Ökologischer Umbau von Wirtschaftswäldern soll gefördert werden. DJV begrüßt Offensive und fordert eine breite Basis für die Beurteilung.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Förderung des Waldumbaus nach ökologischen Gesichtspunkten. Diesen hat die Agrarministerkonferenz (AMK) beschlossen. Die Förderkriterien soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe entwickeln, die bereits Anfang dieses Jahres eingesetzt wurde. Der DJV fordert, dass verschiedene Leistungsbereiche wie Biotopverbesserung und -verbund oder Walderschließung gleichwertig berücksichtigt werden, wenn es um die Definition ökologischer Kriterien der Waldprämierung geht. Dies ermöglicht eine breitere Beurteilungsbasis für die ökologische Wertigkeit von Wirtschaftswäldern. Praxisgerecht wäre laut DJV ein Kriterienkatalog in Form eines Werkzeugkastens, der in verschiedene Leistungsfelder wie Biotopschutz und Walderschließung aufgeteilt ist.         

Für Biotopverbesserung gibt es zahlreiche Ansatzpunkte. Gestufte Waldinnen- und -außenränder beispielsweise wirken sich positiv auf das Waldklima aus, indem sie die Wasserverdunstung mindern und durch Verwirbelung Winde abbremsen. Zugleich bieten sie Insekten, Kleinsäugern, Vögeln und Wildarten wie Reh und Hase Unterschlupf und Nahrung. Offenflächen wie Waldwiesen sind ebenfalls Lebensräume für lichtliebende Arten, aber auch wichtige Nahrungsflächen für Pflanzenfresser. Daher sollte es auch honoriert werden, wenn ein Waldbesitzer darauf verzichtet durch Wind- oder Schneebruch frei gewordene Flächen zu bepflanzen.

Die vergangenen niederschlagsarmen Jahre haben deutlich vor Augen geführt, wie wichtig Erhalt oder Neuanlage von Feuchtbiotopen im Wald sind. Als Lebensraum für diverse Insekten, Amphibien und Reptilien bereichern diese Waldökosysteme. Zudem sind sie wichtige Wasserquellen für Paarhufer. Dies kann Verbiss an Forstpflanzen verhindern. Mit Blick auf den Wegebau im Wald sollten Kriterien definiert werden, die eine für die Holznutzung notwendige Erschließung mit Aspekten der Biotopverbesserung verbinden.

Ein Großteil der Waldfläche in Deutschland besteht aus Wirtschaftswälder, die zugleich von Pflanzen und Tieren als Lebensräume genutzt werden. Der Aufbau klimaresillienter Waldökosysteme, die sowohl eine solide ökonomische Grundlage bieten als auch dem Erhalt der Artenvielfalt dienen, kann nur mit der Natur gelingen. Eine verstärkte Ausrichtung des Waldbaus an ökologische Kriterien zum Aufbau baum- und strauchartenreicher Wälder ist dafür essenziell.  

Der Fall Waidfräulein hat vor zweieinhalb Jahren für Aufsehen gesorgt: Mehr als 2.000 Hasskommentare in 48 Stunden gab es bei Facebook. Der DJV hat die betroffene Jägerin unterstützt. Inzwischen gibt es in mehr als 50 Fällen Strafbefehle, Urteile, Schmerzensgeld oder Unterlassungserklärungen.

Im Frühjahr 2018 hat sich eine Jägerin unter dem Pseudonym "Waidfräulein" auf Facebook konfrontiert gesehen mit mehr als 2.000 Hasskommentaren in zwei Tagen. Dr. Heiko Granzin, Experte für Internetkriminalität, hat in Kooperation mit dem Deutschen Jagdverband (DJV) über 50 Fälle erfolgreich abgeschlossen. Weitere Verfahren laufen noch. Neben Unterlassungserklärungen gab es über ein Dutzend straf- und zivilrechtliche Verurteilungen. Die dingfest gemachten Hasskommentatoren mussten insgesamt mehrere 10.000 Euro für Strafen und Verfahrenskosten bezahlen. Die Beschimpfung des Waidfräuleins mit "F**ze" kostete beispielsweise insgesamt rund 3.800 Euro. Für die Drohung "Hässliche Frau wir finden Dich, pass auf Deine Gesundheit auf" fielen insgesamt fast 1.400 Euro an Schmerzensgeld und Gerichtskosten für die Täterin an. "Wir raten jedem, der von Hasskriminalität im Internet betroffen ist: Beweise sichern und Anzeige erstatten", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Es brauche einen langen Atem, aber Straftäter müssten lernen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei.

Die besondere Hürde: Facebook hat seinen Sitz in Irland. Bei Verdachtsfällen können Namen oder IP-Adressen bisher nur über die Staatsanwaltschaft ermittelt werden. Das verzögert den gesamten Prozess erheblich. Künftig soll es leichter werden, sich gegen Hassrede im Internet zu wehren. Der Bundestag hat ein Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität Mitte Juni verabschiedet. In Kraft ist es allerdings noch nicht. Beleidigungen bestraft der Gesetzgeber künftig deutlich schärfer. Das Maß für Freiheitsstrafen wurde beispielsweise von bisher einem auf zwei Jahre angehoben. Betreiber sozialer Netzwerke haben zudem bald eine Meldepflicht gegenüber dem Bundeskriminalamt bei Verdachtsfällen. Staatsschutzdelikte, Androhung von Straftaten, Bedrohung mit Verbrechen oder sexualbezogene Androhungen werden damit deutlich schneller ermittelt und schärfer bestraft werden können.

Die 5 teuersten Beleidigungen und Drohungen im Überblick:

Joachim W.: "F**ze" - 3.800 Euro Gesamtkosten für Gericht, Anwalt, Schmerzensgeld

Evelyn S.: "Miststück" und "Abschaum" - 3.300 Euro Gesamtkosten für Gericht, Anwalt, Schmerzensgeld.

Angela H.: "Schlampe", "besuchen, fesseln, knebeln", "Ladung Schrot ins Hinterteil" - 2.000 Euro Gesamtkosten für Gericht, Anwalt und Schmerzensgeld.

Daniela K.: "Ich sag nur Karma, Du Dreckstück" - 1.600 Euro Gesamtkosten für Gericht, Anwalt und Schmerzensgeld.

Julia O.: "Hässliche Frau, pass auf Deine Gesundheit auf. Wir finden Dich:" - 1.400 Euro für Gericht, Anwalt und Schmerzensgeld.

 

Im DJV-Interview erklärt Dr. Granzin, auf was zu achten ist, wenn sich jemand gegen Hassrede zur Wehr setzen möchte.

Dr. Heiko Granzin ist Experte für Internetkriminalität. Im Fall "Waidfräulein" hat er mehr als 50 Fälle geklärt. Im DJV-Interview gibt er Tipps, wie sich Opfer verhalten sollten.

Rechtsanwalt Dr. Heiko Granzin ist Experte im Jagdrecht, Fachanwalt für Strafrecht und Agrarrecht mit Kanzleiniederlassungen in Hamburg und Schwerin. Er vertritt seit Jahren Geschädigte von Internetkriminalität. Im Fall des Waidfräuleins erwirkte Dr. Granzin in mehr als 50 Fällen Strafbefehle, Urteile, Schmerzensgeld oder Unterlassungserklärungen. Im DJV-Interview erläutert er, wie sich Opfer von Hasskriminalität wehren können.

DJV: Was ist eigentlich eine Beleidigung?

Dr. Heiko Granzin: Eine Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung einer Person. Klar ist das bei Kraft- oder Fäkalausdrücken. Aber auch die Titulierung eines bestimmten Jägers als „krank“ oder „triebhafter Mörder“ ist nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Und was ist eine Bedrohung?

Eine Bedrohung ist die Ankündigung eines gegen den Betroffenen gerichteten Verbrechens, also aller Straftaten, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind. Der Klassiker ist natürlich „Ich bring Dich um“. Wenn Jägerinnen zum Ziel von Internethetze werden, gehen so manchem Jagdgegner aber offenbar die Phantasien durch. Da werden dann gern sexualbezogene Straftaten angekündigt. Auch das sind in der Regel Verbrechenstatbestände. Die Drohung muss im Übrigen auch nicht explizit erfolgen. Wer beispielsweise als Reaktion auf einen Jägerpost wortlos ein Bild von einem Galgen mit Strick versendet, hat gute Aussichten, Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt zu machen.

Wie soll ein Betroffener reagieren, der zum Opfer von Internethetzte wird?

Als Erstes: Beweise sichern. Das heißt, Screenshots machen vom betreffenden Post. Wenn sich der Sinn der Erklärung nur aus dem Zusammenhang ergibt, auch den Verlauf der Diskussion sichern. Danach: unbedingt das Profil des Täters sichern. Sinnvoll ist es zu verifizieren, ob es sich um ein echtes Profil handelt oder um einen „Fake“. Da heißt es, detektivisch vorzugehen – zum Beispiel vorherige Einträge des Täters durchgehen. Zudem E-Mail-Adresse, Fotos, Arbeitgeber, Wohnort und dergleichen im Internet suchen. Solche Informationen sind immens wichtig für die Arbeit der Polizei oder eines beauftragten Rechtsanwaltes. Viele besonders aktive Jagdgegner sind in allen möglichen Internetforen und Organisationen zu finden. Diese Informationen gilt es zusammenzutragen.

Was mache ich mit den gesammelten Daten?

Wenn es sich um eine strafbare Beleidigung oder Bedrohung handelt: Strafanzeige erstatten bei der Polizei. Manchmal muss man beharrlich sein. Es gibt eine gewisse Neigung der Strafverfolgungsbehörden, den Betroffenen „abzuwimmeln“. Je mehr Informationen der Betroffene selbst recherchiert hat, umso lieber wird sich die Behörde der Sache annehmen. Darauf verweisen, dass es keinen zivilrechtlichen Anspruch gegen die Betreiber von Internetseiten gibt, die personenbezogenen Daten eines „Hetzers“ zu erhalten. Die Betroffenen sind also darauf angewiesen, dass die Polizei dies ermittelt. Später kann man dann über die Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft herausfinden, um wen es sich beim Täter handelt. Dafür braucht es allerdings einen Anwalt. 

Wenn der Täter namhaft gemacht wurde – was passiert dann?

Idealerweise wird der „Hetzer“ angeklagt und verurteilt oder erhält einen Strafbefehl. Neben dieser staatlich-strafrechtlichen Folge bietet es sich an, den „Hetzer“ zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen. Dafür sollte man sich allerdings einen Anwalt nehmen – das ist nichts, was man selbst mal so nebenbei erledigt. Der Täter wird dann angeschrieben und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes und der Anwaltskosten aufgefordert. Wenn der „Hetzer“ jetzt nicht spurt, trägt man den Fall zu Gericht. Erstaunlich, was man da so erlebt. Die gleichen Gestalten, die vorher im vermeintlichen Schutz der Internet-Anonymität andere schwer beleidigt oder bedroht haben, werden dann „ganz klein mit Hut“.

Wer trägt die Kosten eines solchen Verfahrens?

Die Erstattung der Strafanzeige und die Ermittlungstätigkeit der Polizei sind kostenlos. Wer zivilrechtlich vorgehen will, muss die Kosten des eigenen Anwaltes tragen und die Gerichtskosten vorschießen. Ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Unterlassungsverfahrens tragen muss, ist umstritten. Man sollte sich seiner Sache daher schon recht sicher sein, denn der Verlierer eines Gerichtsverfahrens trägt die gesamten Kosten aller Beteiligten.            

Die Bundesregierung hat eine Änderung der Rechtslage angekündigt. Was wird künftig anders sein?

Angesichts mehrerer Gewalttaten gegen Minderheiten und Lokalpolitiker, die von Personen begangen wurden, die sich im Internet radikalisiert haben, hat der Gesetzgeber endlich reagiert. Der Tatbestand der Bedrohung gilt künftig auch schon bei Drohung gegen sexuelle Selbstbestimmung, Freiheit, körperliche Unversehrtheit oder Sache von bedeutendem Wert. Ebenso wie bei Beleidigung wurde auch dort der Strafrahmen erhöht. Auch die Tatbestände der „Billigung von Straftaten“ bzw. „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ werden verschärft. Wenn jemand postet, ein Jäger „gehöre selbst abgeknallt“, dann ist das nicht nur für den eigentlichen Täter strafbar, sondern auch für diejenigen, die ein Like darunter setzen. Vor allem aber werden die Betreiber von sozialen Netzwerken selbst in die Pflicht genommen. Diese werden nunmehr verpflichtet, schwere Delikte, darunter auch die Androhung oder die Billigung von Straftaten, unter Nennung von IP-Adresse und Port-Nummer dem Bundeskriminalamt mitzuteilen. Gerade ausländische Seitenbetreiber wie Facebook haben sich in der Vergangenheit gern ihrer Verantwortung unter der Berufung auf das Recht zur Meinungsfreiheit entzogen. Bedrohungen und Beleidigungen haben mit Meinung aber nun mal nichts zu tun.

Anlässlich Agrarministerkonferenz: Zentraler Krisenstab gefordert. Ortskundige Jäger, Förster und Landwirte sollten eingebunden werden. Schnelle Abschottung eines Seuchenherds und wildschweinsichere Grenze zu Polen sind notwendig.

Anlässlich der Agrarministerkonferenz im Saarland fordern der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) ein koordiniertes Vorgehen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP): Ein zentraler Krisenstab sollte die Aktivitäten über Kreis- oder Bundeslandgrenzen hinweg steuern. Insbesondere die Grenze zu Polen muss wildschweinsicher werden, damit infizierte Tiere nicht regelmäßig nachkommen. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sind aufgerufen, eng zusammenzuarbeiten und die Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) umzusetzen. Gemeinsam mit dem DJV hat das FLI effiziente Maßnahmen veröffentlicht, die je nach Situation vor Ort nach dem Baukastenprinzip kombiniert werden können.

DBV und DJV fordern weiterhin die Einbindung von Ortskundigen bei Kadaversuche und Bergung vor Ort, vor allem Jäger, Land- und Forstwirte. Für diese freiwilligen Hilfskräfte muss es einen ausreichenden Versicherungsschutz und eine angemessene Entschädigung geben. Früherkennung eines Seuchenherds und dessen Isolierung sind entscheidend, um Infektionsketten zu unterbrechen. Die Kernzone muss bei einem ASP-Ausbruch möglichst schnell und großräumig wildschweinsicher gezäunt werden. Hier besteht noch erheblicher Handlungsbedarf.

Entlang der polnischen Grenze sollte die Wildschwein-Bejagung auf deutscher Seite stark intensiviert werden. Gemäß den Empfehlungen des FLI soll der Wildschweinbestand in der Pufferzonen um einen ASP-Ausbruchsherd massiv reduziert werden. Politik und Behörden sind gefordert, Hürden schnellstmöglich abzubauen. Der DJV hat dazu einen 11-Punkte-Katalog vorgelegt.

Aktuell suchen Singvögel Quartiere für den Winter. Alte Nester müssen entfernt, neue Nisthilfen gebaut werden. Der DJV gibt Tipps.

Spätsommer und Frühherbst  eignen sich gut für die Nistkastenpflege. Und die ist wichtig: Heimische Standvögel wie Meisen, Kleiber oder Zaunkönig sind Höhlenbrüter und suchen jetzt ein gemütliches Quartier für die kalte Jahreszeit. Sie sind jedoch nicht in der Lage, das alte Nest zu entfernen und verbauen darauf einfach neues Material für den Winter. Die Folge: Knapper Platz und Parasiten im Vogelhaus. Das alte Nest muss also raus. Der Deutsche Jagdverband (DJV) gibt Tipps für eine geeignete Nistkastenreinigung. 

Bei der Pflege von Nistkästen sollte auf den Einsatz von Chemikalien verzichtet werden. Einfaches Auskehren genügt meist. Bei starkem Befall mit Parasiten hilft das Spülen mit Kochsalzlösung. Sollte bereits ein Wintergast wie der Siebenschläfer in die Höhle eingezogen sein: Mit der Pflege bis zum zeitigen Frühjahr warten. Dann steht einer erfolgreichen Brutsaison 2021 nichts mehr im Weg.

Fehlende Nistkästen lassen sich ganz einfach selbst bauen - zum Beispiel mit Kindern. Geeignet sind heimische Laubhölzer wie Eiche, Erle und Hainbuche. Auch aus Nadelhölzern wie Fichte, Tanne und Kiefer können Vogelkästen gefertigt werden. Diese sollten dann aber mit umweltfreundlichen Lasuren gegen Witterung geschützt werden. Es gibt auch Nisthilfen aus Holzbeton. Sie sind sehr langlebig und bieten ihren Bewohnern eine ideale Innentemperatur.

Nistkästen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Denn natürliche Baumhöhlen werden immer seltener. Jährlich pflegen Jäger bis zu 270.000 Nistkästen. Bei durchschnittlich drei Küken pro Nest wachsen so jährlich 800.000 Jungvögel heran. 

Eine Bauanleitung für einen Nistkasten gibt es hier

Wie lässt sich ein Tier vollständig und vielfältig verwerten? Was für saisonale Zutaten bietet der Wald? Welche einzigartigen Geschichten stecken hinter einem Stück Fleisch? Das jetzt erschienene »Grimms Wildkochbuch« liefert Antworten. Im DJV-Interview erläutert Jäger und Autor Fabian Grimm, was den Leser erwartet.

DJV: Es gibt bereits so viele Kochbücher auf dem Markt, was ist das Ausgefallene an Deinem Werk?

Fabian Grimm: Mein Kochbuch hat ein klares Konzept: Jedes Tier, was ich erlegt habe, wird komplett verwertet. Also gibt es zum Reh einen Rücken, zwei Blätter, zwei Keulen, zwei Haxen und einen Träger. Für mein Buch habe ich auf diese Art insgesamt einen Rehbock, einen Damspießer, einen Feldhasen, vier Enten und ein Stück Schwarzwild verarbeitet. Neben den Rezepten gibt es auch die Geschichten, wie ich zum jeweiligen Stück Wild gekommen bin. Am Ende ist ein Kochbuch mit viel Hintergrund zum Thema Jagd entstanden.

Auf Deinem Blog und in den Sozialen Medien nennst Du Dich „Haut goût“. Wie bist Du zu diesem Namen gekommen?

Vor zwei bis drei Generationen war „haut goût“ ein beschönigender Ausdruck für Wildbret, das lange in der Scheune hing und trotz beginnendem Verderb gegessen wurde. Heutzutage wird Wild genauso hygienisch behandelt wie das Fleisch von Schlachttieren. Das Vorurteil vom „strengen“ Geschmack ist aber noch immer gängig. Bei traditionellen Braten geht der Geschmack vom Fleisch durch kräftige Gewürze, gespickt mit Speck und schwerer Soße daher völlig unter. Das aufzugreifen und umzudrehen, indem ich unter „haut goût“ moderne, reduzierte Wildgerichte zeige, amüsiert mich. Da der Name nicht einfach zu merken ist, kann mein Blog auch über die Adresse "vom-lebewesen-zum-lebensmittel.de" erreicht werden.

Was inspiriert Dich zu Deinen Rezepten?

Ein Tier liefert ganz viele verschiedene Fleischqualitäten. Es gibt Stücke, die gut zu Hackfleisch verarbeitet werden können, ideal zum Schmoren sind oder sich zum Kurzbraten eignen. Neben dem Fleisch versuche ich stets saisonale Kräuter, Beeren und Pilze aus dem Revier mitzunehmen. So entstehen tolle neue Kombinationen auf dem Teller. Da ich viel nach den Jahreszeiten koche, bleiben mir meist nur wenige Wochen, um an Zutaten wie Mädesüß, Pfifferlinge oder Bärlauch zu kommen. Das macht es spannend und da heißt es schnell sein.

Welches ist Dein Lieblingsrezept?

Im Sommer, nach einem heißen und anstrengenden Tag, grille ich gerne ein Stück Rücken oder etwas aus der Keule. Da mache ich mir nicht viel Arbeit. Ich würze das Fleisch mit etwas Salz und brate es auf beiden Seiten scharf an. Anschließend lasse ich es am kühleren Rand des Grillrosts für einige Minuten bis zum gewünschten Gargrad ziehen. Aufschneiden, eine Prise Pfeffer und eventuell ein Tropfen gutes Olivenöl, dazu gutes Weißbrot – viel besser wird es nicht. Wenn es draußen kühler wird, habe ich Spaß daran, mich mit einem deftigen Gericht irgendwo hinzusetzen. Dann bevorzuge ich Schmorrezepte, worauf ich mich schon jetzt freue.

Neben den 50 Rezepten und den Geschichten zum jeweiligen Wildtier gehst Du auch auf Fleischqualität, Küchenpraxis und Einkauf von Wildbret ein. Ist das Buch auch für Nichtjäger geeignet?

Viele Leute, denen das Weidwerk fremd ist, sind sehr daran interessiert, wenn ich sage “ich gehe auf die Jagd“. Nicht jeder hat eine Vorstellung davon, was das heißt. Die Geschichten in meinem Buch zeigen, wie facettenreich die Jagd ist, und machen sie greifbarer. Die Rezepte sind für alle geeignet. Für Nichtjäger, die das Thema spannend finden oder Interesse an Fleisch aus echter Freilandhaltung haben, gibt es viel Hintergrundwissen.

Die professionellen Aufnahmen im Kochbuch oder auf Deinem Blog stammen stets von Dir. Zu sehen sind fertige Gerichte, Zutaten oder Szenen aus dem Wald. Wie gelingen Dir die Fotos?

Ich habe Kommunikationsdesign mit Schwerpunkt Foto studiert. Das Kochen habe ich mir nebenbei beigebracht. Die Rezeptfotos nehme ich zu Hause in meinem stets wachsenden Studio auf. Hier zeige ich ausschließlich Lebensmittel, die auch Lebensmittel bleiben. Ich verzichte bewusst auf den Einsatz von Lebensmittelfarbe, Klarlack oder Glyzerin und kann am Ende das Essen noch genießen. Auf der Jagd habe ich stets eine Kamera dabei - für den Fall, dass sich etwas Spannendes ergibt.

Du bist Blogger, Fotograf und Jäger. Nachdem Du 2018 ein Buch zur vollständigen Verwertung eines Rehs veröffentlicht hast, folgte 2019 »Ich esse, also jage ich«. Hier schilderst Du Deinen Wandel vom Vegetarier zum Fleischesser und was Dich bewegt hat, die Jägerprüfung abzulegen. Kein Jahr ist vergangen und »Grimms Wildkochbuch« ist im Handel. Welche Projekte planst Du als nächstes?

Als sich das Buch »Ich esse, also jage ich« in den letzten Korrekturen befand, hatte ich parallel schon am Wildkochbuch gearbeitet. Das ist jetzt über ein Jahr her. Bis vor wenigen Tagen habe ich seitdem ständig dran gearbeitet. Jetzt freue ich mich darauf, etwas mal ganz anderes zu machen. In den nächsten Wochen und im nächsten Jahr möchte ich mich mehr mit Film beschäftigen. Vielleicht gibt es dann beim Sophie Award 2021 etwas zu sehen. 

Repräsentative Umfrage im DJV-Auftrag: Heute steht ein Fünftel mehr Menschen positiv zur Jagd als 2003. Zahl der kritischen Stimmen hat sich halbiert. Naturschutzleistungen der Jäger finden mehr Beachtung.

Die Jagd in Deutschland findet mehr Zustimmung. Insgesamt sind heute mehr als die Hälfte der Befragten positiv zur Jagd eingestellt - ein Fünftel mehr als noch im Jahr 2003. Der Anteil der Menschen, die Jagd eher kritisch sehen, hat sich im selben Zeitraum mehr als halbiert auf 22 Prozent. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Befragung des unabhängigen Instituts IfA Marktforschung Bremer + Partner im Auftrag des Deutschen Jagdverbandes (DJV). 

Die Umfrageteilnehmer sollten auch konkrete Aussagen zur Jagd bewerten. Im Vergleich zu 2003 gab es durchweg einen positiven Trend bei den Antworten. Eine deutliche Mehrheit von 90 Prozent ist überzeugt: Jäger lieben die Natur. Das sind 4 Prozent mehr als 2003. Knapp 85 Prozent sind der Meinung, dass Jagd Wald und Feld vor Schäden schützt (plus 5 Prozent). Über drei Viertel (79 Prozent) der Befragten finden, dass Jäger viel Zeit in den Naturschutz investieren (plus 11 Prozent). Dass Jäger seltenen Arten helfen, bejahen 71 Prozent der Befragten - ein Plus von 5 Prozent. 

Für die repräsentative Imagebefragung Jagd hat das Institut IfA Marktforschung Bremer + Partner im Auftrag des DJV 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer per Telefon befragt. Die Befragung fand  im Frühjahr 2020 statt. Es ist bereits die sechste seit 1999. 

DJV legt vorläufiges Ergebnis für das Jagdjahr 2019/20 vor. Gegenüber dem Vorjahr haben Jäger 45 Prozent mehr Tiere erlegt. Jäger leisten damit einen wichtigen Beitrag zur ASP-Prävention.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat die vorläufige Jagdstatistik für Wildschweine ausgewertet und eine erste Hochrechnung für Deutschland gemacht. Demnach haben die Jäger in Deutschland etwa 856.000 Wildschweine im Jagdjahr 2019/20 (1.April bis 31. März) erlegt. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Aufzeichnungen vor fast hundert Jahren. Die endgültigen Zahlen liegen im Dezember vor.

Gegenüber dem Vorjahr liegt die Steigerung bei etwa 45 Prozent. In der Saison 2017/18 wurde der bis dato höchste Wert von rund 838.000 erlegten Wildschweinen erreicht. Vor dem Hintergrund der ersten Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland begrüßt DJV-Präsident Dr. Volker Böhning diese Entwicklung: "Wir Jäger leisten einen erheblichen Beitrag, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern." Es gelte, insbesondere junge Wildschweine weiterhin intensiv zu bejagen, da sie maßgeblich zur Fortpflanzung beitragen. Ohne Jagd könnten Wildschweine ihren Bestand jährlich mehr als verdreifachen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sind laut DJV gerade jetzt gefragt, mehr Wildbret zu essen. Denn Jägerinnen und Jäger in Deutschland haben den Auftrag, Wildschweine intensiv zu bejagen - sie liefern damit ein hochwertiges Lebensmittel. Ohnehin essen die Deutschen am liebsten Wildschwein: Über 14.100 Tonnen Fleisch haben sie im Jagdjahr 2018/19 verzehrt. Laut einer aktuellen Imagebefragung im Auftrag des DJV vom Frühjahr 2020 halten 84 Prozent der Deutschen heimisches Wildbret für gesund und natürlich. Das sind ein Fünftel mehr Menschen als 1999. Der Dachverband der Jäger weist darauf hin, dass das ASP-Virus nur Haus- und Wildschweinen schaden kann. Für Haustiere und Menschen ist es ungefährlich.

Dachverband der Jäger warnt vor Flickenteppich von Vorschriften und Zuständigkeiten. Seuchenherd muss schnell isoliert werden. Politik soll Anreize für verstärkte Bejagung setzen und Bürokratie abbauen.

Das Präsidium des Deutschen Jagdverbands (DJV) hat heute ein Forderungspapier zur effektiven Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verabschiedet. "Ein Flickenteppich von Vorschriften und Zuständigkeiten muss verhindert werden. Das Virus kennt keine Kreis- oder Ländergrenzen", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning bei der Übergabe des Papiers an Uwe Feiler, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Entscheidend seien die schnelle Isolierung eines Seuchenherdes und ein reibungsloser Informationsfluss. Die Jäger in Deutschland seien sich ihrer wichtigen Rolle bei der Seuchenprävention bewusst.

Der DJV fordert unter anderem Anreize für die verstärkte Bejagung: weiter reduzierte Wildschweinbestände erschweren dem ASP-Virus die Ausbreitung. Nach Auffassung des DJV sollten deshalb Direktvermarktung und Verwertung von Wildbret gefördert werden. Entscheidend sind dabei pragmatische Lösungen: Beispielsweise sollten Jäger bundesweit Metzger als Dienstleister nutzen dürfen. Weiterhin sollten die Länder Gebühren für die vorgeschriebene Trichinenuntersuchung übernehmen. Jäger, die sich am ASP-Monitoring beteiligen, Kadaver suchen oder beproben, sollten angemessen entschädigt werden. Die zuständigen Behörden müssen ausreichend Material für die Probenahme bereitstellen. 

Unter den elf Punkten des Papiers findet sich weiterhin die Forderung, Beschränkungen der Schwarzwildjagd in Schutzgebieten aufzuheben. Der Einsatz von Nachtzieltechnik (Vor- und Aufsatzgeräte) sollte bundesweit mit Infrarot-Aufheller für die Jagd auf Schwarzwild möglich sein. Die Bundesländer sollten alle Möglichkeiten ausschöpfen, dass Landwirte Jagdschneisen unbürokratisch anlegen können.

Das vollständige Forderungspapier gibt es hier.

DIL lädt ein zum Ideen-Marathon: Teilnehmer aus ganz Europa sollen die Wildbret-Vermarktung verbessern und Produkte entwickeln. Der DJV unterstützt die Online-Veranstaltung.

Als Projektpartner des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie (EIT) veranstaltet das Deutsches Institut für Lebensmitteltechnik (DIL ) am 14. bis 19. Oktober 2020 den zweiten MAKEathon: Die Teilnehmer sollen innerhalb kürzester Zeit in unterschiedlichen Workshops neue Wildbret-Produkte und Vermarktungskonzepte entwickeln und testen. Eingeladen sind Personen verschiedenster Fachrichtungen aus ganz Europa. Der DJV unterstützt diese Aktion als Kooperationspartner und mit Vorträgen. „Ziel ist es, dass neue innovative Ideen entstehen, die wirtschaftlich umsetzbar sind und Anreize für neue Geschäftsideen schaffen oder sogar neue Geschäftsfelder für Unternehmen eröffnen“, erklärt Alexander Märdian, der beim DIL für das Programm zuständig ist.

Die Veranstaltung findet online statt und wird von Branchenexperten und Fleischtechnologen begleitet. Bis zu zwölf Teilnehmer haben zusätzlich die Möglichkeit an neuen Produkten oder Produktinnovationen im Fleischtechnikum vor Ort am DIL in Quakenbrück zu arbeiten. Die Teilnehmer werden am Ende des Wettbewerbes Ihre Ideen einer Jury von Experten vorstellen. Erfolgreiche Teilnehmer haben dann die Möglichkeit, ihre Konzepte mit Unterstützung des DIL weiterzuentwickeln. Sie erhalten Zugang zum europäischen EIT-Food-Netzwerk mit über 100 Mitgliedern und zahlreichen weiteren Förderprogrammen. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Die Veranstaltung ist Teil des EIT Food Projekts „MAKEit!“ und wird von der Europäischen Union gefördert.

Kontakt für die Anmeldung und weitere Informationen:

Alexander Märdian

Leiter DIL Innovation Hub

E-Mail: a.maerdian@dil-ev.de

Tel.: +49 (0) 5431 183 354

Pressemitteilung abonnieren