Das Landgericht Potsdam hat am 21. Februar 2023 den Freispruch gegen einen niederländischen Jäger bestätigt. Dieser hatte bei einer Drückjagd einen Wolf geschossen, der einen Hund angegriffen hat. Das Verfahren wurde von vielen Jägern und Hundeführern mit Spannung verfolgt. Rechtsanwalt Dr. Heiko Granzin hat den Angeklagten verteidigt und erläutert im Interview die Hintergründe und die Konsequenzen.

DJV: Was hat das Landgericht Potsdam Ende Februar eigentlich genau entschieden?

Dr. Heiko Granzin: Mein Mandant hatte im Jahre 2019 in Brandenburg im Rahmen des „Hundeschutzes“ auf einer Drückjagd einen Wolf getötet. Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann dann wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz an. Der Bursche ist ein harter Knochen. Alle Angebote der Ermittlungsbehörden, die Sache gegen eine Geldzahlung zu beenden, hat er ausgeschlagen, weil er sich sicher war, nichts Falsches gemacht zu haben. Das Amtsgericht Potsdam gab ihm in erster Instanz recht und beantwortete dabei die Frage der Rechtfertigung ganz klar „pro Hund“. Das Landgericht bestätigte jetzt in zweiter Instanz den Freispruch – wenn auch mit einer deutlich weniger pointierten Begründung.

Stichwort Notstand: Wie viel Klarheit bringt das Urteil tatsächlich für die Jagdpraxis?

Leider deutlich weniger als erhofft. Den Freispruch des Schützen begründete das Gericht sehr juristisch komplex mit einem sogenannten „Erlaubnistatbestandsirrtum“. Die Thematik der Rechtsgüterabwägung zwischen Hund und Wolf bzw. Eigentum und Naturschutz reißt das Gericht insofern nur ganz am Rande an und wirft dabei mehr Fragen auf, als es beantwortet. Das Urteil ist damit so auf diesen Einzelfall verengt, dass es als „Blaupause“ für eine Empfehlung für zukünftige Handlungen in vergleichlichen Situationen völlig ungeeignet ist – leider.

Was darf ich tun, wenn mein Jagdhund im Einsatz von einem Wolf angegriffen wird? Und gibt es einen Unterschied zwischen dem eigenen Hund und dem eines anderen Jägers?

Die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft, der wissenschaftliche Dienst des Bundestages und das Amtsgericht Potsdam sehen die Tötung eines Wolfes im Rahmen des „Hundeschutzes“ eindeutig als gerechtfertigt an. Auch das Landgericht deutet zumindest an, dass es „in diese Richtung gedacht hat“. Darauf werden sich die Jäger jetzt erst mal verlassen dürfen. Ich jedenfalls würde „bis zur letzten Patrone kämpfen“, wenn mein Hund von einem Wolf angegriffen würde. Und das gilt nicht nur für den eigenen Hund.

Der DJV fordert eine Klarstellung, dass ein Wolf in einer Notstandssituation geschossen werden darf.  Welche Vorteile brächte eine solche gesetzliche Regelung?

Man muss sagen, dass die Rechtsfrage auch im Falle eines klareren Urteilsspruches damit nicht endgültig geklärt worden wäre. Es gibt in Deutschland 115 Landgerichte und die Entscheidung des einen bindet die anderen nicht. Wirklich belastbar kann Rechtsklarheit nur durch den Gesetzgeber geschaffen werden. Angesichts hunderter jedes Jahr von Wölfen getöteter Nutztiere ist es völlig absurd, dass der Gesetzgeber offenbar fürchtet, zu Staub zu zerfallen, sollte er diese Aufgabe lösen. Aber auch eine gesetzliche Notstandsregelung würde natürlich nicht bedeuten, dass dann Gerichtsverfahren zukünftig völlig ausgeschlossen wären. Bei jeder Wolfstötung würde ja immer noch ermittelt. Stellt sich dann heraus, dass tatsächlich gar keine Notstandssituation vorlag, käme es immer noch zu einem Gerichtsverfahren.

Was sollte ein Jäger tun, der in einer Notstandssituation einen Wolf geschossen hat?

Wer in einer Notstandsituation das getan hat, was in meinen Augen zu tun ist, hat zwei Möglichkeiten. Entweder er schafft maximale Transparenz. Heißt – er sichert Zeugenaussagen, sorgt dafür, dass der Tatort unverändert bleibt und ruft die Polizei. Dann heißt es hoffen, dass die Notstandssituation belegt werden kann und die Staatsanwaltschaft sich der richtigen, d. h. hier dargelegten Rechtsauffassung anschließt und das Verfahren einstellt. Allerdings ist die Rechtsfrage ja immer noch nicht vollständig geklärt und Ermittlungen würden ja in jedem Falle geführt werden. Wer dies vermeiden will und in dieser Situation im wahrsten Sinne des Wortes „Gras über die Sache wachsen lässt“, würde sich damit zumindest nicht erneut strafbar machen. Das deshalb, da es den Grundsatz gibt, dass niemand an seiner eigenen strafrechtlichen Verfolgung mitwirken muss. Sollte das dann aber später irgendwie auffliegen, wirkt eine solche Verdeckungshandlung natürlich schon sehr verdächtig. Die „Notstandssituation“ würde dann kaum noch jemand glauben wollen. Ich rate daher zum „holländischen Weg“ – Kreuz durchdrücken und tapfer für die eigene Unschuld kämpfen.

Warum die Beteiligung an der Sozialwahl wichtig ist, erläutert DJV-Präsidiumsmitglied Josef Schneider im DJV-Interview: Jetzt mitmachen, die nächste Wahl findet erst wieder im Jahr 2029 statt.

DJV: Warum ist es wichtig, sich an der Sozialwahl zu beteiligen?

Josef Schneider: Unsere wichtigsten Forderungen sind: gerechterer Grundbeitrag, bessere Präventionsleistungen, bessere Versicherung für Nachsuchenführer und mehr Transparenz. Um das zu erreichen, reicht ein einzelner Jäger-Vertreter wie bisher nicht aus. Dazu brauchen wir künftig neben Allianzen auch mehr Sitze, um gegen die Übermacht der Bauernverbände bestehen zu können. Wenn sich möglichst viele Revierinhaberinnen und Revierinhaber beteiligen, können wir jetzt etwas bewegen – die nächste Sozialwahl findet erst wieder im Jahr 2029 statt.

Welche Chancen rechnen Sie sich aus?

Bei der letzten Wahl 2017 hatten wir lediglich rund 10.000 Stimmen, das hat nur für einen Sitz gereicht bei insgesamt 118.000 gültigen Stimmen. Das Potential ist aber riesig, wir brauchen nur mehr Beteiligung! Nach einer Hochrechnung auf der Grundlage der letzten DJV-Mitgliederbefragung dürfte es über 200.000 Revierinhaber geben. Darunter sind natürlich auch solche, die nicht wählen dürfen. Aber hinzu kommt dafür vermutlich eine 6-stellige Zahl an wahlberechtigten Ehepartnern.  

Wer darf denn wählen?

Wählen dürfen alle Revierinhaber, die keine bei der SVLFG versicherten Angestellten beschäftigen. Auch Ehepartner von Wahlberechtigten dürfen wählen, sofern sie im "Betrieb" mithelfen. Für das Kriterium des Mithelfens genügen aber schon Tätigkeiten in ganz geringem Umfang, die auch nicht regelmäßig sein müssen. Hilfe bei der Verwertung des Wildes oder bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden reichen beispielsweise aus.

Wie läuft die Wahl ab?

Die Wahl findet als Briefwahl statt. Die Reviere werden angeschrieben und wer mitmachen möchte, muss einen Fragebogen ausfüllen und beantragt damit die Wahlunterlagen. Diese müssen bis zum 31. Mai beim Wahlausschuss der SVLFG eingegangen sein. Leider ist das Verfahren kompliziert. Im Internet haben wir unter www.jagdverband.de/sozialwahl-2023 alles Wissenswerte zusammengestellt.

Jagdverbände geben Tipps, wie sich Ausbreitung der Tierseuche verhindern lässt. Appell an Urlauber und Saisonarbeiter: Fleischreste nur in verschließbaren Tonnen entsorgen. DJV bittet Bundeslandwirtschaftsministerium, teils mangelhafte Biosicherheit an Autobahnraststätten zu beheben.

Das Hauptrisikogebiet für die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist derzeit der Landkreis Spree-Neiße. Derzeit ist dort die Gefahr besonders hoch, dass die Tierseuche in den Spreewald eingeschleppt wird. Im bundesweit beliebten Urlaubsziel ist Seuchenbekämpfung nur schwer bis gar nicht möglich. Deutscher Jagdverband (DJV) und Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) appellieren deshalb an Osterurlauber und Saisonarbeiter, Biosicherheit ernst zu nehmen – insbesondere entlang von Transitrouten wie den Autobahnen A12, A13 und A15. Fleischhaltige Nahrungsreste sollten ausschließlich in verschließbare Mülltonnen entsorgt werden. Selbst in geräucherter Wurst überlebt das ASP-Virus mehrere Wochen, ebenso in getrocknetem Schlamm an Fahrzeugen.

Derzeit häufen sich Meldungen beim DJV, dass ASP-Warnschilder, Müllbehälter und Wildzäune an Autobahnrastplätzen teilweise in einem schlechten Zustand sind. Der DJV hat deshalb jetzt das Bundeslandwirtschaftsministerium gebeten, die Biosicherheit wieder durchgehend zu gewährleisten. Der Bund ist zudem laut DJV und LJVB gefordert, die betroffenen Bundesländer deutlich stärker finanziell zu unterstützen. Allein in Brandenburg belaufen sich die Kosten der Seuchenbekämpfung bereits auf über 90 Millionen Euro.

DJV und LJVB bitten Erholungssuchende, umgehend die Veterinärbehörde vor Ort zu informieren, wenn Wildschweinkadaver oder apathische Wildschweine entdeckt werden. Das geht ganz einfach über die App des Tierfund-Katasters (www.tierfund-kataster.de), auch über die Bürgerhotline 115 oder über den Notruf. In ASP-Risikogebieten sollten Besucher Hinweisschilder beachten und fleischhaltige Lebensmittel nur in verschließbare Behältnisse entsorgen. Hunde sollten grundsätzlich an die Leine, um die Verschleppungsgefahr des ASP-Virus zu minimieren. Tore von ASP-Schutzzäunen müssen immer geschlossen sein.

Die Afrikanische Schweinepest ist für Haus- und Wildschweine in den meisten Fällen tödlich. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Das Hauptverbreitungsgebiet der ASP sind afrikanische Länder südlich der Sahara. Der Mensch hat das Virus aus Afrika 2007 nach Georgien eingeschleppt – vermutlich über illegal entsorgte Speiseabfälle. Seitdem verbreitet sich das Virus in Europa westwärts. Erstmals in Deutschland ist das Virus im September 2020 aufgetreten – nachgewiesen bei einem Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße. Bundesweit sind bisher Infektionen bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen worden. Betroffene Wildschweine suchen oftmals Abkühlung im Wasser, sind apathisch und zeigen keine Scheu. Blutungen, insbesondere im Nasen-Mund-Bereich, können auftreten.

Weitere Informationen und Verhaltenstipps gibt es auf der ASP-Sonderseite des DJV.

Aktuell kommt der Nachwuchs vieler Wildtiere in Wald und Wiese zur Welt. Besucher sollten Rücksicht nehmen. DJV gibt Tipps für den Aufenthalt in der Natur während der Brut- und Setzzeit.

Die ersten Wildtiere haben bereits Nachwuchs. Noch bis Juli gleicht die Natur einer großen Kinderstube. Einige Tiere, wie Fuchs und Kaninchen, bringen ihren Nachwuchs geschützt in Höhlen zur Welt. Andere Tiere verlassen sich alleine auf ihre gute Tarnung. Tarnen, Täuschen und Alleinsein ist für Wildtierkinder wichtig, um in der Natur zu überleben. Menschen sind nur zu Besuch in der Kinderstube Natur, entsprechend umsichtig sollten sie sich verhalten. Tipps vom Deutschen Jagdverband (DJV) helfen Wildtieren und Naturbesuchern.

Wildtiere nicht anfassen

Die Versuchung ist groß, einsame Wildtierkinder zu berühren oder gar mitzunehmen. Doch das wäre falsch verstandene Tierliebe, denn einsam ist nicht hilflos. Elterntiere wachen über ihren gut getarnten, nahezu geruchlosen Nachwuchs aus sicherer Entfernung, um keine Fressfeinde anzulocken. Wer dennoch gesunde Jungtiere berührt, kann sie zu Waisen machen. Der DJV rät Naturliebhabern, Wildtiere aus sicherer Distanz mit dem Fernglas zu beobachten. Zudem sollten Spaziergänger besonders jetzt auf Wegen bleiben. Denn Jungtiere und Nester sind leicht zu übersehen: Hohes Gras, Schilf oder Dickicht sind ideale Verstecke für den Nachwuchs von Nestflüchtern wie Wildschwein, Reh oder Feldhase.  

Hundebesitzer aufgepasst

Besondere Vorsicht gilt für Hundebesitzer. In jedem Hund steckt noch ein bisschen Wolf. Deshalb sollte er beim Spaziergang im Einflussbereich bleiben – notfalls an der Leine. In Acht nehmen sollten sich Mensch und Hund vor Wildschweinen mit Nachwuchs. Muttertiere verteidigen ihren Nachwuchs vehement – das kann schmerzhaft werden für neugierige Hunde. Bei einer Begegnung rät der DJV: bemerkbar machen, notfalls zurückgehen und auf keinen Fall wegrennen.

Weitere Hinweise und Informationen gibt es auf der DJV-Internetseite sowie in einem Radiobeitrag.

Durchschnittlich 16 Feldhasen pro Quadratkilometer Offenland leben in Deutschland. Hochburg ist das Nordwestdeutsche Tiefland. Besonders hohe Nettozuwachsraten gibt es im Westdeutschen Mittelgebirge.

Auf Wiesen und Feldern leben im Frühjahr 2022 deutschlandweit im Schnitt 16 Feldhasen pro Quadratkilometer. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler, die Daten für das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) ausgewertet haben. Jägerinnen und Jäger haben hierfür im Jahr 2022 in 463 Referenzgebieten gezählt – nachts mit genormten Scheinwerfern auf genau festgelegten Strecken. Im Vergleich zum Jahr davor sind die Bestände damit unverändert. Die meisten Feldhasen leben im Nordwestdeutschen Tiefland: In geeigneten Habitaten sind es 24 Tiere pro Quadratkilometer. Diese Ergebnisse hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

22 Prozent Zuwachs im Westdeutschen Mittelgebirge

Gezählt werden Hasen in den Referenzgebieten im Frühjahr und Herbst. Aus der Differenz ergibt sich die Nettozuwachsrate – ein Gradmesser für die weitere Entwicklung der Population. Im Jahr 2022 zeigt der Wert bundesweit einen Zuwachs von 13 Prozent, 3 Prozentpunkte mehr als im Jahr davor. Besonders groß fällt der Zuwachs im Westdeutschen Mittelgebirge mit 22 Prozent aus. Die Natur erholt sich dort nach starken Niederschlägen und Überschwemmungen im Jahr 2021. Damals war die Nettozuwachsrate sogar negativ: -2 Prozent.

Im Vergleich der vergangenen zwei Jahrzehnte ist die Nettozuwachsrate 2022 leicht überdurchschnittlich ausgefallen. Das Frühjahr war laut Deutschem Wetterdienst das drittsonnigste seit Beginn der Messungen im Jahr 1881. Wärme und Trockenheit sind in den ersten Lebenswochen entscheidend für das Überleben der Junghasen. Allerdings war der Sommer 2022 in Deutschland der sonnigste, sechsttrockenste und gehörte zu den vier wärmsten seit Aufzeichnungsbeginn. Notwendige Nahrung wie Kräuter und Gräser ist deshalb schneller vertrocknet als üblich.

Zunehmende Landnutzung und Fressfeinde sind schlecht für Feldhasen

Intensivierung der Landwirtschaft, Straßenverkehr und Zersiedlung der Landschaft sowie steigender Druck durch Fressfeinde machen dem Feldhasen zu schaffen. Zwischen 20 und 75 Prozent der Jagdstatistik in den Bundesländern machen inzwischen bei Wildunfällen getötete Feldhasen aus. In vielen Gebieten verzichten Jäger freiwillig auf die Hasenjagd und verbessern ausschließlich Lebensräume.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben herausgefunden, dass Feldhasen insbesondere große zusammenhängende Maisfelder meiden. Zudem fehlen immer öfter krautreiche Feldränder, die Nahrung bieten. Mehrjährige Brachen mit wertvollen Wildkräutern sind innerhalb eines Jahrzehnts von fast 9.000 Quadratkilometern auf etwa 3.000 geschrumpft. Der DJV fordert deshalb, dass Landwirte unbürokratisch entlohnt werden, wenn sie beispielsweise Blühstreifen mit Wildkräutern anlegen. Das Projekt „Energie aus Wildpflanzen“ zeigt, wie sich Lebensraum positiv gestalten lässt und gleichzeitig Biogas produziert werden kann.

DJV fordert Bekenntnis zur Fangjagd

Maßgeblich für das Überleben des Feldhasens ist neben Witterung und Lebensraum die Zahl der Raubsäuger. Rotfuchs und andere Raubsäuger müssen beispielsweise intensiv bejagt werden. Dazu sind auch Fallen notwendig. Der DJV fordert im Sinne des Artenschutzes ein klares politisches Bekenntnis zur Fangjagd.

Erweiterte Auflage enthält Interview mit Filmemacher Ralf Bonnekessen. Kapitel "Waidgerechtigkeit 2.0" beschäftigt sich mit Darstellung der modernen Jagd in der Öffentlichkeit. Heft im DIN-A5-Format gibt es jetzt kostenfrei im DJV-Shop.

Der DJV hat eine erweiterte Auflage der Broschüre "Die Jagd in den sozialen Medien" herausgegeben. Neu ist ein Interview mit dem Filmemacher Ralf Bonnekessen. Er beschäftigt sich unter anderem mit der wichtigen Frage: Wie sollten wir mit dem Thema Tod in den sozialen Medien umgehen? Im neuen Kapitel "Waidgerechtigkeit 2.0" gibt der Verband weitere Hinweise und Tipps.  

Die erste Auflage von 10.000 Stück war innerhalb von 10 Tagen bereits vergriffen. Zu Wort kommen in der zweiten Auflage Jägerinnen und Jäger, die aktiv sind in den sozialen Medien. Sie berichten über ihre Erfahrungen mit Hassrede, Umgang mit Erlegerbildern oder Einblicke in die Privatsphäre.

Die 28-seitige Broschüre im DIN-A5-Format ist ab sofort im DJV-Shop kostenfrei zuzüglich Versandkosten erhältlich oder im Internet abrufbar.

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Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bleibt vage. Inzuchtrisiko senken: DJV fordert 10 Querungshilfen über Verkehrswege jährlich. Baden-Württemberg ist jetzt das dritte Bundesland mit Nachweis von verkürztem Unterkiefer beim Rothirsch.

Das Bundeskabinett hat das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) verabschiedet. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt das 4 Milliarden Euro schwere Programm grundsätzlich, weil damit Ökosysteme verbessert werden sollen und Biotopverbund eine zentrale Rolle spielt. Enttäuschend ist allerdings die sehr vage formulierte Zielsetzung für das integrierte Bundesprogramm Wiedervernetzung: Es sollen "möglichst zehn Bauwerke bis 2026" entstehen. Der DJV fordert stattdessen zehn Querungshilfen wie Grünbrücken jährlich. Wegen mangelnder Vernetzung von Lebensräumen kommt es bereits zu genetischer Degeneration und Inzucht bei Wildtieren. Beim Rothirsch gibt es jetzt einen ersten Fall von Unterkieferverkürzung in Baden-Württemberg. Weitere Fälle gibt es bereits in Schleswig-Holstein und Hessen.  

„Verlieren wir weiterhin genetische Vielfalt in diesem Tempo, sterben Arten regional aus. Das vor über einem Jahrzehnt verabschiedete Bundesprogramm Wiedervernetzung muss endlich auch mit einem eigenen Haushaltstitel untersetzt werden“, so DJV-Präsidiumsmitglied Prof. Dr. Jürgen Ellenberger. Damit ließen sich Planung und Umsetzung von Querungshilfen in den Ländern beschleunigen und der gesetzlich vorgeschriebene Biotopverbund voranbringen, so Ellenberger weiter.

Forscherinnen und Forscher an der Universität Göttingen haben im vergangenen Jahr die genetische Vielfalt von 34 Rothirsch-Vorkommen in Deutschland überprüft. Die gefundenen Inzuchtwerte waren oftmals so hoch wie bei Verpaarungen zwischen Halbgeschwistern oder Eltern und Kindern. Nur zwei Vorkommen sind langfristig vor Inzucht geschützt. Hauptursachen für die fehlende Vernetzung: Straßen, Siedlungen und behördlich verordnete rotwildfreie Gebiete. Wissenschaftliche Untersuchungen der Universität Gießen aus Hessen und Nordrhein-Westfalen stützen die Erkenntnisse.

DJV-Präsidium einigt sich einstimmig auf den Niedersachsen. Die Delegiertenversammlung wird im Juni auf dem Bundesjägertag abstimmen. Gegenkandidaten gibt es bisher nicht.

Das Präsidium des Deutschen Jagdverbands (DJV) schlägt den Delegierten auf dem Bundesjägertag einstimmig Helmut Dammann-Tamke als Kandidaten für das Amt des DJV-Präsidenten vor. Auf der gestrigen Sitzung in Berlin ist das Präsidium damit dem Vorschlag der Findungskommission gefolgt. Unter Leitung des Amtsinhabers Dr. Volker Böhning hat die Kommission im Spätsommer 2022 ihre Arbeit aufgenommen und seither zahlreiche Gespräche geführt. Gegenkandidaten gibt es bisher nicht. Die Landesjagdverbände unter dem Dach des DJV können noch bis zur Abstimmung auf dem Bundesjägertag weitere Kandidaten für das Amt des DJV-Präsidenten vorschlagen.

Der 61-jährige Helmut Dammann-Tamke ist seit 2008 Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen und seit 2019 DJV-Vizepräsident. Er war von März 2003 bis November 2022 Mitglied des Niedersächsischen Landtags. Von 2008 bis 2022 war Dammann-Tamke Mitglied des Agrarausschusses und Sprecher der CDU für Agrarpolitik und Landwirtschaft, 2017 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion gewählt.

Sechs Bundesländer haben in Agrarministerkonferenz für Überprüfung des Schutzstatus gestimmt. DJV-Präsidium begrüßt Ansatz im Sinne des ländlichen Raums. Bundesregierung muss Weg frei machen für regional angepasstes Bestandsmanagement.

Das Präsidium des Deutschen Jagdverbands (DJV) hat heute in seiner März-Sitzung die grüne Bundesumweltministerin Steffi Lemke aufgefordert, ihre Blockadehaltung in Sachen Wolf aufzugeben, die im direkten Widerspruch zum Koalitionsvertrag steht. Hintergrund ist eine Protokollerklärung von sechs Bundesländern auf der zurückliegenden Agrarministerkonferenz. Darin wird für den Wolf eine Neubewertung der EU-Strategie und die Überprüfung des Schutzstatus gefordert. Mit Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben auch drei Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung die Erklärung unterzeichnet. Sie unterstützen damit eine Resolution des Europäischen Parlaments. Bundesumweltministerin Lemke hingegen blockiert weiter: In einem Brief an den zuständigen EU-Kommissar verweigert sie sich dem Ansinnen der Resolution, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu überprüfen – mit Hinweis auf eine "globale Biodiversitätskrise".

"Wir begrüßen den pragmatischen Ansatz im Bundesrat im Sinne der Weidetierhalter und der Menschen im ländlichen Raum", sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke und weiter: "Wir appellieren gleichzeitig an die Koalitionspartner von SPD und FDP im Bund, das Bestandsmanagement konsequent einzufordern." Ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement sei im Koalitionsvertrag festgeschrieben, so Dammann-Tamke weiter. Bundesumweltministerin Lemke und die gesamte Bundesregierung müssten diesen Beschluss jetzt umsetzen.

Das DJV-Präsidium fordert die Bundesregierung auf, ein Bestandsmanagement für den Wolf inklusive Bejagung nach dem Vorbild anderer EU-Staaten wie Schweden, Finnland oder Frankreich möglich zu machen. Größter Handlungsbedarf besteht in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Insbesondere dort schwindet die Akzeptanz für den Wolf dramatisch schnell. Zudem sind dort Weidehaltung und Grünlandnutzung vielerorts ernsthaft in Gefahr. Für viele Naturschutzflächen wie Heide oder Magerrasen ist beispielsweise Beweidung wichtig, um Verbuschung zu verhindern.

Allein in Brandenburg leben heute bereits mehr Wölfe als im 18-mal größeren Schweden. In Deutschland hat die Zahl an Wölfen in den vergangenen Jahren im Schnitt etwa ein Drittel pro Jahr zugelegt. Die Zahl der Nutztierrisse hat sich innerhalb eines Jahrzehnts bundesweit fast verzwanzigfacht – auf knapp 4.000 im Jahr 2020.

DJV und BJV informieren darüber, wie die Sozialwahl funktioniert und wer teilnehmen kann. Verbände rufen auf, Liste "Jäger" zu wählen. Übersichtsseite im Internet bietet weitere Infos.

In einer gemeinsamen Broschüre erläutern der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bayerische Jagdverband (BJV) jetzt Funktionsweise und Zweck der Sozialwahl 2023. Sie rufen dazu auf, die Liste Jäger zu wählen und damit die Rechte von Jägerinnen und Jägern zu stärken. Teilnehmen können alle Jagdausübungsberechtigten und deren Ehepartner oder -partnerinnen.

Das Verfahren ist mehrstufig. Derzeit erstellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) das Wählerverzeichnis. Hierfür werden Fragebögen an die Jagdausübungsberechtigten verschickt. Die reine Briefwahl findet bis zum 31. Mai 2023 statt.

Der Handzettel ist zum Download auf der Übersichtsseite verfügbar oder kann kostenfrei (zzgl. Versandkosten) im DJV-Shop bestellt werden. In einem Video erläutert DJV-Präsidiumsmitglied Josef Schneider die Bedeutung der Wahl. In einem weiteren Video erklärt DJV-Justitiar Friedrich von Massow zudem, wie genau das Wahlverfahren funktioniert. Das Video kann für den Einsatz auf Jägerversammlungen hier heruntergeladen werden. Auf der Übersichtsseite sind weitere wichtige Informationen zusammengefasst.

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