Auftakt für Projekt Wilde Feldflur

30. Oktober 2023 (DJV) Berlin
Pilotprojekt mit Signalwirkung im Erfurter Becken. Landwirte und Jäger zeigen auf 30 Quadratkilometern, wie Artenschutz in intensiv genutzter Agrarlandschaft möglich ist. Schwerpunkte sind Fangjagd, L...

Im Meulenwald gemeinsam Jagd erleben

1. März 2017 (Klein/privat) Berlin
Eine Begegnung mit einer Fuchsfamilie oder die Teilnahme an einem wilden Sommer-Kochkurs machten neugierig auf Jagd - zumindest so geschehen bei zwei Teilnehmern der 'Gemeinsam Jagd erleben'-Aktion im...

Frank Conrad führt Landesjagdverband Sachsen an

27. Oktober 2016 (LJV Sachsen) Siebenlehn
Auf dem 27. Landesjägertag wurde kürzlich Frank Conrad zum neuen Präsidenten des Landesjagdverbandes Sachsen gewählt. Der einstige Vizepräsident hatte zusammen mit Kurt Reichel bereits im vergangenen ...

Austausch zum Thema Luchs

22. September 2016 (LJV Thüringen) Erfurt
Jäger, Förster und Naturschützer trafen sich zum Luchsstammtisch auf der Wender-Hütte bei Sonnenstein im Eichsfeld.

Für die Jägerschaft in Rheinland-Pfalz besteht ab sofort Rechtssicherheit beim Einsatz von Wildkameras. Der Landesjagdverband und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) einigen sich auf Richtlinien für den Einsatz der Wildbeobachtungs-Technik.

„Nach sehr konstruktiven Gesprächen mit dem LfDI konnten wir eine Einigung bezüglich des Einsatzes von Wildkameras erzielen und somit Rechtssicherheit für die rheinland-pfälzischen Jägerinnen und Jägern schaffen“, sagt LJV-Vizepräsident und Justitiar Dieter Mahr. „Mit den gemeinsam erarbeiteten Regeln zum Einsatz der Technik, enden die zum Teil sehr emotional geführten Diskussionen der Vergangenheit. Die Richtlinien, die ab sofort für Rheinland-Pfalz gelten, heben sich wohltuend von den teilweise sehr viel stringenteren Vorgaben in anderen Bundesländern ab.“

Waidmänner und -frauen dürfen Wildkameras nutzen, wenn sie diese auf Einzelbildmodus (nicht auf Videomodus) einstellen. Der Bildfrequenz-Zeitabstand ist so einzustellen, dass ein durchschnittlicher Waldbesucher das von der Kamera überwachte Gebiet durchqueren kann, ohne mehrfach fotografisch erfasst zu werden.

Prinzipiell ist der Einsatz von Wildkameras auf jagdliche Einrichtungen sowie Wildwechsel – also in der Regel abseits von Wegen – beschränkt. Um die Wahrscheinlichkeit von Aufnahmen, auf denen Personen zu sehen sind, zu minimieren, sind die Wildkameras entweder in Kniehöhe oder mit steilem Aufnahmewinkel nach unten zu installieren. Sollten dennoch einmal Personen abgelichtet worden sein, sind diese Aufnahmen unverzüglich zu löschen. Ausnahmen sind von Wildkameras aufgenommene Straftaten. Diese Bilder dürfen zwecks Aufklärung an die Ermittler weitergegeben werden.

Die vollständigen gemeinsamen Richtlinien zum Einsatz von Wildkameras sind auf der Homepage des LJV zu finden: www.ljv-rlp.de.

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