Rund 70.000 Nutzer der Plattform können ab sofort Wildunfälle einfacher melden. Alle im eigenen Revier gemeldeten Kollisionen sind sichtbar. Das Ziel: Schwerpunkte in Deutschland herausfinden.

Die rund 70.000 Nutzer der Plattform Revierwelt (revierwelt.de) können ab sofort das Tierfund-Kataster des Deutschen Jagdverbandes (DJV) unkompliziert nutzen: Nach erfolgreicher Anmeldung und Freigabe durch den Nutzer in Revierwelt können automatisch Tierfunde übermittelt werden. Zudem lassen sich Daten zu Unfall- oder Fallwild aus der Streckenliste direkt verorten und an das Tierfund-Kataster übertragen. Revierwelt-Nutzer haben zudem die Möglichkeit, Funde von Dritten im eigenen Revier innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen, zu ergänzen oder abzulehnen - und steigern damit deutlich die Datenqualität. Zudem sieht jeder Nutzer von Revierwelt alle gemeldeten Wildunfälle im eigenen Revier. Über die Kooperation mit der Plattform Revierwelt sollen mehr verlässliche Daten gewonnen werden, um Wildunfallschwerpunkte in ganz Deutschland zu ermitteln. Das Ziel des Tierfund-Katasters: mehr Sicherheit auf Straßen für Mensch und Tier.

Mit dem Tierfund-Kataster werden im Straßenverkehr verunfallte Wildtiere und andere Todfunde erstmals bundesweit systematisch erfasst. Wissenschaftler der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel werten gemeldete Daten aus und ermitteln Wildunfallschwerpunkte. Bisher haben über 20.000 Nutzer mehr als 90.000 Funde gemeldet. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel haben das Tierfund-Kataster 2011 ins Leben gerufen. Ende 2016 hat der DJV das Projekt auf ganz Deutschland ausgeweitet.

Jäger müssen bestimmte wesentliche Teile, Magazine und Salutwaffen bis zum 1. September 2021 bei der Behörde melden. Ein Frage-Antwort-Papier des DJV enthält weitere Informationen.

Nach der Änderung des Waffengesetzes im vergangenen Jahr laufen zum 1. September 2021 wichtige Übergangsfristen aus. Bis Ende August müssen bestimmte größere Magazine oder bestimme wesentliche Waffenteile, die bisher nicht gesondert erfasst wurden, bei der Waffenbehörde gemeldet werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat ein Frage-Antwort-Papier zur Änderung des Waffenrechts veröffentlicht. In einem Leitfaden erläutert das Bundeskriminalamt die neuen Bestimmungen für wesentliche Waffenteile anhand vieler Beispiele.

Neu definiert: wesentliches Waffenteil

Die Definition des wesentlichen Waffenteils hat der Gesetzgeber mit Änderung des Waffengesetzes im Jahr 2020 weiter gefasst. Nunmehr sind viele Waffenteile erlaubnispflichtig, die bisher waffenrechtlich nicht relevant waren. Dazu gehören zum Beispiel die Systemhülse bei Repetierern mit System Mauser 98 oder der Systemkasten bei modernen modularen Repetierern, die heute weit verbreitet sind. Sofern die betroffene Waffe bereits eingetragen ist, ändert sich nichts. Insbesondere für modulare Repetierbüchsen besitzen Jäger allerdings weitere, austauschbare Teile. Diese Teile müssen bis Ende August 2021 angemeldet werden – soweit sie nicht bereits zuvor eintragungspflichtig waren, wie etwa ein Wechsellauf. Voraussetzung für den weiteren Besitz ist das Bestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses.

Große Magazine jetzt noch anmelden 

Kurzwaffen-Magazine mit mehr als 20 Schuss und Langwaffen-Magazine mit mehr als zehn Schuss – jeweils für Zentralfeuerpatronen – sind inzwischen per Gesetz verbotene Gegenstände. Ausnahme: Die Magazine waren bereits am 13. Juni 2017 im Besitz. Dann müssen sie bis zum 1. September bei der Waffenbehörde gemeldet werden. Für große Magazine, die nach dem 13. Juni 2017 und vor dem 1. September 2020 erworben wurden, muss beim Bundeskriminalamt ein Antrag auf Ausnahme nach Paragraph 40 des Waffengesetzes gestellt werden.

Dekowaffen  

Bei Dekowaffen, die nach den Regelungen vor dem Jahr 2020 abgeändert sind, ist keine Anmeldung des Altbesitzes erforderlich. Allerdings ist bei der Veräußerung einer solchen Waffe möglicherweise eine Nachbearbeitung nach den Bestimmungen der EU-Deaktivierungsverordnung erforderlich – ebenso die anschließende Meldung bei der Waffenbehörde. Insbesondere bei Salutwaffen gab es ebenfalls wichtige Änderungen. Diese sind jedoch für Jäger kaum relevant.

Wolf, Waffenrecht, Waldumbau: Zu strittigen Themen hat der Dachverband der Jäger Position bezogen. DJV-Präsident Dr. Böhning ruft zum Dialog mit Bundestagskandidaten auf. Parteivertreter haben vor der Kamera ihre Positionen vertreten.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat heute ein Papier mit zehn Kernforderungen zur Bundestagswahl vorgelegt. Darin positioniert sich der Dachverband der Jäger zu strittigen Themen wie Waldumbau, Wolf oder Agrarpolitik. Das Papier gibt es hier zum Herunterladen: www.jagdverband.de/bundestagswahl. „Wir ermutigen Jägerschaften, das Gespräch zu suchen mit den Bundestagskandidatinnen und -kandidaten vor Ort. Wir müssen gemeinsam unseren Anliegen Nachdruck verleihen“, sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning.

Geplant sind mehrere Videos, in denen Präsidiumsmitglieder die DJV-Forderungen zur Bundestagswahl erläutern. Auf der Seite www.jagdverband.de/bundestagswahl veröffentlicht der DJV bis zur Wahl zahlreiche weitere Videos. Unter anderem haben die jagdpolitischen Sprecher der Fraktionen im Deutschen Bundestag vor der Kamera Position bezogen - etwa zu möglichen Änderungen des Waffenrechts oder zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Einzig die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war bisher nicht für eine Positionierung vor der Kamera bereit. Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben zudem die ausführlichen DJV-Wahlprüfsteine vorliegen.

Der Wildnisexperte und international anerkannte Fährtenleser Joscha Grolms hat sein erstes Buch veröffentlicht. Der Zeitpunkt dafür ist gut. Aufgrund der Pandemie drängen viele Menschen in die Natur und suchen Antworten auf ihre Fragen. Der DJV hat das Mammutwerk genauer unter die Lupe genommen.

Ein Hufabdruck im regenweichen Ackerboden, eine verlorene Feder oder ein kleiner Haufen Exkremente: Die Kulturlandschaft Deutschlands ist voll von Tierspuren, die nicht selten Rätsel aufgeben. Wie Spuren erspäht, gelesen und richtig gedeutet werden können, erläutert Wildnis-Experte und Fährtenleser Joscha Grolms in seinem monumentalen Erstlingswerk "Tierspuren Europas". Der Zeitpunkt dafür könnte nicht günstiger sein: Der Sachbuch-Markt boomt. Corona-müde Bürger erkunden die Natur und suchen Antworten, um sich in Wald, Feld und Flur zurechtzufinden. 

Frühe Naturfaszination

Autor Joscha Grolms ist seit Kindesbeinen in der Natur unterwegs. Nach dem Abitur verschlug es ihn ein Jahr lang in die Wildnis Wisconsins. Dort entdeckte er seine Leidenschaft für das Fährtenlesen. Fortan kroch er mehr durch die Natur, als dass er lief, vermaß Abdrücke und suchte seine Umgebung ab nach Fährten, Fraßspuren und anderen tierischen Hinterlassenschaften. Inspiriert durch Wissenschaftler und indigene Fährtenleser, die er auf seinen Reisen durch Nordamerika, Afrika und Europa kennenlernte, ließ er sich selbst zum international anerkannten Fährtenleser ausbilden. Heute ist er ein gefragter Spezialist auf diesem Gebiet - einer von wenigen in Deutschland.

Anleitung, Ratgeber und Bestimmungshilfe – eine Enzyklopädie

Grolms verschafft dem Leser einen leichten Einstieg in die Kunst des Fährtenlesens: Durch moderndes Storytelling erklärt er etwa, wie die Reste eines Schlammbades den Badenden verraten, wie der Zahnabdruck in der Nuss seinen Nussknacker preisgibt oder wie sich zerfetzte Rinde von zerfetzter Rinde unterscheiden lässt. Für passionierte Jäger und andere Naturschützer dürfte dieses Buch ein wahrer Goldschatz sein. Denn Grolms geht detektivisch der Frage nach: Welche Geschichte steckt hinter einer Fährte? „Häufig ist es erst die zeitliche Einordnung von Ereignissen, die mich die Spannung einer Situation erkennen lässt“, schreibt Grolms. Persönliche Erlebnisse begleiten die Leitfäden - von kleinen Mäusespuren, die abrupt mit dem Jagderfolg einer Eule enden, bis hin zu Begegnungen mit wilden Wisenten. Sie bringen Spannung ein und wecken Lust auf das eigene Abenteuer in der Natur. 

Man sieht nur, was man kennt

"Tierspuren Europas" ist Anleitung, Ratgeber und Bestimmungshilfe in einem. Die vom Autoren größtenteils selbst angefertigten 1.100 Zeichnungen und 500 Bilder machen das Werk zum wohl detailreichsten Standardwerk des Spuren- und Fährtenlesens auf dem deutschsprachigen Markt. Ein Muss für alle Jäger und Naturliebhaber! Zahlreiche Portraits von Tierarten bieten eine Fülle von Informationen – über Säugetiere, Vögel, Insekten, Amphibien und Reptilien. Nahezu alle häufigen Arten Europas sind in dem Buch zu finden. Vergleiche verhindern Verwechslungen. Auch für versierte Naturfreunde, Jägerinnen und Jäger gibt es so manches Neue zu entdecken. Zum Beispiel, dass Feldhasen gerne Staubbäder nehmen oder die Ährenmaus als einziges Säugetier oberirdische Vorratskammern für den Winter anlegt. "Man sieht nur, was man kennt", soll Johann Wolfgang Goethe bereits gesagt haben. Klar ist: Nach der Lektüre dieses Buches sieht man so viel mehr. "Tierspuren Europas" von Joscha Grolms ist im Verlag Eugen Ulmer erschienen und umfasst 816 Seiten. 

Der Prozess um den Abschuss eines Wolfes in Brandenburg durch einen Jäger aus den Niederlanden geht in eine neue Runde. Die Staatsanwaltschaft Potsdam legte Berufung gegen den Freispruch durch das Amtsgericht Potsdam ein.

Der Prozess um den Abschuss eines Wolfes in Brandenburg durch einen Jäger aus den Niederlanden geht in eine neue Runde. Die Staatsanwaltschaft Potsdam legte Berufung gegen den Freispruch durch das Amtsgericht Potsdam ein (Az: 82 Ds 82/20), wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Der Fall werde in zweiter Instanz vor dem Landgericht neu verhandelt. Das bedeute unter anderem eine neue Beweisaufnahme. Zunächst hatte der RBB berichtet.

Das Amtsgericht hatte den Jäger am 21. Juni im Prozess um den Abschuss des Wolfes freigesprochen. Der 61-Jährige sei berechtigt gewesen, so zu handeln, weil das Tier zuvor dessen Jagdhunde angegriffen habe, hatte der Richter die Entscheidung begründet.

Der Wolf ist in Deutschland eine streng geschützte Tierart. Wer ihn tötet, dem drohen bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wie in diesem Fall, wenn der Wolf Jagdhunde angreift und auch nach lautem Rufen, Klatschen und Warnschüssen nicht von ihnen ablässt.

Um einen Hund zu retten, hat ein niederländischer Jäger im Januar 2019 einen Wolf getötet. Das Amtsgericht Potsdam hat jetzt den Schützen freigesprochen. Was das Urteil für Jäger und Tierbesitzer bedeutet, erläutert Rechtsanwalt und Jagdrechtsexperte Dr. Heiko Granzin im DJV-Interview.

Weil er einen Jagdhund angriff, hat ein niederländischer Jäger Anfang des Jahres 2019 einen Wolf getötet. Die Staatsanwaltschaft sah eine Straftat und erhob Anklage. Rechtsanwalt Dr. Heiko Granzin ist Experte für Jagdrecht, Fachanwalt für Strafrecht und Agrarrecht. Er hat den Jäger vor Gericht  verteidigt und einen Freispruch erwirkt. Was das Urteil nun für Jäger, Haus- und Nutztierhalter bedeutet, berichtet er im DJV-Interview.

DJV: Das Amtsgericht in Potsdam hat einen Jäger freigesprochen, der einen Wolf getötet hat. Letzterer ließ sich zuvor nicht davon abbringen, Jagdhunde zu attackieren. Was bedeutet das Urteil für Jäger und insbesondere Hundeführer?

Dr. Heiko Granzin: Das Urteil gibt uns eine klare Antwort. Wer einen Jagdhund verteidigen muss, kann das ohne Angst vor Strafverfolgung tun. Zudem ist das in Wolfschutzkreisen verbreitete Ammenmärchen, dass in „Wolfsgebieten“ die Jagd mit Hunden zu unterlassen sei, oder die Hunde eben nötigenfalls geopfert werden müssten, eindrucksvoll widerlegt. Die Versuche, die Jagd als Ganzes über den Umweg des Wolfschutz abzuschaffen oder zumindest drastisch zu erschweren, sind nun endlich auch amtlich bestätigt Geschichte.

Stichwort Rechtsgüterabwägung: Wie ordnen Sie das Urteil ein?

Bei Wolfsangriffen auf Tiere stehen sich vereinfacht gesagt Sache gegen Sache gegenüber. Vom Grunde her also „unentschieden“. Allerdings wird der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, während ein Haus- oder Nutztier rechtlich nur durch das Eigentumsrecht abgesichert ist. Das Urteil bestätigt nun eine Auffassung, die unter Fachjuristen seit Jahren für selbstverständlich erachtet wurde, die interessierte Kreise allerdings vehement ablehnten. Wenn von einer Sache, hier also einem Wolf, eine Gefahr ausgeht, spielt der höhere Schutzstatus zu seinen Gunsten eine untergeordnete Rolle. Etwas vermenschlicht ausgedrückt kann man sagen: Auf die Interessen eines Aggressors muss der Verteidiger wenig Rücksicht nehmen. 

Es gibt immer mehr Wölfe in Deutschland und damit auch mehr Nahbegegnungen. Es liegt nahe, dass irgendwann wieder ein Jäger einen Wolf tötet, der trotz Rufen und Warnschuss Jagdhunde angreift: Welchen Wert hat dann das Potsdamer Urteil?

Der freigesprochene niederländische Weidmann hat nicht seinen Hund, sondern einen fremden Drahthaar gerettet. Eine besondere Nähebeziehung vom Hundehalter zum Tier setzte das Gericht für die Rechtfertigung des Handelns nicht voraus. Das Gericht hat sich auch in keiner Weise dafür interessiert, ob der angegriffene Hund besonders gut ausgebildet und wertvoll war, oder ob er überhaupt jagdlich geprüft war. Aus dem Urteil kann insoweit abgelesen werden, dass eben nicht nur der eigene Hund, sondern auch die Hunde anderer Menschen, gleich ob Jäger oder Nichtjäger, geschützt werden dürfen. Für alle diejenigen, die bei Bewegungsjagden ihren Hund schnallen, ist dies eine beruhigende Nachricht.  

Welche Signalwirkung hat das Urteil für Besitzer von Pferden, Schafen oder anderen Nutztieren, die vom Wolf angegriffen werden?

Ein Hund hat rechtlich keinen anderen Stellenwert, als jedes andere Haus- oder Nutztier. Die aus dem Verfahren gezogenen Lehren können also „1:1“  auf Wolfsattacken umgelegt werden. Angesichts steigender Zahlen von Nutztierrissen ist dies eine wichtige Erkenntnis. Nicht nur, wer selber ein Tier hält, darf dieses – nötigenfalls eben auch unter Tötung eines Wolfes – schützen. Auch ein Dritter, der Zeuge eines Wolfsangriffes auf Haus- oder Nutztiere wird, darf dem Opfer im Wege der Nothilfe zur Seite stehen. Anders wird man das allerdings sehen müssen, wenn zum dem angegriffenen Tier weder eine besondere emotionale Bindung besteht, noch ein hoher wirtschaftlicher Schaden droht. Wer Zeuge wird, wie der Wolf sich eines von ein paar Dutzend Hühnern oder eine zugelaufene namenlose Katze schnappt, wird nicht auf das Verständnis des Gerichtes hoffen können, wenn er dann zur Büchse greift.

Um einen Hund zu retten hatte ein niederländischer Jäger im Januar 2019 einen Wolf getötet. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Straftat, das Amtsgericht Potsdam hat diesen Notstand anerkannt. DJV begrüßt das Urteil und fordert gesetzliche Regelungen und Rechtssicherheit für Jäger.

Ein angeklagter niederländischer Jäger, der im Januar 2019 einen Wolf getötet hatte, ist heute vom Amtsgericht Potsdam freigesprochen worden. Bei einer Jagd in Brandenburg hatte der Jäger gesehen, wie ein Wolf mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt hat. Um die Attacken des Wolfes zu stoppen, hatte er zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Da der Wolf nicht von den Hunden abließ, tötete er den Wolf. Mehrere Zeugenaussagen bestätigten dies. Für das Amtsgericht in Potsdam war heute klar, dass die Wolfstötung gerechtfertigt war, weil das Leben eines ausgebildeten Jagdhundes das Artenschutzinteresse überwiegt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt dieses Urteil.

Allerdings betont der DJV, dass es immer auf den Einzelfall ankomme. „Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und klare Regeln für einen derartigen Notstand entwickeln“, sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. „So erfreulich es auch für den Schützen ist, ist es dennoch wichtig, dass auch der Gesetzgeber klarstellt, dass das Eigentum am Hund das Interesse am Artenschutz überwiegt“ so Dammann-Tamke weiter. Das Gesetz schreibe den Einsatz von gut ausgebildeten Jagdhunden vor. Ohne qualifizierte Jagdhunde sind effektive Stöberjagden – insbesondere auf Wildschweine – und Nachsuchen nicht möglich. Es sei deshalb völlig folgerichtig, dass diese im Einsatz auch geschützt werden müssen. Als vorbildlich erachten DJV und Jagdgebrauchshundverband (JGHV) die Rechtslage in Schweden: Dort könnten Jäger einen Wolf bereits töten, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Zuvor muss allerdings versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse zu vertreiben. Beides ist im Brandenburger Fall gegeben gewesen.

Im Interview erzählt Jannik Hennefarth wie sein Wild-Sushi ankam und warum für ihn Nose-to-Tail wichtig ist. Für Wild auf Wild hat er zusammen mit Marcel Martig fünf süddeutsche Grillgerichte gezaubert – natürlich mit Wildbret.

Die WildRebellen aus Baden-Württemberg wollen etwas verändern. Schwarzwälder Surf and Turf, Wild-Pralinen oder Markknochen: Statt klassischem Sonntagsbraten kommen ausgefallene Gerichte auf den Tisch. Wir veröffentlichen in den nächsten Wochen insgesamt fünf Rezepte, die Jannik Hennefarth und Marcel Martig für Wild auf Wild entwickelt haben. Wilde Sommerküche aus dem Süden eben. Wie rebellisch die Jungs wirklich sind und wie sie auf ihre Ideen kommen, erläutert Hennefarth im Interview.

Wild auf Wild: Ihr beide seid Teil der WildRebellen. Was ist euer Anliegen? Wie rebellisch seid ihr wirklich in der Wildküche?

Jannik Hennefarth: Unser Slogan ist „We make Wildbret great again“. Wir sind Botschafter für Jagd, Natur und Genuss und unterwegs für den Landesjagdverband Baden-Würtemberg. Wir zeigen, dass Jagd mehr als nur Schießen bedeutet. Unser Fokus liegt klar auf dem Wildbret. Viele Jäger behandeln das Thema Verwertung bisher noch halbherzig – das wollen wir ändern. Wir verwerten auch weniger hochwertige Teile, kochen ausgefallene und ungewöhnliche Gerichte. Wir zeigen was man aus Wildbret machen kann und wie einfach das ist. 

Ihr habt keine Ausbildung zum Koch, eure Rezeptfotos sehen allerdings immer sehr professionell aus. Was macht ihr beruflich und wie viel Zeit investiert ihr in euer Hobby?

Wir WildRebellen sind alle Jäger – und haben unterschiedliche Berufe. Samuel Golter ist beim Landesjagdverband Baden-Würtemberg für Wildbret zuständig. Tizian Reinwald und Marcel Martig sind beide Metzgermeister. Ich arbeite eigentlich im medizinisch-technischen Bereich. Die Jagd ist meine Leidenschaft – ich gehe ihr neben meinem Beruf nach. Mein Großvater ist Jäger, da hat sich für mich früh die Frage gestellt: Was kann man aus dem erlegten Tier eigentlich alles machen? Für das Kochen habe ich mich schon immer interessiert. Anfangs habe ich mich an klassischen Gerichten probiert. Als die Corona-Pandemie begann, habe ich angefangen zu experimentieren und über den Tellerrand hinauszublicken.

Experimentelle Wildküche klingt gut. Was ist dabei herausgekommen?

Für Furore hat zum Beispiel mein Wild-Sushi gesorgt. Mittlerweile experimentiere ich viel und die Gerichte werden immer ausgefallener. Auf meinem Instagram-Kanal habe ich eine kulinarische Weltreise von Ost nach West präsentiert: Mit Fleisch von Reh und Wildschwein gab es zwölf Gerichte aus zwölf Ländern. Unser Motto ist „Waidgerecht – vom Wald bis auf den Teller“. Wenn ich jage, möchte ich ein hochwertiges Lebensmittel gewinnen. Für mich stellt sich dann die Frage: Was kann ich daraus alles machen? Das erlegte Tier verwerten wir Nose-to-tail – nicht nur die besten Stücke. Kein Tier wird umsonst aus der Natur entnommen.

Schwarzwälder Surf and Turf oder Wildpralinen vom Reh sind keine klassischen Wildgerichte. Markknochen oder Innereien werden oft gar nicht erst verwertet. Wie kommt ihr auf eure Gerichte?

Wir probieren viel. Manchmal präsentieren wir alte Gerichte in einem neuen Gewand. Markknochen zum Beispiel wurden früher häufiger gegessen. Solche Rezepte sind aber in Vergessenheit geraten. Indem wir alltägliche Gerichte abändern und mit Wildbret kombinieren, zeigen wir den Menschen: Wildbret ist leichter zuzubereiten als gedacht. Klar treffen wir nicht immer jedermanns Geschmack. Aber wir wollen zeigen: Es gibt so viel mehr als den klassischen Rehbraten zu Weihnachten oder Wildgulasch. Wir machen auch mal Wildsteaks, Rehhaxe oder gespickten Rücken. Wir handhaben Wild genauso wie Rinder- oder Schweinefleisch.

Im Internet tretet ihr frech und kreativ auf, eure Rezeptideen sind eher ausgefallen. Was haltet ihr von klassischen Gerichten?

Der klassische Sonntagsbraten kommt bei uns natürlich auch noch auf den Tisch – nur etwas abgewandelt. Langes Einlegen – etwa in Buttermilch – ist für uns ein No-Go: Wenn ich mich für Wildbret entscheide, dann doch wegen des besonderen Geschmacks. Früher hing Wild bewusst länger im Freien ab, gute Kühlmöglichkeiten fehlten. Das ergab bis ins 20. Jahrhundert hinein den typischen Hautgout-Geschmack. Den empfinden jetzt viele als sehr unangenehm und haben daher auch Vorbehalte gegenüber Wildbret. Heute gibt es strenge Hygienevorschriften – inklusive guter Kühlung. Wir legen übrigens nur ein, um den Wildgeschmack zu verfeinern und hervorzuheben.

Anträge jetzt stellen: Nur noch bis zum 1. September 2021 fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium Drohnen mit Wärmebildkameras zur Kitzrettung. Bereits 378 Anträge sind eingegangen. Die Norddeutsche Wildtierrettung bietet kostenfreie Beratung an.

Seit Ende März 2021 fördert das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Kitzrettung. Ihr Einsatz ist eine der effektivsten Methoden für die Wildtierrettung bei der Frühjahrsmahd. Verantwortlich für die Vergabe der Fördergelder ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Insgesamt stehen drei Millionen Euro zur Verfügung. Bisher sind 378 Anträge auf Förderung bei der BLE eingegangen. Etwa genauso viele Drohnen können also bis zum 1. September 2021 noch gefördert werden. Anträge stellen können eingetragene Vereine, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben Pflege und Förderung des Jagdwesens, Tier-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Rettung von Wildtieren gehören. Dazu gehören auch Kreisjagdverbände oder Kreisvereine, nicht aber die juristisch unselbstständigen Hegeringe.

Welche Drohnen sind förderfähig?

Förderfähig sind Drohnen mit Wärmebildkameras und Home-Return-Funktion ab einer Akkulaufzeit von mindestens 20 Minuten. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Drohne. Je Verein können bis zu zwei Drohnen gefördert werden. 

Wie läuft das Antrags- und Anschaffungsverfahren ab?

Der Antrag auf Förderung kann online oder postalisch bei der BLE erfolgen. Dann folgt der Bewilligungsbescheid. Liegt dieser vor, kann die Drohne angeschafft werden. Danach wird der Antrag auf Auszahlung gestellt - Frist ist der 30. September 2021. Die BLE hat für Förderung und Antragsprozess ein ausführliches Frage-und-Antwort-Papier veröffentlicht. Aus diesem geht auch hervor, welche Anlagen den Anträgen beizulegen sind.

Weitere Infos und Beratung bietet die Norddeutschen Wildtierrettung

Interessierte können sich auf der Website der Norddeutschen Wildtierrettung informieren. Dort gibt es einen Überblick zu Drohnen und Wärmebildtechnik sowie Infos für Drohnenpiloten und Jagdpächter - auch zur Vereinsgründung. Weiterhin bietet die Norddeutsche Wildtierrettung unter der E-Mail-Adresse foerdermittel@norddeutsche-wildtierrettung.de Beratung und Hilfe bei der Beantragung der Fördermittel. Für Teams, die sich bei der Norddeutschen Wildtierrettung registrieren lassen, ist diese kostenlos. Zudem gibt es eine kostenlose Internetpräsenz.

Kommunikation im Fokus: Für den Herbst bietet der DJV vier Seminare an. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Umgang mit Jagdgegnern sind die Themen.

Nach einer längeren Corona-Pause bietet die DJV-Akademie wieder Präsenzseminare an - und zwar im Herbst 2021. Schwerpunktmäßig geht es um das Texten für Presse und Online-Medien, Interviewtraining und um erfolgreiche Konfliktgespäche - etwa mit Jagdgegnern. Landesjagdverbände bieten teilweise eine Beteiligung an den Gebühren an. Ist diese gewünscht: Mit Anmeldevordruck über den zuständigen Landesverband registrieren. Ansonsten bitte direkt per E-Mail über akademie@jagdverband.de. Alle Informationen zum Seminarangebot der DJV-Akademie gibt es im Internet: www.jagdverband.de/unsere-akademie/seminartermine 

Bei Medienanfragen eine gute Figur machen

Die Seminare "Schreibwerkstatt" und "Vor Mikrofon und Kamera" richten sich in erster Linie an Presse- und Öffentlichkeitsarbeiter in den Jagdverbänden. Folgende Präsenztermine sind unter den dann geltenden Corona-Bestimmungen geplant:

3.-4. September 2021: "Vor Mikrofon und Kamera", DJV-Geschäftsstelle Berlin

17.-18. September 2021: "Schreibwerkstatt", DJV-Geschäftsstelle Berlin

Ausbilder des Journalistenzentrums Herne gestalten die Seminare mit vielen Praxisübungen. Pressesprecher Torsten Reinwald informiert über die Pressearbeit des DJV und gibt Tipps für die Öffentlichkeitsarbeit. Die Teilnahmegebühr beträgt 100 Euro ohne Übernachtung, die von den Teilnehmern selbst zu organisieren ist. Davon übernimmt der jeweilige Landesjagdverband bei Bewilligung 40 Euro.

Konflikte mit Jagdgegner meistern

Der Umgang mit Konflikten ist beim Thema Jagd keine Seltenheit. Was genau unterscheidet Jagdgegner von Jagdkritikern? Das Seminar "Jagdgegner und Co. - Umgang mit Konflikten" zeigt kompetent und praktisch, was hinter vielen Konflikten steht und wie Jägerin und Jäger konstruktiv damit umgehen können. Die Seminare werden durchgeführt vom Poltrain-Trainerteam, das seine Erfahrung aus der polizeilichen Einsatzkräfteschulung weitergibt. Folgende Termine sind im Herbst geplant:

10.-12. September 2021, Gensingen. Der Teilnahmebeitrag beträgt 120 Euro ohne Übernachtung. Das Seminar richtet sich zuerst an Mitglieder des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz. Freie Plätze werden anschließend nach Reihenfolge der Anmeldung auch an andere Verbandsmitglieder vergeben.

17.-19. September 2021, Hofgeismar b. Kassel. Die Teilnahmegebühr beträgt 200 Euro inklusive Übernachtung und Verpflegung. Davon übernimmt der jeweilige Landesjagverband bei Bewilligung 75 Euro.

 

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