitik gefordert.

Die Tagung „Lebensraumkorridore für Mensch und Natur“ am 27. März 2017 in der Berliner Landesvertretung von Baden-Württemberg befasst sich ebenfalls mit der Thematik der Wiedervernetzung und stellt zahlreiche Praxisbeispiele vor.

Das Europäische Parlament hat gestern in Straßburg der umstrittenen Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie zugestimmt. Der ursprüngliche Entwurf der EU-Kommission wurde deutlich entschärft. Der jetzt beschlossenen Kompromiss ist zwar anwenderfreundlicher, enthält aber immer noch eine Reihe von fragwürdigen Maßnahmen. Der ursprünglichen Idee, nämlich europaweiter Terrorismusbekämpfung, wird die geplante Reform nicht gerecht.

Das europäische Parlament hat gestern einer fragwürdigen Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie zugestimmt. Vorgesehen sind unter anderem Beschränkungen der Magazinkapazität halbautomatischer Waffen, umfassendere Regelungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Waffen und Waffenteilen, zum Austausch von Daten unter EU-Mitgliedsstaaten sowie dem Handel mit Waffen und eine verschärfte Überwachung der Eignung und Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern. Nach Auffassung des Deutschen Jagdverbands (DJV) verfehlt die Reform ihr eigentliches Ziel - Terrorismusbekämpfung - nahezu gänzlich. Die EU-Kommission hat Ende 2015 unter dem Eindruck der Anschläge von Paris ein noch deutlich umfangreicheres Reformpaket vorgelegt. Experten haben bereits damals heftige Kritik geäußert und den Großteil der Maßnahmen als ungeeignet für Terrorismusbekämpfung abgelehnt. Zu einer kompletten Zurückweisung konnten sich die Parlamentsabgeordneten nicht durchringen, haben den Kommissionsentwurf aber deutlich entschärft.

In der Richtlinie werden detaillierte Vorgaben zur Deaktivierung von Waffen sowie zu Alarm- und Schreckschusswaffen gemacht. Es darf nicht mehr möglich sein, diese zu scharfen Waffen umzubauen. Strenge Vorgaben gibt es auch für den Handel mit Waffen im Fernabsatz. Diesen wollte die Kommission ursprünglich ganz verbieten, nun soll der Handel unter strikter Überwachung doch möglich sein. Verboten sind künftig halbautomatische Waffen mit einer Magazinkapazität von mehr als zehn Schuss bei Langwaffen und 20 Schuss bei Kurzwaffen, sowie entsprechende Magazine. Die Richtlinie gibt den Mitgliedsstaaten zudem einen engeren Rahmen für die Überwachung der Zuverlässigkeit und Eignung zum Waffenbesitz sowie für die Waffenaufbewahrung.

Welche Änderungen im Einzelfall auf Waffenbesitzer in Deutschland zukommen, hängt jetzt von der Umsetzung ins deutsche Recht ab. Das deutsche Waffengesetz gilt bereits als eines der strengsten der Welt. Deutsche EU-Abgeordnete haben während des Verfahrens immer wieder betont, dass die Änderungen für Jäger und Sportschützen in Deutschland marginal seien. Änderungen bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung sowie bei den Aufbewahrungsvorschriften sind nach Einschätzung des DJV sowie deutscher EU-Abgeordneter nicht erforderlich, um die Richtlinie umzusetzen.

Bürokratie verhindert Terror nicht 

"Bürokratische Restriktionen gegen legale Waffenbesitzer verhindern weder Terror noch Kriminalität", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Im Gegenteil: Für die Kontrolle der Umsetzung werde Personal benötigt, das dann bei der eigentlichen Terrorbekämpfung und der Zerschlagung des illegalen Waffenmarktes fehle. „Kein Terrorist wird sich um das verschärfte Waffenrecht kümmern. Auch die EU-Feuerwaffenrichtlinie ist nur ein Beispiel für viele EU-Gesetzesvorhaben, die zwar hehre Ziele verfolgen, aber letztendlich nur den gesetzestreuen Bürger treffen“, so Dammann-Tamke weiter. Einen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität könnten aber die strengeren Dektivierungsstandards leisten, betonte Dammann-Tamke.

Der ursprüngliche Entwurf der EU-Kommission war im Europäischen Parlament und in den Mitgliedsstaaten auf heftige Kritik gestoßen. Auch im Rat hatten viele EU-Mitgliedsstaaten Kritik vorgebracht. Parlament und Rat haben sich im Dezember 2016 auf einen vorläufigen Kompromiss geeinigt, den das Parlament nun beschlossen hat. Der Ministerrat muss der Richtlinie noch zustimmen. Anschließend haben die Mitgliedsstaaten 15 Monate, um das nationale Waffenrecht anzupassen.

Straftaten mit Schusswaffen rückläufig

Das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2015 zeigt einen konstanten Rückgang der Straftaten mit Schusswaffen: 23 Prozent weniger seit 2011 (2011: 11710, 2015: 9000). Bei den sichergestellten Schusswaffen handelte es sich in drei Viertel der Fälle um erlaubnisfreie Gas-, Alarm- und Luftdruckwaffen. Der Anteil der erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrug etwa ein Viertel davon waren 95 Prozent illegal. Nur etwa ein Prozent aller sichergestellten Schusswaffen war erlaubnispflichtig und legal. Mit geschätzten 20 Millionen Stück übersteigt der Anteil der illegalen Schusswaffen in Deutschland den Anteil der legalen Schusswaffen (etwa 5 Millionen) um ein Vielfaches.

Der Bundesrat hat heute eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Waffengesetzes abgegeben. Unter anderem befürwortet die Länderkammer erneut eine Verfassungsschutzabfrage bei der Zuverlässigkeitsprüfung. Zeitgleich hat der Bundestag über das Gesetz debattiert und den vorliegenden Entwurf in die Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen. Einen Grünen-Antrag zur weiteren Verschärfung haben die Abgeordneten mehrheitlich abgelehnt.
 

Der Bundesrat hat heute zu der geplanten Änderung des Waffengesetzes Stellung genommen. Mit dem Entwurf, den die Bundesregierung Ende Januar 2017 beschlossen hat, sollen unter anderem neue Bestimmungen für die Waffenaufbewahrung erlassen werden. Nachbesserungen beim vorgesehenen Bestandsschutz für Waffenschränke die der bisherigen Norm entsprechen lehnt der Bundesrat ab. Der DJV kritisiert  diese Entscheidung und fordert weiterhin praxisgerechte Nachbesserungen.

Bundesrat sieht illegale Waffen als Hauptproblem

Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass künftig schon das illegale Anbieten einer Waffe eine Straftat ist und erkennt ausdrücklich an, dass das Hauptproblem im Zusammenhang mit Straftaten illegale Waffen sind. Dort und nicht beim legalen Waffenbesitz müssten Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung ansetzen. Diese Position begrüßt der DJV. Bereits Ende 2016 formulierte der Sachverständige von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bei einer Anhörung im Bundestag: Schusswaffen, die für Straftaten einschließlich Terrorismus verwendet werden, gelangten kaum über legale Wege in den Besitz der Täter. Dementsprechend müsse mehr Personal für die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels eingestellt werden.

Verbot militärisch aussehender Halbautomaten abgelehnt

Abgelehnt hat der Bundesrat heute zudem ein Ansinnen Bremens, ein Verbot militärisch aussehender halbautomatischer Waffen auszusprechen. Dieses Vorhaben hat der DJV bereits vor Monaten als Augenwischerei abgelehnt. Eine entsprechende Vorschrift gab es übrigens im Waffengesetz schon einmal - sie wurde allerdings bereits 2002 unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf Anregung von Strafverfolgungsbehörden gestrichen. Begründung damals: nicht nachvollziehbar und mit Blick auf Straftaten irrelevant.

DJV benennt kritische Punkte

Kritisch sieht der DJV die erneute Bundesratsforderung nach einer verpflichtenden Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden. Bereits im Vorfeld haben DJV und weitere, im Forum Waffenrecht (FWR) zusammengeschlossene, Verbände dies abgelehnt. Auch die Bundesregierung hatte den Vorschlag in ihrer Stellungnahme kritisiert. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht dagegen - neben einigen sinnvollen Regelungen, Verwaltungsvereinfachungen und Bereinigungen - auch eine Anpassung an neuere Normen und eine Anhebung der Aufbewahrungsstandards für Waffen vor. Vor allem diesen Punkt haben DJV und FWR bereits in der Verbändeanhörung Ende 2016 kritisiert: Eine deutliche Anhebung der schon jetzt hohen Aufbewahrungsstandards sei nicht nötig und angesichts des damit verbundenen Aufwands unverhältnismäßig. Keine Bedenken bestünden dagegen gegen eine Ersetzung der geltenden Standards durch die aktuellen Sicherheitsstufen S1 und S2 nach EN 14450.

Erste Lesung im Bundestag

Parallel zum Bundesrat hat sich heute der Bundestag mit der geplanten Änderung des Waffengesetzes in erster Lesung beschäftigt. Nun werden die zuständigen Ausschüsse darüber beraten, bevor das Plenum in einigen Wochen oder Monaten darüber abschließend beraten soll. Mehrere Abgeordnete haben in der heutigen Debatte noch Änderungsbedarf angemeldet. So forderten auch die Abgeordneten Oswin Veith (CDU) und Michael Frieser (CSU) Verbesserungen beim Bestandsschutz für Waffenschränke zugunsten legaler Waffenbesitzer. Die Abgeordnete Gabriele Fograscher (SPD) betonte einerseits, dass weitere Verschärfungen kein Mehr an Sicherheit bringen würden und verwies darauf, dass nach Zahlen des Bundeskriminalamtes die Anzahl der Straftaten mit Waffen kontinuierlich zurückgehe. Sie sprach sich hingegen ebenfalls für eine zusätzliche Regelabfrage beim Verfassungsschutz für die Zuverlässigkeitsprüfung aus.

Die Grünen fordern weitere Verschärfung

Der Bundestag hat sich heute außerdem mit einem Antrag von Bündnis90/Die Grünen zur weiteren Verschärfung des Waffengesetzes befasst und mehrheitlich abgelehnt. Bereits bei einer öffentlichen Anhörung Ende 2016 hat die überwiegende Zahl der geladenen Experten den Entwurf kritisiert. Einige Forderungen aus dem Antrag bezeichnete die SPD-Abgeordnete Fograscher als „Placebo“ und wies darauf hin, dass kein Zusammenhang zwischen den terroristischen Anschlägen der letzten Zeit und dem geltenden Waffenrecht bestehe. Die Linken-Abgeordnete Martina Renner zeigte durch ihre Äußerung, wie wenig Sachverstand in der Debatte teilweise vorherrscht: Sie bezeichnete Repetierwaffen als Halbautomaten und bezog sich dabei auf den Amoklauf in Erfurt. Einen mit dem jetzt abgelehnten Antrag teilweise übereinstimmenden Antrag haben die Grünen in dieser Woche erneut eingebracht. Dieser wird nun ebenfalls im Innenausschuss behandelt.

DJV: Mehr gegen den illegalen Waffenhandel tun

DJV und die im FWR vertretenen Verbände repräsentieren etwa 2,5 Millionen legale Waffenbesitzer. Sie lehnen Verschärfungen des geltenden Rechts ab, weil damit die öffentliche Sicherheit keineswegs verbessert werden kann. Das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2015 zeigt bereits deutlich: Nur 0,1 Prozent aller Straftaten wurden mit Schusswaffen verübt. „Sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch in der Langzeitbetrachtung waren die erfassten Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen in Deutschland rückläufig“, so ein Fazit des Berichts. "Legale Waffenbesitzer mit immer neuen Auflagen zu überziehen ist natürlich einfacher, als illegalen Waffenhandel einzudämmen", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Es müsse mehr Energie in die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels gelegt werden. Die Schusswaffe für die schreckliche Bluttat Mitte Juli 2016 in München stammte nachweislich aus dem sogenannten Darknet, einem illegalen Teil des Internets, der von Behörden derzeit nur mangelhaft kontrolliert werden kann. Selbst Heranwachsende sind heute in der Lage, in einer digital vernetzten Welt immer leichter an illegale Waffen zu gelangen.

Unter dem Motto "Wild auf Wild" hat der DJV Aktionsmittel rund um Wildbret für Jäger entwickelt. Sie sollen den Auftritt ohne großen Aufwand professionalisieren und Werbung machen für die Jagd. Die Produkte ergänzen die bekannte Internetplattform www.wild-auf-wild.de. Neu ist der gleichnamige Facebook-Auftritt. 

Jeder zweite Deutsche isst mindestens einmal im Jahr Wild - weil es ein ursprüngliches, regionales Lebensmittel ist und damit im Trend liegt. Jagd wird in diesem Zusammenhang entsprechend positiv bewertet, zeigen repräsentative Umfragen. Der Deutsche Jagdverband hat deshalb eine Kampagne gestartet, die über Wildbret das Image der Jagd weiter verbessern kann. Im Fokus stehen verschiedene Aktionsmittel, die sich gut kombinieren lassen mit bestehender Ausrüstung für Auftritte auf Märkten, Messen oder Festen. Roll-ups, Theke, Beachflags, Kochschürzen, Basecaps, Rezeptbroschüren, Servietten, Fleischpikser oder Plakate: Ab dem 15. März 2017 sind zahlreiche Produkte im Internet unter www.djv-shop.de bestellbar.

Die zweite Komponente von "Wild auf Wild" besteht aus der gleichnamigen Internetseite. Dort können Jäger und Gastronomen ihr Wildbret-Angebot einstellen - von Verbrauchern schnell zu finden über eine Postleizahlen-Suche. Dass es nicht immer Rotkohl und Klöße zu Wild geben muss, belegen zahlreiche illustrierte Rezepte auf wild-auf-wild.de. Neu ist der Facebook-Auftritt von Wild auf Wild. Auf beiden Online-Plattformen gibt es neben modernen Wildgerichten zum Nachkochen auch Küchentipps mit Videoanleitung sowie Hintergrundwissen zu Lagerung und Verarbeitung von Wildfleisch. Jäger können die bestehenden Rezept-Videos übrigens auch in den eigenen Internetauftritt einbinden und damit ohne großen Aufwand einen Mehrwert schaffen.

Derzeit wird die Kampagne bundesweit vorgestellt und erhält regen Zuspruch auf Messen und Jägerschaftsversammlungen. Der DJV bittet ausdrücklich um konstruktive Kritik: Das Sortiment soll laufend erweitert werden und möglichst viele Kundenwünsche berücksichtigen.

Seit Jahren steigt der Beitrag, den Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) entrichten müssen – allerdings ohne, dass die Leistung steigt. Vertreter der Jagd haben sich nun erstmalig mit der Liste 11 zur Wahl in den Wahlausschuss der SVLFG gestellt, um künftig mitzureden. Um die Jagdvertreter im Mai wählen zu können, müssen sich stimmberechtigte Jagdpächter, Mitpächter und Ehepartner registrieren.

Vertreter der Jagd treten im Mai 2017 erstmalig bei der Sozialwahl der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an: mit der sogenannten „Freien Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“ (Liste 11). Vertreter des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) wollen sich künftig gemeinsam für die Belange der Jägerinnen und Jäger einsetzen. Neben mehr Transparenz und gerechter Beitragsbemessung fordern sie bessere Präventionsleistungen für Jäger sowie zusätzliche Versicherungsleistungen für Nachsuchenführer.

„Wir können damit zwar die Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft nicht beseitigen, aber wir können für eine bessere Vertretung unserer Interessen in der SVLFG sorgen“, sagt Dr. Hans-Heinrich Jordan, Vertreter des DJV-Präsidiums. Um an der Wahl teilzunehmen, müssen sich Jagdpächter unbedingt in den nächsten Tagen registrieren. Die SVLFG will die entsprechenden Unterlagen („Fragebogen und Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises“) nach eigenem Bekunden in der zweiten Märzhälfte versenden. Wichtig: Wahlberechtigt sind auch alle Mitpächterinnen und -pächter sowie Ehepartnerinnen und -partner – auch sie müssen sich vorab registrieren. Die eigentliche Wahl findet dann im Mai als Briefwahl statt.

Ursprünglich sollte die Liste „Liste Jagd“ heißen. Dies wurde jedoch vom Wahlausschuss der SVLFG verhindert, mit der Begründung, die Jagd sei keine Berufsgruppe. Andererseits werden die Inhaber von Jagdrevieren von der SVLFG selbst als Unternehmer behandelt mit der Folge einer Pflichtversicherung. Ein Widerspruch, den die Jägerschaft ablehnt.

Weitere Informationen gibt es hier: www.jagdverband.de/sozialwahl2017
 

Brüssel steht in der Pflicht. Das ist eines der Ergebnisse einer Konferenz zur "Zukunft der Naturschutzrichtlinien" im EU-Parlament in Brüssel. In der von der Intergruppe Jagd und Ländliche Räume zusammen mit FACE organisierten Konferenz stellte der Vizepräsident des Deutschen Jagdverbandes, Dr. Volker Böhning, die bestehenden Probleme mit Kormoran, Biber und Wolf dar. Verantwortlich dafür sei nicht nur die unzureichende Umsetzung der Richtlinien in Deutschland, sondern auch die Bürokratie in Brüssel.

Die Konferenz, die vom CDU-Europaabgeordneten Karl-Heinz Florenz geleitet wurde, bot für den DJV die Möglichkeit, die negativen ökonomischen wie ökologischen Folgen für Gesellschaft, Landwirtschaft und Biodiversität der zunehmenden Bestände von Kormoran, Biber und Wolf darzustellen. Die Entnahme von Kormoranen sei ohne die erforderliche Verwaltungsvereinfachung nicht länger im nötigen Maße zu praktizieren, um eine nachhaltige Bestandsreduzierung zu erzielen. Ähnliche Probleme gebe es auch beim Biber.

Die Prognosen zur weiteren Ausbreitung des Wolfes in Deutschland für die nächsten fünf Jahre geben Anlass zur Sorge und müssten dem zuständigen Bundesumweltministerium eigentlich schon jetzt Anlass zum Handeln geben. Dreh- und Angelpunkt ist die Definition des "Günstigen Erhaltungszustandes". Dort bestehe ganz offensichtlich eine Diskrepanz zwischen einer politisch motivierten Sichtweise und der wissenschaftlichen Sicht. Praktikablen Lösungen für Landwirte und Jäger stünden viele Organisationen und die Verwaltung ablehnend gegenüber. Die europäischen Richtlinien würden im Grunde umfassendere Lösungen zulassen, die Möglichkeiten der Richtlinien seien in Deutschland jedoch nicht ausgeschöpft.

Stimmung kippt in einigen Regionen

Darüber hinaus liege eine Ursache der bestehenden Probleme mit den genannten Arten auch in Brüssel: Die Vorgaben unüberwindbarer Hürden, wie einstimmige Beschlüsse der Mitgliedsstaaten zur Änderung der Anhänge der Naturschutzrichtlinien, verhinderten Mehrheitsentscheide. Letztlich fehle der nötige Pragmatismus, von daher dürfe man sich über eine entsprechende Verbitterung über die Politik aus Brüssel und EU-Verdrossenheit nicht wundern.

Böhning warnte davor, bei Arten wie Wolf, Biber und Kormoran den gleichen Fehler zu begehen, wie in der Vergangenheit - nur unter umgekehrten Vorzeichen. Während die Verfolgung der Arten früher beinahe zu ihrer Ausrottung geführt hätte, führe heute der überzogene Schutz zu heftigen Konflikten mit der Landbevölkerung vor Ort; die Stimmung sei in einigen Regionen bereits gekippt. Erforderlich seien Vernunft und Augenmaß, damit es zu einer dauerhaften Akzeptanz und damit zum Erhalt der Arten in Deutschland komme.

WILD: Im Frühjahr 2017 startet die sechste flächendeckende Erfassung. Datenreihen sind in Politik und Wissenschaft inzwischen eine wertvolle Entscheidungsgrundlage. Der Deutsche Jagdverband (DJV) appelliert an Jäger, das Monitoring-Projekt weiterhin zu unterstützen.
 

Wie viele Brutpaare der Nilgans gibt es in Deutschland? Wie verbreitet sich der Waschbär in Deutschland? Und wie entwickeln sich die Rebhuhnbestände in Deutschland? Antworten können am besten die Jäger geben, denn sie kennen die heimische Tierwelt wie kaum ein anderer. Es gilt, den Wissensschatz allen zugänglich zu machen, um bei Entscheidungen rund um Natur und Jagd mitzureden. Im Rahmen des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD) führt der Deutsche Jagdverband deshalb gemeinsam mit den Landesjagdverbänden zum sechs-ten Mal eine bundesweite Flächendeckende Erfassung durch, bei der 17 Arten berücksichtigt werden. Dabei stehen unter anderem erneut die Niederwildarten Rebhuhn, Fasan, Kaninchen und Feldhase im Fokus. Ihre Entwicklung muss aufgrund der teilweise starken Rückgänge in den vergangenen Jahren besonders genau beobachtet werden.

Zweiter Schwerpunkt: die Verbreitung der Neozoen Waschbär, Marderhund und Mink. Die vorliegenden WILD-Daten seit 2006 zeigen eindrucksvoll, wie sich die genannten Arten ausbreiten. Eine Fortschreibung der Datenreihen für 2017 ist wichtig. Wie bereits 2013 erfassen Jäger zudem Wildgänse: das Vorkommen und Brutgeschehen von Grau-, Kanada-, Nonnen-, Nil- und Rostgans wird abgefragt. Ein weiterer Schwerpunkt der Flächendeckenden Erfassung liegt auf den Marderartigen Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Steinmarder und Baummarder.

Jäger liefern einzigartige Zahlen

„Diese Datenquantität und -qualität ist einzigartig in Deutschland. Wir Jäger können stolz sein auf das Geleistete. Das muss auch Ansporn sein für die künftigen Zählungen“, sagt DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Volker Böhning. Der DJV bittet alle Jagdpächter in Deutschland, an der Flächendeckenden Erfassung 2017 teilzunehmen. Eine möglichst lückenlose Erfassung der Verbreitungsgebiete abgefragter Arten ist Voraussetzung für valide Daten und damit für deren Repräsentativität. In den vergangenen Jahren haben Jäger mit dem flächendeckenden Monitoring knapp die Hälfte der Jagdfläche Deutschlands erfasst. Die Daten ermöglichen wissenschaftlich fundierte Aussagen zum Vorkommen, zur Populationsgröße und Besatzentwicklung einheimischer und neu eingewanderter Arten in Deutschland. Die Ergebnisse sind zwischenzeitlich Grundlage für Handlungsempfehlungen und erlauben Schlussfolgerungen für die Jagdpraxis oder die landwirtschaftliche Nutzung. Das einzigartige Zahlenmaterial liefert nicht nur der Jägerschaft selbst verlässliche Daten, sondern wird auch von Behörden und Presse geschätzt.

Datenqualität ist entscheidend

Sollte eine der im Fragebogen genannten Arten im jeweiligen Revier nicht vorkommen, so muss auch dies durch Ankreuzen dokumentiert werden. Nur so lassen sich Status und künftige Veränderungen auswerten. Zudem ist es bei der Ermittlung der Besatz- oder Paardichte wichtig, Doppelzählun-gen zu vermeiden. Daher sollen wirklich nur die im jeweiligen Revier brü-tenden Paare angegeben werden. Hilfreich ist eine Absprache der Revierin-haber untereinander. Dies gilt gerade für Arten, deren Streifgebiet mehrere Jagdbezirke umfasst.

In den vergangenen Jahren konnten bereits sehr gute Rücklaufraten erreicht werden – nicht zuletzt durch bereits bestehende Wildtiererfassungssysteme, etwa in Niedersachsen, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein. Die durch WILD abgefragten Arten werden in den bestehenden Wildtiererfassungen einzelner Länder größtenteils integriert. Den Standard-Erfassungsbogen gibt es hier zum Herunterladen. Achtung: Die teils abweichenden Erfassungsbögen der einzelnen Bundesländer werden auf verschiedenen Wegen an die Jagdpächter verteilt. Weitere Informationen gibt es beim jeweils zuständigen Landesjagdverband. Auf der Seite des DJV sind zudem die zuständigen WILD-Länderbetreuer der Bundesländer hier gelistet.

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