Der Deutsche Jagdverband und der Bayerische Jagdverband haben eine Liste mit mehr als 3.000 Unterstützerunterschriften eingereicht. Transparenz und angemessene Beiträge sind zentrale Forderungen.

Der Deutsche Jagdverband und der Bayerische Jagdverband treten bei der Sozialwahl 2017 mit einer gemeinsamen Liste für die Wahl zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an. Die Liste wurde mit den erforderlichen Unterlagen beim Wahlausschuss der SVLFG eingereicht. Unter anderem waren 1000 Unterschriften von wahlberechtigten Unterstützern der Liste einzureichen – mit über 3000 Unterschriften wurde das Quorum deutlich übertroffen.

Die Vertreterversammlung ist das Selbstverwaltungsorgan der SVLFG, das die Versicherten repräsentiert und maßgebliche Entscheidungen – etwa zum Beitrag und zu Satzungsfragen trifft. Revierinhaber gelten in der Sozialversicherung als „Unternehmer“ und sind deswegen Pflichtmitglieder in der Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Unfallversicherung.

Zu wenig Transparenz bisher

Die Berufsgenossenschaft ist seit Jahren in der Kritik, unter anderem weil die Beiträge im Vergleich zur Leistung sehr hoch sind, viele Unfälle nicht anerkannt werden und wenig Transparenz herrscht. „Wir wollen eine bessere Vertretung der Jägerschaft in der SVLFG“, sagte Spitzenkandidat und DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan. Dazu gehörten vor allem gerechtere Grundbeiträge und mehr Transparenz, so Dr. Jordan weiter.

BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke: „Die Sparte Jagd hatte bislang keine Interessensvertreter in den Gremien der SVLFG. Mit der Beteiligung an der Sozialwahl wird sich dies nun ändern. Unsere Mitglieder fordern über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge informiert zu werden. Das Ziel, die Jagd aus der Zwangsversicherung herauszulösen, besteht weiterhin.“

Bei den Sozialwahlen, die im Mai 2017 bundesweit in Form einer Briefwahl stattfinden, werden die Selbstverwaltungsorgane aller Träger der gesetzlichen Sozialversicherung gewählt. In der Vergangenheit fanden die Sozialwahlen bei der SVLFG meist als „Friedenswahl“ ohne Wahlhandlung statt – weil nur so viele Kandidaten aufgestellt wurden, wie Plätze zu vergeben waren. Dies dürfte sich 2017 ändern, weil neben den Jagdverbänden auch andere Gruppierungen bereits eigene Listen angekündigt haben.

Der Wahlausschuss prüft nun die bis Fristablauf eingegangenen Listen und legt dann die weiteren Schritte für das Verfahren fest.

In vielen Teilen Deutschlands ist das Geflügelpest-Virus H5N8 bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen worden. Zur Verhinderung der Einschleppung des Virus in Geflügelbestände sollten im Anschluss von Wasserfederwildjagden grundsätzlich keine Geflügelbetriebe aufgesucht werden bzw. die entsprechenden Hygienevorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Jäger unterstützen in Seuchenfällen bundesweit die Veterinärbehörden. Im DJV-Interview gibt das Friedrich-Loeffler-Institut wichtige Hinweise, wie Monitoring oder Probenahme korrekt durchzuführen sind.

DJV: Was sollten Jäger tun, wenn sie verendetes Wasserwild auffinden?

FLI: Menschen sollten tot aufgefundene Vögel nicht anfassen. Sie sollten den Fund der örtlichen Veterinärbehörde melden. Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörden (in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte), ob sie die Jägerschaft dazu auffordern, sie beim Sammeln toter Wildvögel zu unterstützen.

Wenn Wild eingesammelt werden soll, was ist zu beachten?

Im Ernstfall gibt die zuständige Veterinärbehörde klare Regeln vor, an die sich Jäger halten sollten. Grundsätzlich gilt: Kadaver sollten nur mit Handschuhen angefasst werden, etwa mit Einmalhandschuhen aus Nitril. Der Vogelkörper sollte in einen Müllbeutel überführt und dieser anschließend verschlossen werden. Ein Tyvek-Einmalschutzanzug dient bei Sammelaktionen dazu, vor einer Kontamination der Kleidung zu schützen und das Risiko einer Verschleppung des Erregers zu mindern.

Wie sollte zum Einsammeln genutzte Kleidung gesäubert werden?

Kontaminierte Kleidung sollte bei mindestens 60°C gewaschen und Gerätschaften sowie gebrauchte Schutzanzüge sollten z.B. mit Peressigsäure oder einem anderen geeigneten Desinfektionsmittel (http://www.desinfektion-dvg.de/index.php?id=1800) mit ausreichender Einwirkzeit behandelt werden. Einmal-Atemschutzmasken sind nach Gebrauch in einem Müllbeutel zu entsorgen. Das beim Bergen der Vögel getragene Schuhwerk ist zu reinigen und zu desinfizieren, bevor der Ort verlassen wird, an dem die Kadaver gesammelt wurden, um eine Verschleppung des Erregers zu vermeiden.

Besteht für Jäger, die Geflügel halten, ein besonderes Risiko?

Ja, in diesem Fall besteht ein großes Einschleppungsrisiko. Daher sollten insbesondere Geflügel haltende Jäger den Kontakt zu toten Vögeln meiden und sie nicht verbringen. Vor Betreten von Geflügelhaltungen müssen unbedingt die Biosicherheitsvorkehrungen beachtet werden, insbesondere das Anlegen von bestandseigener Schutzkleidung und ein Schuhwechsel. Die aktuellen Hinweise der DVG für Tierhalter sollten hierbei beachtet werden: http://www.desinfektion-dvg.de/index.php?id=2119

Wie können Jäger die örtlichen Behörden beim Monitoring unterstützen?

Jäger können die Behörden unterstützen, indem sie dem Veterinäramt Totfunde von Vögeln melden. Soweit die zuständige Veterinärbehörde es anordnet, kann die Entnahme von Tupferproben aus Rachen und Kloake (kombinierter Tupfer) von geschossenen Wasservögeln das aktive Monitoring (Untersuchung von gesunden oder gesund erlegten Vögeln) unterstützen. Die Proben sollten flüssigkeitsdicht und gekennzeichnet (Name des Einsenders, Datum und Fundort) an das Veterinäramt geschickt werden.

Weitere Informationen:

Aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes (Stand: 18. November 2016): https://www.fli.de/index.php?id=227

Die für Haus- und Wildschweine tödliche Afrikanische Schweinepest (ASP) wandert in Polen westwärts. Das Bundeslandwirtschaftsministerium fordert Jäger zur Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern auf.

Ab sofort gilt die neue „Schweinepest-Monitoring-Verordnung" des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Diese regelt Abläufe und Zusammenarbeit zwischen Jägern, Landwirten, Veterinären und Behörden im Monitoring der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sowie der klassischen Schweinepest (KSP). Sie verpflichtet Jäger (§2 Duldungs- und Mitwirkungspflichten) zur Kooperation mit den örtlichen Veterinärämtern. "Jäger haben eine große Verantwortung, wenn es um die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen bei Wildtieren geht und verfügen aufgrund ihrer Ausbildung über die notwendigen Kenntnisse", sagt Dr. Wolfgang Bethe, Veterinär und Vizepräsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV). "Wir arbeiten bundesweit flächendeckend eng mit den Veterinärbehörden zusammen."

Demnach sind Jagdausübungsberechtige "nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde" aufgerufen, Proben zu entnehmen - und zwar bei verendet aufgefundenen und erlegten Wildschweinen mit erkennbaren krankhaften Auffälligkeiten. Diese sollen mit Angabe zu Erlegungs- oder Fundort und den festgestellten Auffälligkeiten der zuständigen Behörden zugeleitet werden. Im Rahmen des jeweiligen Monitorings können das Tupfer-, Blut- oder Organproben sein.

Die aktuelle "Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen (Schweinepest-Monitoring-Verordnung – SchwPestMonV) vom 9. November 2016" wurde am 16. November im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 53 auf der Seite 2518 veröffentlicht.

 

Weitere Informationen:

Eine aktuelle Übersicht über gemeldete Fälle von ASP in Osteuropa finden Sie hier.

Was ist Schweinepest?

PDF Schweinepest-Monitoring-Verordnung

 

Morgen wird die Novelle des Bundesjagdgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft. Der Einsatz von halbautomatischen Jagdgewehren mit Wechselmagazin ist dann wieder erlaubt.

Die Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit wechselbarem Magazin wird am 9. November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 10. November 2016 in Kraft. Der neue § 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c lautet: "Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen".

Die Änderung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen vom 7. März 2016 die Verwendung von halbautomatischen Waffen mit austauschbarem Magazin bei der Jagd für unzulässig erklärt hatte. Das Urteil hatte für erhebliche Verunsicherung bei Jägern und Waffenbehörden gesorgt. Der Gesetzgeber hat zügig reagiert und stellt jetzt wieder Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin her.

Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) sowie der Deutsche Schützenbund (DSB) begrüßen die Regelung ausdrücklich.

Herbst und Winter sind typische Jahreszeiten für den Genuss von feinem Wildfleisch. Doch muss es nicht immer der klassische Braten mit Sauce und Rotkraut sein. Jagende Food-Blogger zeigen, wie sich Wildgerichte modern interpretieren lassen. Auch auf der Internetseite Wild-auf-Wild.de können Verbraucher entdecken, wie abwechslungsreich Wildfleisch ist.

Rhea Fell-Rathmacher und Paul Steiner aus Obrigheim (Landkreis Bad Dürkheim) sind passionierte Jäger und Hobby-Köche. In ihrem Blog „koch-passion.de“ gehen die Pfälzer ihrer Leidenschaft nach und zeigen eine moderne und leichte Wildküche. „Wildfleisch ist unglaublich vielseitig“, sagt die aus einer Jägerfamilie stammende 30-jährige Rhea Fell-Rathmacher. „Es ist sehr spannend auszuprobieren, was mit diesem wunderbaren Naturprodukt alles möglich ist.“ „Der Bezug zu einem Nahrungsmittel ist ein anderer, wenn man es nicht einfach aus einer Kühltheke nimmt“, erklärt Paul Steiner. Die Kochbegeisterung führte den 42-Jährigen an das Waidwerk.

Ein Anliegen der Food-Blogger ist es, Wildbret – wie Wildfleisch auch genannt wird – anderen ernährungsbewussten und experimentierfreudigen Hobby-Köchen näher zu bringen. „Im Herbst und Winter ist das Angebot an Wildbret mit Reh, Wildschwein und Hirsch aber auch Hase, Fasan und Ente sehr vielseitig“, so Steiner. „Die Zubereitung von Wildfleisch ist nicht schwerer als die von Rind-, Schweine- oder Hühnerfleisch“, ergänzt Jägerin Fell-Rathmacher. „Unser Tipp: Einfach mutig sein und Wildbret in der Küche ausprobieren.“ Ideen wie „Wilder Schweinerücken Gyros Art“, „Wild-Currywurst“ oder „Kaninchen im Bierteig mit Kartoffel-Gurkensalat“ finden Interessierte unter www.koch-passion.de.

Mehr „wilde“ Rezepte für die simple und schnelle Wildküche können Hobby-Köche auf www.wild-auf-wild.de entdecken. In kurzweiligen Videos ist die Zubereitung der Wildgerichte zu sehen. Neben Rezepten, Küchentipps und Warenkunde, finden Interessierte Bezugsquellen für Wildbret.

Wildbret erfreut sich großer Beliebtheit. Im Jagdjahr 2015/2016 landeten nahezu 3.000 Tonnen Wildfleisch auf rheinland-pfälzischen Tellern. Allein etwa 1.732 Tonnen Wildfleisch lieferten die heimischen Wildschweine. Gefolgt werden die Schwarzkittel von Rehwild mit 850 Tonnen und Rotwild mit rund 331 Tonnen Wildfleisch. Doch nicht nur das Trio Wildschwein, Reh- und Rotwild liefert das hervorragende Naturprodukt Wildfleisch. Auch die sogenannten Nieder- und Federwildarten wie Hase und Kaninchen sowie Ente und Fasan eignen sich bestens für eine moderne und gesunde Küche. Vor allem in den klassischen Niederwild-Revieren der Vorderpfalz und Rheinhessens sind diese Arten heimisch und stellen eine Bereicherung des Menüs dar. In Rheinland-Pfalz lieferten Kaninchen, Fasan und Co. zusammen mehr als 52 Tonnen Wildfleisch. 

Die Kisten sind gepackt und der Umzugswagen steht bereit: Ab 14. November ist die DJV-Geschäftsstelle in der Chausseestraße 37 in Berlin zu erreichen.

Zwischen 7. und 11. November 2016 zieht der Dachverband der deutschen Jäger in die neuen Berliner Büroräume in der Chausseestraße 37. Da das gesamte Team mit anpackt, bleibt die Geschäftsstelle in dieser Zeit geschlossen. In dringenden Fällen sind die DJV-Mitarbeiter unter folgender zentraler Rufnummer zu erreichen: 0 30 - 20 91 39 40. Oder per E-Mail unter djv@jagdverband.de. Ab Montag, 14. November 2016, lautet die neue Postanschrift:

Deutscher Jagdverband e.V Chausseestraße 37 10115 Berlin

Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Mitarbeiter bleiben bestehen.

Am 3. November gedenken Jäger in ganz Deutschland und in Teilen Europas ihres Schutzheiligen Sankt Hubertus, Pfalzgraf von Burgund. Er wird als  Begründer einer nachhaltigen und waidgerechten Jagd angesehen, an dem sich Jägerinnen und Jäger ein Beispiel nehmen sollen.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) weist heute auf den Hubertustag hin, der in ganz Deutschland mit kirchlichen Messen gefeiert wird. "Die Jagd steht heutzutage für die Hege, also die Pflege und Erhaltung von Wildtieren sowie ihrer Lebensräume", so Detlef Zacharias, Präsident des Landesjagdverbandes Berlin, anlässlich des Gedenktages. Hubertus von Lüttich gilt als Schutzheiliger für Jäger, Hunde, Natur und Umwelt und lebte als Pfalzgraf von Burgund von 655 bis 727 nach Christus.

Der Überlieferung nach war Hubertus als junger Edelmann ein zügelloser Jäger, der die Erlegung des Wildes als Selbstzweck sah. Weder christliche Feiertage noch ethische Grundsätze hinderten den Jäger, seiner Leidenschaft hemmungslos nachzugehen. Nachdem seine Frau gestorben war, ging er als Einsiedler in die Wälder der Ardennen, um dort über seine Trauer hinwegzukommen und ernährte sich ausschließlich durch die Jagd.

Eine Begegnung mit einem Hirsch, der ein leuchtendes Kreuz zwischen seinen Geweihstangen trug, bekehrte ihn und ließ ihn erkennen, dass die Jagd nicht allein dem Selbstzweck dient, sondern ein Dienst an der Natur mit weitreichender Verantwortung ist. Diese "Achtung vor dem Geschöpf" ging als Waidgerechtigkeit in die Verhaltensgrundsätze der Jägerschaft ein. Der Heiliggesprochene wird meist mit Jagdhund und Jagdhorn kniend vor dem "Hubertushirsch" dargestellt, bewaffnet mit Schwert und Spieß. Hubertusmessen werden Anfang November von Jagdhornbläsern begleitet und in feierlich geschmückten Kirchen gehalten.  

Über 374.000 Jäger liefern heute jährlich hochwertiges Wildfleisch im Wert von etwa 190 Millionen Euro. Sie sind zudem gesetzlich verpflichtet, einen gesunden, artenreichen Wildbestand zu erhalten. Dazu gehört beispielsweise die Prävention von Tierseuchen oder übermäßigen Fraßschäden in Wald und Feld. Ebenso die Bejagung von Fleischfressern wie Fuchs und Waschbär zugunsten bedrohter Arten. Über 82 Millionen Euro geben Jäger jährlich aus eigener Tasche für Biotoppflege und Artenschutz aus. Hinzu kommen weitere 100 Millionen Euro für die Prävention von Wildschäden.

Bei zwei Wolfsrudeln in Niedersachsen konnte die Reproduktion mit Hilfe von Fotofallen auf dem Truppenübungsplatz Bergen und im Raum Wietzendorf nachgewiesen werden.

Bei dem Wolfsrudel auf dem Truppenübungsplatz Bergen sowie bei dem Wolfsrudel im Raum Wietzendorf konnte Nachwuchs nachgewiesen werden. Beide Nachweise gelangten über Fotofallenaufnahmen des Bundesforstbetriebes Lüneburger Heide in das Monitoring. Auf dem Truppenübungsplatz Bergen konnten vier, bei dem Wietzendorfer Rudel drei Welpen nachgewiesen werden. Letzteres Rudel scheint zudem sein Territorium in Richtung des Truppenübungsplatzes Munster-Süd verlagert zu haben – in diesem Bereich entstanden die Fotofallenbilder. Die  Bestätigung, dass es sich bei den dort fotografierten Welpen um diejenigen
des Wietzendorfer Rudels handelt, konnte mittels eines genetischen  Nachweises geführt werden.

Eine Statusänderung ist für das Rudel auf dem Schießplatz Rheinmetall erfolgt: Da dort seit dem Monitoringjahr 2014/2015 keine Reproduktion mehr nachgewiesen werden konnte – weiterhin aber adulte Einzeltiere auf dem Gebiet nachgewiesen worden sind – wurde der Status dieses Rudels in „unklar“ eingestuft.

Neben diesem unklaren Status auf dem Schießplatz Rheinmetall sind damit aktuell acht Wolfsrudel und zwei territoriale Fähen in Niedersachsen nachgewiesen. „Für alle acht Rudel in Niedersachsen ist damit nun diesjährige Reproduktion nachgewiesen“, so Raoul Reding, Wolfsbeauftragter der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. Aktuelle  Informationen zum Wolfsmonitoring in Niedersachsen finden Sie auf unserer Internetseite www.wildtiermanagement.com/.


Die Ausbreitung der Wölfe in Niedersachsen wird wissenschaftlich dokumentiert. Das Umweltministerium hat mit dem Wolfsmonitoring die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. beauftragt, die diese Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit dem NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und den rund 100  Wolfsberatern wahrnimmt. Wer Spuren, Losungen oder Risse findet, die auf einen Wolf hinweisen, oder einen Wolf sieht, sollte seinen Fund dem  örtlichen Wolfsberater oder der Landesjägerschaft Niedersachsen (wolf@ljn.de) melden.

Auf dem 27. Landesjägertag wurde kürzlich Frank Conrad zum neuen Präsidenten des Landesjagdverbandes Sachsen gewählt. Der einstige Vizepräsident hatte zusammen mit Kurt Reichel bereits im vergangenen Dezember die Amtsgeschäfte übergangsweise übernommen.

Frank Conrad ist neuer Präsident des Landesjagdverbandes Sachsen. Der vormalige Vizepräsident hatte zusammen mit Kurt Reichel bereits seit vergangenen Dezember übergangsweise die Amtsgeschäfte geführt. Als Vizepräsidenten wurden Thomas Markert und Norman Härtner gewählt. Schatzmeister bleibt Kurt Reichel, weitere Präsidiumsmitglieder sind Stefanie Petzold, Yvonne Mucke und Gordon Knabe.

Nachdem sämtliche Mitglieder des Präsidiums auf dem 26. Landesjägertag ihren Rücktritt erklärt hatten, wurden eine erneute Zusammenkunft der Delegierten und eine damit verbundene Neuwahl notwendig. Da die Wahl allerdings nicht, wie ursprünglich geplant, im April im Rahmen des 26. Landesjägertages stattfinden konnte, wurde sie auf den 22. Oktober verlegt.

Insgesamt kamen am Sonnabend in Siebenlehn (Landkreis Mittelsachsen) 113 Delegierte zum höchsten Gremium des LJV Sachsen zusammen. Die Wahl fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Herbstzeit ist Erntezeit: Nicht nur Pilzsammler sind in dieser Zeit im Wald unterwegs, sondern auch Jäger. Die Hauptjagdsaison hat begonnen. Der Deutsche Jagdverband bittet Waldbesucher, auf Warnschilder zu achten.

In der Hauptjagdsaison von Oktober bis Dezember erlegen Jäger einen Großteil der Rehe, Hirsche und Wildschweine. Damit sollen Schäden in Wald und Feld reduziert werden. "Die Bewegungsjagden im Herbst ermöglichen einen effektiven Eingriff in den Wildbestand und tragen maßgeblich zur Erfüllung des Abschussplanes bei. Doch Sicherheit geht vor, Personen oder Nutztiere dürfen auf keinen Fall gefährdet werden", sagt Hans-Heinrich Jordan, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbands (DJV). Die großräumigen Drückjagden können mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Reiter, Jogger und Spaziergänger sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Warnschilder und Absperrbänder unbedingt beachten und das Jagdgebiet meiden. 

Auf Sicherheit wird im Jagdbetrieb in Ausbildung und Praxis allergrößter Wert gelegt. Um Jagdteilnehmer und Unbeteiligte vor Gefahren zu schützen, gelten strenge Regeln: Beispielsweise darf der Jäger nur schießen, wenn er Wildart, Geschlecht und Alter eindeutig erkennt. Zudem muss sicherer Kugelfang gewährleistet sein! Das heißt, es darf nur geschossen werden, wenn die Kugel nach dem Durchschlagen des Wildkörpers im Boden versinkt. Ein Schuss auf Kuppen, Richtung Straße, Siedlung oder Personen ist strengstens verboten.

Die Teilnehmer einer Jagd sind an ihrer Warnkleidung zu erkennen. Außerdem sind Jagdhunde mit signalfarbenen Westen ausgestattet, die sie weithin sichtbar machen. Während der Jagd können Hunde oder Wildtiere in Waldnähe unvermittelt am Straßenrand auftauchen und die Straße queren. Der DJV ruft daher Verkehrsteilnehmer zu besonderer Rücksichtnahme auf: vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen und Hinweisschilder sollten unbedingt beachtet werden.

Mit Bewegungsjagden können Jägerinnen und Jäger Pflanzenfresser effektiv regulieren und hochwertiges Fleisch liefern. Wildtiere sollen durch Treiber und Hunde langsam in Bewegung gebracht werden, damit Jäger genügend Zeit haben, das Wild genau zu erkennen und tierschutzgerecht zu erlegen. Rehe, Hirsche und Wildschweine vermehren sich in unserer Kulturlandschaft aufgrund der guten Nahrungssituation stark. Ohne Jagd würden hohe Schäden in Land- und Forstwirtschaft entstehen.

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