Landesregierung beschließt: Jäger ohne ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern dürfen wieder zur Einzeljagd einreisen. DJV begrüßt Entscheidung.

Am Dienstag vermeldete das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: Ab 1. Mai dürfen Jäger ohne Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern wieder einreisen. Voraussetzung: Sie haben das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk oder sie haben einen entgeltlichen Begehungsschein. Möglich sei aber lediglich die Einzeljagd. Coronabedingte Hygienevorschriften seien weiterhin zu beachten. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Entscheidung. Jagdgäste und Inhaber unentgeltlicher Begehungsscheine sollen allerdings laut Ministerium weiterhin nicht einreisen dürfen.

Ausnahme für Jäger überfällig

Mecklenburg-Vorpommern sah bisher wegen der Corona-Krise als einziges Bundesland ein Einreiseverbot für Jäger vor. DJV und der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern forderten die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns mehrfach auf, Jäger von dem Verbot auszunehmen. Zuletzt bestätigte die Bundesregierung dem DJV: Die Jagd ist zur Daseinsvorsorge und zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest trotz Ausgangsbeschränkungen weiterhin notwendig. Dieser Auffassung folgt nun auch die Landesregierung. Zur notwendigen Bejagung sei man auch auf die auswärtigen Jäger angewiesen.

Reiseverbot weiterhin umstritten – Rechtsschutzmöglichkeiten sehr beschränkt

Der DJV hält das weitreichende Einreiseverbot für Mecklenburg-Vorpommern weiterhin für rechtswidrig. Viele betroffene Jäger mussten bisher auf Maßnahmen zur Wildschadensverhütung weitgehend verzichten. Eine effektive Schwarzwildbejagung war in einigen Revieren praktisch nicht möglich. Einige Jäger versuchten erfolglos, die Einreise per Eilverfahren vor Gerichten durchzusetzen.

Aktuelle Umfrage: 84 Prozent der Deutschen schätzen Wild. Corona-Krise erschwert Absatz, da Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben. Unnötige Bürokratie verhindert zudem eine bessere Direktvermarktung - trotz Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Wildbret ist als Lebensmittel immer beliebter bei den Deutschen: 84 Prozent halten es für gesund und natürlich. Das ist das Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Umfrage im Auftrag des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Im Jahr 1999 waren es lediglich 70 Prozent. 55 Prozent der Deutschen gaben jetzt an, mindestens ein Mal jährlich Wild zu essen. Die Corona-Krise erschwert allerdings derzeit den Absatz von heimischem Wildbret, da viele Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben müssen. Gleichzeitig sollen Jäger mehr Rehe und Hirsche schießen, damit der Wald wachsen kann. Wegen der drohenden Afrikanischen Schweinepest sollen Jäger auch mehr Wildschweine erlegen. Der DJV fordert die Politik auf, die Bedingungen der Direktvermarktung zügig zu verbessern und bürokratische Hürden bundesweit abzubauen.

"Das Bundeslandwirtschaftsministerium sollte mit gutem Beispiel vorangehen und eine entsprechende Empfehlung an die Länder geben", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Mit gutem Beispiel voran gehe bereits Baden-Württemberg. Eine Vereinfachung der Vermarktung ist möglich, urteilt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe: Bürokratische Erleichterungen sind im Rahmen des Lebensmittelrechts möglich. Hygienestandards blieben erhalten. Das interne Schreiben liegt dem DJV vor.

Die Arbeitsgruppe stützt die Ansicht des DJV: Jäger dürfen die Hilfe eines Metzgers in Anspruch nehmen und danach die hygienisch einwandfreien Portionen direkt vermarkten. Die eigentlich sogar europaweit einheitlichen Regelungen zur Fleischhygiene werden von einzelnen Behörden in Deutschland sehr unterschiedlich ausgelegt. Das erschwert es Jägern unnötig, Wildbret zu vermarkten.

Der Entwurf einer Waldstrategie 2050 der Bundesregierung nimmt Form an: Wald vor Wild ist der Tenor. Sieben große Verbände aus Jagd und Wildtierschutz lehnen dies ab. DJV veröffentlicht ein Papier mit Kernforderungen zum Waldumbau.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat ein Forderungspapier für einen zukunftsfähigen Waldbau veröffentlicht. Darin positioniert sich der Dachverband der Jäger zum vorliegenden Entwurf eines Maßnahmenplanes "Wald vor Wild" in der Waldstrategie 2050. Dieser sieht eine generelle, radikale Wildreduktion als einzige Lösung vor, um den Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern zu gewährleisten. DJV und sechs weitere Verbände aus Jagd und Wildtierschutz lehnen den Entwurf vehement ab. Das DJV-Papier fordert unter anderem: waldbauliche und wildökologische Planung auf großer Fläche, Wildschäden neu bewerten, Jagdzeiten an Wildbiologie orientieren und mehr Personal in den Forstverwaltungen. Aktuelle Forschungsergebnisse aus Forstwirtschaft und Wildbiologie müssen in der Waldstrategie 2050 berücksichtigt werden. Die Herausforderung Waldumbau bedarf einer ergebnisoffenen Analyse. Ein Waldumbau allein mit dem Gewehr greift viel zu kurz und ist zum Scheitern verurteilt.

Paderborner Jäger spenden Fleisch von Reh und Wildschwein für Menschen in Not. Schon 2.500 kostenlose Mahlzeiten im Wert von 10.000 Euro wurden verteilt.

Die Corona-Pandemie schränkt die übliche Grundversorgung für Bedürftige ein. Seit Beginn des Jagdjahres am 1. April 2020 unterstützt die Kreisjägerschaft Paderborn deshalb obdachlose, kranke und arme Menschen mit Spenden. Und zwar mit Wildbret in Form von Fleischwurst, Pfefferbeißer und Bratwurst. Auch Leberwurst und Gulasch werden angeboten. Gesamtwert der Ware: 10.000 Euro. Ein zertifizierter Fachbetrieb stellt die Wildbret-Produkte her und verteilt die Lebensmittel mit Kühlfahrzeugen an verschiedene regionale Hilfsorganisationen.

"Der Bedarf ist riesig. Und es wäre toll, wenn mehr Jägerschaften in Deutschland mitmachen würden und Bedürftigen helfen", sagt Annika Güthoff, Obfrau für Öffentlichkeitsarbeit der Kreisjägerschaft Paderborn. Innerhalb von drei Wochen wurde das hochwertige Fleisch von insgesamt 45 Rehen und Wildschweinen verarbeitet. Mehr als 2.500 Mahlzeiten gingen an unterschiedliche Hilfsorganisation wie die Paderborner Tafel, die Speisenkammern, die Bahnhofsmission, B2 Streetwork sowie die SKM Tagesstätte für Wohnungslose.

Die Aktion der Kreisjägerschaft Paderborn läuft vorerst bis Anfang Mai. Wegen der großen Nachfrage wird derzeit überlegt, die Kampagne neu aufzulegen.
 

Der Deutsche Jagdverband bietet ein PR-Handbuch mit Tipps für Veranstaltungen rund um Wildbret - egal ob Benefiz-Aktion oder Weihnachtsmarkt. Hier herunterladen: https://www.wild-auf-wild.de/lehrmaterial

 

Die Tierrechtsszene instrumentalisiert die Corona-Pandemie um generelle Handelsverbote für Wildtiere zu fordern. Eine aktuelle Initiative ist im Europäischen Parlament gescheitert. CIC und DJV stellen fest, dass Pauschalverbote weder Menschen noch Wildtieren zugutekommen.

Die Tierrechtsszene nutzt das Pandemiegeschehen als Vorwand, generelle Handelsverbote für Wildtiere zu fordern: Es drohe eine Gefahr für die menschliche Gesundheit. Auch Wildfleisch aus nachhaltiger, regulierter Jagd solle verboten werden. Der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) in Deutschland und der Deutsche Jagdverband (DJV) warnen vor Panikmache. COVID-19 darf nicht instrumentalisiert werden, um vielen Menschen die Lebensgrundlage zu entziehen und den Wildtierschutz zu gefährden.

Pauschalverbote sind irreführend

"Pauschale Verbote dienen weder Menschen noch Wildtieren. Sie sind nicht realisierbar, da sie die Komplexität des weltweiten Wildtier-und Wildfleischhandels missachten", so die Universität Oxford in einer aktuellen Stellungnahme. Bewusst differenziert die internationale Tierrechtsszene nicht zwischen legalem Handel mit Wildtieren oder -erzeugnissen einerseits und Wilderei andererseits. Professor Jacobus du P. Bothma, ehemaliger Direktor des "Centre for Wildlife Management" an der Universität von Pretoria, Südafrika: "Bei jagdbaren Wildarten handelt es sich hauptsächlich um große Paarhufer, die keine gefährlichen Krankheiten auf den Menschen übertragen. Die Hauptüberträger zoonotischer Krankheiten sind Primaten, Nager und Fledermäuse. Sie werden für den illegalen, unkontrollierten Buschfleischhandel gewildert."

Botschaft des Europäischen Parlaments an Tierrechtsgruppen

Vergangenen Donnerstag stimmten zwei Drittel der Abgeordneten des Europäischen Parlaments gegen einen Änderungsantrag der Vereinten Europäischen Linken/Nordischen Grünen (GUE/NGL) zu einer "koordinierten Aktion der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen". Der Europäische Dachverbandes der Jäger (FACE) hatte sich im Vorfeld maßgeblich für ein "Nein" eingesetzt und wertet das Votum als deutliche Botschaft an Tierrechtsgruppen.

Die SVLFG fordert derzeit Revierinhaber auf, ihre Widersprüche gegen Beitragsbescheide zurückzunehmen. Der DJV rät davon ab.

Zahlreiche Revierinhaber haben sich gegen überhöhte Beitragsforderungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gewehrt. Diese fordert nun dazu auf, Widersprüche gegen Bescheide zurückzunehmen. Der DJV rät hiervon ab und hält die Widersprüche für gerechtfertigt. Das zu Grunde liegenden Musterverfahren ist zwar beendet - aber nicht durch ein bindendes Urteil, sondern durch einen gerichtlichen Vergleich. Über die entscheidenden Fragen wurde noch nicht abschließend entschieden.

In dem Verfahren ging es um einen Beitragsrabatt, der Revierinhabern gewährt wird, die gleichzeitig einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften. Die Kosten für diesen Rabatt werden allein von den Jägern, die keine Landwirte sind getragen. Der DJV hält diesen Rabatt für ungerechtfertigt und ist daran interessiert, die Frage in einem Musterverfahren vor den Sozialgerichten klären zu lassen. Der Dachverband der Jäger bittet Betroffene, sich zu melden, wenn die SVLFG in der Folge einen Widerspruchsbescheid erlässt. Unabhängig von der Frage der Beiträge fordert der DJV weiterhin das Ende der Pflichtmitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Diese ist jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens.

Aufgrund anhaltender Trockenheit ist aktuell die Gefahr von Feuer im Wald hoch – besonders in Ostdeutschland. Der Deutsche Jagdverband gibt Tipps für einen unbeschwerten Aufenthalt.

In der Corona-Krise sind Naherholungsgebiete sehr beliebt für einen Ausflug - mehr Menschen als sonst sind unterwegs. Das sonnige und trockene Frühlingswetter lässt gleichzeitig das Waldbrandrisiko ansteigen. Laut Deutschem Wetterdienst herrscht eine besonders hohe Gefahr bereits ab dem Wochenende in Teilen von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Oft genügt schon ein Funke, um ein Feuer zu entfachen – mit verheerenden Folgen für Tiere und Pflanzen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) gibt Tipps, wie sich Brände im Wald verhindern lassen:

Autos nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abstellen. Heiße Katalysatoren oder Auspuffrohre können trockenes Gras oder Laub schnell entzünden. 

Zufahrtswege freihalten. Parkende Autos am Wegrand sind nicht nur brandgefährlich - sie behindern im Ernstfall Löschfahrzeuge. 

Offenes Lagerfeuer und Grillen sind nur an markierten Stellen erlaubt. In Gebieten mit bereits hoher Waldbrandgefahr sollten Waldbesucher gänzlich darauf verzichten. Je nach Region sind Grillplätze wegen der Corona-Krise sowieso gesperrt. Die Kontaktbeschränkungen müssen eingehalten werden.

Zigarettenkippen nicht achtlos wegwerfen und auf Rauchen am besten verzichten. Heiße Glut und Funkenflug entzünden schnell trockenes Gras oder Blätter. Deshalb: Bei der Fahrt in Waldnähe keine Kippen aus dem Fenster werfen – sonst natürlich auch nicht. Von März bis Oktober gilt generelles Rauchverbot in Wäldern - in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen sogar ganzjährig. 

Glasscherben verursachen keine Waldbrände - aber großes Tierleid. Glasflaschen oder -scherben können entgegen der landläufigen Meinung keine Waldbrände verursachen. Sie können allerdings bei Wildtieren tiefe, schlecht heilende Schnittwunden verursachen. Flaschen gehören ebenso wenig in den Wald wie anderer Verpackungsmüll, etwa Folien und Schnüre. Den Wildtieren zuliebe. 

Waldbrände werden in den meisten Fällen durch Fahrlässigkeit oder Brandstiftung verursacht. Natürliche Ursachen wie Blitzschlag spielen eine untergeordnete Rolle. Im Falle eines Brandes ist immer die Feuerwehr (Tel. 112), die nächste Polizeidienststelle (Tel. 110) oder Forstdienststelle zu verständigen. Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes informiert tagesaktuell über die Lage in Deutschland.

Bundesregierung: keine allgemeine Ausgangssperre für Jäger. Trotz Corona-Pandemie ist Jagd wichtig zum Schutz vor Wildschäden und der Afrikanischen Schweinepest. DJV erachtet Einreiseverbot für Jäger nach Mecklenburg-Vorpommern als rechtswidrig.

Trotz Corona-Pandemie: Die Bundesregierung sieht eine Befreiung der Jäger von einer allgemeinen Ausgangssperre als gerechtfertigt an. In einem Schreiben an den Deutschen Jagdverband (DJV) betont das Bundesinnenministerium (BMI): Jäger tragen zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge bei. Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich in einem ähnlich lautenden Schreiben gegenüber dem DJV geäußert. Daraus geht unter anderem hervor, dass der Jägerschaft "eine unzweifelhaft außerordentlich große Bedeutung" zukomme, wenn es um den Schutz der Land- und Forstwirtschaft vor Wildschäden gehe. Auch die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sei ein wichtiger Grund, Jäger von einer allgemeinen Ausgangssperre zu befreien. Die Ministerien reagieren damit auf einen Eilbrief von DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Mitte März hat er die drei zuständigen Ministerien gebeten, die Einzeljagd weiter zu ermöglichen.

Einzeljagd soll bundesweit möglich sein

Das BMI hat nach eigenen Worten die Innenministerien der Länder zwischenzeitlich gebeten, die zuständigen Stellen im jeweiligen Bundesland auf die für notwendig erachtete Ausnahmeregelung hinzuweisen. Die Fahrt ins Revier müsse auf direktem Weg erfolgen, führt das BMI in seinem Brief aus. Die Jagd dürfe nur in Form einer Einzeljagd durchgeführt werden, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. Der DJV betont dabei, dass die Einzeljagd auch von mehreren Personen im Revier gleichzeitig ausgeübt werden kann, sofern die Kontaktbeschränkungen beachtet werden.

Rechtswidrig: Einreiseverbot für Jäger nach Mecklenburg-Vorpommern

Der DJV kritisiert weiterhin, dass in Mecklenburg-Vorpommern die strengen Einreisebeschränkungen auch für Jäger gelten sollen, die dort ihren Verpflichtungen nachkommen. DJV-Präsident Dr. Volker Böhning, zugleich Präsident des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern, stellt die Beschränkungen für Touristen nicht grundsätzlich in Frage. Eine Ausweitung auf Jäger sei jedoch unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. DJV und Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern raten allen betroffenen Revierinhabern, sich eine verweigerte Einreise schriftlich bestätigen zu lassen. Dies ist wichtig, um dagegen notfalls vor Gericht vorgehen zu können und später Ersatzansprüche durchsetzen zu können.

Landkreis Ostprignitz-Ruppin scheitert mit Einreisebeschränkung

Unterdessen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein generelles Einreiseverbot im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg) gekippt. Der Landkreis hatte auf Grund dieser Regelung auch einem ortsfremden Jäger die Anreise ins Revier untersagt.

Der Hase steht für Fruchtbarkeit und Neuanfang. Als österlicher Eierlieferant ist er hierzulande jedoch erst seit Anfang des 19. Jahrhunderts bekannt. Der DJV hat einige Fakten rund um Meister Lampe zusammengetragen.

Eine Häsin bekommt im Schnitt 3- bis 4-mal im Jahr je ein bis drei Junge. Es können sogar bis zu sechs Junge sein. Kein Wunder also, dass der Feldhase bereits bei den Kelten als Fruchtbarkeitssymbol galt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat einige Fakten zu dem ursprünglichen Steppenbewohner zusammengetragen.

Nichts wie weg

Feldhasen sind Nestflüchter. Das heißt: Sie werden mit Fell und offenen Augen geboren - und kurz danach von ihrer Mutter tagsüber allein gelassen. Die Häsinnen suchen ihren Nachwuchs meist nur einmal nachts zum Säugen auf. So vermeiden sie, dass Fressfeinde wie der Fuchs auf die Jungtiere aufmerksam werden.

Flotte Einzelgänger

Erwachsene Hasen leben als Einzelgänger und ernähren sich rein vegetarisch von Wildkräutern und -gräsern. Jäger sprechen von der sogenannten „Hasenapotheke“. Zur Diät gehören auch Getreide, Feldfrüchte, Knospen, Triebe und Rinde. Langohr ist ein Meister der Tarnung: Den Tag verbringt er meist in einer kleinen Mulde auf dem Acker, der Sasse. Nähert sich ein Fressfeind, bleibt er dort bis zum letzten Moment regungslos liegen. Hilft das nicht, flüchtet er Haken schlagend. Erreichte Spitzengeschwindigkeit: 80 Kilometer pro Stunde.

Osterhase: eine junge Erfindung

Der Brauch, an Ostern Eier zu verschenken und zu essen, geht auf verschiedene Ursprünge zurück – unter anderem auf die vorösterliche Fastenzeit, in der es verboten war, Eier zu verzehren. Erst im 19. Jahrhundert setzte sich der Osterhase durch. Davor brachten, je nach Region, andere Tiere wie Storch, Kuckuck, Kranich oder sogar der Fuchs die Eier.

Ein Symbol der Fruchtbarkeit

Sowohl Hasen als auch Eier sind Symbole für Fruchtbarkeit. Hasen gehören außerdem zu den ersten Tieren, die im Frühjahr ihren Nachwuchs bekommen. Jetzt, kurz vor Ostern, erreicht die Paarungszeit der Feldhasen, die sogenannte Hasenhochzeit, einen ersten Höhepunkt.

Hasen sind nicht treu

Die Junghasen aus einem Wurf können mehrere Väter haben, da sich Häsinnen meist mehrmals paaren und während der 40-tägigen Tragezeit erneut empfängnisfähig sind. Unterschiedlich alte Embryos wachsen dann in der Gebärmutter gleichzeitig heran (Superfötation).

In der Landwirtschaft steht die Frühjahrsmahd an. Gemeinschaftliche Kitzrettung ist aufgrund der Kontaktverbote nur eingeschränkt möglich. DJV und Norddeutsche Wildtierrettung geben Tipps, was trotzdem getan werden kann, um Kitze vor dem Mähtod zu bewahren.

Das neue Jagdjahr hat begonnen, die Brut- und Setzzeit ist bereits in vollem Gange. Bald werden die ersten Rehkitze das Licht der Welt erblicken. Gleichzeitig bereiten Landwirte den ersten Grünschnitt im Jahr vor. Kitze, andere Jungtiere und Gelege von Bodenbrütern sind dadurch besonders gefährdet. Deutscher Jagdverband (DJV) und der Verein Norddeutsche Wildtierrettung erläutern, wie Kitzrettung trotz Kontaktverboten aufgrund der Corona-Krise möglich ist. 

Die Pandemie erschwert in diesem Frühjahr den praktischen Tierschutz: Rechtsverordnungen in den Bundesländern schränken den Kontakt zwischen Menschen stark ein. Gefordert wird beispielsweise ein Mindestabstand von anderthalb Metern, der Aufenthalt im Freien ist nur mit einer weiteren Person erlaubt. Ausgenommen sind lediglich Personen aus einem gemeinsamen Haushalt.

Groß angelegte Suchaktionen auf Wiesen fallen aus. Was derzeit noch möglich ist:
 

Absuchen der Wiese mit Hund  

Erlaubt: Sofern Hundeführer und Hund allein unterwegs sind. Ebenfalls möglich: Mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person aktiv werden - unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands.

Verboten: Das Absuchen einer Fläche in einer Gruppe oder Menschenkette.

Aufstellen von Vergrämungsmaßnahmen

Erlaubt: Sofern Person allein unterwegs ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Arbeit ist auch möglich gemeinsam mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands.

Absuchen der Flächen mit Drohnen

Erlaubt: Wenn das Team aus Drohnenpilot und Wildbeobachter völlig getrennt vom 2-köpfigen Tierrettungsteam arbeitet. Die Mitglieder beider Gruppen müssen jeweils den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die beiden Teams halten vor, während und nach dem Einsatz ausschließlich Kontakt über Telefon oder Funk. Wichtig: Der Pilot benötigt einen Drohnenführerschein, weil die Geräte wegen ihrer technischen Ausstattung oft mehr als 2 Kilogramm wiegen.

DJV und Norddeutsche Wildtierrettung weisen Jäger und Helfer darauf hin, dass die teils unterschiedlichen Kontaktbeschränkungen in den Bundesländern unbedingt zu beachten sind. 

 

Weitere Informationen:

www.norddeutsche-wildtierrettung.de 

Pressemitteilung abonnieren