(Quelle: Kauer/DJV)

Sozialwahl 2023

Im Mai 2023 finden bundesweit Sozialwahlen zu den Gremien der gesetzlichen Sozialversicherung statt. Nach 2017 will der Deutsche Jagdverband (DJV) erneut mit dem Bayerischen Jagdverband (BJV) antreten, um die Interessen der Jägerschaft in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) besser zur Sprache zu bringen.

Aus formalen Gründen konnten die Jagdverbände nicht selbst als Listenträger auftreten. Die Liste wurde daher unter dem Kennwort "Jäger" als freie Liste eingereicht. Der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die freie Liste "Jäger" am 22.12.2022 zur Sozialwahl 2023 zugelassen. Wir bedanken uns für die Unterstützerunterschriften für die Zulassung zur Wahl.

Die Sozialwahlen finden bundesweit als Briefwahl im Mai 2023 bei allen Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung statt. Der DJV bedauert, dass das Verfahren sehr kompliziert ist: Es werden unter anderem nicht alle Wahlberechtigten direkt angeschrieben, sondern nur jedes einzelne "Unternehmen". Bei der Jagd ist dies in der Regel jedes Revier. Die Angeschriebenen müssen einen Fragebogen der SVLFG beantworten. Alle Wahlberechtigten müssen dann gesondert ihren Wahlausweis beantragen. Auch Ehepartner sind wahlberechtigt.

Machen Sie Werbung für die Jägerliste! Und beteiligen Sie sich im kommenden Jahr an der Wahl, auch wenn Sie schon für unsere Liste unterschrieben haben.

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Sozialwahl 2023 | Leitfaden für das Wahlverfahren

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Fragen:

Die Jägerliste wurde fristgerecht im November beim Wahlausschuss der SVLFG eingereicht. Am 22. Dezember 2022 hat der Wahlausschuss die Liste zugelassen. Im Frühjahr 2023 stellt die SVLFG ein Wählerverzeichnis auf und verschickt dazu einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises an ihre Mitglieder. Dieser muss ausgefüllt zurückgeschickt werden, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Die Briefwahl findet dann im Mai 2023 statt.

Der DJV informiert unter www.jagdverband.de/sozialwahl-2023 und über seinen Newsletter (Anmeldung: jagdverband.de/newsletter) fortlaufend über das weitere Verfahren.

Jagdausübungsberechtigte, also Eigenjagdbesitzer und Jagdpächter sind per Gesetz als "Unternehmer" in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert. Deswegen dürfen sie wählen. Nicht wählen dürfen dagegen Begehungsscheininhaber. Auch die Ehepartner von "Unternehmern" dürfen wählen.

Die Wahl findet als Briefwahl statt. Dabei müssen die Wahlunterlagen vor der Wahl beantragt werden. Das passiert mit einem Fragebogen, den die  SVLFG ab März verschickt. Dieser Fragebogen wird aber immer nur an einen der Pächter geschickt, nämlich an den, der auch den jährlichen Beitragsbescheid erhält.

Im Fragebogen geht es vor allem darum, ob es in Ihrem Revier sozialversicherungspflichtige Angestellte gibt, denn die Wahl findet in drei verschiedenen Gruppen statt:

  • Arbeitgeber: Das sind Revierinhaber, die sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigen (im Revier oder in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb);
  • Arbeitnehmer;
  • Selbstständige, ohne fremde Arbeitskräfte: Diese beschäftigen im Revier (oder in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb) keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten. Minijobber oder Saisonarbeitskräfte zählen nicht dazu; In dieser Gruppe tritt die Jägerliste an.

Der Fragebogen muss vollständig ausgefüllt und zum Schluss unterschrieben werden. Auf Grund der Antworten stellt die SVLFG dann fest, wer zu welcher Gruppe von Wahlberechtigten gehört und verschickt dann die entsprechenden Wahlunterlagen. Auch die Wahlunterlagen für Ehepartner werden mit diesem Fragebogen beantragt. Diese Wahlunterlagen müssen bis zum 31. Mai 2023 wieder beim Wahlausschuss der SVLFG eingegangen sein."

Der Fragebogen wird von der SVFLG  nur einmal verschickt, und zwar an den jeweiligen Ansprechpartner der Versicherung, also an die Person, an die auch die Beitragsbescheide geschickt werden. Viele Revierinhaber sind aber Teil einer Pächtergemeinschaft und jeder einzelne Pächter ist wahlberechtigt – Inhaber von Begehungsscheinen sind es nicht. Wahlberechtigt dagegen sind auch Ehepartner. Also alle diese Personen sollen eine Kopie des Fragebogens ausfüllen, um im Mai wählen zu können.

Wir können durch die Vertretung in den Gremien der SVLFG zwar nicht die Pflichtmitgliedschaft beenden, aber wir können uns für mehr Transparenz und Jägerinteressen einsetzen. Dazu gehört z.B. die Entlastung der Revierinhaber durch einen gerechteren Grundbeitrag.

Sozialwahlen gibt es nur alle sechs Jahre. Schon deshalb ist es wirklich wichtig, daran teilzunehmen: Sechs Jahre lang mitreden – oder eben nicht.

Wir fordern:

  • Einen gerechteren Grundbeitrag! Viele Versicherte – die eigentlich kein Unternehmen im klassischen Sinne betreiben – werden durch Grundbeiträge um 80 Euro unverhältnismäßig stark belastet. Nicht nur die meisten Revierinhaber, sondern auch Kleinwaldbesitzer, Besitzer von Obstgärten oder Hobbytierhalter könnten durch eine größere Spreizung zwischen Mindest- und Höchstbeitrag spürbar entlastet werden. Die Erhebung des Grundbeitrags muss künftig wieder personenbezogen, anstatt unternehmensbezogen erfolgen! D.h. nur ein Grundbeitrag pro Person.
  • Einen transparenten, objektiven und gerechten Beitragsmaßstab! Wir wollen die Härten die durch die Schaffung eines bundeseinheitlichen Beitragsmaßstabes entstanden sind, soweit wie möglich abmildern.
  • Transparenz! Sowohl bei der Festlegung und Verwendung der jährlichen Mitgliedsbeiträge, als auch hinsichtlich des Unfallgeschehens.
  • Auch Nachsuchenführer sollten versichert sein, soweit die Möglichkeiten der Satzungsgestaltung dies zulassen!
  • Präventionsleistungen speziell für Inhaber von Jagdrevieren!
  • Intensivere Zusammenarbeit mit den jagdlichen (und anderen) Verbänden!
  • Die Bundeszuschüsse zur Beitragsentlastung müssen alle Sparten erhalten!
  • Entlastung der Jagdpächter sowie der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe – durch schlanke Strukturen und eine effiziente Verwaltung die Kosten für alle so niedrig wie möglich halten!

Auf den Plätzen eins und zwei der Liste kandidieren Josef Schneider (Saarland) und Enno Piening (Bayern). Außerdem kandidieren: Behlke Mohrmann (Niedersachsen), Wolfram Hein (Sachsen-Anhalt), Søren Kurz (Baden-Württemberg), Elke Marko (Baden-Württemberg), Hans-Jörg Engel (Saarland) und Prof. Dr. Walter Jäger (Baden-Württemberg).