ADAC und DJV: Besser langsam als Wild. Broschüre gibt wichtige Verhaltenstipps für Verkehrsteilnehmer.

Jährlich kommen bis zu zwanzig Verkehrsteilnehmer durch Wildunfälle zu Tode, zirka 2 500 werden verletzt; die versicherten Sachschäden stiegen zuletzt auf 680 Millionen Euro an. Deshalb haben ADAC und Deutscher Jagdverband gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) die Broschüre „Besser langsam als Wild“ entwickelt. Sie soll Verkehrsteilnehmer sensibilisieren und gibt wichtige Verhaltenstipps wie beispielsweise:

Wie kann ein Wildunfall verhindert werden?

  • Reduzierte Geschwindigkeit entlang unübersichtlicher Wald- und Feldränder
  • Besonders gefährlich sind neue Straßen durch Waldgebiete, da das Wild seine gewohnten Wege beibehält.
  • Die größte Gefahr droht in der Morgen- und Abenddämmerung, bei Nacht und bei Nebel.
  • Tier am Straßenrand: abblenden, hupen, bremsen. Lenkrad festhalten, keine unkontrollierten Ausweichmanöver.
  • Ein Tier kommt selten allein – Autofahrer sollen stets mit Nachzüglern rechnen.

Was ist nach einem Wildunfall zu tun?

  • Unfallstelle sichern: Warnweste anlegen, Warnblinkanlage anschalten, Warndreieck aufstellen.
  • Bei Personenschäden Erste Hilfe leisten und Rettung rufen (Notruf 112).
  • Aufgrund der Infektionsgefahr niemals tote Tiere ohne Handschuhe anfassen. Abstand halten zu lebenden Tieren.
  • Wer Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar.
  • Einem geflüchteten Tier nicht folgen, in der Unfallmeldung die Fluchtrichtung mitteilen. So kann der Jäger das verletze Tier leichter finden.
  • Jäger oder Polizei (Notruf 110) kontaktieren und Standort melden. Für die Versicherung Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen.

 

Die Broschüre "Besser langsam als Wild" ist ab sofort erhältlich. Sie kann im Internet auf www.adac.de und www.jagdverband.de kostenfrei bestellt werden (zzgl. Versandkosten). Außerdem können Verkehrsteilnehmer über das Tierfundkataster (www.tierfund-kataster.de) erstmals bundesweit Wildunfälle ortsgenau  eintragen - auch per App. Wissenschaftler werten die Daten aus und helfen so Behörden, Straßen sicherer zu machen für Tiere und Menschen. Mehr als 40.000 Daten liegen bereits vor.

Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.

Das von LJV Baden-Württemberg und DJV initiierte Projekt Fellwechsel ist in die erste Saison gestartet. Raubwildbälge können ab sofort für die Fellwechsel GmbH gesammelt werden. Die Verbände informieren, wie Jägerinnen und Jäger das Projekt unterstützen können.

Die Fellwechsel GmbH ist erfolgreich in die erste Saison gestartet. Zum Höhepunkt der Raubwildjagd im Januar geben Deutscher Jagdverband (DJV) und Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) Praxishinweise für die Behandlung erlegter Tiere. Ziel des Projektes ist es, das Fell von jagdlich erlegten Raubsäugern einem Nutzen zuzuführen.

Tierarten

Die Fellwechsel GmbH nimmt im Rahmen der nachhaltigen Jagd und den landesgesetzlichen Vorgaben in Deutschland erlegte Rotfüchse, Marderhunde, Waschbären, Dachse, Stein- und Baummarder, Hermelin (Große Wiesel), Iltisse, Minke, Nutria (Sumpfbiber) und Bisam an.

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Fellwechsel GmbH
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Korrekt verschnürtes Paket

Verpackung und Aufbewahrung

Die Tierkörper sollten nach der Erlegung möglichst schnell und platzsparend verpackt und unbedingt mit dem Herkunftsnachweis versehen werden. Dieser garantiert eine lückenlose Dokumentation. Es empfiehlt sich, einen mittelgroßen Eimer mit einem Plastiksack auszukleiden und das erlegte Tier eingerollt hineinzulegen (ähnlich der natürlichen Schlafposition des Tieres). So stehen die Branten nach innen und beschädigen den Sack nicht. Dann sollte der Sack möglichst eng verschlossen werden. Der ausgefüllte Herkunftsnachweis sollte in eine durchsichtige Plastiktüte gesteckt werden, sodass von außen sofort erkennbar ist, um welches Tier es sich handelt. Beides - verpackter Tierkörper und Herkunftsnachweis - werden mit einem Kabelbinder verbunden und verschlossen und in der nächsten Sammelstelle oder in der eigenen Gefriertruhe eingefroren. So wird das kleinste Pack- und Lagermaß erreicht.

Sammelstellen

Mit Stand Dezember 2017 sind deutschlandweit mehr als 100 Sammelstellen gemeldet. Um zu erfahren, wo die nächste Sammelstelle ist, können Jägerinnen und Jäger im ersten Schritt ihren Hegering oder Kreisjagdverband anfragen. Im letzten Schritt kann auch bei der Fellwechsel GmbH nachgefragt werden.

Qualität der Bälge

Ob die Qualität des Balges zum Gerben ausreicht, sollte jeder Jäger selbst entscheiden. Merkmale eines reifen Winterbalges sind lange Grannenhaare und dichte Unterwolle. Wichtig ist es, auf die Unversehrtheit des Rückenbereiches zu achten. Dieser sollte frei von größeren Löchern (nicht größer als ein 2-Euro-Stück), Räude, Ranz- oder Bissspuren sein.

Einrichtung von Sammelstellen

Bei Fragen zur Einrichtung von Sammelstellen durch Hegeringe oder Kreisjagdvereine / Kreisjägerschaften steht die Fellwechsel GmbH zur Verfügung. Für eine Sammelstelle werden eine große Gefriertruhe und eine Ansprechperson (Balgbeauftragter) benötigt. Die Sammelstellen können sofort über www.fellwechsel.org/downloads/ angemeldet werden, damit die Logistik optimal geplant werden kann. Dort finden Interessierte auch die notwendigen Herkunftsformulare. Ist absehbar, dass die Truhe zügig voll ist, wird gebeten, mit ein bis zwei Wochen Vorlauf die Fellwechsel GmbH zu kontaktieren, um die weitere Logistik zu planen.

Kontakt

Fellwechsel GmbH
Frederik Daniels
f.daniels@fellwechsel.org
www.fellwechsel.org

Im Klageverfahren um die Elbvertiefung haben die Jagdverbände erreicht, dass die vorgesehenen Maßnahmen um ein sinnvolles Prädatorenmanagement ergänzt werden. Erhebliche Einschränkungen der Jagd sollten im Planungsverfahren der Elbvertiefung als ausgleichende Naturschutzmaßnahmen deklariert werden. Mit dem erreichten Vergleich hat die Gegenseite eingeräumt, dass die Jagd auf Raubsäuger und Wildschweine für den Naturschutz unerlässlich ist.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern und heute über die Klage des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und der Landesjagdverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegen den Planfeststellungbeschluss zur Elbvertiefung verhandelt. Dabei haben die Beteiligten eine Einigung erzielt, mit der die vorgesehenen Regelungen der Jagd in zwei Gebieten an der Elbe präzisiert werden. Durch ergänzende Vereinbarungen soll dort insbesondere die Bejagung von invasiven Arten und anderen Raubsäugern, die Brut- und Rastvögel in dem Gebiet gefährden, sichergestellt werden. Aus dem Vergleich wird außerdem deutlich, dass pauschale Beschränkungen der Jagd nicht geeignet sind, eine Kompensationsleistung für Eingriffe in den Naturhaushalt darzustellen.„Die Bejagung von Prädatoren wie Fuchs, Mink und Waschbär ist besonders wichtig, um Brut- und Rastvögel zu schützen“ sagte Hartwig Fischer, Präsident des DJV anlässlich der Verhandlung in Leipzig. "Ich bin froh, dass wir deutlich machen konnten, dass pauschale Beschränkungen der Jagd für den Naturschutz schädlich sind."

Der Planfeststellungsbeschluss sieht im Landschaftspflegerischen Begleitplan, der die Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in den Flusslauf der Elbe festlegt, ein pauschales Verbot der Federwildbejagung und ein generelles Jagdverbot in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, ein Verbot von Treibjagden sowie jagdlichen Einrichtungen vor. Dies betrifft Eigenjagdbezirke des Bundes in den Gebieten Allwördener Außendeich-Mitte (Landkreis Stade, Niedersachsen) und Giesensand (Landkreis Pinneberg, Schleswig-Holstein).

In ihrer Klage begründeten die Verbände ausführlich, dass ein jagdliches Prädatorenmanagement von Fuchs, Waschbär oder Marderhund für den Erhalt bodenbrütender Vogelarten, gerade auch in Schutzgebieten, unverzichtbar ist. Daher könnten die Ziele des Landschaftspflegerischen Begleitplanes, nämlich die Kompensationsräume für Wiesenvögel (Bodenbrüter und Rastvögel) aufzuwerten, nur erreicht werden, wenn die Jagd auf Prädatoren und auch Schwarzwild über eine entsprechend lange Jagdzeit ermöglicht werde, so die Argumentation der Jagdverbände in ihrer Klagebegründung. In vielen aktuellen Naturschutzprojekten sei die Jagd zwischenzeitlich aufgrund der stetig zunehmenden Anzahl von Prädatoren als Teil des Artenschutzes anerkannt und werde zum Teil sogar staatlich durch die Bereitstellung von Fallen gefördert. Im Widerspruch zu den festgesetzten jagdlichen Einschränkungen hat die zuständige Behörde in einem benachbarten Gebiet, das ebenfalls von der Elbvertiefung betroffen ist, den Einsatz von Kunstbauten für die effektive Fuchsbejagung als Ausgleichsmaßnahme vorgesehen. In der Verhandlung trugen die Vertreter der Jagdverbände vor, dass auch im Landkreis Stade die Bejagung durch öffentliche Mittel gefördert wird, um im Vogelschutzgebiet Unterelbe, in dem eines der im Verfahren betroffenen Gebiete liegt, den Bestand an Raubwild zu kontrollieren.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss teilweise rechtswidrig war. In diesem Verfahren hatten andere Naturschutzverbände gegen den Fahrrinnenausbau insgesamt, geklagt. Die Planungsbehörde muss nun nachbessern. Zugleich mit der Klage der Jagdverbände wurden auch die Klagen zweier Gemeinden und von betroffenen Fischern gegen das Projekt verhandelt. Mit dem umstrittenen, gut 400 Millionen Euro teuren Projekt soll sichergestellt werden, dass große Containerschiffe mit einem Tiefgang von 14,50 Metern künftig den Hafen der Hansestadt Hamburg tideunabhängig – also ungeachtet von Ebbe und Flut – erreichen können.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert die Umweltministerkonferenz auf, aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse für das Wolfsmanagement zu berücksichtigen. Das BfN-Handlungskonzept zum Umgang mit auffälligen Wölfen sollte überarbeitet werden.

Anlässlich der kommenden Umweltministerkonferenz (UMK) unter Vorsitz des Landes Brandenburg fordert der Deutsche Jagdverband (DJV), neue wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich des Wolfsmanagements zu berücksichtigen. So empfiehlt der Genetiker Prof. Dr. Sven Herzog, TU Dresden, in einer gerade veröffentlichten Expertise, die Definitionen einer „Wolfspopulation“ zu vereinheitlichen und operational zu gestalten. Sowohl im Rahmen der Gesetz- und Verordnungsgebung als auch im Rahmen des praktischen Managements scheine es sinnvoll, die Definition aus klassischen populationsbiologischen Kriterien herzuleiten. So sei auch die Festlegung eines günstigen Erhaltungszustandes nur auf Ebene der gesamten Population sinnvoll. Auf dieser Ebene und unter Zugrundelegung der in der FFH-Richtlinie genannten Kriterien sei der Erhaltungszustand des Wolfes in Mitteleuropa als günstig zu bezeichnen.

Der DJV bekräftigt seine Kritik an dem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgelegten „Handlungskonzept zum Umgang mit auffälligen Wölfen“. Die Umweltminister sollten die Konferenz nutzen, um die Schwächen des Konzeptes zu benennen und praktikable Maßnahmen im Umgang mit auffälligen Wölfen einzufordern. Für Außenstehende drängt sich der Eindruck auf, dass der politische Handlungsdruck zum Thema Wolf in der UMK maßgeblich von der unterschiedlichen Betroffenheit der jeweiligen Bundesländer abhängt. Deshalb tun sich die Konferenzteilnehmer offensichtlich weiterhin schwer damit, pragmatische Lösungen zu finden. Der DJV mahnt eine ausgewogene Beschlussfassung an hinsichtlich den naturschutzfachlichen Verpflichtungen und der Akzeptanz in der Bevölkerung.

Vom 15. bis 17. November 2017 findet in Potsdam unter Vorsitz des Landes Brandenburg die 89. Umweltministerkonferenz statt. Sie wird sich unter anderem mit dem Umgang geschützter Tierarten wie Wolf und Biber beschäftigen. Mit besonderer Spannung erwartet wird der Bericht der länderoffenen Ad-Hoc-Arbeitsgruppe zum „Wolf“. Viermal hatten sich Amtschefs und Staatssekretäre getroffen und über das weitere Management des Wolfes und den Umgang mit „Problemwölfen“ beraten. Insider berichteten, dass weiterhin umfassender Beratungsbedarf bestehe. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus forderte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa vergangene Woche "schnellstmöglich einen rechtssicheren und bundeseinheitlichen Handlungsrahmen" im Umgang mit Wölfen, "die ein notorisch unerwünschtes Verhalten aufweisen".

Die Studie gibt es hier zum Herunterladen: http://bit.ly/2hxky5N

Jägerinnen und Jäger können bis zum 20. November den Entwurf der Managementpläne für invasive Arten auf einem Anhörungsportal im Internet kommentieren. Der DJV fordert zur regen Beteiligung auf: Möglichst viele Waidmänner  und - frauen sollten Wissen einbringen.

Bis zum 20. November 2017 können Behörden, Verbände und anderen Interessensgruppen eine Stellungnahme zu den geplanten Managementplänen für invasive Arten unter www.anhoerungsportal.de abgeben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat zu den Entwürfen der Management- und Maßnahmenblätter für jagdlich relevante Arten Nutria und Waschbär bereits Position bezogen und diese entsprechend begründet. Der DJV bittet Jäger, die geplanten Maßnahmen ebenfalls zu bewerten und bei Kritik möglichst nachvollziehbare Begründungen anzuführen.  

Laut DJV ist eine konsequente und wirkungsvolle Umsetzung der EU-Verordnung (EU-VO) ohne Jagd nicht möglich. Zur Eindämmung von in Deutschland bereits weit verbreiteter und etablierter Arten ist eine intensive Bejagung mit Schusswaffe und Fallen dringend geboten. Ein Fangen und Kastrieren von Tieren, wie dies derzeit in Hessen für den Waschbären diskutiert wird, ist praxisfern. Tierschutzverbände haben bereits im Sommer eine „Unfruchtbarmachung“ gefordert. Der DJV hält dies vor dem Hintergrund der starken Ausbreitung von Arten wie dem Waschbär für realitätsfern. „Diese Vorschläge mögen sich zwar eignen, um Spenden zu sammeln, sie helfen aber weder dem Tier- noch dem Artenschutz, weil sie keine praktikable Lösung darstellen“, sagt Professor Jürgen Ellenberger, DJV-Präsidiumsmitglied. Auch kastrierte Waschbären müssen fressen und ernähren sich von heimischen Arten, ohne Unterschied ob diese häufig oder stark gefährdet sind. Zudem verstößt das Freilassen einer invasiven Art  - nach der Kastration - gegen die EU-Verordnung.

Wenn Deutschland die Umsetzung der EU-Verordnung ernst meint, müssen kontraproduktive gesetzliche Regelungen schnellstmöglich abgebaut werden. Eine Schonzeit für den Waschbären von nahezu einem halben Jahr, wie dies beispielsweise in Baden-Württemberg und Hessen der Fall ist, dämmt den Erfolg der Umsetzung der EU-VO ein und nicht die Populationen dieser invasiven Art. Ebenso ist in diesem Kontext die Sinnhaftigkeit von Bejagungsverboten im Siedlungsgebiet und in Schutzgebieten zu hinterfragen. Mit Lebendfangfallen und Fallenmelder können in den genannten Arealen Raubsäugerbestände erfolgreich und störungsarm reduziert werden. Damit Jagd als effektives Managementinstrument flächendeckend zum Einsatz kommen kann, müssen laut DJV Nutria und Waschbär in allen Bundesländern in den Katalog der jagdbaren Arten und ganzjährig bejagt werden.   

Die auf der Unionsliste aufgeführten Arten wurden durch ein internationales Wissenschaftsgremium als invasiv bewertet. Einige deutsche Politiker und Naturschützer stellen trotzdem die negativen Auswirkungen des Waschbären auf heimische Ökosysteme in Frage. Dies ist aus Sicht des DJV nicht nachvollziehbar. Denn deutsche Waschbären unterscheiden sich in ihrer Ökologie nicht von ihren Artgenossen in anderen EU-Ländern. Eine Verharmlosung der Situation wird weder Arten- noch Tierschutz gerecht.

Erhebliche Einschränkungen der Jagd sollen im Planungsverfahren der Elbvertiefung als ausgleichende Naturschutzmaßnahmen deklariert werden. Dagegen haben zwei Landesjagdverbände sowie der DJV geklagt. Einschränkungen der Jagd auf Raubsäuger sind für den Naturschutz sogar kontraproduktiv.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am 16. und 17. November 2017 über die Klage des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und der Landesjagdverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegen den Planfeststellungbeschluss zur Elbvertiefung verhandeln. Die drei Verbände wehren sich gegen den Landschaftspflegerischen Begleitplan, der Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in den Flusslauf der Elbe festlegt. Konkret soll in zwei Gebieten an der Elbe, Allwördener Außendeich-Mitte (Landkreis Stade, Niedersachsen) und Giesensand (Landkreis Pinneberg, Schleswig-Holstein), die Jagd erheblich eingeschränkt werden. Vorgesehen sind das komplette Verbot der Federwildbejagung, ein generelles Jagdverbot in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, ein Verbot von Treibjagden sowie ein Verbot von jagdlichen Einrichtungen.

In ihrer Klage begründen die Verbände ausführlich, dass ein jagdliches Prädatorenmanagement von Fuchs, Waschbär oder Marderhund für den Erhalt bodenbrütender Vogelarten gerade auch in Schutzgebieten unverzichtbar ist. In vielen aktuellen Naturschutzprojekten sei die Jagd zwischenzeitlich aufgrund der stetig zunehmenden Anzahl von Prädatoren als Teil des Artenschutzes anerkannt und werde zum Teil sogar staatlich durch die Bereitstellung von Fallen gefördert. Daher könnten die Ziele des Landschaftspflegerischen Begleitplanes, nämlich die Kompensationsräume für Wiesenvögel (Bodenbrüter und Rastvögel) aufzuwerten, nur erreicht werden, wenn die Jagd auf Prädatoren und auch Schwarzwild über eine entsprechend lange Jagdzeit ermöglicht werde, so die Argumentation der Jagdverbände in ihrer Klagebegründung.

Zudem halten die Jagdverbände die Festlegung derartiger jagdlicher Einschränkungen und Anrechnung als Kompensationsmaßnahme für völlig unzulässig. Ausgleichsmaßnahmen müssen nach geltendem Naturschutzrecht in engem funktionalen und räumlichen Zusammenhang erfolgen. Ein Eingriff im Flussbett kann also nicht durch Jagdverbot oder -einschränkung an Land ausgeglichen werden. Im krassen Widerspruch zu den geplanten jagdlichen Einschränkungen hat die zuständige Behörde in einem benachbarten Gebiet, das ebenfalls von der Elbvertiefung betroffen ist, den Einsatz von Kunstbauten für die effektive Fuchsbejagung als Ausgleichsmaßnahme vorgesehen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss teilweise rechtswidrig war. In diesem Verfahren hatten andere Naturschutzverbände gegen den Fahrrinnenausbau insgesamt, geklagt. Die Planungsbehörde muss nun nachbessern.

Mit dem umstrittenen, gut 400 Millionen Euro teuren Projekt soll sichergestellt werden, dass große Containerschiffe mit einem Tiefgang von 14,50 Metern künftig den Hafen der Hansestadt Hamburg tideunabhängig – also ungeachtet von Ebbe und Flut – erreichen können.

DJV begrüßt offizielles Eingeständnis des amtlichen Naturschutzes und moniert gleichzeitig die kritiklose Grundhaltung gegenüber dem Fleischfresser. Das jetzt in "Natur und Landschaft" veröffentlichte Handlungskonzept skizziert eine Bauernhofidylle, in der Wolf und Mensch auf engstem Raum friedlich nebeneinander leben. Ein steigendes Risiko von Übergriffen ist programmiert.

Erstmals erkennt der amtliche Naturschutz offiziell an, dass der Wolf keine natürliche Scheu vor dem Menschen hat. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Einsicht ausdrücklich, die das Bundesamt für Naturschutz (BfN) jetzt in Heft 11 der hauseigenen Zeitschrift "Natur und Landschaft" veröffentlicht hat. Allerdings betrachtet der Dachverband der Jäger das skizzierte „Handlungskonzept zum Umgang mit auffälligen Wölfen“ mit großer Sorge: Die kritiklose Grundhaltung gegenüber dem Wolf sorgt dafür, dass die Akzeptanz für den Fleischfresser zusehends schwindet.  Laut Managementempfehlung "verlangt" es lediglich "Aufmerksamkeit", wenn Wölfe mehrere Tage weniger als 30 Meter entfernt von bewohnten Häusern gesehen werden. "Ungefährlich" sei es, wenn Wölfe in Dunkelheit durch Siedlungen laufen oder tagsüber in Sichtweite von Häusern. Vorgestellt werden sollte das gesamte Konzept heute auf einer Pressekonferenz, die gestern am späten Abend überraschend abgesagt wurde.

Mit Blick auf die kommende Woche anstehende Umweltministerkonferenz fordert der DJV vom BfN und den zuständigen Politikern, ihre Verantwortung ernster zu nehmen und statt theoretischer, verharmlosender Konzepte praktikable, lösungsorientierte Maßnahmen für den Umgang mit dem Wolf vorzuschlagen. "Dieser große geplante Feldversuch nach dem Motto 'Versuch und Irrtum' ist risikoreich und einzigartig in Europa. Die Finnen reagieren auf Nahkontakte viel offensiver, Problemwölfe werden erlegt", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Der Wolf teste seine Grenzen aus und mache auch an der willkürlichen 30-Meter-Grenze nicht Halt. "Die Politik muss die Sorgen und Nöte der Bevölkerung endlich ernst nehmen, mehr Realitätssinn ist gefragt", so Dammann-Tamke. Der Wolf sei keine blutrünstige Bestie, aber eine Bauernhofidylle mit friedlicher Koexistenz von Mensch und Wolf auf engstem Raum sei ebenso abwegig.

Nach Auffassung des DJV provoziert der amtliche Naturschutz mit seiner naiven Herangehensweise und willkürlich festgelegten Fluchtdistanzen ein steigendes Risiko von Übergriffen. Das Handlungskonzept empfiehlt für Wölfe, die sich mehrfach unter 30 Metern Menschen nähern, eine "frühzeitige" Besenderung und Vergrämung. Allerdings gibt es bis heute kein Konzept, wie Vergrämung in der Praxis funktionieren soll und folgerichtig in Deutschland noch keinen einzigen Erfolg. Vergrämung wird auch von ausländischen Experten als sehr kritisch eingeschätzt und wie in Schweden so gut wie nicht mehr praktiziert.

Übergriffe von Wölfen auf Menschen hat es in der Vergangenheit gegeben, wenn diese mit Tollwut infiziert waren oder habituiert: Bewusste oder unbewusste Fütterung führt zu einer schwindenden Fluchtdistanz. Als intelligenter, anspruchsloser Nahrungsgeneralist ist der Wolf ein potenzieller Kulturfolger. Kritische Situationen, wie sie mit an den Menschen gewöhnten Wildschweinen etwa in Berlin an der Tagesordnung seien, müssten in Hinblick auf den Wolf um jeden Preis verhindert werden, so Dammann-Tamke. Sonst schwinde die Akzeptanz des Wolfes auch im urbanen Raum in Rekordgeschwindigkeit.

Erstmals seit Beginn der 1980er Jahre hat es ein großer Schoof handaufgezogener Zwerggänse aus einem schwedischen Artenschutzprojekt nach Deutschland geschafft. Die seltenste Gänseart Europas gastiert im Moment im westfälischen Lippborg. 

Vor wenigen Tagen ist im Schutzgebiet Disselmersch in Lippborg ein Schoof Zwerggänse (anser arythropus) aus Schweden gelandet. Die in Europa äußerst seltenen Tiere stammen aus dem „Projekt Fjällgas“ (Projekt Zwerggans) des Schwedischen Jagdverbandes, das zum Ziel hat, den in Europa gefährdeten Wildbestand zu stützen. Innerhalb der EU-Grenzen liegt der einzig bekannte Brutplatz der Zwerggänse in Lappland in der Nähe von Arjeplog. Der schwedische Jagdverband leitet das Artenschutzprojekt im Rahmen des schwedischen Naturschutzplans. Die in Lippborg gelandeten Vögel stammen aus einer Handaufzucht, die den Wildbestand stützen sollen.

Der Projektleiter, Niklas Liljebäck, freut sich über den Ausflug seiner Zöglinge: „Wenn sie nächstes Jahr ins Brutgebiet nach Lappland zurückkommen, wäre das ein Meilenstein für unser Projekt und ein riesiger Schritt vorwärts, um den Wildbestand zu stützen.“ Auch die lokale Jägerschaft hat die sehr seltenen Gäste im Kreis Soest und Warendorf bereits beobachten können. "Einmal mehr bedeutet dies für uns jetzt: Augen auf bei der Gänsejagd“, sagt Wolfgang Heins, zuständig im DJV-Präsidium für Gänse. „Ein solches Projekt wird von unserer Jägerschaft voll unterstützt. Schließlich unternehmen wir einen ähnlichen Aufwand, wenn es um die Bestandsstützung bei Rebhuhn und Fasan geht.“

Die Zwerggans ist besonders auffällig durch ihre große, weiße Blässe über dem Schnabel, weshalb sie auch oft Zwergblässgans genannt wird. Mit etwas Glück sind die schwedischen Gäste aus der Beobachtungshütte Disselmersch in Lippborg zu beobachten.

 

"Riesiger Schritt im schwedischen Artenschutz" 

Dr. Niklas Liljebäck ist Projektleiter des schwedischen Reintegrationsprojektes für Zwerggänse, in dem bereits hunderte Gänse per Hand aufgezogen und auf ein Leben in der Wildnis vorbereitet wurden.

24 ihrer Zwerggänse sind im Kreis Soest und Warendorf gelandet. Was bedeutet das für Sie?

Liljebäck: Das sind wahnsinnig gute Neuigkeiten! Wenn diese Vögel dort in einem Schoof zusammen bleiben und dann wieder zurückkommen, ist das ein riesiger Schritt vorwärts im schwedischen Artenschutz.

Wo fliegen die Gänse jetzt hin und was ist dort ihr Ziel?

Liljebäck: Das ist eine gute Frage. Ganz ehrlich, wir wissen es nicht. Normalerweise fliegen sie weiter in die Überwinterungsgebiete in den Niederlanden, aber eigentlich werden sie auch von einer älteren, erfahrenen Gans geleitet. Diese Vögel sind aber handaufgezogen und auf ihrem ersten Vogelzug unterwegs. Sie bleiben wahrscheinlich in der Umgebung, wenn sie gute Rastgebiete finden. Wenn nicht, fliegen sie weiter. Wenn ich richtig informiert bin, ist das Gebiet um Lippborg für Zwerggänse sehr geeignet.

Das Projekt ist Kooperationsprojekt der Jäger, die aber zumindest in weiten Teilen Asiens für den starken Rückgang der Population verantwortlich sind. 

Liljebäck: Wir schwedischen Jäger haben das Projekt bereits Anfang der 1980er Jahre gestartet. Im Moment sind wir glücklich, dass unsere Gänse in die Niederlande migrieren und nicht in Richtung Osten. Ich wünsche mir, dass der Schutz dieser Art auch bald in Asien das notwendige Maß findet. Für uns Jäger bedeutet Jagd, Verantwortung für Wildtiere zu übernehmen. Wir hatten auch Projekte, in denen wir Uhu- und Otterschutz vorangetrieben haben. Ich glaube, dass uns Jägern Wildtiere mehr am Herzen liegen als den meisten Menschen auf der Welt.

Zwerggans (Steckbrief)

Die Zwerggans (oder Zwergblässgans) ist die seltenste Gänseart Europas. Sie wiegt zwischen 1,5 bis 2,2 kg, hat eine Flügelspannweite von 120 bis 135 cm und eine Körperlänge von etwa 60 Zentimetern. Im Flug ähnelt sie sehr stark der europäischen Blässgans (Anser albifrons),sie ist nur geringfügig kleiner, aber wesentlich dunkler im Federkleid. Im Profil ist sie klar durch die längere Blässe, die sich zwischen die Augen zieht und den gelben Augenring zu erkennen, welchen bereits die Jungvögel tragen. Ursprünglich war sie über Skandinavien hinweg über den Ural bis nach Sibirien verbreitet. In den vergangen 25 Jahren ist die Population jedoch rasant eingebrochen, auch aufgrund übermäßiger Bejagung in Russland sowie verschiedenen Ländern Ost- und Südosteuropas. In Schweden gibt es nur noch wenige Dutzend Brutpaare. Im Winter zieht die Zwerggans nach Süden und bildet dabei den für Gänse charakteristischen V-Zug. Häufig mischt sie sich in einen Schoof anderer Gänsearten. Sie ernährt sich von kurzen Gräsern und Kräutern und ist deshalb häufiger Gast auf kurzen Weiden.

Jägerinnen und Jäger gedenken ihrem Schutzpatron, dem heiligen Hubertus. Dieser gilt als Begründer der Waidgerechtigkeit, die auch heutzutage noch für die Jagd gilt.

Hubertus von Lüttich gilt als Schutzheiliger für Jäger, Hunde, Natur und Umwelt und lebte von 655 bis 727 nach Christus. Im Gedenken an den Heiligen begehen viele Jägerinnen und Jäger am 3. November den Hubertustag in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Der Legende nach war Hubertus zunächst kein Vorbild für die Jägerschaft: Nach dem Tod seiner Frau ging er einem zügellosen Leben in den Wäldern der Ardennen nach und übte die Jagd rücksichtslos aus. Als er an einem Karfreitag einen Hirsch erlegen wollte, flammte plötzlich ein Kreuz zwischen dessem Geweih auf. Vor Ehrfurcht sank Hubertus auf die Knie und gelobte Besserung. Deshalb gilt der heilige Hubertus laut Deutschem Jagdverband (DJV) als Begründer einer nachhaltigen und weidgerechten Jagd.

Hubertus widmete in der Folge sein Leben der Kirche. Er stieg zum Bischof von Lüttich auf und wurde nach seinem Tod heiliggesprochen. Ganz nach dem Vorbild von Sankt Hubertus beweisen die Jägerinnen und Jäger ihr Engagement für den Naturschutz durch die private Finanzierung von Arten- und Biotopschutzprojekten. Laut aktueller DJV-Umfrage finanzieren sie jedes Jahr aus eigener Tasche Naturschutzprojekte im Wert von 82 Millionen Euro. Zusätzlich dazu helfen sie bei der Seuchenbekämpfung sowie bei weiteren ehrenamtlichen und sozialen Dienstleistungen.

Nach Angaben des Naturschutzbundes (NABU) werden in Deutschland "bis zu 146.000 Vögel" illegal getötet. Diese Zahl entbehrt jedoch jeglicher nachvollziehbarer und belastbarer Grundlage. Dies hat der Deutsche Jagdverband bereits im Vorfeld der Veröffentlichung kritisiert.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Vogelschutzorganisation BirdLife International geht von 146.000 illegal getötete Vögel in Deutschland pro Jahr aus. Als nationaler Partner von BirdlLife hatte der NABU den Datensatz für Deutschland erarbeitet. Hauptgrund der Tötung: illegale Jagd. Daraus abgeleitet fordert der NABU ein verbessertes staatliches Monitoring illegaler Verfolgung und die Einrichtung von auf Artenschutzkriminalität spezialisierten Anlaufstellen für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte.

Zu der Entwurffassung hatte der DJV bereits im Frühjahr des Jahres über seine europäische Organisation FACE kritisch Stellung bezogen und insbesondere die spärliche Datengrundlage aus Deutschland bemängelt: sie sei einerseits nur schwer nachvollziehbar, andererseits beruhe sie im Wesentlichen auf Einschätzungen bzw. Hochrechnungen von Einzelfällen. Damit seien die Angaben höchst spekulativ und unseriös.

Einen besonders krassen Fall unzulässiger Hochrechnung angeblich illegal getöteter geschützter Arten auf das Bundesgebiet konnte der DJV in Zusammenarbeit mit der Wildforschungsstelle Baden-Württemberg herausarbeiten. So wurden im Jahr 2000 auf drei Jagden am Rohrsee in Baden-Württemberg 13 Wasservögel erlegt, darunter 2 Schnatterenten (keine Jagdzeit) und 1 Reiherente (Schonzeitvergehen). Diese Fehlabschüsse gingen auf das Konto nur eines einzelnen Schützen zurück, der auch zur Rechenschaft gezogen wurde. Mit dem Sachverhalt konfrontiert, gab der zuständige Mitarbeiter im NABU zu, dass die Datenlage für seine Schätzung von bis zu 20 Prozent illegaler Abschüsse "sehr dünn" sei und "bisher nur Hinweise und keine handfesten Nachweise“ vorlägen.

Der DJV kritisiert überdies auch das grundsätzliche Vorgehen bei der Erarbeitung der Studie: Warum wurden keine unabhängigen Wissenschaftler damit beauftragt? Wie kann es sein, dass der Datensatz für Deutschland von einer Einzelperson eines Interessenverbandes (NABU) erarbeitet wurde?

Erfahrungen der Jäger zeigen, so Wolfgang Heins, zuständiges Präsidiumsmitglied im DJV, dass geschützte Arten an durchschnittlichen Gewässern, an denen eine Bejagung erlaubt ist, in aller Regel selten vorkommen. Fehlabschüsse sind nicht gänzlich auszuschließen, seien jedoch die absolute Ausnahme.

Der DJV verweist explizit auf die Regelungen in der Bundesjagdzeiten-VO: Um eine Verwechslungsgefahr gerade auch bei der Bejagung von Wasservögeln zu vermeiden, hat der Gesetzgeber in Deutschland über § 1, Abs. 3 der Bundesjagdzeiten-VO den Jägern das vorherige, genaue Ansprechen der Arten auferlegt: „Die in Abs. 1 festgesetzten Jagdzeiten umfassen nur solche Zeiträume einschließlich Tageszeiten, in denen nach den örtlich gegebenen äußeren Umständen für einen Jäger die Gefahr der Verwechslung nicht besteht.“ Auf die Pflicht des artengenauen Ansprechens weist der DJV seit vielen Jahren ausdrücklich auch in seiner Empfehlung zur „guten fachlichen Praxis“ bei der Jagd auf Wildgänse hin.

Letztendlich bleibt mit der Studie auch völlig unberücksichtigt, ob die Aktivitäten aus populationsökologischer Sicht überhaupt einen Einfluss auf die entsprechenden Populationen haben. Der DJV bewertet die BirdLife-Studie als wissenschaftlich unzulässig und absolut unseriös.

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