DJV begrüßt die Anpassungen. Wissensbasierte Vorschläge der Jägerschaft wurden aufgenommen. Dachverband veröffentlicht zu den Änderungen ein Frage-Antwort-Papier sowie eine Synopse.

Die beschlossene Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Aufnahme des Wolfs tritt mit dem 2. April 2026 in Kraft. Das Gesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Aktualisierung bedeutet auf Bundesebene die erste Erweiterung des Wildartenkatalogs seit 50 Jahren.

Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz wurde ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) wertet die Gesetzesänderung als großen Erfolg: Die wissensbasierten Vorschläge der Jägerschaft haben zu einem guten, praxisorientierten Bundesjagdgesetz geführt.

Das Gesetz ermöglicht ein Bestandsmanagement dort, wo es der Erhaltungszustand der Wolfspopulation ermöglicht oder der Schutz von Weidetieren erfordert. Als Reaktion auf einen Nutztierriss – sofern der Grundschutz gegeben war – kann als Folge ein Wolf unmittelbar entnommen werden. Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, lässt das Gesetz keinen behördlichen Spielraum mehr zu. Das aktuelle Bundesjagdgesetz beinhaltet Sonderregelungen für bestimmte Regionen, in denen präventiver Herdenschutz praktisch nicht umsetzbar ist – beispielsweise in alpinen Gebieten oder an Deichen – sowie eine Regelung zur Entnahme von Hybriden, also die Kreuzung zwischen Wolf und Hund. Die Änderungen betreffen auch ein Fütterungsverbot, um einer Gewöhnung an den Menschen vorzubeugen.

Die Bundesländer sind jetzt in der Pflicht, diese Regelungen umzusetzen. Insbesondere müssen Managementpläne aufgestellt werden, die konkrete jagdliche Vorgaben enthalten unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des günstigen Erhaltungszustandes.

Der DJV hat zu den Änderungen ein Frage-Antwort-Papier und eine Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen (Synopse) veröffentlicht.

Wolfsattacke in Hamburg: DJV fordert konsequentes Handeln

31. März 2026 (DJV/LJV HH) Berlin/Hamburg
Ein Wolf attackiert eine Frau in Hamburg-Altona. Der Deutsche Jagdverband zeigt sich betroffen. Der Vorfall macht deutlich, was dringend notwendig ist: ein effektives Wolfsmanagement.

Erfolg langjähriger Verbandsarbeit: Der Bundesrat hat heute der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz zugestimmt. Problemwölfe können nun zum Schutz von Weidetieren rechtssicher entnommen werden. DJV begrüßt, dass wissensbasierte Vorschläge der Jägerschaft aufgenommen wurden.

Der Bundesrat hat heute der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz zugestimmt. Primäres Ziel der Gesetzesänderung ist ein verbesserter Schutz von Weidetieren. Artenschutz, Weidetierschutz und Akzeptanz in der Bevölkerung werden erstmals in Einklang gebracht. Der Deutsche Jagdverband (DJV) bewertet die Änderung als großen Erfolg: Die wissensbasierten Vorschläge der Jägerschaft haben zu einem guten Bundesjagdgesetz geführt. 

"Wir sind der Politik sehr dankbar für diese Entscheidung. Sie ist ein Signal für verantwortungsvolle Wildtierpolitik und funktionierende Weidetierhaltung in Deutschland. Für Jägerinnen und Jäger bedeutet das viel Verantwortung, gleichzeitig haben sie die notwendige Erfahrung im Management von Wildtieren", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.

Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz ist ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt worden. Die Länder erhalten künftig die Möglichkeit, dort ein Bestandsmanagement einzuführen, wo es der Erhaltungszustand der Wolfspopulation ermöglicht oder der Schutz von Weidetieren erfordert. Wo Wölfe Schutzmaßnahmen überwinden und Schafe, Pferde oder Kühe töten, sind gezielte Entnahmen möglich.

Das Gesetz sieht zudem unter anderem vor:

  • Verbot, Wölfe zu füttern, um einer Gewöhnung an den Menschen vorzubeugen.
  • Sonderregelungen für Regionen, in denen präventiver Herdenschutz praktisch nicht umsetzbar ist – etwa in alpinen Gebieten.
  • Hybriden zwischen Wolf und Hund werden zum Schutz der Population entnommen.
  • Berichtspflicht: Nach fünf Jahren soll die Bundesregierung dem Bundestag über Erfahrungen und möglichen Anpassungsbedarf berichten.

Diese Änderungen treten am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Bundestag stimmt für Wolf im Jagdrecht

5. März 2026 (DJV) Berlin
DJV begrüßt die Entscheidung und fordert Bundesrat auf, zuzustimmen. Artenschutz, Weidetierschutz und Akzeptanz werden erstmals in Einklang gebracht. DJV-Präsident spricht von großem verbandspolitisch...

DJV begrüßt Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

24. Februar 2026 (DJV) Berlin
Anhörung im Agrarausschuss des Bundestags: DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke spricht als geladener Experte. Gesetzentwurf bringt Artenschutz, Weidetierschutz und Akzeptanz in Einklang. Besonders posi...

Mehrheit der Deutschen für Jagd auf Wölfe

16. Dezember 2025 (DJV) Berlin
Civey-Umfrage: Knapp zwei Drittel befürworten Bestandskontrolle übers Jagdrecht, Problemwölfe sollen erlegt werden. Auf dem Land ist die Zustimmung noch deutlich höher. Wie die Menschen zur Rückkehr d...
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