Der DJV hat ein Interview mit Rechtsanwalt Clemens Hons zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und zu Alkoholkonsum bei der Jagd geführt.

In einem Urteil vom 22. Oktober 2014, Az. BVerwG 6 C 30.13, befasst sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit wegen des Umgangs mit Schusswaffen unter Alkoholeinfluss. Obwohl bislang nur eine Pressemitteilung des Gerichts vorliegt, schießen die Spekulationen über die Auswirkungen des Urteils ins Kraut. Für die Interpretation des Urteils ist aber die schriftliche Urteilsbegründung unerlässlich, die allerdings erst in einigen Wochen vorliegen dürfte.

Unabhängig davon empfiehlt der DJV dringend, vor und bei der Jagd mit Schusswaffen auf jeglichen Alkoholgenuss zu verzichten. Die Grenze ab der ein Jäger für den Umgang mit Waffen unter Alkoholeinfluss als waffenrechtlich unzuverlässig gilt, sollte aber aus Sicht des DJV nicht bei 0,0 Promille Blutalkohol gezogen werden. Es sollte in jedem Fall eine Einzelfallprüfung erfolgen. Darüber hinaus sollte im Umgang mit Waffen bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit auch danach differenziert werden, ob die Waffe schussbereit (bei der unmittelbaren Jagdausübung) oder lediglich im Zusammenhang mit der Jagd nicht-schussbereit geführt wurde (etwa beim Streckelegen oder auf dem Rückweg von der Jagd). Eine entsprechende Differenzierung hat auch das Bundesverwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung angedeutet. Der DJV wird weiter informieren, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

Zum Thema hat der DJV ein Interview mit Rechtsanwalt Clemens Hons geführt, der Justitiar der Landesjägerschaft Niedersachsen ist und den Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten hat.

DJV: Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 22.10.2014 darüber zu entscheiden, ob die Waffenbehörde die Waffenbesitzkarte eines Jägers widerrufen darf, der Alkohol getrunken hatte, bevor er zur Jagd ging und bei dem ein Alkoholtest nach der Schussabgabe einen Atemalkoholgehalt (AAK) von 0,39 mg/l aufwies. Es hat die Behördenentscheidung bestätigt, wobei die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. In der Pressemitteilung hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt: „Macht ein Waffenbesitzer im alkoholisierten Zustand von seiner Schusswaffe Gebrauch, rechtfertigt dies die Annahme, dass er im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig ist, auch wenn zum Alkoholkonsum kein weiteres Fehlverhalten hinzutritt.“ Was ist in diesem Zusammenhang „alkoholisierter Zustand“? Besteht jetzt eine 0,0 Promillegrenze bei der Jagd?

Clemens Hons: Weder das Bundesjagdgesetz noch das Waffengesetz enthalten eine Regelung, welcher Promillegrad bei der Jagdausübung noch zulässig ist. Wer alkoholabhängig ist, dem darf kein Jagdschein erteilt werden. Alkoholabhängigkeit wird in der Regel angenommen, wenn der Betroffene mehr als 1,6 Promille im Blut hat. Daneben sagt das Gesetz, dass derjenige als unzuverlässig gilt, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgeht. Hier hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass niemand im alkoholisierten Zustand mit der Waffe schießen darf. Eine feste Promillegrenze hat auch das Bundesverwaltungsgericht hierbei nicht gezogen. Es fordert lediglich, dass der Jäger „nicht alkoholisiert“ ist. Erst die genaue Urteilsbegründung lässt verbindliche Aussagen zu. In der Praxis könnte es darauf hinauslaufen, dass vor jeder Schussabgabe Alkohol tabu ist.

Welcher Alkoholgrenzwert gilt beim Transport der Waffen und beim Schüsseltreiben?

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich ausdrücklich nur auf Alkohol im Zusammenhang mit der Schussabgabe. Selbstverständlich darf der Jäger beim Schüsseltreiben Alkohol trinken, wenn er zuvor die Waffe ordnungsgemäß verstaut hat und sich von einem Dritten fahren lässt. Lediglich ein Vollrausch, der zu einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille führt oder ein Fehlverhalten im alkoholisierten Zustand, führen zum Verlust des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte.

Wie ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Ihrer Meinung nach auszulegen?

Wie gesagt sollte die schriftliche Begründung abgewartet werden. Das Urteil bedeutet aber in jedem Fall einen klaren Warnschuss für alle Jäger. Eine 0,0-Promille-Grenze kann zwar nur der Gesetzgeber einführen und kein Gericht. Das Gericht entscheidet grundsätzlich nur den Einzelfall und hier war der Betroffene erheblich alkoholisiert. Aber in der Praxis sollte Alkohol vor und während der Jagd tabu sein. Das bedeutet, dass kein „Bügeltrunk“ vor der Treibjagd und kein Bier in der Pause zwischen den Treiben gereicht werden darf. Das bedeutet aber auch, dass bei der Ansitzjagd nur Tee, aber kein Tee mit Rum und erst recht kein Rum mit Tee zum Wärmen getrunken werden darf.

Uns liegen Berichte von Jägern vor, die direkt nach der Jagd oder nach dem Schüsseltreiben von der Polizei auf Alkohol getestet wurden. Es sollen auch Waffenbesitzkarten direkt eingezogen worden sein. Wie sollen sich Jäger am besten verhalten?

Wer selber im alkoholisierten Zustand fährt, riskiert, dass die Polizei seinen Führerschein und seine Waffenbesitzkarte (WBK) einzieht. Als Beifahrer braucht er dies nicht zu befürchten, wenn die Waffen ordnungsgemäß in einem Futteral verstaut oder bereits vorher zu Hause im Waffenschrank eingeschlossen worden sind. Eine Alkoholfahne des Beifahrers rechtfertigt für sich alleine nicht den Widerruf der Waffenbesitzkarte. In diesem Fall würde die Polizei rechtswidrig handeln, wenn sie die WBK einzieht. Anders sieht es aber aus, wenn der Jäger im alkoholisierten Zustand mit der Waffe herumfuchtelt oder diese nicht ordnungsgemäß verstaut oder sich sogar Munition in der Waffe befindet. Hier steht dann die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers auf dem Spiel. Dann darf die Polizei einschreiten.

Deutschland verfügt als stark besiedelter Industriestaat über ein gut ausgebautes Bundesfernstraßennetz von aktuell über 231.000 km Länge. Dieses Straßennetz führt zusammen mit dem weiteren Neu- und Ausbau von Straßen sowie der hohen und weiter steigenden Verkehrsdichte zunehmend zu Zerschneidungen, Verinselungen und qualitativen Verschlechterungen noch vorhandener Lebensräume von Tieren und Pflanzen.

Vor allem durch ihre Barrierewirkung beeinträchtigen Straßen den Austausch zwischen den Teilpopulationen sowie die Besiedlung neuer Lebensräume. Der genetische Austausch findet dann nicht mehr statt. Zudem führt das hohe Verkehrsaufkommen bei den Tieren zu erheblichen Verlusten. Wildunfälle vermindern die Verkehrssicherheit und gefährden das Leben von Menschen.

Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen können dazu beitragen ökologische Beziehungen aufrecht zu erhalten. Mit der Frage wo und mit welcher Ausgestaltung bzw. Dimensionierung Grünbrücken am effektivsten platziert werden sollten, beschäftigt sich der DJV mit verschiedenen wissenschaftlichen Institutionen seit dem Jahr 2003. So wurde im Auftrag und unter Förderung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) mit dem Abschlussbericht 2004 und dem Kartenmaterial der Lebensraumkorridore für Mensch und Natur die bundesweite Grundlage für ein Netz verschiedener Lebensraumtypen vorgelegt (http://www.bfn.de/0306_zerschneidung.html). Dieses ist bei raumwirksamen Entscheidungen zwischenzeitlich zu beachten.

Nadine Weers ist jüngste deutsche Meisterin aller Zeiten im jagdlichen Schießen. Die 20-Jährige erzählt im DJV-Interview, wie sie zur Jagd gekommen ist, obwohl kein einziger in ihrer Familie jagt und was man mit 20 Jahren schon über „Routine“ weiß.

DJV: „Herzlichen Glückwunsch Frau Weers zur jüngsten deutschen Meisterin aller Zeiten! Was für eine Leistung! Wie haben Sie sich vorbereitet?“

Weers: „Dankeschön erstmal. Dieses Jahr habe ich ehrlich gesagt eher wenig trainiert. Ich wäre auch eigentlich zu den Deutschen Meisterschaften gar nicht in Deutschland gewesen, weil ich noch bis vor kurzem zu einem Praktikum in Namibia war. Dort habe ich mich aber kurzentschlossen für einen früheren Rückflug entschieden. Wenn man’s zusammenzählt, war ich in diesem Jahr etwa zehn Mal überhaupt schießen. Vielleicht ist weniger mehr.“

„Das war Ihre vierte Teilnahme an den Bundesmeisterschaften. Wie haben Sie sich den in den Jahren zuvor vorbereitet?“

„Normalerweise trainiere ich zwei bis vier Mal pro Monat. Am Anfang habe ich viel mit meinem Trainer Hans-Jörg Faden trainiert, damit sich keine Fehler einschleichen und relativ früh bin ich dann schon in die Wettbewerbe eingestiegen.“

„Sind Sie ein Wettkampftyp?“

„Mittlerweile ja. Ich bin sehr ehrgeizig und zielstrebig. Früher war ich jedoch viel zu angespannt. Ich hatte mir eine bestimmt Leistung so fest in den Kopf gesetzt, dass ich nicht locker genug war. Und dann ist es völlig schief gegangen. Jetzt kann ich locker und konzentriert sein. Man braucht eine gewisse Routine.“

„Sie sind 20 Jahre alt und sprechen ernsthaft von „Routine“?“

(lacht) „Das ist lustig, nicht wahr? Die drei Meisterschaften vorher haben mir aber schon viel Erfahrung gebracht.“

„Wann haben Sie mit der Jagd begonnen?“

„Meinen Jagdschein habe ich im August 2010 gemacht – da war ich gerade 16 Jahre alt geworden.“

„Dann ist Ihre Familie sicherlich jagdlich geprägt.“

„Nein – überhaupt nicht.“

„Die Geschichte wollen wir hören: Wie sind Sie dann zur Jagd gekommen?“

„Durch meinen Nachbar, der zugleich mein Trainer ist – Hans-Jörg Faden. Ich war schon immer gern mit dem Pferd in der Natur und damals auch öfter mit seinem Jagdhund spazieren gegangen. Irgendwann hat mich seine Frau angesprochen und gefragt, ob mich die Jagd interessiert und ob ich mal mit auf den Hochsitz gehen wollte.“

„Und wollten Sie?“

„Na klar, aber ich war 14 Jahre alt und meine Eltern wollten nicht, dass ich mit einem fremden Mann nachts im Wald sitze.“

„Und dann?

„Dann hat sich Hans-Jörg bei meinen Eltern vorgestellt und meine Mutter hat ihn aus der Schule erkannt. Dann durfte ich.“

„Wie war das?“

„Ich kann mich immer noch genau an alles erinnern. Es war typisches Schleswig-Holstein-Wetter, es regnete aus Eimern, aber irgendwann kamen doch die Sauen. Hans-Jörg hat dann auch gleich eine erlegt. Er hat sie versorgt, mir dabei alles gezeigt, ich habe auch die Organe anfassen dürfen und fand es überhaupt nicht eklig. Von da an bin ich öfter mit ihm zur Jagd gegangen und wir haben auch häufig etwas erlegen können. Dann wollte ich den Jagschein machen.“

„Was haben Ihre Eltern gesagt?“

„Die dachten zu Anfang, das wäre so eine Art Strohfeuer: Die Jagd sei zu teuer, um sie mal eben anzufangen und sie dann wieder fallen zu lassen. Also haben meine Eltern ein Angebot gemacht: Wenn ich in der Schule einen bestimmten Notenschnitt erreiche, zahlen sie den Jagdschein. Den Schnitt habe ich dann natürlich geschafft und den Kompaktkurs in den Ferien habe ich auch bestanden.“

„Was sagen Ihre Eltern jetzt?“

„Seit ich den Jagdschein habe, denken meine Eltern auch anders über die Jagd. Sie wissen, dass die ganzen Vorurteile nicht stimmen, verstehen und akzeptieren es.“

„Wo gehen Sie zur Jagd?“

„Bei meinem Trainer und in der Seenberger Heide.“

„Abi in der Tasche, gerade zurück aus Namibia und die Deutsche Meisterschaft oben drauf. Wie soll es weitergehen?“

„Nächstes Jahr möchte ich Agrarwirtschaft an der FH in Rendsburg studieren. Danach weiß ich noch nicht, in welche Richtung ich gehen will, weil ich definitiv kein Typ bin, der den ganzen Tag im Büro sitzen kann. Bis dahin will ich noch jede Menge Erfahrung in diversen Praktika sammeln. Natürlich werde ich auch die freie Zeit genießen und jagen gehen.“

„Mit welchen Waffen gehen Sie zur Jagd?“

„Jagdliche führe ich eine Mauser M03 in .308 Win. Für Wettkämpfe schieße ich eine Match-Büchse von Anschütz in .22 Hornet mit einem alten Zeiss-Glas, die meinem Trainer gehört. Meine Flinte ist eine Browning FN. Als Schülerin fehlen ein wenig die finanziellen Mittel für den Sport, deshalb bin ich meinem Trainer für die Unterstützung sehr dankbar.“

 „Haben Sie noch etwas, was Sie loswerden wollen?“

„Ich würde gern meiner Familie danken, weil sie mir den Jagdschein ermöglich hat. Sehr dankbar bin ich auch Hans-Jörg, weil er der Türöffner für mich war, um zur Jagd zu gehen und ein wunderbarer Trainer ist. Fachlich gut zu sein und dann den Stoff auch noch rüberzubringen, sind ja zwei verschiedene Stiefel, aber er vereint die einfach. Ohne ihn wäre auch unsere Damenmannschaft nicht dort, wo sie jetzt ist. Ein riesiger Dank geht letztendlich auch an die Mannschaft, die am Donnerstag – auch nachdem auf ein paar Tauben vorbei geschossen wurde – zusammen gehalten hat und bis in die Haarspitzen motiviert war. Wir haben einfach einen fantastischen Trainer und ein super Team!“

Mit seinen 25 Jahren gehört Meik Blöbaum zu den jüngsten Jagdschützen Deutschlands – und er ist bereits Bundesmeister. Wie sich der Feinwerkmechanikermeister auf die 60. Bundesmeisterschaft im jagdlichen Schießen vorbereitet hat, erklärt er im DJV-Interview.

DJV: „Herr Blöbaum, herzlichen Glückwunsch zur Meisterschaft! Wie geht es Ihnen?“

Meik Blöbaum: „Ich kann es, ehrlich gesagt, noch gar nicht glauben. Damit hatte ich wirklich nicht gerechnet. Zum Glück habe ich Urlaub genommen, sodass ich Zeit habe, mich an den Gedanken zu gewöhnen.“

„Nur ein Schütze war jünger als Sie und hat das gleiche Ergebnis geschossen, Stefan Schlagge aus Niedersachsen mit 24 Jahren im Jahr 1998. 346 Punkte erfordern einiges an Training. Wie machen Sie das?

"Ich trainiere im Schnitt zwei bis drei Mal pro Monat und dann etwa drei bis vier Stunden. Länger zu schießen bringt nichts, da dann die Konzentration nachlässt und Schießsport ist im Wesentlichen pure Konzentrationssache. In diesem Jahr habe ich zusätzlich etwa 30 Wettkämpfe geschossen, auch Jagdparcours. Das war vielleicht der Unterschied."

„Sie wohnen nur 100 km vom Schießstand in Liebenau entfernt. Heimvorteil?“

"Nein, wenn man von einem „Heimatschießstand“ sprechen kann, dann wäre der in der Nähe von Osnabrück. Aber eigentlich trainiere ich deutschlandweit."

„Warum?“

Ganz einfach, trainiert man nur auf einem Stand, gewöhnt man sich zu sehr an diesen. Ganz schnell wird man dann „Standmeister“ und denkt, man kann schießen. Aber auf anderen Ständen sind die Gegebenheiten anders. Mein Ziel ist es, auf allen Ständen gut zu sein.

„Ist das nicht wahnsinnig zeitaufwendig neben Ihrem Job als Feinwerkmechanikermeister?“

"Zeit ist die ausschlaggebende Komponente, das ist richtig. Weil ich 2010 bis 2012 meine Meisterprüfung abgelegt habe, hatte ich auch drei Jahre keine Zeit für’s jagdliche Schießen. Umso besser, dass es jetzt so gut geklappt hat. Manche trainieren auch zwei bis drei Mal die Woche. Das würde ich nicht schaffen."

"Mit welchen Waffen schießen Sie?"

"Als Flinte schieße ich eine Blaser F3, als Büchse eine Blaser R93 mit einem Zeiss V8."

"Seit wann jagen sie überhaupt?"

"Meinen Jagdschein habe ich 2006 gemacht. Leider habe ich hier wenige Jagdgelegenheiten, obwohl die Krähen- und Taubenjagd meine Lieblingsjagden sind."

"Also sind Sie eher Flintenschütze?"

"Definitiv. Büchsenschießen ist eigentlich nicht meins, aber auf der Meisterschaft hatte ich einfach einen guten Tag. Vielleicht lag es auch am neuen Zielfernrohr, dass ich mir zwei Wochen vor der Meisterschaft montiert habe."

"Sie montieren sich zwei Wochen vor dem Bundeswettbewerb neues Material? – Ist das nicht ein wenig mutig?"

"Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!"

"Etwas, was Sie noch loswerden wollen?"

"Ich würde gern meiner Familie danken, die mich unterstützt hat und Andreas Lange von Waldzeit für die Ausrüstung. Einen herzlichen Dank auch an Alexander Sprick, mit dem ich zwischendurch trainiert habe. Ich danke der Kreisjägerschaft Herford und Gütersloh und dem Verein für jagdliches Schießen Dissen a.T.W und Umgebung e.V.."

Hier finden Sie die Vorschriften, nach denen die Richter auf Jagdhornbläserwettbewerben werten.

Bei Fragen dazu finden Sie geeignete Ansprechpartner oben auf dieser Seite.

LEMISI ist der Name des Projektes „Lebensmittelsicherheit in jagdlich gewonnenem Wildbret“. Es wurde im November 2011 vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV), Europäischem Verband der Wild- und Geflügelhändler (EPEGA), DJV und anderen Interessensverbänden projektiert, am 1. Mai 2012 gestartet, vom BfR federführend koordiniert und mit dem BfR-Symposium "Wild - Gut erlegt" im März 2014 abgeschlossen.

Ziel des Projektes war es zu ermitteln:

  1. wie stark Wildbret natürlich mit den Metallen Blei, Kupfer und Zink belastet ist (Hintergrundbelastung durch Äsung (Nahrung), Pflanzen mit Bleigehalten aufgenommen aus dem Boden beziehungsweise auf den Blättern durch Bleistaub aus der Luft)
  2. wie stark Wildbret durch Geschossfragmente aus Jagdbüchsenmunition belastet ist

Hierzu wurden sechs Proberegionen in den Bundesländern Niedersachsen (3, 2x mit mittlerer Bleibodenbelastung, 1x mit hoher Bleibodenbelastung), Mecklenburg-Vorpommern (2x mit niedriger Bleibodenbelastung) und Sachsen-Anhalt (1x mit hoher Bleibodenbelastung) ausgewählt. In jeder Proberegion wurden 240 Stück Reh- und Schwarzwild geschossen, davon die Hälfte mit bleifreier Munition.Datenabgleich beim Wildhändler im LEMISI-Projekt

Die Belastung der Böden wurde nach folgenden Kriterien definiert:

Belastung im 90. Perzentil:

  • Leichte Belastung: < 30 mg Blei / kg Boden
  • Mittlere Belastung: 30 – 75 mg Blei / kg Boden
  • Schwere Belastung: > 75 mg Blei / kg Boden

Im Anschluss wurden aus jedem versorgtem und verzehrsfertigem Tier drei Proben à 100 Gramm in den Teilbereichen Keule, Rücken und Nähe des ausgeschärften Schusskanals genommen. Diese werden in unterschiedlichen Laboren auf die Belastung mit Blei, Zinn und Kupfer untersucht.Probenahme im LEMISI-Projekt am verzehrsfertigen Stück Wild

Der DJV beteiligte sich finanziell an den Laboruntersuchungen als auch mit Personalkosten an LEMISI.

Involviert waren die Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit Probeflächen, Länderministerien und Landesjagdverbände. Die Länder Hamburg, Bremen und Hessen stellten zusätzliche Laborkapazitäten. (Ebenfalls involviert war Bayern mit einer Zusatzerhebung für Rotwild.)

Teilergebnisse

Erste Teilergebnisse wurden auf dem BfR-Symposium „Alle(s) Wild?“ am 18./19. März in Berlin präsentiert.[1] Sie belegen, dass in bleihaltig geschossenem Wildbret mehr Blei im verzehrsfertigem Fleisch zu finden ist, als im bleifrei geschossenen Wildbret. Zudem fanden die Forscher in 16 Prozent aller Proben, die in der Nähe des Schusskanals genommen wurden Werte, die über dem zulässigen Bleigehalt für Rind- und Schweinefleisch (0,1mg/kg) lagen. Die relativ hohen Mittelwerte (arithmetisches Mittel) der Proben kommen durch wiederholt auftretende extreme Ausreißer zustande.[2]

Betrachtet man die Mediane (geometrisches Mittel), so liegt der Schluss nahe, dass der überwiegende Teil der untersuchten Proben verzehrstauglich ist. Als kritisch sind die Extreme zu betrachten, die möglicherweise durch Splitter oder eine Akkumulation von Bleistaub hervorgerufen werden.


[1] Müller-Graf, C. (2013). BfR. Präsentation „Status: Blei, Kupfer und Zink im Wildbret – Zwischenstand der statistischen Analyse“, BfR-Symposium „Alle(s) Wild?“, 18./19. März, 2013, www.bfr.bund.de/cm/343/status-blei-kupfer-und-zink-im-wildbret.pdf

[2] Ibid.

Der DJV hat die Initiative ergriffen und eine Arbeitsgruppe zum Thema AIHTS eingesetzt, um mögliche Konsequenzen des Abkommens auf die Fangjagd in Deutschland abzuwägen und erste Schritte für das notwendige Test- und Zertifizierungsprozedere einzuleiten. Der Arbeitsgruppe gehören sowohl Vertreter der nationalen wie internationalen Jägerschaft (DJV und FACE), der Berufsjäger (BDB), des Tierschutzes (Tierärztliche Vereinigung Tierschutz), der Wissenschaft und der Praxis an.

Des Weiteren ist der DJV in einer informellen Arbeitsgruppe zum AIHTS auf internationaler Ebene vertreten. Diese Arbeitsgruppe hat zum Ziel, die Kommunikation zwischen den Vertragsstaaten der Abkommen und die Implementierung des AIHTS in den Ländern zu fördern. Dabei dient diese Arbeitsgruppe insbesondere als Wissens- und Beratungspool für diejenigen Länder, in welchen das AIHTS noch nicht vollständig umgesetzt wurde und welche noch am Anfang der Fallentests und -zertifizierung stehen. Ins Leben gerufen wurde die Arbeitsgruppe von FACE und von der International Fur Trade Federation (IFTF). Weitere Mitglieder sind Vertreter der Kanadischen Regierung, des Fur Institute of Canada (Kanadisches Pelzinstitut), des US Fish and Wildlife Service, Wissenschaftler und Fallenpraktiker aus Kanada, USA, Russland und der EU (Spanien, Ungarn, Dänemark und Deutschland). Diese stehen z.T. auch in engem Austausch mit dem Gemeinsamen Verwaltungsausschuss (JMC).

Tests und Zertifizierung von Fallen durch den DJV:

Totfangfallen:

Der DJV hat zwei Typen von Abzugseisen, das Eiabzugseisen (38 cm Bügelweite) und den Kleinen Schwanenhals (46 cm Bügelweite) an das mit dem AIHTS erfahrenste Institut weltweit, dem Fur Institute of Canada, gesandt. Dort wurden die beiden Totfanggeräte nach den Standards des AIHTS für den Baummarder (Martes martes) getestet. Die Wahl fiel auf diese im AIHTS gelistete Art, da dafür ausreichend Daten für Biosimulationsmodelle vorliegen. Das heißt, dass für den Test der beiden deutschen Eisen keine Tiere getötet werden mussten. Nach Vermessung eines Sets von fünf Stücken je Abzugseisentyp wurden deren Klemm- und Schlagkräfte gemessen. Diese Messungen sowie die Abmessungen der Totfanggeräte wurden in das Baummarder-Computersimulationsmodell eingegeben. Die von dem Fur Institute of Canada entwickelten Modelle sind hoch verlässlich und stellen eine Alternative zu Tests an lebenden Tieren dar. Voraussetzung für Tests mit Computersimulationsmodellen sind jedoch vorangegangene Tests an lebenden Tieren: So muss für jede Tierart ein eigenes Modell erstellt werden. Die Ergebnisse der Computersimulationsmodelle sowie zahlreiche Tests und andere Aspekte hinsichtlich des Tierschutzes und der Fallenanwendung sind in wissenschaftlichen Magazinen veröffentlicht worden.

Das Eiabzugseisen sowie der Kleine Schwanenhals haben die Anforderungen hinsichtlich des AIHTS erfüllt. Beide positiv getesteten Fallen wurden vom Fur Institute of Canada im Dezember 2013 zertifiziert. Die Tests und die Zertifizierung wurden mit Mitteln des DJV finanziert.

Interspezifische Anerkennung der Marderarten:

Eine Studie von Skumatov und Minkov vom russischen Forschungsinstitut für Wildtiermanagement und Pelztierhaltung in Kirov konnte zeigen, dass es keine statistisch signifikanten Unterschiede hinsichtlich der Anatomie der Marderarten Baummarder (Martes martes), Zobel (Martes zibellina) und Fichtenmarder (Martes americana) gibt. Auch aufgrund der intensiven Erfahrungen im Fang der Arten schlagen die Forscher vor, dass alle Fallen, die für eine der Marderarten zertifiziert wurden, auch für die anderen beiden Arten als zertifiziert gelten und nach AIHTS eingesetzt werden dürfen. Die kanadische Zertifizierungsstelle hat diesen Vorschlag aufgenommen und akzeptiert, dass die Zertifizierung einer Falle für eine Marderart auf eine andere Art übertragbar ist.

Nationale und internationale Kooperation des DJV mit anderen Organisationen zur Umsetzung des Abkommens:

In Ergänzung zur Zertifizierung des Eiabzugseisen und des Kleinen Schwanenhales hat der Deutsche Jagdverband das Von-Thünen-Institut beauftragt eine Übertragung der Fallenzertifizierung  bei Steinmarder (Martes foina) und Baummarder (Martes martes) zu prüfen. Das vorliegende Gutachten belegt, dass die Zertifizierung von Fanggeräten und Fangmethoden gemäß AIHTS-Abkommen in Fallentests und Wirkungsuntersuchungen an einer der beiden Marderarten ausreichend und eine Übertragung der Zertifizierung auf die jeweils andere Art zulässig ist.

Lebendfangfallen:

Im Rahmen des Prädatorenprojektes des MELUR Schleswig-Holstein und des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein auf Eiderstedt (Nord-Friesland) wurden in zwei Fangjagdperioden (November 2013 bis März 2014, September 2014 bis Dezember 2014) Tests gemäß AIHTS-Kriterien an Lebendfangfallen durchgeführt. In der Studie, finanziert durch den DJV, wurden die Strack´sche Holzkastenfalle für den Steinmarder (Martes foina) und die Betonrohrwippfalle für den Rotfuchs (Vulpes vulpes), nach den wissenschaftlichen Kriterien der ISO 10990-5 getestet.

Die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung erfolgte durch die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung unter Leitung von Prof. Dr. Ursula Siebert. Weitere Projektpartner waren Jun. Prof. Dr. Marion Piechotta vom Endokrinologischen Labor, Dr. Charlotte Lempp und Prof. Dr. Wolfgang Baumgärtner vom Institut für Pathologie, sowie Dr. Jörg Driver, Tierarztpraxis Reinsbüttel.

Die gefangenen Tiere wurden narkotisiert, klinisch begutachtet, Blutproben entnommen und anschließend euthanasiert. Danach erfolgten röntgenologische und histologische Untersuchungen. Um eine mögliche Stressbelastung der gefangenen Tiere in der Falle zu dokumentieren, waren zwei Fangeinrichtungen mit Infrarotkameras ausgerüstet, die Aufzeichnungen vom Falleninnenraum ermöglichen.

Der vorliegende Forschungsbericht bestätigt, dass beide Lebendfangeinrichtungen die erforderlichen Kriterien erfüllen und somit im Sinne des AIHTS-Abkommens zertifiziert werden können.

Fangjagd - unterschiedliche Fallentypen im Überblick

Großraubsäuger wie Bär, Wolf oder Luchs, die im 18. und 19. Jahrhundert in West- und Mitteleuropa bis auf wenige Restvorkommen ausgerottet wurden, kehren wieder in ihre einstigen Lebensräume zurück.

Übereinstimmend mit internationalen Konventionen (Berner Konvention, Konvention zur Biologischen Vielfalt), FFH-Richtlinie sowie der nationalen Gesetzgebung, begleitet die Jägerschaft die natürliche Zuwanderung intensiv. Als ehemals heimische Arten tragen sie zur Bereicherung der Artenvielfalt in Deutschland bei. Ihre Wiederausbreitung ist nicht zuletzt ein Resultat der Schutzbemühungen auf nationaler und internationaler Ebene. Der DJV unterstützt zusammen mit anderen Naturschutzverbänden die notwendige Begleitforschung, zu der neben Bestandsmonitoring oder genetischen Untersuchungen auch die Sicherung von potentiellen Lebensräumen und Wanderkorridoren gehört.

Die Interessen der Landnutzer, Jäger und der ländlichen Bevölkerung in den betroffenen Gebieten müssen jedoch angemessen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass die Bevölkerung bereit ist, Nutzungsausfälle und Eigentumseinschränkungen unentgeltlich hinzunehmen sowie eine Beeinträchtigung oder den Verlust etablierter, freilebender Arten zu akzeptieren.

Rückkehrer Wolf

Vor über 100 Jahren ausgerottet, ist der Wolf wieder in Deutschland heimisch geworden. Seit Ende der 1990er Jahre besiedelt er ausgehend von der Lausitz nach und nach wieder geeignete Lebensräume. Die Populationsentwicklung verläuft dabei sehr dynamisch, über 26 Rudel sind aktuell deutschlandweit bekannt, hinzukommen weitere Paare und eine unbestimmte Anzahl von Einzeltieren. Die Anzahl der Welpen gehen nicht in die Statistik ein, insgesamt geht man jedoch von etwa 300 Wölfen in Deutschland aus. Im grenznahen Raum besteht ein intensiver wechselseitiger Austausch mit den polnischen Wölfen.

 

 

Kein Tier polarisiert derart wie der Wolf! Dies ist historisch bedingt. Letztlich muss uns aber ein Zusammenleben mit dem Wolf gelingen. Er genießt in weiten Teilen Europas den höchsten Schutzstatus, so auch in Deutschland. Dennoch wird die weitere Ausbreitung des Wolfes auch hier nicht ohne Konflikte verlaufen.

„Willkommen ohne Wenn und Aber?“

Um die Diskussion über die Ausbreitung des Wolfes weiter zu versachlichen, aber auch um Antworten auf Fragen der Jägerschaft zu erhalten, hatte der DJV am 21. März 2014 in Berlin unter dem Titel „Rückkehrer Wolf – Willkommen ohne Wenn und Aber?“ eine Fachtagung organisiert. Ziel war der Erfahrungsaustausch der verschiedenen Interessengruppierungen. Bereits bestehende oder sich abzeichnende Konflikte im Zusammenleben mit Wölfen sollten klar benannt und auch Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Eingeladen waren sowohl Vertreter des Naturschutzes, der Jagd und weiterer Nutzergruppen als auch Wissenschaftler, Behördenvertreter und Politiker. Gut 280 Teilnehmer waren der Einladung des DJV gefolgt, 14 Referenten sorgten für ein interessantes und abwechslungsreiches Tagungs-programm. Den Abschluss bildete eine Podiumsveranstaltung, die im Wesentlichen von den Fragen der Tagungsteilnehmer lebte.

Der DJV rief dazu auf, ein einheitliches Wolfsmanagement für Deutschland unter stärkerer Koordination auf Bundesebene zu bestimmen. Dieser nationale Wolf-Managementplan müsse sich an internationalen Vorgaben orientieren und dabei die berechtigten Interessen der Menschen im ländlichen Raum berücksichtigen (sozio-ökonomische Tragfähigkeit des Lebensraumes). Indem er auch die Bestände der Beutetiere des Wolfes mit einbezieht, müsse er konkrete Handlungsempfehlungen für bekannte Konfliktszenarien enthalten und somit den Rahmen für die Managementpläne der Länder darstellen. Voraussetzung sei ein abgestimmtes, solides, internationales Wolfsmonitoring.

Einer der zentralen Punkte der Tagung war die Frage, wann der „günstige Erhaltungszustand“ des Wolfes in Deutschland erreicht sei. Der DJV forderte die Verantwortlichen von Bund und Länder auf, sich schon jetzt damit auseinander zu setzen, wie die zunehmende Wolfspopulation auf einem stabilen, den Lebensraumbedingungen angepassten Niveau gehalten werden kann. Auch Anhangsänderungen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) müssten dabei künftig in Betracht gezogen werden.

Der DJV ließ keinen Zweifel daran, dass die Jägerschaft ihren gesellschaftlichen Beitrag zum Erhalt der Wolfspopulation in Deutschland leisten wird. Sie wird dies durch die Unterstützung des Monitorings wie auch der notwendigen Grundlagenforschung zur Ökologie des Wolfes incl. genetischer Studien begleiten.

 

Informationspaket zur Wolfstagung

Über den Inhalt der Tagung steht ein umfangreiches Informationspaket zum Download zur Verfügung. Dies beinhaltet die Zusammenfassung und Schlussfolgerungen der Tagung, die einzelnen Vorträge sowie einen Film zur Tagung und Videointerviews mit den Experten aus Wissenschaft und Politik. Die Filme sind auch auf dem DJV-Youtube-Kanal zu finden.

EU-Plattform für Großraubtiere

Raubtiere wie Braunbären, Wölfe und Luchse kehren durch verstärkte Schutzmaßnahmen und eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit nach Europa zurück. Sie siedeln sich auch in Gebieten an, in denen sie seit Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten nicht mehr vorkamen. Während dies von manchen als großer Erfolg gefeiert wird, stößt es bei anderen auf Widerstand und schafft soziale und wirtschaftliche Probleme.

Die EU-Kommission rief daher am 10. Juni 2014 in Brüssel eine internetbasierte Plattform ins Leben, auf der sich Landwirte und Naturschützer, Jäger, Landbesitzer und Wissenschaftler darüber austauschen können, wie Menschen und Großraubtiere wieder miteinander auskommen können. Geplant ist künftig jeweils ein Treffen pro Jahr ergänzt durch themenspezifische Workshops. Derzeit werden die Inhalte des künftigen Arbeitsprogramms abgestimmt.

Hier können Sie die Vereinbarung der acht unterzeichnenden Verbände sowie die entsprechende Pressemitteilung der Kommission herunterladen.

Rückkehrer Luchs

Ursprünglich war der Eurasische Luchs in allen größeren Waldgebieten und Mittelgebirgsregionen Europas beheimatet. Durch staatliche Vorgaben und Abschussprämien der Landesherren wurde er besonders im 18. und 19. Jahrhundert systematisch verfolgt. In Westeuropa galt er bis in die 1970-er Jahre flächendeckend nahezu als ausgerottet. Mit dem wachsenden Naturschutzinteresse der Gesellschaft wurden durch internationale Abkommen und die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verbindliche Ziele für den Biotop- und Artenschutz und auch für den Luchs festgelegt. Der Luchs ist nach Anhang IV FFH-RL eine streng geschützte Art.

Der Luchs unterliegt dem Jagdrecht (ganzjährige Schonzeit) und genießt damit über das Naturschutz-recht hinaus einen doppelten Schutz. Die Jagdverbände unterstützen eine natürliche Rückwanderung und Reetablierung des Luchses in für ihn geeignete Lebensräume. Derzeit gehen jedoch alle bedeutenden Luchsvorkommen Deutschlands, sei es in der Nationalparkregion Bayerischer Wald/ Böhmerwald/Sumava oder im Harz auf Wiederansiedlungsprojekte zurück. Einzeltiere werden gelegentlich in Nordrhein-Westfalen (Eifel), Rheinland-Pfalz (Pfälzer Wald), Baden-Württemberg (Schwarzwald, Schwäbische Alb), Hessen, Thüringen sowie im südlichen Sachsen beobachtet.

DJV-Luchsposition herunterladen

 

In der Jagdpresse, aber auch in Tageszeitungen und anderen Medien, wurde in den letzten Jahren häufig über ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) berichtet. Darin ging es um die Frage, ob der Eigentümer eines kleinen Grundstücks verlangen kann, mit seinem Grundstück aus der Jagdgenossenschaft entlassen zu werden, wenn er die Jagd auf Grund ethischer Überzeugungen ablehnt.

In einem knappen, aber ausführlich begründeten, Urteil hatte der EGMR zunächst entschieden, dass die deutsche Regelung ausgewogen und sachlich gerechtfertigt ist, auch wenn ein Jagdgegner damit die Jagd auf seinem Grundstück hinnehmen musste. Dagegen hat der Beschwerdeführer sich aber an die Große Kammer des EGMR gewandt. In letzter Instanz hat diese dann am 26. Juni 2012 entschieden, dass in diesem Fall eine Verletzung der Rechte des Grundstückseigentümers vorlag. Das Urteil ist vom DJV und vielen anderen heftig kritisiert worden.

Der Gesetzgeber war dadurch aber gezwungen, das Bundesjagdgesetz anzupassen. Dies ist im Jahr 2013 schließlich geschehen. Bei der Umsetzung hat sich der Gesetzgeber aber darauf beschränkt, nicht über das hinauszugehen, was der EGMR gefordert hat. Schon das war schließlich nach Ansicht der Bundesregierung, des DJV, der land- und forstwirtschaftlichen Verbände, der Grundeigentümer und Jagdgenossenschaftsverbände, sowie zahlreicher Rechtswissenschaftler zu viel. Die neue Regelung (§ 6a des Bundesjagdgesetzes) ist am 6. Dezember 2013 in Kraft getreten.

Wie sich die Regelung in der Praxis bewährt, wird man sehen müssen. Es ist derzeit noch zu früh, über die Auswirkungen zu urteilen. Der DJV hat – ebenso wie beispielsweise die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) – Hinweise zum Umgang mit dem neuen § 6a BJagd G veröffentlicht.

Alte Waffe? Neue Munition? – Was man beim Umstieg auf „bleifrei“ beachten muss!

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