Die Nutzung alpiner Lebensräume durch Forstwirtschaft und Tourismus hat in den vergangenen 20 Jahren stark zugenommen. Die heimischen Gamsbestände nehmen hingegen kontinuierlich ab - der Erhalt eines gesunden, ausreichend großen Bestandes ist mehr als fraglich. Das DJV-Positionspapier erläutert Ansätze zum nachhaltigen Umgang mit der Gams.

Der Deutsche Jagdverbandes (DJV) hat ein Positionspapier zum Gamswild verabschiedet. Es zeigt Ursachen für den Bestandsrückgang und Konfliktbereiche im Lebensraum der Gämse auf. Um Erhalt und Nutzung dieser Wildziegenart weiterhin zu gewährleisten, fordert der DJV einen Ausgleich zwischen menschlicher Nutzung und den Ansprüchen der Gämse. Zusätzlich will er das Monitoring verbessern, als Basis für ein erfolgreiches Wildtiermanagement.

Seit etwa 10 Jahren nehmen die Populationen der Gämse im Alpenraum in unterschiedlichem Ausmaß ab. Zugleich steht die Schalenwildart bei Diskussionen um Wildschäden in der Forstwirtschaft im Fokus. Lokal wird sie insbesondere in Wäldern, die dem Muren- und Lawinenschutz dienen, intensiv bejagt. Da die Gämse jedoch im Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gelistet ist, muss ein günstiger Erhaltungszustand sichergestellt sein.

Mit Blick auf die Hauptverbreitungsgebiete der Gämse in Deutschland finden im neuen DJV-Positionspapier auch Anregungen des Bayrischen Jagdverbandes Berücksichtigung.

Moderne Öffentlichkeitsarbeit und professioneller Umgang mit Medienvertretern: DJV-Seminar vermittelt grundlegendes Handwerkszeug. Partner sind das Journalistenzentrum Herne und der Landesjagdverband Hessen. Jetzt einen der letzten Plätze sichern.

Die Vielfalt der jagdlichen Themen bietet Möglichkeiten, in der örtlichen Presse zu punkten. Welche Informationen benötigen Journalisten- und in welcher Form? Welche Rolle spielen Internet oder soziale Medien für die Presse- und Medienarbeit? Was macht eine gute Meldung aus? Antworten auf diese und vielen weiteren Fragen bietet das DJV-Seminar „Schreibwerkstatt für Jagd und Jäger“. Es findet statt vom 13. bis 14. März 2020 in der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Hessen in Bad Nauheim. Nur noch wenige Plätze sind frei.

Der DJV organisiert das 2-tägige Seminar gemeinsam mit dem Journalistenzentrum Herne und dem Landesjagdverband Hessen an. Zielgruppe sind ehrenamtlich und hauptberuflich tätige Presseobleute aus den Jägerschaften. Sie lernen im Schreibtraining unter anderem das richtige Schreiben von Nachrichten oder Meldungen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 200 Euro (LJV-Beteiligung auf Anfrage). Anmeldung ist möglich per E-Mail: bildung@jagdverband.de. Das Anmeldeformular gibt es hier.

Kostenfreie Broschüre informiert über Wildunfälle und wie sich diese vermeiden lassen. Vorgestellt wird das digitale Tierfund-Kataster: bereits 12.000 Menschen nutzen es. Über 55.000 Datensätze haben Wissenschaftler ausgewertet.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat eine Broschüre zum Tierfund-Kataster herausgebracht. Auf 16 Seiten im A5-Format finden Leser Infos zum Projekt und zur App fürs Smartphone. Die Broschüre enthält weiterhin Daten und Fakten zu Wildunfällen in Deutschland sowie Verhaltensregeln im Ernstfall. Sie eignet sich gut für die Öffentlichkeitsarbeit in den Jägerschaften.

Schwerpunktmäßig geht es beim Tierfund-Kataster darum, Wildunfälle zu vermeiden und Straßen wildtierfreundlicher zu gestalten. Wissenschaftler werten hierfür eingegebene Daten aus. Nutzer können Tierfunde online eintragen und sich Daten unterschiedlich darstellen und auswerten lassen. Bereits mehr als 12.000 Nutzer sind angemeldet. Über 55.000 Datensätze sind bereits vorhanden.

Die Broschüre kann ab sofort bei Übernahme der Versandkosten bei der DJV-Service GmbH bestellt werden: www.djv-shop.de.

Das Kooperationsprojekt „Bunte Biomasse - Ressource für Artenschutz und Landwirtschaft“ der Veolia Stiftung, des Deutschen Jagdverbandes e.V. und der Deutschen Wildtier Stiftung zieht eine überaus positive Bilanz ihres 1. Projektjahres: Deutschlandweit wurden 2019 bereits über 120 Hektar mehrjährige Wildpflanzenmischungen zur Biomassenutzung neu etabliert.

„Da das Projekt erst im Frühjahr und damit mitten in der Anbauphase gestartet ist, haben wir mit einer so großen Nachfrage von Landwirten und Landwirtinnen nicht gerechnet“, sagt Dr. Andreas Kinser, stellvertretender Leiter Natur und Artenschutz bei der Deutschen Wildtier Stiftung. Gleichzeitig wurden bereits über 80.000 Euro an Kofinanzierungsmitteln eingeworben, die gemeinsam mit den Projektmitteln zur Honorierung der teilnehmenden Landwirte eingesetzt werden. „Sowohl die Anzahl der bereits jetzt teilnehmenden Betriebe als auch die Höhe der zugesagten Kofinanzierungsmittel zeigen uns, dass Bunte Biomasse ein Anbausystem mit Zukunft ist“, so Kinser weiter. Als Kofinanzierer konnten bereits mehrere Jagd- und Fachverbände sowie Verwaltungen und Privatpersonen überzeugt werden.

Durch das Kooperationsprojekt Bunte Biomasse soll das Anbausystem von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen zur Biomasseproduktion in der landwirtschaftlichen Praxis verankert werden (www.BunteBiomasse.de). Die Vorteile von Bunter Biomasse im Vergleich zu konventionellen Biomassepflanzen wie  Mais sind vielfältig: Die Kulturen aus bis zu 25 verschiedenen Wildpflanzenarten bieten ganzjährig Lebensraum für Insekten, Agrarvögel und Wintergäste und die ganzjährige Bewurzelung des Oberbodens verbessert die Humusbilanz und vermindert Erosion. Mehrjährige Wildpflanzenkulturen bieten außerdem ein hohes Potential zur Stickstoffbindung und helfen dadurch beim Grundwasserschutz. „Die Verknüpfung von Arten- und Ressourcenschutz sind ein überzeugendes Argument für das Anbausystem Bunte Biomasse”, so Sylke Freudenthal vom Vorstand der Veolia Stiftung.

Doch auch ökonomisch sind mehrjährige Wildpflanzenmischungen zur Biomasseproduktion attraktiv. „2019 haben einige Betriebe trotz schwieriger Bedingungen über 40 Tonnen Frischmasse des Aufwuchses mehrjähriger Wildpflanzenmischungen geerntet,“ sagt Johann Högemann, der im Auftrag der Kooperationspartner die teilnehmende Landwirte im Projekt Bunte Biomasse kostenlos bei der Etablierung der Bestände und der Ernte des Aufwuchses berät. „Je nach Standortgüte können Erträge von 9 bis 14 Tonnen Trockenmasse je Hektar bei einer Gasausbeute von etwa 65 Prozent gegenüber Mais erzielt werden“, so Högemann weiter. Da die einmal etablierten, mehrjährigen Wildpflanzenbestände bis zu fünf Jahre lang geerntet werden können, sind die Produktionskosten im Vergleich zu einjährigen Biomassepflanzen wie Mais deutlich geringer. Um Bunte Biomasse zukünftig als einen festen Bestandteil in der landwirtschaftlichen Praxis zu etablieren, braucht es jedoch einen zusätzlichen Anreiz. Ein guter Weg wäre dabei die Einbindung des Anbausystems in die Agrarumweltmaßnahmen der Länder.

Im Vergleich zur vorangegangenen Saison gab es im Jagdjahr 2018/19 über 27.700 Tonnen Wildbret aus heimischen Revieren. Spitzenreiter ist das Wildschwein mit über 14.100 Tonnen. Auf Platz zwei das Reh mit 9.600 Tonnen.

Insgesamt haben die Deutschen im Jagdjahr 2018/19 (1. April bis 31. März)  27.700 Tonnen Wildbret von Wildschwein, Reh und Hirsch aus heimischer Jagd verspeist. Am liebsten essen die Deutschen Wildschwein: Über 14.100 Tonnen Fleisch haben sie verzehrt. Knapp dahinter folgt Wildbret vom Reh mit 9.600 Tonnen. Rothirsch (2.700 Tonnen) und Damhirsch (1.300 Tonnen) folgen auf den Plätzen drei und vier. Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute vorgelegt. Grundlage ist vorläufige Auswertung der Jagdstatistik 2018/19.

Das meiste Wildbret vom Wildschwein kommt aus den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Jäger haben in diesen beiden Bundesländern insgesamt knapp 3.450 Tonnen Wildbret geliefert, das entspricht etwa einem Viertel der Gesamtmenge. In Baden-Württemberg und Bayern haben Jäger zusammen die meisten Rehe erbeutet: Umgerechnet über 4.000 Tonnen Wildbret - 30 Prozent der gesamten Jagdstrecke der Saison 2018/19. In Bayern und Hessen liegt das Jagdergebnis für Rotwild bei insgesamt knapp 800 Tonnen Wildbret. Das entspricht etwa 29 Prozent der Gesamtmenge. Vom Damwild haben die Jäger in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg das meiste Wildbret geliefert - insgesamt über 500 Tonnen. Das entspricht 40 Prozent des Gesamtaufkommens.

Laut DJV-Erhebung essen 60 Prozent der Deutschen mindestens einmal im Jahr Wildbret. Das sind 25 Prozent mehr als vor zehn Jahren. Beim Kauf sollten Verbraucher genau hinschauen und auf Regionalität achten. Insbesondere in Supermärkten wird häufig Wildfleisch aus Gatterhaltung in Übersee und Osteuropa verkauft. Über 18.100 Tonnen Wildfleisch wurden 2018 importiert, darunter 3.500 Tonnen aus Übersee. Oftmals handelt es sich dabei um Hirschfleisch aus landwirtschaftlicher Gatterhaltung. Heimisches Wildbret erhalten Verbraucher beim Jäger, Förster oder Metzger. Auf der Plattform www.wild-auf-wild.de gibt es eine bundesweite Postleitzahlensuche für rund 2.500 regionale Anbieter. Auch Restaurants mit Wildbret-Spezialitäten sind dort gelistet. Über 200 moderne Rezepte regen zum Nachkochen an. Übrigens: Wildbret leitet sich aus dem Mittelhochdeutschen „bræt“ ab (11. bis 14. Jahrhundert), was Fleisch bedeutet. Als Wildbret bezeichnen Jäger das Fleisch von dem Jagdrecht unterliegenden, heimischen und in der Wildbahn erlegten Tieren.

 

Der DJV unterstützt mit der Kampagne Wild auf Wild das erste Wild Food Festival auf der Messe Jagd und Hund in Dortmund (27. Januar bis 2. Februar 2020). In Workshops und auf der Bühne präsentieren Experten die große kulinarische Vielfalt von Wildbret und zeigen, wie es sich zubereiten lässt. Tickets und weitere Infos gibt es im Internet unter: wildfoodfestival.de.

 

Bundesrat hat Reform zugestimmt. Verbände und Sicherheitsbehörden kritisieren Bürokratie. Für Jäger gibt es unter anderem neue Regeln für Schalldämpfer und Nachtzieltechnik.

Der Bundesrat hat heute der umstrittenen Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Damit hat das Gesetz die letzte Hürde genommen und wird voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten. Es ist vor allem umstritten, weil es einen erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht und weit über die Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinausgeht. Der Deutsche Jagdverband (DJV) sowie Verbände der Sportschützen und der zivilen Waffenbranche, zusammengeschlossen im Forum Waffenrecht, kritisieren das Gesetz, obwohl weitere geplante Beschränkungen noch abgewendet werden konnten. Vertreter von Sicherheitsbehörden sehen große Schwierigkeiten in der Umsetzung, aber kaum einen Zugewinn für die öffentliche Sicherheit. 

Für Jäger enthält das Gesetz unter anderem Regelungen zum Schalldämpfer und zur Nachtzieltechnik. Der DJV hat die wichtigsten Änderungen zusammengestellt:

  • Jäger dürfen Schalldämpfer für Langwaffen künftig allein auf Jagdschein und ohne Voreintrag erwerben. Der Schalldämpfer muss dann bei der Waffenbehörde angemeldet werden. Es dürfen jedoch nur Schalldämpfer für Waffen für Zentralfeuermunition verwendet werden, nicht für Randfeuerpatronen.
  • Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt.
  • In besonders begründeten Fällen darf die Waffenbehörde das persönliche Erscheinen anordnen.
  • Neuregelung der Anzeigepflichten beim Erwerb und Überlassen von Waffen.
  • Der Kreis der erlaubnispflichtigen „wesentlichen Teile“ wird erweitert.

  • Magazine für mehr als 20 Schuss (Kurzwaffen) und mehr als zehn Schuss (Langwaffen) werden verboten.
  • Jäger dürfen künftig Nachtsichttechnik auch in Verbindung mit der Waffe nutzen. Die jagdrechtlichen Verbote hierzu bleiben aber bestehen. Ausnahmen hierzu gibt es bislang nur in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen. Infrarotaufheller sind nach wie vor verboten.
  • Die Länder und Kommunen können verstärkt sogenannte „Waffenverbotszonen“ ausweisen. Für Jäger sind jedoch Ausnahmen vorgesehen.

Detaillierte Erläuterungen hat der DJV in einem separaten Papier zusammengestellt.

Der Bundestag beschließt die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Der DJV kritisiert: Ein bundesweites aktives Management fehlt weiterhin. Die Zahl der Wölfe steigt 2020 auf 1.800, Nutztierrisse nehmen zu.

Der Bundestag beschließt heute eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, um Konflikte mit dem Wolf künftig besser lösen zu können. Erleichtert werden soll die Entnahme von Wolfshybriden und problematischen Wölfen. Künftig soll auch die Möglichkeit bestehen, aus einem auffälligen Rudel notfalls mehrere Wölfe entnehmen zu können, bis keine Nutztierrisse mehr stattfinden. Die örtlichen Jäger sollen in die Planungen mit einbezogen werden. Helmut Dammann-Tamke, Vizepräsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV), zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: "Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, mehr nicht. Weitere werden folgen müssen."

Die Bundesländer haben durch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes bessere Möglichkeiten, eigene Wolfsverordnungen für ein effektiveres Wolfsmanagement umzusetzen. Der niedersächsische Umweltminister Lies (SPD) hat eine solche bereits angekündigt. Weiterhin fehlt allerdings ein bundesweites Managementkonzept für den Wolf, kritisiert der DJV. 

Bereits im Januar hat der DJV gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Forum Natur einen Handlungsvorschlag zum aktiven Management des Wolfes veröffentlicht. Demnach sollen beispielsweise Deiche oder urbane Gebiete in Deutschland Wolfausschlussareale werden: Territoriale Wolfsrudel wären nicht geduldet. Die Konflikte mit Wölfen in Deutschland nehmen kontinuierlich zu:  Allein die Schäden an Nutztieren sind von 2017 auf 2018 um 35 Prozent gestiegen. Nach Hochrechnungen des DJV anhand von wissenschaftlichen Zahlen leben im Frühsommer 2020 bereits 1.800 Wölfe in Deutschland - 35 Prozent mehr als dieses Jahr. Der Erhaltungszustand der Art ist nach Ansicht des DJV gesichert.

Der DJV veröffentlicht eine Broschüre zur Afrikanischen Schweinepest. Typische Krankheitsbilder sind mit Fotos dargestellt. Weitere Themen: Symptome, Verbreitung und Prävention der Tierseuche.

Wie lässt sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) erkennen? Was ist im Fall eines Ausbruchs zu tun? Welche Folgen bringt die Krankheit mit sich? Antworten liefert die neue Broschüre “Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest” des Deutschen Jagdverbandes (DJV), die ab sofort digital auf www.jagdverband.de erhältlich ist. Ab Mitte Januar ist die gedruckte Version kostenfrei bestellbar. Das 28-seitige Dokument füllt Wissenslücken und bietet insbesondere Jägern und Landwirten einen guten Überblick über Symptome der Tierseuche, Präventionsmaßnahmen sowie Vorgehen im Seuchenfall. 

Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierkrankheit. Weisen lebende oder tote Wildschweine verdächtige Symptome auf, sollten Jäger diese unverzüglich an das zuständige Veterinäramt melden. Fotos von auffälligen Symptomen – etwa Veränderungen an Milz und Leber – helfen Jägern, die Krankheit zu erkennen.

Haus-und Wildschweine sterben nach der Infektion innerhalb einer Woche. Für andere Haus- und Nutztiere sowie für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Ein Ausbruch hätte jedoch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen: Der internationale Export von Schweinefleisch außerhalb der Europäischen Union würde zum Erliegen kommen, auch nationale Handelsbeschränkungen in der Landwirtschaft wären möglich. Eine intensive Wildschweinjagd ist wichtig, um im Falle eines ASP-Ausbruchs das Risiko einer Ausbreitung zu minimieren.

Die aus Afrika stammende Tierseuche ist zuletzt rund 40 Kilometer von der deutschen Grenze in Polen bei Wildschweinen nachgewiesen worden. Mittlerweile ist die Anzahl der gefundenen Kadaver auf 59 gestiegen.

Auf der Internationalen Grünen Woche 2020 in Berlin beantworten Experten am DJV-Stand in Halle 27 (Stand 204) weitergehende Fragen rund um die Afrikanische Schweinepest. Dort wird auch die neue Broschüre “Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest“ erhältlich sein. Die weltgrößte Verbrauchermesse startet am 17. und endet am 26. Januar.

Die Broschüre kann ab Mitte Januar bei Übernahme der Versandkosten bei der DJV-Service GmbH bestellt werden. Entweder direkt unter www.djv-shop.de, per Mail (info@djv-service.de) oder telefonisch unter: 0228 387290 0.

Medien berichten von der Erlegung eines Argali-Schafs in der Mongolei: Die Tierart sei vom Aussterben bedroht. CIC und DJV widersprechen: Von nachhaltiger Jagd profitiert die Art sogar. 

Berichten zufolge hat ein Sohn von US-Präsident Trump im August ein Argali-Schaf in der Mongolei erlegt. Die Tierart sei vom Aussterben bedroht, titeln deutsche und internationale Medien. Der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) in Deutschland und der Deutsche Jagdverband (DJV) stellen fest, dass die legale, nachhaltige Jagd auf das Wildschaf zum Schutz in der Mongolei beiträgt.

Laut Roter Liste der Weltnanturschutzunion (IUCN)ist der Argali nicht vom Aussterben bedroht. Die streng-kontrollierte Bejagung einzelner, alter Argali-Böcke hat auf die Bestandsentwicklung der Art erwiesenermaßen keinen Einfluss, haben Experten der IUCN gegenüber DJV und CIC bestätigt. Nur wenige Lizenzen werden vergeben. Die Hauptgefahr für den Argali liegt im Verlust seiner Habitate, so Stephan Wunderlich, Auslandsjagdbeauftragter von DJV und CIC in Deutschland: "Jeder Kaschmir-Pullover bedeutet weniger Lebensraum für den Argali, weil er von den Hirten als Konkurrent um das Weideland ihrer Kaschmir-Ziegen angesehen wird." Die nachhaltige Jagd sorgt dafür, dass die lokale Bevölkerung Einnahmen aus dieser erzielen und dadurch motiviert werden Wilderei zu unterbinden und auf die Ausweitung der Ziegenhaltung zu verzichten.

Weltweit existieren weitere Positivbeispiele, wie Einnahmen aus nachhaltiger Jagd für den Schutz von Wildtieren, ihrer Lebensräume und Einkommen der lokalen Bevölkerung sorgen. Die IUCN berichtet in einem auf Deutsch vorliegenden Schreiben, wie in einem Gebiet der Mongolei der Restbestand von 200 Argali durch die Einführung eines Jagdmanagements auf über 1500 Exemplare anwachsen konnte. Ähnlich wie der Argali profitiert beispielsweise auch die Schraubenziege Pakistans von kontrollierten Jagdsystemen: Lag der Bestand Mitte der 1980er-Jahre bedingt durch massive Wilderei- noch bei unter 100 Tieren, leben heute dank der Einnahmen aus der Jagd weit über 7.000 Schraubenziegen in Pakistan, so ein IUCN-Experte.

Mehr Bürokratie wagen! Neuregelung bringt Rechtsunsicherheit aber praktisch keinen Zugewinn bei der inneren Sicherheit.

Der Bundestag hat heute eine umstrittene Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Damit sollen in erster Linie die Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie umgesetzt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV), das Forum Waffenrecht und viele andere Vertreter von Sportschützen, Händlern und Herstellern, sowie Vertreter von Sicherheitsbehörden haben die Neuregelung heftig kritisiert. Die Änderungen gingen weit über die versprochene Eins-zu-eins-Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie hinaus - entgegen der Ankündigung von Bundesinnenminister Seehofer, kritisierte DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg. Sie führten in erster Linie zu mehr Bürokratie, nicht zu mehr Sicherheit. "Die Neuregelung ist ein Bürokratiemonster. Die Waffenbehörden werden künftig noch stärker mit dem Verwalten des legalen Waffenbesitzes beschäftigt sein, als sich um illegale Waffen zu kümmern. Das ist ein Bärendienst für die innere Sicherheit", sagte Müller-Schallenberg weiter.

Ausdrücklich begrüßte Müller-Schallenberg, dass künftig alle Jäger Schalldämpfer für ihre Gewehre erwerben können, um ihr Gehör zu schützen. Auch jagdrechtlich ist der Einsatz von Schalldämpfern inzwischen fast überall erlaubt. Die jagdrechtlichen Regelungen müssen unbedingt beachtet werden. Kritisch ist auch die vorbehaltlose Zulassung von Nachtzielgeräten zu sehen, die Jäger künftig nutzen können. Hierzu betonte Müller-Schallenberg jedoch, dass die Geräte nach wie vor nach dem Bundesjagdgesetz verboten seien- anders als Schalldämpfer. Lediglich in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen gelten Ausnahmen. Müller-Schallenberg wies außerdem darauf hin, dass hier noch erhebliche rechtliche Unsicherheiten bestünden und der Einsatz in der Jagdpraxis besondere Umsicht erfordere.

Kritisch sieht der DJV auch die Ausweitung von Waffenverbotszonen. Denn damit werden oft die Falschen getroffen. Wie der DJV halten Experten der Polizei ein individuelles Waffenverbot für potentielle Gewalttäter für wirkungsvoller. Dazu betonte Marc Henrichmann (CDU) im Plenum des Bundestages, dass die Regelung für Jäger und Sportschützen auf Grund der überprüften Zuverlässigkeit Erleichterungen enthalte. Diese seien für die Länder auch bindend. Henrichmann äußerte sich kritisch zur Nachtzieltechnik und wies auf den Wertungswiderspruch zum Magazinverbot hin. Denn dazu hatten Sicherheitsbehörden und Sachverständige in der öffentlichen Anhörung betont, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestünde.

Der DJV begrüßt eine Regelung zur Überprüfung von Schießstätten: Hierzu haben es die Länder künftig selbst in der Hand, die Zulassung von Sachverständigen zu ermöglichen. Damit wird eine jahrelange Blockade aufgelöst, die Schießstandbetreibern den sicheren Betrieb der Einrichtungen erschwert hatte.

Viele Neuregelungen betreffen in erster Linie Sportschützen, Händler und Hersteller. Geändert werden unter anderem die Bedürfnisprüfung bei Sportschützen, die Markierung wesentlicher Waffenteile und die Meldung an das Nationale Waffenregister. Größere Magazine werden verboten.  Dies sei nur ein Beispiel dafür, wie die EU-Richtlinie für sinnlose Verschärfungen missbraucht werde, betonte Müller-Schallenberg.

Der Gesetzentwurf hatte heftige Kritik von fast allen Beteiligten hervorgerufen. Auch der Bundesrat sah Änderungsbedarf und forderte unter anderem die Einführung einer regelmäßigen Verfassungsschutzabfrage und eine Ausweitung von Waffenverbotszonen. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens gab es noch einige Änderungen am Entwurf, unter anderem zum waffenrechtlichen Bedürfnis bei Sportschützen zum Meldeverfahren, eine Verfassungsschutzabfrage bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung, eine Pflicht zum persönlichen Erscheinen bei der Antragsstellung (in begründeten Ausnahmefällen) und die Ausweitung von Waffenverbotszonen. Die jetzt beschlossene Änderung muss noch den Bundesrat passieren und wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.

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