DJV und CIC haben zehn zentrale Behauptungen von Jagdgegnern unter die Lupe genommen. Ein Frage-Antwort-Papier liefert Fakten in der von Falschinformationen geprägten Debatte um die Auslandsjagd.

Der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) in Deutschland und der Deutsche Jagdverband (DJV) haben ein Frage-Antwort-Papier rund um das Thema Auslandsjagd („Trophäenjagd“) veröffentlicht. Die Jagd durch Gäste und Einheimische hat weltweit einen positiven Effekt. Ein Beispiel: Die Einnahmen aus streng kontrollierter Jagd auf den Markhor, eine asiatischen Schraubenziege, haben überhaupt erst seine Wiederansiedlung in weiten Teilen des ursprünglichen Verbreitungsgebietes ermöglicht. Lag sein Bestand Mitte der 1980er-Jahre bedingt durch massive Wilderei und Lebensraumverlust wegen Weidetierhaltung noch bei unter 100 Tieren, leben heute dank der Jagdeinnahmen wieder über 7.000 Schraubenziegen alleine in Pakistan. Positiver Nebeneffekt: Steigende Markhor-Bestände bedeuten mehr Beute für den stark bedrohten Schneeleoparden. Seine Bestände nehmen ebenfalls zu. Für andere Formen des Tourismus eignet sich Pakistans Bergwelt kaum.

 

Alle Fragen und Antworten zur Auslandsjagd finden hier.

DJV veröffentlicht Broschüre mit Empfehlungen zum küchenfertigen Verarbeiten von Wildbret. Einzelne Schritte werden detailliert mit Bild und Text erläutert. Die besten Zubereitungsarten und Gewürze verrät Metzgermeister Conrad Baierl.

Von der Keule zum küchenfertigen Schnitzel? Klingt aufwändig, ist aber ganz einfach. Der Deutsche Jagdverband (DJV) erläutert in seiner neuen Broschüre „Wildfleisch richtig verarbeiten - vom Lebewesen zum Lebensmittel“ mit Hilfe zahlreicher Bilder und kurzer Texte die wesentlichen Schritte für das küchenfertige Verarbeiten von Wildbret. 

Auf insgesamt 28 Seiten im DIN-A5-Format gibt es Anleitungen für verschiedene Wildbretarten, Tipps für das richtige Portionieren und Empfehlungen, welche Cuts sich aus den verschiedenen Teilen des Wildbrets für Braten, Schnitzel oder Ragout schneiden lassen. Leser erfahren, welche Bedeutung Fleischhygiene und Fleischreife für den Geschmack haben und wie Wildbret am besten gelagert wird.

Die Broschüre „Wildfleisch richtig verarbeiten - vom Lebewesen zum Lebensmittel“ ist das fünfte Heft der Kampagne „Wild auf Wild“. Weitere Titel sind „Von Natur aus fit“, „Aus dem Wald auf den Grill“, „Wilde Küche für Kinder“ und „Feurig-wilder Grillgenuss“. Alle Ausgaben als Printversion sind bei der DJV-Service GmbH (djv-shop.de) erhältlich. Eine Online-Version zum Herunterladen gibt es hier

Auf der Internetseite wild-auf-wild.de sind mehr als 400 Rezepte rund um Wildbret gelistet. Mit der Postleitzahlen-Suche finden Nutzer schnell einen Wildbretanbieter und Restaurants mit Wildgerichten in der Nähe. Mehr als 2.000 Einträge sind bereits aufgeführt.

Novelle des Bundesjagdgesetzes: In einem Interview mit der Deutschen Jagdzeitung erläutert Dr. Böhning die DJV-Position. Waldverjüngung ohne Schutzmaßnahmen lehnt der Verband strikt ab, nicht aber die Novelle in Gänze. Vorwürfe des neuen bayerischen Jägerpräsidenten weist Dr. Böhning zurück.

In einem Online-Interview für die Deutsche Jagdzeitung hat Dr. Volker Böhning, Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV), die Position zur geplanten Novelle des Bundesjagdgesetzes erläutert: "Wir haben eine klare Linie: Es darf keinen Feldzug gegen Wildtiere geben, sie sind Teil der Lebensgemeinschaft Wald und dürfen nicht forstwirtschaftlichen Interessen zum Opfer fallen." Deshalb werde der Verband weiter gegen den jetzigen Passus im Entwurf kämpfen, wonach Verjüngung im Wald auch bei Saat und Pflanzung ohne Schutzmaßnahmen möglich sein solle. "Ich kann doch im Wald nicht wie bei einem Mietshaus verfahren: erst alle Mieter kündigen und dann grundsanieren, sprich alle Pflanzenfresser eliminieren und dann den Mischwald von morgen säen oder pflanzen", so Dr. Böhning im Interview. 

Die detaillierte Positionierung zum Gesetzentwurf sei insgesamt nicht einfach gewesen, schließlich hätten 15 teils unterschiedliche Betroffenheiten in einem Kompromiss gebündelt werden müssen, so Dr. Böhning und weiter: "Meinungsfindung darf nicht mit Streiterei verwechselt werden". Er wies damit die Vorwürfe des neuen bayerischen Jagdpräsidenten Ernst Weidenbusch zurück. Dieser hatte jüngst in einem Interview behauptet, der DJV sei zerstritten und würde sich nicht ausreichend für die Belange der Wildtiere einsetzen. Bereits im Dezember 2020 hatten DJV, Bayerischer Jagdverband und sechs weitere Organisationen eine gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Bundesjagdgesetz-Novelle abgegeben. Darin betonen diese, dass Bedürfnisse und Ansprüche des Wildes nicht hinter wirtschaftlichen Interessen von Waldbesitzern zurückbleiben dürfen.

Dr. Böhning betonte im DJZ-Interview, dass der DJV die geplante Novelle des Bundesjagdgesetzes nicht in Gänze ablehnt: "Kompromisse im Sinne von uns Jägern zu finden, wird nach der Bundestagswahl im Herbst sicherlich nicht einfacher." Nach Ansicht des DJV sind die jetzt geplanten Regelungen zu Büchsenmunition, Jägerausbildung und Schießübungsnachweis sinnvoll. Bei der geplanten Abschussregelung hat der Dachverband der Jäger gegenüber dem Referentenentwurf einige Verbesserungen erreicht.  Zuerst war ein Mindestabschuss vorgesehen und eine Lebensraumanalyse fehlte gänzlich. Bereits jetzt gibt es in vielen Bundesländern keinen Abschussplan mehr.

Unter dem Link www.jagdverband.de/wald sind aktuelle DJV-Positionen, Broschüren und Meldungen zum Komplex Wald und Wild zusammengefasst. Weiterführende Informationen zum Bundesjagdgesetz gibt es unter www.jagdverband.de/bundesjagdgesetz.

Die Zahl der Wölfe in Niedersachsen liegt bei etwa 350. Hunderte Schafe wurden in den vergangenen Jahren gerissen. Nun wurde ein Problemwolf getötet.

In Niedersachsen ist ein Problemwolf abgeschossen worden. Wie das Umweltministerium mitteilte, wurde das weibliche Tier des Rudels Herzlake in der Nacht zu Donnerstag bei Löningen getötet. Der Kadaver werde routinemäßig geborgen, eine genetische Untersuchung zur Identifizierung eingeleitet.

Im Territorium des Rudels Herzlake wurden seit Ende 2018 etwa 500 Schafe von Wölfen getötet, wie das Ministerium mitteilte. Dabei überwanden Tiere des Rudels mehrfach den Herdenschutz wie Zäune. Daraufhin wurde eine Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfs des Rudels Herzlake erteilt.

Die Zahl der Wölfe in Niedersachsen stieg innerhalb eines Jahres von etwa 230 auf aktuell rund 350. Inzwischen gibt es 35 Rudel und zwei Paare, wie aus dem Wolfsmonitoring der Landesjägerschaft hervorgeht. Mit offizieller Genehmigung geschossen wurde in Niedersachsen erst ein Wolf, nämlich im Frühjahr 2016. Das Tier war zuvor Menschen zu nahe gekommen. Die Jagd nach dem sogenannten Rodewalder Rüden, der in seinem Revier rund 45 Kilometer nördlich von Hannover Rinder und Ponys riss, blieb bislang erfolglos.

Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Martin Bäumer begrüßte den aktuellen Abschuss: «Wir haben immer gefordert, dass auffällige Wölfe konsequent entnommen werden. Die Forderungen und Bemühungen der CDU-Fraktion zeigen endlich Wirkung.» Es sei gut, dass der Staat gezeigt habe, dass er handlungsfähig ist.

Die Grünen kritisierten den Abschuss als «keinen guten Tag für den Artenschutz in Niedersachsen». Ob die strengen Voraussetzungen für die Tötung eines sogenannten Problemwolfes vorlagen, konnte durch die Geheimniskrämerei des Umweltministeriums nicht vorher gerichtlich überprüft werden, monierte der naturschutzpolitische Sprecher Christian Meyer.

Die Umweltverbände WWF Deutschland und Naturschutzbund (Nabu) werfen der niedersächsischen Landesregierung eine «geheime Wolfshatz» vor. Derzeit wisse niemand, wie viele und welche Wölfe auf den geheimen Abschusslisten stehen, kritisierten die Organisationen am Donnerstag. Auskunft über die betroffenen Landkreise und Tiere werde verweigert. Aus Sicht von WWF und Nabu setzt die Landesregierung die Anforderungen des Umweltinformationsgesetzes und des Artenschutzrechtes nicht pflichtgemäß um.

Das Umweltministerium gibt nach eigenen Angaben keine näheren Informationen, weil in der Vergangenheit bereits in sozialen Medien zu Störaktionen gegen Wolfsentnahmen aufgerufen worden sei. Zudem habe es persönliche Bedrohungen gegeben. Der Nabu hat bereits bei der Europäischen Union Beschwerde gegen die neue Wolfsverordnung des Landes Niedersachsen eingereicht. In der kommenden Woche wird der Umgang mit dem Wolf abermals Thema im Landtag in Hannover sein.

DJV und CIC haben zehn zentrale Behauptungen von Jagdgegnern unter die Lupe genommen. Antworten zur Auslandsjagd liegen jetzt vor. Ziel: Eine Versachlichung der Debatte um Jagdverbote.

Der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) in Deutschland und der Deutsche Jagdverband (DJV) haben Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Auslandsjagd ("Trophäenjagd") veröffentlicht. Ziel: Eine Versachlichung der Debatte. Jagdverbote können zum Rückgang der Bestände von Tierarten führen. Beispiel Kenia: Seit dem Jagdverbot 1977 gingen außerhalb umzäunter und bewachter Nationalparks 80 Prozent der ursprünglichen Wildtierbestände verloren - durch Wilderei und Verdrängung durch den Menschen. Botswana musste sein 5-jähriges Jagdverbot auf Kommunal- und Staatsland 2019 nach einer Volksabstimmung aufheben: Die ausufernden Konflikte zwischen Mensch und Tier machen ein aktives Management insbesondere der Überpopulation von Elefanten notwendig.

Alle Fragen und Antworten zur Auslandsjagd finden Sie hier.

WILD: Im Frühjahr 2021 geht das bundesweit größte Monitoring-Programm für Wildtiere in die achte Runde. Daten zu 18 Arten wie Rebhuhn, Reh oder Fischotter werden erhoben. DJV ruft alle Revierinhabenden auf, mitzumachen.

Für das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) erfassen Revierinhaberinnen und Revierinhaber im kommenden Frühjahr das Vorkommen von 18 ausgewählten Wildtierarten. Wissenschaftler werten Daten dieser sogenannten flächendeckenden Erfassung aus. So können wichtige Fragen zur Entwicklung gefährdeter oder invasiver Tierarten beantwortet werden. Bei der letzten Erfassung im Jahr 2019 haben über 26.000 Reviere teilgenommen. Das entspricht über 40 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Fläche Deutschlands. Damit ist WILD das größte Monitoring-Programm für Wildtiere. "Wir danken allen, die zum Erfolg beigetragen haben und rufen jede Revierinhaberin und jeden Revierinhaber auf, teilzunehmen", sagt DJV-Präsidiumsmitglied Dietmar Specht. Der Standard-Erfassungsbogen für die achte flächendeckende Erfassung ist digital ausfüllbar. Einzelne Bundesländer stellen abweichende Bögen für Revierinhabende zur Verfügung. 

18 Arten im Fokus

Für WILD erfassen Jäger in diesem Jahr das Vorkommen der klassischen Offenlandarten Rebhuhn, Fasan, Feldhase und Wildkaninchen. Der Wandel in der Kulturlandschaft wirkt sich negativ auf diese aus. Durch langjährige Datenreihen können Wissenschaftler Trends genauer untersuchen. Abgefragt wird diesmal zusätzlich die Durchführung biotopverbessernder Maßnahmen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Schalenwild. Jagende sollen für die flächendeckende Erfassung Angaben zum Vorkommen von Rot-, Dam-, Reh-, Muffel- und Schwarzwild machen. In der Gruppe der Raubsäuger liegt der Fokus wie 2017 auf Waschbär, Marderhund, Mink, Baummarder und Iltis. Auch ergänzende Angaben zum Auftreten von Räude und Staupe sollen Teilnehmende machen. Letzter Schwerpunkt: die semiaquatischen Säuger Nutria, Bisam, Biber und Fischotter. Diese wurden zuletzt 2015 erfasst. 

Datenqualität ist entscheidend

Seit 20 Jahren gibt es WILD. Die erste bundesweite Feldhasenzählung in Referenzgebieten haben Jägerinnen und Jäger 2001 durchgeführt. Die erste flächendeckende Erfassung verschiedener Arten gab es im Jahr 2006. Entscheidend für die Ergebnisse ist die Datenqualität. Kommt eine Art im Revier nicht vor, muss dies unbedingt auf dem Fragebogen vermerkt werden. Ansonsten können die Angaben zur Tierart nicht ausgewertet werden. Für die Ermittlung von Besatz- oder Paardichte einzelner Arten sind konkrete Flächenangaben unverzichtbar.

DJV appelliert an Sonder-Agrarministerkonferenz: Umsetzung der GAP in nationalen Strategieplan mit weniger Bürokratie und mehr Praxisbezug. Neuartige Eco-Schemes bieten Potenzial für Biodiversität und Landwirtschaft.

Anlässlich der morgigen Sonder-Agrarministerkonferenz fordert der Deutsche Jagdverband (DJV) mehr Anreize für Landwirtinnen und Landwirte, die Artenvielfalt fördern wollen. Zur Debatte steht ein nationaler Strategieplan, der regeln soll, wie ab 2023 die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) auf nationaler Ebene umgesetzt wird. Der neuartige Ansatz von sogenannten Eco-Schemes (Öko-Regeln) bietet nach DJV-Ansicht Potential, die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Landwirte können aus einem Katalog Maßnahmen wählen, die am besten zu ihrer Betriebsstruktur passen. "Mehr Artenschutz auf dem Acker funktioniert nur, wenn Landwirte praktikable Anreize und Werkzeuge in die Hand bekommen. Dazu gehören unbürokratische Eco-Schemes", sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke.

Im Gegensatz zu klassischen Agrarumweltmaßnahmen aus der zweiten Säule dürfen Eco-Schemes zusätzlich eine finanzielle Anreizkomponente enthalten, die über Einkommensverluste hinausgeht. Der DJV fordert die Landwirtschaftsministerinnen und -minister auf, den Katalog der Eco-Schemes sinnvoll auszugestalten. Entscheidend für eine Steigerung von Artenvielfalt und Artenschutz sind Maßnahmen, von denen Insekten, Feldvögel, Wildtiere und Landwirtschaft gleichermaßen langfristig profitieren. Eine konkrete Maßnahme könnte beispielsweise der Anbau von Wildpflanzen statt Mais zur Biogaserzeugung sein - als produktionsintegrierte Maßnahme. Auch mehrjährige Brachen mit heimischen Wildpflanzen, Altgrasstreifen und mehrjährige Blühstreifen begrüßt der DJV. 

Modellprojekte wie die Allianz für Niederwild (Landesjagdverband Baden-Württemberg) oder das Kooperationsprojekt "Bunte Biomasse" (Veolia Stiftung, Deutsche Wildtier Stiftung und DJV) zeigen: Es gibt verschiedene praxistaugliche Maßnahmen, die Ökologie und Ökonomie in Einklang bringen. Derartige Erkenntnisse müssen im Rahmen der künftigen Agrarpolitik auf Landes- und Bundesebene berücksichtigt werden.

Bis Ende 2021 müssen Bund und Länder anhand des nationalen Strategieplans gegenüber der EU darlegen, nach welchen Kriterien die Gelder aus Brüssel an die Landwirtinnen und Landwirte ab 2023 ausgezahlt werden. Der negative Trend bei vielen spezialisierten Arten wie Rebhuhn, Feldlerche und Kiebitz ist nach wie vor ungebrochen. Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der Länder (AUKM) aber auch das europaweite Greening haben bisher keinen merklichen Effekt auf die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft gezeigt. Insbesondere AUKM gelten als unflexibel, zu bürokratisch und sind mit einem hohem Sanktionsrisiko behaftet. Dies macht sie besonders unattraktiv.

Führen Jagdverbote zu mehr Schutz für Elefant und Löwe? Stimmt es, dass Jagdtourismus zur Ausrottung selten gewordener Tierarten beiträgt? CIC und DJV stellen Frage-Antwort-Papier zur Auslandsjagd vor.

Zusammen veröffentlichen der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) in Deutschland und der Deutsche Jagdverband (DJV) Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Auslandsjagd ("Trophäenjagd"). Gemeinsames Ziel: Eine Versachlichung der stark emotionalisierten Debatte um Jagdverbote oder Importbeschränkungen für Jagdtrophäen.

Verbote der Jagd oder Einfuhrbeschränkungen für Trophäen untergraben den Nutzen regulierter Jagd für den Artenschutz und gefährden die Lebensgrundlage der Menschen, die in direkter Nachbarschaft leben mit Löwe, Elefant oder Nilpferd. Die eigentlichen Gefahren für Wildtiere sind Wilderei und Lebensraumverlust - Jagdverbote verschärfen diese. Leicht verständlich zeigen CIC und DJV anhand verschiedener Fallbeispiele, welchen Beitrag nachhaltige, regulierte Jagd für den Schutz von Arten, ihrer Habitate und der Menschen vor Ort leistet. Das Frage-Antwort-Papier wird laufend aktualisiert und ist hier sowie auf der neuen Internetpräsenz des CIC zu finden.

Wie brisant das Thema ist, zeigt ein aktueller Artikel im englischen "GUARDIAN". Adam Hart, Nichtjäger und Professor für Kommunikationswissenschaften an der Universität Gloucestershire, wird darin mit folgenden Worten zitiert: "Viele Naturwissenschaftler haben Angst sich an dieser Debatte zu beteiligen, da sie völlig vergiftet ist. Ich wurde schon als Marionette der Jagdindustrie bezeichnet, was absoluter Quatsch ist. Integre Wissenschaftler werden diffamiert, wenn sie aufzeigen, warum Jagdverbote zum Verlust von Wildtierbeständen führen."

Einige Regionen Deutschlands sind schneebedeckt, in den nächsten Wochen soll es kalt bleiben. Wildtiere haben eigene Strategien, um die karge Zeit zu überleben. Doch der Lockdown treibt viele Erholungssuchende in die Rückzugsräume der Tiere. Der DJV appelliert, Wildtiere nicht zu stören.

Obwohl vielerorts Ausgangssperren gelten, lockt die weiße Winterlandschaft Corona-müde Bürgerinnen und Bürger in die siedlungsnahe Natur und direkt in die Rückzugsräume der heimischen Wildtiere. Reh und Wildschwein haben zwar besondere Strategien entwickelt, um Kälte und Schnee zu trotzen. Dem aktuellen Ansturm von Schlittenfahrern, Hundefreunden und Spaziergängern sind sie aber hilflos ausgesetzt. "Unser Wild braucht in diesen Tagen Ruhe, jede Störung ist kräftezehrend", sagt DJV-Präsidiumsmitglied Detlef Zacharias. Als verantwortungsvoller Jäger stelle man deshalb jetzt die Jagd ein. "Wir verstehen das Bedürfnis, draußen zu sein, sehr gut. Wir bitten die Erholungssuchenden, auf den Wegen zu bleiben und Hunde anzuleinen."

Der Winter mit seinen kurzen Tagen ist vor allem für Vegetarier wie das Reh eine schwere Zeit. Sogar der Herzschlag der Tiere wird langsamer. So kann Energie während der kalten Jahreszeit gespart werden. Die Schleimhautzotten im Darminneren sind reduziert und somit auf das geringere winterliche Nahrungsangebot angepasst. Das hilft dem Schalenwild beim Energiesparen, welches im Winter auch ohne Schneelage dringend nötig ist. Mit ihrer Energie haushalten müssen auch andere Wildtiere wie Feldhase, Rebhuhn und Wasservögel. So suchen beispielsweise Höckerschwäne auch auf Winterrapsflächen nach Grünfutter.   

Rehe versuchen zudem Energie zu sparen, indem sie etwa Spaziergänger näher an sich heranlassen und sich wegducken. Sie flüchten erst in letzter Sekunde. Den Energieverlust nach einer Flucht müssen sie aber ausgleichen. Finden sie nicht ausreichend Nahrung, machen sie auch vor Forstpflanzen nicht halt - es entstehen Schäden.

Sind Hunde nicht angeleint, ist im Winter die Gefahr größer, dass diese ein Reh aufgrund der verkürzten Fluchtdistanz fassen und töten. Das Rotwild bildet Rudel und zieht sich in den schützenden Wald zurück. Wird durch Beunruhigung die Aufnahme von Nahrung auf Wildäckern und Offenflächen verhindert, schält Rotwild die Rinde der Bäume oder verbeißt diese, was ebenfalls forstliche Schäden verursacht. Wildschweine bekommen im Januar Nachwuchs. Die Bache bringt 3 bis 12 Frischlinge in einer Erdsenke, dem sogenannten Kessel, zur Welt. Diese sind auf die Wärme von Mutter und Geschwistern angewiesen. Solche Rückzugsräume dürfen nicht gestört werden.

DJV veröffentlicht Papier mit Antworten zu zentralen Themen wie Behördenbefugnisse, Jagdeinschränkung oder Entschädigung. Das Frage-Antwort-Papier mit allgemeinen Informationen zur Tierseuche wurde überarbeitet.

Aktuell gibt es in Deutschland 556 nachgewiesene Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen - 537 davon in Brandenburg und 19 in Sachsen. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich. Es kann aber jederzeit durch diesen in andere Gebiete verschleppt werden und Haus- sowie Wildschweine infizieren. Betroffen sind dann auch Jagdausübungsberechtigte. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat jetzt ein Frage-Antwort-Papier zur ASP für Revierinhaber veröffentlicht. Darin werden zentrale Fragen zu Befugnissen von Behörden im Seuchenfall, Einschränkungen der Jagd oder Entschädigungsmöglichkeiten beantwortet. Das Frage-Antwort-Papier mit allgemeinen Fragen zur ASP hat der DJV jetzt aktualisiert.

Im Seuchenfall legt die Behörde vor Ort konkrete Maßnahmen fest. Diese unterscheiden sich teilweise für das gefährdete Gebiet mit Kernzone und die angrenzende Pufferzone. Möglich sind beispielsweise ein generelles Jagdverbot sowie die Einschränkung der land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Behörden können Revierinhaber verpflichten, bei der Kadaversuche mitzuwirken, Proben zu entnehmen oder Informationen zum Revier bereitzustellen - etwa die Position von Suhlen oder Kirrungen. Der DJV weist darauf hin, dass Jagdausübungsberechtigte verdächtige Kadaver nicht bergen oder transportieren sollten. Die Verschleppungsgefahr des Virus ist zu groß. Nach Ansicht des DJV reicht es aus, den Behörden den Fundort zu melden. Nach Probenahme an einem verdächtigen Kadaver sollten Kleidung und Schuhe desinfiziert werden.

Das DJV-Papier behandelt auch Fragen zur Entschädigung im Falle eines ASP-Ausbruchs. Dabei geht es unter anderem um Wildschäden durch Jagdverbot sowie Mehraufwand durch Fallwildsuche oder verstärkte Bejagung. Die beiden Frage-Antwort-Papiere zur ASP und zu weiteren Themen gibt es hier.

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