Die Tierrechtsszene instrumentalisiert die Corona-Pandemie um generelle Handelsverbote für Wildtiere zu fordern. Eine aktuelle Initiative ist im Europäischen Parlament gescheitert. CIC und DJV stellen fest, dass Pauschalverbote weder Menschen noch Wildtieren zugutekommen.

Die Tierrechtsszene nutzt das Pandemiegeschehen als Vorwand, generelle Handelsverbote für Wildtiere zu fordern: Es drohe eine Gefahr für die menschliche Gesundheit. Auch Wildfleisch aus nachhaltiger, regulierter Jagd solle verboten werden. Der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) in Deutschland und der Deutsche Jagdverband (DJV) warnen vor Panikmache. COVID-19 darf nicht instrumentalisiert werden, um vielen Menschen die Lebensgrundlage zu entziehen und den Wildtierschutz zu gefährden.

Pauschalverbote sind irreführend

"Pauschale Verbote dienen weder Menschen noch Wildtieren. Sie sind nicht realisierbar, da sie die Komplexität des weltweiten Wildtier-und Wildfleischhandels missachten", so die Universität Oxford in einer aktuellen Stellungnahme. Bewusst differenziert die internationale Tierrechtsszene nicht zwischen legalem Handel mit Wildtieren oder -erzeugnissen einerseits und Wilderei andererseits. Professor Jacobus du P. Bothma, ehemaliger Direktor des "Centre for Wildlife Management" an der Universität von Pretoria, Südafrika: "Bei jagdbaren Wildarten handelt es sich hauptsächlich um große Paarhufer, die keine gefährlichen Krankheiten auf den Menschen übertragen. Die Hauptüberträger zoonotischer Krankheiten sind Primaten, Nager und Fledermäuse. Sie werden für den illegalen, unkontrollierten Buschfleischhandel gewildert."

Botschaft des Europäischen Parlaments an Tierrechtsgruppen

Vergangenen Donnerstag stimmten zwei Drittel der Abgeordneten des Europäischen Parlaments gegen einen Änderungsantrag der Vereinten Europäischen Linken/Nordischen Grünen (GUE/NGL) zu einer "koordinierten Aktion der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen". Der Europäische Dachverbandes der Jäger (FACE) hatte sich im Vorfeld maßgeblich für ein "Nein" eingesetzt und wertet das Votum als deutliche Botschaft an Tierrechtsgruppen.

Die SVLFG fordert derzeit Revierinhaber auf, ihre Widersprüche gegen Beitragsbescheide zurückzunehmen. Der DJV rät davon ab.

Zahlreiche Revierinhaber haben sich gegen überhöhte Beitragsforderungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gewehrt. Diese fordert nun dazu auf, Widersprüche gegen Bescheide zurückzunehmen. Der DJV rät hiervon ab und hält die Widersprüche für gerechtfertigt. Das zu Grunde liegenden Musterverfahren ist zwar beendet - aber nicht durch ein bindendes Urteil, sondern durch einen gerichtlichen Vergleich. Über die entscheidenden Fragen wurde noch nicht abschließend entschieden.

In dem Verfahren ging es um einen Beitragsrabatt, der Revierinhabern gewährt wird, die gleichzeitig einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften. Die Kosten für diesen Rabatt werden allein von den Jägern, die keine Landwirte sind getragen. Der DJV hält diesen Rabatt für ungerechtfertigt und ist daran interessiert, die Frage in einem Musterverfahren vor den Sozialgerichten klären zu lassen. Der Dachverband der Jäger bittet Betroffene, sich zu melden, wenn die SVLFG in der Folge einen Widerspruchsbescheid erlässt. Unabhängig von der Frage der Beiträge fordert der DJV weiterhin das Ende der Pflichtmitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Diese ist jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens.

Aufgrund anhaltender Trockenheit ist aktuell die Gefahr von Feuer im Wald hoch – besonders in Ostdeutschland. Der Deutsche Jagdverband gibt Tipps für einen unbeschwerten Aufenthalt.

In der Corona-Krise sind Naherholungsgebiete sehr beliebt für einen Ausflug - mehr Menschen als sonst sind unterwegs. Das sonnige und trockene Frühlingswetter lässt gleichzeitig das Waldbrandrisiko ansteigen. Laut Deutschem Wetterdienst herrscht eine besonders hohe Gefahr bereits ab dem Wochenende in Teilen von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. Oft genügt schon ein Funke, um ein Feuer zu entfachen – mit verheerenden Folgen für Tiere und Pflanzen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) gibt Tipps, wie sich Brände im Wald verhindern lassen:

Autos nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abstellen. Heiße Katalysatoren oder Auspuffrohre können trockenes Gras oder Laub schnell entzünden. 

Zufahrtswege freihalten. Parkende Autos am Wegrand sind nicht nur brandgefährlich - sie behindern im Ernstfall Löschfahrzeuge. 

Offenes Lagerfeuer und Grillen sind nur an markierten Stellen erlaubt. In Gebieten mit bereits hoher Waldbrandgefahr sollten Waldbesucher gänzlich darauf verzichten. Je nach Region sind Grillplätze wegen der Corona-Krise sowieso gesperrt. Die Kontaktbeschränkungen müssen eingehalten werden.

Zigarettenkippen nicht achtlos wegwerfen und auf Rauchen am besten verzichten. Heiße Glut und Funkenflug entzünden schnell trockenes Gras oder Blätter. Deshalb: Bei der Fahrt in Waldnähe keine Kippen aus dem Fenster werfen – sonst natürlich auch nicht. Von März bis Oktober gilt generelles Rauchverbot in Wäldern - in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen sogar ganzjährig. 

Glasscherben verursachen keine Waldbrände - aber großes Tierleid. Glasflaschen oder -scherben können entgegen der landläufigen Meinung keine Waldbrände verursachen. Sie können allerdings bei Wildtieren tiefe, schlecht heilende Schnittwunden verursachen. Flaschen gehören ebenso wenig in den Wald wie anderer Verpackungsmüll, etwa Folien und Schnüre. Den Wildtieren zuliebe. 

Waldbrände werden in den meisten Fällen durch Fahrlässigkeit oder Brandstiftung verursacht. Natürliche Ursachen wie Blitzschlag spielen eine untergeordnete Rolle. Im Falle eines Brandes ist immer die Feuerwehr (Tel. 112), die nächste Polizeidienststelle (Tel. 110) oder Forstdienststelle zu verständigen. Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes informiert tagesaktuell über die Lage in Deutschland.

Bundesregierung: keine allgemeine Ausgangssperre für Jäger. Trotz Corona-Pandemie ist Jagd wichtig zum Schutz vor Wildschäden und der Afrikanischen Schweinepest. DJV erachtet Einreiseverbot für Jäger nach Mecklenburg-Vorpommern als rechtswidrig.

Trotz Corona-Pandemie: Die Bundesregierung sieht eine Befreiung der Jäger von einer allgemeinen Ausgangssperre als gerechtfertigt an. In einem Schreiben an den Deutschen Jagdverband (DJV) betont das Bundesinnenministerium (BMI): Jäger tragen zum Schutz der systemrelevanten Daseinsvorsorge bei. Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich in einem ähnlich lautenden Schreiben gegenüber dem DJV geäußert. Daraus geht unter anderem hervor, dass der Jägerschaft "eine unzweifelhaft außerordentlich große Bedeutung" zukomme, wenn es um den Schutz der Land- und Forstwirtschaft vor Wildschäden gehe. Auch die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sei ein wichtiger Grund, Jäger von einer allgemeinen Ausgangssperre zu befreien. Die Ministerien reagieren damit auf einen Eilbrief von DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Mitte März hat er die drei zuständigen Ministerien gebeten, die Einzeljagd weiter zu ermöglichen.

Einzeljagd soll bundesweit möglich sein

Das BMI hat nach eigenen Worten die Innenministerien der Länder zwischenzeitlich gebeten, die zuständigen Stellen im jeweiligen Bundesland auf die für notwendig erachtete Ausnahmeregelung hinzuweisen. Die Fahrt ins Revier müsse auf direktem Weg erfolgen, führt das BMI in seinem Brief aus. Die Jagd dürfe nur in Form einer Einzeljagd durchgeführt werden, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. Der DJV betont dabei, dass die Einzeljagd auch von mehreren Personen im Revier gleichzeitig ausgeübt werden kann, sofern die Kontaktbeschränkungen beachtet werden.

Rechtswidrig: Einreiseverbot für Jäger nach Mecklenburg-Vorpommern

Der DJV kritisiert weiterhin, dass in Mecklenburg-Vorpommern die strengen Einreisebeschränkungen auch für Jäger gelten sollen, die dort ihren Verpflichtungen nachkommen. DJV-Präsident Dr. Volker Böhning, zugleich Präsident des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern, stellt die Beschränkungen für Touristen nicht grundsätzlich in Frage. Eine Ausweitung auf Jäger sei jedoch unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. DJV und Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern raten allen betroffenen Revierinhabern, sich eine verweigerte Einreise schriftlich bestätigen zu lassen. Dies ist wichtig, um dagegen notfalls vor Gericht vorgehen zu können und später Ersatzansprüche durchsetzen zu können.

Landkreis Ostprignitz-Ruppin scheitert mit Einreisebeschränkung

Unterdessen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein generelles Einreiseverbot im Landkreis Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg) gekippt. Der Landkreis hatte auf Grund dieser Regelung auch einem ortsfremden Jäger die Anreise ins Revier untersagt.

Der Hase steht für Fruchtbarkeit und Neuanfang. Als österlicher Eierlieferant ist er hierzulande jedoch erst seit Anfang des 19. Jahrhunderts bekannt. Der DJV hat einige Fakten rund um Meister Lampe zusammengetragen.

Eine Häsin bekommt im Schnitt 3- bis 4-mal im Jahr je ein bis drei Junge. Es können sogar bis zu sechs Junge sein. Kein Wunder also, dass der Feldhase bereits bei den Kelten als Fruchtbarkeitssymbol galt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat einige Fakten zu dem ursprünglichen Steppenbewohner zusammengetragen.

Nichts wie weg

Feldhasen sind Nestflüchter. Das heißt: Sie werden mit Fell und offenen Augen geboren - und kurz danach von ihrer Mutter tagsüber allein gelassen. Die Häsinnen suchen ihren Nachwuchs meist nur einmal nachts zum Säugen auf. So vermeiden sie, dass Fressfeinde wie der Fuchs auf die Jungtiere aufmerksam werden.

Flotte Einzelgänger

Erwachsene Hasen leben als Einzelgänger und ernähren sich rein vegetarisch von Wildkräutern und -gräsern. Jäger sprechen von der sogenannten „Hasenapotheke“. Zur Diät gehören auch Getreide, Feldfrüchte, Knospen, Triebe und Rinde. Langohr ist ein Meister der Tarnung: Den Tag verbringt er meist in einer kleinen Mulde auf dem Acker, der Sasse. Nähert sich ein Fressfeind, bleibt er dort bis zum letzten Moment regungslos liegen. Hilft das nicht, flüchtet er Haken schlagend. Erreichte Spitzengeschwindigkeit: 80 Kilometer pro Stunde.

Osterhase: eine junge Erfindung

Der Brauch, an Ostern Eier zu verschenken und zu essen, geht auf verschiedene Ursprünge zurück – unter anderem auf die vorösterliche Fastenzeit, in der es verboten war, Eier zu verzehren. Erst im 19. Jahrhundert setzte sich der Osterhase durch. Davor brachten, je nach Region, andere Tiere wie Storch, Kuckuck, Kranich oder sogar der Fuchs die Eier.

Ein Symbol der Fruchtbarkeit

Sowohl Hasen als auch Eier sind Symbole für Fruchtbarkeit. Hasen gehören außerdem zu den ersten Tieren, die im Frühjahr ihren Nachwuchs bekommen. Jetzt, kurz vor Ostern, erreicht die Paarungszeit der Feldhasen, die sogenannte Hasenhochzeit, einen ersten Höhepunkt.

Hasen sind nicht treu

Die Junghasen aus einem Wurf können mehrere Väter haben, da sich Häsinnen meist mehrmals paaren und während der 40-tägigen Tragezeit erneut empfängnisfähig sind. Unterschiedlich alte Embryos wachsen dann in der Gebärmutter gleichzeitig heran (Superfötation).

In der Landwirtschaft steht die Frühjahrsmahd an. Gemeinschaftliche Kitzrettung ist aufgrund der Kontaktverbote nur eingeschränkt möglich. DJV und Norddeutsche Wildtierrettung geben Tipps, was trotzdem getan werden kann, um Kitze vor dem Mähtod zu bewahren.

Das neue Jagdjahr hat begonnen, die Brut- und Setzzeit ist bereits in vollem Gange. Bald werden die ersten Rehkitze das Licht der Welt erblicken. Gleichzeitig bereiten Landwirte den ersten Grünschnitt im Jahr vor. Kitze, andere Jungtiere und Gelege von Bodenbrütern sind dadurch besonders gefährdet. Deutscher Jagdverband (DJV) und der Verein Norddeutsche Wildtierrettung erläutern, wie Kitzrettung trotz Kontaktverboten aufgrund der Corona-Krise möglich ist. 

Die Pandemie erschwert in diesem Frühjahr den praktischen Tierschutz: Rechtsverordnungen in den Bundesländern schränken den Kontakt zwischen Menschen stark ein. Gefordert wird beispielsweise ein Mindestabstand von anderthalb Metern, der Aufenthalt im Freien ist nur mit einer weiteren Person erlaubt. Ausgenommen sind lediglich Personen aus einem gemeinsamen Haushalt.

Groß angelegte Suchaktionen auf Wiesen fallen aus. Was derzeit noch möglich ist:
 

Absuchen der Wiese mit Hund  

Erlaubt: Sofern Hundeführer und Hund allein unterwegs sind. Ebenfalls möglich: Mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person aktiv werden - unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands.

Verboten: Das Absuchen einer Fläche in einer Gruppe oder Menschenkette.

Aufstellen von Vergrämungsmaßnahmen

Erlaubt: Sofern Person allein unterwegs ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Arbeit ist auch möglich gemeinsam mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands.

Absuchen der Flächen mit Drohnen

Erlaubt: Wenn das Team aus Drohnenpilot und Wildbeobachter völlig getrennt vom 2-köpfigen Tierrettungsteam arbeitet. Die Mitglieder beider Gruppen müssen jeweils den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die beiden Teams halten vor, während und nach dem Einsatz ausschließlich Kontakt über Telefon oder Funk. Wichtig: Der Pilot benötigt einen Drohnenführerschein, weil die Geräte wegen ihrer technischen Ausstattung oft mehr als 2 Kilogramm wiegen.

DJV und Norddeutsche Wildtierrettung weisen Jäger und Helfer darauf hin, dass die teils unterschiedlichen Kontaktbeschränkungen in den Bundesländern unbedingt zu beachten sind. 

 

Weitere Informationen:

www.norddeutsche-wildtierrettung.de 

Effektiver Wildtierschutz beginnt bereits vor der Mahd. Darauf machen der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), der Bundesverband der Maschinenringe (BMR), der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) aufmerksam.

Auch in Corona-Zeiten kommt es bei der Mahd von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen auf die Kitzrettung an. Die Frühjahrsmahd fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs sicher wähnen. Doch „Ducken und Tarnen“ schützt zwar vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher oder dem Mähbalken. Darauf machen Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV) aufmerksam. Die Verbände empfehlen den Landwirten, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen für den Schutz von Wildtieren durchzuführen.

Tierschutz planen

Effektiver Wildtierschutz beginnt bereits vor der Mahd, so die Verbände. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Grünschnitt-Termine – für Silage als Futtermittel oder zur Biomasseproduktion – rechtzeitig mit dem Jagdpächter abzustimmen und die Mähweise dem Tierverhalten anzupassen. Die Verbände empfehlen, das Grünland grundsätzlich von innen nach außen zu mähen. Das ermöglicht Rehen, Feldhasen oder Fasanen während der Mahd die Möglichkeit zur Flucht. Bei der Ernte der Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit zusätzlichen Erfolg – gerade bei Rehkitzen, die sich instinktiv ducken, oder auch bei Bodenbrütern.

Eine Maßnahme pro Hektar hilft bereits

Vor dem eigentlichen Mähtermin haben sich verschiedene Maßnahmen bewährt, um Tierleben zu schützen. Dazu gehören auch in Corona-Zeiten mit dem gebotenen Sicherheitsabstand zum Mitstreiter etwa das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden. Knistertüten, Flatterbänder oder Kofferradios, die bereits am Vorabend aufgestellt werden, sind ebenfalls effektiv und kostengünstig: Rehe zum Beispiel sind beunruhigt und bringen ihren Nachwuchs in Sicherheit. Elektronische Wildscheuchen, die unterschiedliche Töne wie Menschenstimmen, klassische Musik oder Motorengeräusche aussenden, haben sich im Praxiseinsatz bewährt. Bereits eine Maßnahme pro Hektar zur Vertreibung wirkt, haben Experten herausgefunden.

Drohnen für große Flächen

Abhängig von der Witterung können vor allem Drohnen helfen, die nach Ergebnissen des Konjunkturbarometer Agrar in fast jedem 10. landwirtschaftlichen Betrieb im Einsatz sind. In Kombination mit Infrarot-Technik helfen sie, Jungtiere auf großen Flächen zu lokalisieren. Derartige Maßnahmen sind wichtig, um tierschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Die Verbände fordern die Politik auf, der Forschungs- und Innovationsförderung zum Schutz von Wildtieren eine hohe Priorität einzuräumen. Besonders digitale Techniken und verbesserte Infrarottechnik haben das Potential, Rehkitze und Niederwild nachhaltig schützen zu können.

Die richtige Frühmahd wird im folgenden Video erklärt:

Das Buch von Hannes und Ludwig Siege zeigt, wie Jagdgegner mit "Fakenews" Spenden in Millionenhöhe verdienen. Und wie Auslandsjagd dem Artenschutz dient. Es ist ein Muss für Interessierte, die sich ernsthaft über Jagd informieren möchten.

Ist die Jagd auf Elefanten oder Nashörner vertretbar? Die Autoren Hannes und Ludwig Siege - Afrika- und Naturschutzexperten mit jahrzehntelanger Erfahrung vor Ort - meinen: Ja. Die Notwendigkeit der Jagd hierzulande unterscheide sich nicht von der im Ausland. Die Autoren räumen auf mit der Mär vom "alten, bösen, weißen Mann, der aus Mordlust die letzten Exemplare vom Aussterben bedrohter Tiere abschlachtet". Anhand weltweiter Fallbeispiele verdeutlichen sie, wie durch Einnahmen aus regulierter Jagd Artenschutzprojekte finanziert und Jobs generiert werden. Die Jagd trägt zur Lösung von Mensch-Tier-Konflikten bei. Das schildern die Gebrüder Siege anhand eigener, praktischer Erfahrungen, die sie in der Entwicklungszusammenarbeit und in diversen Artenschutzprojekten im östlichen und südlichen Afrika sammeln konnten.

Wesentliche Gefahren: Lebensraumverlust, Wilderei - und Tierrechtler

Das Buch geht der Frage nach, welche konkreten Gefahren von Tierrechts- und Tierschutzgruppierungen ausgehen - darunter Born Free Foundation, PeTa oder International Fund for Animal Welfare. Die Autoren decken die Einflussnahme auf Politik und internationale Abkommen auf, etwa das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES. Die Sieges betiteln diesen Einfluss als die dritte, wesentliche Gefahr für Wildtiere und erfolgreichen Artenschutz - neben Lebensraumverlust und Wilderei. Einige Regierungsvertreter südafrikanischer Staaten bezweifeln inzwischen die Sinnhaftigkeit von CITES. Den Einfluss der Tierrechtsszene prangern sie sogar als eine neue Form von Kolonialismus und Rassismus an.

Zahlen, Daten, Fakten

Wer auf der Suche nach gebündelten Informationen, Zahlen und Fakten rund um die Jagd im Ausland ist, wird mit diesem Buch bestens versorgt. So werden beispielsweise in ganz Afrika zwischen 120.000 bis 150.000 Wildtiere jährlich von Gastjägern erlegt. Demgegenüber steht ein enormer Wildbestand - allein in der Republik Südafrika leben dauerhaft über 20 Millionen Tiere. Die oft postulierte Behauptung, Jagd trage zum Aussterben Afrikas Tierwelt bei, wird ad absurdum geführt. Die Gebrüder Siege und zahlreiche Gastautoren belegen, welchen ökologischen, ökonomischen und sozialen Wert die Jagd in den jeweiligen Reiseländern hat. Von Jagdgegnern regelmäßig zitierte Studien oder Belege gegen die Jagd werden widerlegt und mit harten Fakten gekontert. Es wird deutlich, welche Auswirkungen Beschränkungen oder gar Verbote nachhaltiger Jagd auf Artenschutz und Schutz von Lebensräumen hätten.

Mensch-Tier-Konflikte sind real

Ob Krokodil, Nilpferd, Löwe oder Elefant: Hierzulande sind Konflikte schwer vorstellbar, die ein Leben mit diesen Tieren mit sich bringt. Die Autoren schildern eindringlich Situationen, in denen sie im Auftrag von Wildschutz-Behörden zur Konfliktlösung beigetragen haben. Es geht um Löwen, die sich auf Menschen als Beute spezialisiert haben, um Elefanten- oder Büffelherden, die überlebenswichtige Feldfrüchte vernichten. Das Buch ist ein Fundus wissenschaftlicher Daten zur Auslandsjagd und gleichzeitig spannend zu lesen.

Die Temperaturen steigen und damit das Risiko eines Zeckenbisses. Die Blutsauger lauern jetzt in Parks und Gärten. Sie können Krankheiten übertragen. Kein Grund, die Natur zu meiden. Der DJV gibt wichtige Hinweise.

Zecken lieben es schattig und feucht - beispielsweise in Gebüschen oder ungemähten Flächen. Sie kommen in Parks, Gärten oder Wildwiesen vor. Dort lauern sie auf ihr Opfer. Sie springen keineswegs von Bäumen, sondern lassen sich im Vorbeigehen abstreifen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) rät, beim Naturbesuch helle, lange Kleidung zu tragen. Was auch hilft: Hosenbeine in die Socken stecken. Nach dem Ausflug in die Natur den eigenen Körper gründlich absuchen.

Was tun bei Zeckenbiss?

Hat die Zecke angebissen: möglichst schnell entfernen. Dazu eignen sich beispielsweise Pinzette, Zeckenhaken oder -schlinge. Erst danach die Wunde gründlich desinfizieren. Hausmittel wie Klebstoff oder Essig sind tabu. Bildet sich nach ein bis sechs Wochen ein roter Ring um die Bissstelle, unbedingt zum Arzt gehen. Es könnte eine Bakterien-Infektion vorliegen. 

Wie schlimm ist ein Zeckenbiss?

Deutschlandweit besteht nach einem Zeckenbiss das Risiko einer Borreliose - ausgelöst durch Bakterien. Vor allem in Süddeutschland übertragen Zecken Viren, die eine Hirnhautentzündung (FSME) verursachen. Panik ist allerdings nicht angebracht: Das Risiko einer Infektion liegt laut Experten im einstelligen Prozentbereich. Erreger gelangen zudem erst nach etwa 20 Stunden aus dem Darm der Zecke in die Bisswunde. Gegen FSME ist eine vorbeugende Impfung möglich. Im Falle einer Infektion mit Borrelien helfen Antibiotika.

Wiederkäuer als Waschmaschine

Zecken können Borreliose nicht auf Wiederkäuer wie Kühe oder Rehe übertragen, haben Wissenschaftler erforscht. Besser noch: Saugt eine Zecke an ihnen, verliert sie selbst alle Erreger. Der genaue Mechanismus ist unbekannt. Ziegen, Schafe oder Rehe senken also das Risiko für den Menschen, sich mit Borreliose zu infizieren.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat entschieden, dass PETA keine verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation ist. Begründet wird das Urteil mit der geringen Anzahl ordentlicher Mitglieder im Verhältnis zum Vorstand der Organisation. Zudem sei es für Interessierte unzumutbar erschwert, stimmberechtigtes Mitglied in der Organisation zu werden um auf die Verbandspolitik Einfluss nehmen zu können.

Mit Urteil von Mittwoch, dem 12. März 2020 hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden, dass die Tierschutzorganisation People for the Ethical Treatement of Animals (PETA) in Baden-Württemberg nicht verbandsklageberechtigt ist. Laut Pressemitteilung kritisiert der VGH unter anderem die geringe Zahl von nur sieben ordentlichen Mitgliedern. Die nur geringfügig höhere Zahl ordentlicher Mitglieder im Verhältnis zu den Mitgliedern im Vorstand sei jedoch unzureichend im Sinne des Verbandsklagerechts. Damit sehen sich der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) in ihrer Auffassung bestätigt, wonach PETA in erster Linie eine intransparente politische Lobbyorganisation ist, die Menschenrechte für Tiere einfordert, aber zum praktischen Tierschutz vor Ort kaum etwas beiträgt.

Intransparenz von Mitgliedschaft bei PETA

Interessierte, die ordentliches Mitglied bei der Tierrechtsorganisation werden wollen, würden laut VGH-Pressemitteilung enttäuscht: "Insgesamt werde der Zugang zur ordentlichen Mitgliedschaft unzumutbar erschwert". Weder sei ein Antragsformular zu einer ordentlichen Mitgliedschaft auf der Homepage der Tierschützer zu finden, noch würden Interessierte über Rechte einer solchen aufgeklärt. Lediglich eine fördernde Mitgliedschaft, die jedoch auf das Verbandsgeschehen keinen Einfluss nehmen kann und ausschließlich der Finanzierung dient, sei einfach zu erlangen.  Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Klage in erster Instanz bereits 2017 abgewiesen. Die dagegen eingelegte Berufung vor dem VGH blieb erfolglos.

Juristisches Gutachten: fragwürdige Verwendung von Geldern

PETA macht immer wieder mit fragwürdigen Aktionen auf sich aufmerksam. Ein juristisches Gutachten, das dem DJV vorliegt, kommt zu dem Schluss, dass eine Reihe von Punkten dafür sprächen, dass die Geschäftsführung von PETA Deutschland das Gemeinnützigkeitsprivileg verletze und Mittel satzungswidrig verwende. So sei beispielsweise eine führende Persönlichkeit dieser Organisation erstinstanzlich bereits wegen Volksverhetzung für schuldig befunden worden. Das Strafverfahren wurde im Jahr 2010 in der Berufungsinstanz gemäß § 153 a StPO nach Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro eingestellt, die höher war als die in erster Instanz verhängte Geldstrafe (Landgericht Stuttgart, Aktenzeichen: 35 Ns 7 Js 2717/04). Sie behaupteten unter anderem, der militante Kampf für Tiere sei ein Eintreten für Gerechtigkeit; ein Leben habe immer mehr Wert als eine aufgebrochene Tür oder ein in Brand gesteckter Fleischlaster.

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