Mit der Umstellung auf die Winterzeit steigt die Gefahr von Wildunfällen. Reh, Hirsch und Wildschwein sind während der Dämmerung am häufigsten unterwegs - und damit während des Berufsverkehrs. Der DJV mahnt zur erhöhten Vorsicht.

Am Sonntag endet die Sommerzeit, in der Nacht werden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt. Pendler sind dann wieder in der Dämmerung unterwegs. Reh, Hirsch und Wildschwein sind jedoch gerade in der Morgendämmerung vermehrt auf Nahrungssuche. Der Deutsche Jagdverband (DJV) appelliert an alle Autofahrer, besonders umsichtig zu fahren und die Geschwindigkeit entlang von Feld- und Waldrändern zu drosseln.

Zwischen 6 und 8 Uhr ist das Risiko für einen Zusammenstoß besonders hoch. „Wildtiere orientieren sich nach ihrer inneren Uhr“, sagt DJV-Pressesprecher Torsten Reinwald. "Sie kennen weder Zeitumstellung noch Verkehrsregeln – hier gilt: Augen auf und Fuß vom Gas". Wer Tempo 80 statt 100 fährt, verkürzt den Bremsweg bereits um 25 Meter.

Mit der Video-Kampagne "Tiere kennen keine Verkehrsregeln" machen DJV und ACV Automobil-Club Verkehr Autofahrer über die Gefahren von Wildunfällen aufmerksam und informieren über Präventionsmaßnahmen. Besonders Fahrschüler und junge Fahrer sind angesprochen. Bei einem Zusammenstoß mit 60 Stundenkilometern wirken enorme Kräfte: Beispielsweise trifft ein Rothirsch mit einer Wucht auf das Auto, die der Masse eines ausgewachsenen Elefanten entspricht. Mehr Informationen gibt es auf www.wildunfall-vermeiden.de sowie auf Facebook und Instagram.

Die geplante Novelle des Waffengesetzes geht deutlich über die Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinaus. Das Bundesinnenministerium will in einer Nacht-und-Nebel-Aktion unüberlegte Verschärfungen durchsetzen und legale Waffenbesitzer grundlos bestrafen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer will das Waffengesetz drastisch verschärfen und nutzt unter anderem das Attentat von Halle als Vorwand. Der Täter hatte sich seine Waffen mit einem 3-D-Drucker selbst gebaut. Die Verbände des Forum Waffenrecht und der Deutsche Schützenbund protestieren entschieden dagegen: Schärfere Regelungen verhindern solche Taten nicht und treffen grundlos legale, gesetzestreue Waffenbesitzer und weitere unbeteiligte Bevölkerungsgruppen.

"Mit dem Aktionismus wird der Bevölkerung ein Gewinn an Sicherheit vorgegaukelt. Erschaffen werden soll ein Bürokratiemonster, das selbst Experten der Polizei für nicht umsetzbar halten", sagte Friedrich Gepperth, Vorsitzender des Forum Waffenrecht. Die geplanten Verschärfungen sorgten dafür, dass Fachkräfte in den Sicherheitsbehörden mit bürokratischen Vorgaben beschäftigt seien, anstatt Kriminalität zu bekämpfen. Seehofer geht mit seinen Vorschlägen weit über die Vorgaben der europaweiten Feuerwaffenrichtlinie hinaus und bricht damit seine Zusage, dass die Richtlinie nur eins zu eins umgesetzt werden sollte. Die Richtlinie musste bereits bis September 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden. Eine Fristverlängerung läuft Ende Dezember aus.

Nun sollen unter anderem generelle Waffenverbotszonen eingeführt werden: Darin wären nicht nur Taschenmesser ab einer Klingenlänge von vier Zentimetern bereits verboten, sondern auch ein unbestimmter Kreis von "gefährlichen Gegenständen". Sogar Glasflaschen könnten unter das Verbot fallen. In den Zonen soll es Personenkontrollen ohne Anlass geben. Die Verbände des Forum Waffenrecht und der Deutsche Schützenbund sehen darin einen Schritt hin zum Überwachungsstaat. Solche Zonen haben erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung, Anwohner, Besucher, Kunden von ansässigen Geschäften oder auf Handwerker. Auch wenn Ausnahmen im Gesetz und in der Verbotszonenverordnung vorgesehen werden, verbleiben erhebliche Unsicherheiten. Für sehr viel wirksamer halten die Verbände und Experten der Polizei ein individuelles Verbot von Waffen für bereits straffällig gewordene oder anderweitig aufgefallene Personen. Dies ist nach Ansicht von Polizeiexperten auch in der Praxis weit praktikabler. Das Bundesinnenministerium lehnt diese Vorschläge dagegen vehement ab.

Eine weitere geplante Verschärfung ist die verpflichtende Verfassungsschutzabfrage bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die acht Verbände begrüßen zwar die Absicht, Extremisten den Zugang zu Waffen zu verwehren. Sie kritisieren aber, dass mit der geplanten Änderung alle legalen Waffenbesitzer unter Generalverdacht gestellt würden. Ein Mehr an Sicherheit werde damit nicht geschaffen. Denn der Verfassungsschutz kann bereits jetzt auf die Daten im Nationalen Waffenregister zugreifen und so Extremisten den Zugang zu Waffen gezielt verwehren.

Die EU-Feuerwaffenrichtlinie nutzt Minister Seehofer auch als Vorwand dafür, Sportschützen weiter zu schikanieren: Die Anforderungen für den Besitz von bereits legal erworbenen Waffen sollen drastisch angehoben werden. Die hohen Anforderungen, die für den Erwerb gelten und die durch die Rechtsprechung schrittweise angehoben wurden, sollen künftig auch für den weiteren Besitz gelten. In der Praxis bedeutet das: Für jede legale Waffe muss der Besitzer künftig 18 Schießtermine jährlich vorweisen. Kein Anschlag würde dadurch verhindert.

Ein Bürokratiemonster ist auch die neue Regelung zu Magazinen mit mehr als 10 Schuss für Gewehre sowie 20 Schuss für Pistolen und Revolver. Diese Magazine, die bisher völlig frei erwerbbar waren, sollen künftig verboten werden. Auch damit geht Seehofer über die Richtlinie hinaus. Die geplante Regelung verschärft auch die Rechtsunsicherheit, die schon die Richtlinie begründet hat. Die Regelung verlangt vom einzelnen Magazinbesitzer eine eigene Beurteilung des Magazins, die schon für den kriminaltechnischen Dienst der Polizei kaum zu bewältigen wäre. Damit geht auch dieses Vorhaben weit über die Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinaus. Die Verbände lehnen dies ab.

Weitere Verschärfungen sind geplant, die Handel und Hersteller von Waffen negativ beeinflussen - ohne ein Plus an Sicherheit zu erreichen. Die Verbände fordern Minister Seehofer und die Abgeordneten des Bundestages auf, unsinnige Restriktionen für legale Waffenbesitzer ersatzlos zu streichen. Stattdessen sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, den illegalen Waffenbesitz endlich effektiv zu bekämpfen.

Das deutsche Waffengesetz ist eines der strengsten weltweit. Der Terrorismusexperte Peter Neumann vom Londoner King's College sagte kürzlich gegenüber der Augsburger Allgemeinen, dass das strenge Waffenrecht in Deutschland bei dem Anschlag in Halle vermutlich sogar zahlreichen Menschen das Leben gerettet habe, weil der Täter keinen Zugang zu legalen Waffen gefunden hat.

Die unterzeichnenden Verbände vertreten mehr als 2 Mio. Mitglieder in über 15.000 Vereinen in ganz Deutschland. Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossen Verbände sind unter anderem der Deutsche Jagdverband e. V., der Bund Deutscher Sportschützen e. V., der Bund der Militär- und Polizeischützen e. V., die Deutsche Schießsport Union e. V., der Bundesverband Schießstätten e.V., der Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V. und der Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition.

In ihrer alljährlichen Rede zur Eröffnung des englischen Parlaments stellt Königin Elisabeth II. die politischen Prioritäten vor: darunter fällt neben dem Brexit auch ein Verbot von Jagdtrophäen. DJV und CIC in Deutschland verweisen auf die Gefahren, die aus solchen Verboten für den Wildtierschutz und die Situation der Menschen vor Ort entstehen.

Der englische Minister für Wildtierschutz, Zac Goldsmith, plant ein Verbot von Jagdtrophäen in England. Über dieses geplante Verbot musste Königin Elisabeth, selbst passionierte Jägerin, in ihrer traditionellen Eröffnungsrede vor dem britischen Parlament berichten. Der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes (CIC) in Deutschland und der Deutsche Jagdverband (DJV) warnen vor den Gefahren, die aus kurzsichtigen Verboten für den weltweiten Artenschutz entstehen.

Zac Goldsmith, Minister der konservativen Partei unter Boris Johnson, fordert seit geraumer Zeit ein Importverbot von Jagdtrophäen für England. Betroffen wären hiervon vor allem Herkunftsländer im südlichen Afrika: "In England werden jährlich 350.000 Rehe und Hirsche erlegt. Jagd trägt damit maßgeblich zum Einkommen der dortigen Landbevölkerung bei. In der Welt von Zac Goldsmith und Boris Johnson haben die Einwohner der ehemaligen britischen Kolonien in Afrika offenbar nicht die gleichen Rechte. Ihnen wird verboten, was dem britischen Landbesitzer erlaubt ist - nämlich von der Jagd zu profitieren", so Stephan Wunderlich, Auslandsjagdbeauftragter des DJV und CIC in Deutschland.

Erst Anfang September verwiesen 133 Wissenschaftler und praktische Artenschützer in einem offenen Brief im Science-Magazine darauf, dass Jagdverbote und damit auch Verbote zur Einfuhr von Jagdtrophäen den Kampf um die biologische Vielfalt massiv gefährden würden. Regulierte Jagd garantiere Lebensmittelsicherheit und Jobs hunderttausender Menschen, sorge für den Schutz von Lebensräumen und vor Wilderei und trüge maßgeblich zur Lösung von Konflikten mit gefährlichen Wildtieren bei. Forderungen nach Importverboten für Jagdtrophäen ignorieren bewusst die Empfehlungen der Weltnaturschutzunion (IUCN): Jagd als Form nachhaltiger Naturnutzung darf nur dann eingeschränkt werden, wenn beispielsweise durch Fototourismus für gleich- oder höherwertigen Ersatz gesorgt wird. Fototourismus ist aber in vielen Teilen der Welt, in denen nachhaltig gejagt wird, nicht darstellbar.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat sich mit einem Urteil zur Wolfsjagd in Finnland zu den Voraussetzungen einer Ausnahme vom strengen Schutz nach der FFH-Richtlinie geäußert. Ausnahmen sind danach aus vielen Gründen möglich, die Anforderungen an eine solche Entscheidung sind jedoch hoch. Zudem lässt das Urteil Raum für juristische Auseinandersetzungen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem heute veröffentlichten Urteil zur Wolfsjagd in Finnland klargestellt, dass eine behördliche Entscheidung über eine Ausnahme vom strengen Schutz nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) aus vielerlei Gründen möglich ist, aber strengen Anforderungen unterliegt. Finnland hatte eine Ausnahme zugelassen, um illegale Tötungen zu verhindern und der Bevölkerung Handlungsspielraum zu ermöglichen. Der EuGH sieht dieses Vorgehen kritisch.

Alle Maßnahmen, die zum Schutz von Tieren oder zur Abwehr von Schäden bisher erlaubt sind, werden durch das Urteil nicht eingeschränkt. Dazu zählt auch der Schutz von Weidetieren und Jagdhunden. Der EuGH befasst sich nur mit dem - weiter gefassten - Ausnahmegrund des Art. 16 Abs. 1e), mit dem allgemeinen Ziel der Entnahme von nach Anhang IV der Richtlinie geschützten Tieren. "Das Urteil enthält einerseits erfreuliche Klarstellungen zu den Ausnahmegründen des Artikel 16, andererseits eröffnet es auch sehr weitgehende Klagemöglichkeiten", sagt DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke. Wenn die Mitgliedsstaaten die Flexibilität, die Artikel 16 e) ermöglicht, im Wolfsmanagement nutzen wollen, sei der Begründungsaufwand für die Behörden erheblich. "Der DJV spricht sich daher dafür aus, die Realität endlich anzuerkennen und den Wolf in Anhang V der FFH-Richtlinie aufzunehmen", so Dammann-Tamke. Dies sei das wirksamste Mittel um die gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfes zu sichern.

Der EuGH stellt für Anhang-IV-Arten in Artikel 16 besondere Anforderungen an eine Ausnahmeentscheidung. Voraussetzung für die Ausnahme ist immer der "günstige Erhaltungszustand" der Population und dass es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt. Zusätzlich muss ein Ausnahmegrund erfüllt sein, etwa der Schutz von Tieren oder der öffentlichen Sicherheit. Diese sind in Artikel 16 Abs. 1 a)-d) geregelt. Der fünfte Grund in Buchstabe e) befasst sich nur allgemein mit der Entnahme, die allerdings nur selektiv, in beschränktem Ausmaß und unter strenger behördlicher Kontrolle erfolgen darf. Nach dem Urteil ist es zwar grundsätzlich möglich, auch zur Verhinderung von illegalen Tötungen eine Ausnahme vom strengen Schutz der FFH-Richtlinie zuzulassen. Die Anforderungen an die Begründung einer solchen Entscheidung, ihre Detailtiefe und die Überwachung sind - wie der EuGH jetzt nochmals betont hat - hoch. In Finnland waren diese Bedingungen nach Ansicht des Gerichtshofs wohl nicht erfüllt.

Über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen nach dem finnischen Wolfsmanagement muss nun das oberste finnische Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Aussagen des EuGH entscheiden. Zu den Grundlagen der finnischen Ausnahmeentscheidung äußerte sich der Gerichtshof auf Grund der ihm vorliegenden Unterlagen kritisch.

Bei Unklarheiten über die Auslegung des Europarechts können Gerichte aus den EU-Mitgliedsstaaten dem EuGH Fragen vorlegen. Der EuGH beantwortet in einem sogenannten Vorabentscheidungsverfahren diese abstrakt formulierten Fragen und das nationale Gericht entscheidet anschließend über den konkreten Fall.

In Deutschland ist eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes geplant, um das Wolfsmanagement zu verbessern. Die dort vorgesehenen Maßnahmen bleiben jedoch deutlich hinter dem finnischen Wolfsmanagement zurück, über das der EuGH nun schon zum zweiten Mal entschieden hat. Der EuGH hatte sich bereits 2007 zur Wolfsjagd in Finnland geäußert und dabei bestimmt, dass Ausnahmen in bestimmten Fällen auch schon zulässig sein können, wenn sich die Population noch nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befindet.

Link zum Urteil (Deutsch)

Am Donnerstag (10. Oktober 2019) wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg seine Entscheidung im Verfahren zur Wolfsjagd in Finnland (Rechtssache C-674/17) verkünden. Dieses Urteil kann maßgeblichen Einfluss auf den Spielraum haben, der für ein deutsches Wolfsmanagement besteht.

Ob der Abschuss von Wölfen nach finnischem Managementplan gerechtfertigt ist, darüber entscheidet morgen der Europäische Gerichtshof (EuGH). Das oberste Verwaltungsgericht Finnlands hatte dem EuGH in einem "Vorabentscheidungsverfahren" mehrere Fragen zur Auslegung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vorgelegt. Dabei geht es in erster Linie um die Voraussetzungen, unter denen eine Ausnahme vom strengen Schutz der EU-Richtlinie zulässig ist. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat die Fragen in seiner Stellungnahme vom 10. Mai 2019 dahingehend beantwortet, dass Ausnahmen vom strengen Schutz auch zulässig sind, um Schäden an Hunden zu verhindern, das allgemeine Sicherheitsgefühl zu erhöhen, oder um illegale Tötungen zu verhindern. Darüber hinaus geht es in dem Verfahren auch darum, wie der "günstige Erhaltungszustand" einer Population festgestellt werden muss und unter welchen Umständen eine Ausnahme vom strengen Schutz möglich ist, obwohl dieser Zustand noch nicht erreicht ist.

In Deutschland ist eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes geplant, um das Wolfsmanagement zu verbessern. Die dort vorgesehenen Maßnahmen bleiben jedoch deutlich hinter dem finnischen Wolfsmanagement zurück, über das der EuGH nun schon zum zweiten Mal entscheiden wird. Der EuGH hatte sich bereits 2007 zur Wolfsjagd in Finnland geäußert. Sollte nun der Gerichtshof der Stellungnahme des Generalanwaltes folgen, wären auch in Deutschland noch sehr viel weiter gehende Schritte im Wolfsmanagement möglich. Das Aktionsbündnis Forum Natur hatte im Januar in einem Konzept zum Umgang mit dem Wolf ein umfassendes Management vorgeschlagen.

In einem Vorabentscheidungsverfahren können Gerichte aus den EU-Mitgliedsstaaten dem EuGH Fragen zur Auslegung des europäischen Rechts vorlegen. Der EuGH beantwortet diese abstrakt formulierten Fragen und das nationale Gericht entscheidet anschließend über den konkreten Fall. Die Stellungnahme des Generalanwaltes ist für den EuGH lediglich eine Empfehlung. Sie ist nicht verbindlich, meist folgt der Gerichtshof jedoch der Auffassung des Generalanwaltes. Im Verfahren um die PKW-Maut in Deutschland hatte der Gerichtshof allerdings anders entschieden.

Ente gut, alles gut: Mit kross gebratener Entenbrust und -terrine überzeugte das Team von „Wild auf Wild“ die Jury auf der sächsischen Wildgrillmeisterschaft in Leipzig. Sie gewannen den zweiten Platz im zweiten Gang. Auf dem Rost kamen heimisches Wildbret und regionaler Fisch.

Gerolltes aus der Wildschweinkeule oder Saiblingtörtchen an Erbsenpüree: Unter dem Motto „Verrückt nach Wild“ zeigten 14 Teams bei den zweitägigen Wettkämpfen in Leipzig ihr Talent. Die insgeheim gehoffte Titelverteidigung des Publikumspreises für das Team von „Wild auf Wild“ blieb dieses Jahr aus – dafür gewann das Team den zweiten Platz im zweiten Gang.

Als ersten Gang bereitete Jäger und Hobbykoch Sebastian Kapuhs zusammen mit Falkner und Fischzüchter Torsten „Pistole“ Bachsaibling zu. Anschließend überzeugten sie die Jury mit dem zweiten Gang. Serviert wurde fruchtige Ententerrine an Entenbrust mit Mangoschotenpfanne. Es folgten Rotwildkeule und als Dessert Rehrücken im Mango-Schoko-Mantel. Den Gesamtsieg sicherte sich das Team BBQ Taxi Smoker.

Fotos von der Wildgrillmeisterschaft gibt es auf Facebook und Instagram.

Bereits seit 15.000 Jahren sind Mensch und Hund ein Team bei der Jagd. In zwei von drei Jägerhaushalten lebt heute ein Vierbeiner. Für jeden Hund gilt: Klare Regeln sind wichtig.

Seit mehr als 15.000 Jahren gehen Hund und Mensch gemeinsam auf Jagd. In zwei Dritteln aller Jägerhaushalte leben heute ein oder mehrere Hunde, informiert der Deutschen Jagdverband (DJV) anlässlich des Welthundetags am 10. Oktober. Das sind fast drei Mal so viele  wie im Bundesdurchschnitt. Ähnlich wie Blinden-, Rettungs-, oder Polizeihunde genießen Jagdhunde eine mehrjährige Ausbildung. Sie sind Hunde mit Beruf. Sogenannte Schweißhunde können beispielsweise verletzte Tiere nach einem Wildunfall aufspüren - auch noch 40 Stunden später.  

Jagdhunde sind zumeist vollwertige Familienmitglieder. Der Umgang mit Kindern ist für sie selbstverständlich. Tatsächlich wirkt sich das Zusammenleben mit Tieren sehr positiv aus. Zahlreiche Studien zeigen: Hundehalter sind körperlich fitter und mental gesünder.

Die beliebtesten Jagdhunderassen in Deutschland sind Vorstehhunde: Sie sollen dem Jäger Wild zeigen, indem sie abrupt stehenbleiben. In jedem vierten Jägerhaushalt ist ein Deutsch Kurz-, oder Drahthaar zu Hause, ebenso Münsterländer oder Weimeraner. An zweiter Stelle stehen Terrier, Teckel und Apportierhunde wie Labrador oder Golden Retriever. Zahlreiche Jagdhunderassen sind bei Nicht-Jägern beliebt. Grundsätzlich sind Jagdhunderassen anspruchsvoller in der Haltung als sogenannte Gesellschaftshunde wie Chihuahua, Mops oder Zwergpudel.

Größe und Erscheinung eines Hundes sagen wenig über dessen Ansprüche aus. Immer mehr Hundefreunde sind beispielsweise von der Fell- und Augenfarbe des Weimaraners fasziniert. Aber: Diese Rasse hat einen starken Jagdtrieb und Beschützerinstinkt. Russel Terrier sind zierlich, gleichzeitig sehr lebhaft und brauchen viel Bewegung. 

Das Wesen eines Hundes wird zu einem Drittel aus persönlichen Anlagen geprägt und zu zwei Dritteln aus Erziehung. Selbst im kleinsten Hund steckt noch der Wolf. Ohne das richtige Training und artgerechte Beschäftigung sind Konflikte vorprogrammiert. Ziel der Hundeerziehung müssen klare Regeln sein. Diese lernt ein Vierbeiner durch Spiel und Belohnung - aus Mensch und Hund wird ein Team.

Ein Übersicht über die verscheidenen Jagdhundrassen und ihre Einsatzgebiete gibt es hier: www.jagdverband.de/content/hunderassen-einsatzgebiete

Wissenschaftler haben 19.800 Unfallmeldungen aus dem Tierfund-Kataster ausgewertet: Besonders risikoreich ist die Morgen- und Abenddämmerung. Rehe machen fast die Hälfte der Meldungen aus. Kleine Säugetiere wie Feldhasen sind häufiger Verkehrsopfer als bisher angenommen.

Im Oktober sterben die meisten Rehe, Hirsche und Wildschweine auf deutschen Straßen. Besonders gefährlich wird es in der Morgendämmerung zwischen 6 und 8 Uhr. Über das Jahr hinweg kommen Rehe am häufigsten unter die Räder - mit 41 Prozent der Unfälle. Überraschend: Hase und Kaninchen landen mit 10 Prozent auf Platz zwei. Es folgen Fuchs (8 Prozent), Wildschwein (6) und Vögel (6). Darunter sind Sing- und Greifvögel, Gänse sowie Enten. Es folgen Marder, Iltis und Wiesel (5). Dies hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute mitgeteilt, der das bundesweite Tierfund-Kataster (www.tierfund-kataster.de) betreibt. Wissenschaftler haben insgesamt 19.800 Datensätze aus den letzten 24 Monaten (1. September 2017 bis 31. August 2019) ausgewertet. 

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel haben das Tierfund-Kataster 2011

vorgestellt. Ende 2016 hat der DJV das Projekt auf ganz Deutschland ausgeweitet. Erstmals ist es möglich, Wildunfälle nach bundesweit einheitlichen Standards zu erfassen. Bereits über 14.000 Nutzer sind registriert. Sie melden über die kostenlose App oder die Internetseite Tierfunde ortsgenau. Wissenschaftler suchen im zweiten Schritt nach Wildunfallschwerpunkten. Diese können schließlich entschärft werden - für mehr Tierschutz und Sicherheit auf Straßen.

Weitere Infos zur Tierfund-Kataster-App:

Die App des Tierfund-Katasters ist komplett überarbeitet. Nutzer können jetzt eigene Tierfunde auf einer Karte oder als Liste ansehen und direkt bearbeiten. Die App gibt es bei Apple und Google Play. Wie die App funktioniert, erklärt ein Tutorial.

 

DJV und ACV machen mit einer Video-Kampagne aufmerksam auf erhöhtes Wildunfallrisiko. Besonders Fahrschüler und junge Fahrer sind angesprochen. Auf der Seite wildunfall-vermeiden.de gibt es jetzt zahlreiche Infos und Tipps.

Wenn im Herbst die Felder abgeerntet sind und die Zeitumstellung unseren Tagesrhythmus verändert, dann wirkt sich das auch auf Wildtiere aus: Hirsche, Rehe und Wildschweine suchen nach Deckung und sind mehr unterwegs als üblich – auch auf den Straßen, die ihren Lebensraum zerschneiden. Das hat oft dramatische Folgen: Mehr als 233.000 Zusammenstöße pro Jahr meldet der Deutsche Jagdverband (DJV). Statistisch gesehen bedeutet dies einen Wildunfall alle 2,5 Minuten. Trotzdem unterschätzen viele Autofahrer die Gefahr. Hier setzt die neue Kampagne „Tiere kennen keine Verkehrsregeln“ an. Der ACV Automobil-Club Verkehr und der DJV haben sie gemeinsam ins Leben gerufen, Initiatoren sind die beiden Public-Interest-Design-Masterstudierenden Diana Kaiser und Mareike Schlösser. 

Der Schwerpunkt der Aktion liegt auf Prävention. Speziell junge Fahrer und Fahrschüler sollen für die Gefahr durch Wildunfälle sensibilisiert werden. Im Mittelpunkt steht der Vergleich mit afrikanischen Wildtieren. Die Kraft von zirka fünf Tonnen wirkt auf das Fahrzeug ein, wenn es bei 60 Kilometern pro Stunde zu einem Zusammenstoß mit einem Rothirsch kommt. Diese enorme Wucht wird durch das einprägsame Motiv eines ausgewachsenen Elefanten veranschaulicht.

Multimediales Konzept

Neben einer Webseite und Informationsmaterialien umfasst die Kampagne den Spot „Wie schwer ist ein Elefant?“. Darin wird die Geschichte eines jungen Autofahrers erzählt. Er fährt ohne Gefahrenbewusstsein in einen düsteren Wald und ignoriert alle Warnsignale am Straßenrand . Plötzlich kommt es zum Zusammenstoß. Zu den Inhalten der Webseite www.wildunfall-vermeiden.de gehören auch Tipps zur Unfallvermeidung, etwa „Gekonnt verjagen“, „Gefahrenzonen erkennen“ oder „Geschwindigkeit anpassen“. Für den Start der Kampagne wurde bewusst der 2. Oktober gewählt, also der Zeitraum vor der bevorstehenden Zeitumstellung. Dann besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Denn der Berufsverkehr verschiebt sich um eine Stunde und fällt so in die Dämmerung, in der die Wildtiere wie gewohnt unterwegs sind. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände unterstützen die Kampagne. Weitere Partner sind die Filmproduktionsfirma Butterfilm und die Bergische Universität Wuppertal. 

Der Wald bietet im Herbst ein reiches Angebot an Speisepilzen wie Pfifferlinge, Steinpilze und Maronen. Der DJV bittet Sammler, Rücksicht auf Wildtiere zu nehmen und gibt Tipps.

Im Wald locken jetzt Pfifferlinge, Maronenröhrlinge, Stein- oder Birkenpilze. Der Deutsche Jagdverband (DJV) appelliert an Pilzsammler, Rücksicht auf Wildtiere zu nehmen. Ende September bereiten sich viele Wildtiere auf den Winter vor und bauen Fettreserven auf. Dichtes Unterholz und ausgewiesene Wildruhezonen sind wichtige Rückzugsorte für Reh, Wildschwein und zahlreiche andere Tiere. "Wer möchte schon im Wohn- oder Schlafzimmer von ungebetenen Gästen überrascht werden?", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning.

Im Sinne der Nachhaltigkeit sollten Sammler nur so viele Pilze mitnehmen wie sie am selben Tag verwerten können. Zumal deren Haltbarkeit in Kühlschrank oder Keller auf ein bis zwei Tage begrenzt ist. Zum Sammeln eignen sich am besten klassische Pilzkörbchen aus Holzgeflecht. Tüten oder Gefäße aus Kunststoff sind nicht empfehlenswert - das gilt auch für die Aufbewahrung. Die Pilze drohen darin schnell zu faulen.

Pilze lassen sich für bis zu sechs Monate einfrieren. Sie zu trocknen ist gut fürs Aroma. Das geht zum Beispiel im Backofen. Danach die dünnen Scheiben in einem luftdichten Gefäß aufbewahren. Waldpilze sind übrigens hervorragende Begleiter für Wildgerichte. Entsprechende herbstliche Rezeptideen gibt es im Internet auf der Seite wild-auf-wild.de.

Einige heimische Speisepilze haben übrigens giftige Doppelgänger. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, pflückt nur, was er kennt. Pilzberatungsstellen vermitteln Sachverständige aus der Region. Sie überprüfen Pilze auf Essbarkeit. 

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