(Quelle: Kauer/DJV)

FFH-Bericht: Erhaltungszustand des Wolfs "unbekannt"

31. Juli 2025 (DJV) Berlin

Aktueller FFH-Bericht basiert auf veralteten Monitoringdaten aus dem Jahr 2022/23 und weist den Erhaltungszustand für den Wolf in Deutschland teilweise als "unbekannt" aus. DJV kritisiert Aufteilung der Population in biogeografische Regionen als Hinhaltetaktik.

Jetzt veröffentlichter FFH-Bericht basiert auf veralteten Daten und gibt nicht die aktuelle Bestandssituation des Wolfs in Deutschland wieder.
Jetzt veröffentlichter FFH-Bericht basiert auf veralteten Daten und gibt nicht die aktuelle Bestandssituation des Wolfs in Deutschland wieder. (Quelle: Rolfes/DJV)

Das Bundesumweltministerium hat heute den Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Deutschland an die EU-Kommission gemeldet. Demnach wird dieser für die atlantischen biogeographischen Region als "günstig" eingestuft, für die kontinentale allerdings als "unbekannt". Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert, dass die jetzt vorliegende Bewertung auf der Grundlage veralteter Daten erfolgt ist. Die überfällige Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes wird zudem durch die Aufteilung der Population auf einzelne biogeographische Regionen bewusst verhindert. "Seit Jahren werden in der Wolfspolitik die Nöte der Menschen im ländlichen Raum ignoriert und die Bestände systematisch heruntergerechnet", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. 

Der Bericht beruht auf Daten aus dem Monitoringjahr 2022/2023 – seither sind drei Generationen von Wolfswelpen hinzugekommen. Mindestens die im Jahr 2023 zur Welt gekommene Generation hätte noch berücksichtigt werden müssen, kritisiert der DJV. Der Bericht ist also schon zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung veraltet und gibt nicht die aktuelle Bestandssituation des Wolfs in Deutschland wieder. Der Vergleich der Daten aus dem Monitoringjahr 2022/2023 und aktuellen Zahlen für Niedersachsen verdeutlicht die Diskrepanz: Aktuell gibt es dort 54 Rudel – rund 40 Prozent mehr als im Jahr 2023.

Der DJV kritisiert außerdem, dass durch die Bewertung auf der Ebene der biogeographischen Region erfolgt und nicht auf der Ebene der Population – wie es die Definition des günstigen Erhaltungszustandes eigentlich verlangen würde. Dadurch wird der Erhaltungszustand weiter verschleiert. Zwar verlangt die EU, dass im FFH-Bericht nach den einzelnen biogeographischen Regionen unterschieden wird, aber nach Ansicht des DJV bezieht sich dies nur auf die Angabe im Bericht, aber nicht auf die Bewertung selbst.

Diese getrennte Bewertung führt auch zu vollkommen widersprüchlichen Aussagen: Die Wölfe in der atlantischen und der kontinentalen Region gehören zu ein und derselben Wolfspopulation, die sich über das Baltikum hinaus bis nach Russland erstreckt. Auf dieser Grundlage sind sich die weitaus meisten Wissenschaftler einig, dass der Erhaltungszustand als günstig bewertet werden müsste. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 12. Juni 2025 festgestellt, dass es auch auf den Bestand ankommt – unabhängig von Verwaltungsgrenzen. Die biogeographischen Regionen spielen für den EuGH überhaupt keine Rolle.

Die Bewertung des Erhaltungszustands in der kontinentalen biogeographischen Region als "unbekannt" ist auch aus Sicht des DJV überhaupt nicht nachvollziehbar. Ungefähr drei Viertel der Landesfläche Deutschlands gehören zu dieser Region. Auch wenn dort noch nicht flächendeckend Wölfe leben, sind die Kriterien für die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes erfüllt. Der DJV kritisiert, dass das Bundesumweltministerium seit Jahren wahrheitswidrig behauptet, für den günstigen Erhaltungszustand müssten alle geeigneten Lebensräume besiedelt sein. Das verlangt weder die Definition des günstigen Erhaltungszustandes noch die EU-Kommission.

Der DJV weist auch darauf hin, dass manche Regionen eine extrem hohe Wolfsdichte aufweisen. So gehört auch Brandenburg zur kontinentalen biogeographischen Region. Dort gibt es eine der weltweit höchsten Wolfsdichten. Das Bundesland ist mit 58 Rudeln, acht territorialen Paaren und zwei territorialen Einzeltieren (im Monitoringjahr 2023/24) flächendeckend besiedelt.

Der Wolf ist im Anhang V der FFH-Richtlinie aufgeführt. Für diese geschützten Arten gilt, dass der günstige Erhaltungszustand Voraussetzung für eine Bejagung ist. Der EuGH hat in einem weiteren Urteil vom 29. Juni 2024 herausgestellt, dass hierfür aber nicht die Bewertung des Erhaltungszustandes im FFH-Bericht entscheidend ist, sondern es maßgeblich auf die neuesten wissenschaftlichen Daten ankommt.

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