Wegen Corona-Virus: Das DJV-Präsidium hat heute in einer Sondersitzung Bundesjägertag, Wettbewerbe im jagdlichen Schießen und weitere Veranstaltungen für das Jahr 2020 abgesagt. Der Seminarbetrieb ruht bis Ende Juni 2020. Zum Schutz seiner Mitglieder reagiert der DJV damit auf die Empfehlungen der Bundesregierung.

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise hat das Präsidium des Deutschen Jagdverbandes (DJV) heute in einer Sondersitzung alle für 2020 geplanten Großveranstaltungen auf Bundesebene abgesagt. Damit reagiert der Dachverband auf die Empfehlungen der Bundesregierung und die derzeit täglich größer werdenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens in vielen Bundesländern. Das DJV-Präsidium hat sich zu diesem drastischen Schritt entschieden, weil die Gesundheit der Menschen Vorrang hat. Zudem will die Verbandsspitze den Druck von den Landesverbänden und ihren Untergliederungen nehmen, Qualifikationswettbewerbe durchzuführen - etwa im Jagdhornblasen oder im jagdlichen Schießen.

 

 

Folgende DJV-Großveranstaltungen wurden abgesagt:

  •     DJV-Waldtagung am 22. April 2020
  •     Großgoldschießen Süd (30. Mai 2020) und Nord (11. bis 13. Juni 2020)
  •     Bundesjägertag vom 18. bis 19. Juni 2020
  •     Sophie Award (inklusive Jagdblogger Camp) am 24. Juli 2020
  •     Bundesmeisterschaft im jagdlichen Schießen vom 2. bis 5. September 2020

Der Bundesbläserwettbewerb wurde auf 2022 verschoben, damit die Qualifikationswettbewerbe 2021 stattfinden können. Weitere Informationen gibt es hier.

Der Seminarbetrieb der DJV-eigenen Bildungsakademie ruht wegen der Corona-Krise vorerst bis zum 30. Juni 2020. Die abgesagten Veranstaltungen werden zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Weitere Informationen zu den betroffenen Veranstaltungen gibt es hier.

Das Leben erwacht in der Kinderstube Natur. Besucher sollten auf Wildtierkinder Rücksicht nehmen. Sie sind oftmals allein, aber nicht hilflos: anfassen ist tabu. Der DJV gibt Verhaltenstipps.

Bereits jetzt haben die ersten Wildtiere Nachwuchs. Der Reiz mag groß sein, einen einsamen Junghasen anzufassen oder mitzunehmen. Diese falsch verstandene Tierliebe macht Wildtierkinder erst zu Waisen. Denn Rehe, Feldhasen oder Wildschweine lassen ihren gut getarnten Nachwuchs die meiste Zeit des Tages alleine – als Schutz vor Fressfeinden wie dem Fuchs. Der DJV rät Naturliebhabern, Wildtiere aus sicherer Distanz mit dem Fernglas zu beobachten. Noch bis Ende Juli ist die Kinderstube Natur voll besetzt: Auch Küken von Stockente, Feldlerche oder Fasan bevölkern Wiesen und Äcker. Die Gefahr bei Ausflügen abseits der Wege: Nester, Küken und andere Jungtiere nehmen Schaden. Hunde sollten auf Ruf oder Pfiff hören. Über eine mögliche Leinenpflicht informiert das Ordnungsamt vor Ort.

Wie schützen sich Wildtierkinder in der Natur?

Hohes Gras, Schilf oder Dickicht sind ideale Verstecke für den Nachwuchs von Nestflüchtern. Dazu gehören beispielsweise Rebhuhnküken - sie sind ebenso gut getarnt wie junge Hasen. Bereits kurz nach der Geburt sind diese Tiere selbstständig und ihre Sinne und Reflexe voll entwickelt. Bei Gefahr verharren sie regungslos. Dieses Verhalten ist überlebenswichtig. Jungtiere wie Kitze sind mehrere Stunden täglich allein und werden nur zum Säugen von der Ricke aufgesucht. Auch Junghasen besucht die Mutter nur für zwei Mahlzeiten Milch am Tag.

Wildschweine haben Vorfahrt

Wildschweine verstecken ihren Nachwuchs oft im Schilf oder Brombeerdickicht. Verirren sich ungebetene Besucher in dieses Kinderzimmer, verteidigen Bachen ihre Frischlinge ohne zu zögern. Deshalb gilt: Menschen und Hunde sollten auf Wegen bleiben. Forscher haben übrigens herausgefunden, dass zahlreiche Wildtiere Menschen auf Wegen nicht als Bedrohung sehen. Die tierische Kinderstube liegt oftmals unentdeckt direkt daneben. Insbesondere in Stadtnähe wirken Wildschweine zutraulich. Das täuscht: Sollten sie mit ihrem Nachwuchs beispielsweise den Radweg blockieren, empfiehlt es sich, einen Umweg zu nehmen.

Waffengesetz: Abfrage beim Verfassungsschutz darf nicht zu Lasten der Jäger gehen. Behörden sollten Jagdschein notfalls unter Vorbehalt verlängern. Es drohen sonst Erlöschen des Jagdpachtvertrages, Schadenersatzforderungen sowie illegaler Besitz von Munition. Weitere Verschärfung des Waffenrechts abgelehnt.

In einigen Bundesländern werden derzeit keine Jagdscheine verlängert. Begründung: Es müssten Verfassungsschutzauskünfte eingeholt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) protestiert dagegen und hat Ende vergangener Woche in einem Schreiben an Bundeslandwirtschafts- und Bundesinnenministerium gefordert, diese Irritationen aufzulösen. "Unklarheiten im Verwaltungsablauf dürfen nicht zu Lasten derjenigen gehen, die auf ihren Jagdschein angewiesen sind", sagte DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg. Es sei abzusehen gewesen, dass die Gesetzesänderung in die Zeit fällt, in der Behörden üblicherweise Jagdscheine verlängern. In einem dem Schreiben beigelegten Handlungsleitfaden drängt der DJV darauf, dass Behörden den Jagdschein notfalls unter Vorbehalt des Widerrufs verlängern sollten, wenn die Verfassungsschutzabfrage behördenintern zu lange dauert. Jägern, deren Jagdschein Ende März 2020 ausläuft, rät der DJV dringend, umgehend die Jagdscheinerteilung zu beantragen und sämtliche Unterlagen einzureichen - also Personalien des Antragstellers, Versicherungsnachweis, Gebührenzahlungsbeleg und bei Erstantrag das Prüfungszeugnis.

Illegaler Besitz von Munition droht  

Ungeachtet des jeweiligen Landesjagdgesetzes fordert der DJV, dass Jäger, die ihren Antrag auf Verlängerung des Jagdscheines rechtzeitig stellen, keine rechtlichen Nachteile durch die Änderung des Waffengesetzes erleiden dürfen. In seinem Schreiben an Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesminister Horst Seehofer macht der DJV klar: Ein fehlender Jagdschein kann dazu führen, dass ein bestehender Jagdpachtvertrag erlischt. In der Folge kann es zu Schadensersatzforderungen des Verpächters kommen, was Amtshaftungsansprüche gegenüber Behörden und Ländern nach sich ziehen kann. Ohne gültigen Jagdschein besteht für Jäger sogar die Gefahr des illegalen Besitzes von Munition. Selbst Prüfer von Jagdhunden sind auf einen gültigen Jagdschein angewiesen.

Hanau-Attentat offenbart Vollzugsdefizite

Der DJV spricht sich deutlich gegen eine weitere Verschärfung des Waffenrechts aus. Zwar gehören Waffen und Munition niemals in Hände von Extremisten. Das Attentat von Hanau hat allerdings schwere Vollzugsdefizite offenbart: Die erste Version des Bekennerschreibens lag dem Generalbundesanwalt bereits im November 2019 vor. Das Waffengesetz gab den Behörden bereits zu diesem Zeitpunkt ausreichende Möglichkeiten, diese Tat zu verhindern. Reine Vollzugsdefizite dürfen nicht dazu führen, dass legale, unbescholtene Waffenbesitzer noch mehr belastet werden.

Schalldämpfer, Nachtsichttechnik, Abfrage beim Verfassungsschutz: DJV und FWR erläutern, was neu ist. Zusammengestellt sind Antworten auf die 29 häufigsten Fragen zur Änderung des Waffenrechts.

Gemeinsam mit dem Forum Waffenrecht (FWR) hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute ein Frage-Antwort-Papier zur Novelle des Waffengesetzes veröffentlicht. Grundlage sind zahlreiche Anfragen von Jägern, die FWR und DJV in den letzten Tagen erreicht haben. Schalldämpfer, Nachtsichtgeräte oder Waffenverbotszonen: Die Novelle bringt einige Änderungen mit sich. Insgesamt 29 häufig gestellte Fragen haben FWR und DJV zusammengetragen und beantwortet.

Bereits jetzt sind Änderungen des Waffengesetzes in Kraft, die Jäger betreffen. Diese umfassen unter anderem den Erwerb von Schalldämpfern und Nachtsichttechnik. Jäger müssen zudem Übergangs- und Meldefristen beachten. Beispielsweise muss der bestehende Besitz von größeren Magazinen bis zum 1. September 2021 der Waffenbehörde gemeldet werden, damit das Verbot nicht gilt. Die zulässigen Magazingrenzen liegen künftig bei zehn Schuss für Langwaffen und bei 20 Schuss für Kurzwaffen.

Zum Frage-Antwort-Papier geht es hier.


Ausführliche Informationen zu den Änderungen im Gesetzestext gibt es hier (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz Synopse) und hier (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz Synopse der Anlagen zum WaffG).

Am 22. April 2020 findet eine Fachtagung mit Podiumsdiskussion in Berlin statt. Der DJV hat zahlreiche Experten aus Forschung und Praxis als Referenten eingeladen. Ziel der Veranstaltung: Ansatzpunkte für eine Kooperation von Waldbau und Jagd finden.

Forst-Jagd-Konflikt lösen: Unter diesem Motto lädt der Deutsche Jagdverband (DJV) zu einer Fachtagung am 22. April in Berlin ein. Experten aus Forschung und Praxis beleuchten waldbauliche, wildbiologische und jagdliche Aspekte, die für einen zukunftsfähigen Waldumbau relevant sind. Es geht um das Zusammenspiel von Wildtieren und ihrem Lebensraum sowie eine möglichst konfliktfreie Forst- und Jagdnutzung. Der DJV stößt mit dieser Veranstaltung einen sachorientierten und konstruktiven Dialog in der Wald-Wild-Diskussion an.

In den vergangenen Jahren haben Trockenheit, Stürme und Insektenbefall den Wäldern in Deutschland zugesetzt: Etwa die Fläche des Saarlandes ist betroffen, bis zu 6 Milliarden Bäume müssen gepflanzt werden. Das Ziel: klimastabile Wälder mit einer hohen Arten- und Altersvielfalt der Bäume. Die Realität: Besonders anfällige Baumarten wie Fichte und Kiefer dominieren bundesweit weiterhin - 27 Prozent der Wälder sind Nadelholzreinbestände. Jäger sehen sich als Partner der Waldbauern: Auf den entstehenden Aufforstungsflächen muss verstärkt gejagt werden. Waldumbau alleine mit dem Gewehr ist allerdings zu kurz gedacht. Umfangreiche Pflege- und Schutzmaßnahmen sind notwendig. Eine Mammut-Aufgabe: In den vergangenen 30 Jahren wurde deutlich über die Hälfte der Mitarbeiter im Forstbereich entlassen, damit sich der Wald wirtschaftlich rechnet.

Weitere Informationen, Programm und Anmeldeformular gibt es hier. Anmeldefrist ist der 6. April 2020.

In Schweden darf ein Wolf getötet werden, wenn er im Begriff ist, Schaden an Nutztieren oder Jagdhunden zu verursachen. Das war nicht immer so. Wildökologe Fredrik Widemo von der Schwedischen Universität für Agrarwissenschaften erklärt, wie es zu der Regelung kam und warum sie die gesellschaftliche Akzeptanz beim Zusammenleben mit dem Wolf fördert.

DJV: In Deutschland hat ein holländischer Jagdgast einen Wolf erschossen, als dieser Jagdhunde attackiert hat. Zuvor hatte er versucht, den Wolf durch Rufe, Klatschen und einen Warnschuss davon abzuhalten. Dies bestätigen die Aussagen benachbarter Jagdschützen. Am Jagdhund konnten von einem Tierarzt Kratz- und Bissspuren nachgewiesen werden. Wie würden Sie in Schweden diesen Fall handhaben?

Widemo: Es wäre legal für den Hundebesitzer oder für einen anderen Jäger im selben Jagdteam, den Wolf zu töten. Die schwedische Gesetzgebung sieht in einem solchen Fall vor, den Abschuss an die Kreisverwaltung (County Administrative Board) zu melden, die den Vorfall prüft. Soweit die Kreisverwaltung keine Unregelmäßigkeiten findet, bleibt die Polizei außen vor.
 

Dieses Prozedere gibt es seit 2013. Welche Möglichkeiten gab es vor der Gesetzesänderung?

Zuvor war es nur möglich, einen Wolf zu töten, nachdem dieser angegriffen hat. Heute geht das bereits, wenn dieser im Begriff ist, Vieh oder Jagdhunde anzugreifen. Die Aktion muss unmittelbar bevorstehen. Sollte der Wolf sich dann nicht durch Rufen oder Warnschüsse abhalten lassen, dürfen wir schießen. Zuvor musste jeder Fall, bei dem ein Wolf erschossen wurde, durch die Polizei ermittelt werden. Nach neuer Gesetzgebung ist die erste Prüfungsinstanz die Kreisverwaltung.

Warum wurde das Gesetz geändert?

Ein Schäfer hat einen Wolf getötet, der sich seinem Schafpferch näherte. Dieser hatte zuvor bereits im selben Pferch Schafe gerissen. Der Schäfer wurde rechtskräftig verurteilt. Es wurde jedoch später als unzumutbar erachtet, dass es laut Gesetz erforderlich ist, erst abzuwarten, bis der Angriff stattfindet, obwohl er hätte verhindert werden können. Danach wurde das Gesetz geändert.

Was dürfen schwedische Jäger tun, wenn ein Wolf Nutztiere oder Haustiere angreift?

Wir können unsere Haustiere oder generell Tiere in unserer Obhut schützen. Ein Jagdhund befindet sich unserer Rechtsauffassung nach in der Obhut aller Mitglieder desselben Jagdteams. Ob man die neue gesetzliche Regelung tatsächlich derart auslegen kann, wurde kürzlich wieder diskutiert. Angefochten wurde unser Standpunkt aber nicht. Es wäre jedoch zweifelhaft, ob man einen Wolf töten dürfte, der das Vieh einer anderen Person angreift.

Was dürfen schwedische Jäger tun, wenn sie selbst angegriffen werden?

Was auch immer für notwendig erachtet wird ... .

Wird ein Unterschied zwischen Jagdhunden und Nutztieren gemacht? 

Nein, nicht in Hinblick auf einen Wolfsangriff. Es geht letztendlich darum, seinen Besitz zu verteidigen. Alle Tiere sind demnach gleich.

Wie hoch waren die Zahlen von Wolfsattacken auf Jagdhunde vor und nach der Regelung?

Die Anzahl der Wolfsangriffe auf Jagdhunde hatte den Höchststand erreicht, bevor das Gesetz 2013 geändert wurde. Seitdem gehen sie zurück.

(Weitere Informationen gibt es hier.)

Wie bewerten Sie die aktuelle Regelung?

Die Änderung war und ist sinnvoll. Sie hat den Wolf-Mensch-Konflikt etwas entschärft. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass Jäger, Rentierzüchter oder Schäfer erst mit ansehen, wie ihre Tiere angegriffen werden und erst dann eingreifen. Den abgeschlossenen Angriff behördlich einzufordern, erscheint mir wenig vernünftig. Dazu kommt, dass die Anzahl der Wölfe, die unter Anwendung des neuen §28 in solch einer Notstandssituation getötet wurden, viel zu klein ist, um negative Auswirkungen auf das Populationswachstum zu haben.

Jäger müssen neue Regelungen beachten – unter anderem für Schalldämpfer und Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen. DJV gibt Überblick.

Mit der heutigen Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das geänderte Waffengesetz morgen in Teilen in Kraft. Dann gelten für Jäger wichtige Regelungen zu Schalldämpfer, Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen, Abfrage beim Verfassungsschutz und Waffenverbotszonen. Die meisten Neuerungen treten erst zum 1. September 2020 in Kraft. Jäger müssen jetzt Übergangs- und Meldefristen beachten. Beispielsweise muss der bestehende Besitz von größeren Magazinen bis zum 1. September 2021 der Waffenbehörde gemeldet werden, damit das Verbot nicht gilt. Die zulässigen Magazingrenzen liegen künftig bei zehn Schuss für Langwaffen und bei 20 Schuss für Kurzwaffen. 

 

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Jäger dürfen Schalldämpfer für Langwaffen künftig allein auf Jagdschein und ohne Voreintrag erwerben. Jäger müssen den Kauf eines Schalldämpfers innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden - wie beim Kauf von Langwaffen üblich. Die Behörde trägt diesen dann in die Waffenbesitzkarte ein. Schalldämpfer dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung verwendet werden. Dies gilt ausschließlich im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens.
  • Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt.
  • In besonders begründeten Fällen darf die Waffenbehörde das persönliche Erscheinen anordnen.
  • Neuregelung der Anzeigepflichten beim Erwerb und Überlassen von Waffen.
  • Der Kreis der erlaubnispflichtigen „wesentlichen Teile“ wird erweitert.
  • Magazine für mehr als 20 Schuss (Kurzwaffen) und mehr als zehn Schuss (Langwaffen) werden verboten.
  • Jäger dürfen künftig Nachtsichttechnik (Aufsatz- und Vorsatzgeräte) auch in Verbindung mit der Waffe nutzen. Die jagdrechtlichen Verbote hierzu bleiben aber bestehen. Ausnahmen hierzu gibt es bislang nur in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen. Infrarotaufheller sind nach wie vor verboten.
  • Die Länder und Kommunen können verstärkt sogenannte „Waffenverbotszonen“ ausweisen. Für Jäger sind jedoch Ausnahmen vorgesehen.

Ausführlichere Informationen zu den wichtigsten Änderungen für Jäger gibt es hier.

Die Entnahme von Wölfen wird erleichtert, Konflikte sollen damit besser gelöst werden. Für den DJV ist es nur ein erster Schritt im Sinne von Deichschutz und Nutztieren. Er fordert ein umfassendes Handlungskonzept. Klare gesetzliche Regelungen für den Schutz von Jagdhunden sind notwendig.

Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zugestimmt: Durch eine erleichterte Entnahme von auffälligen Tieren sollen Konflikte mit dem Wolf künftig besser gelöst werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) sieht in der Novellierung lediglich einen ersten Schritt in die richtige Richtung im Sinne von Deichschutz und Schutz von Nutztieren. Angesichts des schnell und dynamisch anwachsenden Bestandes von Wölfen in Deutschland müssen laut DJV weitere Schritte folgen. Ein umfassendes Handlungskonzept fehlt bisher. Der DJV fordert in einem Handlungsvorschlag beispielsweise Wolfausschlussareale: Territoriale Wölfe sollten auf Deichen oder in urbanen Gebieten nicht geduldet sein. Im Hinblick auf den Schutz von Hunden bei der Jagdausübung fordert der DJV klare gesetzliche Regelungen.

Durch die Gesetzesänderung haben die Bundesländer nun bessere Möglichkeiten, eigene Verordnungen für ein effektiveres Wolfsmanagement zu erlassen. Das Gesetz enthält zudem Regelungen für die Mitwirkung von Jägern bei Entnahmen, die jeweils geprüft und genehmigt werden müssen. Der Bundesrat beschloss zudem ein Fütterungsverbot für Wölfe sowie die Verpflichtung der Behörden zur Entnahme von Wolfshybriden aus der freien Natur.

Der Bundesrat hat sich zudem auf eine Entschließung geeinigt und fordert die Einführung einer Weidetierprämie. Der DJV begrüßt dies. Das neue Bundesnaturschutzgesetz tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. 

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat seine Internetseite erneuert. Modernes Design, bessere Navigation, Optimierung für mobile Endgeräte sowie eine schnelle und präzisere interne Seitensuche waren die Zielstellung. Ob das gelungen ist, können Nutzer ab dem 3. Februar überprüfen.

Der Deutsche Jagdverbandes (DJV) hat seine Präsenz im Internet (www.jagdverband.de) gründlich überarbeitet. Ziel war es, die Navigation und den Zugang zu Informationen auf der umfangreichen Seite gleichermaßen für Jäger und Nicht-Jäger benutzerfreundlicher zu gestalten. Hierfür wurde die Seite technisch als auch optisch auf den neusten Stand gebracht. Wie gewohnt sind die Hauptbereiche der Seite durch ein horizontales Menü erreichbar, das nun aber automatisch Unterseiten listet und durch eine Kachelnavigation ergänzt wurde. Die neue Menüführung soll auch gerade auf mobilen Endgeräten wie Handy und Tablet das Navigieren erleichtern.

Außerdem wurden bestehende Funktionen verbessert: Im neuen Downloadbereich sind jetzt alle Dokumente und Bilder gebündelt abrufbar. Die beliebten Tiersteckbriefe sind neu gestaltet und zusätzlich mit einer Suchfunktion versehen. Der neue "Social Media Newsroom" auf der Startseite zeigt die Aktivitäten des DJV in den sozialen Medien auf einen Blick. Auch die Suchfunktion der Seite ist verbessert und lässt sich nun genauer einstellen.

Großen Wert wurde auch auf das Design der Seite gelegt, das nun insgesamt stärker auf die Wirkung von Bildern setzt und so das Erlebnis Jagd besser vermittelt. Da es durch die Umstrukturierung der Seiten zu veränderten Internetadressen (URLs) von (Unter-)Seiten, Bildern und Dokumenten gekommen ist, bittet der DJV Landesjagdverbände und andere verbandsnahe Internetseitenbetreibe darum, die Verlinkungen auf www.jagdverband.de zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Rekord! Mehr als 10.000 Euro sind während der Messezeit der JAGD & HUND für Bedürftige der Dortmunder Tafel zusammen gekommen. Gesammelt haben die Partner HALALI, der Wilde Metzger, der Deutsche Jagdverband (DJV) mit der Initiative "Wild auf Wild" und der LJV Nordrhein-Westfalen. Die Firma Underberg sowie die Stiftung Wald und Wild in Mecklenburg-Vorpommern haben die Aktion mit einer Großspende unterstützt. Getragen wurde die Aktion von den Dortmunder Westfalenhallen.

Am Gemeinschaftsstand von HALALI, der Wilde Metzger Conrad Baierl und dem Deutschen Jagdverband (DJV) sowie an den Ständen des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen haben Besucher der JAGD & HUND mehr als 10.000 Euro für die Dortmunder Tafel gespendet. Das Ergebnis übertrifft den Betrag aus dem vergangenen Jahr in Höhe von 8.000 Euro. "Die Spende in der Höhe ist für uns ein Riesending. Wir werden das Geld für den Ausbau unserer Elektromobilität einsetzen", sagt Dr. Horst Röhr, erster Vorsitzender der Tafel Dortmund. Zukünftig wolle die Dortmunder Tafel elektrobetriebene Lastenräder für den Lebensmitteltransport anschaffen. "Für uns ist es wichtig, einen Teil unserer Gewinne mit denen zu teilen, die bedürftig sind. Dabei sind die Tafeln der ideale Partner, wenn es um Vermarktungsgewinne aus Wildbret geht", sagt Oliver Dorn vom Fachmagazin HALALI.

Die Messe Dortmund unterstützt im Rahmen der JAGD & HUND die Aktion. Mit Wildspezialitäten - Hirschleberkäse in der Laugenecke, Prager Schinken und Pulled Pork Sandwiches von der wilden Sau - hat der wilde Metzger Conrad „Conny“ Baierl die Aktion unterstützt. Gegen eine Spende konnten Besucher am Gemeinschaftsstand zudem die HALALI Sonderausgabe „So schmeckt Jagd“ mit zahlreichen Rezepten und die begehrten Wildbret-Poster mitnehmen. Von jeder verkauften Flasche Underberg Kräuterlikör am Gemeinschaftsstand gehen zudem 50 Prozent des Erlöses an die Tafel.

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