DJV und DBV rufen gemeinsam dazu auf, verdächtige Wildschweinkadaver sofort zu melden. Behörden sollten tote Tiere schnellstmöglich sicherstellen. Die Verbände fordern Entschädigungen für Jäger und Landwirte.

Landwirte und Jäger sind gemeinsam gefordert, gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorzugehen. Vor dem Hintergrund des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen rufen der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Deutsche Bauernverband (DBV) Landwirte und Jäger zu erhöhter Wachsamkeit auf: Verdächtige Kadaver sollten umgehend an das zuständige Veterinäramt oder über den Notruf gemeldet werden. ASP-Ausbrüche müssen früh erkannt werden um sie rasch eingrenzen zu können. DJV und DBV fordern die Behörden und die Landespolitik auf, den Abtransport von gemeldetem Fallwild schnellstmöglich sicherzustellen, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu vermeiden. Für die Meldung auffälliger und verendeter Wildschweine in der Landschaft sollte auch die vom Deutschen Jagdverband entwickelte Tierfund-Kataster-App (www.tierfund-kataster.de) genutzt werden.

Beide Verbände halten es zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland für notwendig, sowohl von Ausbrüchen betroffene Gebiete als auch eine Zone entlang der deutsch-polnischen Grenze durch intensive Bejagung die Bestände von Wildschweinen weitestgehend zu reduzieren. Landwirte müssen die konsequente Bejagung von Schwarzwild mit Hilfe von hierfür angelegten Bejagungsschneisen unterstützen. Zur Seuchenbekämpfung rufen DJV und DBV auch die Politik auf Bundes- und Landesebene dazu auf, vorhandene Bejagungsverbote in Schutzgebieten aufzuheben, eine konsequente Wildschweinbejagung zu unterstützen und die notwendigen Testkapazitäten bereitzustellen. Die Verbände fordern bundesweit Aufwandsentschädigungen für Monitoring und Beprobung von Wildschweinen. Entschädigungen für Landwirte, die in gesperrten Gebieten nicht mehr ihre Ernte einbringen können, müssen unbürokratisch und schnell ausgezahlt werden.

Bundeslandwirtschaftsministerium soll Federführung übernehmen. Ökologie, Wildbiologie und Tierschutz sollen gestärkt werden. Verhandlungen mit DFWR zum Forst-Jagd-Konflikt sind gescheitert.

In einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat Dr. Volker Böhning, Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV), einen "Runden Tisch Wald und Wild" unter Leitung des Ministeriums vorgeschlagen. Der Dachverband der Jäger reagiert damit auf die gescheiterten Verhandlungen mit dem Deutschen Forstwirtschaftsrat. Die Ergebnisse aus einer gemeinsamen Arbeitsgruppe sind im DJV-Präsidium auf breite Ablehnung gestoßen. "Trotz aller Bekundungen des DFWR gibt es kein gemeinsames Papier mit dem DJV", sagte Dr. Böhning. In einem Schreiben an den DFWR-Vorsitzenden Georg Schirmbeck zeigte er sich irritiert vom Vorgehen: Entgegen allen Vereinbarungen haben DFWR-Vertreter Zwischenergebnisse Politik und Medien zugespielt und als Konsens verkauft. Dies hat der DJV bereits Ende Juli moniert. Ein zielführender Dialog brauche eine Vertrauensbasis - diese habe damit schweren Schaden erlitten, so Dr. Böhning.

"Tragfähige Lösungen für den Waldumbau erfordern einen breiten Dialog der Landnutzer und weiterer Beteiligter", so Dr. Böhning im Brief an Schirmbeck. "Die Jägerschaft ist sich ihrer Aufgabe bewusst und steht dabei an der Seite der Waldeigentümer". Die Handlungsfelder Ökologie, Wildbiologie und Tierschutz sind allerdings laut DJV bisher zu kurz gekommen. Das zeigt auch die Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats zur Waldstrategie 2050. Die zwischen DFWR und DJV begonnene Diskussion soll nun nach Willen des DJV ihre Fortsetzung im "Runden Tisch Wald und Wild" finden. 

Positionen und Forderungen zur Forst-Jagd-Frage hat der DJV in einer Broschüre zusammengefasst. Weitere Informationen zum Thema gibt es auf einer Sonderseite: www.jagdverband.de/wald. 

Gesellschaftsjagden sind trotz Covid-19 möglich. Aber bei der Vorbereitung und Durchführung sind Besonderheiten zu beachten. Der DJV stellt eine Übersicht der aktuellen Länderregelungen bereit.

Trotz Coronapandemie bereiten Jägerinnen und Jäger die Drückjagdsaison vor. Zusätzlich zu den gängigen Sicherheitsmaßnahmen und Unfallverhütungsvorschriften müssen in diesem Jahr Einschränkungen berücksichtigt werden. Beispielsweise muss bei der Jagd soweit möglich ein Mindestabstand von anderthalb Metern eingehalten werden. Wo dies nicht möglich ist, muss eine Maske getragen werden. Der Hygiene kommt eine noch größere Bedeutung zu, als dies bei der Jagd ohnehin schon der Fall ist. Der Veranstalter sollte alle Abläufe auf den Prüfstand stellen und das gewohnte Prozedere an die vor Ort geltenden Vorschriften anpassen. Zum Teil muss ein eigenes Hygienekonzept vorgelegt und die Jagd als Veranstaltung angemeldet werden oder es müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst und aufbewahrt werden.

In einigen Bundesländern gibt es mittlerweile Hinweise und Konzepte von Behörden und Landesjagdverbänden. Die Landesvorschriften variieren stark. Der DJV stellt eine aktuelle Übersicht über die Länderregelungen zur Verfügung. Für alle Bundesländer gilt, dass sich die Verordnungen auch kurzfristig ändern können. Daher müssen Jagdveranstalter auch kurzfristig auf Änderungen reagieren.

Die Länderregelungen zum Schutz vor dem Corona-Virus bei Bewegungsjagden im Überblick:

  • Thüringen (veröffentlicht in "Thüringer Jäger", Ausgabe 9/2020) (weitere Informationen hier)

 

DJV und LJV Brandenburg fordern Behörden zur Zusammenarbeit mit Jägern auf. Jäger, Landwirte und Förster sollen jeden Wildschwein-Kadaver umgehend melden - etwa über Tierfund-Kataster-App. Verdächtige Tiere sollten nicht angefasst werden - es droht eine Verschleppung des Virus. 

(Berlin, 10. September 2020) Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat heute morgen den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg bestätigt. Der stark verweste Kadaver eines Wildschweins wurde wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze im Spree-Neiße-Kreis gefunden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Landesjagdverband Brandenburg (LJV) rufen die zuständige Veterinärbehörde auf, mit Landwirten und Jägern vor Ort die Strategie zur Eindämmung transparent zu erarbeiten und umzusetzen. "Es geht jetzt darum, ohne Hektik jeden Fundort zügig zu isolieren und damit eine weitere Ausbreitung zu verhindern", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. "Die Jäger vor Ort haben die beste Orts- und Fachkenntnis und sind bereit, sich einzubringen", ergänzte LJV-Präsident Dr. Dirk-Henner Wellershoff. DJV und FLI haben gemeinsam einen Maßnahmenkatalog entwickelt. Die Behörden müssten jetzt Maßnahmen aus diesem Werkzeugkasten intelligent kombinieren, so Dr. Böhning.

Jäger, Landwirte, Förster und Erholungssuchende ruft der DJV zu erhöhter Aufmerksamkeit auf: Wildschweinkadaver sollten in jedem Fall dem zuständigen Veterinäramt oder über den Notruf gemeldet werden. Tote Wildschweine, die über die App des Tierfund-Katasters (www.tierfund-kataster.de) gemeldet werden, erreichen direkt das FLI und gehen von dort an das zuständige Veterinäramt. Kadaver sollten keinesfalls angefasst, sondern lediglich gesichert werden: Das ASP-Virus überlebt selbst im Schlamm eines Radkastens über 100 Tage - das Verbreitungsrisiko ist entsprechend groß. Ein Transport ist nur in dichten Spezialbehältern sicher. Kleidung, Schuhe und weitere Gegenstände sollten nach Kontakt mit verdächtigen Kadavern desinfiziert werden. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Infizierte Haus- und Wildschweine sterben innerhalb weniger Tage.

Der DJV hat wichtige Fragen zur Afrikanischen Schweinepest in einem Papier beantwortet und eine Broschüre zum Thema veröffentlicht. Laufend aktualisierte Infos gibt es im Internet unter www.jagdverband.de/asp. 

"Wissen wie der Hase läuft" - eine Redewendung aus der Jägersprache. Schon mehrere Jahrhunderte benutzen Jäger ihre eigene Sprache. Ihrer Bildhaftigkeit hat sie es zu verdanken auch heute noch verwendet zu werden.

Zahlreiche Redewendungen aus unserem Alltag haben ihren Ursprung in der Jägersprache. Ihre Wurzeln gehen zurück bis in das 7. Jahrhundert, sie umfasst heute rund 13.000 Wörter. Auch einige heute noch gebräuchliche Redewendungen sind schon mehrere hundert Jahre alt. Das sie solange überdauert haben, liegt an ihren bildhaften Schilderungen. Anlässlich des Tags der deutschen Sprache (12. September) stellt der Deutsche Jagdverband (DJV) einige Redensarten vor.

Die Redewendung "jemand drückt sich vor etwas" hat direkten Bezug zur Jägersprache: Das Wild drückt sich an den Boden oder versteckt sich im Unterholz, um vom Jäger nicht gefunden zu werden. Im alltäglichen Sprachgebrauch versucht eine Person, eine unangenehme Pflicht zu umgehen. Ähnlich klingt die Redensart "am Drücker sein". Ist der Jäger am Drücker hat er den Finger am Abzug der Waffe. Er ist kurz davor einen Schuss abzugeben und trägt die volle Verantwortung. Wenn jemand "weiß wie der Hase läuft", dann kennt er sich aus. Der Jäger weiß, dass ein aufgescheuchter Hase  in einem großen Bogen wieder zurückkehrt. Deshalb wartet er vor Ort und macht schließlich Beute.

Besonders bildhaft sind zahlreiche Begriffe aus der aktuellen Jägersprache. Hasen hören beispielsweise mit "Löffeln"  und Rehe sehen mit "Lichtern". Wenn der Jäger den Hochsitz besteigt, dann "baumt er auf". Wenn ein Jäger einen Rehbock "anblattet", dann imitiert er mit einem Buchenblatt den Ruf einer Ricke und lockt ihn an. 

Beim Verbot bestimmter Magazine sind Fristen zu beachten. Identifikationsnummern des Waffenregisters sind nicht zwingend erforderlich. DJV hat Frage-Antwort-Papier aktualisiert.

Zum 1. September ist der zweite Teil der Waffengesetzänderung in Kraft getreten. Die Änderungen beinhalten unter anderem ein Verbot größerer Magazine, Änderungen bei der Liste der wesentlichen Teile sowie geänderte Anzeigepflichten beim Erwerb und dem Überlassen von Waffen. Bei dem Verbot von größeren Magazinen (mehr als zehn Schuss bei Langwaffen, mehr als zwanzig Schuss bei Kurzwaffen) gibt es einen Bestandsschutz für den Altbesitz. Voraussetzung ist, dass Besitzer diese innerhalb eines Jahres bei der Behörde anzeigen.

Die Anzeigepflichten beim Erwerb und Überlassen von Waffen wurden neu und detaillierter gefasst. Die Angaben, die gemacht werden müssen, ergeben sich aus dem neuen § 37f Waffengesetz. Es ist anzunehmen, dass die Waffenbehörden ihre entsprechenden Formulare anpassen werden (oder bereits angepasst haben).

Identifikationsnummern nicht zwingend notwendig

Viel Verwirrung gibt es um die Identifikationsnummern des Waffenregisters. Diese müssen bei der Anzeige des Erwerbs oder Überlassen nicht mitgeteilt werden und müssen auch beim Verkauf oder Verleih von privat zu privat nicht zwingend mitgeteilt werden. Allerdings benötigen Händler und Büchsenmacher diese Nummern, wenn Sie erlaubnispflichtige Waffen kaufen, in Kommission nehmen, für eine länger dauernde Reparatur (mehr als vier Wochen) oder beim Austausch oder der Änderung von wesentlichen Teilen entgegennehmen. Daher ist es sinnvoll, sich die Nummern von der Waffenbehörde mitteilen zu lassen. Manche Waffenbehörden informieren auch von sich aus die Waffenbesitzer. Jeder Waffenbesitzer bekommt eine eigene Nummer (Personen-ID), ebenso jede Waffenbesitzkarte oder andere Erlaubnis (Erlaubnis-ID) und jede Waffe oder jedes separate wesentliche Teil (Waffen-ID).

Bereits im Februar waren mehrere Änderungen in Kraft getreten, die für Jäger besonders relevant sind. So wurden insbesondere Schalldämpfer und Nachtzieltechnik freigegeben und eine verpflichtende Verfassungsschutzabfrage bei der Zuverlässigkeitsprüfung eingeführt. Der DJV hat ein Frage-Antwort-Papier sowie eine Synopse zum geänderten Waffengesetz und den Anlagen veröffentlicht. Die aktuelle Fassung des kompletten Gesetzes gibt es hier.

REACH-Ausschuss der Europäischen Kommission beschließt Verbot bleihaltiger Schrotmunition in und über Feuchtgebieten. Die Übergangsfrist beträgt zwei Jahre.

Der Ausschuss für Chemikalienzulassung (REACH-Ausschuss) der Europäischen Kommission hat die Verordnung zur Beschränkung von Bleischrot in und über Feuchtgebieten mit einer Übergangszeit von zwei Jahren beschlossen. Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Jagdverband (DJV) eine europaweite Regelung zum Bleischrotverbot an und über Gewässern. Allerdings geht der nun beschlossene Entwurf komplett an der Praxis vorbei. Kernproblem hierbei ist die Definition von Feuchtgebieten: Demnach kann jede Pfütze auf einem Acker ein solches sein. In 14 Bundesländern gibt es dagegen bereits seit vielen Jahren praxisgerechte Regelungen, die Bleischrot an und über Gewässern verbieten. Der DJV fordert Politik und Munitionshersteller auf, die Entwicklung von alternativer Schrotmunition in der kurzen Übergangszeit zügig voranzutreiben. Insbesondere die Tötungswirkung bei Säugetieren muss untersucht werden. Einen entsprechenden Vorstoß des Bundeslandwirtschaftsministeriums begrüßt der DJV.

EU-Kommission lässt Entwurf trotz großer Kritik unverändert

Die in der Verordnung festgelegte 100-Meter-Pufferzone bedeutet, dass nach einem Regenschauer faktisch die Verwendung von Bleischrot bei der Jagd ausgeschlossen ist. Der DJV kritisiert dieses komplette Bleiverbot für Schrotmunition durch die Hintertür. Das Verbot hat auch Auswirkungen auf Schießstände: Liegen diese in einer Pufferzone, ist die Verwendung von Bleischrot verboten. Der Umbau kostet pro Stand einen 7-stelligen Euro-Betrag und ist zeitaufwändig. Der DJV fordert die Politik auf, die notwendigen Mittel aus dem Haushalt zügig zur Verfügung zu stellen. Ohne ein flächendeckendes Netz funktionierender Schießstände ist regelmäßiges Training für eine tierschutzgerechte Jagd nicht möglich. Sogar der jetzt von der Politik geplante bundeseinheitliche Schießübungsnachweis wäre gefährdet.  

Der REACH-Ausschuss hat keinerlei Veränderungen an dem stark kritisierten Verordnungsentwurf vorgenommen. Bereits Anfang März hat der DJV in Brüssel bei der Kommission auf die mangelnde Praxistauglichkeit hingewiesen. Selbst die von Deutschland eingebrachte Verlängerung der Übergangsfrist auf drei Jahre wurde ignoriert. Die EU-Kommission hat sich zudem in dem jahrelangen Abstimmungsprozess beharrlich geweigert, Bedenken der Gremien der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) zu berücksichtigen. 

DJV hat rechtliche Bedenken 

Als rechtlich problematisch erweist sich eine Beweislastumkehr zu Lasten des Jägers beim Mitführen von bleihaltiger Schrotmunition: Hat er diese bei einer Kontrolle in der Nähe von Feuchtgebieten dabei, soll die Unschuldsvermutung ausgehebelt werden. Der Jäger muss künftig nachweisen, dass er die Munition nicht zur Anwendung gebracht hat. Diese Beweislastumkehr verstößt laut DJV gegen rechtsstaatliche Grundsätze, wenn ein Verstoß gegen die Verordnung sanktioniert wird.

Verstöße sind schwer zu sanktionieren

Die unklare Definition eines Feuchtgebietes macht es außerdem unmöglich, einen Verstoß wirksam zu sanktionieren: Denn eine Sanktion darf nur verhängt werden, wenn klar ist, was erlaubt ist und was nicht. Der Anwendungsbereich gegenüber dem Endverbraucher (d.h. Jäger) geht außerdem deutlich über das hinaus, wofür die REACH-Verordnung eigentlich gedacht ist - sie richtet sich gegen die Verwendung von Chemikalien durch industrielle Anwender.

DJV veröffentlicht Broschüre mit Forderungen für einen Wildtier verträglichen Waldumbau. Praxisbeispiele zeigen, wie mit lokal angepassten Konzepten jagdliche und forstwirtschaftliche Ziele erreicht werden können.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat jetzt die Broschüre „Lösungsansätze im Forst-Jagd-Konflikt“ veröffentlicht. Darin erläutert der Dachverband der Jäger die Ursachen von Wildschäden, deren Prävention und die Ansprüche von Paarhufern an den Lebensraum Wald. Anhand wildbiologischer Forschungsergebnisse verdeutlicht der DJV, warum eindimensionale Ansätze keine Lösung für die Wildschadensproblematik sind: Zeitlich und räumlich verstärkter Jagddruck beispielsweise würde Wildschäden eher provozieren und den Konflikt verschärfen. Sechs Praxisbeispiele aus ganz Deutschland zeigen, wie Wald und Wild regional in Einklang gebracht werden.

Für den notwendigen Waldumbau sollten waldbauliche und jagdliche Maßnahmen an lokale Gegebenheiten angepasst und sinnvoll miteinander kombiniert werden. Zum Schutz junger Bäume sollten etwa Verjüngungsflächen stärker bejagt werden - wobei die Wildreduktion nicht alleinige Lösung ist. Zusätzliche forstliche Maßnahmen können etwa zum Schutz vor Konkurrenzpflanzen wie Brombeere und Adlerfarn erforderlich sein oder wenn seltene Mischbaumarten eingebracht werden. Zudem helfen Wildruhezonen, die auch von Erholungssuchenden saisonal nicht genutzt werden dürfen. 

Mittels einer wildökologischen Raumplanung unter Beteiligung aller Akteure sollten lokale Konzepte erarbeitet werden, die einen Kompromiss zwischen den Nutzungsansprüchen des Menschen und den berechtigten Bedürfnissen der Wildtiere schaffen. Die 50-seitige Broschüre im A4-Format erläutert zudem aktuelle Förderprogramme, die helfen, forstwirtschaftliche und wildbiologische Aspekte in Einklang zu bringen. Bei den bestehenden staatlichen Fördermaßnahmen im Waldbau sieht der DJV allerdings Nachbesserungsbedarf.

Im Praxisteil zeigen neun Beispiele, dass jagdliche und forstwirtschaftliche Zielsetzungen kein unüberwindbarer Gegensatz sein müssen. Die Konzepte aus sechs Bundesländern verdeutlichen, wie unter verschiedenen waldbaulichen Voraussetzungen und Wildbeständen erfolgreiche Wege für Wald und Wild beschritten werden können.

Die Online-Version der Broschüre „Lösungsansätze im Forst-Jagd-Konflikt“ zum Herunterladen gibt es auf www.jagdverband.de/wald. Druckexemplare können kostenfrei zuzüglich Versandkosten bei der DJV-Service GmbH bestellt werden. 

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Die Tierrechtsszene nutzt die anstehende Bürgermeisterwahl der Stadt Dortmund um Verbote von Jagdreisen auf der Messe "JAGD&HUND" zu fordern. OB-Kandidaten mehrerer Fraktionen schließen sich den Forderungen an. CIC und DJV warnen vor dem ausgeprägten Kolonialismus hinter solchen Verbotsforderungen.

Mehrere Tierrechtsorganisationen fordern von den Kandidaten für die Position des künftigen Oberbürgermeisters der Stadt Dortmund, sich für ein Verbot von Jagdreiseangeboten auf Europas größter Jagd-Fachmesse einzusetzen. Neben den Kandidaten von Bündnis90/Grüne und der Partei DIE LINKE hat sich auch ein Vertreter der FDP für ein Verbot von Jagdreisen ausgesprochen. Der internationale Jagdrat (CIC) in Deutschland und der Deutsche Jagdverband (DJV) warnen vor den Auswirkungen, die ein solches Verbot auf den Wildtierschutz und die Lebenssituation der Landbevölkerung Afrikas hätte.

Repräsentanten aus sieben südafrikanischen Ländern  - darunter Bürgermeister aus Botswana und Sprecher der CAMPFIRE- und Conservancy-Projekte in Simbabwe und Namibia - forderten jüngst ein Ende der Verunglimpfung ihrer weltweit anerkannten Erfolge im Naturschutz durch Jagd und die sofortige Anerkennung ihres grundlegenden Menschenrechts auf nachhaltige Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen: "Alles andere bedeutet, die Rechte von Tieren über die Rechte von uns Afrikanern zu stellen." 

Die Weltnaturschutzunion IUCN stellt aktuell klar (Deutsche Übersetzung hier): "Es besteht die Gefahr, dass ein Ende der Jagd – bei Fehlen tragfähiger, alternativer Einnahmequellen – die weitaus größeren Bedrohungen noch verschärft, anstatt den Schutzstatus jagdbarer Arten zu verbessern." Als Hauptbedrohungen nennt die IUCN Lebensraumverlust durch Ackerbau und Viehzucht, Wilderei sowie Mensch-Wildtier-Konflikte. Ein Verbot von Jagdreisen, wie sie auf der "JAGD&HUND" angeboten werden, gefährdet somit Einkommen der Lokalbevölkerung, Schutz vor Wilderei, Sicherung von Wild-Lebensräumen oder Lösung von Mensch-Tier-Konflikten.

Dachverband der Jäger begrüßt geplante Änderungen zu Jägerausbildung und -prüfung sowie Schießübungsnachweis. Bleiminimierung in Munition bei effektiver Tötungswirkung wird befürwortet. Zur Wald-Wild-Thematik gibt es umfangreiche Änderungsvorschläge.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat am gestrigen Donnerstag seine Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) abgegeben. Der Dachverband der Jäger begrüßt die geplante Vereinheitlichung von Jägerausbildung und -prüfung ebenso wie die bundesweite Einführung eines Schießübungsnachweises. Für Büchsenmunition ist der Ausstieg aus Blei im Zuge einer Minimierungsstrategie eingeleitet worden. Der DJV befürwortet diesen wissens-und praxisbasierten Weg, insbesondere weil dabei die effektive Tötungswirkung sichergestellt wird. Über den Koalitionsvertrag hinaus gehen Vorschläge des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die "einen angemessenen Ausgleich zwischen Wald und Wild herstellen sollen". Hierzu hat der DJV detaillierte Änderungsvorschläge eingebracht.

Waldumbau und Aufforstung brauchen Schutzmaßnahmen

Vor allem kritisiert der DJV, dass die Formulierung zu einer "Naturverjüngung im Wald ohne Schutzmaßnahmen" an der Realität vorbeigehe: Aktiver Waldumbau und Aufforstung brauchen aktive waldbauliche Maßnahmen. Akut betroffen ist mehr als ein Viertel des deutschen Waldes. Schutzmaßnahmen sind dort unabhängig vom Wildbestand notwendig - allein schon um Wirtschaftsbaumarten vor schnell wachsenden anderen Arten, etwa Birke, Brombeere oder Adlerfarn, zu schützen. Bereits etablierte standortgerechte Wälder sollten sich laut DJV jedoch grundsätzlich natürlich verjüngen können.  

Mindestabschuss nur mit Obergrenze

Der DJV begrüßt, dass mit der vorgesehenen Regelung zum Mindestabschuss für Rehwild die Verantwortung der Beteiligten vor Ort gestärkt wird und das Verfahren in der Praxis deutlich vereinfacht wird. Der DJV fordert allerdings eine Obergrenze: Eine Regelung, die theoretisch den Totalabschuss der örtlichen Population zulässt, wird abgelehnt. 

Vegetationsgutachten muss erweitert werden

Ein Vegetationsgutachten in der geplanten Form sieht der DJV kritisch. Es sollte nur in Kombination mit einer Lebensraumbewertung durchgeführt werden. Ein Gutachten über etwaige Schäden an Forstpflanzen vor Ort darf nicht alleinige Grundlage sein für die Abschusshöhe. Vielmehr muss festgestellt werden, ob das waldbauliche Ziel erreichbar bleibt, ob Ruhezonen für Wildtiere ebenso vorhanden sind, wie ausreichend Äsung und Deckung. Eigentümer, Jagdgenossenschaft, Bewirtschafter und Jagdausübungsberechtigter müssen bei der Erstellung eines solchen Gesamtgutachtens einbezogen werden. Zudem muss es gerichtlich überprüfbar sein, wenn es Grundlage für einen Mindestabschuss werden soll.

Wildruhezonen ermöglichen

Der DJV setzt sich dafür ein, dass die Möglichkeit geschaffen wird, Wildruhezonen auszuweisen. Die immer stärkere Nutzung der Kulturlandschaft, etwa für Erholung, Verkehr, Siedlungsbau, macht diese dringend notwendig. Ruhezonen helfen zudem, Schäden an wirtschaftlich relevanten Baumarten durch Wildlenkung zu reduzieren. Das freie Betretungsrecht der Landschaft wäre dort eingeschränkt. 

Änderung zur Jagd invasiver Arten abgelehnt

Jagdliche Maßnahmen zur Eindämmung invasiver Arten müssen nach Auffassung des DJV immer im Einvernehmen mit dem Jagdausübungsberechtigten durchgeführt werden - nach wie vor. Eine Schwächung dahingehend, dass Behörden Maßnahmen lediglich "im Benehmen" umsetzen können, lehnt der DJV entschieden ab. Eine unabgestimmte behördliche Jagd auf Waschbär und Co. parallel zur Jagd durch den örtlichen Jäger birgt unter anderem erhebliche Sicherheitsrisiken.

Tierschutzgerechte Fangjagd sichern

Für die Jagd auf invasive Arten wie Waschbär oder Mink sind tierschutzgerechte Fallen notwendig. Der DJV plädiert deshalb dafür, dass diese rechtssicher verankert werden. Entsprechend sollte im Bundesjagdgesetz eine Ermächtigung zur Umsetzung des AIHTS-Abkommens aufgenommen werden. AIHTS steht für ein internationales Abkommen zu tierschutzgerechten Standards für die Fangjagd, das für Deutschland verpflichtend ist. Der DJV hat bereits erfolgreich gängige Fallentypen nach AIHTS-Kriterien testen lassen.

Infrarot-Aufheller für Nachtzielgeräte zulassen

Der DJV begrüßt, dass der Einsatz von Nachtzieltechnik im Bereich des Schalenwildes auf Schwarzwild beschränkt bleiben soll. Er plädiert aber dafür, dass sie künftig auch für die Bejagung invasiver Arten erlaubt sein sollte. Bei der letzten Änderung des Waffengesetzes wurden zwar die waffenrechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Jagd geschaffen, etablierte und günstige Dual-use-Geräte mit Infrarot-Aufheller blieben dabei allerdings außen vor. Der DJV plädiert dafür, dies mit der jetzigen Änderung zu korrigieren.

Die ausführliche DJV-Stellungnahme zu den geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes gibt es hier.

 

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