Knapp 20.000 Menschen haben die App in 3 Monaten installiert. Der direkte Kontakt von Verbraucher und Jäger wird einfacher. Jäger, die bis zum 15.8. Wildbret anbieten, erhalten dauerhaft 50 Prozent Rabatt.

Die Waldfleisch-App ist ein innovativer Ansatz für die Direktvermarktung von Wildbret. Innerhalb von nur drei Monaten haben bereits 20.000 Menschen die App auf ihrem Smartphone installiert. Mehr als 1.000 Jäger sind bereits registriert. Der Deutsche Jagdverband (DJV) unterstützt das Projekt, das vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert wird. Mitglieder von Landesjagdverbänden unter dem Dach des DJV haben jetzt die Möglichkeit, die App günstig zu nutzen: Wer bis zum 15. August 2021 Wildbret-Angebote einstellt, erhält dauerhaft 50 Prozent Rabatt auf den Normalpreis. Dieser liegt ab dem 1. Oktober bei 10 Euro monatlich.

Jägerinnen und Jäger, die als Lebensmittelunternehmer registriert sind, können ihr Wildbret unkompliziert und blitzschnell Verbrauchern aus der Region anbieten. Die App bietet direkten Kontakt zum Verbraucher. Diese können jederzeit sehen, welche Produkte in ihrer Umgebung angeboten werden und über die App bestellen. Sobald ein Anbieter die Bestellung bestätigt, wird der potenzielle Kunde per Push-Nachricht informiert. Offene Fragen können über einen Bestellchat geklärt werden.

Die Markteinführung der Waldfleisch-App vor drei Monaten war erfolgreich. Mit Unterstützung der Landesjägerschaft Niedersachsen gelang es, innerhalb kürzester Zeit ein flächendeckendes Netz an Jägern in Niedersachsen zu schaffen, die Wildbret anbieten. Von Kreisjägerschaften initiierte lokale Presseberichte und eine große Online-Marketing-Kampagne sorgten von Beginn an für große Nachfrage. Jetzt soll das Projekt bundesweit zum Erfolg werden.

Mehr Informationen unter Waldfleisch.de

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Der Preis geht an vier Journalisten, die Fledermäuse, Rehwild, wilde Stadtbewohner und die Trophäenjagd in den Fokus gerückt haben. Aus rund 130 Einsendungen hat eine unabhängige Jury gewählt. Aufgrund der Corona-Pandemie würdigt der DJV Gewinner und Jury mit einem Film.

Aus rund 130 Einsendungen zu den Themen Jagd, Umwelt und Natur hat eine unabhängige Jury die besten journalistischen Beiträge ausgewählt und prämiert. Den Journalistenpreis „Wildtier und Umwelt“ vergibt der Deutsche Jagdverband (DJV) in den Kategorien Print, Hörfunk, Fernsehen und Online. Dotiert ist der Preis mit insgesamt 20.000 Euro. Arbeiten in ganz unterschiedlicher Darstellungsform wurden diesmal eingereicht. 

Online: Der Blick ins Fledermaus-Schlafzimmer

Der Blick in die Schlafzimmer hunderter Fledermäuse hat die Jury des Journalistenpreises „Wildtier und Umwelt“ 2020 überzeugt: Dagny Lüdemann, Chefreporterin Wissen bei Zeit-Online, gewinnt in der Kategorie „Online“. Um zu erkunden, „Wo die Fledermäuse schlafen“, ist die Autorin in teils historische Gemäuer hinabgestiegen. Überzeugend in Bild, Grafik und Text hat sie die faszinierenden Fledertiere porträtiert.

Hörfunk: Wilde Stadtbewohner für Kinder erklärt

Im Hörfunk-Feature „Wilde Nachbarn in der Stadt“ (Bayerischer Rundfunk) ist es etwa Frida Fuchs, die mit klangvoller Stimme von reizvollen Begegnungen und lauernden Gefahren in der Großstadt berichtet und sich auf eine ganz eigene Art und Weise an die kleinen Hörerinnen und Hörer richtet. Kinder dürfen  ihrerseits über ihre Erlebnisse mit den wilden Nachbarn berichten. Autorin Silke Schmidt-Thrö schafft es eindrucksvoll, Fuchs, Reh, Wiesel und vielen weiteren Wildtieren Leben einzuhauchen und mit Wissen und Witz eine Balance zwischen Erzählung und Erklärung zu finden.

Print: Das Reh im Fokus

In der Kategorie Print geht der Preis an Dr. Rudolf Neumaier. Für seinen Bericht „Frei zum Abschuss“ (Süddeutsche Zeitung) hat sich der Autor kritisch mit der Darstellung des Rehs als Schädling auseinandergesetzt: Weil die Tiere die Knospen junger Bäume fressen, sollen mehr von ihnen geschossen werden. Ist das wirklich so einfach? Neumaier zeichnet ein differenziertes Bild, lässt Experten sprechen und greift auch ethische Fragen auf: Ist man mit Jagdschein gleich ein Jäger? Welche Maßnahmen rechtfertig der Naturschutz? Was bedeutet überhaupt „waidgerecht“?

Fernsehen: Trophäenjagd für Tierschutz

Der Preis für einen außergewöhnlichen Fernsehbeitrag geht an Dr. Sandra Theiß. Die ZDF-Korrespondentin in Südafrika lässt in ihrer Reportage „Simbabwe – Trophäenjagd für den Tierschutz?“ Befürworter und Kritiker gleichermaßen zu Wort kommen. Sie begleitet zwei private Wildreservate - eines mit Trophäenjagd und eines ohne. Obwohl sich das Management jeweils unterscheidet, wird klar: Beide Seiten wollen die Wildtiere und deren Lebensgrundlagen schützen - ein aktuelles und weitreichendes Thema.

Preisträger im Video-Porträt

Der DJV würdigt Gewinner und Jury in einem Film, abrufbar auf dem YouTube-Kanal des DJV. Eine Preisverleihung als Präsenzveranstaltung kann aufgrund des aktuellen Pandemie-Geschehens nicht stattfinden. Der Journalistenpreis "Wildtier und Umwelt" wird im Zwei-Jahres-Rhythmus für herausragende Berichte rund um die Themen Natur, Wildtier und Umwelt vergeben. Er soll zur fairen, ehrlichen und kritischen Berichterstattung anregen. Jury-Mitglieder sind: Regisseur und Kameramann Jan Haft, Autorin und Redakteurin der Süddeutschen Zeitung, Tanja Rest, Autor und Jagdjournalist Bertram Graf von Quadt, Rechtsanwalt und Jäger Dr. Florian Asche sowie DJV-Präsident Dr. Volker Böhning.

DJV veröffentlicht Frage-Antwort-Papier zur Raubsäuger-Jagd und liefert Fakten statt Vorurteile. Beispielhaft für den Wiesenvogelschutz steht das Bremer Blockland. Ein Video gibt jetzt Einblicke in die erfolgreiche Arbeit.

Das Überleben seltener Arten ist zumeist abhängig von drei Faktoren: Witterung, Lebensraum und Prädation. In einem Frage-Antwort-Papier hat der Deutsche Jagdverband (DJV) jetzt Vorurteile gegenüber der Jagd auf Raubsäuger unter die Lupe genommen und liefert Fakten. Grundlage sind mehr als ein Dutzend aktuelle überwiegend wissenschaftliche Studien.

Die Bejagung von Fleisch fressenden Säugern wie Fuchs, Marderhund oder Waschbär ist wichtig, zeigt beispielhaft das Bremer Blockland. Dort arbeiten Naturschützer, Landwirte und Jäger zusammen, um Wiesenbrüter wie Uferschnepfe, Großer Brachvogel und Kiebitz zu schützen. In einem Video stellt der DJV jetzt das Projekt vor. Fazit: Die Lebensraumgestaltung durch Vogelschützer gemeinsam mit Landwirten ist eine wichtige Grundlage, doch reicht allein nicht aus. Seit Beginn der intensiven Fuchsjagd ist die Zahl der Wiesenvögel innerhalb weniger Jahre um etwa 60 Prozent gestiegen. Der Schlüssel des Erfolges liegt im Miteinander.

Der DJV bietet im September zwei Seminare als Präsenzveranstaltungen an. Im Fokus: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Partner ist das Journalistenzentrum Herne.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) bietet im September 2021 zwei Workshops in seiner Berliner Geschäftsstelle an:

  • „Vor Mikrofon und Kamera“ vom 3. bis 4. September 2021, Anmeldeschluss: 3. August 2021
  • „Schreibwerkstatt“ vom 17. bis 18. September 2021, Anmeldeschluss: 17. August 2021

Die Teilnehmerzahl beider Seminare ist auf je acht Personen begrenzt. Der DJV gestaltet die Seminare zusammen mit Ausbildern des Journalistenzentrums Herne. In erster Linie richtet sich das Angebot an Presse- und Öffentlichkeitsarbeiter in den Jagdverbänden unter dem Dach des DJV. Die Teilnahmegebühr beträgt 100 Euro ohne Übernachtung. Davon übernimmt der jeweilige Landesjagdverband bei Bewilligung 40 Euro. Ist diese gewünscht: Mit Anmeldevordruck über den zuständigen Landesverband registrieren. Ansonsten geht das Formular direkt per E-Mail an: akademie@jagdverband.de. Weitere Informationen zu den Seminaren sowie zum weiteren Angebot der DJV-Akademie gibt es im Internet: www.jagdverband.de/unsere-akademie/seminartermine

 

Rund 70.000 Nutzer der Plattform können ab sofort Wildunfälle einfacher melden. Alle im eigenen Revier gemeldeten Kollisionen sind sichtbar. Das Ziel: Schwerpunkte in Deutschland herausfinden.

Die rund 70.000 Nutzer der Plattform Revierwelt (revierwelt.de) können ab sofort das Tierfund-Kataster des Deutschen Jagdverbandes (DJV) unkompliziert nutzen: Nach erfolgreicher Anmeldung und Freigabe durch den Nutzer in Revierwelt können automatisch Tierfunde übermittelt werden. Zudem lassen sich Daten zu Unfall- oder Fallwild aus der Streckenliste direkt verorten und an das Tierfund-Kataster übertragen. Revierwelt-Nutzer haben zudem die Möglichkeit, Funde von Dritten im eigenen Revier innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen, zu ergänzen oder abzulehnen - und steigern damit deutlich die Datenqualität. Zudem sieht jeder Nutzer von Revierwelt alle gemeldeten Wildunfälle im eigenen Revier. Über die Kooperation mit der Plattform Revierwelt sollen mehr verlässliche Daten gewonnen werden, um Wildunfallschwerpunkte in ganz Deutschland zu ermitteln. Das Ziel des Tierfund-Katasters: mehr Sicherheit auf Straßen für Mensch und Tier.

Mit dem Tierfund-Kataster werden im Straßenverkehr verunfallte Wildtiere und andere Todfunde erstmals bundesweit systematisch erfasst. Wissenschaftler der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel werten gemeldete Daten aus und ermitteln Wildunfallschwerpunkte. Bisher haben über 20.000 Nutzer mehr als 90.000 Funde gemeldet. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel haben das Tierfund-Kataster 2011 ins Leben gerufen. Ende 2016 hat der DJV das Projekt auf ganz Deutschland ausgeweitet.

Jäger müssen bestimmte wesentliche Teile, Magazine und Salutwaffen bis zum 1. September 2021 bei der Behörde melden. Ein Frage-Antwort-Papier des DJV enthält weitere Informationen.

Nach der Änderung des Waffengesetzes im vergangenen Jahr laufen zum 1. September 2021 wichtige Übergangsfristen aus. Bis Ende August müssen bestimmte größere Magazine oder bestimme wesentliche Waffenteile, die bisher nicht gesondert erfasst wurden, bei der Waffenbehörde gemeldet werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat ein Frage-Antwort-Papier zur Änderung des Waffenrechts veröffentlicht. In einem Leitfaden erläutert das Bundeskriminalamt die neuen Bestimmungen für wesentliche Waffenteile anhand vieler Beispiele.

Neu definiert: wesentliches Waffenteil

Die Definition des wesentlichen Waffenteils hat der Gesetzgeber mit Änderung des Waffengesetzes im Jahr 2020 weiter gefasst. Nunmehr sind viele Waffenteile erlaubnispflichtig, die bisher waffenrechtlich nicht relevant waren. Dazu gehören zum Beispiel die Systemhülse bei Repetierern mit System Mauser 98 oder der Systemkasten bei modernen modularen Repetierern, die heute weit verbreitet sind. Sofern die betroffene Waffe bereits eingetragen ist, ändert sich nichts. Insbesondere für modulare Repetierbüchsen besitzen Jäger allerdings weitere, austauschbare Teile. Diese Teile müssen bis Ende August 2021 angemeldet werden – soweit sie nicht bereits zuvor eintragungspflichtig waren, wie etwa ein Wechsellauf. Voraussetzung für den weiteren Besitz ist das Bestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses.

Große Magazine jetzt noch anmelden 

Kurzwaffen-Magazine mit mehr als 20 Schuss und Langwaffen-Magazine mit mehr als zehn Schuss – jeweils für Zentralfeuerpatronen – sind inzwischen per Gesetz verbotene Gegenstände. Ausnahme: Die Magazine waren bereits am 13. Juni 2017 im Besitz. Dann müssen sie bis zum 1. September bei der Waffenbehörde gemeldet werden. Für große Magazine, die nach dem 13. Juni 2017 und vor dem 1. September 2020 erworben wurden, muss beim Bundeskriminalamt ein Antrag auf Ausnahme nach Paragraph 40 des Waffengesetzes gestellt werden.

Dekowaffen  

Bei Dekowaffen, die nach den Regelungen vor dem Jahr 2020 abgeändert sind, ist keine Anmeldung des Altbesitzes erforderlich. Allerdings ist bei der Veräußerung einer solchen Waffe möglicherweise eine Nachbearbeitung nach den Bestimmungen der EU-Deaktivierungsverordnung erforderlich – ebenso die anschließende Meldung bei der Waffenbehörde. Insbesondere bei Salutwaffen gab es ebenfalls wichtige Änderungen. Diese sind jedoch für Jäger kaum relevant.

Wolf, Waffenrecht, Waldumbau: Zu strittigen Themen hat der Dachverband der Jäger Position bezogen. DJV-Präsident Dr. Böhning ruft zum Dialog mit Bundestagskandidaten auf. Parteivertreter haben vor der Kamera ihre Positionen vertreten.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat heute ein Papier mit zehn Kernforderungen zur Bundestagswahl vorgelegt. Darin positioniert sich der Dachverband der Jäger zu strittigen Themen wie Waldumbau, Wolf oder Agrarpolitik. Das Papier gibt es hier zum Herunterladen: www.jagdverband.de/bundestagswahl. „Wir ermutigen Jägerschaften, das Gespräch zu suchen mit den Bundestagskandidatinnen und -kandidaten vor Ort. Wir müssen gemeinsam unseren Anliegen Nachdruck verleihen“, sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning.

Geplant sind mehrere Videos, in denen Präsidiumsmitglieder die DJV-Forderungen zur Bundestagswahl erläutern. Auf der Seite www.jagdverband.de/bundestagswahl veröffentlicht der DJV bis zur Wahl zahlreiche weitere Videos. Unter anderem haben die jagdpolitischen Sprecher der Fraktionen im Deutschen Bundestag vor der Kamera Position bezogen - etwa zu möglichen Änderungen des Waffenrechts oder zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Einzig die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war bisher nicht für eine Positionierung vor der Kamera bereit. Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben zudem die ausführlichen DJV-Wahlprüfsteine vorliegen.

Der Wildnisexperte und international anerkannte Fährtenleser Joscha Grolms hat sein erstes Buch veröffentlicht. Der Zeitpunkt dafür ist gut. Aufgrund der Pandemie drängen viele Menschen in die Natur und suchen Antworten auf ihre Fragen. Der DJV hat das Mammutwerk genauer unter die Lupe genommen.

Ein Hufabdruck im regenweichen Ackerboden, eine verlorene Feder oder ein kleiner Haufen Exkremente: Die Kulturlandschaft Deutschlands ist voll von Tierspuren, die nicht selten Rätsel aufgeben. Wie Spuren erspäht, gelesen und richtig gedeutet werden können, erläutert Wildnis-Experte und Fährtenleser Joscha Grolms in seinem monumentalen Erstlingswerk "Tierspuren Europas". Der Zeitpunkt dafür könnte nicht günstiger sein: Der Sachbuch-Markt boomt. Corona-müde Bürger erkunden die Natur und suchen Antworten, um sich in Wald, Feld und Flur zurechtzufinden. 

Frühe Naturfaszination

Autor Joscha Grolms ist seit Kindesbeinen in der Natur unterwegs. Nach dem Abitur verschlug es ihn ein Jahr lang in die Wildnis Wisconsins. Dort entdeckte er seine Leidenschaft für das Fährtenlesen. Fortan kroch er mehr durch die Natur, als dass er lief, vermaß Abdrücke und suchte seine Umgebung ab nach Fährten, Fraßspuren und anderen tierischen Hinterlassenschaften. Inspiriert durch Wissenschaftler und indigene Fährtenleser, die er auf seinen Reisen durch Nordamerika, Afrika und Europa kennenlernte, ließ er sich selbst zum international anerkannten Fährtenleser ausbilden. Heute ist er ein gefragter Spezialist auf diesem Gebiet - einer von wenigen in Deutschland.

Anleitung, Ratgeber und Bestimmungshilfe – eine Enzyklopädie

Grolms verschafft dem Leser einen leichten Einstieg in die Kunst des Fährtenlesens: Durch moderndes Storytelling erklärt er etwa, wie die Reste eines Schlammbades den Badenden verraten, wie der Zahnabdruck in der Nuss seinen Nussknacker preisgibt oder wie sich zerfetzte Rinde von zerfetzter Rinde unterscheiden lässt. Für passionierte Jäger und andere Naturschützer dürfte dieses Buch ein wahrer Goldschatz sein. Denn Grolms geht detektivisch der Frage nach: Welche Geschichte steckt hinter einer Fährte? „Häufig ist es erst die zeitliche Einordnung von Ereignissen, die mich die Spannung einer Situation erkennen lässt“, schreibt Grolms. Persönliche Erlebnisse begleiten die Leitfäden - von kleinen Mäusespuren, die abrupt mit dem Jagderfolg einer Eule enden, bis hin zu Begegnungen mit wilden Wisenten. Sie bringen Spannung ein und wecken Lust auf das eigene Abenteuer in der Natur. 

Man sieht nur, was man kennt

"Tierspuren Europas" ist Anleitung, Ratgeber und Bestimmungshilfe in einem. Die vom Autoren größtenteils selbst angefertigten 1.100 Zeichnungen und 500 Bilder machen das Werk zum wohl detailreichsten Standardwerk des Spuren- und Fährtenlesens auf dem deutschsprachigen Markt. Ein Muss für alle Jäger und Naturliebhaber! Zahlreiche Portraits von Tierarten bieten eine Fülle von Informationen – über Säugetiere, Vögel, Insekten, Amphibien und Reptilien. Nahezu alle häufigen Arten Europas sind in dem Buch zu finden. Vergleiche verhindern Verwechslungen. Auch für versierte Naturfreunde, Jägerinnen und Jäger gibt es so manches Neue zu entdecken. Zum Beispiel, dass Feldhasen gerne Staubbäder nehmen oder die Ährenmaus als einziges Säugetier oberirdische Vorratskammern für den Winter anlegt. "Man sieht nur, was man kennt", soll Johann Wolfgang Goethe bereits gesagt haben. Klar ist: Nach der Lektüre dieses Buches sieht man so viel mehr. "Tierspuren Europas" von Joscha Grolms ist im Verlag Eugen Ulmer erschienen und umfasst 816 Seiten. 

Der Prozess um den Abschuss eines Wolfes in Brandenburg durch einen Jäger aus den Niederlanden geht in eine neue Runde. Die Staatsanwaltschaft Potsdam legte Berufung gegen den Freispruch durch das Amtsgericht Potsdam ein.

Der Prozess um den Abschuss eines Wolfes in Brandenburg durch einen Jäger aus den Niederlanden geht in eine neue Runde. Die Staatsanwaltschaft Potsdam legte Berufung gegen den Freispruch durch das Amtsgericht Potsdam ein (Az: 82 Ds 82/20), wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Der Fall werde in zweiter Instanz vor dem Landgericht neu verhandelt. Das bedeute unter anderem eine neue Beweisaufnahme. Zunächst hatte der RBB berichtet.

Das Amtsgericht hatte den Jäger am 21. Juni im Prozess um den Abschuss des Wolfes freigesprochen. Der 61-Jährige sei berechtigt gewesen, so zu handeln, weil das Tier zuvor dessen Jagdhunde angegriffen habe, hatte der Richter die Entscheidung begründet.

Der Wolf ist in Deutschland eine streng geschützte Tierart. Wer ihn tötet, dem drohen bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wie in diesem Fall, wenn der Wolf Jagdhunde angreift und auch nach lautem Rufen, Klatschen und Warnschüssen nicht von ihnen ablässt.

Um einen Hund zu retten, hat ein niederländischer Jäger im Januar 2019 einen Wolf getötet. Das Amtsgericht Potsdam hat jetzt den Schützen freigesprochen. Was das Urteil für Jäger und Tierbesitzer bedeutet, erläutert Rechtsanwalt und Jagdrechtsexperte Dr. Heiko Granzin im DJV-Interview.

Weil er einen Jagdhund angriff, hat ein niederländischer Jäger Anfang des Jahres 2019 einen Wolf getötet. Die Staatsanwaltschaft sah eine Straftat und erhob Anklage. Rechtsanwalt Dr. Heiko Granzin ist Experte für Jagdrecht, Fachanwalt für Strafrecht und Agrarrecht. Er hat den Jäger vor Gericht  verteidigt und einen Freispruch erwirkt. Was das Urteil nun für Jäger, Haus- und Nutztierhalter bedeutet, berichtet er im DJV-Interview.

DJV: Das Amtsgericht in Potsdam hat einen Jäger freigesprochen, der einen Wolf getötet hat. Letzterer ließ sich zuvor nicht davon abbringen, Jagdhunde zu attackieren. Was bedeutet das Urteil für Jäger und insbesondere Hundeführer?

Dr. Heiko Granzin: Das Urteil gibt uns eine klare Antwort. Wer einen Jagdhund verteidigen muss, kann das ohne Angst vor Strafverfolgung tun. Zudem ist das in Wolfschutzkreisen verbreitete Ammenmärchen, dass in „Wolfsgebieten“ die Jagd mit Hunden zu unterlassen sei, oder die Hunde eben nötigenfalls geopfert werden müssten, eindrucksvoll widerlegt. Die Versuche, die Jagd als Ganzes über den Umweg des Wolfschutz abzuschaffen oder zumindest drastisch zu erschweren, sind nun endlich auch amtlich bestätigt Geschichte.

Stichwort Rechtsgüterabwägung: Wie ordnen Sie das Urteil ein?

Bei Wolfsangriffen auf Tiere stehen sich vereinfacht gesagt Sache gegen Sache gegenüber. Vom Grunde her also „unentschieden“. Allerdings wird der Wolf durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, während ein Haus- oder Nutztier rechtlich nur durch das Eigentumsrecht abgesichert ist. Das Urteil bestätigt nun eine Auffassung, die unter Fachjuristen seit Jahren für selbstverständlich erachtet wurde, die interessierte Kreise allerdings vehement ablehnten. Wenn von einer Sache, hier also einem Wolf, eine Gefahr ausgeht, spielt der höhere Schutzstatus zu seinen Gunsten eine untergeordnete Rolle. Etwas vermenschlicht ausgedrückt kann man sagen: Auf die Interessen eines Aggressors muss der Verteidiger wenig Rücksicht nehmen. 

Es gibt immer mehr Wölfe in Deutschland und damit auch mehr Nahbegegnungen. Es liegt nahe, dass irgendwann wieder ein Jäger einen Wolf tötet, der trotz Rufen und Warnschuss Jagdhunde angreift: Welchen Wert hat dann das Potsdamer Urteil?

Der freigesprochene niederländische Weidmann hat nicht seinen Hund, sondern einen fremden Drahthaar gerettet. Eine besondere Nähebeziehung vom Hundehalter zum Tier setzte das Gericht für die Rechtfertigung des Handelns nicht voraus. Das Gericht hat sich auch in keiner Weise dafür interessiert, ob der angegriffene Hund besonders gut ausgebildet und wertvoll war, oder ob er überhaupt jagdlich geprüft war. Aus dem Urteil kann insoweit abgelesen werden, dass eben nicht nur der eigene Hund, sondern auch die Hunde anderer Menschen, gleich ob Jäger oder Nichtjäger, geschützt werden dürfen. Für alle diejenigen, die bei Bewegungsjagden ihren Hund schnallen, ist dies eine beruhigende Nachricht.  

Welche Signalwirkung hat das Urteil für Besitzer von Pferden, Schafen oder anderen Nutztieren, die vom Wolf angegriffen werden?

Ein Hund hat rechtlich keinen anderen Stellenwert, als jedes andere Haus- oder Nutztier. Die aus dem Verfahren gezogenen Lehren können also „1:1“  auf Wolfsattacken umgelegt werden. Angesichts steigender Zahlen von Nutztierrissen ist dies eine wichtige Erkenntnis. Nicht nur, wer selber ein Tier hält, darf dieses – nötigenfalls eben auch unter Tötung eines Wolfes – schützen. Auch ein Dritter, der Zeuge eines Wolfsangriffes auf Haus- oder Nutztiere wird, darf dem Opfer im Wege der Nothilfe zur Seite stehen. Anders wird man das allerdings sehen müssen, wenn zum dem angegriffenen Tier weder eine besondere emotionale Bindung besteht, noch ein hoher wirtschaftlicher Schaden droht. Wer Zeuge wird, wie der Wolf sich eines von ein paar Dutzend Hühnern oder eine zugelaufene namenlose Katze schnappt, wird nicht auf das Verständnis des Gerichtes hoffen können, wenn er dann zur Büchse greift.

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