Tiefe Bestürzung über fremdenfeindlichen Vorfall

29. Juli 2019 (FWR) Berlin
In Hessen ist in der letzten Woche ein aus Eritrea stammender Mann von einem Legalwaffenbesitzer angeschossen worden. Das Forum Waffenrecht (FWR) bedauert den Vorfall und spricht sein Mitgefühl aus.

Neue Aufbewahrungsvorschriften für Waffen treten bald in Kraft, Stichtag ist die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt.

Der Bundesrat hat heute der vom Bundestag am 18. Mai beschlossenen Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Damit tritt das Gesetz nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Die Änderung betrifft insbesondere die Aufbewahrungsvorschriften für Waffen. Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Stufe 0 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. Allerdings gilt ein Bestandsschutz für die bisher benutzen Schränke. Stichtag für den Bestandsschutz ist das Datum der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Bis dahin können durchaus noch mehrere Wochen vergehen. Der Deutsche Jagdverband wird auf www. jagdverband.de über den Zeitpunkt berichten und nähere Hinweise zu den Änderungen veröffentlichen. Gerade im Zusammenhang mit dem Bestandsschutz für bereits genutzte Waffenschränke sind noch viele Fragen ungeklärt. Der DJV wird sich gegenüber den Behörden für praxisgerechte Regelungen einsetzen.

Die Änderungen betreffen auch die Frage der Zuverlässigkeitsüberprüfung für Waffenbesitzer. In der Bundesratsdebatte begrüßte der thüringische Innenminister Holger Poppenhäger einerseits die Änderung, forderte jedoch weiter eine verpflichtende Anfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden. Gelegenheit zu deren Einführung sei die weiterhin anstehende Änderung des Waffengesetzes zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie. Die EU-Richtlinie muss bis September 2018 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die Forderung nach einer verpflichtenden Anfrage bei den Verfassungsschutzbehörden hatten in der Diskussion um die jetzige Änderung des Waffengesetzes nicht nur der DJV - gemeinsam mit den anderen im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände - abgelehnt, sondern auch die Bundesregierung.

Kein Plus an Sicherheit durch Waffenrechtverschärfung

29. November 2016 (DJV) Berlin
Das Forum Waffenrecht lehnt weitere Verschärfungen des Waffenrechts ab, da sie die öffentliche Sicherheit nicht verbessern. Experten bekräftigen dies in der Bundestagsanhörung. Angemahnt werden ein ve...

EU-Waffenrichtlinie: Deutschland als Maßstab

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