Die Chronische Auszehrungskrankheit wurde 2016 innerhalb Europas erstmals in skandinavischen Rentierbeständen registriert. Seither gibt es immer wieder Nachweise dieser unheilbaren Erkrankung bei Wildwiederkäuern. Forscher des FLI arbeiten an möglichen Ausbreitungsszenarien in Nord- und Mitteleuropa mit.

Die Chronische Auszehrungskrankheit (CWD) ist eine Transmissible Spongiforme Enzephalopathie, kurz TSE. Sie ist vergleichbar mit Scrapie in kleinen Wiederkäuern und BSE im Rind. Auslöser der Erkrankung ist jeweils ein fehlgebildetes Eiweiß. Das infektiöse Prion-Protein befällt bei CWD verschiedene Hirscharten. Der Verlauf ist immer tödlich. Forscher des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) versuchen nun herauszufinden, wie empfänglich heimisches Rot-, Reh- und Sikawild für CWD sind. Wir haben Dr. Christine Fast interviewt, die das Projekt leitet.

 

DJV: Sind alle heimischen Schalenwildarten für CWD empfänglich?

Dr. Fast: In Skandinavien sind derzeit Rentiere, Elche und Rothirsche betroffen. Damhirsche haben anscheinend eine natürliche Resistenz. Obwohl CWD in Nordamerika inzwischen weit verbreitet ist, gibt es keine Nachweise bei dieser Tierart.

 

Wie verläuft die Erkrankung?

CWD ist eine fortschreitende, stets tödliche Krankheit, die jedoch eine sehr lange Inkubationszeit haben kann, die ein bis drei Jahre andauern kann. In dieser Zeit scheiden die Tiere das infektiöse Prion-Protein bereits aus, sind aber noch symptomfrei.

 

Welche äußerlich erkennbaren Veränderungen am Wildtier lassen eine Erkrankung mit CWD erkennen?

Die Erkrankung führt im klinischen Stadium zu Verhaltensänderungen, typisch ist zum Beispiel das Absondern von der Herde, häufig sind sie auch apathisch und verlieren ihre Scheu vor den Menschen. Unkoordinierte Bewegungsabläufe, ein vermehrter Speichelfluss und vermehrter Durst werden ebenfalls beobachtet. Innerhalb von vier Monaten kann es schließlich zu einem massiven Gewichtsverlust bis hin zur völligen Auszehrung kommen.

 

Wie verbreitet sich CWD und wie könnte die Krankheit nach Deutschland kommen?

Die betroffenen Tiere scheiden den Erreger über eine Vielzahl von Wegen aus, etwa über Urin oder Speichel. Hinzu kommt, dass das infektiöse Prion-Protein eine sehr hohe Resistenz aufweist und in der Umwelt über Jahre hinaus infektiös bleibt. Andere Tiere der Herde infizieren sich so über kontaminierte Futterstellen, aber auch über den direkten Kontakt mit infizierten beziehungsweise erkrankten Tieren. Daneben kommt natürlich auch der Migration der Tiere eine große Rolle zu. Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist der Mensch, der insbesondere bei der Verschleppung des Erregers über größere Distanzen hinweg eine Rolle spielt.

 

Welche Umweltbedingungen begünstigen die Ausbreitung der CWD?

Das infektiöse Prion-Protein ist sehr widerstandsfähig gegen alle Arten von Umwelteinflüssen. Eine große Herausforderung bei der Bekämpfung stellt jedoch die lange Inkubationszeit dar, während der die Tiere den Erreger bereits effektiv verbreiten, obwohl sie noch symptomfrei und damit äußerlich nicht als infiziert zu identifizieren sind. Eine genetisch empfängliche Population hat dem wenig entgegenzusetzen.

 

Kann man von einer genetischen Anfälligkeit sprechen?

Tiere, die vom Genotyp her empfänglich sind, müssen die Erkrankung nicht zwangsläufig bekommen. Sind sie aber dem infektiösen Prion-Protein ausgesetzt, besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie erkranken. Wir kennen auf der anderen Seite aber auch sporadische nicht-infektiöse TSE-Erkrankungen, zum Beispiel Atypische Scrapie, die bei bestimmten Genotypen älterer Schafe auftreten können.

Früher lebte die Großtrappe in ganz Mitteleuropa - dann starb sie fast aus. Seit den 1970ern engagiert sich ein Verein für den Erhalt des großen Flugvogels - und zwar mit Erfolg.

In Deutschland leben wieder so viele Großtrappen, wie zuletzt vor 40 Jahren. Der Förderverein Großtrappenschutz sichtete bei seiner jährlichen Zählung vor der Balzzeit 347 Tiere in ihren Lebensräumen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Das seien zehn Tiere mehr als im Vorjahr und bereits der zehnte Anstieg der Populationen in Folge, sagte Marcus Borchert vom Förderverein Großtrappenschutz. «Seit den Tiefstwerten Mitte der 1990er Jahre hat sich der Bestand sogar versechsfacht und befindet sich nun auf dem höchsten Stand seit 40 Jahren», teilte der Verein mit.

Der auch als «Märkischer Strauß» bekannte Vogel gehört mit bis zu 17 Kilo zu den schwersten flugfähigen Vögeln der Welt. Er ist seit Jahrtausenden in Mitteleuropa heimisch, bis zur Industrialisierung lebten die Vögel verteilt über das gesamte Norddeutsche Tiefland.

Unter anderem die intensive Landwirtschaft und die Zergliederung der Landschaft hatten die Tiere in Deutschland fast ausgerottet - 1997 gab es nur noch 57 Exemplare. Der Förderverein setzt sich seit Ende der 70er Jahre für den Erhalt der Art ein und ermöglichte dem Vogel mit Schutzmaßnahmen und Handaufzuchten die Trendwende. Dank der vom Verein organisierten Schutzmaßnahmen erholen sich die Populationen seit der Jahrtausendwende.

Heute gibt es von der noch immer bedrohten Art laut Borchert in Deutschland wieder drei Populationen: Zwei in Brandenburg mit 142 und 88 Tieren sowie eine grenzübergreifend in Brandenburg und Sachsen-Anhalt mit 117 Tieren. Eine weitere soll kommendes Jahr hinzukommen: Der Verein hat eine EU-Förderung für ein Großtrappengebiet im Zerbster Land in Sachsen-Anhalt beantragt. Gibt die EU grünes Licht, will der Verein ab Sommer 2022 in der Region Großtrappen auswildern.

Von allein erschließen die Tiere keine neuen Lebensräume: Auf der Suche nach Partnern lassen sich Großtrappen nur dort nieder, wo es schon Populationen gibt. Auch deshalb ist der Aufbau der Bestände mühevoll: Nur die Population im Havelland ist groß genug, um von selbst stabil zu bleiben. In allen anderen Gebieten helfen die Tierschützer mit Auswilderungen nach. Großtrappenschützer Borchert ist stolz auf die Erfolge des Vereins: «Das Schutzprojekt Großtrappe zeigt, dass es durch die gemeinsamen Anstrengungen von privatem und staatlichem Naturschutz, Landwirtschaft und Jägerschaft gelingen kann, großartige Erfolge zu erzielen», teilte Borchert mit. Die Schutzmaßnahmen kämen dabei nicht nur den großen Vögeln zugute: «Sie helfen vielen Insekten-, Vogel- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft und erhöhen damit die Biodiversität in den Großtrappengebieten.»

FLI-Wissenschaftler wollen herausfinden, ob heimische Wiederkäuer empfänglich sind. Dafür werden Proben aus der gesamten Bundesrepublik benötigt. Der DJV bitte die Jägerschaft, das Projekt zu unterstützen.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) ruft Jägerinnen und Jäger auf, ein Forschungsprojekt des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) zur Chronischen Auszehrkrankheit (CWD) zu unterstützen. Die in Nordamerika seit den 1960er Jahren bekannte Krankheit haben Wissenschaftler 2016 erstmals in Europa nachgewiesen - und zwar bei skandinavischen Hirscharten. Trotz Eindämmungsversuchen hat sich CWD in Nordeuropa weiter verbreitet. FLI-Wissenschaftler wollen nun herausfinden, in welchem Maß heimische Hirscharten für CWD genetisch empfänglich sind. Hierfür wird Probenmaterial benötigt. Der DJV bittet alle Jägerinnen und Jäger das Forschungsprojekt zu unterstützen, das vom Bundeslandwirtschaftsministerium gefördert wird.

Die Wissenschaftler benötigen von Rot-, Reh- und Sikawild bundesweit Proben - jeweils etwa ein Gramm Gewebe. Organe wie Milz, Niere oder Herz eignen sich am besten. Gehirn (verlängertes Mark) und tiefe Halslymphknoten sind ebenfalls von Interesse. Aus den Proben wird die DNA präpariert und eine Genotypisierung durchgeführt.

CWD ist verwandt mit BSE und Scrapie

Der Erreger der Chronischen Auszehrungskrankheit - oder englisch Chronic Wasting Disease - ist ein infektiöses Prion-Protein, ein fehlgefaltetes Eiweiß. Die Krankheit betrifft Rot-, Reh und Sikawild aber auch Elche. Damwild ist nicht betroffen. Ähnlich wie BSE bei Rindern oder Scrapie bei Schafen ist CWD eine Erkrankung des Gehirns, eine sogenannte Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (TSE). Erkrankte Tiere wirken apathisch, appetitlos, magern ab und sterben letztendlich an den Folgen. Tiere infizieren sich durch direkten Kontakt mit Artgenossen oder über kontaminierte Futterstellen. Die Empfänglichkeit für derartige Erkrankungen hängt von genetischen Faktoren ab, die bei Hirschen in Nordamerika nachgewiesen werden konnten. Da diese Informationen für die heimischen Hirsche fehlt, setzt hier das Forschungsprojekt an.

Prion überlebt Jahrzehnte im Boden

Der CWD-Erreger ist extrem umweltresistent. Das infektiöse Prion-Protein überlebt Jahrzehnte im Boden. Ist der Erreger einmal auf der Jagdkleidung, überlebt er sämtliche Waschgänge und übliche Desinfektionsmittel. Abkochen ist unwirksam. Lediglich eine mehr als einstündige Behandlung in hochkonzentrierter Natronlauge oder eine Behandlung mit Hitze und Druck über mehrere Stunden können das Eiweiß vernichten. 

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein bietet zusammen mit der Leiterin des Nationalen Referenzlabors für BSE/TSE am Friedrich-Loeffler-Institut, Frau Dr. Christine Fast am 28. April 2021 eine Onlineveranstaltung über die neuesten Erkenntnisse zur CWD und das angedachte Forschungsprogramm in Deutschland an. Weiter Infos unter https://ljv-sh.de/event/cwd/

Hier sind Informationen, wie Jägerinnen und Jäger das Projekt unterstützen können

WILD-Bericht 2019 ist erschienen

6. April 2021 (DJV) Berlin
Daten zu 16 Tierarten sind enthalten. Das bundesweit größte Monitoring-Programm der Jäger umfasst knapp die Hälfte der unbebauten Fläche Deutschlands. 

Von innen nach außen: Die richtige Mähtechnik kann Eltern- und Jungtiere retten. Tierschutz funktioniert mit Knistertüten, Flatterbändern und Drohnen vor der Ernte. DJV und vier weitere Verbänden geben Tipps.

Auch in Corona-Zeiten kommt es beim Mähen von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen auf die Kitzrettung an. Die Frühjahrsmahd fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs sicher wähnen. Doch „Ducken und Tarnen“ schützt zwar vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher oder dem Mähbalken. Darauf machen Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV) aufmerksam. Die Verbände empfehlen den Landwirten, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen für den Schutz von Wildtieren durchzuführen.

Tierschutz planen

Effektiver Wildtierschutz beginnt bereits vor dem Mähen, so die Verbände. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Grünschnitt-Termine – für Silage oder Biomasseproduktion – rechtzeitig mit dem Jagdpächter abzustimmen und die Mähweise dem Tierverhalten anzupassen. Die Verbände empfehlen, das Grünland grundsätzlich von innen nach außen zu mähen. Das ermöglicht Rehen, Feldhasen oder Fasanen während der Mahd die Möglichkeit zur Flucht. Bei der Ernte der Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit zusätzlichen Erfolg – gerade bei Rehkitzen, die sich instinktiv ducken, oder auch bei Bodenbrütern.

Eine Maßnahme pro Hektar hilft bereits

Vor dem eigentlichen Mähtermin haben sich verschiedene Maßnahmen bewährt, um Tierleben zu schützen. Dazu gehören auch in Corona-Zeiten mit dem gebotenen Sicherheitsabstand zu eventuellen Mitstreitern etwa das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden. Knistertüten, Flatterbänder oder Kofferradios, die bereits am Vorabend aufgestellt werden, sind ebenfalls effektiv und kostengünstig: Rehe zum Beispiel sind beunruhigt und bringen ihren Nachwuchs in Sicherheit. Elektronische Wildscheuchen, die unterschiedliche Töne wie Menschenstimmen, klassische Musik oder Motorengeräusche aussenden, haben sich im Praxiseinsatz bewährt. Bereits eine Maßnahme pro Hektar zur Vertreibung wirkt, haben Experten herausgefunden.

Drohnen besonders für große Flächen

Die Maßnahmen zum Wildtierschutz sind wichtig, um tierschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Abhängig von der Witterung können vor allem Drohnen helfen, die nach Ergebnissen des Konjunkturbarometer Agrar in fast jedem 10. landwirtschaftlichen Betrieb im Einsatz sind. In Kombination mit Infrarot-Technik helfen sie, Jungtiere auf großen Flächen zu lokalisieren. Die Verbände weisen darauf hin, dass Jagdausübende die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung gefördert bekommen können, siehe www.ble.de/rehkitzrettung

Die Verbände fordern die Politik auf, der Forschungs- und Innovationsförderung zum Schutz von Wildtieren eine hohe Priorität einzuräumen. Besonders digitale Techniken und verbesserte Infrarottechnik haben das Potential, Rehkitze und Niederwild nachhaltig schützen zu können.

Die richtige Frühmahd im Video erklärt:

 

Im Frühjahr wird überall neues Leben geboren. Im Gegensatz zu menschlichen Babys sind Tierkinder leise und sehr gut getarnt. Und sie brauchen Ruhe. Der Deutsche Jagdverband gibt Tipps für die Brut- und Setzzeit.  

Derzeit sprießt das Grün und die Natur verwandelt sich in eine große Kinderstube. Überlebensstrategie der "kleinen Wilden" ist neben einer außerordentlich guten Tarnung auch die Eigenschaft, geruchs- und geräuschlos zu verharren. So entkommen sie Fressfeinden wie Fuchs und Waschbär. Bei Osterspaziergängern funktioniert das leider nicht. Häufig werden vermeintlich einsame Tierkinder angefasst oder gar eingesammelt. Doch das ist gefährlich! Heftet an wilden Tierkindern menschlicher Geruch, werden sie häufig von den Elterntieren verstoßen und ihre Überlebenschancen sinken rapide. Der Deutsche Jagdverband (DJV) bittet Erholungssuchende daher in der Brut- und Setzzeit um Rücksicht und Einhaltung einiger Regeln.

Finger weg von Tierkindern

Junge Wildtiere sollten auf keinen Fall angefasst oder gar mit nach Hause genommen werden. Die Eltern sind meist in der Nähe und nähern sich dem Nachwuchs, wenn die Gefahr gebannt ist. Jungtiere wie Kitze sind mehrere Stunden täglich allein und werden nur zum Säugen von der Ricke aufgesucht. Auch Junghasen besucht die Mutter nur für zwei Mahlzeiten Milch am Tag.

Wege nicht verlassen

Wildtiere brauchen Rückzugsräume und Ruhezonen. Sie halten sich besonders gern im Dickicht der Wälder, Knicks und Feldhecken oder im hohen Gras auf. Studien zeigen: Bleibt der Mensch auf Wegen, ist er für Tiere berechenbar. Verlässt er die Wege, wird er zum unkalkulierbaren Risiko - Wildtiermütter flüchten oftmals panisch, der Nachwuchs ist Fressfeinden ausgeliefert. 

Hunde an die Leine

Vor allem frei laufende Hunde können zur Gefahr für trächtige Tiere und brütende Vögel mitsamt Nachwuchs werden. Vierbeiner sollten deshalb in der Brut- und Setzzeit  auf Ruf oder Pfiff im Einflussbereich bleiben oder im Zweifel an die Leine. Über die unterschiedlichen Regelungen und eine mögliche Leinenpflicht informiert das örtliche Ordnungsamt.

Weitere Tipps und Infos zur Kinderstube Natur gibt als Broschüre oder Poster im DJV-Shop. Die Broschüre gibt es auch hier zur Ansicht.

 

Während die Verhandlungen zur nächsten Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU noch auf Hochtouren laufen, schlägt das Netzwerk Lebensraum Feldflur mehrjährige Wildpflanzenkulturen zur Biomasseproduktion bereits als Fördermaßnahme für die künftigen Entwicklungsprogramme des ländlichen Raums vor.

Das Netzwerk Lebensraum Feldflur fordert die Bundesländer auf, mehrjährige Wildpflanzenkulturen zur Biomasseproduktion in den Katalog der Agrarumweltmaßnahmen aufzunehmen. Im jetzt vorliegenden Entwurf des Netzwerks sind Vorschläge für konkrete Fördergegenstände und die Höhe ihrer Honorierung enthalten. Damit die Bioenergie aus Wildpflanzen ihr Potenzial im Hinblick auf den Ersatz von Mais mit all ihren ökologischen Vorteilen in die Fläche tragen kann, bedarf es einer Unterstützung durch ein Agrarumweltprogramm in Höhe von bis zu 500 € pro Hektar. Weiterhin sieht der Entwurf optionale Maßnahmen vor wie einen Ernteverzicht auf 10 Prozent der Antragsfläche. „Energie aus Wildpflanzen ist eine produktionsintegrierte Maßnahme und eignet sich aufgrund zahlreicher ökologischer Vorteile sehr gut als zukünftige Agrarumwelt- und Klimamaßnahme“, sagt Dr. Andreas Kinser, der für die Deutsche Wildtier Stiftung das Netzwerk Lebensraum Feldflur koordiniert.

Deutschlandweit laufen zahlreiche Pilotprojekte, um mehrjährige Wildpflanzenkulturen zur Biomasseproduktion in der landwirtschaftlichen Praxis zu verankern. Doch noch immer ist die Skepsis vieler Landwirte gegenüber dem mittlerweile erprobten Anbausystem groß. „Ohne eine politische Förderung werden es die Wildpflanzenkulturen als ökologisch hochwertige Biomassekultur kaum in den landwirtschaftlichen Mainstream schaffen“, sagt Ansgar Aundrup vom Deutschen Jagdverband, der gemeinsam mit der Deutschen Wildtier Stiftung das Netzwerk Lebensraum Feldflur koordiniert. Dabei kann der Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen auf großer Fläche einen deutlichen Mehrwert bieten für Umwelt-, Arten- und Klimaschutz - und gleichzeitig Kosten sparen: Denn die angemessene Förderhöhe für Wildpflanzenkulturen beträgt nur etwa die Hälfte von der einer klassischer Blühfläche.

Mehrjährige Wildpflanzenkulturen zur Biomasseproduktion bieten ganzjährig Nahrung sowie Deckung für Säugetiere oder Feldvögel. Ihr vielfältiges Blütenangebot und die lange Blütezeit verbessern die Nahrungssituation für eine Vielzahl von Insekten. Auf chemische Pflanzenschutzmittel kann weitestgehend verzichtet werden. Nicht zuletzt durch Humusaufbau in den Böden bieten mehrjährige Wildpflanzenkulturen ein hohes Potential zur Stickstoffbindung und tragen dadurch zum Gewässerschutz bei. Auf der Internetseite www.energie-aus-wildpflanzen.de ist der aktuelle AUKM-Vorschlag des Netzwerks Lebensraum Feldflur zu finden.

Geplante Novelle des Waffenrechts: Die Verbände im FWR lehnen Beteiligung von Gesundheitsämtern bei Zuverlässigkeitsprüfung ab. Verfahrensabläufe und Kommunikation müssen stattdessen verbessert werden. Vorgehen des Bundesinnenministeriums wird kritisiert.

Für das geplante Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfung hat das Bundesinnenministerium den Verbänden nach Veröffentlichung lediglich vier Werktage zur Stellungnahme eingeräumt. Die im Forum Waffenrecht (FWR) zusammengeschlossenen Verbände protestieren gegen dieses Vorgehen. Wenige Tage zuvor hatte Stephan Mayer, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), auf Nachfrage der Verbände noch erklärt, dass eine weitere Änderung des Waffengesetzes in der aktuellen Wahlperiode nicht geplant sei. Mithilfe des Attentats von Hanau begründet das Ministerium jetzt seinen Vorstoß, künftig Gesundheitsämter einzubeziehen, wenn es um die waffenrechtliche Eignung geht. Das FWR stellt in seiner nun vorliegenden Stellungnahme klar, dass diese weder Fachkompetenz, noch überhaupt Informationen haben, die einen Sicherheitsgewinn bringen könnten. Es brauche keine weiteren Abfragen von weiteren Behörden. Vielmehr müssten dringend Verfahrensabläufe verbessert werden, um die schon jetzt weitgehenden Überprüfungsmöglichkeiten überhaupt effizient nutzen zu können. Zudem stellen die Verbände klar, dass die zurückliegenden Monate bereits gezeigt haben, dass Gesundheitsämter begrenzte Kapazitäten haben und deren Einbeziehung zu einer weiteren Verzögerung der Bearbeitung führen werde.

"Wir haben ein generelles Problem im Vollzug des Waffengesetzes und keine Lücken in diesem selbst, die noch zu füllen wären", sagte FWR-Geschäftsführer Frank Göpper. Dies zeigt insbesondere der Fall Hanau: Der Attentäter ist zwischen 2002 und 2020 in 15 polizeilichen und staatsanwaltlichen Akten aufgetaucht. Der Entzug seiner Waffenbesitzkarten oder eine psychiatrische Begutachtung wurden trotzdem nicht angeordnet. Immer weitere Vorgaben und Abstimmungsprozesse überfordern die beteiligten Behörden schon jetzt. Deutlich macht dies auch die erst vor einem Jahr im Waffengesetz eingeführte Regelabfrage beim Verfassungsschutz. Die Frist zur Untätigkeitsklage wurde anfänglich häufig überschritten. Auch jetzt verlaufen Prüfung und Datenweitergabe teils noch stotternd. Wird der Jagdschein beispielsweise nicht fristgerecht verlängert, weil die waffenrechtliche Abfrage beim Verfassungsschutz zu lange dauert, drohen praktische Probleme: Jagdpachtverträge werden plötzlich nichtig, der Munitionsbesitz illegal. Gleichsam unbefriedigend ist die schleppende Erlaubniserteilung für Sportschützen und Sammler, wenn sich ein Verfahren über Monate hinzieht.

Hält das BMI trotz der aufgeworfenen Fragen an der Änderung des Waffengesetzes fest, sollte nach Auffassung der Verbände auch die Möglichkeit genutzt werden, die handwerklichen Fehler der letzten Änderung des Waffengesetzes zu korrigieren. Dazu gehören vor allem die vollkommen unbefriedigenden Regelungen zu den Magazinen, welche sowohl in Lang- wie Kurzwaffen eingesetzt werden können sowie die unnötige Begrenzung der Erwerbsmöglichkeit für Sportschützen bei der sogenannten gelben Waffenbesitzkarte.

Corona-Pandemie: DJV-Präsidium hat Delegiertenversammlung auf Herbst 2021 verschoben. Wettbewerbe im jagdlichen Schießen und Jagdhornblasen wurden abgesagt. Seminare werden verschoben oder finden digital statt.  

Das Präsidium des Deutschen Jagdverbands (DJV) hat auf seiner gestrigen Sitzung entschieden, den für Mitte Juni geplanten Bundesjägertag abzusagen. Grund hierfür ist die sich erneut zuspitzende Corona-Situation, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit sich bringt. Bereits jetzt sind Präsenzveranstaltungen nur in unzureichendem Umfang oder gar nicht möglich. Die Delegiertenversammlung soll jetzt als digitale Veranstaltung am 24. September 2021 stattfinden.

Das DJV-Präsidium hat zudem folgende Veranstaltungen im jagdlichen Schießen für das Jahr 2021 abgesagt: Groß Gold Nord, Groß Gold Süd und Bundesmeisterschaft. Gesetzliche Einschränkungen der Trainingsmöglichkeiten sowie der Wegfall von Qualifikationswettkämpfen auf Landesebene haben diese Entscheidung unausweichlich gemacht. Der für 2022 geplante DJV-Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen wurde ebenfalls abgesagt, da die für die Qualifikation notwendigen Landeswettbewerbe in diesem Jahr nicht stattfinden können. 

Der Seminarbetrieb der DJV-eigenen Bildungsakademie ist stark eingeschränkt. Präsenzseminare in der ersten Jahreshälfte 2021 hat der Verband zunächst bis auf weiteres verschoben. Die bisher erfolgten Anmeldungen behalten ihre Gültigkeit. Alle registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen neue Termine angeboten. Einige Veranstaltungen finden im April digital statt. Weitere Informationen gibt es im Internet: www.jagdverband.de/unsere-akademie/seminartermine

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert Drohnen mit Wärmebildkameras zur Kitzrettung. Richtlinien sind veröffentlicht und Anträge auf Förderung können ab sofort gestellt werden. Die Norddeutsche Wildtierrettung bietet Beratung an.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt es, dass das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Kitzrettung fördert. Es ist eine effektive Methode für die Wildtierrettung bei der Frühjahrsmahd. "Die Förderung des Drohnenkaufs ist ein erfreuliches Signal an die ehrenamtlich tätigen Jägerinnen und Jäger, die sich für Tierschutz einsetzen",  sagte DJV-Präsidiumsmitglied Detlef Zacharias. Insgesamt stehen drei Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung. Verantwortlich für die Vergabe ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Diese veröffentlichte Ende vergangener Woche die Förderrichtlinien und den Förderantrag. Eine Förderung können eingetragene Vereine erhalten, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie Tier-, Natur- und Landschaftsschutz gehören, ebenso wie Rettung von Wildtieren. Förderfähig sind Drohnen mit Wärmebildkameras und Home-Return-Funktion ab einer Akkulaufzeit von mindestens 20 Minuten. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Drohne. Je Verein können bis zu zwei Drohnen gefördert werden.

Wie läuft das Antrags- und Anschaffungsverfahren ab?

Auf den Antrag auf Förderung (online oder postalisch) bei der BLE folgt der Bewilligungsbescheid. Liegt dieser vor, kann die Drohne angeschafft werden. Danach wird der Antrag auf Auszahlung gestellt und die Förderung wird ausgezahlt. Jägerschaften können Anträge ab jetzt bis zum 1. September 2021 stellen. Der Antrag auf Auszahlung der Fördersumme, nach Anschaffung der Drohne, muss dem BLE bis zum 30. September 2021 vorliegen. Die BLE hat zu Förderung und Antragsprozess ein ausführliches Frage-und-Antwort-Papier veröffentlicht. Aus diesem geht auch hervor, welche Anlagen den Anträgen beizulegen sind.

Weitere Infos und Beratung bietet die Norddeutsche Wildtierrettung

Interessierte können sich auf der Website der Norddeutschen Wildtierrettung informieren. Dort gibt es einen Überblick zu Drohnen und Wärmebildtechnik sowie Infos für Drohnenpiloten und Jagdpächter - auch zur Vereinsgründung. Weiterhin bietet die Norddeutsche Wildtierrettung unter der E-Mail-Adresse foerdermittel@norddeutsche-wildtierrettung.de Beratung und Hilfe bei der Beantragung der Fördermittel. Für Teams, die sich bei der Norddeutschen Wildtierrettung registrieren lassen, ist diese kostenlos. Zudem gibt es eine eine kostenlose Internetpräsenz.

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