Schalldämpfer, Nachtsichttechnik, Abfrage beim Verfassungsschutz: DJV und FWR erläutern, was neu ist. Zusammengestellt sind Antworten auf die 29 häufigsten Fragen zur Änderung des Waffenrechts.

Gemeinsam mit dem Forum Waffenrecht (FWR) hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute ein Frage-Antwort-Papier zur Novelle des Waffengesetzes veröffentlicht. Grundlage sind zahlreiche Anfragen von Jägern, die FWR und DJV in den letzten Tagen erreicht haben. Schalldämpfer, Nachtsichtgeräte oder Waffenverbotszonen: Die Novelle bringt einige Änderungen mit sich. Insgesamt 29 häufig gestellte Fragen haben FWR und DJV zusammengetragen und beantwortet.

Bereits jetzt sind Änderungen des Waffengesetzes in Kraft, die Jäger betreffen. Diese umfassen unter anderem den Erwerb von Schalldämpfern und Nachtsichttechnik. Jäger müssen zudem Übergangs- und Meldefristen beachten. Beispielsweise muss der bestehende Besitz von größeren Magazinen bis zum 1. September 2021 der Waffenbehörde gemeldet werden, damit das Verbot nicht gilt. Die zulässigen Magazingrenzen liegen künftig bei zehn Schuss für Langwaffen und bei 20 Schuss für Kurzwaffen.

Zum Frage-Antwort-Papier geht es hier.


Ausführliche Informationen zu den Änderungen im Gesetzestext gibt es hier (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz Synopse) und hier (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz Synopse der Anlagen zum WaffG).

Am 22. April 2020 findet eine Fachtagung mit Podiumsdiskussion in Berlin statt. Der DJV hat zahlreiche Experten aus Forschung und Praxis als Referenten eingeladen. Ziel der Veranstaltung: Ansatzpunkte für eine Kooperation von Waldbau und Jagd finden.

Forst-Jagd-Konflikt lösen: Unter diesem Motto lädt der Deutsche Jagdverband (DJV) zu einer Fachtagung am 22. April in Berlin ein. Experten aus Forschung und Praxis beleuchten waldbauliche, wildbiologische und jagdliche Aspekte, die für einen zukunftsfähigen Waldumbau relevant sind. Es geht um das Zusammenspiel von Wildtieren und ihrem Lebensraum sowie eine möglichst konfliktfreie Forst- und Jagdnutzung. Der DJV stößt mit dieser Veranstaltung einen sachorientierten und konstruktiven Dialog in der Wald-Wild-Diskussion an.

In den vergangenen Jahren haben Trockenheit, Stürme und Insektenbefall den Wäldern in Deutschland zugesetzt: Etwa die Fläche des Saarlandes ist betroffen, bis zu 6 Milliarden Bäume müssen gepflanzt werden. Das Ziel: klimastabile Wälder mit einer hohen Arten- und Altersvielfalt der Bäume. Die Realität: Besonders anfällige Baumarten wie Fichte und Kiefer dominieren bundesweit weiterhin - 27 Prozent der Wälder sind Nadelholzreinbestände. Jäger sehen sich als Partner der Waldbauern: Auf den entstehenden Aufforstungsflächen muss verstärkt gejagt werden. Waldumbau alleine mit dem Gewehr ist allerdings zu kurz gedacht. Umfangreiche Pflege- und Schutzmaßnahmen sind notwendig. Eine Mammut-Aufgabe: In den vergangenen 30 Jahren wurde deutlich über die Hälfte der Mitarbeiter im Forstbereich entlassen, damit sich der Wald wirtschaftlich rechnet.

Weitere Informationen, Programm und Anmeldeformular gibt es hier. Anmeldefrist ist der 6. April 2020.

In Schweden darf ein Wolf getötet werden, wenn er im Begriff ist, Schaden an Nutztieren oder Jagdhunden zu verursachen. Das war nicht immer so. Wildökologe Fredrik Widemo von der Schwedischen Universität für Agrarwissenschaften erklärt, wie es zu der Regelung kam und warum sie die gesellschaftliche Akzeptanz beim Zusammenleben mit dem Wolf fördert.

DJV: In Deutschland hat ein holländischer Jagdgast einen Wolf erschossen, als dieser Jagdhunde attackiert hat. Zuvor hatte er versucht, den Wolf durch Rufe, Klatschen und einen Warnschuss davon abzuhalten. Dies bestätigen die Aussagen benachbarter Jagdschützen. Am Jagdhund konnten von einem Tierarzt Kratz- und Bissspuren nachgewiesen werden. Wie würden Sie in Schweden diesen Fall handhaben?

Widemo: Es wäre legal für den Hundebesitzer oder für einen anderen Jäger im selben Jagdteam, den Wolf zu töten. Die schwedische Gesetzgebung sieht in einem solchen Fall vor, den Abschuss an die Kreisverwaltung (County Administrative Board) zu melden, die den Vorfall prüft. Soweit die Kreisverwaltung keine Unregelmäßigkeiten findet, bleibt die Polizei außen vor.
 

Dieses Prozedere gibt es seit 2013. Welche Möglichkeiten gab es vor der Gesetzesänderung?

Zuvor war es nur möglich, einen Wolf zu töten, nachdem dieser angegriffen hat. Heute geht das bereits, wenn dieser im Begriff ist, Vieh oder Jagdhunde anzugreifen. Die Aktion muss unmittelbar bevorstehen. Sollte der Wolf sich dann nicht durch Rufen oder Warnschüsse abhalten lassen, dürfen wir schießen. Zuvor musste jeder Fall, bei dem ein Wolf erschossen wurde, durch die Polizei ermittelt werden. Nach neuer Gesetzgebung ist die erste Prüfungsinstanz die Kreisverwaltung.

Warum wurde das Gesetz geändert?

Ein Schäfer hat einen Wolf getötet, der sich seinem Schafpferch näherte. Dieser hatte zuvor bereits im selben Pferch Schafe gerissen. Der Schäfer wurde rechtskräftig verurteilt. Es wurde jedoch später als unzumutbar erachtet, dass es laut Gesetz erforderlich ist, erst abzuwarten, bis der Angriff stattfindet, obwohl er hätte verhindert werden können. Danach wurde das Gesetz geändert.

Was dürfen schwedische Jäger tun, wenn ein Wolf Nutztiere oder Haustiere angreift?

Wir können unsere Haustiere oder generell Tiere in unserer Obhut schützen. Ein Jagdhund befindet sich unserer Rechtsauffassung nach in der Obhut aller Mitglieder desselben Jagdteams. Ob man die neue gesetzliche Regelung tatsächlich derart auslegen kann, wurde kürzlich wieder diskutiert. Angefochten wurde unser Standpunkt aber nicht. Es wäre jedoch zweifelhaft, ob man einen Wolf töten dürfte, der das Vieh einer anderen Person angreift.

Was dürfen schwedische Jäger tun, wenn sie selbst angegriffen werden?

Was auch immer für notwendig erachtet wird ... .

Wird ein Unterschied zwischen Jagdhunden und Nutztieren gemacht? 

Nein, nicht in Hinblick auf einen Wolfsangriff. Es geht letztendlich darum, seinen Besitz zu verteidigen. Alle Tiere sind demnach gleich.

Wie hoch waren die Zahlen von Wolfsattacken auf Jagdhunde vor und nach der Regelung?

Die Anzahl der Wolfsangriffe auf Jagdhunde hatte den Höchststand erreicht, bevor das Gesetz 2013 geändert wurde. Seitdem gehen sie zurück.

(Weitere Informationen gibt es hier.)

Wie bewerten Sie die aktuelle Regelung?

Die Änderung war und ist sinnvoll. Sie hat den Wolf-Mensch-Konflikt etwas entschärft. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass Jäger, Rentierzüchter oder Schäfer erst mit ansehen, wie ihre Tiere angegriffen werden und erst dann eingreifen. Den abgeschlossenen Angriff behördlich einzufordern, erscheint mir wenig vernünftig. Dazu kommt, dass die Anzahl der Wölfe, die unter Anwendung des neuen §28 in solch einer Notstandssituation getötet wurden, viel zu klein ist, um negative Auswirkungen auf das Populationswachstum zu haben.

Jäger müssen neue Regelungen beachten – unter anderem für Schalldämpfer und Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen. DJV gibt Überblick.

Mit der heutigen Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das geänderte Waffengesetz morgen in Teilen in Kraft. Dann gelten für Jäger wichtige Regelungen zu Schalldämpfer, Nachtsichttechnik in Verbindung mit Waffen, Abfrage beim Verfassungsschutz und Waffenverbotszonen. Die meisten Neuerungen treten erst zum 1. September 2020 in Kraft. Jäger müssen jetzt Übergangs- und Meldefristen beachten. Beispielsweise muss der bestehende Besitz von größeren Magazinen bis zum 1. September 2021 der Waffenbehörde gemeldet werden, damit das Verbot nicht gilt. Die zulässigen Magazingrenzen liegen künftig bei zehn Schuss für Langwaffen und bei 20 Schuss für Kurzwaffen. 

 

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Jäger dürfen Schalldämpfer für Langwaffen künftig allein auf Jagdschein und ohne Voreintrag erwerben. Jäger müssen den Kauf eines Schalldämpfers innerhalb von zwei Wochen der Behörde melden - wie beim Kauf von Langwaffen üblich. Die Behörde trägt diesen dann in die Waffenbesitzkarte ein. Schalldämpfer dürfen ausschließlich mit für die Jagd zugelassenen Langwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung verwendet werden. Dies gilt ausschließlich im Rahmen der Jagd und des jagdlichen Übungsschießens.
  • Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt.
  • In besonders begründeten Fällen darf die Waffenbehörde das persönliche Erscheinen anordnen.
  • Neuregelung der Anzeigepflichten beim Erwerb und Überlassen von Waffen.
  • Der Kreis der erlaubnispflichtigen „wesentlichen Teile“ wird erweitert.
  • Magazine für mehr als 20 Schuss (Kurzwaffen) und mehr als zehn Schuss (Langwaffen) werden verboten.
  • Jäger dürfen künftig Nachtsichttechnik (Aufsatz- und Vorsatzgeräte) auch in Verbindung mit der Waffe nutzen. Die jagdrechtlichen Verbote hierzu bleiben aber bestehen. Ausnahmen hierzu gibt es bislang nur in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen. Infrarotaufheller sind nach wie vor verboten.
  • Die Länder und Kommunen können verstärkt sogenannte „Waffenverbotszonen“ ausweisen. Für Jäger sind jedoch Ausnahmen vorgesehen.

Ausführlichere Informationen zu den wichtigsten Änderungen für Jäger gibt es hier.

Die Entnahme von Wölfen wird erleichtert, Konflikte sollen damit besser gelöst werden. Für den DJV ist es nur ein erster Schritt im Sinne von Deichschutz und Nutztieren. Er fordert ein umfassendes Handlungskonzept. Klare gesetzliche Regelungen für den Schutz von Jagdhunden sind notwendig.

Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zugestimmt: Durch eine erleichterte Entnahme von auffälligen Tieren sollen Konflikte mit dem Wolf künftig besser gelöst werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) sieht in der Novellierung lediglich einen ersten Schritt in die richtige Richtung im Sinne von Deichschutz und Schutz von Nutztieren. Angesichts des schnell und dynamisch anwachsenden Bestandes von Wölfen in Deutschland müssen laut DJV weitere Schritte folgen. Ein umfassendes Handlungskonzept fehlt bisher. Der DJV fordert in einem Handlungsvorschlag beispielsweise Wolfausschlussareale: Territoriale Wölfe sollten auf Deichen oder in urbanen Gebieten nicht geduldet sein. Im Hinblick auf den Schutz von Hunden bei der Jagdausübung fordert der DJV klare gesetzliche Regelungen.

Durch die Gesetzesänderung haben die Bundesländer nun bessere Möglichkeiten, eigene Verordnungen für ein effektiveres Wolfsmanagement zu erlassen. Das Gesetz enthält zudem Regelungen für die Mitwirkung von Jägern bei Entnahmen, die jeweils geprüft und genehmigt werden müssen. Der Bundesrat beschloss zudem ein Fütterungsverbot für Wölfe sowie die Verpflichtung der Behörden zur Entnahme von Wolfshybriden aus der freien Natur.

Der Bundesrat hat sich zudem auf eine Entschließung geeinigt und fordert die Einführung einer Weidetierprämie. Der DJV begrüßt dies. Das neue Bundesnaturschutzgesetz tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. 

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat seine Internetseite erneuert. Modernes Design, bessere Navigation, Optimierung für mobile Endgeräte sowie eine schnelle und präzisere interne Seitensuche waren die Zielstellung. Ob das gelungen ist, können Nutzer ab dem 3. Februar überprüfen.

Der Deutsche Jagdverbandes (DJV) hat seine Präsenz im Internet (www.jagdverband.de) gründlich überarbeitet. Ziel war es, die Navigation und den Zugang zu Informationen auf der umfangreichen Seite gleichermaßen für Jäger und Nicht-Jäger benutzerfreundlicher zu gestalten. Hierfür wurde die Seite technisch als auch optisch auf den neusten Stand gebracht. Wie gewohnt sind die Hauptbereiche der Seite durch ein horizontales Menü erreichbar, das nun aber automatisch Unterseiten listet und durch eine Kachelnavigation ergänzt wurde. Die neue Menüführung soll auch gerade auf mobilen Endgeräten wie Handy und Tablet das Navigieren erleichtern.

Außerdem wurden bestehende Funktionen verbessert: Im neuen Downloadbereich sind jetzt alle Dokumente und Bilder gebündelt abrufbar. Die beliebten Tiersteckbriefe sind neu gestaltet und zusätzlich mit einer Suchfunktion versehen. Der neue "Social Media Newsroom" auf der Startseite zeigt die Aktivitäten des DJV in den sozialen Medien auf einen Blick. Auch die Suchfunktion der Seite ist verbessert und lässt sich nun genauer einstellen.

Großen Wert wurde auch auf das Design der Seite gelegt, das nun insgesamt stärker auf die Wirkung von Bildern setzt und so das Erlebnis Jagd besser vermittelt. Da es durch die Umstrukturierung der Seiten zu veränderten Internetadressen (URLs) von (Unter-)Seiten, Bildern und Dokumenten gekommen ist, bittet der DJV Landesjagdverbände und andere verbandsnahe Internetseitenbetreibe darum, die Verlinkungen auf www.jagdverband.de zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Rekord! Mehr als 10.000 Euro sind während der Messezeit der JAGD & HUND für Bedürftige der Dortmunder Tafel zusammen gekommen. Gesammelt haben die Partner HALALI, der Wilde Metzger, der Deutsche Jagdverband (DJV) mit der Initiative "Wild auf Wild" und der LJV Nordrhein-Westfalen. Die Firma Underberg sowie die Stiftung Wald und Wild in Mecklenburg-Vorpommern haben die Aktion mit einer Großspende unterstützt. Getragen wurde die Aktion von den Dortmunder Westfalenhallen.

Am Gemeinschaftsstand von HALALI, der Wilde Metzger Conrad Baierl und dem Deutschen Jagdverband (DJV) sowie an den Ständen des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen haben Besucher der JAGD & HUND mehr als 10.000 Euro für die Dortmunder Tafel gespendet. Das Ergebnis übertrifft den Betrag aus dem vergangenen Jahr in Höhe von 8.000 Euro. "Die Spende in der Höhe ist für uns ein Riesending. Wir werden das Geld für den Ausbau unserer Elektromobilität einsetzen", sagt Dr. Horst Röhr, erster Vorsitzender der Tafel Dortmund. Zukünftig wolle die Dortmunder Tafel elektrobetriebene Lastenräder für den Lebensmitteltransport anschaffen. "Für uns ist es wichtig, einen Teil unserer Gewinne mit denen zu teilen, die bedürftig sind. Dabei sind die Tafeln der ideale Partner, wenn es um Vermarktungsgewinne aus Wildbret geht", sagt Oliver Dorn vom Fachmagazin HALALI.

Die Messe Dortmund unterstützt im Rahmen der JAGD & HUND die Aktion. Mit Wildspezialitäten - Hirschleberkäse in der Laugenecke, Prager Schinken und Pulled Pork Sandwiches von der wilden Sau - hat der wilde Metzger Conrad „Conny“ Baierl die Aktion unterstützt. Gegen eine Spende konnten Besucher am Gemeinschaftsstand zudem die HALALI Sonderausgabe „So schmeckt Jagd“ mit zahlreichen Rezepten und die begehrten Wildbret-Poster mitnehmen. Von jeder verkauften Flasche Underberg Kräuterlikör am Gemeinschaftsstand gehen zudem 50 Prozent des Erlöses an die Tafel.

Zum fünften Mal haben dlv-Jagdmedien und Deutscher Jagdverband (DJV) die Preise für ihre Aktion "Gemeinsam Jagd erleben" auf der Messe Jagd und Hund in Dortmund überreicht. Die Hauptpreise gehen nach Bayern. Ziel der Aktion ist es, Naturinteressierte aber auch Kritiker zur Jagd mitzunehmen nehmen und so darüber aufzuklären.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die dlv-Jagdmedien haben heute die Gewinner der Aktion „Gemeinsam Jagd erleben 2019“ auf der Messe „Jagd & Hund“ in Dortmund geehrt. Die aus dem gesamten Bundesgebiet angereisten Teilnehmer konnten sich über hochwertige Preise freuen. Knapp 50 Geschichten hatten Teilnehmer im Aktionszeitraum vom 1. Mai bis zum 30. November 2019 eingereicht - die zweiterfolgreichste Aktion seit Start im Jahr 2015. "Insgesamt haben uns gut 210 Beiträge im gesamten Aktionszeitraum erreicht", sagt Dr. Volker Böhning, Präsident des DJV. "Besonders freue ich micht aber, dass viele Nicht-Jäger die damals noch Geschichten geschrieben haben, so inspiriert waren, dass sie jetzt auch einen Jagdschein besitzen." Ziel der Aktion ist das gemeinsame Jagderlebnis und die Darstellung der modernen Jagd.

Den Hauptpreis in der Kategorie Verlosung für Jäger, einen Anschütz-Repetierer, Modell 1782, im Kaliber .308 Win gewann Christian Prall aus Franken. „Ich bin Jungjäger. Daher kann ich den Preis wirklich gut gebrauchen." Bei den Jagdgästen fiel das Losglück auf Alexandra Freiheit, die eine gemeinsames Erlebnis bei der Kitzrettung beschrieben hatte. Sie gewann einen gusseisernen Outdoor-Topf von Petromax, den Dutch Oven 9ft. Der zweite Preis fiel auf Virginia Holfeld, die sich über eine Kiste Wein des Weinguts Menger freuen konnte.

In der Kategorie Publikumspreis wurden die Preise über die meisten Facebook-Likes vergeben. Bei den Geschichten, die die Jagdgäste geschrieben hatten, stimmten die meisten Leser für Mandy Winter aus München, die  für ihre Geschichte "Gemeinsam Jagd erleben im Spessart" 1.080 Likes sammelte. Sie gewinnt eine Jadgscheinausbildung an der Jagdschule "Jagdschloss Springe", gesponsert von der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN). Bei den Jäger-Geschichten erhielt Frederic Norheime 473 Likes für seine Geschichte "Natur verbindet, Natur vereint - eine Passion, eine Leidenschaft". Er gewann ein hochwertiges Fernglas der DJV-Service.

Der DJV und die dlv-Jagdmedien bedanken sich bei allen Teilnehmern und den Sponsoren Anschütz, DJV-Service, Landesjägerschaft Niedersachsen, Petromax, Tyrolit und Weingut Menger. „Gemeinsam Jagd erleben“ ist eine im Jahr 2015 gestartete Initiative von DJV und dlv-Jagdmedien. Sie hat zum Ziel, den offenen Dialog zwischen Jagd und Gesellschaft zu fördern und Vorurteile über die Jagd abzubauen.

Mehr Informationen:

www.jagdverband.de/jaeben

Eine Lokalredaktion der Bild-Zeitung wirft einem anerkannten afrikanischen Berufsjäger unhaltbare grobe Verstöße gegen den Tierschutz vor. CIC und DJV haben mit dem schockierten Mann und Zeugen des Interviews gesprochen. Sie fordern eine Richtigstellung.

„Wir schießen dem Tier erst in die Beine, dann kannst Du es erlegen“: Mit diesen Worten wird der simbabwische Berufsjäger Johan Bezuidenhout heute in der Bild-Zeitung zitiert. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) in Deutschland haben zwischenzeitlich den anerkannten Berufsjäger mit den Vorwürfen konfrontiert. Dieser ist schockiert: „Es stimmt, dass ich mich mit einem Journalisten der BILD unterhalten habe. Aber diese Behauptung ist eine Lüge. Der Journalist hat mich bewusst falsch zitiert. Sonst hätte er keine Story.“ Für den tatsächlichen Wortlaut des geführten Interviews gibt es Zeugen. Demnach habe Johan Bezuidenhout auf Englisch gesagt, dass nach einem schlechten Treffer, etwa auf dem Vorderlauf, immer eine Nachsuche durchgeführt wird und diese erläutert. Dieses Vorgehen ist auch in Deutschland aus Tierschutzgründen Pflicht.

DJV und CIC Deutschland fordern die Bild-Zeitung auf, den Berufsjäger korrekt wiederzugeben. Eine solche Behauptung wirft ein schlechtes Licht auf die nachhaltige Jagd in Afrika. DJV und CIC rufen dazu auf, die stark emotionalisierte Debatte zur Auslandsjagd zu versachlichen. Ein Hintergrundpapier der Weltnaturschutzunion IUCN beinhaltet zahlreiche Beispiele, wie Bevölkerung und Artenschutz weltweit von der Jagd profitieren. Darunter sind auch konkrete Beispiele aus Simbabwe.

Im Fokus: die Auswertung von Jagdstatistiken für verschiedene Paarhufer. Ein weiterer Schwerpunkt sind invasive Arten wie Waschbär und Nilgans. Der Bericht enthält zudem Gastbeiträge zu Elch, Kormoran und Feldhase.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat heute den Jahresbericht 2018 des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD) veröffentlicht. Er enthält Jagdstatistiken von 9 ausgewählten Wildarten. Auf 56 Seiten im A4-Format werden aktuelle Jagdergebnisse und der 10-Jahres-Trend mit Karten und Diagrammen erläutert. Den aktuellen WILD-Bericht sowie weitere Informationen gibt es ab sofort hier.

WILD ist ein Projekt des Deutschen Jagdverbandes und seiner Landesjagdverbände. Es ist das bundesweit größte Monitoringprojekt für überwiegend jagdbare Arten. Seit 2001 erheben Jäger Daten zu Vorkommen, Populationsdichte und -entwicklung von ausgewählten Tierarten. Wissenschaftler werten die Daten aus. Für den kommenden Bericht haben etwa 25.000 Jäger wieder Daten auf einer Fläche von 13 Millionen Hektar erhoben. Das entspricht 36 Prozent der Fläche Deutschlands.

Bis zum 31. März 2020 können bis zu drei Exemplare gratis bei der DJV-Service GmbH angefordert werden. Ab vier Exemplaren werden die anfallenden Versandkosten berechnet. Ab April ist der WILD-Bericht dann kostenfrei zzgl. Versandkosten im DJV-Shop bestellbar.

Bestelladresse:

DJV-Service GmbH
Friesdorfer-Str. 194a
53175 Bonn
Tel. 0228/387290-0
E-Mail: info@djv-service.de

Weitere Informationen zum Projekt gibt es hier. Ausführliche Ergebnisse des WILD-Monitorings gibt es hier digital und interaktiv.

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