Nagetier aus Südamerika breitet sich weiter aus: Jagdergebnis steigt um das 57-fache innerhalb von 2 Jahrzehnten. DJV fördert internationales Forschungsprojekt zur Eindämmung. Waschbär und Marderhund stagnieren auf hohem Niveau.

In der zurückliegenden Jagdsaison 2020/21 (1.April bis 31. März) haben die Jägerinnen und Jäger in Deutschland 101.108 Nutrias erbeutet. Das sind 57-mal mehr Tiere als 20 Jahre zuvor. Diese Werte hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht. Laut Monitoring-Daten des Verbandes ist die Nutria inzwischen in allen Bundesländern vertreten – insbesondere entlang Ems, Weser, Elbe und gebietsweise Rhein. Sie beschädigt durch unterirdische Gänge Wasserschutzdämme und vernichtet durch Fraß ganze Schilfgürtel. Jäger leisten in Deutschland einen wichtigen Beitrag für den Deich- und Artenschutz, indem sie die Nutria überwachen und bejagen. Das Nagetier aus Südamerika gehört zu den hundert weltweit besonders problematischen invasiven Arten. Betroffene Staaten sind verpflichtet, diese einzudämmen und zu überwachen. Weitere Säuger aus der Liste der invasiven Arten sind der Waschbär aus Nordamerika und der Marderhund aus Ostasien. Für diese Arten stagnierten die Jagdstrecken in der Saison 2020/21 auf hohem Niveau: Jäger haben 200.163 Waschbären erlegt – ein Anstieg um das 22-fache innerhalb von 2 Jahrzehnten. Für den Marderhund (33.010) liegt die Steigerung im selben Zeitraum beim Faktor 5.

Klimawandel begünstigt Nutria

Für das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) werten Wissenschaftler regelmäßig Jagdstatistiken und Beobachtungen aus. Die Nutria breitet sich in Deutschland vor allem aus, weil die Winter milder sind und die Tiere gefüttert werden. Insgesamt über 70 Prozent aller Nutrias werden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erlegt, danach folgt Sachsen-Anhalt mit 11 Prozent. Der DJV fördert derzeit ein länderübergreifendes Forschungsprojekt zur Nutria in Belgien, den Niederlanden und Deutschland. Ziel ist es unter anderem, künftig über DNA-Analyse ihr Vorkommen in Gewässern nachzuweisen. Getestet werden zudem moderne Lebendfallen, die über Tiererkennungssoftware gezielt Nutrias fangen sollen. 

Waschbär sucht die Nähe des Menschen

Beim Waschbär steigt die Zahl der erlegten Tiere seit den 1990er-Jahren kontinuierlich an. Dies deutet auf eine starke räumliche Ausbreitung der invasiven Art hin. Monitoringdaten aus dem WILD-Projekt bestätigen dies: In mehr als der Hälfte der Jagdbezirke haben Jäger den Kleinbären bereits nachgewiesen. Die meisten Waschbären wurden in Brandenburg (35.117), Hessen (29.875) und Sachsen-Anhalt (27.612) erlegt. Anders als Nutria und Marderhund sucht der Waschbär Siedlungsbereiche auf und erreicht ungewöhnlich hohe Dichten. Dort sind Nahrung und Unterschlupf im Überfluss vorhanden. Neuste wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass Waschbären einen negativen Einfluss auf seltene Amphibien haben: Sie können beispielsweise Erdkröten häuten und so die Giftdrüsen entfernen.

Marderhund ist eher im Norden verbreitet

Nach einem Einbruch vor etwa zehn Jahren ist die Zahl der erlegten Marderhunde wieder kontinuierlich angestiegen. Ursache für den zwischenzeitlichen Rückgang waren Krankheiten wie Räude und Staube. Vor den Seuchenzügen wurden zusammen etwa 90 Prozent der Marderhunde in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erlegt. Deren Gesamtanteil liegt jetzt bei etwa 40 Prozent. Spitzenreiter waren in der Jagdsaison 2020/21 Schleswig-Holstein (10.310) und Mecklenburg-Vorpommern (7.067). Insgesamt haben für das WILD-Monitoring ein Drittel aller teilnehmenden Reviere ein Vorkommen des Marderhunds gemeldet. 

Der aktuelle WILD-Bericht zeigt die Entwicklung der Jagdstatistik für Waschbär, Marderhund, Nutria sowie drei Gänsearten über einen Zeitraum von zehn Jahren. Wissenschaftler haben Daten für Bundesländer und Landkreise ausgewertet.

 

Invasive Arten stehen im Fokus. Enthalten sind Jagdstatistiken zu sechs ausgewählten Arten sowie Gastbeiträge.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat heute den WILD-Jahresbericht für 2020 veröffentlicht. Im Fokus stehen sechs ausgewählte Tierarten: Waschbär, Marderhund und Nutria sowie Nil-, Kanada- und Graugans. Die Jagdstrecken dieser Arten wurden für einen Zeitraum von zehn Jahren statistisch ausgewertet, interpretiert und auf insgesamt 40 Seiten grafisch anschaulich und verständlich aufbereitet.

Im Jahresbericht sind zudem die Ergebnisse der Feldhasenzählung 2020 sowie zwei Gastbeiträge zu Gänsemanagement und Amphibienschutz enthalten. Am Beispiel eines Amphibienschutzzauns im Berliner Grunewald wird die hohe Anpassungsfähigkeit und der negative Einfluss der invasiven Art Waschbär deutlich.

Bis zum 28. Februar 2022 können bis zu 3 Berichte kostenfrei bei der DJV-Service GmbH angefordert werden. Ab 4 Exemplaren werden die anfallenden Versandkosten berechnet. Ab März ist der WILD-Bericht dann gratis zzgl. Versandkosten im DJV-Shop bestellbar.

Bestelladresse:

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Friesdorfer-Str. 194a
53175 Bonn
Tel. 0228/387290-0
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Aktuelle DJV-Statistik: Trotz Corona-Pandemie meldeten sich im vergangenen Jahr 18.900 Personen zur staatlichen Jägerprüfung. Durchfallquote ist leicht gestiegen. Die meisten Prüflinge gab es im Norden.

Corona-Beschränkungen zum Trotz: Im Jahr 2021 traten 18.900 Männer und Frauen zur Jägerprüfung an – ebenso viele wie im Jahr zuvor und dritthöchster Wert überhaupt. Damit ist das Interesse an der Jagd ungebrochen hoch. Im Vergleich zu 2011 sind es sogar rund drei Viertel mehr Jagdschüler. Diese vorläufige Auswertung hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

Auf Platz eins liegt Niedersachsen mit 4.116 Prüflingen, gefolgt von Baden-Württemberg (3.138) und Mecklenburg-Vorpommern (1.880). Die Jägerprüfung ist anspruchsvoll. Die Durchfallquote von 21 Prozent lag in diesem Jahr sogar geringfügig höher als im Vorjahr (20 Prozent). Beschränkungen durch Corona haben erneut die Ausbildung erschwert und zu Kursausfällen geführt.

Um das „grüne Abitur“ zu erhalten, müssen sich Jagdschüler rund 150 Stunden mit Themen wie Wildbiologie, Natur- und Tierschutz, Wildbret-Hygiene, Waffenkunde und Hundewesen auseinandersetzen. Die staatliche Prüfung besteht aus schriftlichen, mündlichen und praktischen Inhalten.

Weitere Informationen rund um den Jagdschein erhalten Sie hier.

Fast 29.000 Tonnen Wildbret haben die Deutschen in der vergangenen Jagdsaison verzehrt. Spitzenreiter ist Wildschwein. DJV gibt Tipps für Lagerung und Zubereitung.

Im Jagdjahr 2020/21 (1. April 2020 bis 31. März 2021) haben die Deutschen über 28.900 Tonnen Wildbret von Rot- und Damhirsch, Wildschwein sowie Reh gegessen. Trotz zahlreicher abgesagter Herbstjagden wegen der Corona-Pandemie lieferten die deutschen Jägerinnen und Jäger mehr als 16.400 Tonnen Fleisch vom Wildschwein. Danach folgen Reh (8.900), Rothirsch (2.400) und Damhirsch (1.300). Diese Werte hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

Das meiste Wildschwein kommt aus dem Norden, Reh aus dem Süden

Die Jägerinnen und Jäger aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben fast ein Drittel (29 Prozent) des heimischen Wildbrets vom Wildschwein geliefert: rund 4.800 Tonnen. Das meiste Rehwild erlegten die Jägerinnen und Jäger aus Bayern und Baden-Württemberg, insgesamt 31 Prozent. Das entspricht über 3.900 Tonnen. Mehr als die Hälfte des Fleischs vom Rotwild lieferten die Bundesländer Bayern und Rheinland-Pfalz im Süden sowie Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Norden: zusammen fast 1.400 Tonnen. Eine weitere Hirschart, das Damwild, hat seinen Schwerpunkt im Norden: Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein kommen zusammen auf über 700 Tonnen – mehr als die Hälfte der Gesamtmenge.  

Wildbret lässt sich schmoren, garen, kurzbraten oder grillen

Heimisches Wildbret ist besonders fettarm und reich an Mineralstoffen. Es lässt sich schmoren, garen, kurzbraten oder grillen. Der Deutsche Jagdverband empfiehlt, unbedingt auf die Herkunft des Wildbrets zu achten. Regionale Ware gibt es beim Jäger oder Förster. Auch lokale Metzgereien oder Märkte bieten das ursprüngliche Lebensmittel an. In Supermärkten finden Verbraucher hingegen häufig Fleisch aus Osteuropa und Übersee. 

Wild-auf-wild.de: über 400 Rezeptideen

Auf der DJV-Internetseite wild-auf-wild.de gibt es inzwischen über 400 moderne Gerichte für Wildbret. Immer beliebter sind Grillrezepte. Auf der Seite gibt es zudem Tipps für Lagerung und Zubereitung. Das vakuumierte Fleisch von Hirsch und Reh lässt sich beispielsweise mühelos ein Jahr ohne Qualitätsverlust tiefgekühlt lagern. Über die kostenfreie Waldfleisch-App finden Nutzer über 2.000 regionale Wildbret-Anbieter.

Rezeptidee: Wilde Tagliatelle

Wildbret ist nur der dicke Sonntagsbraten? Keineswegs – es eignet sich auch für die schnelle Küche zwischendurch. Zum Beispiel Bandnudeln mit saftigem Rehfleisch, Champignons und würziger Wildsoße. Schnell zubereitet wird so aus einem einfachen Nudelgericht ein wilder Leckerbissen.

Das vollständige Rezept gibt es hier.

Vortragsreihe zu Wildtier-Mensch-Konflikten startet

4. Januar 2022 (DJV) Berlin
DJV lädt von Februar bis April 2022 ein zum Online-Dialog mit Experten. Ziel ist es, aktuelles Fachwissen bekannter zu machen. Zielgruppe sind Entscheidungsträger und Praktiker gleichermaßen.

403.420 Menschen gehen in Deutschland zur Jagd. Das sind 6.006 mehr als im Jahr 2020. Die meisten kommen aus Nordrhein-Westfalen. Bezogen auf die Einwohnerzahl liegt Mecklenburg-Vorpommern vorn.

Rekord: 403.420 Frauen und Männer haben derzeit einen Jagdschein in Deutschland. Das sind 6.006 mehr als im Vorjahr und über 51.000 Menschen mehr innerhalb eines Jahrzehnts. Die meisten Jägerinnen und Jäger leben in Nordrhein-Westfalen: 93.751. Auf Platz zwei liegt Niedersachsen (60.000), gefolgt von Baden-Württemberg (55.150). Auf die Einwohnerzahl bezogen bietet sich ein anderes Bild: Mit 8,2 Jägern und Jägerinnen pro 1.000 Einwohner ist Mecklenburg-Vorpommern Spitzenreiter, knapp gefolgt von Schleswig-Holstein (8,1). Auf dem dritten Platz folgt Niedersachsen (7,5). Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

Bundesweit betrachtet leben 4,7 Jägerinnen und Jäger pro 1.000 Einwohner in Deutschland. Sie haben eine staatliche Prüfung abgelegt. Diese umfasst so unterschiedliche Bereiche wie Natur- und Tierschutzrecht, Fleischhygiene, Wildbiologie oder Waffenkunde. Etwa drei Viertel von ihnen sind in Verbänden organisiert und sorgen ehrenamtlich für die heimischen Wildtiere. Jägerinnen und Jäger reduzieren das Risiko von Wildkrankheiten, betreiben aktiven Arten- und Naturschutz und dämmen Wildschäden in Wald und Feld ein.

Weitere Informationen rund um den Jagdschein gibt es hier.

 

Bei Hetze und Bedrohung im Netz: Beweise sichern. DJV stellt Strafanzeige gegen einen radikalen Jagdgegner aus Hessen und gibt Tipps. 

Der Deutsche Jagdverband (DJV) stellt stellvertretend für alle Jäger in Deutschland Strafanzeige gegen einen selbsternannten Tierrechtler und radikalen Jagdgegner aus Hessen. Auf seiner Facebook-Seite vergleicht er Jägerinnen und Jäger unter anderem mit Psychopathen und Kinderschändern. Er ist bereits mehrfach durch Beleidigungen in sozialen Medien aufgefallen. "Bei allem Verständnis für Meinungsfreiheit, Hassrede ist strafbar", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Der DJV ermutigt Jägerinnen und Jäger, sich gegen Hasskriminalität konsequent zur Wehr zu setzen. Der Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen hierfür verbessert.

Nach Einschätzung von Medienanwalt Dr. Heiko Granzin handelt es sich im konkreten Fall zwar um eine Kollektivbeleidigung – sie betrifft aber auch jede Jägerin und jeden Jäger individuell. Darüber hinaus droht dem Jagdgegner eine Verfolgung wegen Volksverhetzung. In einem konkreten Verdachtsfall sollten Betroffene sofort einen Screenshot der Beleidigung machen und den Nachrichtenverlauf sichern. Hilfreich für die Behörden sind zudem persönliche Daten des Verfassers von Hassrede. Dazu gehören beispielsweise das Profil im sozialen Netzwerk oder andere Daten aus dem Internet. Die Informationen müssen innerhalb von drei Monaten bei der Staatsanwaltschaft des eigenen Wohnorts vorliegen.

Seit Kurzem kann auch ein "Daumen hoch" strafbar sein – nämlich dann, wenn damit eine strafbare Äußerung eines Dritten öffentlich gutgeheißen wird. Im DJV-Interview erläutert Jan Mönikes, Fachanwalt für Medienrecht, was das Gesetzespaket gegen Hass und Hetze im Netz tatsächlich bringt.

Was bringt das Gesetzespaket gegen Hass und Hetze im Netz? Jan Mönikes erläutert im DJV-Interview, was sich geändert hat. Der Fachanwalt für Medienrecht gibt Tipps, wie sich Jägerinnen und Jäger verhalten sollten.

Bedrohung und Beleidigung im Netz: Was hat sich geändert durch das Gesetzespaket gegen Hass und Hetze im Netz?

Hassrede im Internet und in den sozialen Medien: Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Gesetzen beschlossen, mit denen er diesem Phänomen endlich Herr werden will. Zum Großteil sind es eher symbolische Verschärfungen des Strafrechts und Erweiterung der Pflichten der Plattformbetreiber gegenüber Behörden und Rechte gegenüber ihren Kunden. Sehr oft bleibt es dabei: Eine Äußerung ist zwar persönlichkeitsrechtwidrig, der Betroffene kann sich mit dem Anwalt selbst dagegen wehren. Die Schwelle zu Beleidigung oder Bedrohung, also Straftaten, bewerten Richter oder Staatsanwalt allerdings häufig als nicht überschritten. Wer etwa die pauschale Beschimpfung von Waidmännern als „Tiermörder“ für einen Angriff auf seine Ehre hält, hat damit sicherlich recht – wird das aber in aller Regel als rechtlich zulässige Meinungsäußerung hinnehmen müssen. Anders dagegen, wenn mit dieser Beschimpfung etwa eine Aufforderung zu Straftaten gegen Jäger gerechtfertigt werden soll. Es kommt immer auf den konkreten Kontext an.

Wie sieht es mit Androhungen von Straftaten aus?

Wer etwa ankündigt, Autos und jagdliche Einrichtungen von „Tiermördern“ zu zerstören, kann künftig unter dem erweiterten §241 des Strafgesetzbuchs (StGB) wegen Bedrohung verfolgt werden. Mit einem neuen §126a StGB ist jetzt auch das „gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten“ unter Strafe gestellt. Damit soll die Verbreitung von „Feindeslisten“ bestraft werden. Wenn etwa jemand  Adressdaten von Jägerinnen und Jägern, Termine oder Standorte von Reviereinrichtungen sammelt und im Internet veröffentlicht, um „diese Tiermörder“ einzuschüchtern und so vielleicht gewaltbereite „Aktivisten“ zu Straftaten motiviert, kann nun schon wegen der Zusammenstellung und Verbreitung solcher Datensammlungen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.

Mit was muss jemand jetzt rechnen, der einen Hass-Post befürwortet – etwa durch „Daumen hoch“?

Die Billigung von Straftaten eines anderen kann eine Straftat sein. Wer mit "Daumen hoch" eine strafbare Äußerung öffentlich gutheißt, kann sich unter Geltung des neu gefassten § 241 StGB jetzt sogar selbst bei erfundenen Bedrohungen strafbar machen. Die zustimmende Weiterverbreitung ist eine öffentliche "Billigung" gemäß des neu gefassten § 140 StGB. Der erfordert weder eine wirkliche Tat noch eine reale Bedrohung: Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die öffentliche Zustimmung selbst zu einer reinen "Putativstraftat" erfasst werden, um einem „Klima der Angst“ zu begegnen. Bei Sympathiebekundungen jeder Art ist also Vorsicht geboten, sobald nicht nur eine Meinung mit "scharfer Sprache" geäußert wird, sondern Hass in Form von Hetze oder gar Drohungen in Rede steht. Etwa „wenn einem Wolf, der Menschen gefährdet, keine Kugeln drohen, könnten diese irgendwann in Richtung Politiker fliegen“: Wer sich so öffentlich äußert oder dies im Internet „shared“ und „liked“, sollte sich nicht wundern, falls die Polizei bei ihm klingelt. Das gilt insbesondere für Waffenbesitzer, denen regelmäßig ein erhöhtes Bedrohungspotential unterstellt wird.

Was hat sich für Betreiber sozialer Netzwerke mit in Kraft treten des Gesetzpakets zugunsten der Nutzer geändert?

Der Gesetzgeber verpflichtet durch das geänderte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Plattformen ab einer gewissen Größe, einen erheblichen personellen und organisatorischen Aufwand zu betreiben, um rechtswidrige, besonders strafbare Äußerungen möglichst schnell zu unterbinden und sogar bloße Verdachtsfälle umgehend an eine zentrale Stelle beim Bundeskriminalamt zu melden. Umgekehrt sollen Nutzer gestärkt werden, die glauben, zu Unrecht an ihren zulässigen Äußerungen gehindert zu werden. Ob und wie gut das in der Praxis klappen wird, ist aber eher zweifelhaft.

Was sollten Jäger tun, die in den sozialen Netzwerken Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung oder sogar Bedrohung erfahren?

In jedem Fall: Ruhe bewahren! Nicht jeder persönliche Angriff ist unzulässig – selbst wenn die Grenzen der Sachlichkeit oder Höflichkeit verletzt werden. Schärfe ist im öffentlichen Meinungskampf legitim und auch nicht in sozialen Medien verboten. Wenn aber die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschritten wird, Hass zur Hetze und Straftat wird, dann empfiehlt es sich in jedem Fall, die vorhandenen Meldesysteme der Plattformbetreiber oder die Angebote von Meldestellen zu nutzen. Darüber hinaus sollten auch Polizei oder Staatsanwaltschaft informiert werden. Manchmal kann aber auch nur ein eigener Anwalt helfen. Wichtig in allen Fällen: Besonnen, aber schnell und entschieden reagieren – möglichst innerhalb der ersten zwei Wochen, damit die Frist für Eilanträge bei Gericht nicht vergeht. Nicht hoffen, dass sich das Problem von allein erledigt, das tut es leider nie. In jedem Falle Beweise sichern! Am besten als PDF-Dateien, bei denen der konkrete Link zum Inhalt, Datum und Uhrzeit sichtbar sind. Zeugen hinzuziehen und professionelle Hilfe holen! Manche Rechtsschutzversicherungen bieten inzwischen sogar Policen für Cybermobbing und Internet-Rechtsschutz an, die hilfreich sein können.

Die Goethe-Universität Frankfurt forscht an gebietsfremden invasiven Arten. Das Projekt ZOWIAC umfasst Wildbiologie und Genetik gleichermaßen. Norbert Peter erläutert im DJV-Interview erste Ergebnisse. Der Landesjagdverband Hessen begleitet das Projekt von Beginn an, auch andere Landesverbände unterstützen ZOWIAC.

Norbert Peter forscht an der Goethe-Universität Frankfurt und ist einer der Leiter des durch die Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderten, bundesweiten Großprojektes ZOWIAC. Das steht für Zoonotische und Wildtierökologische Auswirkungen invasiver Carnivoren. Im DJV-Interview erläutert Peter unter anderem, welche Auswirkungen gebietsfremde Arten haben, welche Rolle dabei der Waschbär spielt und wie Jäger das Forschungsprojekt unterstützen können.

DJV: Was ist das Ziel des Projektes ZOWIAC?

Norbert Peter:  Das Ergebnis unserer Forschung sind aktuelle, fundierte und abgesicherte Daten auf Bundesebene. Wir untersuchen beispielsweise das Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung sowie für Nutz- und Haustiere, das zum Beispiel von Waschbär, Marderhund oder Goldschakal ausgeht. Wir können auch deren Auswirkungen auf heimische Arten und Ökosysteme besser abschätzen. Zugrunde liegt ein systematisches Monitoring assoziierter Krankheitserreger und Pathogene. Auch die räumliche Ausbreitung der Arten untersuchen wir und nutzen aktuelle Analysemethoden wie Metabarcoding von Magen- und Kotproben sowie Telemetrie zum Raum-Zeit-Verhalten der Raubsäuger.

Wie hat sich die Parasitenfracht verändert?

Ein gutes Beispiel ist der Waschbärspulwurm, eine mit dem Waschbären nach Europa eingeschleppte Parasitenart. Der Fadenwurm ist auf den Menschen übertragbar. Seine Eier werden über den Waschbärkot ausgeschieden und verbreitet. Gerade in Städten geht vom Waschbären so eine potentielle Gefahr für die menschliche Gesundheit aus. Für den Waschbärspulwurm konnten wir in unseren Proben hohe Befallshäufigkeiten (Prävalenzen) von über 90 Prozent feststellen. In der Literatur liegt dieser Wert bisher deutlich darunter. Waschbären sind auch Wirte für bestimmte Viren, die Tollwut und Staupe auslösen. Das Erregerspektrum des Marderhundes ähnelt dem des Waschbären, zusätzlich gilt er als Endwirt des Fuchsbandwurmes.

Welche Auswirkungen haben invasive Arten auf die Artenvielfalt – gibt es dazu schon Ergebnisse?

Wir haben lokal gravierende Auswirkungen des Waschbären auf Amphibien, wie die Erdkröte, nachgewiesen – diese sind sogar bestandsbedrohend. Das gilt ganz besonders für Regionen mit wenigen isolierten Laichgewässern, wie alten Steinbrüchen, und gleichzeitig hoher Waschbärdichte. Unsere konkreten wissenschaftlichen Ergebnisse werden wir demnächst veröffentlichen. 

Wie genau kann der Waschbär zum Beispiel Erdkröten gefährlich werden, die sogar Giftdrüsen auf der Haut besitzen?

Im Rahmen von ZOWIAC konnten wir für bestimmte Amphibienlaichgewässer nachweisen, dass Waschbären sich regelrecht auf diese Nahrungsquelle spezialisieren: Sie nutzen geschickt ihre Vorderextremitäten und häuten die Erdkröten. Damit sind die Giftdrüsen unschädlich, und die Beute wird von hinten her aufgefressen. Wir konnten mit neuartigen DNA-Analysen des Mageninhalts auch erstmals nachweisen, dass der Waschbär die stark gefährdete und unter strengem Schutz stehende Gelbbauchunke als Nahrungsquelle regional nutzt.

Wie können Jäger das Projekt ZOWIAC unterstützen?

Aktuell erforschen wir, ob Arten wie Waschbär und Marderhund auch als Reservoir für unterschiedliche Viren fungieren können. Hierzu benötigen wir tatkräftige Unterstützung von Jägern, um Blutproben von Marderhund und Waschbär für unsere Analysen zu erhalten. Weiterhin benötigen wir für das Projekt tiefgefrorene Marderhunde und Minke – ab etwa einem Dutzend Tiere holen wir diese auch ab.

Wie sieht es mit weiteren Projekten aus? 

Wir sind dankbar für Hinweise, wenn sich negative Auswirkungen von invasiven auf sensible heimische Arten abzeichnen. Dann können wir gemeinsam mit den regionalen Jagd- und Naturschutzverbänden maßgeschneiderte Projekte erarbeiten. Wenn genügend Proben vor Ort genommen werden können, entwickeln wir gemeinsam eine Projektskizze und prüfen die Machbarkeit. Wissenschaftliche Daten aus möglichst vielen Gebieten sind enorm wichtig, um den Einfluss von Waschbär, Marderhund oder Mink auf die heimische Artenvielfalt zu belegen. Weitere Informationen zu unserem Forschungsprojekt gibt es ab Januar 2022 im Internet unter www.ZOWIAC.eu. Dann gibt es auch die ZOWIAC-App im Play-Store. Damit können Funde und Sichtungen der untersuchten Arten direkt an uns gemeldet werden.

 

 

Die Jagd wird weiblicher und jünger, die Zahl der Jagdschüler ohne Vorkenntnisse steigt. Hoch im Kurs steht Wildbret als Motiv. Die Ergebnisse der dritten DJV-Jungjägerbefragung liegen jetzt vor.

Innerhalb eines Jahrzehnts ist der Anteil der Frauen in Jagdschulen von 20 auf 28 Prozent gestiegen. Und sie werden jünger: Das Durchschnittsalter ist im selben Zeitraum von 36 auf 33 Jahre gesunken. Männern liegen konstant bei 35 Jahren. Nach wie vor kommt knapp ein Viertel (23 Prozent) der Jagdschülerinnen und -schüler aus Städten. Einen deutlichen Aufwärtstrend gibt es bei Menschen, die vor der Ausbildung keine Erfahrung mit der Jagd gesammelt haben. Ihr Anteil ist seit 2011 von 15 auf 26 Prozent gestiegen. Das sind zentrale Ergebnisse der dritten Jungjägerbefragung nach 2011 und 2017, die der Deutsche Jagdverband (DJV) in Auftrag gegeben hat. An der Umfrage des unabhängigen Instituts IfA Marktforschung Bremer + Partner nahmen zwischen Oktober 2020 und September 2021 knapp 6.500 Jagdschülerinnen und -schüler teil. Das sind etwa ein Drittel aller Prüflinge in diesem Zeitraum.

Gesunde Ernährung ist ein Hauptmotiv

Für immer mehr Menschen ist Wildbret ein Grund, die Jägerausbildung in Angriff zu nehmen. Dieses Motiv ist von Platz 4 (2011) auf Platz 3 vorgerückt. Nach wie vor auf Platz 2 steht angewandter Naturschutz, gewinnt aber weiter an Bedeutung: Die Nachwuchsgeneration will selbst anpacken und Lebensräume verbessern – etwa durch Blühflächen oder Gehölze in der Kulturlandschaft. Auf Platz 1 steht unverändert das intensive Naturerlebnis. Wer Erfolg bei der Jagd haben will, muss Tiere und Pflanzen genau kennen, Spuren lesen können und bei jeder Witterung draußen sein. Eine Besonderheit gibt es bei den Frauen. Auf Platz 4 schafft es hier die Jagdhundeausbildung als Motiv, Jägerin zu werden – bei Männern reicht es nur zu Platz 6.

Jägernachwuchs kommt aus allen Teilen der Gesellschaft

Erzieher, Handwerker oder Lehrer: Jagdschülerinnen und -schüler bieten ein vielfältiges Bild. Angestellte machen fast die Hälfte aus (49 Prozent), gefolgt von Azubis, Schülern und Studenten (insgesamt 18 Prozent) sowie Selbstständigen und Handwerkern (je 10 Prozent). Der Jägernachwuchs ist überdurchschnittlich motiviert: 63 Prozent der Befragten gaben an, sich ehrenamtlich engagieren zu wollen. Innerhalb der Jagdverbände sind bereits 41 Prozent ehrenamtlich tätig – doppelt so viele wie im Bundesdurchschnitt.

 

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