Im Frühjahr kracht's besonders häufig zwischen Wildtier und Wagen. Der Deutsche Jagdverband appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, in Waldgebieten und an Feldern die Fahrweise anzupassen.

Mit dem Frühjahr steigt die Aktivität vieler heimischer Wildtiere rapide an. Vor allem Pflanzenfresser wie das Reh sind jetzt besonders viel unterwegs und haben Heißhunger auf zartes Grün. Hinzu kommen Revierkämpfe: Die männlichen Tiere stecken jetzt ihre Territorien neu ab. Kommt dem Platzbock ein Jüngling ins Gehege, wird er vehement verjagt. Dabei geht es auch blindlings über Straßen. Keine andere Säugetierart ist derart häufig in Wildunfälle verwickelt: Laut einer aktuellen Statistik des Deutschen Jagdverbandes (DJV) ereigneten sich allein in der Zeit vom 1. April 2016 bis 31. März 2017 knapp 195.400 Unfälle mit Rehen. Das sind knapp 85 Prozent aller Wildunfälle.

Gas weg und Augen auf

Um Zusammenstöße zu vermeiden, rät der (DJV), Wildwechsel-Warnschilder zu beachten und besonders entlang von Wald-Feld-Rändern sowie im Wald aufmerksam und mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Gerade in der Morgen- und Abenddämmerung steigt die Wildunfallgefahr. Was viele Autofahrer nicht wissen: Selbst ein 20 Kilogramm schweres Reh besitzt bei einer Kollision mit Tempo 60 ein Aufschlaggewicht von 800 Kilogramm.

Was tun im Fall der Fälle?

Wenn es doch gekracht hat, Ruhe bewahren und als Erstes die Unfallstelle absichern: Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Bei Personenschäden Erste Hilfe leisten und gegebenenfalls den Notruf wählen (112). Jäger oder Polizei (110) verständigen und Standort melden. Der DJV appelliert an Autofahrer, jeden Unfall aus Tierschutzgründen zu melden – auch wenn kein sichtbarer Schaden entstanden ist. Tote Tiere möglichst – ohne dabei sich oder andere zu gefährden – an den Straßenrand ziehen (Handschuhe tragen). Zu lebenden Tieren Abstand halten. Für die Versicherung eine Wildunfallbescheinigung vom Jäger ausstellen lassen.

Tierfund-App der Jäger nutzen

Nur etwa 1 Prozent der Unfälle mit großen Säugetieren erfasst das Statistische Bundesamt. Beim Großteil der Kollisionen werden weder Ort, Zeit oder Tierart erfasst. So fehlt die Grundlage, Wildunfallschwerpunkte zu erkennen und anschließend zu entschärfen. Das Tierfund-Kataster der Jäger (www.tierfund-kataster.de) ist die erste bundesweite Initiative, die Abhilfe schafft: Jeder Verkehrsteilnehmer kann verunfallte Tiere sogar per App melden, Wissenschaftler der Universität Kiel werten die Daten aus. Mehr als 45.000 Datensätze liegen bereits vor und Verkehrsbehörden nutzen diese. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein hat das Kataster entwickelt.
 

Checkliste: Wildunfälle verhindern und richtig handeln im Ernstfall

Wie lässt sich ein Wildunfall verhindern?

  • Reduzierte Geschwindigkeit entlang unübersichtlicher Wald- und Feldränder.
  • Besonders gefährlich sind neue Straßen durch Waldgebiete, da das Wild seine gewohnten Wege beibehält.
  • Die größte Gefahr droht in der Morgen- und Abenddämmerung, bei Nacht und bei Nebel.
  • Tier am Straßenrand: Abblenden, Hupen, Bremsen.
  • Ein Tier kommt selten allein – Autofahrer sollten stets mit Nachzüglern rechnen.

Was ist nach einem Wildunfall zu tun?

  • Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage anschalten, Warndreieck aufstellen und Polizei anrufen.
  • Aufgrund der Infektionsgefahr niemals tote Tiere ohne Handschuhe anfassen. Abstand halten zu lebenden Tieren.
  • Wer Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar.
  • Einem geflüchteten Tier nicht folgen. In der Unfallmeldung die Fluchtrichtung mitteilen. So kann der Jäger das verletze Tier leichter finden.
  • Für die Versicherung Wildunfallbescheinigung von Jäger oder Polizei ausstellen lassen.

 

Naturbesucher aufgepasst: Im Frühling gleichen Wald und Flur einer großen Kinderstube. Wildtiere sind jetzt besonders schutzbedürftig.

Mit den wärmeren Temperaturen beginnt die sogenannte Brut- und Setzzeit – die heimische Natur verwandelt sich in eine große Kinderstube. Hase, Hirsch, Ente, Reh oder Wildschwein: Viele heimische Wildtiere bringen in den Frühjahrsmonaten ihren Nachwuchs zur Welt und brauchen viel Ruhe. Damit die Jungtiere problemlos aufwachsen können, bittet der Deutsche Jagdverband (DJV) Erholungssuchende und Hundehalter um Rücksicht und Einhaltung einiger einfacher Verhaltensregeln.

Wege nicht verlassen

Wildtiere halten sich besonders gern im Dickicht der Wälder, Knicks und Feldhecken oder im hohen Gras auf. „Es ist daher unbedingt notwendig, diese Ruhezonen zu meiden und die Wege nicht zu verlassen”, appelliert Detlef Zacharias, DJV-Präsidiumsmitglied. Vor allem frei laufende Hunde können eine Gefahr für trächtige Tiere und brütende Vögel sowie deren Nachwuchs darstellen. Vierbeiner sollten deshalb in diesen sensiblen Bereichen am besten an die Leine. Über die unterschiedlichen Regelungen informiert das örtliche Ordnungsamt.

Wildtiernachwuchs nicht anfassen

Aufgefundenes Jungwild auf keinen Fall berühren! Scheinbar verwaiste Rehkitze oder Junghasen sind meistens gar nicht so hilflos, wie es vielleicht den Anschein hat. Der gut getarnte Nachwuchs wird in den ersten Lebenswochen von den Müttern oft viele Stunden allein gelassen und nur zum Säugen aufgesucht – der beste Schutz vor Fressfeinden. Die Küken bodenbrütender Vögel sind oft „Nestflüchter“ und laufen selbstständig umher, werden aber dennoch weiter von den Eltern versorgt. Erst durch Menschengeruch werden Jungtiere wirklich zu Waisen.

Die überarbeitete Version des DJV-Flyers "Hundearbeit im Wolfsgebiet" ist ab sofort erhältlich. Sie enthält Verhaltenstipps für die Jagd, informiert über Vorsichtsmaß­nahmen und gibt Hinweise zu Versicherungsfragen.

Der DJV hat eine aktualisierte Version der Broschüre "Hundearbeit im Wolfsgebiet: Leitfaden für Jagdleiter und Hundeführer" veröffentlicht. Dieses mit zahlreichen Illustrationen versehene Faltblatt gibt Hinweise zu Planung und Durchführung einer Jagd oder Nachsuche. Besonders wichtig: In der Paarungszeit von Januar bis März empfiehlt es sich, Hunde im Wolfsgebiet an der Leine zu lassen. Um ein Aufeinandertreffen mit dem Wolf während einer Bewegungsjagd zu minimieren, sollten Jagdhunde erst 30 Minuten nach Beginn des Treibens geschnallt werden.

Der DJV weist darauf hin, den Jagdhund niemals für das Anzeigen von Wolfsspuren zu loben, eine positive Verknüpfung wäre fatal. Falls es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen zu einem Unfall kommt, ist erster Ansprechpartner die Behörde. Nicht alle Bundesländer kommen allerdings für Übergriffe durch Wölfe und daraus resultierende Schäden auf. Betroffene sind aufgerufen, Schadensfälle auch der Jägerschaft oder dem Jagdgebrauchshundverband zu melden.

Die Online-Version gibt es  unter www.jagdverband.de/content/publikationen.

DJV fordert bundeseinheitliche Managementvorgaben für den großen Fleischfresser. Bewaffnete Eingreiftrupps lehnt der Verband ab: Erster Ansprechpartner muss der Jagdausübungsberechtigte vor Ort sein.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert in einem aktuellen Positionspapier zeitnah die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz, um bundeseinheitliche Regelungen zum künftigen Umgang mit dem Wolf auszugestalten. Eine generelle Bejagung ist damit nicht möglich, da der große Fleischfresser über die FFH-Richtlinie weiterhin streng geschützt ist. Allerdings wird so eine Grundlage geschaffen, um bundesweit gültige Managementmaßnahmen auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung zu erarbeiten. Der DJV lehnt Vorstöße wie in Brandenburg und Südwestdeutschland ab, über Behörden bewaffnete Eingreiftrupps installieren zu wollen. "Wenn es um die Entnahme von Wölfen geht, muss immer der ortskundige Jäger erster Ansprechpartner sein, alles andere wäre ein inakzeptabler Eingriff ins Eigentumsrecht", so DJV-Präsident Hartwig Fischer. Nur wenn der Jagdausübungsberechtigte notwendige Managementmaßnahmen nicht umsetzen kann oder möchte, sollten Behörden eingreifen können.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung verpflichtet, einen gesellschaftlichen Konsens herzustellen zwischen Wolfsschutz, Sicherheit des Menschen und Erhalt der Artenvielfalt. "Wir nehmen die Politik beim Wort und erwarten, dass Konflikte offen benannt und auch gelöst werden", so Fischer. Die Zeit drängt: Im Herbst 2017 haben Wölfe erstmals in Deutschland Deichschafe tödlich verletzt. Schafe sind unersetzlich für die Instandhaltung von Hochwasserschutzanlagen. Zudem haben sie wichtige Aufgaben in der Landschaftspflege, extensive Beweidung ist eines der wichtigsten Naturschutzinstrumente in Deutschland. Auch ausgewachsene Rinder haben Wölfe 2017 vermehrt getötet, die ökologisch hochwertige Grünlandwirtschaft wird stark beeinträchtigt.

Der DJV begrüßt es, dass laut Koalitionsvertrag der Schutzstatus des Wolfes überprüft werden soll, um „eine notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können“. Zudem soll ein Kriterien- und Maßnahmenkatalog zur Entnahme von Wölfen entwickelt werden. Der DJV hat bereits mehrfach praktikable Lösungen, insbesondere im Umgang mit verhaltensauffälligen Tieren, angemahnt. Für den Dachverband der Jäger sind Wölfe bereits verhaltensauffällig, wenn sie tagsüber mehrfach in Siedlungsnähe auftauchen oder es verstärkt zu Nahkontakten kommt. Eine natürliche Scheu vor dem Menschen besitzt der Wolf nicht.
 

Hintergrundinfos zu Konflikten mit dem Wolf

Knapp 20 Jahre nach der ersten Reproduktion in der Lausitz erschließen sich Wölfe in Deutschland zunehmend neue Lebensräume. Der jährliche Zuwachs der Population liegt bei über 30 Prozent. Mit einem weiter exponentiell wachsenden Wolfsbestand ist zu rechnen. Der DJV geht von einem derzeitigen Bestand von etwa 800 Tieren in Deutschland aus.

Ende 2017 hat das Bundesamt für Naturschutz erstmals öffentlich festgestellt, dass der Wolf keine natürliche Scheu vor dem Menschen hat. Damit er diese wieder erlernt, hat der DJV einen konsequenten Umgang mit „Problemtieren“ gefordert und die vom BfN publizierten „Empfehlungen zum Umgang mit auffälligen Wölfen“ als nicht ausreichend kritisiert. Demnach sei es „ungefährlich“, wenn Wölfe in Dunkelheit durch Siedlungen laufen oder tagsüber in Sichtweite von Häusern. Die Sorgen und Ängste der ländlichen Bevölkerung müssen ernst genommen werden.

Die Zahl der Übergriffe auf Nutztiere hat sich in den vergangenen zehn Jahren rasant entwickelt. Waren es im Jahr 2007 bundesweit noch etwa 100 verletzte oder getötet Nutztiere, wurde 2016 erstmals die Grenze von 1.000 Nutztieren überschritten (Quelle: DBBW). Im Landkreis Cuxhaven haben Wölfe 2017 die ersten Deichschafe getötet und 22 ausgewachsene Rinder. Daraufhin wurde die Mindesthöhe für einen wolfssicheren Zaun von 1,20 Meter auf 1,40 Meter erhöht. Diese Höhe wurde jedoch bereits überwunden.

Bei der weiteren Ausbreitung des Wolfes müssen auch höherrangige Ziele gewahrt bleiben. So sind z.B. Küstendeiche und Almen nicht durch Zäunung zu schützen. Problematisch ist dies auch in Grünlandregionen mit hoher Weidetierdichte. Gerade die Weidetierhaltung stellt eine besonders naturverträgliche Form der Landnutzung dar. In den genannten Gebieten besteht zudem die Gefahr einer Verdrahtung der Landschaft, die dem Gedanken einer Biotopvernetzung widerspricht.

Was die Nutztierhaltung anbetrifft, so kann die Aufrüstungsspirale beim Herdenschutz (u.a. durch Erhöhung von Zäunen, Installation zusätzlicher Elektrolitzen, Flatterbändern, Einsatz von Herdenschutzhunden) zu Lasten der Betroffenen nicht zielführend sein. Wirksame und legale Mittel zur Vergrämung von Wölfen stehen nicht zur Verfügung. Problemtiere müssen daher konsequent entnommen werden, ggf. auch ganze Rudel, damit erlernte Erfahrungen (Erbeuten von Nutztieren) nicht weitergegeben werden können.

Im vergangenen Frühjahr haben Jäger durchschnittlich 11 Feldhasen pro Quadratkilometer auf Wiesen und Feldern in Deutschland gezählt. Die meisten Tiere haben im Nordwestdeutschen Tiefland gelebt: 17 pro Quadratkilometer. Im Vergleich zum Herbst haben die Bestände im Schnitt um sechs Prozent zugenommen.

Rund 11 Feldhasen pro Quadratkilometer besiedeln im Schnitt Felder und Wiesen in Deutschland. Damit bleiben die Bestände stabil. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler nach der vorläufigen Auswertung von Daten aus knapp 550 Referenzgebieten (ohne Bayern und Sachsen) für das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD). Die meisten Langohren haben Jäger im Nordwestdeutschen Tiefland (17 pro Quadratkilometer) gezählt, insbesondere in der Wesermarsch, im Münsterland und am Niederrhein. Danach folgt das Südwestdeutsche Mittelgebirge (12), mit Schwerpunkten entlang des Rheins und im Großraum Stuttgart. Danach kommt das Alpenvorland (11) und das Westdeutsche Mittelgebirge (10). Im Nordostdeutschen Tiefland und im Ostdeutschen Mittelgebirge (jeweils 6) leben deutlich weniger Feldhasen. WILD ist ein Projekt des Deutschen Jagdverbands (DJV) und seiner Landesverbände.

Zuwachs wieder positiv

Nach einem Negativwert im Vorjahr lag die Nettozuwachsrate 2017 bundesweit bei plus sechs Prozent. Wissenschafler haben hierfür die Zählergebnisse aus dem Frühjahr mit denen des Herbstes verglichen. Im vergangenen Jahr wurden also mehr Feldhasen geboren als gestorben sind. Besonders hoch war die Nettozuwachsrate im Südwestdeutschen Mittelgebirge (11 Prozent), gefolgt vom Nordwestdeutschen Tiefland (10). Im Nordostdeutschen Tiefland (-3) und im ostdeutschen Mittelgebirge (-7) waren die Werte allerdings negativ.

Klima, Lebensraum und Fressfeinde sind entscheidend

„Nasskaltes Wetter im Frühjahr setzt Junghasen ebenso zu wie viele Fressfeinde oder mangelhafte Habitate“, sagte DJV-Vizepräsident Dr. Volker Böhning. Die Bejagung von Raubsäugern wie Fuchs oder Marder ist besonders wichtig. Hasen benötigen zudem strukturreiche Flächen mit nahrhaften Wildkräutern und Gräsern sowie Rückzugsräume. Vor allem in Ostdeutschland sind die bewirtschafteten Flächen allerdings groß und strukturarm. Durch ungünstige Witterungsverhältnisse, insbesondere im Frühjahr, kommt es zur Unterkühlung der Junghasen und somit zu erhöhter Sterblichkeit. Zwar war der März 2017 sehr warm, Kälteeinbrüche mit Frost in der zweiten Aprilhälfte setzten den Hasen allerdings zu. Vor allem im Norden war der Sommer zudem reich an Niederschlägen, eine nachgewiesene Ursache für tödliche Infektionen bei Junghasen. Auch der Straßenverkehr ist eine Gefahr: Aktuelle DJV-Statistiken zeigen, dass der Anteil der Verkehrsopfer in der Jagdstatistik bundesweit bei über 33 Prozent, in Brandenburg sogar bei 76 Prozent liegt.

Daten aus 17 Jahren

Mit dem Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands dokumentieren Jäger und Wissenschaftler seit 2001 die bundesweite Entwicklung der Feldhasenbestände. Grundlage ist eine sogenannte Scheinwerfertaxation im Frühjahr und Herbst: Jäger zählen Feldhasen nachts mit normierten Scheinwerfern auf festgelegten Strecken, Wissenschaftler werten die Daten anschließend aus. Weitere Informationen zu WILD bietet der jährliche Bericht: bit.ly/2I6AAvb

Kinostart für die Dokumentation ist der 10. Mai 2018. Ohne Pathos und mit großartigen Naturbildern zeichnet Alice Agneskirchner ein unvoreingenommenes Bild der Jagd. Der DJV ruft dazu auf, den Film zu unterstützen und verlost ab Ende April 70 Freikarten.

Auf keinen Fall verpassen: den Kinostart des Dokumentarfilms "Auf der Jagd - wem gehört die Natur?". Er zeigt Jagd und Jäger sehr wirklichkeitsnah, unvoreingenommen und ist ein filmisches Erlebnis mit wunderbaren Naturbildern, die man unbedingt im Kino auf sich wirken lassen sollte. Der Dokumentarfilm zeigt Jagd als gesellschaftliches Phänomen jenseits von Pathos und Natur-Tümelei. Er beschäftigt sich damit, was Natur ist, ob es sie noch gibt und wie der Mensch seinen Lebensraum mit dem Wildtier teilt. 

Ob Landwirte, Jägerinnen und Jäger aus Deutschland oder die "Native Hunters" der kanadischen Algonquin-Indianerinnen: Der Film veranschaulicht nachvollziehbar, dass jeder seine eigene Beziehung zur Jagd hat. Genauso stellt der Film dar, welche Auswirkungen die Jagd auf Wildtiere hat - beispielhaft auf Schwarz- und Rotwild, Reh, Gams oder Wolf. "Auf der Jagd - wem gehört die Natur?" geht dem Mythos Bambi ebenso auf den Grund wie dem des bösen Wolfs. Regie führte die Dokumentarfilmerin Alice Agneskirchner, die selbst keinen Jagdschein hat. Ihr unvoreingenommener Blick von außen vermittelt dem Zuschauer ein neues, positiveres Verständnis der Jagd jenseits des gern gezeichneten Schwarz-Weiß-Bildes.

Offizieller Kinostart von "Auf der Jagd - wem gehört die Natur?" ist am 10. Mai 2018. Wo genau der Film läuft, wird etwa ein bis zwei Wochen vor dem Start auf der offiziellen Filmseite www.wemgehoertdienatur.de veröffentlicht. Der DJV ruft Jägerinnen und Jäger auf, bereits jetzt Kinobetreiber in der Nähe auf den Film anzusprechen. Möglichst viele Zuschauer in den ersten Tagen machen den Film auch attraktiv für Programmkinos, die bisher keine Vorführung geplant haben. Warum also nicht mit Familie und Freunden oder der Jägerschaft einen Kinobesuch organisieren? Geeignet ist die Dokumentation für Kinder ab sechs Jahren (FSK 6). 

Bereits am 9. Mai 2018 wird es einen bundesweiten "Kino-Event-Tag" geben. Der Verleih des Films, NFP marketing & distribution (NFP), will dafür bundesweite Sonderaktionen initiieren, etwa Podiumsdiskussionen mit Jägern nach der Filmvorführung, Jagdhornbläserkonzerte oder Wildbret-Grillen als Rahmenprogramm. Ein Kino in Hessen hat bereits für den 15. Mai 2018 ein Rahmenprogramm organisiert, der Film ist restlos ausverkauft. Jägerinnen und Jäger, die eine Sonderaktion planen wollen, können sich mit Fragen und Anregungen an Jonas von Fehrn-Stender (NFP) wenden: E-Mail j.fehrn-stender@nfp.de; Telefon (0 30) 2 32 55 42 48.

Kinotickets gibt es im Vorverkauf ab Ende April über die Internetseite oder regulär an den Kinokassen - auch für ganze Gruppen. Ein starker Vorverkauf hilft dem Film. Der DJV wird ab Ende April 2018 auf der Internetseite www.jagdverband.de und in den sozialen Medien 35 mal 2 Freikarten für "Auf der Jagd - wem gehört die Natur?" verlosen. Eingelöst werden können diese in allen beteiligten Kinos. Der offizielle Kino-Trailer gibt einen ersten Eindruck vom Film (Dauer: 1:43 Minuten): https://youtu.be/TjX4IUvDPaA .

Afrika ohne Löwen? Das Bundesumweltministerium verbreitet anlässlich des Weltartenschutztages ein Schreckensszenario. Eine stärkere Regulierung der legalen Trophäenjagd soll's richten.

Zum diesjährigen Weltartenschutztag hat das Bundesumweltministerium in einer Presseerklärung das Schreckensszenario eines Afrikas ohne Löwen gezeichnet. Schuld an ihrem Rückgang seien Lebensraumzerstörung, Wilderei, Mensch-Wildtier-Konflikte sowie nicht nachhaltige Jagd. Das Ministerium feiert sich anschließend für seine Erfolge bei der stärkeren Regulierung und Kontrolle der Trophäenjagd auf Löwen. Dafür werde das Ministerium weiter kämpfen.

Indem das Umweltministerium seinen Kampf gegen die nachhaltige Jagd als seinen wichtigsten Beitrag zum Löwenschutz hervorhebt, verschleiert es nur seine eigene Ideenlosigkeit und seine ideologische Orientierung in Sachen Auslandsjagd. Dass dieses jagdpolitische Signal kurz vor der Regierungsbildung gesetzt wird, ist sicher kein Zufall, sondern erscheint wie eine Positionsbestimmung für die nächsten vier Jahre. Nach der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung ist das Landwirtschaftsministerium an Entscheidungen zu beteiligen. Eigentlich. Dies ist in der Vergangenheit oft nicht geschehen.

Es ist ein Märchen, dass die Jagd heutzutage ein wesentlicher Grund für den Rückgang der Löwen in Afrika ist. In den meisten Staaten Afrikas sind die Löwen auf der Verliererseite, weil ihre Lebensräume schwinden, Menschen sie vergiften oder abschießen wegen Verlusten an Eigentum und Leben und weil sie gewildert werden. Die Trophäenjagd auf Löwen ist fast überall nachhaltig, sichert wichtige Löwenhabitate und erhöht die Akzeptanz bei der ländlichen Bevölkerung. Allein wegen der ganz geringen Zahl der legal geschossenen Löwen kann diese Entnahme im Vergleich zu den genannten Gründen für einen Bestandsrückgang überhaupt nicht ins Gewicht fallen. 28 afrikanische Länder, und damit so gut wie alle, in denen Löwen vorkommen, haben vor einiger Zeit in einer gemeinsamen, sehr sorgfältig formulierten Erklärung festgestellt: Gut organisierte Löwenjagd kann zum Schutz der Löwen beitragen.

Abschussquoten müssten wissenschaftlich bestimmt werden und der soziale Rang, das Alter und Geschlecht der Tiere müssten berücksichtigt werden. Das Land Tansania zum Beispiel hat seit Jahren vorbildliche und wissenschaftlichen Anforderungen entsprechende Jagdvorschriften für Löwen in Kraft. Im letzten Jahr wurden nur zwei dieser Großkatzen von Jägern geschossen, da wichtige Importländer Einfuhrverbote für Trophäen verhängt haben. Als Folge wurden viele Jagdgebiete aufgegeben und der bisherige Wildschutz entfällt, da er nicht mehr finanziert werden kann.

 

DJV und LJV Baden-Württemberg kritisieren den Alleingang im Südwesten Deutschlands. Der Wolf kennt keine Ländergrenzen, deshalb ist ein bundesweiter Ansatz notwendig. Jäger und Landwirte müssen in die Planung einbezogen werden.

Wie gestern bekannt wurde, wollen die obersten Naturschutzbehörden der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und des Saarlands beim Herdenschutz und beim Wolfsmanagement enger zusammenarbeiten und dazu eine Kooperationsvereinbarung abschließen. Wölfe kennen keine Landesgrenzen, deshalb ist eine länderübergreifende Vereinbarung zu einem effektiveren Wolfsmanagement durchaus sinnvoll, betonen der Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV BW) und der Deutsche Jagdverband (DJV). Eine Vereinbarung zwischen vier Bundesländern ist allerdings nicht zielführend, vor allem, wenn Betroffene überhaupt nicht eingebunden werden, kritisieren die Jäger. „Die letzten in Baden-Württemberg bestätigten Wölfe kamen aus Niedersachsen“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Der Vorstoß sei blanker Aktionismus und ein unnötiger Vorgriff, weil der Bund – so sieht es der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vor – eine bundeseinheitliche Regelung schaffen will.

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg ist verärgert, dass bei den vorgesehenen Steuerungs- und Managementgruppen im Rahmen der Kooperation weder Landwirte noch Jäger einbezogen werden sollen. Zudem fand eine Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg bisher nicht statt. „Eine länderübergreifende Kooperation ohne Einbeziehung Betroffener ist ein Weg in die falsche Richtung“, so Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann, „wir fühlen uns regelrecht ausgegrenzt, obwohl wir uns seit Jahren für ein Wolfsmanagement im Land einsetzen.“ Der Wolf unterliege zwar dem Naturschutzrecht, aber von Einwirkungen des Wolfes seien Landwirte, Schafhalter und Jäger direkt betroffen.

Jägerinnen und Jäger sind flächendeckend im Land in den Jagdrevieren präsent, sie sind deshalb für ein Wolfsmonitoring auf der Fläche ebenso wie für den Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen prädestiniert. „Wir lehnen es aber vehement ab, dass über unsere Köpfe hinweg in den von uns gepachteten Revieren anonyme, nicht ortskundige, bewaffnete Eingreiftrupps Jagd auf Problemwölfe machen sollen. Der Versuch, sich eine alleinige Zuständigkeit zu sichern, ist nur politisch motivierter Aktionismus“, so Friedmann weiter. Dammann-Tamke ergänzt: „Insbesondere Niedersachsen zeigt, dass die Jäger den Aufgaben des Wolfsmonitorings gewachsen sind, wenn sie diese Aufgabe übertragen bekommen.“

Die Zahl der Wölfe in Deutschland steigt weiter und damit die Herausforderungen. Warum sich das baden-württembergische Umweltministerium seit langem weigert, den Handlungsleitfaden Wolf zu einem umfassenden Managementplan weiterzuentwickeln, bleibt unklar. Wildtiermanagement ist mehr als das Beharren auf Zuständigkeiten. Anstatt Aktionismus in Baden-Württemberg brauchen wir bundeseinheitliche Richtlinien für das Wolfsmanagement, betonen Dr. Friedmann und Dammann-Tamke.

Altglas im Gebüsch, Autoreifen am Wegrand und jede Menge illegal entsorgter Verpackungsmüll. Da hilft nur eins: aufräumen! Mit der Aktion "Frühjahrsputz" machen sich Jägerinnen und Jäger stark für den Natur- und Artenschutz. Der DJV sammelt Bilder von Putzaktionen und verlost attraktive Preise.

Das Frühjahr ist die beste Zeit, um im Revier klar Schiff zu machen. Deutschlandweit befreien Jägerinnen und Jäger jetzt ihre Reviere von Müll und Unrat. Der Deutsche Jagdverband (DJV) ruft alle Jägerinnen und Jäger auf, ihre Arbeit zu dokumentieren und Fotos unter dem Stichwort "Frühjahrsputz" einzusenden.

Verpackungsreste, die von Wildtieren gefressen werden können, stellen ebenso eine erhebliche Gefahr dar wie Metallteile und Drähte, in denen sich Tiere verfangen können. Verpackungsreste und Schnüre finden immer wieder den Weg in Vogelnester, mit fatalen Folgen: Das Regenwasser kann nicht ablaufen, die Jungvögel erfrieren oder ertrinken. "Jedes Frühjahr stehen wir vor Bergen von illegal entsorgtem Müll in unseren Revieren", sagt Prof. Dr. Ellenberger, zuständig im DJV-Präsidium für Naturschutz. "Da hilft kein Jammern. Wir müssen anpacken und freuen uns über jede helfende Hand." Wird die Arbeit dokumentiert, prämiert der DJV die schönsten Bilder mit einer Wildkamera der Firma Dörr, einer DJV-Thermoskanne sowie einem DJV-Auto-Schonbezug. Unter allen Einsendungen werden weitere Preise verlost.

So gelingt der Frühjahrsputz:

  1. Organisation im Revier oder Hegering
  2. Klärung der Entsorgung des Mülls mit Ordnungsämtern oder Recyclinghöfen
  3. Einladung von Interessierten und Naturfreunden, beispielsweise über soziale Medien
  4. Anpacken, einen schönen Tag verbringen und Gutes leisten

Der DJV bittet Jägerinnen und Jäger, Fotos und Texte von ihrem Frühjahrsputz bis zum 31. März 2018 einzureichen - per E-Mail (pressestelle@jagdverband.de), auf Twitter oder über Instagram. Folgende Hashtags sollten verwendet werden: #frühjahrsputz #jägergegenmüll #DJVgewinnspiel.

Die Aktion "Frühjahrsputz" bietet sich an, um über Jagd, Natur und heimische Wildtiere zu informieren. Einem anschließenden, gemütlichen Angrillen steht nichts im Wege - natürlich mit Wildbret!

DJV begrüßt Initiative der Bundesregierung, warnt aber vor überzogenen Maßnahmen vor Ort: Jäger und andere Beteiligte müssen einbezogen werden. Jäger sollten Wildschwein-Kadaver nicht transportieren, sondern Tupfer-Proben nehmen. Elterntierschutz bleibt bestehen trotz beschlossener Schonzeitaufhebung für Wildschweine.

Der Bundesrat hat heute die Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten beschlossen. Nach Inkrafttreten haben Veterinärbehörden weitreichende Befugnisse, um Maßnahmen anzuordnen, die eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möglichst verhindern und eine Früherkennung im Ernstfall ermöglichen sollen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, die ASP-Ausbreitung möglichst zu verhindern. Allerdings hat der Dachverband der Jäger bereits im Vorfeld in seiner Stellungnahme auf das Risiko überzogener Maßnahmen hingewiesen. Jagdbehörde, Jäger und weitere Betroffene vor Ort müssen unbedingt in die Planung und Umsetzung einbezogen werden. Beispielsweise ist eine mögliche Anordnung einer verstärkten Bejagung durch die Veterinärbehörde nicht ohne das Zusammenwirken von Jägern, Land-, Forstwirtschaft und weiteren Akteuren umsetzbar. Dringend erforderlich sind etwa im Sommerhalbjahr Jagdschneisen in Mais-, Raps- und Weizenfeldern, die zusammen ein Viertel Deutschlands bedecken. "Die Maßnahmen vor Ort müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein", sagte Veterinär und DJV-Vizepräsident Dr. Wolfgang Bethe. Eine Gängelung funktioniere nicht, vielmehr müssten praxistaugliche Anreize für Jäger geschaffen werden, um Wildschweinbestände zu reduzieren. Und zwar tierschutzgerecht. Dazu gehört auch, den Absatz von Wildbret zu stärken.

Besonders kritisch sieht der DJV die Möglichkeit, Jägern gegenüber den Transport von verendet aufgefundenen Wildschweinen anzuordnen: Ein risikofreier Transport kann nur in auslaufsicheren Spezialbehältnissen erfolgen, denn austretende Körperflüssigkeiten sind für längere Zeit ansteckend. Wegen des hohen Verschleppungsrisikos sollten Jäger ausschließlich Proben - vorzugsweise mit Tupfer - im Auftrag des Amtstierarzts nehmen. Der DJV begrüßt, dass entgegen des ersten Entwurfs diese präferierte Methode zumindest in die Verordnung aufgenommen wurde. Ebenso begrüßt der DJV, dass das von Jägern mit Wissenschaftlern entwickelte Tierfund-Kataster als Möglichkeit genannt wird, Fundorte von Wildschwein-Kadavern schnell und unbürokratisch den Veterinärbehörden zu melden.

Die Verordnung über Jagdzeiten sieht künftig keine Schonzeiten für Wildschweine mehr vor. Das heißt, Wildschweine jeden Alters und beider Geschlechter sind ganzjährig bejagbar. Nach wie vor gilt aber der Elterntierschutz: Bachen mit abhängigen Frischlingen dürfen Jäger nicht erlegen. Dies begrüßt der DJV ausdrücklich. Die jüngste Äußerung des Deutschen Tierschutzbundes gegenüber der Nachrichtenagentur dpa zum Abschuss von Muttertieren in Bezug auf die heute beschlossene Aufhebung der Schonzeit für Wildschweine ist irreführend.

Entgegen der Verlautbarung des Bundesrates verhindert eine stärkere Bejagung der Wildschweine die Einschleppung der ASP nicht. Der Mensch ist der Risikofaktor Nummer eins, so wurden in Russland Sprünge in der Verbreitung des Virus von über 1.000 Kilometer nachgewiesen. Eine Verbreitung der in Osteuropa auftretenden Tierseuche über große Entfernungen verursachen laut Experten Menschen. Deswegen sollten besonders Reisende aus den Risikogebieten Osteuropas sensibilisiert werden, keine Rohwurstwaren aus Schweinefleisch einzuführen. Das ASP-Virus überlebt in Lebensmitteln sehr lange Zeit, Reste könnten Wildschweine infizieren.

Die Änderungen der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten treten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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