Mehr als 80 Verträge über den Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen im Jahr 2020.  Insgesamt über 400 Hektar wurden bisher bundesweit angelegt. Projekt fördert die alternative Biogasproduktion finanziell.  

Das Projekt „Bunte Biomasse“ konnte 2020 deutschlandweit mehr als 80 Verträge über den Anbau mehrjähriger, ertragreicher Wildpflanzenmischungen für die Biomasseproduktion abschließen. Das entspricht 285 Hektar Bunte Biomasse. Seit Projektstart im Frühjahr 2019 sind es nun insgesamt bereits über 400 Hektar in neun Bundesländern. „Nach einem erfolgreichen Projektstart konnten wir in diesem Jahr weiter zulegen“, freut sich Christian Kemnade, der das Kooperationsprojekt für die Deutsche Wildtier Stiftung koordiniert. „Die Nachfrage nach dem innovativen und ökologisch wertvollen Anbausystem wächst weiterhin rasant,“ so Kemnade weiter. Ein weiterer Erfolg für das Projekt war 2020 die Auszeichnung im Rahmen der UN-Dekade Biologische Vielfalt durch die Vereinten Nationen.

Bunte Biomasse ist ein gemeinsames Projekt der Veolia Stiftung, des Deutschen Jagdverbands sowie der Deutschen Wildtier Stiftung. Es ist das deutschlandweit größte Vorhaben zur Etablierung artenreicher Wildpflanzenmischungen für die Biomasseproduktion (www.BunteBiomasse.de). Die teilnehmenden Landwirte erhalten aus Projektmitteln eine Ausgleichszahlung, um den Minderertrag gegenüber herkömmlichen Biomassekulturen zu kompensieren. „Ein wesentlicher Schlüssel für den Erfolg unseres Projektes ist die einhergehende landwirtschaftliche Beratung für teilnehmende Betriebe“, sagt Ansgar Aundrup, der für den Deutschen Jagdverband das Projekt begleitet. Denn Bunte Biomasse ist mehr als die Ernte einer Blühmischung: „Damit die Kulturen aus über 25 Wild- und Kulturpflanzen hohe Biomasseerträge liefern, müssen sie wie jede andere Hauptfrucht auch mit Sorgfalt behandelt werden“, so Aundrup. Erträge von deutlich über 35 Tonnen Frischmasse pro Hektar waren dadurch auch 2020 keine Seltenheit.

Durch das Kooperationsprojekt Bunte Biomasse sollen bis 2024 mindestens 500 Hektar ökologisch wertvolle Wildpflanzenmischungen angebaut werden. Dieses Ziel ist bald erreicht. Um deutlich mehr Fläche umsetzen zu können, werden für das Projekt Akteure gesucht, die einen Teil der Ausgleichszahlungen an die Landwirte übernehmen. Bisher konnte das Projektteam bereits Kofinanzierungsmittel in Höhe von über 170.000 Euro einwerben. Kofinanzierer sind dabei neben diversen Kommunen und Förderstiftungen auch mehrere Jagdverbände und der Fachverband Biogas.

397.414 Menschen gingen 2020 zur Jagd. Das sind 8.900 mehr als im Jahr zuvor. Die meisten kommen aus Nordrhein-Westfalen: 92.074. Bezogen auf die Bevölkerung liegt Schleswig-Holstein vorn: 8,3 Jäger pro 1.000 Einwohner.

Ende März 2020 gab es genau 397.414 Jägerinnen und Jäger in Deutschland. Das sind knapp 8.900 mehr als im Jahr zuvor und sogar 75.700 mehr als vor 30 Jahren. Die meisten Inhaber eines Jagdscheins wohnen in Nordrhein-Westfalen: 92.074. Auf Platz zwei liegt Niedersachsen (60.000), gefolgt von Baden-Württemberg (49.400). Bezogen auf die Einwohnerzahl bietet sich ein anderes Bild - dann hat Schleswig-Holstein die Nase vorn. Dort leben durchschnittlich 8,3 Jägerinnen und Jäger pro 1.000 Einwohner. Mecklenburg-Vorpommern folgt mit dem Wert 8,0. An dritter Stelle steht Niedersachsen (7,5). Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

Bundesweit betrachtet leben 4,7 Jäger pro 1.000 Einwohner - europaweit gesehen eher Mittelfeld. Spitzenreiter ist Norwegen mit einem Wert von 94,3. Schlusslicht ist Belgien mit einem Wert von 1,1. Knapp ein Viertel aller Teilnehmer der Jägerausbildung sind in Deutschland laut DJV-Statistik Frauen. Tendenz: steigend. Der Anteil von Jägerinnen in Deutschland liegt bei 7 Prozent. Organisiert in Verbänden sind 75 Prozent der Jägerinnen und Jäger in Deutschland. Sie üben die Jagd zumeist ehrenamtlich aus. Die Aufgaben im Sinne der Allgemeinheit reichen von Artenschutz über Prävention von Tierseuchen und Wildschäden bis hin zu Hilfe bei Wildunfällen. 

DJV kritisiert Stellungnahme der Länderkammer zur geplanten Novelle. Die Empfehlungen konterkarieren einheitliche Vorgaben für Jägerausbildung, Munition und Schießübungsnachweis. Die Forderung nach einer generellen Waldverjüngung ohne Schutzmaßnahmen ist wildtierfeindlich.

Der Bundesrat hat heute eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Die Beschlüsse konterkarieren das Ziel der Bundesregierung, einheitliche Vorgaben für Schießnachweis, tierschutzgerechte Tötungswirkung von Jagdmunition und Jägerprüfung zu etablieren - sie widersprechen damit dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene. Die Stellungnahme des Bundesrats hat allerdings nur Empfehlungscharakter im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Sie widerspricht der DJV-Position in zahlreichen Punkten. Der Deutsche Jagdverband (DJV) lehnt die empfohlene Schwächung des Bundesgesetzgebers entschieden ab: Die Anforderungen für Jägerprüfung und Schießnachweis müssen bundesweit einheitlich sein. Der DJV lehnt die vom Bundesrat empfohlene Streichung von tierschutzrelevanten Vorgaben für Jagdmunition gleichfallls entschieden ab.

Weiterhin kritisiert der DJV, dass der Bundesrat den Umbau zu standortgerechten Mischwaldbeständen weitgehend ohne Wildschutzmaßnahmen fordert. Bezogen auf 27 Prozent der Waldfläche Deutschlands würde dies einen Wald ohne Wild bedeuten: Dort wachsen nämlich derzeit anfällige Nadelholzmonokulturen - hinzugepflanzte Laubbäume wirken auch auf das letzte Reh wie ein Magnet. Der Umbau der durch Dürre, Stürme und Borkenkäfer geschwächten Monokulturen über Pflanzung und Saat kann nur mit Schutzmaßnahmen gelingen - schon allein zum Schutz vor konkurrenzstarken, unerwünschten Pflanzen wie Brombeere oder Birke. Zweifelsohne muss zeitgleich auf Aufforstungsflächen die Jagd intensiviert werden. 

Bereits vor der Bundesratssitzung hat sich der DJV gemeinsam mit fünf weiteren Organisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme an Politik und Öffentlichkeit gewandt: Die Balance zwischen den forstwirtschaftlichen Zielen und den Ansprüchen der Wildtiere werde durch die geplante Novelle gefährdet. Die Verbände halten den derzeitigen Entwurf des Bundesjagdgesetzes in Teilen für wildfeindlich und äußern sich besorgt, dass wildbiologische Erfordernisse hinter rein wirtschaftlichen Interessen zurückbleiben. Vor allem der von Bundesregierung und Bundesrat formulierte Anspruch, dass sich jedwede Waldverjüngung ohne Schutzmaßnahmen etablieren können muss, ist praxisfern.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung Empfehlungen zu weiteren Themen ausgesprochen. Unter anderem fordert der Bundesrat eine Verschärfung der Anforderung an die Schießprüfung. Zudem soll es eine generelle Duldungspflicht für überjagende Hunde bei Bewegungsjagden geben. Das DJV-Präsidium wird sich noch vor Weihnachten mit der Stellungnahme eingehend befassen. Die Bundesregierung kann sich nun zu den Bundesratsempfehlungen äußern, bevor sich dann der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befasst und abschließend darüber entscheidet. Mit einem Inkrafttreten der Neuregelung ist frühestens im Herbst 2021 zu rechnen.

Noch bis zum 31. Dezember 2020 bewerben: Der DJV zeichnet mit dem Journalistenpreis "Wildtier und Umwelt" herausragende Berichte aus den Bereichen Jagd, Umwelt und Natur aus. Insgesamt warten 20.000 Euro Preisgeld.

Naturschutz, nachhaltige Nutzung, natürliche Ressourcen, Wildtiere oder Umweltbildung – das Themenspektrum ist groß, die Anforderungen sind klar: Ins Visier genommen werden Beiträge, die sich in fairer, sachlicher, aber auch kritischer Weise mit Themen rund um Natur, Wild und Umwelt befassen. Prämiert werden Beiträge in den Kategorien Print, Audio, Video und Online mit je 5.000 Euro. Eine unabhängige Fachjury entscheidet. Seit 1995 verleiht der DJV den Journalistenpreis „Wildtier und Umwelt“ im Zwei-Jahres-Rhythmus.

Arbeiten in allen journalistischen Darstellungsformen sind willkommen. Eingereicht werden können Artikel, Audio-Feature, Film oder Online-Beitrag aus dem Veröffentlichungszeitraum 2019 oder 2020 per E-Mail oder postalisch. Nicht zugelassen sind Beiträge, die in einem jagdlichen Fachmedium erstveröffentlicht wurden.

Das Anmeldeformular sowie weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie auf www.jagdverband.de/journalistenpreis. Einsendeschluss ist der 31. Dezember 2020. Machen Sie mit!

Kontakt:

Deutscher Jagdverband e.V.
Christina Wandel-Sucker
Pressestelle

Chausseestraße 37
10115 Berlin

Telefon: (0 30) 2 09 13 94-22
pressestelle@jagdverband.de


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Aus gesundheitlichen Gründen wird Kurt Alexander Michael zum Ende des Jahres aus dem DJV-Präsidium ausscheiden. Dort war er seit 1998 ununterbrochen Mitglied. Kommissarischer Vertreter bis zum Bundesjägertag 2021 wird Dr. Dirk-Henner Wellershoff.

Kurt Alexander Michael wird das Amt des Schatzmeisters beim Deutschen Jagdverband (DJV) aus gesundheitlichen Gründen zum 31. Dezember 2020 niederlegen. Er ist seit 1998 ununterbrochen Mitglied des DJV-Präsidiums. Von 1999 bis 2011 war er DJV-Vizepräsident und seit 2011 ist er Schatzmeister. Bereits im Jahr 2008 erhielt Michael die DJV-Verdienstnadel in Gold. "Ich danke Kurt Alexander Michael im Namen des gesamten Präsidiums für sein 23-jähriges, außergewöhnliches Engagement für den Dachverband", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning.

Die DJV-Satzung sieht vor, dass bei einem frühzeitigen Ausscheiden eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit erfolgen muss. Die nächste satzungsgemäße Möglichkeit bietet die Delegiertenversammlung des kommenden Bundesjägertages im Sommer 2021 in Wernigerode. Das geschäftsführende DJV-Präsidium hat bis zur Nachwahl jetzt einen Vertreter benannt: Dr. Dirk-Henner Wellershoff wird zu Beginn des kommenden Jahres die Aufgaben des Schatzmeisters kommissarisch übernehmen. Wellershoff ist seit 2016 Präsident des Landesjagdverbands Brandenburg und Mitglied des DJV-Präsidiums. Seit 2019 ist er zudem DJV-Vizepräsident. "Ich danke Dirk-Henner Wellershoff für die kurzfristige Bereitschaft, die Aufgabe des Schatzmeisters bis zum kommenden Bundesjägertag 2021 kommissarisch zu übernehmen", sagte Böhning.

Fast 88.200 Nutrias weist die Statistik für das Jagdjahr 2019/20 aus - davon knapp die Hälfte aus Niedersachsen. Das sind 42 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Tiere unterhöhlen Deichanlagen und zerstören Röhrichte.

Knapp 88.200 Nutrias haben die Jäger in Deutschland im Jagdjahr 2019/20 (1. April bis 31. März) erlegt. Das sind 42 Prozent mehr als im Vorjahr und fünfeinhalb mal so viele Tiere wie zehn Jahre zuvor. Die meisten Nutrias sind in Niedersachsen zur Strecke gekommen: knapp 41.400. Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

Klimawandel begünstigt Ausbreitung der Südamerikanerin

Die Nutria gilt in Europa als invasive, gebietsfremde Art. Sie stammt aus dem subtropischen Südamerika und ist an Gewässer gebunden. Dank Klimawandel hat sie sich in Deutschland innerhalb weniger Jahre stark ausgebreitet. Von 2006 bis 2015 haben sich die Nachweise ihres Vorkommens in Jagdbezirken verdoppelt - auf 16 Prozent bundesweit. Neue Monitoring-Daten  liegen 2021 vor. Besonders verbreitet ist die Nutria im westlichen und östlichen Niedersachsen (Ems, Elbe), in Nordrhein-Westfalen, im Westen Baden-Württembergs (Rhein), im Norden Sachsen-Anhalts (Elbe) sowie im Nordwesten und Süden Brandenburgs (Havel, Schwarze Elster, Spreewald, Neiße).

Deichschutz ist ebenso bedroht wie seltene Arten

Die Nutria legt meterlange, unterirdische Höhlensysteme im Uferbereich und in Deichanlagen an und gefährdet damit deren Stabilität, was zu Überschwemmungen von Agrar- und Siedlungsflächen führen kann. Das Abfressen von Wasserpflanzen und Röhrichtbeständen gefährdet Ökosysteme und die darin lebenden Arten. Es verschwinden beispielsweise Bruträume für Fische und Wasservögel. Das Bundesamt für Naturschutz empfiehlt deshalb den systematischen Einsatz von Lebendfangfallen und den Abschuss. Der DJV begrüßt diese Position. Einschränkung der Jagd in Schutzgebieten oder ein Verbot der Jagd mit der Falle hingegen sind schlecht für den Artenschutz.

Der DJV und drei Landesjagdverbände unterstützen ein EU-Life-Projekt zum Management von Nutria und Bisam. Beteiligt ist die Tierärztliche Hochschule Hannover sowie niederländische und belgische Institutionen. Im Fokus: Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten, Verhindern von Überschwemmungen und Minimierung von landwirtschaftlichen Schäden.

Im Zuge der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fordert das Netzwerk Lebensraum Feldflur, den Anbau von Wildpflanzen zu fördern. Diese steigern die Artenvielfalt, sind ökologisch wertvoll und können in Biogasanlagen eingesetzt werden. Das Netzwerk schlägt zwei praxisnahe Methoden vor.

Bei der Novellierung des EEGs fordert das Netzwerk Lebensraum Feldflur, ökologisch sinnvolle Maßnahmen zu fördern. Dazu gehört unter anderem der Einsatz von Wildpflanzen in der Biogasproduktion. Durch die mehrjährige und diverse Pflanzenmischung entsteht Artenvielfalt, von der Insekten, Vögel und spezialisierte Tiere der Feldflur, wie etwa Rebhuhn und Hase profitieren. „Die anstehende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollte dringend einen Anreiz zum gezielten Anbau ökologisch wertvoller Substrate wie mehrjähriger Wildpflanzenmischungen setzen“, sagt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung, die das Netzwerk Lebensraum Feldflur gemeinsam mit weiteren Partnern koordiniert. „Die Energiepolitik Deutschlands könnte im wahrsten Sinne des Wortes zu blühenden Landschaften führen“, so Kinser. 

Da mit Wildpflanzen jedoch geringere Biomasseerträge und Biogasmengen als etwa mit Mais erreicht werden, werden sie bisher kaum angebaut. Im aktuellen Novellierungsverfahren fordert der Bundesrat, die Höchstwerte im Rahmen der Ausschreibung beim Einsatz ökologisch wertvoller Substrate zu erhöhen. Das ist jedoch kontraproduktiv für den Einsatz von Substraten, die weniger ökonomische Leistung bringen, dafür ökologisch aber deutlich besser sind. Das Netzwerk Lebensraum Feldflur schlägt praktikable Umsetzungsmöglichkeiten vor: "Wird ein bestimmter Anteil ökologisch wertvolle Substrate eingesetzt, sollte der Biogasanlagenbetreiber einen Zuschlag auf den gebotenen Höchstwert erhalten", sagt Dr. Stefan Rauh vom Fachverband Biogas, der ebenfalls Partner im Netzwerk Lebensraum Feldflur ist. Ein ähnliches Modell habe es mit der Einsatzstoffvergütungsklasse II in der Biomasse-Verordnung zum EEG 2012 bereits einmal gegeben. Strom aus flexiblen Biogasanlagen könnte somit höher vergütet werden, wenn mindestens 10 % ökologisch wertvoller Substrate für seine Produktion eingesetzt werden. Eine andere Option wäre die ebenfalls von den Biomasse- und Ökoverbänden geforderte Sondervergütungsklasse für Anlagen bis 150 kW Bemessungsleistung, die ausschließlich ökologisch wertvolle Substrate einsetzen.

Die Initiative Lernort Natur wird als offizielles Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt im Sonderwettbewerb „Soziale Natur – Natur für alle“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung wird vorbildlichen Projekten verliehen, die begreifbar machen, welche Chancen die Natur mit ihrer biologischen Vielfalt für den sozialen Zusammenhalt bietet.

"Soziale Natur - Natur für alle": In diesem Sonderwettbewerb der UN-Dekade Biologische Vielfalt wurde Lernort Natur, die Bildungsinitiative des Deutschen Jagdverbands (DJV), jetzt ausgezeichnet. Das Projekt animiere in vorbildlicher Weise eine Gesellschaftsgruppe deutschlandweit langfristig, sich ehrenamtlich für die Naturbildung insbesondere von Kindern zu engagieren, so die Begründung der Jury. Neben der offiziellen Urkunde und einem Auszeichnungsschild erhält der DJV einen „Vielfalt-Baum“, der symbolisch für die Naturvielfalt steht. Ab sofort wird das Projekt auf der Webseite der UN-Dekade in Deutschland unter www.undekade-biologischevielfalt.de vorgestellt. DJV-Präsidiumsmitglied Josef Schneider, zuständig für Lernort Natur, dazu: „Wir arbeiten mit Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen. Es freut mich außerordentlich, dass dieses soziale und ehrenamtliche Engagement jetzt eine so hohe Anerkennung erfährt.“

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Lernort Natur wurde bereits in der UN-Dekade Bildung für Nachhaltige Entwicklung 2005-2014 als offizielles Projekt anerkannt. Mittlerweile sind über 7.000 Jägerinnen und Jäger ehrenamtlich in der außerschulischen Bildungsarbeit tätig, die sich an alle Altersgruppen richtet. Bereits als soziales Projekt ausgezeichnet wurde 2019 das Waldtherapieprojekt des Förderkreises Lernort Natur Bochum und Umgebung e.V. Mit Lernort Natur bieten Jägerinnen und Jäger bundesweit seit 30 Jahren Natur- und Umweltbildung für alle Altersgruppen. 

Die Vereinten Nationen haben den Zeitraum von 2011 bis 2020 als UN-Dekade Biologische Vielfalt ausgerufen, um dem weltweiten Rückgang der Naturvielfalt entgegenzuwirken. Ein breit verankertes Bewusstsein in unserer Gesellschaft für den großen Wert der Natur ist eine wichtige Voraussetzung. Die UN-Dekade Biologische Vielfalt in Deutschland lenkt mit dem Sonderwettbewerb „Soziale Natur - Natur für alle“ den Blick auf die Chancen, die Natur für den sozialen Zusammenhalt bietet. 

 

Weitere Infos zu dem Wettbewerb zur UN-Dekade unter:

www.undekade-biologischevielfalt.de

Von Fichtenspitzensirup bis Chimichurri: Der DJV veröffentlicht eine Broschüre mit 12 außergewöhnlichen Soßen-Rezepten. Diese stammen von Instagram-Nutzern der Seite www.wild-auf-wild.de. Auf 36 Seiten gibt es ausführliche Anleitungen und Tipps.

Marinaden, Dips und Soßen verfeinern Wildbret. Auf seiner Instagram-Seite der Kampagne „Wild auf Wild“ hat der Deutsche Jagdverband (DJV) aufgerufen, Lieblingsrezepte einzusenden. Die 12 besten haben es in eine Broschüre geschafft, die der Verband jetzt herausgebracht hat. Die Bandbreite reicht von Fichtenspitzensirup über Mangold-Pesto bis zu Apfel-Zwiebel-Chutney.

Auf insgesamt 36 Seiten im DIN-A5-Format gibt es zu jedem Rezept Anleitungen für die Zubereitung und Tipps von den Köchen. Die Broschüre „Feurig wilder Grillgenuss - Marinaden & Dips“ ist die vierte Broschüre der Kampagne „Wild auf Wild“. Weitere Titel sind „Von Natur aus fit“, „Aus dem Wald auf den Grill“ und seit Kurzem „Wilde Küche für Kinder“. Alle Ausgaben als Printversion gibt es bei der DJV-Service GmbH: djv-shop.de. Eine Online-Version zum Herunterladen gibt es hier

Auf der Internetseite wild-auf-wild.de gibt es weitere 400 Rezepte rund um Wildbret. Mit der einfachen Postleitzahlen-Suche finden Nutzer schnell einen Anbieter in der Nähe. Auch Restaurants mit Wildgerichten auf der Speisekarte lassen sich nach Region filtern. Mehr als 4.000 Anbieter sind bereits registriert.

Eine Online-Blitzumfrage ergibt: Etwa 60 Prozent der Bewegungsjagden fallen 2020 wegen der Corona-Pandemie aus. Der DJV fordert Nachbesserungen im Regelwerk der Länder und eine bessere Unterstützung der Wildbretvermarktung.

Mehr als die Hälfte aller Bewegungsjagden fällt in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie aus. Dies ergibt eine Online-Blitzumfrage des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Zudem werden die stattfindenden Jagden in zwei Drittel aller Fälle mit weniger Schützen durchgeführt. Als häufigste Gründe werden dafür eine "unsichere Informationslage der Landesregierungen" (49 Prozent) sowie "fehlende Übernachtungsmöglichkeiten für Jägerinnen und Jäger durch das Beherbergungsverbot" (42 Prozent) angegeben.

Jäger sind jedoch nach Ansicht des DJV vom Beherberungsverbot ausgenommen, da dieses nur für nicht notwendige Zwecke gilt, etwa Tourismus. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte die Jagd bereits im April als "systemrelevant" anerkannt, wofür sich der DJV zu Beginn des Jagdjahres vehement eingesetzt hatte. Innerhalb einer Woche hatten Anfang November 1.056 Personen an der Blitzumfrage teilgenommen, davon 84 Prozent Jäger und 16 Prozent Jägerinnen. Das Durchschnittsalter lag bei 43 Jahren. 

Insbesondere für die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist eine weitere Reduktion der Wildschweinbestände notwendig. Bewegungsjagden im Winter sind hierzu wichtig. Der DJV fordert die Landesregierungen nun auf, am Regelwerk nachzubessern und die Wildbretvermarktung vor Ort zu unterstützen. Einen entsprechenden Forderungskatalog hat der DJV bereits im Spätsommer veröffentlicht.

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