12 Feldhasen pro Quadratkilometer haben Jäger 2019 durchschnittlich in Deutschland gezählt. Die meisten leben im Nordwestdeutschen Tiefland: 17 pro Quadratkilometer. Die größte Steigerung gab es im Südwestdeutschen Mittelgebirge: plus zwei Tiere gegenüber 2018.

Trocken und warm: 2019 war ein gutes Jahr für den Feldhasen mit Zuwächsen in einigen Regionen. Die vorläufige Auswertung der Frühjahrszählung zeigt: Durchschnittlich leben 12 Feldhasen pro Quadratkilometer in Deutschland. Wissenschaftlich korrekt stieg die Zahl der Feldhasen in Deutschland innerhalb eines Jahres leicht von 11,8 auf 12,4 Tiere. Im Südwestdeutschen Mittelgebirge war die Steigerung am größten: 2019 lebten dort 2 Tiere mehr als im Vorjahr, insgesamt 16 pro Quadratkilometer. Mit 17 Hasen auf der gleichen Fläche liegt das Nordwestdeutsche Tiefland bundesweit vorn - ein Hase mehr als 2018. Wissenschaftler haben für das Monitoring-Programm des Deutschen Jagdverbandes (DJV) Zählergebnisse der Jäger aus bundesweit 500 Referenzgebieten ausgewertet.

Jäger zählen im Herbst mehr Hasen

Für das vom DJV initiierte Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) zählen Jäger jährlich im Frühjahr und Herbst Feldhasen. Der Unterschied zwischen beiden Ergebnisse wird als Nettozuwachsrate bezeichnet. Ist sie hoch, geht es dem Hasen gut. Negative Werte weisen auf einen Rückgang des Feldhasens hin. Im Jahr 2019 lag die Rate bundesweit bei plus 15 Prozent, im Jahr davor sogar bei 18 Prozent. Nach dem zurückliegenden milden Winter stehen die Chancen damit gut, dass sich die Feldhasenbestände 2020 weiter erholen. Entscheidend ist ein trockenes Frühjahr.

Es fehlen Flächen mit Wildkräutern

Günstige Witterung allein reicht nicht. Wissenschaftler haben in Niedersachsen aktuell herausgefunden, dass große zusammenhängende Felder negativ sind. Es fehlen die krautreichen Feldränder. Besonders Maisfelder meidet der Feldhase. Die Situation heute: Auf einem Viertel der Fläche Deutschlands wächst großflächig Raps, Mais und Getreide. Mehrjährige Brachen mit wertvollen Wildkräutern sind innerhalb eines Jahrzehnts von fast 9.000 Quadratkilometern auf etwa 3.000 geschrumpft. Der DJV fordert deshalb, dass Landwirte unbürokratisch entlohnt werden, wenn sie etwa systematisch Blühstreifen mit Wildkräutern anlegen. Landwirte sind auf 51 Prozent der Fläche Deutschlands wichtige Partner im Artenschutz.

Fallenjagd ist wichtig

Maßgeblich für das Überleben des Feldhasens ist neben Witterung und Lebensraum die Zahl der Fleischfresser. Raubsäuger wie Rotfuchs und Marder müssen intensiv bejagt werden. Dazu sind auch Fallen notwendig. Der DJV fordert im Sinne des Artenschutzes ein klares politisches Bekenntnis zur Fallenjagd.

Aktiver Wildtierschutz: DJV ruft zum privaten Müllsammeln auf. Bewegung und frische Luft sind inklusive.

Vielerorts sind gemeinschaftliche Müllsammelaktionen in diesem Frühjahr aufgrund der Corona-Krise ausgefallen. Illegal entsorgte Plastikfolien, Schnüre oder Becher und Flaschen sind deshalb eine noch größere Gefahr für Wildtiere als sonst. Der Deutsche Jagdverband (DJV) ruft dazu auf, entlang von Wegen und Straßen Müll zu sammeln und korrekt zu entsorgen. Wichtig: Die Brut- und Setzzeit hat bereits begonnen, sensible Bereiche wie Gebüsche sollten gemieden werden. Auch zu beachten: die aktuellen Regeln für die Corona-Krise. Derzeit ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Der Mindestabstand zwischen zwei Personen sollte anderthalb Meter betragen.

Wohlstandsmüll verursacht Tierleid

Drähte und Schnüre beispielsweise verursachen schlecht heilende Schnittwunden an Hals und Beinen. Die Blut- und Luftversorgung kann sogar abgeschnürt werden. Achtlos weggeworfene Verpackungen, die gefressen werden, können zu schweren inneren Entzündungen oder Darmverschluss führen. Vögel verwenden gern Plastikfolien für den Bau des Nestes. Regenwasser kann dann nicht mehr ablaufen, die Küken ertrinken oder erfrieren. Eine große Gefahr geht zudem von Batterien aus: Die auslaufende Säure führt zu schweren Vergiftungen und verseucht Boden und Grundwasser.

#alleinsammeln ist das neue Motto

Damit sich beim Frühjahrsputz niemand einsam fühlen muss, sind alle Teilnehmer dazu aufgerufen, Bilder, Videos und Streams von ihren Müllsammelaktionen unter #trashtagchallenge #trashchallenge #jägergegenmüll #frühjahrsputz #alleinsammeln in den sozialen Medien zu veröffentlichen.

LJV und DJV stellen klar: Jagd ist kein Tourismus. Jäger sollten trotz Corona-Krise von Beschränkungen ausgenommen werden. Sie verhindern Wildschäden auf Feldern. Verstärkte Wildschweinjagd ist notwendig wegen der drohenden Afrikanischen Schweinepest.

Mecklenburg-Vorpommern plant ein komplettes Einreiseverbot für Jäger, die ihren ersten Wohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat bereits entsprechend gehandelt: Jagdreisen seien unzulässig. Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern und der Deutsche Jagdverband protestieren gegen dieses Vorhaben. In einem Brief an Landwirtschaftsminister Till Backhaus stellte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning klar: Jagdpächter, bestätigte Jagdaufseher und Erlaubnisscheininhaber werden gerade im Frühjahr dringend gebraucht - auch wenn sie nicht dauerhaft in Mecklenburg-Vorpommern wohnen. Die intensive Jagd ist im Frühjahr notwendig, um Schäden durch Wildtiere auf Feldern und Wiesen zu verhindern. Zudem müssen Jäger verstärkt Wildschweine bejagen, da die Afrikanische Schweinepest nur noch wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt ist.

"Ein Jagdaufenthalt hat rein gar nichts mit Tourismus zu tun. Er ist ein triftiger Grund, schließlich unterstützen wir Jäger die systemrelevante Daseinsvorsorge der Landwirtschaft", sagte Dr. Böhning. Über den Jagdschein, ein amtliches Dokument, könne sich jeder Jäger ausweisen. Pachtvertrag und Begehungsschein dokumentieren genau, wo gejagt werde. Auch das Urlaubsland Schleswig-Holstein hat zwischenzeitlich klargestellt, dass Jagd eine notwendige Tätigkeit ist und die Anreise ins Revier zulässig.

Auch in Zeiten der Corona-Krise ist die Einzeljagd problemlos durchzuführen, die behördlichen Kontaktbeschränkungen werden eingehalten. Bereits Mitte März hat DJV-Präsident Dr. Böhning gegenüber Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner deutlich gemacht, dass Jäger wegen ihrer gesellschaftlich relevanten Aufgaben generell von weitergehenden Beschränkungen ausgenommen werden müssen. Entsprechende Hinweise gingen anschließend aus dem Ministerium an alle Bundesländer. Ein Alleingang von Mecklenburg-Vorpommern wäre ausgesprochen kontraproduktiv.

Im Frühjahr herrscht Hochbetrieb in Wald und Flur: Das erste Grün lockt Pflanzenfresser wie das Reh. Die Folge: mehr Wildunfälle. Aktuelle Zahlen zeigen: Im April und Mai kracht es am meisten. DJV gibt 10 Tipps für den Ernstfall.

Am kommenden Sonntag (29. März 2020) werden die Uhren eine Stunde vorgestellt, der Berufsverkehr fällt über Nacht in die Dämmerung. Insbesondere Vegetarier wie das Reh sind dann vermehrt auf Futter- und Reviersuche. Nach einer langen Fastenzeit müssen sie Energievorräte auffüllen. Besonders unfallträchtig: die Zeit von 6 bis 9 Uhr im April und Mai. In den frühen Morgenstunden passieren jeweils mehr als doppelt so viele Wildunfälle wie im März. Das hat eine aktuelle Auswertung von knapp 12.500 Datensätzen aus den Jahren 2017 bis 2019 des Deutschen Jagdverbandes (DJV) ergeben. Grundlage ist das bundesweite Tierfund-Kataster (www.tierfund-kataster.de).

Besonders unfallträchtig sind laut DJV Straßen entlang der Wald-Feld-Kante oder durch den Wald. Hier gilt: Geschwindigkeit drosseln. Wer Tempo 80 statt 100 fährt, verkürzt den Bremsweg bereits um 25 Meter. Ist ein Tier in Sicht, kontrolliert bremsen, abblenden und hupen. Ist ein Zusammenstoß unvermeidbar: Bremspedal durchtreten, Lenkrad festhalten. Unkontrollierte Ausweichmanöver erhöhen das Unfallrisiko. Danach Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle absichern und Polizei kontaktieren.

Weitere Daten und Fakten gibt es im Internet: www.jagdverband.de/wildunfall. Mit der Video-Kampagne "Tiere kennen keine Verkehrsregeln" informieren DJV und ACV Automobil-Club Verkehr zudem über Wildunfälle: www.wildunfall-vermeiden.de

Haus- und heimische Wildtiere können das Coronavirus (SARS-CoV-2) nicht auf Menschen übertragen. Ebenso wenig kann der Mensch Tiere anstecken. Experten empfehlen trotzdem regelmäßiges Händewaschen.

Auf Anfrage des Deutschen Jagdverbandes (DJV) teilte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mit: Menschen können sich nach aktuellem Wissensstand nicht über Haus- oder Wildtiere mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren. Jagdhunde stellen also kein Infektionsrisiko dar, ebenso wenig Reh oder Wildschwein. Um ganz sicher zu gehen, untersucht das FLI derzeit, ob Tiere ein Virusreservoir sein könnten. Ergebnisse sollen Ende April 2020 vorliegen.

Mit dem Coronavirus infizierte Menschen können beispielsweise das Fell von Hunden und Katzen mit dem Erreger kontaminieren. Allerdings ist die Virenmenge dann so gering, dass sie für eine Infektion weiterer Menschen nicht ausreicht. Derzeit gibt es laut FLI auch keine Hinweise darauf, dass sich heimische Wild- oder Haustiere bei Menschen mit SARS-CoV-2 infizieren könnten.

Mensch und Tier können sich also nach derzeitigem Stand der Forschung nicht gegenseitig mit dem neuartigen Coronavirus anstecken. Ungeachtet dessen empfehlen Experten nach dem Kontakt mit Tieren: grundlegende Hygieneprinzipien einhalten, etwa gründliches und regelmäßiges Händewaschen mit Seife. Befindet sich ein Hundebesitzer in häuslicher Quarantäne, sind zunächst keine Maßnahmen für das Haustier vorgesehen.

Die gängigsten Fragen zum Coronavirus hat der DJV in einem Frage-Antwort-Papier zusammengefasst.

Weitere Informationen:
https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00027466/FAQ-SARS-CoV-2_2020-03-05K.pdf

Internationaler Tag des Waldes: Jäger sind Partner der Waldbauern. Der notwendige Waldumbau erfordert verstärkte Bejagung in den Aufforstungsflächen. Und intensive Pflege der Jungpflanzen. Artenvielfalt muss Pflanzen und Tiere umfassen, fordert der DJV.

Anlässlich des Internationalen Tages des Waldes am kommenden Samstag macht der Deutsche Jagdverband (DJV) auf die Herausforderung Waldumbau aufmerksam. Dürre, Stürme, Insekten und Waldbrand haben den Wald bundesweit auf einer Fläche in der Größe des Saarlandes stark geschädigt. Etwa sechs Milliarden Bäume müssen gepflanzt werden. Die Jäger sehen sich dabei als Partner der Waldbauern: Eine verstärkte Jagd in den Aufforstungsflächen ist notwendig. Gleichzeitig warnt der DJV vor Pauschalforderungen. “Jagd ist nicht das Allheilmittel”, sagt DJV-Vizepräsident Dr. Dirk-Henner Wellershoff. Waldbauern müssten viel Zeit und Geld in Pflege- und Schutzmaßnahmen investieren, so Dr. Wellershoff. Die Herausforderung: In den vergangenen 30 Jahren wurde bundesweit deutlich über die Hälfte der Mitarbeiter im Forstbereich entlassen. Damit sich der Wald wirtschaftlich rechnet.

Knapp ein Drittel Deutschlands ist mit Wald bedeckt. Das entspricht rund 11,4 Millionen Hektar. Das Ziel des angestrebten Waldumbaus sollen klimaresilliente Wälder sein - mit einer hohen Arten- und Altersvielfalt. Der DJV macht deutlich, dass sich die angestrebte Artenvielfalt nicht auf wenige Baumarten beschränken darf. Vielmehr benötigen Wälder strukturreiche Flächen und Ruhezonen mit Kräutern, Gräsern und Büschen. Diese sind Lebensraum für Tiere vom Hirschkäfer bis zum Rothirsch.  

Jäger haben im vergangenen Jagdjahr 2018/19 (1. April bis 31. März) vom Rehwild über 1,2 Millionen Tiere erlegt, vom Rotwild 77.000 und vom Damhirsch 65.000. Das sind insgesamt fünf Prozent mehr Tiere als im Vorjahr. Die Jäger haben damit ihre gesetzliche Aufgabe erfüllt und sorgen für einen gesunden, artenreichen Wildbestand.

DJV-Eilbrief an Bundeslandwirtschaftsministerin: Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest macht Jagd notwendig. Jäger müssen von Einschränkungen wie Ausgangssperren ausgenommen sein. Sonst drohen zudem Ernteausfälle durch Wildtiere. Jagd hilft der Landwirtschaft und damit einer systemrelevanten Daseinsvorsorge.

Das Corona-Virus legt immer weitere Teile des öffentlichen Lebens lahm. In einem Eilbrief an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat Dr. Volker Böhning, Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV), deutlich gemacht, dass Jäger wegen ihrer gesellschaftlich relevanten Aufgaben generell von weitergehenden Beschränkungen ausgenommen werden müssen. "Eine etwaige Ausgangssperre würde Jagd auf Wildschweine unmöglich machen. Und damit auch den Kampf gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest", sagte Dr. Böhning. Diese ist nur noch wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Eine Verbreitung der Tierseuche hätte gravierende wirtschaftliche Folgen für die deutsche Landwirtschaft. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko eines Eintrags der Seuche durch Wildschweine aus Westpolen und Belgien als hoch ein.

Daseinsvorsorge: Jagd verhindert große Ernteausfälle

Der DJV-Brief ging auch an Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Darin erläutert der Verband, dass das Infektionsrisiko für Jäger bei einer Einzeljagd vom Hochsitz aus extrem gering ist. Diese Form der Jagd ist beginnend mit der Aussaat von Sommerkulturen enorm wichtig. Wildschweine und andere Wildtiere würden sonst große Schäden in Mais, Raps und Getreide verursachen. Gravierende Ernteausfälle wären die Folge. Jäger tragen unmittelbar zur systemrelevanten Daseinsvorsorge bei, indem sie Wildschäden auf Wiesen und Feldern verhindern.

Hochwasserschutz durch Jagd

Die Jagd auf invasive gebietsfremde Arten ist ebenfalls erforderlich, um teils erhebliche Schäden zu verhindern. Die aus Südamerika stammende Nutria beispielsweise vermehrt sich stark. Sie unterhöhlt Entwässerungsgräben oder Deiche und gefährdet damit den Hochwasserschutz. Aus Tierschutzgründen ist die Nachsuche mit Jagdhunden nach Wildunfällen regelmäßig erforderlich. Alle zweieinhalb Minuten passiert ein Wildunfall in Deutschland.

Jäger sind gesetzlich verpflichtet, für einen gesunden, artenreichen Wildbestand zu sorgen. Wildschäden in Wald und Feld sollen sie  per Gesetz durch Jagd eindämmen. Sie müssen zudem im Zuge der Seuchenprävention und -bekämpfung mit Behörden zusammenarbeiten.

Wegen Corona-Virus: Das DJV-Präsidium hat heute in einer Sondersitzung Bundesjägertag, Wettbewerbe im jagdlichen Schießen und weitere Veranstaltungen für das Jahr 2020 abgesagt. Der Seminarbetrieb ruht bis Ende Juni 2020. Zum Schutz seiner Mitglieder reagiert der DJV damit auf die Empfehlungen der Bundesregierung.

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise hat das Präsidium des Deutschen Jagdverbandes (DJV) heute in einer Sondersitzung alle für 2020 geplanten Großveranstaltungen auf Bundesebene abgesagt. Damit reagiert der Dachverband auf die Empfehlungen der Bundesregierung und die derzeit täglich größer werdenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens in vielen Bundesländern. Das DJV-Präsidium hat sich zu diesem drastischen Schritt entschieden, weil die Gesundheit der Menschen Vorrang hat. Zudem will die Verbandsspitze den Druck von den Landesverbänden und ihren Untergliederungen nehmen, Qualifikationswettbewerbe durchzuführen - etwa im Jagdhornblasen oder im jagdlichen Schießen.

 

 

Folgende DJV-Großveranstaltungen wurden abgesagt:

  •     DJV-Waldtagung am 22. April 2020
  •     Großgoldschießen Süd (30. Mai 2020) und Nord (11. bis 13. Juni 2020)
  •     Bundesjägertag vom 18. bis 19. Juni 2020
  •     Sophie Award (inklusive Jagdblogger Camp) am 24. Juli 2020
  •     Bundesmeisterschaft im jagdlichen Schießen vom 2. bis 5. September 2020

Der Bundesbläserwettbewerb wurde auf 2022 verschoben, damit die Qualifikationswettbewerbe 2021 stattfinden können. Weitere Informationen gibt es hier.

Der Seminarbetrieb der DJV-eigenen Bildungsakademie ruht wegen der Corona-Krise vorerst bis zum 30. Juni 2020. Die abgesagten Veranstaltungen werden zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Weitere Informationen zu den betroffenen Veranstaltungen gibt es hier.

Das Leben erwacht in der Kinderstube Natur. Besucher sollten auf Wildtierkinder Rücksicht nehmen. Sie sind oftmals allein, aber nicht hilflos: anfassen ist tabu. Der DJV gibt Verhaltenstipps.

Bereits jetzt haben die ersten Wildtiere Nachwuchs. Der Reiz mag groß sein, einen einsamen Junghasen anzufassen oder mitzunehmen. Diese falsch verstandene Tierliebe macht Wildtierkinder erst zu Waisen. Denn Rehe, Feldhasen oder Wildschweine lassen ihren gut getarnten Nachwuchs die meiste Zeit des Tages alleine – als Schutz vor Fressfeinden wie dem Fuchs. Der DJV rät Naturliebhabern, Wildtiere aus sicherer Distanz mit dem Fernglas zu beobachten. Noch bis Ende Juli ist die Kinderstube Natur voll besetzt: Auch Küken von Stockente, Feldlerche oder Fasan bevölkern Wiesen und Äcker. Die Gefahr bei Ausflügen abseits der Wege: Nester, Küken und andere Jungtiere nehmen Schaden. Hunde sollten auf Ruf oder Pfiff hören. Über eine mögliche Leinenpflicht informiert das Ordnungsamt vor Ort.

Wie schützen sich Wildtierkinder in der Natur?

Hohes Gras, Schilf oder Dickicht sind ideale Verstecke für den Nachwuchs von Nestflüchtern. Dazu gehören beispielsweise Rebhuhnküken - sie sind ebenso gut getarnt wie junge Hasen. Bereits kurz nach der Geburt sind diese Tiere selbstständig und ihre Sinne und Reflexe voll entwickelt. Bei Gefahr verharren sie regungslos. Dieses Verhalten ist überlebenswichtig. Jungtiere wie Kitze sind mehrere Stunden täglich allein und werden nur zum Säugen von der Ricke aufgesucht. Auch Junghasen besucht die Mutter nur für zwei Mahlzeiten Milch am Tag.

Wildschweine haben Vorfahrt

Wildschweine verstecken ihren Nachwuchs oft im Schilf oder Brombeerdickicht. Verirren sich ungebetene Besucher in dieses Kinderzimmer, verteidigen Bachen ihre Frischlinge ohne zu zögern. Deshalb gilt: Menschen und Hunde sollten auf Wegen bleiben. Forscher haben übrigens herausgefunden, dass zahlreiche Wildtiere Menschen auf Wegen nicht als Bedrohung sehen. Die tierische Kinderstube liegt oftmals unentdeckt direkt daneben. Insbesondere in Stadtnähe wirken Wildschweine zutraulich. Das täuscht: Sollten sie mit ihrem Nachwuchs beispielsweise den Radweg blockieren, empfiehlt es sich, einen Umweg zu nehmen.

Waffengesetz: Abfrage beim Verfassungsschutz darf nicht zu Lasten der Jäger gehen. Behörden sollten Jagdschein notfalls unter Vorbehalt verlängern. Es drohen sonst Erlöschen des Jagdpachtvertrages, Schadenersatzforderungen sowie illegaler Besitz von Munition. Weitere Verschärfung des Waffenrechts abgelehnt.

In einigen Bundesländern werden derzeit keine Jagdscheine verlängert. Begründung: Es müssten Verfassungsschutzauskünfte eingeholt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) protestiert dagegen und hat Ende vergangener Woche in einem Schreiben an Bundeslandwirtschafts- und Bundesinnenministerium gefordert, diese Irritationen aufzulösen. "Unklarheiten im Verwaltungsablauf dürfen nicht zu Lasten derjenigen gehen, die auf ihren Jagdschein angewiesen sind", sagte DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg. Es sei abzusehen gewesen, dass die Gesetzesänderung in die Zeit fällt, in der Behörden üblicherweise Jagdscheine verlängern. In einem dem Schreiben beigelegten Handlungsleitfaden drängt der DJV darauf, dass Behörden den Jagdschein notfalls unter Vorbehalt des Widerrufs verlängern sollten, wenn die Verfassungsschutzabfrage behördenintern zu lange dauert. Jägern, deren Jagdschein Ende März 2020 ausläuft, rät der DJV dringend, umgehend die Jagdscheinerteilung zu beantragen und sämtliche Unterlagen einzureichen - also Personalien des Antragstellers, Versicherungsnachweis, Gebührenzahlungsbeleg und bei Erstantrag das Prüfungszeugnis.

Illegaler Besitz von Munition droht  

Ungeachtet des jeweiligen Landesjagdgesetzes fordert der DJV, dass Jäger, die ihren Antrag auf Verlängerung des Jagdscheines rechtzeitig stellen, keine rechtlichen Nachteile durch die Änderung des Waffengesetzes erleiden dürfen. In seinem Schreiben an Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesminister Horst Seehofer macht der DJV klar: Ein fehlender Jagdschein kann dazu führen, dass ein bestehender Jagdpachtvertrag erlischt. In der Folge kann es zu Schadensersatzforderungen des Verpächters kommen, was Amtshaftungsansprüche gegenüber Behörden und Ländern nach sich ziehen kann. Ohne gültigen Jagdschein besteht für Jäger sogar die Gefahr des illegalen Besitzes von Munition. Selbst Prüfer von Jagdhunden sind auf einen gültigen Jagdschein angewiesen.

Hanau-Attentat offenbart Vollzugsdefizite

Der DJV spricht sich deutlich gegen eine weitere Verschärfung des Waffenrechts aus. Zwar gehören Waffen und Munition niemals in Hände von Extremisten. Das Attentat von Hanau hat allerdings schwere Vollzugsdefizite offenbart: Die erste Version des Bekennerschreibens lag dem Generalbundesanwalt bereits im November 2019 vor. Das Waffengesetz gab den Behörden bereits zu diesem Zeitpunkt ausreichende Möglichkeiten, diese Tat zu verhindern. Reine Vollzugsdefizite dürfen nicht dazu führen, dass legale, unbescholtene Waffenbesitzer noch mehr belastet werden.

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