SVLFG: Jagdvertreter zieht in Vertreterversammlung ein

20. Juni 2017 (DJV) Berlin
Spitzenkandidat Dr. Hans-Heinrich Jordan hat es in die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau geschafft. Das Ergebnis der Sozialwahl steht fest.

Unschlagbar: Die Bläser aus Alsdorf-Hachenburg (Rheinland-Pfalz) verteidigen ihren Titel beim Bundesbläserwettbewerb des Deutschen Jagdverbandes. Für einen Gänsehautmoment sorgt das gemeinsame Abschlussblasen mit hunderten Instrumenten.

Der neue DJV-Bundesmeister im Jagdhornblasen in der Klasse Es (Parforce-Horn) kommt aus Alsdorf-Hachenburg (Rheinland-Pfalz). Die Bläser verteidigten am vergangenen Samstag auf dem Bundesbläserwettbewerb des Deutschen Jagdverbandes (DJV) ihren Titel von 2015 mit 837 von 855 möglichen Punkten. Die Veranstaltung fand bei sommerlichen Temperaturen im Schlosspark des Jagdschlosses Kranichstein Nahe Darmstadt (Hessen) statt. Den zweiten Platz erreichte der Kreisjagdverein Groß-Gerau (Hessen), gefolgt von den Jagdhornbläsern Mildetal-Gardelegen (Sachsen-Anhalt).

Am Sonntag konnte sich die Bläsergruppe Hameln-Pyrmont (Niedersachsen) mit 967 Punkten an die Spitze der Klasse A (Fürst-Pless-Horn) setzen. Den zweiten Platz belegte die Jagdhornbläsergruppe „Das Große Freie“ ebenfalls aus Niedersachsen, gefolgt von den Bläsern des Kreisjagdvereins Gelnhausen (Hessen). In der gemischten Klasse G (Parforce- und Fürst-Pless-Hörner) führte die Gruppe „Holm Überläufer“ aus Schleswig-Holstein mit 970 von 975 möglichen Punkten vor der Konkurrenz. Die Bläser der Kreisjägerschaft Krefeld (Nordrhein-Westfalen) und Hameln-Pyrmont (Niedersachsen) belegten die Plätze zwei und drei. "Auf die rege Teilnahme von 47 Gruppen und etwa 800 Jagdhornbläsern sind wir sehr stolz", sagte Steffen Liebig, DJV-Präsidiumsmitglied. "Die Qualität der Stücke und die hohe Leistungsdichte waren bemerkenswert."

Ein Höhepunkt war das Abschlussblasen vor der Siegerehrung, bei dem alle Gruppen unter der Leitung des DJV-Bundesbläserobmanns Jürgen Keller gemeinsam jagdliche Signale erklingen ließen. „Allein für diesen Moment lohnt sich die Organisation einer solchen Veranstaltung", sagte Jürgen Keller.

Den Bundeswettbewerb im Jagdhornblasen richtet der DJV alle zwei Jahre aus. Der nächste Wettbewerb findet 2019 erneut im Jagdschloss Kranichstein statt.

In einem Positionspapier haben fünf Tierschutzverbände die EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Arten kommentiert. Darin lehnen sie jegliche Tötung als "nicht tierschutzgerecht" ab und plädieren für eine "Unfruchtbarmachung" von Waschbär, Mink und Co. Mit ihren Forderungen verfehlen sie jede Form der Praktikabilität auf Kosten der Artenvielfalt.

Fünf Tierschutzverbände, darunter der Deutsche Tierschutzbund (DTB) haben sich kürzlich in einem Positionspapier zur Umsetzung der EU-Verordnung für den Umgang mit invasiven Arten (Nr. 1143/2014) geäußert. Im Kern lehnen sie die Tötung von Tieren ab und plädieren für eine "Unfruchtbarmachung". Der Deutsche Jagdverband (DJV) hält dies vor dem Hintergrund der starken Ausbreitung von Arten wie dem Waschbär für realitätsfern. "Diese Vorschläge mögen sich zwar eignen, um Spenden zu sammeln, sie helfen aber weder dem Tier- noch dem Artenschutz, weil sie keine praktikable Lösung darstellen", sagt Professor Jürgen Ellenberger, DJV-Präsidiumsmitglied. "Eine Unfruchtbarmachung von invasiven Wildtieren ist utopisch."

Aus der Position der Tierschutzverbände ergeben sich genau zwei Möglichkeiten: Die Tiere werden entweder in Lebendfangfallen gefangen und kastriert oder sie erhalten eine Art Anti-Baby-Pille über ausgelegtes Futter. Für den ersten Fall ist die Ausbreitung zu weit fortgeschritten (WILD-Monitoring Waschbär), zu viele unterschiedliche Habitate sind besetzt und der Druck auf heimische Arten ist lokal bereits bedrohlich (z.B. auf die Europäische Sumpfschildkröte). So müssten in Deutschland zum Beispiel theoretisch weit mehr als 130.000 Waschbären (Jagdstrecke 2015/16) jährlich gefangen und kastriert werden. Die reinen Kastrationskosten belaufen sich im Schnitt auf 100 Euro pro Tier - macht 13 Millionen Euro jährlich. Tierschutzgerechte Lebendfangfallen kosten zusätzlich zwischen 150 und 500 Euro pro Stück.

Die Anti-Baby-Pille für den Waschbären (immunologische Kontrazeption) wäre ein nicht abschätzbarer Eingriff in heimische Ökosysteme. Ohne Erfolgsgarantie: Es ist nicht steuerbar, wer die Futterköder aufnimmt und die richtige Dosierung ist reines Glücksspiel. Nach Auskunft des Leibniz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) müsste darüber hinaus pro Tierart mit einem finanziellen Forschungsaufwand von etwa einer Million Euro kalkuliert werden.

Fallenfang ist tierschutzgerecht

Die Tierschützer unterstellen in ihrer Position, dass jagdliche Methoden wie etwa der Einsatz von Fanggeräten nicht tierschutzgerecht zu praktizieren seien. Dies ist schlicht falsch. Tierschutz hat einen hohen Stellenwert in der Ausübung einer ordnungsgemäßen Jagd. Die in Deutschland gängigsten Fallentypen hat der DJV erfolgreich nach internationalen Normen für eine humane Fangjagd (Agreement on International Humane Trapping Standards = AIHTS) prüfen lassen. Dazu gehören die Betonwipprohrfalle oder die Strack'sche Holzkastenfalle. AIHTS-geprüft sind ebenfalls Totfangfallen, wie Eiabzugseisen oder "Kleiner Schwanenhals", die auf DJV-Initiative in Kanada getestet wurden. "Gerade die Fangjagd ist das effizienteste Mittel zur Reduzierung von dämmerungs- und nachtaktiven Raubsäugern wie Waschbär, Mink und Co.", sagt Professor  Jürgen Ellenberger.

Bundesweit einheitliches Vorgehen gefordert

Weiter fordern die Tierschützer, den Zuzug von potenziellen invasiven Arten zu verhindern. Dies ist sicher begrüßenswert, allerdings gibt es in der praktischen Anwendung wieder ein Problem: Eine Art gilt erst als invasiv, wenn sie heimische Arten oder ein Ökosystem schädigt. Diesen Schaden wird häufig erst offenbar, wenn die Art schon sehr weit verbreitet ist. Eine Position teilen Jäger und Tierschützer jedoch: Die Forderung nach Managementmaßnahmen, die auf der Bundesebene abgestimmt sind. "Ein einheitliches Vorgehen ist notwendig für eine konsequente Vorgehensweise", so Professor Ellenberger.

Im Juli 2016 hatte die EU eine Liste mit 37 gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten veröffentlicht, die in Europa "unerwünscht" sind, darunter auch der Waschbär, der sich in Deutschland rasant ausbreitet. Der Deutsche Jagdverband hat bei der Zurückdrängung der dem Jagdrecht unterliegenden Arten finanzielle Unterstützung gefordert.

Neue Aufbewahrungsvorschriften für Waffen treten bald in Kraft, Stichtag ist die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt.

Der Bundesrat hat heute der vom Bundestag am 18. Mai beschlossenen Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Damit tritt das Gesetz nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Die Änderung betrifft insbesondere die Aufbewahrungsvorschriften für Waffen. Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Stufe 0 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. Allerdings gilt ein Bestandsschutz für die bisher benutzen Schränke. Stichtag für den Bestandsschutz ist das Datum der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Bis dahin können durchaus noch mehrere Wochen vergehen. Der Deutsche Jagdverband wird auf www. jagdverband.de über den Zeitpunkt berichten und nähere Hinweise zu den Änderungen veröffentlichen. Gerade im Zusammenhang mit dem Bestandsschutz für bereits genutzte Waffenschränke sind noch viele Fragen ungeklärt. Der DJV wird sich gegenüber den Behörden für praxisgerechte Regelungen einsetzen.

Die Änderungen betreffen auch die Frage der Zuverlässigkeitsüberprüfung für Waffenbesitzer. In der Bundesratsdebatte begrüßte der thüringische Innenminister Holger Poppenhäger einerseits die Änderung, forderte jedoch weiter eine verpflichtende Anfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden. Gelegenheit zu deren Einführung sei die weiterhin anstehende Änderung des Waffengesetzes zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie. Die EU-Richtlinie muss bis September 2018 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die Forderung nach einer verpflichtenden Anfrage bei den Verfassungsschutzbehörden hatten in der Diskussion um die jetzige Änderung des Waffengesetzes nicht nur der DJV - gemeinsam mit den anderen im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände - abgelehnt, sondern auch die Bundesregierung.

Nach Abschluss der Briefwahl hat die Auszählung der Stimmen begonnen. Wahlberechtigte Revierpächter und Eigenjagdbesitzer können Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Sozialwahl weiterhin auf der Internetseite des DJV melden.

In Berlin hat am 1. Juni nach Abschluss der Briefwahl zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die öffentliche Auszählung der Stimmen begonnen. Das Ergebnis wird nach Abschluss der Auszählung - voraussichtlich Mitte Juni - verkündet. Der Deutsche Jagdverband (DJV) war vor Ort und hat den Start der Auszählung beobachtet.

Bis zuletzt haben zahlreiche Wahlberechtigte keine Unterlagen erhalten. Daher können Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Wahl weiterhin unter www.jagdverband.de/sozialwahl gemeldet werden. Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) wird aufgrund der Rückmeldungen entscheiden, ob er die Wahl anficht. Bislang sind mehr als 500 Hinweise auf unangemessene Benachteiligung eingegangen. In den meisten Fällen haben Wahlberechtigte trotz Beantragung sowie mehrfacher telefonischer Nachfrage keine Wahlunterlagen erhalten. Viele Zuschriften zeigen eine Fassungslosigkeit aufseiten der Jäger: "Man darf zwar pünktlich seine Beiträge bezahlen, wird aber um sein Wahlrecht gebracht. Es ist unglaublich", empört sich ein Revierpächter aus Schleswig-Holstein.

Der DJV hatte das Verfahren schon zuvor als chaotisch bezeichnet. Fristen mussten mehrfach verlängert werden, die eingerichtete Telefonhotline war kaum zu erreichen. "Eine faire Wahl sieht anders aus", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan, Spitzenkandidat der Jagdliste. "Wir prüfen in Kürze alle eingegangenen Hinweise und entscheiden dann über die Anfechtung", so Dr. Jordan weiter.         

Ein unter Federführung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) eingerichtetes Internetportal gibt jetzt Auskunft über die aktuelle Entwicklung der Wölfe in Deutschland. Allerdings fehlen weiterhin konkrete Maßnahmen bei konfliktträchtigen Themen, kritisiert der DJV.

15 Monate nach Einrichtung einer sogenannten "Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf" (DBBW) ist nun das Online-Portal veröffentlicht worden. Das Portal hat zum Ziel den aktuellen Kenntnisstand über die Verbreitung des Wolfes in Deutschland mit den entsprechenden Wolfsterritorien zeitnah darzustellen. Fachlich betreut wird das Portal vom Bundesamt für Naturschutz (BfN).

Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert, dass es zu konfliktträchtigen Themen wie etwa dem Umgang mit "verhaltensauffälligen" Wölfen, der Entwicklung praktikabler Vergrämungsmaßnahmen oder der Entnahme von Individuen weiterhin keine Handlungsempfehlungen gibt. "Konkrete transparente und praktikable Leitlinien für Konfliktfälle sind für die gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfes von enormer Bedeutung", sagt Helmut Dammann-Tamke, DJV-Präsidiumsmitglied. Auch stehe die Definition aus, was ein sogenannter "Problemwolf" sei. Es würden beispielsweise immer wieder Fälle dokumentiert, in denen Wölfe die Nähe des Menschen suchten und sich kaum vertreiben ließen.

Vor dem Hintergrund einer sich weiter dynamisch ausbreitenden Wolfspopulation in Deutschland sieht der Verband zunehmenden Beratungsbedarf. Daher erwartet der DJV vom DBBW eine noch engere Zusammenarbeit mit den jeweils betroffenen Verbänden. Das Online-Portal enthält derzeit lediglich die Managementpläne der Bundesländer, ebenso wie die Ergebnisse der Schadensstatistiken durch Nutztierübergriffe. Zudem bietet die Webseite eine Zusammenstellung der im Bereich Herdenschutz geleisteten Präventions- und Ausgleichszahlungen sowie Informationen zu den Ansprechpartnern des Wolfsmanagements in den Bundesländern. Das Portal der Dokumentations- und Beratungsstelle zum Wolf gibt es unter www.dbb-wolf.de.

Die Nutria profitiert von milden Wintern: Ihr Verbreitungsgebiet hat sich in 9 Jahren etwa verdoppelt, 16 Prozent der Reviere haben 2015 ein Vorkommen gemeldet. Die Population wächst rasant an. Der Pflanzenfresser aus Südamerika untergräbt Deiche und frisst bedrohte Röhrichtarten. Für die Bejagung sind Fallen unerlässlich, Jagdeinschränkungen sind kontraproduktiv für den Artenschutz.

Seit den 1920er gibt es Vorkommen der aus Südamerika stammenden Nutria in Deutschland, doch in jüngster Vergangenheit hat sich das Nagetier stark ausgebreitet: Von 2006 bis 2015 hat sich das Vorkommen bundesweit verdoppelt, in 16 Prozent aller Jagdbezirke kommt die Nutria bereits vor. Hauptursache seien die anhaltend milden Winter, urteilen die Experten des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD), die Daten von mehr als 24.000 Revieren - etwa 40 Prozent der Fläche Deutschlands - ausgewertet haben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat die Daten jetzt im WILD-Bericht 2015 veröffentlicht. 

Verbreitungsschwerpunkte hat die Nutria im westlichen und östlichen Niedersachsen (Ems, Elbe), in Nordrhein-Westfalen, im Westen Baden-Württembergs (Rhein), im Norden Sachsen-Anhalts (Elbe) sowie im Nordwesten und Süden Brandenburgs (Havel, Schwarze Elster, Spreewald, Neiße). Vor allem im nordwestdeutschen Raum in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben die Wissenschaftler eine rasante Ausbreitung festgestellt. Dies macht sich auch in der Jagdstatistik bemerkbar: Im Jagdjahr 2014/15 kamen über 19.500 Tiere zur Strecke, 10-mal so viele wie 15 Jahre zuvor. Die Nutria steht auf der EU-Liste der invasiven Arten, ihre Bestände sollen reduziert werden, um die heimische Artenvielfalt zu schützen. "Jäger sind die kompetenten Ansprechpartner, wenn es um die Reduzierung der Nutria-Bestände mit Falle und Waffe geht", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Rufe nach einer Einschränkung der Jagd in Schutzgebieten oder gar ein Verbot der Jagd mit der Falle seien nicht nur kontraproduktiv für den Artenschutz, sondern fahrlässig. 

Die wenig scheue Nutria unterhöhlt Uferbereiche und Deichanlagen oder legt Nester aus Schilf und Gras an. Sie kann Uferröhrichte durch Fraß stark schädigen und damit auch Lebensräume seltener Arten. Das Bundesamt für Naturschutz empfiehlt deshalb an gefährdeten Orten den systematischen Einsatz von Lebendfangfallen und den Abschuss. Der DJV begrüßt diese Position weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Jagdausübung insbesondere in Naturschutzgebieten zunehmend eingeschränkt wird. Einige Natur- und Tierschutzverbände drängen sogar darauf, die Jagd mit der Falle komplett zu verbieten. "Politik, Behörden und Verbände müssen besser und abgestimmt zusammenarbeiten. Jagd ist praktizierter Artenschutz, wir Jäger bringen unser Wissen im Umgang mit Fallen und Artenkenntnisse ein. Wir benötigen einen Nutria-Managementplan", so Dammann-Tamke. 

Gleich zwei Exemplare des sonst so seltenen Goldschakals wurden kürzlich in Deutschland nachgewiesen. Die menschenscheuen Tiere sind neben dem Wolf die einzigen Vertreter der Gattung Canis auf dem europäischen Kontinent.

Diese Woche wurden die in Mitteleuropa äußerst selten auftretenden Goldschakale gleich zwei Mal in Deutschland nachgewiesen. Wie das schleswig-holsteinische Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gestern mitteilte, wurde ein Tier nach Riss einer Schafsherde im Kreis Dithmarschen mittels Gentests identifiziert. Damit handelt es sich um den ersten Nachweis in Schleswig-Holstein. In Süddeutschland verunfallte ein Goldschakal auf der A9 nahe Freising, wie das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ebenfalls gestern berichtete.

Ursprünglich auf dem Balkan beheimatet, besiedeln Goldschakale seit einigen Jahren vereinzelt auch Mitteleuropa. Im Sommer 2000 konnte ein Nachweis in der brandenburgischen Lausitz erbracht werden, weitere in Bayern (2012), Hessen (2013) und 2016 in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Die nördlichsten Nachweise in Europa liegen mittlerweile aus Dänemark vor. 

Die Tiere sind sehr scheu und meiden den Kontakt mit Menschen. Ihren Namen haben sie vom goldgelb gefärbten Fell. Sie fressen Insekten, Nagetiere, Vögel und andere Kleintiere. Ihr Lebensraum reicht von den tropischen und subtropischen Regionen Asiens über den Nahen Osten bis Südosteuropa. Zwischenzeitlich sei der Goldschakal auch in Niederösterreich und Norditalien heimisch. Goldschakale sind nach der der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Sie gehören nicht zu den jagdbaren Arten.

Karten mit einfachen und schnellen Wild-Rezepten sind ab sofort kostenfrei über den DJV-Shop erhältlich. Das Set mit acht Motiven lässt sich gut für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen.

(Zurzeit leider vergriffen)

Wildfleisch zubereiten ist kompliziert und nur etwas für den Winter? Keineswegs, wie die neuen Rezeptkarten der Kampagne "Wild auf Wild" beweisen. Acht schmackhafte Rezepte der modernen Wild-Küche inspirieren zu jeder Jahreszeit: vom zarten Rehfilet mit Rhabarber-Spargel-Gemüse für das Frühjahr bis zur winterlichen Wildrahmsuppe von Reh oder Hirsch. Die Gerichte lassen sich einfach und schnell zubereiten und bleiben dabei vielfältig. Das Rezeptkarten-Set eignet sich zum Verschenken, für Koch-Veranstaltungen oder die eigene Küche.

Das Karten-Set ist Teil der Kampagne "Wild auf Wild": Der DJV hat für Jäger vielfältige Aktionsmittel entwickelt, um auf einfache, aber professionelle Weise für Wild und Jagd zu werben. Darunter befinden sich Roll-Ups, Broschüren, Plakate, Servietten und vieles mehr. Diese lassen sich einfach kombinieren und ermöglichen so einen überzeugenden Auftritt auf Märkten, Messen oder Festen. Weitere Informationen gibt es im Internet: https://djv-shop.de sowie www.wild-auf-wild.de.

Erhältlich sind die kostenfreien Rezeptkarten (Versandkosten: 3 Euro bei einer Bestellung bis 14 Sets; 5,90 Euro ab 15 Sets) und weiteres Aktionsmaterial online auf https://djv-shop.de. Eine schriftliche oder telefonische Bestellung ist möglich bei der DJV-Service GmbH, Friesdorfer Straße 194a, 53175 Bonn, Telefon: (02 28) 38 72 90-0, Fax: (02 28) 38 72 90-25, E-Mail: info@djv-service.de.

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