DJV lädt von Februar bis April 2022 ein zum Online-Dialog mit Experten. Ziel ist es, aktuelles Fachwissen bekannter zu machen. Zielgruppe sind Entscheidungsträger und Praktiker gleichermaßen.

Wildtiere und Mensch – Spannungsfelder und Lösungswege: Am 14. Februar 2022 startet der Deutsche Jagdverband (DJV) mit einer 3-teiligen Online-Vortragsreihe rund um Wildtier-Mensch-Konflikte. Den Auftakt bildet das Thema "Verhütung und Bewertung von Wildschäden", unter anderem mit Dr. Rudi Suchant von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.

Im März 2022 folgt eine weitere Online-Veranstaltung: Professor Niko Balkenhol von der Universität Göttingen gibt Einblicke in neue Forschungsergebnisse zur genetischen Verarmung beim Rotwild durch Verinselung. Professor Klaus Hackländer von der Universität für Bodenkultur Wien wird im April 2022 das Konzept der Wildökologischen Raumplanung erläutern.

Die drei Online-Veranstaltungen finden in der Zeit von 15 bis 17 Uhr statt. Im Anschluss an jeweils zwei Fachvorträge können Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Fragen an die Experten richten. Ziel der Vortragsreihe ist es, Fachwissen einem größeren Publikum zugänglich zu machen und Lösungswege für Wildtier-Mensch-Konflikte zu skizzieren. Der DJV will den Dialog zwischen Wissenschaftlern, politischen Entscheidungsträgern und Praktikern fördern. Ab 13. Januar 2022 ist eine Anmeldung im Internet möglich: www.jagdverband.de/online-akademie.

403.420 Menschen gehen in Deutschland zur Jagd. Das sind 6.006 mehr als im Jahr 2020. Die meisten kommen aus Nordrhein-Westfalen. Bezogen auf die Einwohnerzahl liegt Mecklenburg-Vorpommern vorn.

Rekord: 403.420 Frauen und Männer haben derzeit einen Jagdschein in Deutschland. Das sind 6.006 mehr als im Vorjahr und über 51.000 Menschen mehr innerhalb eines Jahrzehnts. Die meisten Jägerinnen und Jäger leben in Nordrhein-Westfalen: 93.751. Auf Platz zwei liegt Niedersachsen (60.000), gefolgt von Baden-Württemberg (55.150). Auf die Einwohnerzahl bezogen bietet sich ein anderes Bild: Mit 8,2 Jägern und Jägerinnen pro 1.000 Einwohner ist Mecklenburg-Vorpommern Spitzenreiter, knapp gefolgt von Schleswig-Holstein (8,1). Auf dem dritten Platz folgt Niedersachsen (7,5). Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

Bundesweit betrachtet leben 4,7 Jägerinnen und Jäger pro 1.000 Einwohner in Deutschland. Sie haben eine staatliche Prüfung abgelegt. Diese umfasst so unterschiedliche Bereiche wie Natur- und Tierschutzrecht, Fleischhygiene, Wildbiologie oder Waffenkunde. Etwa drei Viertel von ihnen sind in Verbänden organisiert und sorgen ehrenamtlich für die heimischen Wildtiere. Jägerinnen und Jäger reduzieren das Risiko von Wildkrankheiten, betreiben aktiven Arten- und Naturschutz und dämmen Wildschäden in Wald und Feld ein.

Weitere Informationen rund um den Jagdschein gibt es hier.

 

Bei Hetze und Bedrohung im Netz: Beweise sichern. DJV stellt Strafanzeige gegen einen radikalen Jagdgegner aus Hessen und gibt Tipps. 

Der Deutsche Jagdverband (DJV) stellt stellvertretend für alle Jäger in Deutschland Strafanzeige gegen einen selbsternannten Tierrechtler und radikalen Jagdgegner aus Hessen. Auf seiner Facebook-Seite vergleicht er Jägerinnen und Jäger unter anderem mit Psychopathen und Kinderschändern. Er ist bereits mehrfach durch Beleidigungen in sozialen Medien aufgefallen. "Bei allem Verständnis für Meinungsfreiheit, Hassrede ist strafbar", sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Der DJV ermutigt Jägerinnen und Jäger, sich gegen Hasskriminalität konsequent zur Wehr zu setzen. Der Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen hierfür verbessert.

Nach Einschätzung von Medienanwalt Dr. Heiko Granzin handelt es sich im konkreten Fall zwar um eine Kollektivbeleidigung – sie betrifft aber auch jede Jägerin und jeden Jäger individuell. Darüber hinaus droht dem Jagdgegner eine Verfolgung wegen Volksverhetzung. In einem konkreten Verdachtsfall sollten Betroffene sofort einen Screenshot der Beleidigung machen und den Nachrichtenverlauf sichern. Hilfreich für die Behörden sind zudem persönliche Daten des Verfassers von Hassrede. Dazu gehören beispielsweise das Profil im sozialen Netzwerk oder andere Daten aus dem Internet. Die Informationen müssen innerhalb von drei Monaten bei der Staatsanwaltschaft des eigenen Wohnorts vorliegen.

Seit Kurzem kann auch ein "Daumen hoch" strafbar sein – nämlich dann, wenn damit eine strafbare Äußerung eines Dritten öffentlich gutgeheißen wird. Im DJV-Interview erläutert Jan Mönikes, Fachanwalt für Medienrecht, was das Gesetzespaket gegen Hass und Hetze im Netz tatsächlich bringt.

Was bringt das Gesetzespaket gegen Hass und Hetze im Netz? Jan Mönikes erläutert im DJV-Interview, was sich geändert hat. Der Fachanwalt für Medienrecht gibt Tipps, wie sich Jägerinnen und Jäger verhalten sollten.

Bedrohung und Beleidigung im Netz: Was hat sich geändert durch das Gesetzespaket gegen Hass und Hetze im Netz?

Hassrede im Internet und in den sozialen Medien: Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Gesetzen beschlossen, mit denen er diesem Phänomen endlich Herr werden will. Zum Großteil sind es eher symbolische Verschärfungen des Strafrechts und Erweiterung der Pflichten der Plattformbetreiber gegenüber Behörden und Rechte gegenüber ihren Kunden. Sehr oft bleibt es dabei: Eine Äußerung ist zwar persönlichkeitsrechtwidrig, der Betroffene kann sich mit dem Anwalt selbst dagegen wehren. Die Schwelle zu Beleidigung oder Bedrohung, also Straftaten, bewerten Richter oder Staatsanwalt allerdings häufig als nicht überschritten. Wer etwa die pauschale Beschimpfung von Waidmännern als „Tiermörder“ für einen Angriff auf seine Ehre hält, hat damit sicherlich recht – wird das aber in aller Regel als rechtlich zulässige Meinungsäußerung hinnehmen müssen. Anders dagegen, wenn mit dieser Beschimpfung etwa eine Aufforderung zu Straftaten gegen Jäger gerechtfertigt werden soll. Es kommt immer auf den konkreten Kontext an.

Wie sieht es mit Androhungen von Straftaten aus?

Wer etwa ankündigt, Autos und jagdliche Einrichtungen von „Tiermördern“ zu zerstören, kann künftig unter dem erweiterten §241 des Strafgesetzbuchs (StGB) wegen Bedrohung verfolgt werden. Mit einem neuen §126a StGB ist jetzt auch das „gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten“ unter Strafe gestellt. Damit soll die Verbreitung von „Feindeslisten“ bestraft werden. Wenn etwa jemand  Adressdaten von Jägerinnen und Jägern, Termine oder Standorte von Reviereinrichtungen sammelt und im Internet veröffentlicht, um „diese Tiermörder“ einzuschüchtern und so vielleicht gewaltbereite „Aktivisten“ zu Straftaten motiviert, kann nun schon wegen der Zusammenstellung und Verbreitung solcher Datensammlungen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.

Mit was muss jemand jetzt rechnen, der einen Hass-Post befürwortet – etwa durch „Daumen hoch“?

Die Billigung von Straftaten eines anderen kann eine Straftat sein. Wer mit "Daumen hoch" eine strafbare Äußerung öffentlich gutheißt, kann sich unter Geltung des neu gefassten § 241 StGB jetzt sogar selbst bei erfundenen Bedrohungen strafbar machen. Die zustimmende Weiterverbreitung ist eine öffentliche "Billigung" gemäß des neu gefassten § 140 StGB. Der erfordert weder eine wirkliche Tat noch eine reale Bedrohung: Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die öffentliche Zustimmung selbst zu einer reinen "Putativstraftat" erfasst werden, um einem „Klima der Angst“ zu begegnen. Bei Sympathiebekundungen jeder Art ist also Vorsicht geboten, sobald nicht nur eine Meinung mit "scharfer Sprache" geäußert wird, sondern Hass in Form von Hetze oder gar Drohungen in Rede steht. Etwa „wenn einem Wolf, der Menschen gefährdet, keine Kugeln drohen, könnten diese irgendwann in Richtung Politiker fliegen“: Wer sich so öffentlich äußert oder dies im Internet „shared“ und „liked“, sollte sich nicht wundern, falls die Polizei bei ihm klingelt. Das gilt insbesondere für Waffenbesitzer, denen regelmäßig ein erhöhtes Bedrohungspotential unterstellt wird.

Was hat sich für Betreiber sozialer Netzwerke mit in Kraft treten des Gesetzpakets zugunsten der Nutzer geändert?

Der Gesetzgeber verpflichtet durch das geänderte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Plattformen ab einer gewissen Größe, einen erheblichen personellen und organisatorischen Aufwand zu betreiben, um rechtswidrige, besonders strafbare Äußerungen möglichst schnell zu unterbinden und sogar bloße Verdachtsfälle umgehend an eine zentrale Stelle beim Bundeskriminalamt zu melden. Umgekehrt sollen Nutzer gestärkt werden, die glauben, zu Unrecht an ihren zulässigen Äußerungen gehindert zu werden. Ob und wie gut das in der Praxis klappen wird, ist aber eher zweifelhaft.

Was sollten Jäger tun, die in den sozialen Netzwerken Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung oder sogar Bedrohung erfahren?

In jedem Fall: Ruhe bewahren! Nicht jeder persönliche Angriff ist unzulässig – selbst wenn die Grenzen der Sachlichkeit oder Höflichkeit verletzt werden. Schärfe ist im öffentlichen Meinungskampf legitim und auch nicht in sozialen Medien verboten. Wenn aber die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschritten wird, Hass zur Hetze und Straftat wird, dann empfiehlt es sich in jedem Fall, die vorhandenen Meldesysteme der Plattformbetreiber oder die Angebote von Meldestellen zu nutzen. Darüber hinaus sollten auch Polizei oder Staatsanwaltschaft informiert werden. Manchmal kann aber auch nur ein eigener Anwalt helfen. Wichtig in allen Fällen: Besonnen, aber schnell und entschieden reagieren – möglichst innerhalb der ersten zwei Wochen, damit die Frist für Eilanträge bei Gericht nicht vergeht. Nicht hoffen, dass sich das Problem von allein erledigt, das tut es leider nie. In jedem Falle Beweise sichern! Am besten als PDF-Dateien, bei denen der konkrete Link zum Inhalt, Datum und Uhrzeit sichtbar sind. Zeugen hinzuziehen und professionelle Hilfe holen! Manche Rechtsschutzversicherungen bieten inzwischen sogar Policen für Cybermobbing und Internet-Rechtsschutz an, die hilfreich sein können.

Die Goethe-Universität Frankfurt forscht an gebietsfremden invasiven Arten. Das Projekt ZOWIAC umfasst Wildbiologie und Genetik gleichermaßen. Norbert Peter erläutert im DJV-Interview erste Ergebnisse. Der Landesjagdverband Hessen begleitet das Projekt von Beginn an, auch andere Landesverbände unterstützen ZOWIAC.

Norbert Peter forscht an der Goethe-Universität Frankfurt und ist einer der Leiter des durch die Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderten, bundesweiten Großprojektes ZOWIAC. Das steht für Zoonotische und Wildtierökologische Auswirkungen invasiver Carnivoren. Im DJV-Interview erläutert Peter unter anderem, welche Auswirkungen gebietsfremde Arten haben, welche Rolle dabei der Waschbär spielt und wie Jäger das Forschungsprojekt unterstützen können.

DJV: Was ist das Ziel des Projektes ZOWIAC?

Norbert Peter:  Das Ergebnis unserer Forschung sind aktuelle, fundierte und abgesicherte Daten auf Bundesebene. Wir untersuchen beispielsweise das Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung sowie für Nutz- und Haustiere, das zum Beispiel von Waschbär, Marderhund oder Goldschakal ausgeht. Wir können auch deren Auswirkungen auf heimische Arten und Ökosysteme besser abschätzen. Zugrunde liegt ein systematisches Monitoring assoziierter Krankheitserreger und Pathogene. Auch die räumliche Ausbreitung der Arten untersuchen wir und nutzen aktuelle Analysemethoden wie Metabarcoding von Magen- und Kotproben sowie Telemetrie zum Raum-Zeit-Verhalten der Raubsäuger.

Wie hat sich die Parasitenfracht verändert?

Ein gutes Beispiel ist der Waschbärspulwurm, eine mit dem Waschbären nach Europa eingeschleppte Parasitenart. Der Fadenwurm ist auf den Menschen übertragbar. Seine Eier werden über den Waschbärkot ausgeschieden und verbreitet. Gerade in Städten geht vom Waschbären so eine potentielle Gefahr für die menschliche Gesundheit aus. Für den Waschbärspulwurm konnten wir in unseren Proben hohe Befallshäufigkeiten (Prävalenzen) von über 90 Prozent feststellen. In der Literatur liegt dieser Wert bisher deutlich darunter. Waschbären sind auch Wirte für bestimmte Viren, die Tollwut und Staupe auslösen. Das Erregerspektrum des Marderhundes ähnelt dem des Waschbären, zusätzlich gilt er als Endwirt des Fuchsbandwurmes.

Welche Auswirkungen haben invasive Arten auf die Artenvielfalt – gibt es dazu schon Ergebnisse?

Wir haben lokal gravierende Auswirkungen des Waschbären auf Amphibien, wie die Erdkröte, nachgewiesen – diese sind sogar bestandsbedrohend. Das gilt ganz besonders für Regionen mit wenigen isolierten Laichgewässern, wie alten Steinbrüchen, und gleichzeitig hoher Waschbärdichte. Unsere konkreten wissenschaftlichen Ergebnisse werden wir demnächst veröffentlichen. 

Wie genau kann der Waschbär zum Beispiel Erdkröten gefährlich werden, die sogar Giftdrüsen auf der Haut besitzen?

Im Rahmen von ZOWIAC konnten wir für bestimmte Amphibienlaichgewässer nachweisen, dass Waschbären sich regelrecht auf diese Nahrungsquelle spezialisieren: Sie nutzen geschickt ihre Vorderextremitäten und häuten die Erdkröten. Damit sind die Giftdrüsen unschädlich, und die Beute wird von hinten her aufgefressen. Wir konnten mit neuartigen DNA-Analysen des Mageninhalts auch erstmals nachweisen, dass der Waschbär die stark gefährdete und unter strengem Schutz stehende Gelbbauchunke als Nahrungsquelle regional nutzt.

Wie können Jäger das Projekt ZOWIAC unterstützen?

Aktuell erforschen wir, ob Arten wie Waschbär und Marderhund auch als Reservoir für unterschiedliche Viren fungieren können. Hierzu benötigen wir tatkräftige Unterstützung von Jägern, um Blutproben von Marderhund und Waschbär für unsere Analysen zu erhalten. Weiterhin benötigen wir für das Projekt tiefgefrorene Marderhunde und Minke – ab etwa einem Dutzend Tiere holen wir diese auch ab.

Wie sieht es mit weiteren Projekten aus? 

Wir sind dankbar für Hinweise, wenn sich negative Auswirkungen von invasiven auf sensible heimische Arten abzeichnen. Dann können wir gemeinsam mit den regionalen Jagd- und Naturschutzverbänden maßgeschneiderte Projekte erarbeiten. Wenn genügend Proben vor Ort genommen werden können, entwickeln wir gemeinsam eine Projektskizze und prüfen die Machbarkeit. Wissenschaftliche Daten aus möglichst vielen Gebieten sind enorm wichtig, um den Einfluss von Waschbär, Marderhund oder Mink auf die heimische Artenvielfalt zu belegen. Weitere Informationen zu unserem Forschungsprojekt gibt es ab Januar 2022 im Internet unter www.ZOWIAC.eu. Dann gibt es auch die ZOWIAC-App im Play-Store. Damit können Funde und Sichtungen der untersuchten Arten direkt an uns gemeldet werden.

 

 

Die Jagd wird weiblicher und jünger, die Zahl der Jagdschüler ohne Vorkenntnisse steigt. Hoch im Kurs steht Wildbret als Motiv. Die Ergebnisse der dritten DJV-Jungjägerbefragung liegen jetzt vor.

Innerhalb eines Jahrzehnts ist der Anteil der Frauen in Jagdschulen von 20 auf 28 Prozent gestiegen. Und sie werden jünger: Das Durchschnittsalter ist im selben Zeitraum von 36 auf 33 Jahre gesunken. Männern liegen konstant bei 35 Jahren. Nach wie vor kommt knapp ein Viertel (23 Prozent) der Jagdschülerinnen und -schüler aus Städten. Einen deutlichen Aufwärtstrend gibt es bei Menschen, die vor der Ausbildung keine Erfahrung mit der Jagd gesammelt haben. Ihr Anteil ist seit 2011 von 15 auf 26 Prozent gestiegen. Das sind zentrale Ergebnisse der dritten Jungjägerbefragung nach 2011 und 2017, die der Deutsche Jagdverband (DJV) in Auftrag gegeben hat. An der Umfrage des unabhängigen Instituts IfA Marktforschung Bremer + Partner nahmen zwischen Oktober 2020 und September 2021 knapp 6.500 Jagdschülerinnen und -schüler teil. Das sind etwa ein Drittel aller Prüflinge in diesem Zeitraum.

Gesunde Ernährung ist ein Hauptmotiv

Für immer mehr Menschen ist Wildbret ein Grund, die Jägerausbildung in Angriff zu nehmen. Dieses Motiv ist von Platz 4 (2011) auf Platz 3 vorgerückt. Nach wie vor auf Platz 2 steht angewandter Naturschutz, gewinnt aber weiter an Bedeutung: Die Nachwuchsgeneration will selbst anpacken und Lebensräume verbessern – etwa durch Blühflächen oder Gehölze in der Kulturlandschaft. Auf Platz 1 steht unverändert das intensive Naturerlebnis. Wer Erfolg bei der Jagd haben will, muss Tiere und Pflanzen genau kennen, Spuren lesen können und bei jeder Witterung draußen sein. Eine Besonderheit gibt es bei den Frauen. Auf Platz 4 schafft es hier die Jagdhundeausbildung als Motiv, Jägerin zu werden – bei Männern reicht es nur zu Platz 6.

Jägernachwuchs kommt aus allen Teilen der Gesellschaft

Erzieher, Handwerker oder Lehrer: Jagdschülerinnen und -schüler bieten ein vielfältiges Bild. Angestellte machen fast die Hälfte aus (49 Prozent), gefolgt von Azubis, Schülern und Studenten (insgesamt 18 Prozent) sowie Selbstständigen und Handwerkern (je 10 Prozent). Der Jägernachwuchs ist überdurchschnittlich motiviert: 63 Prozent der Befragten gaben an, sich ehrenamtlich engagieren zu wollen. Innerhalb der Jagdverbände sind bereits 41 Prozent ehrenamtlich tätig – doppelt so viele wie im Bundesdurchschnitt.

 

Europäische Kommission wollte Jagd und Fischerei mit Bergbau gleichsetzen und auf 10 Prozent der Landfläche verbieten. DJV und weitere Organisationen haben erfolgreich dagegen protestiert. DJV fordert Bundesregierung auf, die Biodiversitätsstrategie mit Augenmaß umzusetzen.

Die Europäische Kommission hat ihr umstrittenes Ziel aufgegeben, auf zehn Prozent der Landfläche der Europäischen Union ein Jagdverbot durchzusetzen. Dies geht aus Verlautbarungen der Kommission zur Anwendung ihrer Richtlinien hervor. Heftigen Widerstand gegen die Pläne haben im Vorfeld unter anderem Nutzerverbände geleistet. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hatte sich bei der Bundesregierung dafür eingesetzt, die problematische Formulierung zu streichen und über den Dachverband der europäischen Jäger FACE Einfluss genommen. Der DJV begrüßt das Einlenken der Europäischen Kommission und ruft die neue Bundesregierung auf, die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie mit Augenmaß umzusetzen. "Schützen durch Nutzen ist ein international anerkannter Leitsatz für erfolgreichen Artenschutz", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Professor Jürgen Ellenberger.

Die Europäische Kommission hatte im Mai 2020 ihre Leitlinien zur Umsetzung einer Biodiversitätsstrategie vorgestellt. Darin sah sie vor, dass strenge Schutzgebiete 10 Prozent der Landfläche der Europäischen Union (EU) umfassen. Plan war, dort jegliche "extraktive" Tätigkeit zu untersagen. Darunter sollten neben Bergbau auch Jagd und Fischerei fallen. Gegen diesen Ansatz hat der DJV gemeinsam mit FACE, dem Aktionsbündnis Forum Natur und vielen anderen Organisationen nun erfolgreich protestiert. Auch das Europäische Parlament und ein Großteil der EU-Mitgliedsstaaten äußerten starke Kritik an dem überzogenen Ansatz der Kommission.

Offizielle Zahlen des Wolfsmonitorings hinken Entwicklung hinterher. BfN beziffert trotz zunehmender Konflikte weiterhin keine Wolfsbestände. Bund und Länder sind laut Koalitionsvertrag zum Handeln aufgefordert.

Gemäß den gestern vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffentlichten Bestandsdaten zum Wolf wurden im Monitoringjahr 2020/2021 157 Rudel in Deutschland gezählt, zusätzlich 27 Wolfspaare sowie 19 territoriale Einzeltiere. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert, dass unmittelbar nach dem ausgehandelten Koalitionsvertrag die Behörde auch dieses Jahr wieder keinen realitätsgetreuen Wolfsbestand für Deutschland benennt.

Auf Basis von Literaturwerten besteht ein Rudel aus durchschnittlich acht Tiere – eine Hochrechnung ist möglich. Demnach ist zum jetzigen Zeitpunkt von mindestens 1.600 Wölfen in Deutschland auszugehen. "Das Ausmaß der Schäden und Übergriffe ist so groß, dass in einigen Regionen die Akzeptanz für den Wolf infrage steht", sagt Dammann-Tamke, DJV-Vizepräsident. Daran ändere auch der gerade von der Umweltministerkonferenz verabschiedete Praxisleitfaden Wolf nichts, der deutlich hinter den notwendigen Erfordernissen zurückbleibe.

Der Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung sieht eine Überarbeitung der Monitoringstandards vor, um die Anzahl von den in Deutschland lebenden Wölfen realitätsgetreu abzubilden. Darauf basierend soll den Bundesländern europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglicht werden. Der DJV begrüßt, dass damit die Forderungen und Belange der ländlichen Bevölkerung endlich wahrgenommen werden und fordert das Bundesumweltministerium auf, diese schnellstmöglich umzusetzen.

Konflikte mit Nutztieren und der Bevölkerung nehmen zu. Das zeigt die jüngste Publikation des Wolfs-Beratungszentrums (DBBW). Demnach wurden im Jahr 2020 knapp 4.000 Schafe, Ziegen, Rinder und auch Pferde getötet. Das waren ein Drittel mehr als im Jahr zuvor.

ASP-Prävention: DJV bittet Jäger bundesweit, strenge Hygienemaßnahmen einzuhalten. Jagdreisen in betroffene Regionen sollten ausbleiben. 7-Punkte-Katalog enthält wichtige Hinweise.

Vergangene Woche haben Behörden vier Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Mecklenburg-Vorpommern amtlich bestätigt. Es ist damit das dritte Bundesland, in dem das Virus nachgewiesen wurde. Vieles deutet darauf hin, dass Menschen die Tierseuche eingeschleppt haben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) bittet deshalb Jäger, Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einzuhalten. Das Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt unter anderem von Jagdreisen in ASP-Risikogebiete abzusehen. Insbesondere Schweinehalter und in Schweinehaltungen Angestellte sollten dort nicht jagen und den Kontakt zu Haus- und Wildschweinen vermeiden. Indirekte Übertragungswege durch kontaminierte Materialien wie Trophäen, Fleisch, Werkzeuge, Kleidungsstücke oder Transportfahrzeuge aus Risikoregionen spielen eine bedeutende Rolle.

Der DJV bittet Jäger, bundesweit folgende Hinweise zu befolgen:

  1. Jagdreisen in die betroffenen Regionen im In- und Ausland unterlassen.
  2. In jedem Fall Biosicherheitsmaßnahmen bei der Jagd einhalten - etwa Reinigen von Kleidung, Schuhen und Fahrzeugen, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sind.
  3. Fallwild, Aufbrüche, Zerwirkreste und Schwarten von Schwarzwild sollten über Tierbeseitigungsanlagen entsorgt werden.
  4. Schwarzwild im Rahmen von Gesellschaftsjagden zentral aufbrechen.
  5. Beim Transport von Schwarzwild immer auslaufsichere Wannen nutzen und diese abdecken.
  6. Jedes Stück Fallwild/Unfallwild beim Schwarzwild direkt über das Tierfund-Kataster oder beim zuständigen Veterinäramt unverzüglich melden und beproben lassen.
  7. Informieren Sie sich über ein ASP-Monitoring vor Ort und nehmen Sie unbedingt teil - geeignete Probenröhrchen und Gefäße gibt es beim zuständigen Veterinäramt.

Infos rund um die ASP gibt es online unter www.jagdverband.de/asp. Die DJV-Broschüre "Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest" beantwortet zentrale Fragen, etwa: Wie lässt sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) erkennen? Was ist im Fall eines Ausbruchs zu tun? Welche Folgen bringt die Krankheit mit sich? Was kann ich gegen eine Verschleppung des Erregers tun?

Nahe der Autobahn 24 ist der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen aufgetreten. Der Fundort im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist 160 Kilometer entfernt vom nächsten Ausbruch. DJV fordert mehr Biosicherheit an Transitrouten und in Schweinemastbetrieben.

Gestern haben Behörden einen Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Es ist damit das dritte Bundesland, in dem das Virus nachgewiesen wurde. Den verendeten Frischling haben Jäger in den Ruhner Bergen nahe der Autobahn 24 gefunden. Wie das Virus dorthin gelangt ist, können die zuständigen Behörden derzeit noch nicht sagen. Der nächste bekannte Ausbruch bei Wildschweinen ist 160 Kilometer entfernt. Nach Ansicht des Deutschen Jagdverbands (DJV) deutet vieles darauf hin, dass Menschen die Tierseuche eingeschleppt haben. Dies gilt auch für den ASP-Ausbruch vor zehn Tagen in einer abgeschotteten Schweinemastanlage in Mecklenburg-Vorpommern. Der DJV fordert, dass die Biosicherheit ernster genommen und strenger kontrolliert wird.

Lebensmittelreste aus Schweinefleisch beispielsweise können das hochinfektiöse ASP-Virus enthalten und weitere Tiere anstecken. Rastanlagen an Transitstrecken sollten deshalb gezäunt, Mülltonnen grundsätzlich verschlossen sein. Zudem sollten landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltung verstärkt auf Hygiene achten. Das Virus überlebt selbst im Schlamm eines Radkastens oder an der Kleidung über 100 Tage.

Deutschlandweit gibt es bereits mehr als 2.800 nachgewiesene ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen – Tendenz steigend. Gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband und Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer fordert der DJV ein konsequenteres Vorgehen gegen die Seuche. Trotz guter Ansätze müssten die Behörden von Bund, Ländern und Landkreisen enger zusammenarbeiten. Die gemeinsamen Positionen der drei Verbände sind im „Forderungspapier zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest“ zusammengefasst.

Weitere aktuelle Informationen zur ASP gibt es im Internet: www.jagdverband.de/asp.

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