DJV und CIC haben zehn zentrale Behauptungen von Jagdgegnern unter die Lupe genommen. Teil 5 beschäftigt sich mit der Frage, ob Großwildjagd nicht ein Relikt aus der Kolonialzeit ist.

Die Jagd im Ausland hat heute mit der Jagd in Kolonialzeiten nichts mehr zu tun - sie ist nachhaltig und folgt Gesetzen. Jäger sind Gäste der einheimischen Jagdrechtsinhaber, genau wie hierzulande. "Kolonialistisch" sind jedoch Forderungen nach Jagdverboten: 50 Vertreter aus Südafrika warfen der Parteispitze von Bündnis 90/Die Grünen Neokolonialismus vor, nachdem die Partei ein Ende der Trophäenjagd gefordert hatteDie Unterzeichner beklagen, dass westliche Tierrechtsorganisationen und Politiker souveränen Staaten im Ausland (und ganz besonders in Afrika) vorschreiben wollen, wie sie Naturschutz betreiben und Wildbestände managen sollen. Ebenso absurd ist die Vorstellung, dass namibische Aktivisten das Management von Wildschweinen oder Hirschen in Deutschland bestimmen wollen. Auch hierzulande nehmen Gäste, etwa aus den Niederlanden oder Dänemark, gegen Bezahlung an Jagden teil. Vor allem Bundes- und Landesforsten bieten bezahlte Plätze an. Die weitaus größte Zahl erlegter Wildtiere in Afrika stellen übrigens Antilopen dar. Sie haben ähnlichen Einfluss auf Lebensräume wie hierzulande Hirsch und Reh.

Emmanuel Koro, südafrikanischer Journalist, formuliert den negativen Einfluss westlicher Aktivisten so: "Die Anti-Jagd- und Tierrechtsszene stellt eine größere Gefahr für Wildtiere dar als Wilderer. Afrikanische Wildtiere sind leider nach wie vor der Geldautomat der Tierrechtsgruppen. Sie profitieren von Spendenkampagnen zum Verbot des Handels mit Wildtieren, während afrikanische Menschen und Wildtiere unter Armut und Wilderei leiden."

Alle Fragen und Antworten zur Auslandsjagd finden Sie hier.

Anfang Mai ist die Jagd auf Rehwild bundesweit möglich. Das frische Fleisch lässt sich sehr gut auf dem Grill zubereiten. Wildbret finden 84 Prozent der Deutschen gut - ein Fünftel mehr als vor 20 Jahren.

Pünktlich zur Grillsaison bieten Jäger frisches Wildbret an, denn bundesweit beginnt spätestens im Mai die Jagd auf Rehwild. Auch Fleisch von Rot- und Damhirsch ist vielerorts bereits wieder erhältlich. Wildschweine werden das ganze Jahr über erlegt, da die Bestände sonst überhand nehmen würden. Das Fleisch wild lebender Tiere ist im Frühjahr besonders schmackhaft. Kein Wunder, ernähren sich Reh, Hirsch und Co. im Frühling vor allem von Wildkräutern, Wurzeln und jungen Trieben. Die Verbraucher wissen das immer mehr zu schätzen, bestätigt eine repräsentative Befragung des Deutschen Jagdverbandes (DJV): 84 Prozent der Deutschen erachten Wildbret als natürlich und gesund - ein Fünftel mehr als 1999. Jeder dritte Deutsche isst mindestens 1-mal im Jahr Wild, hinzu kommt knapp ein Viertel, die es selbst zubereiten - beispielsweise auf dem Grill.

Wildbret für alle Geschmäcker

Ob über Gas oder Holzkohle, mit ausgefallener Marinade oder einfach gewürzt: Wildbret lässt sich facettenreich zubereiten. Mit seiner feinfaserigen Struktur ist das dunkle Fleisch besonders mager und hat viel Geschmack. Vorzugsweise Rücken und Filet machen auf dem heißen Rost eine gute Figur. Auch Wild-Burger und Bratwürstchen eignen sich hervorragend für den Grill. Wildbret besticht auch mit seiner Herkunft. Es ist ein ursprüngliches Naturprodukt aus der Region. Vorsicht ist in Supermärkten geboten: Das Fleisch stammt oft von Tieren aus Gatterhaltung in Übersee.

Regionales Wildbret kaufen

Regionales Wildbret gibt es bei örtlichen Jägern und Forstämtern. Über die Postleitzahlensuche auf der Internetseite wild-auf-wild.de finden Interessierte Wildbretanbieter und Wildrestaurants in der Umgebung. Anregung für die Zubereitung bieten über 400 Rezepte auf der Seite. Weitere Tipps bieten die Broschüren der Reihe "Wild auf Wild". Diese sind erhältlich im DJV-Shop.

Ein passendes Grillrezept für Rehwild finden Sie hier.

 

Verunsicherungen mit einem Rundschreiben an die Behörden beendet. Auch Nachsuche und Kitzrettung sind zulässig.

In einem Rundschreiben an die obersten Jagdbehörden der Bundesländer hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (in Abstimmung mit dem Innen- und dem Gesundheitsministerium) bestätigt, dass die Einzeljagd auf Schalenwild auch dort zulässig ist, wo eine nächtliche Ausgangssperre nach dem Infektionsschutzgesetz besteht.

Die Bundesministerien machen sich damit die Auffassung zu eigen, die bereits im Gesetzgebungsverfahren zahlreiche Abgeordnete vertreten hatten: "Angesichts der grundlegenden Bedeutung der Jagd für die Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen und des Gemüse- und Weinbaus vor Wildschäden auf den Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Eigentümer stellt die Ansitz- oder Pirschjagd auf Schalenwild in der Zeit der Ausgangssperre einen gewichtigen und unabweisbaren Zweck dar."

Damit ist nunmehr klar, dass die Jagd - insbesondere auf Schwarzwild, aber auch auf anderes Schalenwild - auch dann möglich ist, wenn eine nächtliche Ausgangssperre aufgrund des kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetzes gilt. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte sich der Deutsche Jagdverband (DJV) für eine entsprechende Regelung eingesetzt. Im Gesetzgebungsverfahren wurde die Auffassung des Gesetzgebers zur Jagd deutlich - nämlich, dass die Jagd auf Schalenwild in der Regel unter die generelle Ausnahmeklausel in § 28b des Infektionsschutzgesetzes fällt. Dennoch gab es im Anschluss bei vielen Jägerinnen und Jägern Unsicherheit, was nun erlaubt ist. Auch bei vielen Jagdbehörden war das der Fall. Diese Unsicherheiten sind nun mit der Klarstellung der Ministerien ausgeräumt.

Der DJV weist in diesem Kontext darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Jagd auch weitere Ausnahmen gelten: Das Gesetz sieht nämlich (ausdrücklich) vor, dass eine Ausnahme auch für die Versorgung von Tieren gilt. Dazu zählen auch die Nachsuche, etwa nach einem Verkehrsunfall, oder die Kitzrettung vor der Mahd - beides ist schon aus Tierschutzgründen erforderlich.

DJV und weitere Verbände haben den Erstentwurf zur Nationalen Waldstrategie 2050 des BMEL stark kritisiert und eine Überarbeitung angemahnt. Der neue Entwurf weist deutliche Verbesserungen auf. Anregungen des DJV wurden aufgegriffen.    

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat seinen ersten Entwurf zur Nationalen Waldstrategie 2050 überarbeitet. Nach Ansicht des Deutschen Jagdverbandes (DJV) lässt dieser eine deutliche Verbesserung erkennen. Die in dem Papier für die nächsten drei Jahrzehnte festgelegten Leitlinien bieten die Chance für innovative Ansätze auch zur Lösung des Jagd-Forst-Konfliktes. Im Kapitel "Waldentwicklung, nachhaltige Bewirtschaftung, Jagd" des überarbeiteten Entwurfs sind in Bezug auf Wildschäden Aspekte aus der Wildbiologie und die Notwendigkeit einer Lebensraumanalyse formuliert. 

Der DJV sieht im aktuellen Entwurf allerdings noch Verbesserungspotenzial. So ist das Instrument Wildtiermanagement, das neben der Jagd weitere Bereiche wie Erholung, Sport und Gesundheit verbindet, konzeptionell nicht verankert. „Für eine nachhaltige Problemlösung in der Wald-Wild-Frage ist ein Wildtiermanagement entscheidend!“ so Dr. Wellershoff, DJV-Vizepräsident. Zudem wird der Lebensraumgestaltung mit Blick auf finanzielle Förderungen und Möglichkeiten im Zuge von Neuaufforstungen zu wenig Bedeutung beigemessen. Diese Punkte hat der Dachverband der Jäger im Rahmen seiner schriftlichen Stellungnahme heute gegenüber dem Bundesministerium nochmal verdeutlicht.

Stürme, Dürre und Schädlinge vernichten Wald - nicht das Reh

Der DJV und fünf weitere Organisationen hatten den Erstentwurf der Strategie im vergangenen Jahr abgelehnt und eine gemeinsame Stellungnahme beim Bundeslandwirtschaftsministerium abgegeben. Nach Auffassung des Verbandes war der skizzierte Lösungsversuch eindimensional. Es fehlte eine fachlich korrekte Ursachenanalyse von Wildschäden. Die Autoren der Waldstrategie 2050 reduzierten Schalenwild auf die Rolle eines Störfaktors. Demnach wurde alleine die Jagd als Lösungsinstrument priorisiert, der Waldbau als Lebensraumgestalter im Sinne einer Wildschadensprävention nicht berücksichtigt.

In Zeiten des Klimawandels mit vermehrt auftretenden Schäden und dem damit verbundenen Verlust von Baumbeständen stellen Aufbau und Erhalt der Wälder in Deutschland eine besondere Herausforderung dar. Alle Nutzergruppen aus Forstwirtschaft, Jagd, Naturschutz und Freizeit müssen daran beteiligt werden. Wie in der Waldstrategie 2020 legt das BMEL in der Waldstrategie 2050 Leitlinien für den Natur- und Wirtschaftsraum Wald fest, mit dem Ziel, die diversen Schutz- und Nutzfunktionen der Wälder für die Zukunft zu sichern. Die nationale Waldstrategie hat keine Gesetzeskompetenz, sondern empfehlenden Charakter.

Der Bundestag beschließt nächtliche Ausgangssperren - Abgeordnete bestätigen die Möglichkeit und Notwendigkeit der Jagd.

Der Bundestag hat heute eine bundesweite "Notbremse" zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese umfasst auch eine grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Die Bitte des Deutschen Jagdverbandes (DJV), eine Klarstellung betreffend die Jagd in die Gesetzesbegründung aufzunehmen, hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages in seinem Bericht zum Gesetzentwurf aufgegriffen. Er hat deutlich gemacht, dass es keiner ausdrücklichen Ausnahme für die Jagd zum Zwecke der Tierseuchenbekämpfung im Gesetz bedürfe, weil sie bereits von der Generalausnahmeklausel erfasst sei. Dass die Jagd davon umfasst ist, bestätigten am Rande der Debatte auch weitere Abgeordnete.

Der DJV hatte auf die hohe Bedeutung und Notwendigkeit der Jagd hingewiesen, insbesondere für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Mit der Forderung nach einer entsprechende Klarstellung hat sich der Dachverband der Jäger an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Abgeordnete des Bundestages gewandt. Neben einer Generalausnahme für "ähnlich gewichtige und unabweisbare Zwecke" sieht das Gesetz ausdrücklich Ausnahmen zum Schutz des Eigentums und zur Abwendung der Gefahr eines "veterinärmedizinischen Notfalls" vor. Nach Auffassung des DJV greifen in vielen Fällen auch diese Ausnahmegründe.

"Die Jagd leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, sei es präventiv oder im Falle eines Ausbruchs wie aktuell in Brandenburg und Sachsen", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Es komme hinzu, dass nachts und in den Morgen- und Abendstunden nur die Einzeljagd ausgeübt werde, bei der praktisch kein Infektionsrisiko bestehe, betonte Dr. Böhning weiter.

Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 hatten Bundesinnenministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigt, dass die Jagd auf Grund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung von Ausgangssperren auszunehmen ist. Damit erkennt die Bundesregierung an, dass die Jagd einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft leistet und zum dringend erforderlichen Waldumbau beiträgt. Eine entsprechende Klarstellung gibt es bereits in den Verordnungen einiger Bundesländer und Landkreise in denen Ausgangssperren gelten.

Mit dem Gesetz wird sich am morgigen Donnerstag noch der Bundesrat befassen.

DJV und CIC haben zehn zentrale Behauptungen von Jagdgegnern unter die Lupe genommen. Teil 4 beschäftigt sich mit der Zahl erlegter Tiere in Afrika.

Auf dem gesamten Kontinent Afrika erlegen Gastjäger aus dem Ausland pro Jahr etwa 120.000 Tiere. Dabei geht es ähnlich wie in Deutschland vordringlich um Nahrungsmittelerwerb, Vermeidung von Schäden in Land- und Forstwirtschaft oder Eindämmung von Seuchen. Zum Vergleich: In Deutschland, dessen Fläche 84-mal kleiner ist als die Afrikas, erlegen Jäger insgesamt etwa jedes Jahr durchschnittlich zwei Millionen Wildschweine, Rehe und Hirsche. Die Jagd in Afrika dient auch der Eindämmung von ausufernden Mensch-Wildtier-Konflikten mit Elefanten, Löwen oder Krokodilen. Diese Tiere können direkt die Sicherheit und das Leben von Menschen bedrohen. Ein Blick auf das südliche Afrika zeigt, dass nachhaltige Jagd Wildbestände fördern kann. Jagd durch Gastjäger schöpft lediglich einen geringen Teil des Zuwachses ab, ist aber verknüpft mit vielfach höheren Einnahmen für die Einheimischen als beispielsweise durch den Fototourismus.

Alle Fragen und Antworten zur Auslandsjagd finden Sie hier.

DJV fordert: Einzeljagd muss weiter uneingeschränkt möglich sein. Ausnahmeregelung sollte im Gesetz stehen. Bundesministerien haben Bedeutung der Jagd bereits im Frühjahr 2020 hervorgehoben.

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie will die Bundesregierung unter anderem nächtliche Ausgangssperren einführen, die bei Überschreiten bestimmter Inzidenzwerte gelten sollen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) warnt in diesem Zusammenhang davor, die nächtliche Einzeljagd zu verbieten. Diese ist wichtig für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und die Verhütung von Wildschäden während der Vegetationsperiode. Der DJV hat in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine entsprechende Klarstellung pro Jagd im Gesetzentwurf gefordert. Bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 hatten Bundesinnenministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigt, dass die Jagd auf Grund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung von Ausgangssperren ausgenommen werden sollte. Dies ist auch in entsprechenden Verordnungen einiger Bundesländer und Landkreise explizit umgesetzt.

Der jetzt dem Bundestag vorliegende Entwurf des Infektionsschutzgesetzes sieht vor, dass die Ausgangssperre in bestimmten Fällen nicht gilt. Zudem ist die Rede von "ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen".  Dazu gehört nach Auffassung des DJV auch die Einzeljagd, jedenfalls soweit sie der Verhütung von Wildschäden oder der Jagd auf invasive Arten dient. Dies sollte nach Auffassung des Dachverbandes der Jäger explizit im Gesetz oder seiner Begründung ausgewiesen sein.

Die Jagd auf Reh- und Rotwild, sowie Dam- und Muffelwild leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Schäden in der Forstwirtschaft und trägt zum dringend erforderlichen Waldumbau bei. Sie leistet auch einen unverzichtbaren Beitrag zur Verhütung von Wildschäden in der Landwirtschaft. Auch die Jagd auf invasive gebietsfremde Arten ist erforderlich, um massive Schäden zu verhindern: Die Nutria unterhöhlt beispielsweise Entwässerungsgräben oder Deiche. Aus Tierschutzgründen ist auch die Nachsuche bei Wildunfällen weiter erforderlich. Es kommt hinzu, dass in der Nachtzeit nur die Einzeljagd ausgeübt wird, bei der kein Infektionsrisiko besteht.

Bundeskabinett beschließt Änderung des Waffengesetzes  - obwohl sie deren Bedarf kurz vorher mit Hinweis auf Vollzugsdefizite abgelehnt hat. FWR-Kritik am Entwurf wird gänzlich ignoriert. Regierungskoalition brüskiert 1,5 Millionen legale Waffenbesitzer.

Mit Unverständnis reagieren die Verbände unter dem Dach des Forum Waffenrechts (FWR) auf die geplante Verschärfung des Waffenrechts. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hat das Bundeskabinett diese beschlossen. Stimmt der Bundestag zu, müssen künftig Gesundheitsämter in die Zuverlässigkeitsprüfung eingebunden werden. Änderungsvorschläge der betroffenen Verbände wurden nicht übernommen. Zudem mussten diese innerhalb von nur vier Tagen Stellung nehmen zum Gesetzentwurf - obwohl das Bundesinnenministerium Anfang März mitgeteilt hatte, dass eine Novelle in der laufenden Wahlperiode nicht geplant sei. Am selben Tag hatte die Regierungskoalition einen Antrag auf Verschärfung des Waffenrechts von Bündnis 90/Die Grünen mit der Begründung abgelehnt, dass Vollzugsdefizite ein Risiko für die innere Sicherheit seien, nicht lückenhafte Gesetze. Diesen Standpunkt vertritt das FWR nach wie vor. "Mit einer solchen Rolle rückwärts verspielen CDU/CSU und SPD jegliches Vertrauen in eine vernünftige Sicherheitspolitik", sagte FWR-Geschäftsführer Frank Göpper. Damit brüskiere die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD rund anderthalb Millionen legale Waffenbesitzer in Deutschland, so Göpper.

In seiner Stellungnahme hat das FWR ausführlich auf die Mängel in der Umsetzung der bestehenden Gesetze hingewiesen. Der Attentäter von Hanau ist zwischen 2002 und 2020 in 15 polizeilichen und staatsanwaltlichen Akten aufgetaucht. Der Entzug seiner Waffenbesitzkarten oder eine psychiatrische Begutachtung wurden trotzdem nicht angeordnet, obwohl dies nach den bestehenden Regelungen zwingend notwendig gewesen wäre. Ausgerechnet mit diesen Fall von Behördenversagen begründet die Regierungskoalition nun eine notwendige weitere Verschärfung des Waffenrechts. 

Die Behörden vor Ort würden durch die Gesetzesnovelle mit noch mehr Bürokratie überfrachtet - ohne erkennbaren Mehrwert für die Sicherheit. Das FWR mahnt stattdessen eine deutliche Verbesserung der Schnittstellen zwischen Behörden an. Diese sind teils technisch völlig veraltet oder überhaupt nicht existent. Leidtragende sind Behördenmitarbeiter vor Ort und legale Waffenbesitzer: Sie müssen künftig noch länger auf ein Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung warten. Es drohen praktische Probleme: Jagdpachtverträge drohen auszulaufen oder der Munitionsbesitz wird illegal, wenn der Jagdschein nicht rechtzeitig verlängert wird. 

Weitere Informationen zum Waffenrecht finden Sie unter: jagdverband.de/waffenrecht.

 

 

 

Flächendeckende Erfassung 2019: Nur noch ein Paar pro vier Quadratkilometer. DJV fordert Produktionsziel Artenvielfalt, damit wieder Lebensräume entstehen. Landwirte müssen ausreichend entlohnt werden.

Auf Deutschlands Feldern und Wiesen lebte 2019 durchschnittlich nur noch ein Rebhuhnpaar auf einer Fläche von vier Quadratkilometern - eine Halbierung innerhalb von 10 Jahren. Jäger haben für die flächendeckende Erfassung insgesamt etwa 21.200 Rebhuhnpaare auf 78.000 Quadratkilometern erfasst. Das groß angelegte Monitoring des Deutschen Jagdverbands (DJV) umfasst etwa 43 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands. Das Rebhuhn ist eine Zeigerart für den Zustand des Offenlands. Da sich ihr Bestand weiter negativ entwickelt, fordert der DJV mehr politisch gesetzte Anreize für die Artenvielfalt auf der landwirtschaftlichen Fläche. Der Nationale Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik soll heute im Bundeskabinett erörtert werden.   

Produktionsziel Artenvielfalt

"Wir fordern ein Produktionsziel Artenvielfalt: Wenn Landwirte auf ihren Flächen Naturschutz betreiben, dann muss die Politik das künftig entsprechend entlohnen", sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. Biodiversität gebe es in großem Stil nur mit Landwirten, schließlich bewirtschafteten sie mehr als die Hälfte der Fläche Deutschlands. Der DJV fordert in seiner Stellungnahme beispielsweise, dass Agrarumweltmaßnahmen künftig Einkommensanreize enthalten und nicht nur den Mehraufwand der Landwirte kompensieren. Denkbar wären beispielsweise Ausschreibungsmodelle nach niederländischem Vorbild. Entscheidend für das Rebhuhn und andere Offenlandarten ist eine abwechslungsreiche Feld- und Saumstruktur. Neben Brachen sind Blühflächen mit heimischen Pflanzen wichtig, die über den Winter stehen bleiben und als Bruthabitat im Frühjahr dienen. 

Palette der Fördermaßnahmen muss erweitert werden

Der DJV begrüßt den neuartigen Ansatz von Ökoregelungen (Eco Schemes) auf EU-Ebene. Diese können aber nur eine Basis darstellen für eine Landwirtschaft, die sich künftig stärker an Umweltzielen ausrichten soll. Das Produktionsziel Artenvielfalt erreicht Deutschland allerdings nur durch attraktive Agrarumweltmaßnahmen. Beispielsweise sollten laut DJV künftig produktionsintegrierte Maßnahmen wie ausgedünnte Getreidebestände mit Einschränkungen im Herbizid- und Insektizideinsatz gefördert werden. Davon profitieren Insekten, die Pflanzenwelt und am Ende Zielarten wie Rebhuhn oder Braunkehlchen. Eine weitere attraktive Agrarumweltmaßnahme könnte Energie aus Wildpflanzen sein. Dabei ersetzen mehrjährige Blühflächen aus heimischen Pflanzen Mais für die Biomasseproduktion. So entsteht Lebensraum für Insekten und somit auch für Rebhuhn oder Feldlerche. 

Jäger verzichten auf Jagd und verbessern Lebensraum

Das Rebhuhn hat in etwa der Hälfte aller Bundesländer eine ganzjährige Schonzeit. Darüber hinaus verzichten Jägerschaften freiwillig auf die Bejagung, wenn diese nicht mehr nachhaltig möglich ist. Die Statistik für das Jagdjahr 2018/19 weist folgerichtig für Deutschland nur noch rund 1.900 Rebhühner aus. Davon waren knapp zwei Drittel Fall- und Unfallwild. Mit Projekten wie Netzwerk Lebensraum Feldflur, Allianz für Niederwild und Bunte Biomasse setzt sich die Jägerschaft für den Erhalt des Rebhuhns ein. Das Projekt Bunte Biomasse wurde 2020 im Rahmen der UN Dekade Biologische Vielfalt 2020 ausgezeichnet. 

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich in ihrem Wahlprogrammentwurf für ein Ende der Trophäenjagd ein. Vertreter aus dem südlichen Afrika antworten mit einem Brandbrief. Ihr Vorwurf: Moderner Kolonialismus. CIC und DJV adressieren einen offenen Brief an die Parteivorsitzenden.

Das Community Leaders Network (CLN), ein Zusammenschluss von über 50 Organisationen und Vertretern ländlicher Gemeinden aus neun südafrikanischen Ländern, wendet sich direkt an die Parteispitze von Bündnis 90/Die Grünen sowie deren naturschutzpolitische Sprecherin. Im Schreiben, das dem internationalen Jagdrat (CIC) in Deutschland und dem Deutschen Jagdverband (DJV) vorliegt, wirft CLN den Grünen vor, ihr Wahlprogrammentwurf stelle Tier- über Menschenrechte und trete das Recht der Menschen auf nachhaltige Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen mit Füßen.

Aus für Lebensräume, Zunahme von Wilderei

"Grüne Verbotsphantasien vernichten Millionen Hektar Wildlebensraum. Geht die Jagd, tritt Wilderei an ihre Stelle. Dann kommen Vieh und Ackerbau und intakte Ökosysteme gehen verloren", so Stephan Wunderlich, Auslandsjagdexperte von CIC und DJV. Beide Verbände warnen in einem offenen Brief eindringlich davor, dass ein Ende regulierter Jagd den Menschen vor Ort und dem Artenschutz schadet.

Wissenschaft und IUCN: Faktenbasierte Herangehensweise unabdingbar

Wissenschaftler der Universiäten Oxford und Gloucestershire, sowie des Environment Research Centre in Montana wenden sich ebenfalls in einem Brief an Bündnis 90/Die Grünen: "Jagd ohne Plan B zu verbieten, ist in Bezug auf Artenschutz schon besonders rücksichtslos. Das aber noch dazu auf Grundlage von Falschinformation zu tun, ist unverzeihlich. Wir appellieren dringend in dieser Frage Fakten über Emotionen und Wissenschaft über Gefühl zu stellen. Ist der Lebensraum für Wildtiere einmal verloren, ist er für immer verloren." Auch die Weltnaturschutzunion (IUCN) stellt klar: "Es besteht die Gefahr, dass ein Ende der Jagd – bei Fehlen tragfähiger, alternativer Einnahmequellen – die weitaus größeren Bedrohungen noch verschärft, anstatt den Schutzstatus jagdbarer Arten zu verbessern." 

Zur Versachlichung der emotional und auf Halbwissen basierenden Diskussion haben CIC und DJV ein Frage-Antwort-Papier herausgegeben.

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