Landesgestüt Celle dementiert Wolfsangriff auf Pferde. Die Falschmeldung kursiert seit dem Wochenende in den sozialen Medien. DJV bittet darum, die Meldung nicht weiter zu verbreiten.

Seit dem vergangenen Wochenende kursiert in den sozialen Medien eine Meldung über einen angeblichen Wolfsangriff auf 43 Jungpferde in Niedersachsen. Das demnach betroffene Landesgestüt Celle hat nun reagiert und zeigt sich in einer Meldung auf seiner Internetseite enttäuscht darüber, dass Unbekannte auf Kosten des Gestüts Stimmung machen wollen gegen den Wolf. Das Landesgestüt Celle besitze gar keine Weiden in dem Gebiet, wo der angebliche Wolfsangriff stattgefunden haben soll. Überdies sei kein Ausbruch von Pferden bekannt. Die Jungpferde des Landesgestüts würden im Harz gehalten und seien wohlauf.

Der Deutsche Jagdverband bittet Jägerinnen und Jäger darum, die Falschmeldung nicht weiter zu verbreiten. Sogenannte Fake News sind manipulativ verbreitete, vorgetäuschte Nachrichten. Laut Duden gibt es zwei Hauptgründe für Menschen, Falschmeldungen zu erstellen: Sie wollen entweder Geld verdienen oder die Meinung zu einem Thema beeinflussen. Was auf der Strecke bleibt, ist laut DJV die Glaubwürdigkeit des Absenders. Themen wie der Umgang mit dem Wolf sollten versachlicht statt emotional aufgeladen werden.

Erkennen einer Falschmeldung

Dachverband der Jäger macht sich stark für den Schutz seiner Mitglieder und unterstützt das "Waidfräulein": Beleidigungen und Bedrohungen von Jägerinnen und Jägern sind kein Kavaliersdelikt. Auch nicht in den sozialen Medien.

Eine junge Jägerin postet auf ihrem Facebook-Profil ein Foto mit erlegtem Fuchs und erhält binnen weniger Tage mehrere hundert hasserfüllte Kommentare: Jagdgegner attackierten das "Waidfräulein"  mit wüsten Beleidigungen und Bedrohungen. "Widerliches Stück Dreck, du bekommst noch, was du verdienst", ist noch eine vergleichsweise harmlose Äußerung. Selbst davor, die Betroffene zu Hause aufzusuchen und einzuschüchtern, schreckten selbsternannte vermeintliche „Tierschützer“ nicht zurück. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat sich unmittelbar nach den Vorfällen eingeschaltet und wird die Betroffene bis zur vollständigen Aufklärung unterstützen. „Es ist ein Phänomen der sozialen Netzwerke, dass völlig natürliche Dinge wie eine Bombe einschlagen können und manche Beteiligte jegliche Benimmregeln vergessen“, so Rechtsanwalt Dr. Heiko Granzin, der mit dem DJV in der Sache zusammenarbeitet.

Alle relevanten Rechtsverletzungen seien zur Anzeige gebracht, so Dr. Granzin weiter: „Die Staatsanwaltschaft nimmt die Sache recht ernst und ermittelt jetzt die Namen und IP-Adressen der teilweise unter Pseudonym agierenden Täter.“ Wer geglaubt hat, aus der vermeintlichen Anonymität des Internets heraus Straftaten zu Lasten einer jungen Jägerin begehen zu können, dürfte sich also bald wundern. Der DJV unterstützt die betroffene junge Frau nicht nur bei den strafrechtlichen Ermittlungen. Neben polizeilichen Vorladungen und Strafbefehlen erwarten die Täter auch zivilrechtliche Schadenersatz- und Unterlassungsklagen. „Das wird alles seine Zeit dauern“, so DJV-Pressesprecher Torsten Reinwald, „das Ergebnis zählt letztlich und wir Jäger sind es ja gewohnt, zu warten.“ 

In Brüssel kämpfen Abgeordnete ländlicher Regionen für eine Regulierung der Wolfsbestände. Dabei verläuft die Trennlinie zwischen Stadt und Land - und weniger zwischen den Parteien. Den Politikern geht es um den Erhalt der Naturweidewirtschaft. Der RWJ war bei einer Anhörung im Europaparlament dabei.

Nicht nur in Deutschland, sondern in fast allen europäischen Ländern wird die Rückkehr des Wolfes kontrovers diskutiert. Hauptkonfliktlinie ist dabei die Auseinandersetzung zwischen Tierschützern, die die Rückkehr des Großräubers begrüßen und Schäfern, die ihre traditionelle Weidetierhaltung massiv gefährdet sehen. Während die Debatte in Deutschland erst in den vergangenen Monaten richtig Fahrt aufnimmt, wird in Spanien und Frankreich schon länger lebhaft gestritten.

Namhaft besetze Anhörung
Mitte Mai fand dazu im Europäischen Parlament in Brüssel eine mit namhaften Experten besetze Anhörung statt. Der bekannte Grünen-­Politiker Joseph Bové und der Sozialist Eric Andrieu aus Frankreich hatten gemeinsam mit den Christdemokraten Karl­-Heinz Florenz aus Neukirchen-Vluyn (WES) und Herbert Dorfmann (Südtirol) eingeladen. Sie eint eine skeptische Sicht auf die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfes und die Gefahr für die Weidetierhaltung. Deshalb hieß die Veranstaltung auch „Naturweidewirtschaft schützen“. Für die EU­-Kommission sprach Umweltkommissar Karmenu Vella aus Malta. Er betonte, dass die Rückkehr des Wolfes erwünscht sei und nur eine Koexistenz von Wolf und Weidetieren möglich sei. Dazu müsse in erster Linie der Schutz durch Zäune und Herdenschutzhunde gewährleistet sein. Zudem stellte er höhere Förderungen für Schäfer in Aussicht.

Kommissar erzürnt Abgeordnete
„Schutz muss integraler Bestandteil der Landwirtschaft in Gebieten mit Großraubtieren sein“, so der Kommissar. Viele der anwesenden EU­Abgeordneten aus Spanien und Frankreich zogen bei diesen Äußerungen die Stirn kraus. Erzürnten Widerspruch erntete Vella schließlich, als er sich zur Äußerung verstieg, die Anwesenheit von Wölfen fördere den Tourismus und bringe Geld in die ländlichen Regionen. Da platze manch Abgeordentem der Kragen und es hagelte Zwischenrufe in die zuvor sehr sachlichen Ausführungen. Der Grüne Joseph Bové (F), selbst Landwirt, entgegnete dem Kommissar, dass die Menschen den Wolf vor Ort durchaus anders erleben würden. Karl­-Heinz Florenz zeigte sich verärgert – er habe sich in 29 Jahren im EU-Parlament noch nicht so hilflos gefühlt. Er könne seinen Landwirten am Niederrhein nicht erzählen, dass Zäune die einzige Lösung seien. „Das sind keine dummen Jungs“, empörte sich der Praktiker. Die EU-­Kommission müsse den Menschen endlich Antworten liefern, „ansonsten laufen uns die Bürger davon." Für seinen Protest erntete Florenz, der auch Sprecher der Intergroup Jagd im EU­-Parlament ist, kräftigen Applaus. Spanische Abgeordnete betonten, dass Wölfe auf lange Sicht auch die Bauern aus ihren Lebensräumen vertreiben würden, wenn ihnen die Lebensgrundlage entzogen werde.

Verantwortung der Schäfer

Stefan Wenzel, ehemaliger grüner Umweltminister in Niedersachsen, argumentierte hingegen, dass es keine großen Probleme mit Wölfen gäbe, wenn man Herden effektiv durch Zäune schütze. „Wo Herdenschutz vernachlässigt wurde, gab es viele Risse. Die Verantwortung dafür liegt beim Halter.“ Es gäbe auch keine Korrelation zwischen Wolfszahl und Rissen. Viel wichtiger sei es, Wölfe nicht zu füttern, Aufbrüche zu vergraben statt Luderplätze anzulegen und Raststätten sauber zu halten. Die Gefahr eines Jagdunfalls sei ungleich höher als die eines Wolfsangriffs, außerdem machten Weidetiere nur ein Prozent der Nahrung von Wölfen aus. Entschädigungen für Schäfer seien zudem im Vergleich zu sonstigen immensen Agrarsubventionen zu vernachlässigen. Dennoch müsse man subjektive Ängste der Bevölkerung ernst nehmen. Die Sicherheit des Menschen hätte Priorität. Der Wolf sei in der Natur überdies eine Gesundheitspolizei, die auch zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest beitragen könne, weil er kranke und schwache Wildtiere reiße.

Mehr Risse trotz Schutz
Der renommierte französischen Wissenschaftler Laurent Garde widersprach dieser Darstellung. Trotz immer aufwendigerer Schutzmaßnahmen steige die Zahl der Risse an – auch am Tag und in der Nähe menschlicher Siedlungen. Diese Erkenntnis unterstützte der französische Schafzüchter Laurent Reversat. Nach seinen Beobachtungen seien Schutzmaßnahmen immer weniger wirksam. Er warf der Politik eine Salami­-Taktik vor – erst würden Wolfsrisse nicht anerkannt, dann werde die Problematik der Hybrid­Wölfe kleingeredet – und trotz allem würde der Wolf noch immer als leuchtendes Beispiel für den Artenschutz hingestellt.

Verlust bäuerlicher Identität
Gregor Grill (Landwirtschaftskammer Salzburg) berichtete über Auswirkungen von Wölfen auf die Weidewirtschaft in den österreichischen Alpen. Er zeichnete ein düsteres Bild – eine Einzäunung von Flächen auf felsigem Grund sei praktisch kaum umsetzbar. Nur auf etwa einem Drittel der Fläche sei es überhaupt möglich – unter schwierigsten Bedingungen. Die Nebenerwerbslandwirtschaft stünde in Österreich unter diesen Umständen tendenziell vor dem Aus – trotz bestem Willen der Bergbauern und einer ausgefeilten Vermarktung regionaler Produkte. „Wenn die Entwicklung so weitergeht, stirbt die bäuerliche Identität“ warnte Grill. Er befürchtet dazu negative Auswirkungen für den Tourismus in den Bergen: „Wenn wir den Besuchern kaum beibringen können, ihren Müll wieder mitzunehmen – wie wollen wir sie dann im korrekten Umgang mit aggressiven Herdenschutzhunden schulen ? Das ist utopisch.“ Mittelfristig drohe dazu der Verlust seltener, alter Haustierrassen, die bis heute von engagierten, idealistischen Züchtern auf die Almen getrieben würden.

Wie viele Populationen in Europa?
Grill kritisierte, dass offiziell immer von neun verschiedenen Wolfspopulationen in Europa die Rede sei. Dabei fände bis auf einzelne Bestände in Spanien und Italien ein Austausch zwischen den Populationen statt. Derzeit gäbe es etwa 20 000 Wölfe in Europa, weshalb man nicht mehr davon sprechen könne, dass die Art in Europa gefährdet wäre. Wenn also ein sog. günstiger Erhaltungs-Status erreicht sei, müsse endlich auch der Schutzstatus angepasst werden. Jose Ángel Arranz Sanz von einer nordspanischen Umweltbehörde erklärte, dass es allein in der Region Castilla y León 2017 mehr als 2.000 Wolfsangriffe mit knapp 3.000 Rissen gegeben habe. Davon seien 60 Prozent tödlich gewesen. 850.000 € seien an Entschädigungen an die Schäfer gezahlt werden. Die Situation vor Ort sei grenzwertig, es gäbe ernste Probleme. Dabei kam er auf einen interessanten Aspekt zu sprechen: Die Region ist durch einen Fluss getrennt. Wölfe nördlich davon können bewirtschaftet werden, im Süden nicht. Obwohl nur etwa ein Viertel der Rudel im Süden leben, gehen etwa 85 Prozent der Risse in der gesamten Region auf ihre Kappe. Ein Zusammenhang zwischen fehlender Bewirtschaftung (also dem „Wieder­scheumachen“) und Übergriffen auf Weidetiere drängt sich zumindest auf.

Kommission bewegt sich nicht
Der Generalsekretär der europäischen Jägervereinigung FACE Ludwig Willnegger betonte, dass Großraubtiere ihre Berechtigung hätten. Er forderte eine Beteiligung der Jäger am Wolfs­-Management und distanzierte sich von illegalen Abschüssen. Er erklärte, dass Wölfe Druck auf bestehende Ökosysteme ausüben, was u. a. Schälschäden verursache. Jäger würden den Wolf nicht als Konkurrenten sehen, man hätte aber die enormen Kosten im Blick, die seine Rückkehr mit sich bringe. Schließlich handele es sich bei den Zuschüssen für Zaunbauten und Entschädigungen um Steuergelder, mit denen man sorgsam umgehen müsse. Die Vertreter der EU­-Kommission zeigten sich von den fundierten Einwänden allerdings wenig beeindruckt. Geradezu gebetsmühlenartig wiederholten sie das Ziel der Koexistenz. Herden müssten eben ausreichend geschützt werden. Die Länder der EU seien wohlhabend, da wäre es wohl möglich, einen Ausgleich zwischen Artenschutz und wirtschaftlichen Aktivitäten zu finden. Ein Prozent der Menschen in der EU mache sich Sorgen um den Weidetierbestand, während andere die Rückkehr des Wolfes begrüßten. Die Kosten müsste allerdings die Gesellschaften und nicht die einzelnen Schäfer tragen. Herdenschutz funktioniere, das zeigten Beispiele etwa in Finnland. Das bringe zwar Aufwand mit sich, sei aber möglich. Zudem wolle man erforschen, wann Abschüsse möglich seien. Eine Änderung der Anhänge der FFH-Richtlinien, die festlegen, ob und wann Wolf bejagt werden dürfen, sei nicht die Lösung.

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung durch den Rheinisch-Westfälischen Jäger.

Rund 400 Delegierte und Gäste aus ganz Deutschland kommen Mitte Juni nach Bremen zum Bundesjägertag. Gastgeber sind der DJV und die Landesjägerschaft Bremen. Wolf, Afrikanische Schweinepest, Artenschutz in der Kulturlandschaft - kontroverse Themen sind Inhalt einer Podiumsdiskussion. Ebenfalls auf dem Programm: eine Exkursion zu einem vorbildlichen Artenschutzprojekt.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Landesjägerschaft Bremen laden am 14. und 15. Juni zum Bundesjägertag in das Kongresszentrum Bremen ein. Etwa 400 Gäste aus ganz Deutschland werden erwartet – darunter Delegierte der Landesjagdverbände, Landes- und Bundespolitiker sowie Vertreter von Verbänden und Unternehmen. Unter dem Motto „Die Marke Jagd auf neuen Wegen“ stehen unter anderem Felle aus heimischer Jagd als nachhaltige Ressource im Fokus.

Zum Auftakt informieren sich die Teilnehmer bei einer Exkursion in das „Bremer Blockland“ über ein gemeinsames Artenschutzprojekt von Landesjägerschaft Bremen und BUND. Ziel ist eine nachhaltige und effektive Raubwildbejagung, um vor allem Bodenbrüter in einem der bedeutendsten Wiesenvogelschutzgebiete Norddeutschlands zu erhalten. Markus Henke, Vizepräsident der Landesjägerschaft Bremen, leitet die Exkursion. Zudem werden verschiedene Rebhuhn-Projekte einzelner Landesjagdverbände am Veranstaltungsort vorgestellt.

Mit einer Podiumsdiskussion endet der öffentliche Teil des Bundesjägertages: Vertreter von Landnutzerverbänden diskutieren kontroverse Themen wie der künftige Umgang mit dem Wolf, Artenschutz in der Agrarlandschaft oder Afrikanische Schweinepest. Geplant ist ein Live-Übertragung im Internet.

Auf dem Bundesjägertag findet jährlich die Delegiertenversammlung statt, sie ist das höchste Beschlussgremium des DJV. Die Delegierten von 15 Landesjagdverbänden treffen Grundsatzentscheidungen und diskutieren über aktuelle jagdliche Themen. Ausgerichtet wird der Bundesjägertag vom DJV und jeweils einem Landesjagdverband. Weitere Informationen zur diesjährigen Veranstaltung gibt es hier: www.jagdverband.de/node/8515.

Aufgrund des medialen Interesses hat der Deutsche Jagdverband die häufigsten Fragen zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Faktenpapier beantwortet.

Was sind die Symptome der ASP?

Bei europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres etwa innerhalb einer Woche. Beim Aufbrechen der Stücke (Entnehmen der Organe durch einen Jäger) sollte auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Das Fehlen solcher Auffälligkeiten schließt nicht aus, dass es sich dennoch um ASP handelt. In Schweinebeständen in Afrika überleben Tiere häufig eine Infektion.

 

Wie viele Wildschweine gibt es in Deutschland?

Derzeit gibt es noch keine wissenschaftliche Methode, um Wildschweine zu zählen. Lediglich grobe Schätzungen sind möglich. Ausgehend von der durchschnittlichen jährlichen Reproduktionsrate von 230 Prozent (Tierärztliche Hochschule Hannover) und der DJV-Streckenstatistik (2016/17: knapp 600.000 Wildschweine) liegt der Frühjahrsbestand bei etwa 300.000 Tiere. Diese Schätzung basiert auf der Annahme, dass Jäger nahezu den gesamten Nachwuchs abschöpfen. Bezogen auf den Herbstbestand erlegen Deutschlands Jäger also bereits jährlich zwei Drittel der Schweine.
 

Wie ist die ASP übertragbar?

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrot ausreichen, um die Seuche einzuschleppen und auch in Deutschland Ausbrüche zu provozieren. Besonders effizient ist die Übertragung über Körperflüssigkeiten, besonders Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion.
 

Ist ASP ansteckend für den Menschen?

Die Afrikanische Schweinepest zählt nicht zu den Zoonosen und kann dementsprechend nicht auf den Menschen übertragen werden. Haus- und Wildschweine sind gleichermaßen empfänglich für das Virus.

Kann infiziertes Schweinefleisch gegessen werden?

Infiziertes Schweinefleisch ist völlig ungefährlich für den Menschen und könnte gegessen werden. Um eine Verschleppungsgefahr allerdings komplett auszuschließen, sollten infizierte Schweine nicht zu Lebensmitteln verarbeitet werden. Nachweislich wurde die Seuche beispielsweise von der Ukraine ins Baltikum über kontaminierte Rohwurst eingeschleppt.
 

Wie schnell breitet sich die ASP aus?

Die natürliche Ausbreitung der ASP über Wildschweine geht langsam voran und beträgt nach Angaben der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA mit höchstens 25 Kilometern pro Jahr. Besorgniserregend ist die Ausbreitungsgeschwindigkeit über den Menschen: Auf Transitstrecken kann sich das Virus mit 90 Kilometern pro Stunde fortbewegen - beispielsweise im Schlamm in den Radkästen eines Lkw oder über kontaminierte Lebensmittel aus (Wild-)schweinfleisch (z.B. Salami, Räucherschinken). Das Virus kann selbst am Schuh mehrere Monate überleben. Biosicherheit an Parkplätzen, Bahnhöfen oder Grenzübergängen ist besonders wichtig, also beispielsweise verschlossene Abfallbehälter: Ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen reicht, um die Seuche nach Deutschland zu bringen.
 

Welche Rolle spielen Wolf und andere Fleisch- und Aasfresser wie Fuchs bei der Ausbreitung der ASP?

Nach Auskunft des Friedrich-Loeffler-Instituts kann sich das Virus der Afrikanischen Schweinepest nur in Schweinen vermehren und wird daher nicht von Beutegreifern oder Aasfressern ausgeschieden, die es mit einem gerissenen Stück Schwarzwild oder an einem Kadaver aufgenommen haben. Alle Prädatoren, Greifvögel und Aasfresser könnten prinzipiell eine mechanische Vektorfunktion haben, wobei es keine Hinweise gibt, dass eine spezielle Art einen größeren Einfluss hat. Der Wolf nimmt keine Nahrungsvorräte über lange Distanzen mit, wie es der Mensch tut. Eine direkte Verschleppung ist somit unwahrscheinlich. Es gibt keine Hinweise, dass sich das Virus längerfristig über kontaminierte Zähne oder Haare übertragen lässt. Insbesondere Aasfressern kommt unter Umständen sogar eine positive Rolle bei der Beseitigung von Kadavern zu.
 

Die Schweinepest steht vor der Tür. Was muss jetzt getan werden?

Der Fokus muss auf Maßnahmen der Prävention liegen. Dazu gehört es, Wildschweine mit allen legalen Mitteln zu bejagen, vornehmlich junge Bachen. Ziel ist es, die Bestandsdichte und den Zuwachs weiter zu reduzieren. Ein weiterer Fokus muss auf der Biosicherheit liegen: Entlang von Transitstrecken sind verschlossene Abfallbehältnisse wichtig, damit Wildtiere infizierte Fleisch- und Wurstreste nicht verschleppen können. Ein dritter Fokus muss auf Früherkennung liegen: Verdächtige Wildschwein-Kadaver müssen vor Ort liegen bleiben und der zuständige Amtstierarzt muss umgehend informiert werden. Ein Abtransport des Kadavers ist wegen der Verschleppungsgefahr nur in einem dichten Behälter zulässig.
 

Wie stehen Jäger zum Wegfall von Beschränkungen bei der Wildschweinjagd?

Eine Aufhebung von Schonzeiten sehen wir unkritisch. In der jetzigen Phase der Prävention ist allerdings der Elterntierschutz nicht verhandelbar: Eine Bache mit abhängigen Frischlingen darf nicht erlegt werden. Es macht Sinn, verstärkt junge weibliche Wildschweine zu bejagen. Die bis 2-jährigen Tiere tragen maßgeblich zur Fortpflanzung bei: 7 von 10 Frischlingen werden von jungen Bachen geboren.
 

Was fordern die Jäger, um besser jagen zu können?

Es gibt verschiedene Maßnahmen, die eine Bejagung von Wildschweinen erleichtern und dringend umgesetzt werden sollten:

  • Anlegen von Bejagungsschneisen im Frühjahr - in allen Feldkulturen, z.B. Raps, Mais, Weizen
  • Aufheben von Jagdverboten in Naturschutzgebieten, insbesondere in Schilfgebieten und Bruchwäldern. Dort halten sich Wildschweine bevorzugt auf.
  • Aufheben von Jagdruhezeiten
  • Aufwandsenschädigung für Monitoring und Beprobung (Trichinen, Blut- und Tupferproben) sowie ausreichend Probeabgabestellen
  • Unterstützung bei der Verkehrssicherung für Bewegungsjagden (weniger Bürokratie, Kostenübernhame und Personal)

 

Was ist von der angeblichen Forderung des Bauernverbandes zu halten, 70 Prozent der Wildschweine abzuschießen?

Die Forderung, den Bestand um 70 Prozent zu reduzieren, ist haltlos, weil keine Bezugsgröße genannt wird – weder räumlich noch zeitlich. Die Zahl beruht ausschließlich auf mathematischen Modellen der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA für den Fall eines Ausbruchs der Schweinepest und hat nichts mit der praktischen Umsetzbarkeit zu tun. Bezugsgröße ist hier lediglich das klar umgrenzte Seuchengebiet. Maßnahmen wie Aushungern, Vergiften oder Schießen sind nur einige, die in Frage kommen, um dieses Ziel im Ernstfall möglichst zu erreichen (EFSA AHAW Panel, Scientific opinion on African swine fever. EFSA Journal 2015:13(7):4136, 92pp).

 

Welche Maßnahmen müssen bei einem ASP-Ausbruch eingeleitet werden?

Es gibt kein Allheilmittel gegen die Afrikanische Schweinepest. Ganz besonders wichtig ist die Früherkennung: Wenn ein Ausbruch umgehend gemeldet wird, können Maßnahmen eingeleitet werden, um die Verbreitung sofort zu unterbinden. Gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut hat der DJV einen Maßnahmenkatalog nach dem Werkzeugkasten-Prinzip entwickelt: Je nach Jahreszeit, Topographie oder Vegetation müssen unterschiedlichste Maßnahmen kombiniert werden. Der Maßnahmenkatalog hat Empfehlungscharakter, die Krisenstäbe vor Ort müssen im Seuchenfall dann die besten Maßnahmen kombinieren. Am besten ist es, wenn die Verantwortlichen bereits jetzt mögliche Szenarien durchdenken.

Der ASP-Maßnahmenkatalog von FLI und DJV.

 

Wie stehen Sie zum Einsatz von Nachtzielgeräten oder Sauenfängen?

Der Einsatz von Nachtzielgeräten ist waffenrechtlich verboten. Ob mit deren Einsatz ein langfristiger Jagderfolg zu erreichen ist, bleibt fraglich. Der Einsatz von Sauenfängen ist unter Tierschutzaspekten und Effektivität kritisch zu hinterfragen. Abgesehen von wenigen Ausnahmeregelungen ist der Einsatz von Saufängen in Deutschland verboten.
 

Was sollten Jäger in Hinblick auf Jagdreisen beachten?

Jäger sollten Regionen, die von der ASP betroffen sind, unbedingt meiden. In Osteuropa, insbesondere in Polen, Tschechien, im Baltikum, der Ukraine, Weißrussland sowie Russland gibt es regionale Seuchenherde. Jäger müssen auf Biosicherheit achten: Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge und Jagdausrüstung müssen gründlich gereinigt oder desinfiziert werden.

Kann die "Pille für das Wildschwein" als Alternative zur Jagd, einem ASP-Ausbruch vorbeugen?

Bei der von Tierrechtlern aufgebrachten Idee eine ASP-Verbreitung durch die "Pille für das Wildschwein" vorzubeugen wird auf das Medikament Improvac verwiesen. Dieses Ist allerdings nur wirksam wenn es zweimal zu definiertern Zeitpunkten gespritz wird. Zudem lässt die gewünschte Wirkung schon acht Wochen nach der zweiten Impfung nach. Aufgrund der Tatsache, dass es in der Praxis nicht möglich ist, jedes männliche Wildschwein zwei mal zu bestimmten Zeitpunken einzufangen und zu impfen, ist der Vorschlag der "Pille für das Wildschwein" weder zielführend noch umsetzbar.

Sollten als Alternative zu der Impfung von Improvac, Gestagene als Köder in der Natur ausgebracht werden, würde das einen unverantwortbaren Eingriff in das Ökosystem darstellen. Die auch beim Menschen zur Schwangerschaftsverhütung angewendeten Hormone müssten regelmäßig von den weiblichen Wildschweinen aufgenommen werden um den gewollten Effekt zu erreichen. Bei unregelmäßiger Aufnahme würde eine Fruchtbarkeit sogar provoziert werden. Darüber hinaus stellen ausgelegte Köder eine erhebliche Gefahr für andere Tierarten dar.

Somit sind Impfungen von Improvac, oder die Auslegung von Gestagenen in der Natur, weder zielführend für eine Bestandsregulierung, noch im Sinne des Tierschutzes vertretbar.

Welche Rolle spielt das Tierfund-Kataster des DJV für die Früherkennung der ASP?

Das Tierfundkataster des DJV ermöglicht es, die Fundorte von verendetem Schwarzwild durch Markierung und Georeferenzierung der Fundstelle und mit aufgenommen Bildern, in kürzester Zeit den zuständigen Veterinärbehörden mitzuteilen. Gleichzeitig wird schnell ein Kontakt zwischen dem Finder und der zuständigen Stelle hergestellt, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Das trägt maßgeblich zur schnellen Früherkennung der ASP bei.

Den Link zum Tierfundkataster finden Sie unter: https://www.tierfund-kataster.de/tfk/tfk_beschreibung.php

Was ist bei verendetem Schwarzwildfund zu beachten?

Da es sich bei der ASP um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt, sollte man den Fund eines Schwarzwildkadavers unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt melden, um abzuklären, ob das Tier mit ASP infiziert ist. Welches Amt für den jeweiligen Fundort zuständig ist, finden Sie hier: https://amtstierarzt.de/adressen/untere-veterinaerbehoerden

Proben vom Kadaver sollten nur sachverständige Fachleute nehmen und die Entsorgung überwachen. Ein Transport toter Wildschweine ist nur in dichten Spezialbehältnissen sicher. Das Virus kann selbst im Schlamm am Kotflügel eines Autos lange Zeit überleben und verschleppt werden. Daher sollten verdächtige, tote Wildschweine nur von Fachleuten bewegt werden. Wichtig ist, den Fundort zu sichern, etwa mit einer Plane.

 

Am 9. Mai kommt der Dokumentarfilm "Auf der Jagd - Wem gehört die Natur?" bundesweit in die Kinos. Im Gespräch mit dem DJV verrät Regisseurin Alice Agneskirchner, warum sich der Film sowohl für Jäger, als auch für Zuschauer ohne Jagdschein lohnt.

Alice Agneskirchner ist keine Jägerin. Trotzdem hat sie einen Film über die Jagd gedreht, der diese Woche in über 160 Kinos in Deutschland anläuft. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat mit ihr kurz vor Kinostart über ihren neuen Film "Auf der Jagd - Wem gehört die Natur" gesprochen.

DJV: Frau Agneskirchner, wie kam es zu der Idee einen Film über die Jagd zu machen?

Agneskirchner: Als Dokumentaristin bin ich Chronistin unserer Gesellschaft und unserer Zeit. Ich war neugierig, wie die Jagd in einem Land, in dem ein hoher Wildbestand vorhanden ist, geregelt wird. Wie leben wir mit dem Wild, was es da draußen gibt?

Was haben Sie dabei über Jagd und Jäger gelernt?

Vielen von uns, die keinen Jagdschein haben, ist gar nicht klar, wieviele Interessensgruppen in der Natur unterwegs sind. Die Natur ist eine Kulturlandschaft, in der es Regeln gibt. Wildtiere fressen, vermehren sich und stören Menschen, die ein Nutzungsinteresse an der Natur haben. Hier stehen landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Interessen vor jedem Wildtier. Die Mehrheit der Menschen macht sich darüber keine Gedanken. Ich wollte zeigen, dass man genauer hingucken muss. In diesem Zusammenhang sehe ich die Jägerinnen und Jäger. Sie haben eine Funktion in der Natur und Freude daran, draußen zu sein. Dies ist manchmal schwer zu vermitteln, weil die Jagd mit einem Tötungsvorgang zu tun hat.

Wie haben Bekannte und Freunde darauf reagiert, dass sie sich in ihrem Film der Jagd widmen?

Mit viel Skepsis: 'Was willst du denn bei den Jägern, ist das wirklich nötig? Und wie kann man sich mit jemandem beschäftigen, der tötet?' Ich finde aber, wenn man Schnitzel isst, kann man auch nachsehen, wo es herkommt.

Warum sollten Jäger sich Ihren Film anschauen?

Warum schauen wir uns gerne Liebesfilme an? Weil wir gerne verliebt sind. Genauso ist es mit diesem Film. Wir waren nah an den Tieren dran, es sind Naturaufnahmen entstanden, die sich jeder Jäger, Förster oder Landwirt gerne ansieht.

Und was nimmt der nicht-jagende Zuschauer mit?

Die Nicht-Jäger verstehen oft nicht, was die Jäger machen, der Film zeigt es. Die öffentliche Haltung ist auch, dass Jäger mit niemandem reden wollen. Meist stimmt das auch, Jäger reden nicht so gern. Aber in diesem Film tun sie es. Wir alle – alle gesellschaftlichen Gruppen – teilen eine Lebenswelt, wir müssen also gemeinsam darüber nachdenken wie wir mit ihr umgehen. Der Film ist ohne lobbyistische Interessen entstanden, keiner hat mir gesagt, wie ich drehen soll. Er bringt alle Meinungen zusammen und stößt so einen Diskurs an.

Ab 9. Mai zeigen über 160 Kinos den Dokumentarfilm "Auf der Jagd - Wem gehört die Natur?". Auf mehreren Kanälen verlost der DJV Kinogutscheine.

Jedes zehnte Kino in Deutschland zeigt ab 9. Mai den Film "Auf der Jagd - Wem gehört die Natur?". Nach Angaben des NFP-Filmverleihs sei diese Zahl für einen Dokumentarfilm außergewöhnlich hoch. Kurz vor Kinostart verlost der Deutsche Jagdverband (DJV) Kinogutscheine auf dieser Seite und in den sozialen Medien.

Regisseurin Alice Agneskirchner nimmt den Zuschauer mit in einen faszinierenden Mikrokosmos: unseren deutschen Wald. Der Film zeigt die Jagd wirklichkeitsnah, unvoreingenommen und ist ein filmisches Erlebnis mit beeindruckenden Naturbildern. Er thematisiert Jagd als gesellschaftliches Phänomen jenseits von Pathos und Naturtümelei. Es geht um die Frage, was Natur ist, ob es sie noch gibt und wie der Mensch seinen Lebensraum mit dem Wildtier teilt.

Die Liste mit teilnehmenden Kinos in ganz Deutschland auf der Internet-Seite www.wemgehoertdienatur.de wird laufend aktualisiert. Bundesweit begleiten Jägervereinigungen zahlreiche Filmvorführungen mit Aktionen und Wildbretgerichten.

Unter diesem Link können Sie am Gewinnspiel teilnehmen.

 

Die Gras- und Grünroggenernte steht an - und kollidiert mit der Brut- und Setzzeit vieler heimischer Wildtiere. Sie wähnen im hohen Bewuchs ihre Jungtiere sicher. Einfache Maßnahmen können Leben retten.

Im Mai mähen viele Landwirte ihre Wiesen, sie benötigen Heu oder Silage für ihre Rinder. Auch Energiepflanzen wie Grünroggen werden geerntet. Gleichzeitig bringen viele Wildtiere in dieser Zeit ihren Nachwuchs zur Welt. Das hohe Gras bietet Rehkitz, Junghase und Co. Schutz, macht sie allerdings auch für den Landwirt nahezu unsichtbar. „Ducken und Tarnen schützt zwar vor Fressfeinden, nicht aber vor dem Kreiselmäher“, sagte Detlef Zacharias, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbands (DJV). Einfache Maßnahmen helfen bereits, Tierleid zu vermeiden.

Wildtierschutz beginnt vor der Mahd

Landwirte sollten den Jäger vor Ort mindestens 24 Stunden vor Mähbeginn informieren, damit dieser dafür sorgen kann, dass Wildtiere die betroffenen Flächen verlassen. Zu den sogenannten Vergrämungsmaßnahmen gehören das Ausbringen von optischen und akustischen Wildscheuchen sowie spezieller Duftstoffen. Diese sollten allerdings erst am Nachmittag vor der Mahd installiert werden, um einen Gewöhnungseffekt des Wildes zu vermeiden.

Mit Hund, Mensch und Wärmebildtechnik

Hilfreich ist es auch, wenn Wiesen unmittelbar vor der Mahd mit Jagdhunden und Menschenketten abgesucht werden. Freiwillige Helfer werden immer gebraucht und können sich bei der örtlichen Jägerschaft melden. Bei größeren Grünflächen sollte man die Suche besonders auf die Randbereiche konzentrieren, denn ein Großteil des Wildes bevorzugt erfahrungsgemäß diese Orte. Außerdem haben sich der Einsatz von Drohnen, Wärmebildtechnik sowie Wildrettern an den Traktoren oder Mähwerken bewährt.


Vorsicht vor falsch verstandener Tierliebe: Gefundene Rehkitze, Junghasen oder Vogelküken sollten generell nicht angefasst werden. Wenn der Nachwuchs erst nach Mensch riecht, verstößt ihn die Mutter. Deshalb: Handschuhe tragen, Grasbüschel zwischen Hände und Wildtier nehmen, und es an einer geschützten Stelle ablegen. Die Eltern sind meist in der Nähe und finden ihren Nachwuchs nach der Ernte.

Von innen nach außen mähen

Landwirte sollten Wiesen grundsätzlich von innen nach außen mähen. So haben Tiere die größtmögliche Fluchtmöglichkeit. Vor allem zum Schutz von bodenbrütenden Vögeln und deren Gelegen in Grünroggen trägt auch eine höhere Schnitthöhe von 10 bis 15 Zentimeter bei. Übrigens: Wer den Mähtod von Tieren billigend in Kauf nimmt, handelt vorsätzlich. Er begeht nach dem Tierschutzgesetz eine Straftat.

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat heute den ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Ungarn bestätigt. Der Deutsche Jagdverband ruft Jagdreisende nach Ungarn zu größtmöglicher Vorsicht und Mitwirkung bei der Seuchenprävention auf.

Die Afrikanische Schweinepest ist erstmals in Ungarn aufgetreten. Das bestätigte die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) am 23. April 2018. Das verendete Wildschwein wurde bereits am 20. April im Kreis Heves in Nord-Ungarn gefunden, etwa 350 Kilometer östlich von der österreichischen Grenze entfernt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) ruft zum Beginn der Jagd auf den Rehbock im Mai Ungarnreisende zu besonderer Vorsicht auf. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) informiert Auslandsjäger, wie sie bei der Seuchenprävention mitwirken können.

Jäger sollten nach dem Jagdaufenthalt ihre Ausrüstung wie Messer, Bekleidung und Stiefel noch im Gastland sorgfältig reinigen und desinfizieren. Das BMEL empfiehlt Jägern, die mit dem eigenen Auto anreisen, dieses möglichst nicht für Revierfahrten zu nutzen und noch vor Antritt der Rückreise zu desinifizieren. Schwarzwild-Trophäen müssen ebenfalls desinifiziert sein. Der Import von Wurst, Fleischwaren oder Hundefutter aus Restriktionszonen sollte unbedingt vermieden werden. Sollte der Jäger gleichzeitig Schweinehalter sein, bittet das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Jagdreisen in betroffene Gebiete zu verzichten.

DJV stellt Frage-Antwort-Papier vor und erläutert, warum der Wolf ins Bundesjagdgesetz sollte. Für die Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen sind Jäger die ersten Ansprechpartner, bewaffnete Eingreiftrupps lehnt der DJV ab.

Im Koalitionsvertrag hat sich die amtierende Bundesregierung dafür ausgesprochen, den Schutzstatus des Wolfes abhängig vom Erhaltungszustand zu überprüfen, um eine notwendige Bestandsreduzierung herbeiführen zu können. Maßnahmen für die Entnahme von auffälligen Wölfen sollen ebenfalls entwickelt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat vor diesem Hintergrund vergangene Woche gefordert, den Wolf vom Naturschutzgesetz ins Bundesjagdgesetz zu überführen. Die Hintergründe erläutert der Dachverband der Jäger jetzt in einem Frage-Antwort-Papier.  "Es geht nicht um eine reguläre Bejagung, sondern um ein besseres Konfliktmanagement", sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer.

Mit einem Zuwachs der Wolfspopulation von rund 30 Prozent pro Jahr nehmen die Konflikte weiter zu - insbesondere mit Weidetieren. Diese müssen gelöst werden, sonst schwindet die Akzeptanz des Fleischfressers in der Bevölkerung. Das Naturschutzrecht ist als reines Schutzrecht konzipiert, hingegen ist das Jagdrecht in seiner Grundkonzeption sowohl Schutzrecht als auch Instrument zur Lösung von Konflikten und zum Ausgleich von Interessen. Mit dem Wolf im Jagdrecht wird eine Grundlage geschaffen, um bundesweit gültige Managementmaßnahmen auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung zu erarbeiten.

Der DJV lehnt es vehement ab, dass Behörden bewaffnete, ortsunkundige Eingreiftrupps entsenden wollen. Wenn es um die Entnahme von Wölfen gehe, müsse immer der ortskundige Jäger erster Ansprechpartner sein, so DJV-Präsident Hartwig Fischer. Nur wenn der Jagdausübungsberechtigte notwendige Managementmaßnahmen nicht umsetzen könne oder wolle, sollten Behörden tätig werden.

Der Wolf ist bereits jetzt eine Herausforderung für Deichschutz, Grünlandwirtschaft und Landschaftspflege. Es ist inakzeptabel, dass der Wolf die schonende extensive Viehhaltung oder den Deichschutz erheblich einschränken könnte. Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigen einige Fakten und Beispiele:

  • Wölfe haben seit vielen Jahren eine Vermehrungsrate von rund 30 Prozent jährlich. Das Wachstum ist exponentiell. Die Population verdoppelt sich in weniger als drei Jahren.
  • Dementsprechend nehmen auch die Nahkontakte von Wolf und Mensch zu. Wölfe haben keine genetisch verankerte Scheu vor dem Menschen. Seine Nutztiere gehören zu seinem natürlichen Beutespektrum. Der Wolf muss lernen: Halte dich vom Menschen und seinen Nutztieren fern.
  • Im Landkreis Cuxhaven haben Wölfe 2017 erstmals bundesweit Deichschafe gerissen. Einige haben sich sogar auf ausgewachsene Rinder spezialisiert. 2017 gab es 61 gerissene Kälber und Rinder in Niedersachsen - drei mal mehr als im Vorjahr.
  • Im Jahr 2007 haben Wölfe offiziell etwa 100 Nutztiere verletzt oder getötet, 2016 wurde die Grenze von bundesweit 1.000 Nutztieren erstmals überschritten.
  • Es ist unmöglich, tausende Kilometer Deich oder Weideland wolfssicher zu zäunen.

 

Frage- und Antwort-Papier zum Wolf

 

Vorbemerkung

Der Wolf polarisiert. Die Rückkehr des Wolfes hat vielfach positive Emotionen geweckt. Vor allem aus der Ferne betrachtet tendieren viele Menschen zu einer gewissen Euphorie. Anderseits führt die Rückkehr auch zu Konflikten im ländlichen Raum.

Wie viele Wölfe gibt es in Deutschland?

Nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) sowie der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes (DBBW) gab es im Monitoringjahr 2016/2017 60 Wolfsrudel mit jeweils fünf bis zehn Individuen, 13 Wolfspaare und drei residente Einzelwölfe. Die durch den Wolf am häufigsten besiedelten Bundesländer sind Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Der DJV schätzt den aktuellen Bestand an Wölfen im Frühjahr 2018 auf Grund bekannter Mittelwerte von Rudelzusammensetzung und -stärke auf etwa 800 Tiere in Deutschland.

Wie haben sich Übergriffe auf Nutztiere entwickelt?

Die Übergriffe auf Nutztiere haben in den vergangenen zehn Jahren rasant zugenommen. Waren es im Jahr 2007 etwa 30 Fälle, ist die Zahl im Jahr 2016 auf knapp 300 gestiegen. Die meisten Übergriffe fanden 2016 in Brandenburg (91), Niedersachsen (68), Sachsen und Sachsen-Anhalt (jeweils 44) statt. Im Jahr 2007 haben Wölfe etwa 100 Nutztiere verletzt oder getötet, 2016 wurde die Grenze von 1.000 Nutztieren erstmals überschritten.

In Niedersachsen haben sich die Zahlen innerhalb eines Jahres nahezu verdoppelt: Während es im Jahr 2016 251 Nutztierrisse gab, stieg die Zahl 2017 auf 488 an. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Risse von Kälbern und Rindern von 44 auf 61 gestiegen. Im wenig bewaldeten Kreis Cuxhaven wurden im Jahr 2017 95 Risse gemeldet, 22 davon Rinder. Daraufhin ist die Mindesthöhe für einen wolfssicheren Zaun von 1,20 auf 1,40 Meter erhöht worden. Doch auch diese Zaunhöhe haben Wölfe bereits übersprungen. Kritiker äußern, dass eine stufenweise Erhöhung der Zäune eher einen Trainingseffekt für die physisch robusten und intelligenten Wölfe darstellt.

Wie Zäune tatsächlich gebaut werden müssen, damit Wölfe sie nicht überwinden können, zeigt das Gutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums über Mindestanforderungen zur Haltung von Säugetieren (2014), etwa in Zoos. Es empfiehlt für Hundeartige wie den Wolf: "Es sind Umzäunung mit Überhang nach innen, auch glatte Wände bzw. Gräben möglich. Vor allem kleine Arten, wie Füchse und Schakale, aber auch Wölfe, wenn sie Kämpfen ausweichen wollen, klettern und springen äußerst hoch (bis zu 2,8 Meter). Fast alle Arten graben, deshalb sind die Umzäunung bzw. Wände mit Fundament und Untergrabschutz von mindestens 60 Zentimeter Tiefe zu versehen."

Nachdem er fast ausgerottet war, ist der Wolf nach Deutschland zurückgekehrt. Nun wollen Jäger ihn wieder bejagen. Warum?

Es geht jetzt nicht darum, den Wolf zu bejagen, wie anderes Wild. Es geht darum, auffällige Wölfe erlegen zu dürfen. Auffällig sind Wölfe beispielsweise, wenn sie keine Scheu vor dem Menschen zeigen oder sich auf Nutztiere als Beute spezialisieren. Jagdrecht heißt nicht gleich Bejagung, der Wolf bliebe nach wie vor streng geschützt. Nur ein kleiner Teil der Arten, die im Jagdrecht sind, haben überhaupt eine Jagdzeit. Die anderen wie Fischotter, Luchs oder Seehund sind ganzjährig geschont. Durch die Verpflichtung zur Hege sind sie sogar besser geschützt als nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Das illegale Töten von Wölfen verurteilt der DJV und distanziert sich ausdrücklich von schwarzen Schafen, die Wölfe illegal töten. Leider erlangen diese lautstarken Ausnahmen die größte Aufmerksamkeit.

Warum soll der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden und nicht im Naturschutzrecht bleiben, obwohl er streng geschützt ist?

Mit einem Zuwachs der Wolfspopulation von 30 Prozent pro Jahr nehmen die Konflikte zu. Das Naturschutzrecht ist als reines Schutzrecht konzipiert, da geht es nur ganz am Rande um die Lösung von Konflikten. Das Jagdrecht hingegen ist von seiner Grundkonzeption sowohl Schutzrecht als auch Instrument zur Lösung von Konflikten und zum Ausgleich von Interessen. Mit dem Wolf im Jagdrecht wird eine Grundlage geschaffen, um bundesweit gültige Managementmaßnahmen auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung zu erarbeiten. Wenn es um die "Entnahme" von Wölfen geht, ist das Jagdrecht das bessere Instrument. Jedenfalls, sofern es nicht nur um seltene Einzelfälle geht, wie im April 2016 in Niedersachsen und Februar 2018 in Sachsen.

Es ist wichtig, einen vernünftigen Umgang mit dem Wolf zu finden, insbesondere um die Akzeptanz in der Gesellschaft zu erhalten. Neben Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungszahlungen für Nutztierhalter wird dabei mittelfristig auch eine Entnahme eine Rolle spielen. Dafür sind die Jäger prädestiniert, denn nur sie sind flächendeckend vertreten, haben nötige Ortskenntnis, richtige Ausrüstung und Ausbildung. Der DJV lehnt Vorstöße wie in Brandenburg und Südwestdeutschland ab, über Behörden bewaffnete Eingreiftrupps installieren zu wollen. Nur wenn der Jagdausübungsberechtigte notwendige Managementmaßnahmen nicht umsetzen kann oder möchte, sollten Behörden eingreifen können.
 

Der Wolf ist doch in Anhang IV der FFH-Richtlinie und gar nicht im "günstigen Erhaltungszustand". Wie kann er dann ins Jagdrecht aufgenommen werden?

Auch Arten aus Anhang IV der FFH-Richtlinie und solche, die nicht im "günstigen Erhaltungszustand" sind, können ins Jagdrecht aufgenommen werden. Sie können allerdings keine Jagdzeit bekommen. Die FFH-Richtlinie schreibt nur ein bestimmtes Schutzniveau vor - wie die Mitgliedsstaaten das umsetzen bleibt ihnen überlassen. Einige Arten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet sind und keinen "günstigen Erhaltungszustand" haben, unterliegen in Deutschland bereits dem Jagdrecht, etwa Luchs, Wisent, Wildkatze oder Fischotter. Das ist europarechtlich zulässig, solange sie keine Jagdzeit bekommen.

Was ist der günstige Erhaltungszustand einer Population?

Der günstige Erhaltungszustand einer Art ist in der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) definiert. Man versteht darunter die Gesamtheit der Einflüsse, die sich langfristig auf die Verbreitung und die Größe der Population der betreffenden Art in einem bestimmten Gebiet auswirken können. Die Kriterien dafür sind in Art. 1 Buchst. i der FFH-Richtlinie genannt. Eine Art soll demnach langfristig überleben können, das Verbreitungsgebiet soll nicht kleiner werden und der Lebensraum ausreichend groß sein.

Die Kriterien orientieren sich an wildbiologischen Erkenntnissen. Gemäß des im Auftrag der EU-Kommission erarbeiteten Leitfadens der LCIE (2008) reichen 1.000 erwachsene Tiere für einen "günstigen Erhaltungszustand" einer isolierten Population aus. Bei einer Population, die im genetischen Austausch mit anderen Populationen steht - wie im Fall des sogenannten deutsch-polnischen Wolfsvorkommens -, gilt eine Grenze von 250 Tieren. Ländergrenzen spielen dabei keine Rolle. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) geht derzeit von 150 bis 160 adulten Tiere allein in Deutschland aus, die Population umfasst aber auch Wölfe in Polen. Neue Zahlen für das Monitoringjahr 2017/2018 werden im September 2018 erwartet.

Der DJV bezweifelt daher, dass der Wolf noch nicht im "günstigen Erhaltungszustand" ist. Bei einer so anpassungsfähigen Art mit einer Vermehrungsrate von 30 Prozent pro Jahr kann daran kein Zweifel bestehen. Der Wolf ist auch international gesehen nicht gefährdet.

Sie fordern eine Anhangsänderung der FFH-Richtlinie für den Wolf in Deutschland. Warum?

Wir fordern eine Statusänderung von Anhang IV „streng geschützt“ zu Anhang V „bedingt geschützt“, mit der Möglichkeit des Verwaltungshandelns. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass jeder Jäger Wölfe jagen kann. Aber wir müssen den derzeitigen sehr schnell verlaufenden Veränderungen Rechnung tragen: Die Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe (wissenschaftlich korrekt: der Wolfsrudel) nimmt kontinuierlich zu, dies ist seit Jahren ein sehr dynamischer Prozess. Der Wolf breitet sich immer mehr auch in anderen europäischen Ländern aus. Wir wollen für die Zukunft vorbereitet sein. Unser Land ist dicht besiedelt. Begegnungen zwischen Menschen und Wölfen werden immer wahrscheinlicher, die Konflikte nehmen zu. Die Praxis im Umgang mit anderen Tierarten, wie Biber oder Kormoran, die sich ebenfalls ausbreiten und dadurch zu vermehrten Problemen führen, hat gezeigt, dass ein frühzeitiges Handeln notwendig ist. Ausnahmen vom strengen Schutz sind in der Praxis nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, wie verschiedene Verfahren aus Bayern und Brandenburg im Umgang mit dem Biber zeigen.

Nach unserer Auffassung erfüllt der Wolf nicht mehr die Kriterien für die Aufnahme in Anhang IV der FFH-Richtline, die in Art. 1 Buchst. g der FFH-Richtlinie niedergelegt sind. Das Bundesamt für Naturschutz sieht das allerdings anders.

Müssen Jäger Schadensersatz für gerissene Schafe zahlen, wenn er im Jagdrecht ist?

Schäden durch Wolfsrisse müssten auch bei einer Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht nicht gezahlt werden, weder vom Jagdpächter noch von der Jagdgenossenschaft. Denn Wildschadensersatz gibt es nur für Schäden an Grundstücken (einschließlich der darauf wachsenden Pflanzen), aber nicht für gerissene Weidetiere. Und außerdem sind Grundstückschäden gar nicht bei allen WIldtieren ersatzpflichtig, sondern nur bei denen, die ausdrücklich genannt sind: Schalenwild, WIldkaninchen und Fasanen. Die Rückkehr des Wolfes ist in erster Linie ein gesellschaftiches Anliegen. Daher sollten Weidetierhalter aus öffentlichen Mitteln entschädigt werden.

Kann der Wolf in einem so dicht besiedelten Land wie Deutschland überhaupt artgerecht leben?

Die Wiederansiedlung zeigt uns, dass der Wolf in unserer Kulturlandschaft bestens zurecht kommt. Er findet hier geeigneten Lebensraum und ausreichend Beute. Die Frage ist nicht, ob er artgerecht in der Kulturlandschaft leben kann, sondern ob er die Akzeptanz der Bevölkerung findet. Der Wolf muss lernen, sich von Menschen und Nutztieren fern zu halten.

Durch das Fehlverhalten von Menschen (z.B. Fütterung) werden Wildtiere in Siedlungsnähe gelockt und gewöhnen sich an den Menschen. Das muss unbedingt vermieden werden. Beispiel Wildschwein: Diese intelligente Spezies legt ein Verhalten in der Stadt an den Tag, das etwa die Berliner mehr oder weniger tolerieren. Es weiß, dass es nicht bejagt wird, sogar gefüttert wird und hat jegliche Scheu verloren. Außerhalb der Städte wird es bejagt und lernt dadurch, menschlichen Kontakt zu vermeiden.

Wenn wir es zulassen, wird der Wolf vermutlich jegliche Räume wieder besiedeln. Der Wolf ist eine neugierige Art, er testet seine Grenzen aus. Es ist kein Zufall, dass der Wolf auch nachts in Städten gesichtet werden kann, wie jüngst in Walsrode. Dieses Verhalten wird jedoch von der Bevölkerung nicht akzeptiert.

Kann man Herden im Alpenraum und an Deichen schützen?

Wirksame und durchführbare Lösungen gibt es derzeit noch nicht, es gibt ein Pilotprojekt in Schleswig-Holstein. Schäferverbände gehen davon aus, dass sich Deichschafe grundsätzlich vor Wölfen schützen lassen, wenn genügend Geld für Personal und Sachmittel zur Verfügung steht. Dann müssten sich allerdings auch die Bewirtschaftungsformen ändern: So müsste tagsüber eine Behütung der Schafe, ggf. auch mit Herdenschutzhunden, stattfinden und nachts jeweils eine Einpferchung. Problematisch könnte das Verhalten von Herdenschutzhunden in Deichbereichen sein, die auch touristisch genutzt werden. Bei den Almen ist die Situation noch anspruchsvoller.

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