Der DJV zeigt auf der Bildungsmesse didacta, wie Schulunterricht spannend und lebendig wird - sogar fächerübergreifend. Mehr als 7.000 Jägerinnen und Jäger sind ehrenamtlich für die Initiative Lernort Natur im Einsatz.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) zeigt vom 19. bis 23. Februar auf der Bildungsmesse didacta in Köln das umfangreiche Angebot von Lernort Natur, der außerschulischen Initiative zur Natur- und Umweltbildung. In Halle 8.1, Stand D 40, ist Lernort Natur Teil der landwirtschaftlichen Gemeinschaftsschau, die eine große Bandbreite der Natur- und Umweltbildung aus dem Agrarbereich präsentiert.

Mehr als 7.000 Jägerinnen und Jäger sind bundesweit für die Initiative ehrenamtlich im Einsatz. Der DJV bietet ein umfangreiches Seminarprogramm für die persönliche Weiterbildung in Pädagogik und Öffentlichkeitsarbeit. „Wir sind Experten in Sachen Natur", sagt Josef Schneider, im DJV-Präsidium verantwortlich für die Lernort-Natur-Initiative. "Allein die Ausbildung zum Jäger ist sehr umfangreich und vielfältig. Wer zudem viel draußen ist, kennt Flora und Fauna und hat zur Natur ein intensives Verhältnis. Dieses Wissen verstehen wir auch als Angebot an die Gesellschaft.“

Neben vielfältigen Materialien für den Unterricht ist auf der didacta die Rollende Waldschule der Kölner Jägerschaft dabei, mit der ganz neue Varianten der Naturbildung möglich sind. Sie ist im Kölner Stadtgebiet populär, kommt an Schulen, zu Veranstaltungen oder empfängt Gäste im Wald. Mit Mobilen dieser Art, über die zahlreiche Jägerschaften in Deutschland verfügen, haben die Jäger ein Zeichen gesetzt und machen Naturunterricht auch dort möglich, wo Wald und Wild nicht direkt vor der Tür zu finden sind.

Vor fast dreißig Jahren wurde die Initiative Lernort Natur aus der Taufe gehoben. Jägerinnen und Jäger als Natur- und Umweltbildner waren damals noch etwas Ungewöhnliches. Das hat sich grundlegend geändert: Die außerschulische Bildung mit dem ehrenamtlichen Angebot des DJV und seiner Untergliederungen gehört heute zum festen Bestandteil der Naturpädagogik in Deutschland.

"Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus": Vor der öffentlichen Anhörung im Bundestag zu fragwürdigen Praktiken von PETA versuchen die Tierrechtler abzulenken. Sie sehen Straftaten als legitimes Mittel, um ihre Vision vom veganen Leben durchzusetzen.

(Berlin, 8. Februar 2019) Die „Tierrechtsorganisation“ PETA will die Gemeinnützigkeit des Deutschen Jagdverbandes (DJV) prüfen lassen. Der Dachverband der Jäger sieht den haltlosen Vorwürfen gelassen entgegen und betont, dass das Projekt Fellwechsel ein Leuchtturmprojekt für die nachhaltige Verwertung von Fellen aus heimischer Jagd ist. Mit ihrer PR-Aktion gegen den DJV wollen die „Tierrechtler“ offensichtlich von eigenen Problemen ablenken. Aktuell wird insbesondere die Gemeinnützigkeit der „Tierrechtsorganisation“ heftig diskutiert. Am kommenden Mittwoch findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung zum FDP-Antrag "Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus" statt. Darin ist unter anderem zu lesen "PETA-Aktivisten scheuen sich nicht, verbreitet sogar auf Straftatbestände zurückzugreifen." Weiter heißt es, führende Repräsentanten und Angestellte von PETA legitimierten Gesetzesbrüche wie Stalleinbrüche, unter anderem jüngst Dr. Haferbeck im Rahmen einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung.

PETA macht immer wieder mit fragwürdigen Aktionen auf sich aufmerksam. Ein juristisches Gutachten, das dem DJV vorliegt, kommt zu dem Schluss, dass eine Reihe von Punkten dafür sprächen, dass die Geschäftsführung von PETA Deutschland das Gemeinnützigkeitsprivileg verletze und Mittel satzungswidrig verwende. Ferner sei eine führende Persönlichkeit dieser Organisation erstinstanzlich bereits wegen Volksverhetzung für schuldig befunden worden. Das Strafverfahren wurde im Jahr 2010 in der Berufungsinstanz gemäß § 153 a StPO nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt, die mit 10.000 Euro sogar höher war als die in erster Instanz verhängte Geldstrafe (Landgericht Stuttgart, Aktenzeichen: 35 Ns 7 Js 2717/04). Mitglieder der Organisation behaupteten unter anderem, der militante Kampf für Tiere sei ein Eintreten für Gerechtigkeit; ein Leben habe immer mehr Wert als eine aufgebrochene Tür oder ein in Brand gesteckter Fleischlaster. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bemängelte darüber hinaus das Fehlen demokratischer Strukturen bei PETA (Urteil vom 30.3.2017, Aktenzeichen 4 K 2539/16).

"Tierechtler" wollen die Jagd ebenso verbieten wie Hauskaninchen, Honigbienen oder sogar Blindenhunde. Zudem sollen sich alle Menschen künftig vegan ernähren, Nahrungsmittel wie Eier, Käse und Honig sollen verboten werden. Zugrunde liegt die Idee, dass jedes fühlende Lebewesen das Recht habe, nach Glück zu streben. Wie wenig praxistauglich diese Vision ist zeigt das Beispiel vom Fuchs, der das Huhn bei lebendigem Leib frisst. Das Motto "Fressen und gefressen werden" bestimmt die Nahrungsnetze auf der Erde. Jagd ist eine der ursprünglichsten Formen für den nachhaltigen Umgang mit der Natur. 

Die Zahl der weiblichen Grünröcke bei der Jagd wächst. Das Engagement in den Verbänden auch.

 

Das DJV-Jägerinnenforum hat sich Anfang Februar auf der Messe "Jagd und Hund" in Dortmund zu seiner zweiten Sitzung getroffen und Maßnahmen zur Gestaltung der künftigen Zusammenarbeit beschlossen. Teilgenommen haben Vertreterinnen aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Ausdrücklich sind auch Jägerinnen anderer Landesjagdverbände (LJV) zur Mitwirkung eingeladen.

Das 2018 durch entscheidende Initiative von DJV-Präsident Hartwig Fischer ins Leben gerufene DJV-Jägerinnenforum besteht aus Vertreterinnen der Landesjagdverbände, in denen es immer mehr Zusammenschlüsse von Jägerinnen gibt. Ein Grund dafür ist die steigende Zahl weiblicher Jäger. Mit mehr als 10 Prozent Anteil sind sie die am stärksten wachsende Gruppe innerhalb der Jägerschaft. Sprecherin des Jägerinnenforums ist Elisabeth Keil, die bereits im LJV Baden-Württemberg erfolgreich eine Jägerinnenvertretung aufgebaut hat.

Die Leitsätze des Forums, welches sich nicht als eigene Organisation, sondern als Plattform für den Informations- und Gedankenaustausch sieht, wurden wie folgt formuliert:

  • Vernetzung der Jägerinnen untereinander mit Hilfe der sozialen Medien, mit Unterstützung des DJV und der angeschlossenen Landesjagdverbände,
  • die heutige Jagd in ihrer Vielfalt als Jägerin in die Öffentlichkeit tragen,
  • Kooperation und Austausch der einzelnen Jägerinnenforen der Landesjagdverbände.
     

Geplant sind zudem die Ausarbeitung einer Informationsbroschüre und Seminare zur Weiterbildung. Während des Bundesjägertages am 7. Juni in Berlin stehen die Forumsmitglieder für Informationen zur Verfügung.

Die Tierrechtsszene fordert aktuell Jagdverbote oder Importbeschränkungen für Jagdtrophäen. Durch fragwürdige Petitionen werden erfolgreiche Nachhaltigkeitsstrategien von Entwicklungsländern unter Beteiligung regulierter Jagd in Misskredit gebracht. CIC und DJV verweisen auf die Bedeutung der Jagd für den internationalen Artenschutz.

Die Tierrechtsszene streut aktuell Falschinformationen zur Trophäenjagd, um Petitionen für Jagdverbote oder für Importbeschränkungen von Jagdtrophäen aus dem Ausland zu befeuern. Der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) und der Deutsche Jagdverband (DJV) rufen zur faktenbasierten Diskussion auf und verweisen auf die Bedeutung der Auslandsjagd für Artenschutz und die Bevölkerung vor Ort.

"Jagdverbote haben beispielsweise in Kenia dazu geführt, dass peaktisch jedes Wildvorkommen außerhalb von Nationalparken erloschen ist. In Ländern mit nachhaltigem Jagdmanagement wie beispielsweise Namibia wachsen die Bestände ikonischer Arten wie Löwe, Elefant oder Nashorn oder sind auf hohem Niveau stabil", so Dr. Wilhelm von Trott, Leiter der deutschen Delegation des CIC. Der Zuwachs an lokalen Schutzgemeinschaften (Conservancies) in Namibia, die bis zu 100 Prozent ihres Einkommens aus nachhaltiger Jagd generieren, hat es ermöglicht, dass die Elefantenpopulation von 7.500 im Jahr 1995 auf heute mehr als 22.000 Exemplare anwachsen konnte. 

Pohamba Shifeta, Umweltminister Namibias, adressierte anlässlich der Generalversammlung des namibischen Jagdverbandes (NAPHA) im November 2018 direkt an die Tierrechtler: „Unser erfolgreiches Schutzprogramm, das gemäß unserer Verfassung auf einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen basiert, wird von Tierrechtsaktivisten angegriffen. Unser Programm fördert den Schutz und sichert gleichzeitig einen greifbaren Nutzen für unsere lokalen Gemeinschaften, die mit Wildtieren leben müssen."

Die Weltnaturschutzorganisation (IUCN) stellte 2016 fest, dass eine beträchtliche Anzahl indigener und örtlicher Kommunen die Jagd selbstbestimmt nutzt um Anreize für den Wildtierschutz und Einnahmen zu schaffen."Ich warne vor populistischer Einmischung in das nachhaltige Wildmanagement souveräner Staaten. Bei unseren afrikanischen Partnern entsteht hier schnell der Eindruck neokolonialistischer Bestrebungen aus Europa", sagt DJV-Vizepräsident Dr. Wolfgang Bethe. Eine Konferenz afrikanischer Staaten im Frühjahr 2018 forderte vom EU-Parlament, ihnen selbst die Verantwortung und Entscheidung über den nachhaltigen Umgang mit ihren Wildtieren zuzugestehen. Forderungen nach Import- oder Jagdverboten diskriminieren damit bewusst das völkerrechtlich verbriefte Menschenrecht auf Selbstbestimmung ohne realistische Alternativen zu bieten. 

Erst 2017 erteilte das Bundesumweltministerium (BMU) einer Petition von Tierrechtsaktivisten eine klare Absage, wonach aus seiner Sicht pauschale Importbeschränkungen für Jagdtrophäen nicht zu rechtfertigen sind, da so viele gute Artenschutzprojekte gefährdet würden.

Weiterführende Informationen: 

Statement des namibischen Umwelt- und Tourismusministers Pohamba Shifeta.

Hintergrundpapier des Bundesumweltministeriums zur Trophäenjagd.

Faktenblatt der Weltnaturschutzunion IUCN zur Trophäenjagd.

 

Erstes Wild Food Festival in Dortmund: Die Jagdzeitschrift Halali und der DJV mit seiner Kampagne Wild auf Wild haben gemeinsam 8.000 Euro Spenden für die Dortmunder Tafel gesammelt. Im zweiten Jahr der Aktion auf der Messe Jagd und Hund hat sich der Erlös somit mehr als verdoppelt. Der Wilde Metzger hat am Gemeinschaftsstand kulinarische Akzente gesetzt.

8.000 Euro haben die Jagdzeitschrift "Halali" und der Deutsche Jagdverband (DJV) auf dem ersten Wild Food Festival anlässlich der Messe Jagd & Hund gemeinsam für die Dortmunder Tafel gesammelt. "Wir sind sehr berührt von dieser hohen Summe, die wir gut gebrauchen können", sagte Tafel-Vorstandsmitglied Gerd Kister anlässlich der Scheckübergabe. Gegenüber der ersten Sammelaktion im Vorjahr konnten die Initiatoren den Erlös mehr als verdoppeln. "Das Ehrenamt der Jäger hört nicht bei der Pflege unserer Kulturlandschaft auf", sagten Halali-Herausgeber Oliver Dorn und DJV-Pressesprecher Torsten Reinwald. "Auch unserer sozialen Verantwortung wollen wir gerecht werden." 

Halali, der Wilde Metzger Conrad Baierl und der DJV haben auf dem ersten Wild Food Festival einen Gemeinschaftsstand präsentiert. Mit Unterstützung des Sender Wildhandels haben die drei Partner gezeigt: Moderne Wildbret-Gerichte sind die beste Werbung für Jagd. Pastrami Sandwiches und Pulled Pork von der Wildsau sowie Hirsch-Leberkäse in der Laugensemmel fanden reißenden Absatz. Für die Standbesucher gab es gegen Spende Kochhefte, Broschüren und Poster rund um das Thema Wildbret. 

Im Fokus für den DJV-Auftritt stand die Kampagne Wild auf Wild, die Jäger bei der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt und Verbrauchern Appetit auf Wildbret macht. Zudem präsentierte der DJV mit Wild auf Wild insgesamt 16 Bühnenshows und Workshops. Weitere Informationen und viele Fotos vom Messeauftritt gibt es auf Instagram und den Facebookkanälen vom DJV sowie von der Initiative Wild-auf-Wild und Halali.

 

Anlässlich der Messe "Jagd und Hund" haben Deutscher Jagdverband (DJV) und dlv-Jagdmedien bei ihrer Aktion „Gemeinsam Jagd erleben“ (#jaeben18) heute die Gewinner gekührt. Mit knapp 50 Geschichten war die Aktion erneut sehr erfolgreich. Diese wird im kommenden Jahr als #jaeben19 fortgesetzt.

Anlässlich der Messe „Jagd und Hund“ haben heute die Gewinner der Aktion „Gemeinsam Jagd erleben 2018“ ihre Preise entgegen nehmen dürfen. Nichtjäger und Jäger aus ganz Deutschland haben sich im vergangenen Jahr zusammengefunden und in teils bewegenden wie unterhaltsamen Geschichten ihre Erlebnisse in Wort und Bild geteilt. Ziel der Aktion ist es, Vorurteile gegenüber der Jagd abzubauen, den Austausch zwischen Nichtjägern und Jägern anzuregen und interessierte Mitmenschen zu inspirieren.

Unter den Jägereinsendungen gewann Lutz Schorn den 1. Preis, eine Blaser R8 Success. Eine Studentin der Fotoakademie hatte den Jäger über einen längeren Zeitraum für ihre Abschlussarbeit begleitet und so einzigartige Einblicke in die Jagd erhalten. "Ich habe zuvor schon Nichtjägern die Jagd gezeigt und werde es weiterhin tun. Über den Preis freue ich mich natürlich riesig", sagte Schorn anlässlich der Preisverleihung. Gewinnerin der Nicht-Jägergeschichten ist Stefanie Tudsen. Sie gewinnt ein Fernglas CL Companion 10x30 von Swarovski. Nach ihrer ersten Drückjagd war sie so begeistert, dass sie sich entschlossen hat ihren Jagdschein anzugehen.

Die Gewinnerin des Publikumspreises erhält eine Jagdscheinausbildung an der Landesjagdschule Dornsberg (LJV Baden-Württemberg). Jagdgast Laura Giovannini konnte sich mit ihrer Geschichte durchsetzen, die mehr als 300 Likes auf Facebook erhielt. In der Rubrik Jäger gewann Lena-Kristina Kemper ein Allround-Zielfernrohr von Geco. Die frühere Jagd-Kritikerin nahm ihre Freundin Juliette mit zum Abendansitz und engagiert sich heute besonders für die ehrenamtliche, schnelle Hilfe bei Wildunfällen. Sie durfte sich über ein Geco Gold-Zielfernrohr 2,5-10x56i freuen.

Weitere Preise waren ein komplettes Jagdoutfit von Capra, ein Lockerset von Klaus Demmel ein Wildrestaurant-Besuch bei „Der Wildling“ sowie ein Fellwechselmuff von der Fellwechsel GmbH/DJV Service.

Im Anschluss an die Preisverleihung haben dlv und DJV in Kooperation mit Gut Burghof (Prignitz/Brandenburg) ein Wochenende für Jäger und Jagdgast unter allen Zuschauern verlost. Der glückliche Gewinner, Michael Löwe, kann sich das zweite Mai-Wochenende freihalten und auf eine spannende Bockjagd bei Sponsor Felix von Lewinski gehen.

Der DJV und die dlv-Jagdmedien bedanken sich bei allen Sponsoren für die großzügigen und sehr hochwertigen Preise: DJV-Premiumpartner Swarovski, Blaser, Klaus Demmel, Capra, Geco (RUAG) sowie dem Landesjagdverband Baden-Württemberg. Die Aktion wird 2019 als #jaeben19 fortgesetzt.

Ein amerikanischer Jäger hat legal eine seltene Schraubenziege in Pakistan erlegt. Der Aufschrei von Tierrechtlern war groß. CIC und DJV fordern mehr Sachlichkeit: Dank Jagd haben die Bestände um das 70-fache in 30 Jahren zugenommen. Von Einnahmen aus Jagdlizenzen profitieren weitere seltene Arten wie Schneeleopard sowie die Bevölkerung.

Ein US-Amerikanischer Jäger hat kürzlich in Pakistan anlässlich einer kontrollierten Jagd eine seltene Schraubenziege (Markhor) für 100.000 Dollar erlegt. Der Aufschrei in den Medien war groß, Tierrechtler bezeichneten die Erlegung als "Schande". Der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) und der Deutsche Jagdverband (DJV) fordern eine sachliche Bewertung der Situation: Die Einnahmen aus der streng reglementierten nachhaltigen Jagd auf die Schraubenziege haben überhaupt erst deren Wiederansiedlung in weiten Teilen des ursprünglichen Verbreitungsgebietes ermöglicht. Lag der Bestand des Markhor Mitte der 1980er-Jahre bedingt durch massive Wilderei noch bei unter 100 Tieren, leben heute dank der Einnahmen aus der Jagd weit über 7.000 Schraubenziegen in Pakistan, so ein IUCN- Spezialist. Diese Entwicklung führte dazu, dass der Markhor in der Roten Liste der IUCN seit 2015 nicht mehr als "bedrohte Art" geführt wird.

Die Einnahmen aus dem Verkauf limitierter Lizenzen fließen direkt in die Schutzgebiete, in denen die Wildziegen vorkommen. Die Abschusslizenzen werden nach sorgfältiger Prüfung durch Artenschutzexperten vergeben. In den Pakistanischen Markhorgebieten ist die Wilderei drastisch zurückgegangen, die Bestände nehmen stetig zu. "Die lizensierte Erlegung von vier Markhoren pro Jahr hat keinerlei Auswirkung auf die Bestandsentwicklung. Die Einnahmen aus den Lizenzen aber dienen der Finanzierung von Wildhütern, Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Kompensationszahlungen. Letztere sind wichtig, um die Weidetierhaltung vor Ort zu reduzieren, da Wildziegen als Konkurrenz angesehen werden", sagt Dr. Wilhelm von Trott zu Solz, Leiter des deutschen Delegation des CIC. In einer 2016 von der IUCN herausgegebenen Informationsbroschüre wird die Jagd auf Markhor und Urial, ein ehemals gefährdetes Wildschaf, als positives Fallbeispiel gelistet - positiv für den Artenschutz und den Lebensunterhalt der lokalen Bevölkerung einer finanzschwachen Region.

"Die Landstriche, in denen Gäste unter Aufsicht jagen, eignen sich oftmals nicht für andere Formen des Tourismus. Sie sind unerschlossen und kaum zugänglich. Ohne die Einnahmen aus nachhaltiger und gut gemanagter Jagd, müssten sich die Bewohner der Berge Pakistans andere Einkommensquellen erschließen. Das bedeutet zwangsläufig einen Schritt zurück zu mehr Viehhaltung und Wilderei", so DJV-Vizepräsident Dr. Wolfgang Bethe. Durch Jagdlizenzen finanzierte Schutzkonzepte haben einen weiteren, positiven Nebeneffekt: steigende Markhor-Bestände bedeuten mehr Beute für den stark bedrohten Schneeleoparden - seine Bestände nehmen ebenfalls zu.  

Weltweit existieren zahllose Beispiele, in denen Wildtiere und Menschen, die mit ihnen leben, von der Jagd direkt profitieren. Einnahmen aus lizensierter Jagd verleihen Wildtieren einen Wert, der zu ihrem und dem Schutz ihrer Lebensräume durch die lokale Bevölkerung führt. Der sogenannte "Markhor-Award", mit dem der CIC alljährlich besondere Artenschutzprojekte auszeichnet, trägt aus diesem Grund den Namen der asiatischen Wildziege.

Im Vergleich zu 2009 hat sich die Anzahl der Prüfungsteilnehmer 2018 fast verdoppelt: In Deutschland legten über 20.000 Menschen die Jägerprüfung ab. Davon bestanden 19 Prozent nicht. Die meisten Prüflinge gab es in Niedersachsen.

Immer mehr Deutsche machen die Jägerprüfung. Im Jahr 2018 waren es über 20.000* Prüflinge, hat der Deutsche Jagdverband (DJV) ermittelt. Im Vergleich zu 2009 sind das 99 Prozent mehr Jagdschüler. Der Jagdschein wird nicht ohne Grund „Grünes Abitur“ genannt: Ein Fünftel der Schüler bestand die Prüfung nicht. Spitzenreiter in der Jägerausbildung war 2018 Niedersachsen mit rund 5.000 Prüfungsteilnehmern. Gefolgt von Baden-Württemberg mit rund 2.860 Teilnehmern und Bayern mit etwa 2.200**.

Eine aktuelle Jungjägerbefragung des DJV ergab ein steigendes Interesse bei Frauen für die Jagd. In den Jägerkursen liegt die Frauenquote derzeit bei knapp einem Viertel, das sind plus 20 Prozent gegenüber 2011. Die persönlichen Gründe für eine Ausbildung zum Jäger sind vielseitig. 77 Prozent gaben an, gerne in der Natur zu sein. Für rund 54 Prozent der Jungjäger ist die Jagd ein wichtiger Beitrag zum angewandten Naturschutz. Bei älteren Teilnehmern ist das Bewusstsein für die Natur mit 92 Prozent besonders stark ausgeprägt. Die jüngeren Teilnehmer setzen mit 36 Prozent meist eine Familientradition fort. Das Durchschnittsalter der weiblichen Prüflinge liegt bei Frauen 35 Jahren, Männer sind 36 Jahre alt.

Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und Inhalten der Jägerprüfung für angehende Jägerinnen und Jäger gibt es in der Broschüre „Der Weg zum Jagdschein“.

*Rheinland-Pfalz und Bremen: Werte 2017 / **ohne Novemberprüfung

Ein Jäger hat einen Wolf getötet, weil dieser sich nicht abhalten ließ Jagdhunde zu attackieren. Ob der Jäger sich auf Notstand berufen kann, erläutert Anwalt Dr. Heiko Granzin im DJV-Interview.

Vergangene Woche hat ein Jäger einen Wolf mit einem Schuss getötet, weil sich dieser auch mit Rufen und Warnschuss nicht davon abhalten ließ, mehrere Jagdhunde zu attackieren. Es kam dabei zu nicht unerheblichen Verletzungen. Der Jagdleiter und Revierinhaber hat umgehend die Polizei gerufen, diese erstattete gegen den Schützen Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Inwieweit sich der Jäger auf Notstand berufen kann und wie wahrscheinlich es ist, dass die Staatsanwaltschaft weiter ermittelt, erläutert Anwalt Dr. Heiko Granzin, der den Jäger vertritt, im DJV-Interview.

DJV: Ein Wolf hat bei einer Bewegungsjagd angeblich Jagdhunde attackiert und ließ auch nach Rufen und Warnschuss

nicht ab. Wie hat sich die Situation für den Schützen genau dargestellt?

Dr. Granzin: Der Schütze befand sich südlich von Berlin auf einer Drückjagd. Sein Hochsitz lag an einem Wirtschaftsweg mit Blickrichtung auf einen Altholzbestand und eine dahinter liegende Lichtung. Nach Beginn des Treibens lief ein Wolf in etwa 10 Meter Entfernung am Stand des Schützen vorbei zur Lichtung. Aus einem dahinter liegenden dichten Fichtengebüsch kamen kurz danach Rehe auf die Lichtung. Der Wolf reagierte auf die Rehe und machte kehrt. Etwa 100 Meter vom Schützen entfernt stieß er auf der Lichtung auf die Fährte der Jagdhunde, die den Rehen gefolgt waren. Der Wolf stellte die Jagdhunde unmittelbar und versuchte sofort, sich in einem zu verbeißen. Der Schütze versuchte durch Schreien und Rudern mit den Armen den Wolf zu vertreiben. Schließlich feuerte er einen Warnschuss ab. Als dem Schützen klar wurde, dass der angefallene Jagdhund in Kürze vom Wolf getötet werden würde, gab er einen gezielten tödlichen Schuss auf den Wolf ab.


Gab es Zeugen für den Vorfall?

Das gesamte Geschehen war für den Jäger auf dem Nachbarstand einsehbar. Dieser hatte bereits die erste Annäherung des Wolfes bemerkt und die Situation durchgehend mit seinem Fernglas beobachtet. Der Schütze meldete die Erlegung des Wolfes der Jagdleitung, die den Wolfsbeauftragten und die Polizei hinzuzog. Der Zeuge bestätigte später auch gegenüber der Polizei die Darstellung des Sachverhaltes durch den Schützen.

Wie geht es dem Schützen damit und wie geht es den betroffenen Hunden?

Der Schütze empfindet die Situation – insbesondere das große öffentliche Interesse – als belastend. Er sagt, er hätte es schlichtweg nicht ausgehalten, zusehen zu müssen, wie die Jagdhunde getötet würden. Den betroffenen Hunden geht es vergleichsweise gut. Dank des rechtzeitigen Eingreifens des Jägers ist es bei oberflächlichen Verletzungen geblieben, die aller Voraussicht nach folgenlos ausheilen werden.

Wie beurteilen Sie das Handeln Ihres Mandanten in Hinblick auf eine Notstandslage nach § 34 StGB?

Nach meinem Dafürhalten hat der Mandant eindeutig gerechtfertigt gehandelt. Der Wolf hat die Jagdhunde unmittelbar angegriffen. Ein durchschnittlicher Jagdhund ist einem Wolf physisch weit unterlegen. Der Angriff hätte zweifelsohne schwerste Verletzungen oder den Tod von mindestens einem der eingesetzten Hunde bedeutet. Im Rahmen der Rechtsgüterabwägung, die nach dem Notstandsparagraf vorgenommen werden muss, hat der Schütze eine richtige Abwägung zugunsten des Jagdhundes vorgenommen. Nachdem er aus seiner Sicht alle möglichen Eskalationsstufen durchlaufen hatte, gab es für ihn keine andere Wahl, als zu schießen. Er schützte das Eigentumsrecht am wertvollen, ausgebildeten Jagdhund. Zudem ist der emotionale Wert eines Jagdhundes für den Halter monetär schlichtweg nicht zu beziffern. In vielen Bundesländern haben Halter von Jagdhunden derzeit keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen wie er für Nutztierhalter gilt.  

In Schweden gibt es mittlerweile gesetzliche Grundlagen, die einem Jäger erlauben, einen Wolf bereits vor dem eigentlichen

Angriff auf Nutztiere oder Hunde zu töten, wenn er auf Rufe und Warnschüsse nicht reagiert. Was empfehlen Sie dem deutschen Gesetzgeber?

Bereits nach der aktuellen Rechtslage ist eine entsprechende Notstandshandlung dann gerechtfertigt, wenn die Situation „jederzeit in einen Schaden umschlagen“ könnte. Wenn ein Wolf sich durch angemessene Mittel nicht vertreiben lässt, dann ist mit einem Angriff zu rechnen. Wie in Schweden sollten wir ebenfalls klären, wie man nach dem Durchlaufen verschiedener Eskalationsstufen mit einem Wolf umgeht. Zudem muss der hohe Schutzsstatus des Wolfes abgeschwächt werden. Die Tötung eines übergriffigen Wolfes bedürfte dann keiner vorherigen komplexen Rechtsgüterabwägung auf Grundlage des Notstandsparagrafen.

 

Rechtsanwalt Dr. Heiko Granzin, Jahrgang 1970, ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und trägt seit 2004 den Fachanwaltstitel sowohl im Arbeitsrecht als auch im Strafrecht.

Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt liegen im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsbußgeldrecht sowie aufgrund seiner eigenen Leidenschaft für die Jagd und das Ländliche im Jagdrecht.

 

Jäger veröffentlichen Monitoringdaten – Der WILD-Bericht 2017 liegt vor. Im Fokus stehen neben dem Niederwild auch invasive Arten wie Waschbär und Marderhund sowie verschiedene Wildgänse. Insgesamt haben Jäger Daten zu 17 Tierarten erhoben.

Anlässlich der Internationalen Grünen Woche (IGW) veröffentlicht der Deutsche Jagdverband (DJV) den Jahresbericht 2017 des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD). Dafür wurde eine Flächendeckende Erfassung von 17 Wildarten auf einer Fläche von 13 Millionen Hektar ausgewertet, das sind 39 Prozent der Jagdfläche Deutschlands. An der deutschlandweiten Erfassung haben sich knapp 25.000 Revierinhaber beteiligt. Der 76 Seiten starke Bericht umfasst umfangreiche Daten zur bundesweiten Verbreitung und Populationsentwicklung der Wildarten. Die Ergebnisse sind mit aussagekräftigen Karten und Grafiken illustriert.

Besonders alarmierend ist die Entwicklung des Rebhuhns. Das Ergebnis des WILD-Berichts: nur noch 64.000 Brutpaare gibt es in Deutschland. Das Verbreitungsgebiet der für die Feldflur charakteristischen Vogelart ist in den vergangenen acht Jahren um ein Drittel geschrumpft. Damit kommt das Rebhuhn 2017 nur noch in 24 Prozent der ausgewerteten Jagdreviere vor. Anlässlich der IGW macht der DJV daher mit dem Schwerpunktthema „Lebensraum Feldflur“ in Halle 4.2, Stand 200, auf den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt im Offenland aufmerksam.

Ein weiterer Schwerpunkt im aktuellen WILD-Bericht ist die Verbreitung tierischer Einwanderer. Das Monitoring gibt detaillierte Auskunft über Jagdstatistiken und Verbreitung von Waschbär und Marderhund. Auffallend: Der Waschbär kam 2017 in mehr als der Hälfte der Reviere in Deutschland vor- eine Verdopplung in elf Jahren. Weiterhin ansteigend ist das Vorkommen von Grau-, Kanada-, Nonnen-, Nil- und Rostgans. Das Verbreitungsgebiet der Graugans hat sich innerhalb von acht Jahren um 58 Prozent vergrößert. Die invasive Art Nilgans kommt sogar in 71 Prozent mehr Revieren vor als noch 2009. Die wissenschaftlichen Gastbeiträge zu Mink und Gänsemanagement geben zusätzliche Einblicke in die thematischen Schwerpunkte.

Das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands ist eine Initiative des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und seiner Landesjagdverbände. Jäger erfassen und dokumentieren bereits seit 2001 gemeinsam mit Wissenschaftlern bundesweit die Verbreitung und Bestandsentwicklung ausgewählter Wildarten auf wissenschaftlicher Basis.

Den aktuellen WILD-Bericht 2017 sowie weitere Informationen zum Projekt gibt es ab sofort hier.

Bis zum 31. März 2019 können bis zu zwei Exemplare gratis bei der DJV-Service GmbH angefordert werden. Ab drei Exemplaren werden die anfallenden Versandkosten berechnet. Ab April ist der WILD-Bericht dann kostenfrei zzgl. Versandkosten im DJV-Shop.de bestellbar.

Bestelladresse:

DJV-Service GmbH
Friesdorfer-Str. 194a
53175 Bonn
Tel. 0228 / 3 87 290-0
E-Mail: info@djv-service.de

 

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