Der Bundestag beschließt nächtliche Ausgangssperren - Abgeordnete bestätigen die Möglichkeit und Notwendigkeit der Jagd.

Der Bundestag hat heute eine bundesweite "Notbremse" zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese umfasst auch eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Die Bitte des Deutschen Jagdverbandes (DJV), eine Klarstellung betreffend die Jagd in die Gesetzesbegründung aufzunehmen, hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages in seinem Bericht zum Gesetzentwurf aufgegriffen. Er hat deutlich gemacht, dass es keiner ausdrücklichen Ausnahme für die Jagd zum Zwecke der Tierseuchenbekämpfung im Gesetz bedürfe, weil sie bereits von der Generalausnahmeklausel erfasst sei. Dass die Jagd davon umfasst ist, bestätigten am Rande der Debatte auch weitere Abgeordnete.

Der DJV hatte auf die hohe Bedeutung und Notwendigkeit der Jagd hingewiesen, insbesondere für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Mit der Forderung nach einer entsprechende Klarstellung hat sich der Dachverband der Jäger an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Abgeordnete des Bundestages gewandt. Neben einer Generalausnahme für "ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke" sieht das Gesetz ausdrücklich Ausnahmen zum Schutz des Eigentums und zur Abwendung der Gefahr eines "veterinärmedizinischen Notfalls" vor. Nach Auffassung des DJV greifen in vielen Fällen auch diese Ausnahmegründe.

"Die Jagd leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, sei es präventiv oder im Falle eines Ausbruchs wie aktuell in Brandenburg und Sachsen", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Es komme hinzu, dass nachts und in den Morgen- und Abendstunden nur die Einzeljagd ausgeübt werde, bei der praktisch kein Infektionsrisiko bestehe, betonte Dr. Böhning weiter.

Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 hatten Bundesinnenministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigt, dass die Jagd auf Grund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung von Ausgangssperren auszunehmen ist. Damit erkennt die Bundesregierung an, dass die Jagd einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft leistet und zum dringend erforderlichen Waldumbau beiträgt. Eine entsprechende Klarstellung gibt es bereits in den Verordnungen einiger Bundesländer und Landkreise in denen Ausgangssperren gelten.

Mit dem Gesetz wird sich am morgigen Donnerstag noch der Bundesrat befassen.

DJV und CIC haben zehn zentrale Behauptungen von Jagdgegnern unter die Lupe genommen. Teil 4 beschäftigt sich mit der Zahl erlegter Tiere in Afrika.

Auf dem gesamten Kontinent Afrika erlegen Gastjäger aus dem Ausland pro Jahr etwa 120.000 Tiere. Dabei geht es ähnlich wie in Deutschland vordringlich um Nahrungsmittelerwerb, Vermeidung von Schäden in Land- und Forstwirtschaft oder Eindämmung von Seuchen. Zum Vergleich: In Deutschland, dessen Fläche 84-mal kleiner ist als die Afrikas, erlegen Jäger insgesamt etwa jedes Jahr durchschnittlich zwei Millionen Wildschweine, Rehe und Hirsche. Die Jagd in Afrika dient auch der Eindämmung von ausufernden Mensch-Wildtier-Konflikten mit Elefanten, Löwen oder Krokodilen. Diese Tiere können direkt die Sicherheit und das Leben von Menschen bedrohen. Ein Blick auf das südliche Afrika zeigt, dass nachhaltige Jagd Wildbestände fördern kann. Jagd durch Gastjäger schöpft lediglich einen geringen Teil des Zuwachses ab, ist aber verknüpft mit vielfach höheren Einnahmen für die Einheimischen als beispielsweise durch den Fototourismus.

Alle Fragen und Antworten zur Auslandsjagd finden Sie hier.

DJV fordert: Einzeljagd muss weiter uneingeschränkt möglich sein. Ausnahmeregelung sollte im Gesetz stehen. Bundesministerien haben Bedeutung der Jagd bereits im Frühjahr 2020 hervorgehoben.

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie will die Bundesregierung unter anderem nächtliche Ausgangssperren einführen, die bei Überschreiten bestimmter Inzidenzwerte gelten sollen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) warnt in diesem Zusammenhang davor, die nächtliche Einzeljagd zu verbieten. Diese ist wichtig für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und die Verhütung von Wildschäden während der Vegetationsperiode. Der DJV hat in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine entsprechende Klarstellung pro Jagd im Gesetzentwurf gefordert. Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 hatten Bundesinnenministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigt, dass die Jagd auf Grund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung von Ausgangssperren ausgenommen werden sollte. Dies ist auch in entsprechenden Verordnungen einiger Bundesländer und Landkreise explizit umgesetzt.

Der jetzt dem Bundestag vorliegende Entwurf des Infektionsschutzgesetzes sieht vor, dass die Ausgangssperre in bestimmten Fällen nicht gilt. Zudem ist die Rede von "ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen".  Dazu gehört nach Auffassung des DJV auch die Einzeljagd, jedenfalls soweit sie der Verhütung von Wildschäden oder der Jagd auf invasive Arten dient. Dies sollte nach Auffassung des Dachverbandes der Jäger explizit im Gesetz oder seiner Begründung ausgewiesen sein.

Die Jagd auf Reh- und Rotwild, sowie Dam- und Muffelwild leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Schäden in der Forstwirtschaft und trägt zum dringend erforderlichen Waldumbau bei. Sie leistet auch einen unverzichtbaren Beitrag zur Verhütung von Wildschäden in der Landwirtschaft. Auch die Jagd auf invasive gebietsfremde Arten ist erforderlich, um massive Schäden zu verhindern: Die Nutria unterhöhlt beispielsweise Entwässerungsgräben oder Deiche. Aus Tierschutzgründen ist auch die Nachsuche bei Wildunfällen weiter erforderlich. Es kommt hinzu, dass in der Nachtzeit nur die Einzeljagd ausgeübt wird, bei der kein Infektionsrisiko besteht.

Bundeskabinett beschließt Änderung des Waffengesetzes  - obwohl sie deren Bedarf kurz vorher mit Hinweis auf Vollzugsdefizite abgelehnt hat. FWR-Kritik am Entwurf wird gänzlich ignoriert. Regierungskoalition brüskiert 1,5 Millionen legale Waffenbesitzer.

Mit Unverständnis reagieren die Verbände unter dem Dach des Forum Waffenrechts (FWR) auf die geplante Verschärfung des Waffenrechts. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hat das Bundeskabinett diese beschlossen. Stimmt der Bundestag zu, müssen künftig Gesundheitsämter in die Zuverlässigkeitsprüfung eingebunden werden. Änderungsvorschläge der betroffenen Verbände wurden nicht übernommen. Zudem mussten diese innerhalb von nur vier Tagen Stellung nehmen zum Gesetzentwurf - obwohl das Bundesinnenministerium Anfang März mitgeteilt hatte, dass eine Novelle in der laufenden Wahlperiode nicht geplant sei. Am selben Tag hatte die Regierungskoalition einen Antrag auf Verschärfung des Waffenrechts von Bündnis 90/Die Grünen mit der Begründung abgelehnt, dass Vollzugsdefizite ein Risiko für die innere Sicherheit seien, nicht lückenhafte Gesetze. Diesen Standpunkt vertritt das FWR nach wie vor. "Mit einer solchen Rolle rückwärts verspielen CDU/CSU und SPD jegliches Vertrauen in eine vernünftige Sicherheitspolitik", sagte FWR-Geschäftsführer Frank Göpper. Damit brüskiere die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD rund anderthalb Millionen legale Waffenbesitzer in Deutschland, so Göpper.

In seiner Stellungnahme hat das FWR ausführlich auf die Mängel in der Umsetzung der bestehenden Gesetze hingewiesen. Der Attentäter von Hanau ist zwischen 2002 und 2020 in 15 polizeilichen und staatsanwaltlichen Akten aufgetaucht. Der Entzug seiner Waffenbesitzkarten oder eine psychiatrische Begutachtung wurden trotzdem nicht angeordnet, obwohl dies nach den bestehenden Regelungen zwingend notwendig gewesen wäre. Ausgerechnet mit diesen Fall von Behördenversagen begründet die Regierungskoalition nun eine notwendige weitere Verschärfung des Waffenrechts. 

Die Behörden vor Ort würden durch die Gesetzesnovelle mit noch mehr Bürokratie überfrachtet - ohne erkennbaren Mehrwert für die Sicherheit. Das FWR mahnt stattdessen eine deutliche Verbesserung der Schnittstellen zwischen Behörden an. Diese sind teils technisch völlig veraltet oder überhaupt nicht existent. Leidtragende sind Behördenmitarbeiter vor Ort und legale Waffenbesitzer: Sie müssen künftig noch länger auf ein Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung warten. Es drohen praktische Probleme: Jagdpachtverträge drohen auszulaufen oder der Munitionsbesitz wird illegal, wenn der Jagdschein nicht rechtzeitig verlängert wird. 

Weitere Informationen zum Waffenrecht finden Sie unter: jagdverband.de/waffenrecht.

 

 

 

Flächendeckende Erfassung 2019: Nur noch ein Paar pro vier Quadratkilometer. DJV fordert Produktionsziel Artenvielfalt, damit wieder Lebensräume entstehen. Landwirte müssen ausreichend entlohnt werden.

Auf Deutschlands Feldern und Wiesen lebte 2019 durchschnittlich nur noch ein Rebhuhnpaar auf einer Fläche von vier Quadratkilometern - eine Halbierung innerhalb von 10 Jahren. Jäger haben für die flächendeckende Erfassung insgesamt etwa 21.200 Rebhuhnpaare auf 78.000 Quadratkilometern erfasst. Das groß angelegte Monitoring des Deutschen Jagdverbands (DJV) umfasst etwa 43 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands. Das Rebhuhn ist eine Zeigerart für den Zustand des Offenlands. Da sich ihr Bestand weiter negativ entwickelt, fordert der DJV mehr politisch gesetzte Anreize für die Artenvielfalt auf der landwirtschaftlichen Fläche. Der Nationale Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik soll heute im Bundeskabinett erörtert werden.   

Produktionsziel Artenvielfalt

"Wir fordern ein Produktionsziel Artenvielfalt: Wenn Landwirte auf ihren Flächen Naturschutz betreiben, dann muss die Politik das künftig entsprechend entlohnen", sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. Biodiversität gebe es in großem Stil nur mit Landwirten, schließlich bewirtschafteten sie mehr als die Hälfte der Fläche Deutschlands. Der DJV fordert in seiner Stellungnahme beispielsweise, dass Agrarumweltmaßnahmen künftig Einkommensanreize enthalten und nicht nur den Mehraufwand der Landwirte kompensieren. Denkbar wären beispielsweise Ausschreibungsmodelle nach niederländischem Vorbild. Entscheidend für das Rebhuhn und andere Offenlandarten ist eine abwechslungsreiche Feld- und Saumstruktur. Neben Brachen sind Blühflächen mit heimischen Pflanzen wichtig, die über den Winter stehen bleiben und als Bruthabitat im Frühjahr dienen. 

Palette der Fördermaßnahmen muss erweitert werden

Der DJV begrüßt den neuartigen Ansatz von Ökoregelungen (Eco Schemes) auf EU-Ebene. Diese können aber nur eine Basis darstellen für eine Landwirtschaft, die sich künftig stärker an Umweltzielen ausrichten soll. Das Produktionsziel Artenvielfalt erreicht Deutschland allerdings nur durch attraktive Agrarumweltmaßnahmen. Beispielsweise sollten laut DJV künftig produktionsintegrierte Maßnahmen wie ausgedünnte Getreidebestände mit Einschränkungen im Herbizid- und Insektizideinsatz gefördert werden. Davon profitieren Insekten, die Pflanzenwelt und am Ende Zielarten wie Rebhuhn oder Braunkehlchen. Eine weitere attraktive Agrarumweltmaßnahme könnte Energie aus Wildpflanzen sein. Dabei ersetzen mehrjährige Blühflächen aus heimischen Pflanzen Mais für die Biomasseproduktion. So entsteht Lebensraum für Insekten und somit auch für Rebhuhn oder Feldlerche. 

Jäger verzichten auf Jagd und verbessern Lebensraum

Das Rebhuhn hat in etwa der Hälfte aller Bundesländer eine ganzjährige Schonzeit. Darüber hinaus verzichten Jägerschaften freiwillig auf die Bejagung, wenn diese nicht mehr nachhaltig möglich ist. Die Statistik für das Jagdjahr 2018/19 weist folgerichtig für Deutschland nur noch rund 1.900 Rebhühner aus. Davon waren knapp zwei Drittel Fall- und Unfallwild. Mit Projekten wie Netzwerk Lebensraum Feldflur, Allianz für Niederwild und Bunte Biomasse setzt sich die Jägerschaft für den Erhalt des Rebhuhns ein. Das Projekt Bunte Biomasse wurde 2020 im Rahmen der UN Dekade Biologische Vielfalt 2020 ausgezeichnet. 

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich in ihrem Wahlprogrammentwurf für ein Ende der Trophäenjagd ein. Vertreter aus dem südlichen Afrika antworten mit einem Brandbrief. Ihr Vorwurf: Moderner Kolonialismus. CIC und DJV adressieren einen offenen Brief an die Parteivorsitzenden.

Das Community Leaders Network (CLN), ein Zusammenschluss von über 50 Organisationen und Vertretern ländlicher Gemeinden aus neun südafrikanischen Ländern, wendet sich direkt an die Parteispitze von Bündnis 90/Die Grünen sowie deren naturschutzpolitische Sprecherin. Im Schreiben, das dem internationalen Jagdrat (CIC) in Deutschland und dem Deutschen Jagdverband (DJV) vorliegt, wirft CLN den Grünen vor, ihr Wahlprogrammentwurf stelle Tier- über Menschenrechte und trete das Recht der Menschen auf nachhaltige Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen mit Füßen.

Aus für Lebensräume, Zunahme von Wilderei

"Grüne Verbotsphantasien vernichten Millionen Hektar Wildlebensraum. Geht die Jagd, tritt Wilderei an ihre Stelle. Dann kommen Vieh und Ackerbau und intakte Ökosysteme gehen verloren", so Stephan Wunderlich, Auslandsjagdexperte von CIC und DJV. Beide Verbände warnen in einem offenen Brief eindringlich davor, dass ein Ende regulierter Jagd den Menschen vor Ort und dem Artenschutz schadet.

Wissenschaft und IUCN: Faktenbasierte Herangehensweise unabdingbar

Wissenschaftler der Universiäten Oxford und Gloucestershire, sowie des Environment Research Centre in Montana wenden sich ebenfalls in einem Brief an Bündnis 90/Die Grünen: "Jagd ohne Plan B zu verbieten, ist in Bezug auf Artenschutz schon besonders rücksichtslos. Das aber noch dazu auf Grundlage von Falschinformation zu tun, ist unverzeihlich. Wir appellieren dringend in dieser Frage Fakten über Emotionen und Wissenschaft über Gefühl zu stellen. Ist der Lebensraum für Wildtiere einmal verloren, ist er für immer verloren." Auch die Weltnaturschutzunion (IUCN) stellt klar: "Es besteht die Gefahr, dass ein Ende der Jagd – bei Fehlen tragfähiger, alternativer Einnahmequellen – die weitaus größeren Bedrohungen noch verschärft, anstatt den Schutzstatus jagdbarer Arten zu verbessern." 

Zur Versachlichung der emotional und auf Halbwissen basierenden Diskussion haben CIC und DJV ein Frage-Antwort-Papier herausgegeben.

Die Chronische Auszehrungskrankheit wurde 2016 innerhalb Europas erstmals in skandinavischen Rentierbeständen registriert. Seither gibt es immer wieder Nachweise dieser unheilbaren Erkrankung bei Wildwiederkäuern. Forscher des FLI arbeiten an möglichen Ausbreitungsszenarien in Nord- und Mitteleuropa mit.

Die Chronische Auszehrungskrankheit (CWD) ist eine Transmissible Spongiforme Enzephalopathie, kurz TSE. Sie ist vergleichbar mit Scrapie in kleinen Wiederkäuern und BSE im Rind. Auslöser der Erkrankung ist jeweils ein fehlgebildetes Eiweiß. Das infektiöse Prion-Protein befällt bei CWD verschiedene Hirscharten. Der Verlauf ist immer tödlich. Forscher des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) versuchen nun herauszufinden, wie empfänglich heimisches Rot-, Reh- und Sikawild für CWD sind. Wir haben Dr. Christine Fast interviewt, die das Projekt leitet.

 

DJV: Sind alle heimischen Schalenwildarten für CWD empfänglich?

Dr. Fast: In Skandinavien sind derzeit Rentiere, Elche und Rothirsche betroffen. Damhirsche haben anscheinend eine natürliche Resistenz. Obwohl CWD in Nordamerika inzwischen weit verbreitet ist, gibt es keine Nachweise bei dieser Tierart.

 

Wie verläuft die Erkrankung?

CWD ist eine fortschreitende, stets tödliche Krankheit, die jedoch eine sehr lange Inkubationszeit haben kann, die ein bis drei Jahre andauern kann. In dieser Zeit scheiden die Tiere das infektiöse Prion-Protein bereits aus, sind aber noch symptomfrei.

 

Welche äußerlich erkennbaren Veränderungen am Wildtier lassen eine Erkrankung mit CWD erkennen?

Die Erkrankung führt im klinischen Stadium zu Verhaltensänderungen, typisch ist zum Beispiel das Absondern von der Herde, häufig sind sie auch apathisch und verlieren ihre Scheu vor den Menschen. Unkoordinierte Bewegungsabläufe, ein vermehrter Speichelfluss und vermehrter Durst werden ebenfalls beobachtet. Innerhalb von vier Monaten kann es schließlich zu einem massiven Gewichtsverlust bis hin zur völligen Auszehrung kommen.

 

Wie verbreitet sich CWD und wie könnte die Krankheit nach Deutschland kommen?

Die betroffenen Tiere scheiden den Erreger über eine Vielzahl von Wegen aus, etwa über Urin oder Speichel. Hinzu kommt, dass das infektiöse Prion-Protein eine sehr hohe Resistenz aufweist und in der Umwelt über Jahre hinaus infektiös bleibt. Andere Tiere der Herde infizieren sich so über kontaminierte Futterstellen, aber auch über den direkten Kontakt mit infizierten beziehungsweise erkrankten Tieren. Daneben kommt natürlich auch der Migration der Tiere eine große Rolle zu. Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist der Mensch, der insbesondere bei der Verschleppung des Erregers über größere Distanzen hinweg eine Rolle spielt.

 

Welche Umweltbedingungen begünstigen die Ausbreitung der CWD?

Das infektiöse Prion-Protein ist sehr widerstandsfähig gegen alle Arten von Umwelteinflüssen. Eine große Herausforderung bei der Bekämpfung stellt jedoch die lange Inkubationszeit dar, während der die Tiere den Erreger bereits effektiv verbreiten, obwohl sie noch symptomfrei und damit äußerlich nicht als infiziert zu identifizieren sind. Eine genetisch empfängliche Population hat dem wenig entgegenzusetzen.

 

Kann man von einer genetischen Anfälligkeit sprechen?

Tiere, die vom Genotyp her empfänglich sind, müssen die Erkrankung nicht zwangsläufig bekommen. Sind sie aber dem infektiösen Prion-Protein ausgesetzt, besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie erkranken. Wir kennen auf der anderen Seite aber auch sporadische nicht-infektiöse TSE-Erkrankungen, zum Beispiel Atypische Scrapie, die bei bestimmten Genotypen älterer Schafe auftreten können.

Früher lebte die Großtrappe in ganz Mitteleuropa - dann starb sie fast aus. Seit den 1970ern engagiert sich ein Verein für den Erhalt des großen Flugvogels - und zwar mit Erfolg.

In Deutschland leben wieder so viele Großtrappen, wie zuletzt vor 40 Jahren. Der Förderverein Großtrappenschutz sichtete bei seiner jährlichen Zählung vor der Balzzeit 347 Tiere in ihren Lebensräumen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Das seien zehn Tiere mehr als im Vorjahr und bereits der zehnte Anstieg der Populationen in Folge, sagte Marcus Borchert vom Förderverein Großtrappenschutz. «Seit den Tiefstwerten Mitte der 1990er Jahre hat sich der Bestand sogar versechsfacht und befindet sich nun auf dem höchsten Stand seit 40 Jahren», teilte der Verein mit.

Der auch als «Märkischer Strauß» bekannte Vogel gehört mit bis zu 17 Kilo zu den schwersten flugfähigen Vögeln der Welt. Er ist seit Jahrtausenden in Mitteleuropa heimisch, bis zur Industrialisierung lebten die Vögel verteilt über das gesamte Norddeutsche Tiefland.

Unter anderem die intensive Landwirtschaft und die Zergliederung der Landschaft hatten die Tiere in Deutschland fast ausgerottet - 1997 gab es nur noch 57 Exemplare. Der Förderverein setzt sich seit Ende der 70er Jahre für den Erhalt der Art ein und ermöglichte dem Vogel mit Schutzmaßnahmen und Handaufzuchten die Trendwende. Dank der vom Verein organisierten Schutzmaßnahmen erholen sich die Populationen seit der Jahrtausendwende.

Heute gibt es von der noch immer bedrohten Art laut Borchert in Deutschland wieder drei Populationen: Zwei in Brandenburg mit 142 und 88 Tieren sowie eine grenzübergreifend in Brandenburg und Sachsen-Anhalt mit 117 Tieren. Eine weitere soll kommendes Jahr hinzukommen: Der Verein hat eine EU-Förderung für ein Großtrappengebiet im Zerbster Land in Sachsen-Anhalt beantragt. Gibt die EU grünes Licht, will der Verein ab Sommer 2022 in der Region Großtrappen auswildern.

Von allein erschließen die Tiere keine neuen Lebensräume: Auf der Suche nach Partnern lassen sich Großtrappen nur dort nieder, wo es schon Populationen gibt. Auch deshalb ist der Aufbau der Bestände mühevoll: Nur die Population im Havelland ist groß genug, um von selbst stabil zu bleiben. In allen anderen Gebieten helfen die Tierschützer mit Auswilderungen nach. Großtrappenschützer Borchert ist stolz auf die Erfolge des Vereins: «Das Schutzprojekt Großtrappe zeigt, dass es durch die gemeinsamen Anstrengungen von privatem und staatlichem Naturschutz, Landwirtschaft und Jägerschaft gelingen kann, großartige Erfolge zu erzielen», teilte Borchert mit. Die Schutzmaßnahmen kämen dabei nicht nur den großen Vögeln zugute: «Sie helfen vielen Insekten-, Vogel- und Pflanzenarten der Agrarlandschaft und erhöhen damit die Biodiversität in den Großtrappengebieten.»

FLI-Wissenschaftler wollen herausfinden, ob heimische Wiederkäuer empfänglich sind. Dafür werden Proben aus der gesamten Bundesrepublik benötigt. Der DJV bitte die Jägerschaft, das Projekt zu unterstützen.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) ruft Jägerinnen und Jäger auf, ein Forschungsprojekt des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) zur Chronischen Auszehrkrankheit (CWD) zu unterstützen. Die in Nordamerika seit den 1960er Jahren bekannte Krankheit haben Wissenschaftler 2016 erstmals in Europa nachgewiesen - und zwar bei skandinavischen Hirscharten. Trotz Eindämmungsversuchen hat sich CWD in Nordeuropa weiter verbreitet. FLI-Wissenschaftler wollen nun herausfinden, in welchem Maß heimische Hirscharten für CWD genetisch empfänglich sind. Hierfür wird Probenmaterial benötigt. Der DJV bittet alle Jägerinnen und Jäger das Forschungsprojekt zu unterstützen, das vom Bundeslandwirtschaftsministerium gefördert wird.

Die Wissenschaftler benötigen von Rot-, Reh- und Sikawild bundesweit Proben - jeweils etwa ein Gramm Gewebe. Organe wie Milz, Niere oder Herz eignen sich am besten. Gehirn (verlängertes Mark) und tiefe Halslymphknoten sind ebenfalls von Interesse. Aus den Proben wird die DNA präpariert und eine Genotypisierung durchgeführt.

CWD ist verwandt mit BSE und Scrapie

Der Erreger der Chronischen Auszehrungskrankheit - oder englisch Chronic Wasting Disease - ist ein infektiöses Prion-Protein, ein fehlgefaltetes Eiweiß. Die Krankheit betrifft Rot-, Reh und Sikawild aber auch Elche. Damwild ist nicht betroffen. Ähnlich wie BSE bei Rindern oder Scrapie bei Schafen ist CWD eine Erkrankung des Gehirns, eine sogenannte Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (TSE). Erkrankte Tiere wirken apathisch, appetitlos, magern ab und sterben letztendlich an den Folgen. Tiere infizieren sich durch direkten Kontakt mit Artgenossen oder über kontaminierte Futterstellen. Die Empfänglichkeit für derartige Erkrankungen hängt von genetischen Faktoren ab, die bei Hirschen in Nordamerika nachgewiesen werden konnten. Da diese Informationen für die heimischen Hirsche fehlt, setzt hier das Forschungsprojekt an.

Prion überlebt Jahrzehnte im Boden

Der CWD-Erreger ist extrem umweltresistent. Das infektiöse Prion-Protein überlebt Jahrzehnte im Boden. Ist der Erreger einmal auf der Jagdkleidung, überlebt er sämtliche Waschgänge und übliche Desinfektionsmittel. Abkochen ist unwirksam. Lediglich eine mehr als einstündige Behandlung in hochkonzentrierter Natronlauge oder eine Behandlung mit Hitze und Druck über mehrere Stunden können das Eiweiß vernichten. 

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein bietet zusammen mit der Leiterin des Nationalen Referenzlabors für BSE/TSE am Friedrich-Loeffler-Institut, Frau Dr. Christine Fast am 28. April 2021 eine Onlineveranstaltung über die neuesten Erkenntnisse zur CWD und das angedachte Forschungsprogramm in Deutschland an. Weiter Infos unter https://ljv-sh.de/event/cwd/

Hier sind Informationen, wie Jägerinnen und Jäger das Projekt unterstützen können

Daten zu 16 Tierarten sind enthalten. Das bundesweit größte Monitoring-Programm der Jäger umfasst knapp die Hälfte der unbebauten Fläche Deutschlands. 

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat heute Monitoring-Daten zu 16 ausgewählten Tierarten für das Jahr 2019 veröffentlicht. Knapp 30.000 Revierinhaberinnen und -inhaber haben für den Bericht des Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) Daten geliefert. Das entspricht einer Gesamtfläche von 14 Millionen Hektar oder 43 Prozent der unbebauten Fläche Deutschlands. Damit ist WILD das bundesweit größte Monitoring-Programm für zahlreiche Arten. Erstmals haben Wissenschaftler bundesweite Angaben zum Vorkommen von Wildschwein und Mufflon aufbereitet. Der WILD-Bericht enthält auch Daten zu Vorkommen, Besatzdichte oder Entwicklung von Niederwildarten wie Rebhuhn und Wasservögeln. Auf 76 Seiten sind die Ergebnisse in zahlreichen Karten, Diagrammen und Tabellen dargestellt. Für die einzelnen Tierarten gibt es zudem Steckbriefe und Wissenswertes zur Biologie.

Wildschwein fast flächendeckend präsent

Lediglich 8 Prozent der Teilnehmer an der flächendeckenden Erfassung 2019 haben kein Vorkommen des Wildschweins gemeldet. Lücken gibt es hauptsächlich im Westen von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie im südlichen Bayern (Alpenvorland und Alpen). Bei mehr als einem Drittel der Revierinhaberinnen und -inhaber kommt das Wildschwein ganzjährig vor (Standwild), bei etwa der Hälfte nur sporadisch (Wechselwild). Den höchsten Standwildanteil haben Berlin und Brandenburg mit über 60 Prozent der Jagdbezirke. Das Wildschwein profitiert besonders vom Klimawandel und der veränderten Anbauweise auf den Feldern.

Silberreiher breitet sich aus

Ein weiterer Gewinner des Klimawandels ist der Silberreiher: Früher nur Durchzügler, bleiben heute immer mehr Tiere über den Winter in Deutschland. Sein Vorkommen meldeten 2019 bundesweit bereits 36 Prozent der Revierinhaberinnen und -inhaber. Das sind 7 Prozentpunkte mehr als 2013. Die meisten Beobachtungen notierten Jäger in Revieren aus Nordrhein-Westfalen (44 Prozent) und Niedersachsen (41 Prozent). Der Silberreiher hat vermutlich sein Beutespektrum angepasst, was in unabhängiger von Gewässern macht: Neben Fischen und Amphibien frisst er Mäuse und Wirbellose, die er auf Äckern oder Wiesen findet.

Der WILD-Bericht 2019 kann ab dem 6. April 2021 über die DJV-Service GmbH per E-Mail unter info@djv-service.de angefordert werden. Bis zum 6. Mai 2021 sind jeweils bis zu zwei Exemplare versandkostenfrei. Danach ist der Bericht kostenfrei im DJV-Shop (www.djv-shop.de) zzgl. Versandkosten erhältlich.

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