Fachleute aus Straßenbau, Verwaltung, Forst, Jagd und Naturschutz trafen sich kürzlich in Flintbek, um über aktuelle Forschungsergebnisse zur „Vernetzung von Lebensräumen für Wildtiere über trennende Straßen und Autobahnen hinweg“ zu diskutieren. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) hatten eingeladen.

„Was wir hier in Schleswig-Holstein sehen, ist geradezu vorbildlich.“ Marita Böttcher vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) zeigte sich begeistert auf der Tagung „Wiedervernetzung von Lebensgemeinschaften in Schleswig-Holstein“. „Für den Straßenbau in Schleswig-Holstein gehört beim Autobahnneu- und -ausbau die Anlage von Querungshilfen für Tiere und Pflanzen inzwischen zum Standard.“ Mehr als 40 Fachleute aus Straßenbau, Verwaltung, Forst, Jagd und Naturschutz aus ganz Deutschland waren kürzlich der Einladung des BfN und des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) nach Flintbek, Schleswig-Holstein, gefolgt, um über aktuelle Forschungsergebnisse zur „Vernetzung von Lebensräumen für Wildtiere über trennende Straßen und Autobahnen hinweg“ zu diskutieren.

„Die Vernetzung der Grünbrücken mit dem landesweiten Biotopverbundsystem wird vom Naturschutz sichergestellt“, so Böttcher. „Durch die enge Zusammenarbeit aller Partner, auch mit der Universität Kiel, fließen die dabei gewonnenen Forschungsergebnisse schon bei der Planung direkt in die Verbesserung neuer Grünbrücken und deren Einbettung in die Landschaft ein. Das hat Modellcharakter für ganz Deutschland.“

"Wildtiere brauchen ein Wegenetz"

Eine der größten Brücken für die heimische Tierwelt wird derzeit von der Via Solutions Nord GmbH & Co. KG auf der A7 bei Brokenlande gebaut. Die 60 Meter breite Grünbrücke ist die erste Querungshilfe für Flora und Fauna über die wichtigste Nord-Süd-Achse, eine zweite wird bei Bad Bramstedt entstehen. „Die A7 verbindet Norddeutschland und Skandinavien mit dem europäischen Verkehrsnetz und ist daher für uns Menschen von großer wirtschaftlicher Bedeutung“, erklärte Christian Merl von der Via Solutions Nord. „Genauso wichtig wie die A7 für unsere Mobilität, ist die erste Grünbrücke über die A7 für das Überleben der Tiere und Pflanzen, die bei uns heimisch sind. Auch unsere Wildtiere brauchen ein Wegenetz, damit sie von Lebensraum zu Lebensraum wandern können.“ Die Gestaltung der Habitate auf und um diese Brücke entscheide, ob sie ihre Funktion erfüllen kann oder nicht. „Wir wollen beim Bau der Grünbrücken das Optimum für die Natur herausholen. Deshalb stimmen wir uns eng mit den Naturschutz- und Forstbehörden, dem Wiedervernetzungsprojekt und natürlich den Fachleuten vor Ort wie zum Beispiel den Jagdpächtern ab“, sagte Ulrich Möller, Landschaftsplaner bei der DEGES.

Handbuch mit Ergebnissen geplant

Um die regionale Vernetzung der Querungshilfen kümmert sich die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein. Seit 2010 arbeitet Projektleiter Björn Schulz in zwei, vom BfN geförderten Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E) daran, gemeinsam mit dem LBV.SH, den Landesforsten und vielen Akteuren aus Jagd und Naturschutz eine grüne Infrastruktur für Tiere und Pflanzen aufzubauen. „Die Erfolge der bundesweit ersten ökologischen Landschaftsanbindung von Querungshilfen in Kiebitzholm über die A21 haben uns von der Idee überzeugt“, erklärte Schulz. „Nun geht es bis 2017 darum, auch die Querungshilfen bei Brokenlande und Bad Bramstedt zu funktionierenden Wanderwegen für Tiere auszubauen und den Raum zwischen A7 und A21 miteinander zu vernetzen.“

Ergebnisse aus dem Forschungsvorhaben fließen in ein Handbuch zur Wiedervernetzung ein. „In Zukunft müssten die Planungen für Verkehrswege und die Biotopverbundplanungen eng miteinander abgestimmt und verzahnt werden. In Schleswig-Holstein haben wir mit dem E+E-Vorhaben die Weichen gestellt, jetzt sind Politik und Verwaltung gefragt, dauerhafte Module zu etablieren“, so Schulz.

Das E+E-Projekt „Wiedervernetzung“ – grenzenlos unterwegs

Mehr als 230.000 Kilometer Straßen ziehen sich quer durch Deutschland – für große und kleine Wildtiere oft unüberwindbar. Das Straßennetz zerschneidet Lebensräume, beschränkt die natürlichen Wanderungen der Tiere und hemmt den genetischen Austausch. Abhilfe schaffen sogenannte Grünbrücken über Autobahnen, Ottertunnel und andere Querungshilfen. Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein als Projektträgerin des E+E-Vorhabens „Wiedervernetzung“ will zusammen mit den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten, dem DJV, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, dem Wildpark Eekholt sowie dem Institut Natur- und Ressourcenschutz der Universität Kiel neue Wegenetze für Tiere und Pflanzen schaffen.

Zwischen 2010 und 2013 haben die Partner bei Kiebitzholm an der A21 bundesweit erstmalig Querungshilfen mit Naturschutzflächen in der Umgebung erfolgreich vernetzt. Bis 2017 stehen die im Zuge des Ausbaus der A7 gebauten Querungshilfen und der Raum zwischen den Autobahnen im Fokus mit dem Ziel, die Lebensräume um die Grünbrücken bei Bad Bramstedt und Brokenlande miteinander und mit denen bei Kiebitzholm zu vernetzen. Finanziert wird das Projekt vom BfN mit Mitteln des Bundesumweltministeriums. 

 

In der Nacht auf Sonntag, den 27. März, werden die Uhren auf Sommerzeit umgestellt. Eine Stunde, die zwischen Aktivitäts- und Ruhephase zahlreicher Wildtiere entscheidet.  

Am 27.03. werden die Uhren auf die Sommerzeit umgestellt und der Berufsverkehr fällt plötzlich wieder in die Dämmerung. Damit steigt die Wildunfall-Gefahr rapide an, weil Reh, Hirsch und Co. besonders in den frühen Morgenstunden aktiv sind. Hinzu kommt: Nach der winterlichen Fastenzeit sind die Pflanzenfresser verstärkt auf Nahrungssuche. Der Deutsche Jagdverband (DJV) bittet Autofahrer, in den kommenden Wochen besonders vorsichtig zu fahren. Dies gilt insbesondere für Überlandstraßen im und am Wald. 

"Wild kennt weder Zeitumstellung noch Verkehrsregeln", erklärt DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Jürgen Ellenberger. In den nächsten Wochen heißt es also gerade in der Dämmerungsphase: "Fuß vom Gas". Heimische Wildtiere benötigten im Frühjahr verstärkt Mineralien, insbesondere für den Fellwechsel, das Geweih-Wachstum und bevorstehende Geburten, so Dr. Ellenberger. Wie ein Magnet wirkten deshalb Streusalzreste an Straßenrändern. Zudem seien junge, unerfahrene Rehböcke jetzt auf Reviersuche und überqueren dabei achtlos Straßen. 

Die Wildunfallstatistik 2015 des DJV zeigt insgesamt einen Rückgang der Unfälle mit Paarhufern: im Vergleich mit dem 5-Jahres-Durchschnitt der Vorjahre minus 5,3 Prozent. Allerdings haben Zusammenstöße mit Wildschweinen um 8 Prozent zugenommen. Knapp 212.800 Rehe, Wildschweine und Hirsche ließen ihr Leben 2015 auf deutschen Straßen. Das geht aus der aktuellen Wildunfallstatistik hervor, die der DJV heute veröffentlicht hat. Rehwild verursachte mit 86 Prozent die meisten Unfälle. 

In einem ITV-Interview positioniert sich Prinz William, Herzog von Cambridge, klar zur nachhaltigen Jagd im Ausland. Mit seiner Organisation "Royal Foundation" verfolgt er schwerpunktmäßig die Rettung der Elefanten und Nashörner und setzt sich gegen Wilderei ein.

In einem Exklusiv-Interview mit ITV News Mitte März 2016 fand Prinz William, Herzog von Cambridge, dramatische Worte zur Wilderei in Afrika: Wenn die Welt in den nächsten fünf bis zehn Jahren nichts Entscheidendes erreiche, dann sei es für Elefanten und Nashörner zu spät. Erstmals äußerte sich Prinz William auch zum Jagdtourismus in Afrika: "Es gibt einen Platz für die kommerzielle Jagd in Afrika, genauso wie in anderen Teilen der Welt." Dies sei zwar nicht jedermanns Sache. Aber wenn die Einnahmen "regulierter und ordentlich kontrollierter" Jagd zurück in den Schutz des Wildes flössen, dann sei dies ein Argument pro Jagd. Wenn jemand bereit sei, dafür Geld auszugeben und dieses werde entsprechend verwendet, dann sei die Jagd ein gerechtfertigtes Instrument zum Schutz bedrohter Tierarten. Außer ihm gebe es weltweit viele bedeutende Naturschützer, die genau so dächten.  Allerdings gelte es, eine feine Balance einzuhalten. Die Jagd müsse geregelt sein. Prinz William setzt sich seit Jahren gegen die Wilderei in Afrika ein. Seine "Royal Foundation", zu deren Trägern auch seine Frau, die Herzogin von Cambridge, und Prinz Harry gehören, verfolgt die Rettung der Elefanten und Nashörner als einen ihrer Schwerpunkte.

Nachhaltige Jagd ist Naturschutz

Der Deutsche Jagdverband begrüßt diese Klarstellung ebenso wie der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC). Die beiden Jagdverbände sind damit nicht allein: Bereits vor über 15 Jahren hat die internationale Naturschutzorganisation IUCN nachhaltige Jagd als eine Form des Naturschutzes anerkannt (1). In einem Schreiben an alle 96 deutschen EU-Parlamentarier hat DJV-Präsident Hartwig Fischer bereits Anfang März deutlich gemacht, dass die Abschaffung der Auslandsjagd zerstörerische Auswirkungen auf die Artenvielfalt " hätte. Anlass für das Schreiben ist ein 6-Punkte-Papier gegen die Auslandsjagd, das derzeit im EU-Parlament zur Unterschrift ausliegt. Darin heißt es unter anderem "Das Artensterben ist vor allem auf den Einfluss des Menschen zurückzuführen. Die Trophäenjagd trägt dazu bei, dass Arten mit Symbolcharakter aussterben. Die Behauptungen, dass Einnahmen aus der Trophäenjagd dem Artenerhalt und ortsansässigen Gemeinschaften nutzen würden, wurden von Wissenschaftlern widerlegt."  

DJV protestiert gegen Anti-Jagd-Kampagne im EU-Parlament

Der Dachverband der deutschen Jäger protestierte auf Schärfste gegen diese unhaltbaren Behauptungen und verwies in seinem Schreiben auf zahlreiche Studien, die positive Auswirkungen der bezahlten Auslandsjagd belegen, darunter die Arbeit von P.A. Lindsey (University of Zimbabwe, Harare), P.A. Roulet (Université d’Orléans) und S.S. Romanach (Savé Valley Conservancy, Zimbabwe) aus dem Jahr 2006 (4). In Afrika südlich der Sahara wird kommerzielle Trophäenjagd auf mindestens 1.394.000 Quadratkilometer ausgeübt. Diese Fläche ist somit dem Wildschutz gewidmet und übersteigt die Größe der jagdfreien Wildschutzflächen in Ländern, in denen gejagt werden darf um 22 Prozent. Die Bruttoeinnahmen durch die kommerzielle Jagd in den 23 afrikanischen Jagdländern südlich der Sahara werden konservativ mit 201 Millionen US-Dollar jährlich geschätzt. Finanziert werden davon unter anderem Wildhüter, die Wilderei verhindern.

Jagdverbot führt zu Artenverlust

In dem Schreiben an die EU-Parlamentarier verwies DJV-Präsident Fischer auf das Negativbeispiel Kenia: Dort wurde bereits 1977 die Jagd auf Druck ausländischer Nichtregierungsorganisationen von der Regierung untersagt. Die Folgen für die Megafauna: Wildbestände sind um insgesamt 90 Prozent zurückgegangen, 107 Wildarten stehen vor dem Aussterben. Betrug die Elefantenpopulation in Kenia Ende der 1970er Jahre noch geschätzte 275.000 Tiere (2), wurde sie von der kenianischen Regierung für 2010 mit 35.000 (3) angegeben. Zeitgleich hat die Wilderei massiv zugenommen, allein zwischen 2007 und 2010 um den Faktor sieben.

Im Jahr 2014 hat die Regierung von Botswana die Jagd verboten. Triebfeder waren hier ebenfalls internationale Nichtregierungsorganisationen. In der Folge sind die Populationen von Löwe, Leopard und vor allem Elefant massiv gewachsen. Seit Erlass des Jagdverbots hat die einheimische Bevölkerung etwa 400 Löwen vergiftet, weil die Risse von Nutztieren Überhand nehmen. Die Stämme üben inzwischen massiven Druck auf die Regierung aus und fordern die Wiedereinführung der legalen Jagd und damit des Prinzips des „wise use“.

Zum Video: http://www.msn.com/en-ae/video/news/william-trophy-hunting-justified-in-some-circumstances/vp-BBqv9Pj

Quellen:

[1] https://cmsdata.iucn.org/downloads/iucn_ssc_guiding_principles_on_trophy_hunting_german.pdf

[2] http://www.ifaw.org/sites/default/files/Elephants%20on%20the%20high%20street%20an%20investigation%20into%20ivory%20trade%20in%20the%20UK%20-%202004.pdf

[3] http://www.kws.go.ke/download/file/fid/1402

[4] http://www.africanwildlifeconservationfund.org/wp-content/uploads/2011/09/Economic-and-conservation-significance.pdf

Anlässlich der gestrigen Verbändeanhörung zur geplanten Novelle des Bundesjagdgesetzes im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat der Deutsche Jagdverband (DJV) eine 9-seitige Stellungnahme abgegeben. Fazit: Verbesserung in wichtigen Punkten notwendig

Im Grundsatz beurteilt der Dachverband der Jäger den Entwurf positiv, sieht jedoch dringenden Handlungsbedarf in einigen Punkten. "Das Jagdrecht wird in zentralen Punkten bundesweit vereinheitlicht und wesentlich anwenderfreundlicher", kommentierte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Die drohende Zersplitterung durch teils widersprüchliche Landesgesetze sei damit in einigen Bereichen gestoppt. Der DJV begrüßt die konsequente Umsetzung des wissensbasierten und praxisorientierten Wegs, den das BMEL beschritten hat.

Munition: Tötungswirkung maximieren, Bleieintrag minimieren

Der DJV begrüßt, dass erstmals in einem Jagdgesetz technische Kriterien für die Wirksamkeit von Jagdbüchsenmunition berücksichtigt werden. Künftig soll die Tötungswirkung maximiert und gleichzeitig der Bleieintrag ins Lebensmittel Wildfleisch minimiert werden. Ein Prüfverfahren mit Kennzeichnungspflicht auf der Verpackung soll sicherstellen, dass der Anwender erkennen kann, für welche Zwecke die Munition geeignet ist und dass sie die genannten Kriterien erfüllt. Damit wird der Zersplitterung auf Länderebene Einhalt geboten: Dort gibt es bereits Regelungen, die ein pauschales Verbot des Materials Blei vorsehen. Dies ist nach Ansicht des DJV praxisfern, da der Tierschutz nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Wiederlader müssen Vorgaben einhalten

Für den Bereich der Wiederlader - also die private Herstellung genau abgestimmter Patronen für die jeweilige Waffe und den Einsatzzweck - bestätigte das BMEL die Einschätzung des DJV: Gewerbliche Hersteller müssen ihre Geschosskonstruktionen prüfen lassen, danach ist jegliche Munition zur Jagd zugelassen, die den Vorgaben des Herstellers und der Technischen Richtlinie Jagd entspricht. Die Details sollen auf dem Verordnungsweg festgelegt werden. Damit ändert sich an der derzeit gängigen Praxis nur, dass nicht-gewerbsmäßige Wiederlader sich künftig informieren müssen, welche Geschosskonstruktionen dem Stand der Technik entsprechen und somit verwendet werden dürfen. Im Hinblick auf die erforderlichen Umstellungsprozesse bei Herstellern von Jagdmunition fordert der DJV, die geplante Kennzeichnungspflicht erst 2019 einzuführen. Der DJV fordert zudem, dass bereits heute erworbene Jagdmunition zeitlich unbegrenzt weiter verwendet werden kann. Prüfung und Kennzeichnung von Jagdmunition müssen vom Bundeslandwirtschaftsministerium so unbürokratisch wie möglich gestaltet werden, um unverhältnismäßige Kostensteigerungen zu verhindern.

Jägerprüfung vereinheitlicht 

Für die Jägerprüfung beinhaltet der Gesetzentwurf bundeseinheitliche Mindestvorgaben. Wie vom DJV gefordert, soll Lebensmittelhygiene künftig Sperrfach sein: Wer in diesem Teilbereich durchfällt, muss die gesamte Prüfung wiederholen. Zudem sieht der Bundesjagdgesetz-Entwurf verbindliche Vorgaben zur Ausbildung im Umgang mit Fallen vor. Der DJV bewertet positiv, dass künftig für die Schießprüfung bundesweit vereinheitlichte Mindeststandards gelten sollen. 

Schießübungsnachweis eingeführt

Die Bundesjagdgesetz-Novelle sieht einen jährlichen, bundeseinheiltlichen Schießübungsnachweis für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden vor. "Wir begrüßen diesen Schritt zur Vereinheitlichung. Teils verfassungsrechtlich fragwürdige und praxisferne Landesregelungen konterkarieren derzeit den bundesweit gültigen Jagdschein", betonte Rechtsanwalt Ralph Müller-Schallenberg, zuständig für rechtliche Angelegenheiten im DJV-Präsidium. Ein bundesweiter Schießleistungsnachweis hätte zusätzlichen Verwaltungsaufwand, Mehrbelastung von Behörden und Ausgaben in Millionenhöhe zur Folge. Dies stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen. Die jetzt notwendigen Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen von Schießständen für die bundesweite Umsetzung des geplanten Übungsnachweises und die Einführung innovativer Jagdmunition müssen von Bund und Ländern maßgeblich finanziert werden.

Jagd in Schutzgebieten zulässig

Der vorliegende Entwurf des Bundesjagdgesetzes stellt eindeutig klar: Jagd ist in Schutzgebieten grundsätzlich zulässig. Dies begrüßt der DJV ausdrücklich, da insbesondere die Bejagung von räuberischen Arten notwendig ist, die seltene Spezies bedrängen. Dies gilt auch für invasive Arten. Der DJV hält allerdings eine explizite Nennung von Natura-2000-Gebieten - etwa 15 Prozent der Fläche Deutschlands - im Zusammenhang mit Jagdverboten für missverständlich und überflüssig und fordert die Streichung. Die EU-Naturschutzregelungen für Natura-2000-Gebiete lassen in allen Mitgliedsländern die Jagd ausdrücklich zu. Besonders sensible Bereiche werden in Deutschland ohnehin als Naturschutzgebiete mit detaillierten Bestimmungen für die Jagd  ausgewiesen.

Jagd- und Naturschutzrecht auf Augenhöhe

In Zusammenhang mit Jagd- und Schonzeiten hält der DJV die Einführung des Begriffs "günstige Erhaltungssituation" für irreführend und entbehrlich. Vielmehr muss im Bundesjagdgesetz der Bezug zur Hegeverpflichtung erhalten bleiben: Dieser Begriff beinhaltet bereits, dass Jagd nur nachhaltig ausgeübt wird, also Wildbestände nur genutzt werden, wenn ausreichend Nachwuchs vorhanden ist. "Statt Begrifflichkeiten auszutauschen, sollte der Gesetzgeber die Trennung der Rechtskreise Jagd und Naturschutz konsequent aufrecht erhalten, die Eigenverantwortlichkeit der Jäger stärken und unser wissenschaftliches Wildtiermonitoring mehr unterstützen", sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer.

Erstmals soll durch das Bundesjagdgesetz verboten werden, in einem Umkreis von 200 Metern um Querungshilfen Ansitzeinrichtungen dauerhaft zu unterhalten oder zu nutzen. Ausdrücklich ausgenommen davon sind kurzzeitige Einrichtungen für Gesellschaftsjagden. Der DJV kritisiert, dass weitergehende Regelungen der Länder davon unberührt bleiben sollen.  

Nach der heutigen Anhörung im Bundeslandwirtschaftsministerium wird sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf des Bundesjagdgesetzes befassen. Anschließend berät der Bundestag darüber. Der DJV wird den weiteren Prozess kritisch begleiten und über aktuelle Entwicklungen berichten.

Im Frühjahr 2015 tummeln sich bundesweit etwa 11 Mümmelmänner pro Quadratkilometer. Trotz leichter Schwankungen sind die Bestände des Feldhasen seit Beginn der bundesweiten Erfassung im Jahr 2002 stabil geblieben.

Durchschnittlich 11 Feldhasen haben Jäger und Wissenschaftler pro Quadratkilometer auf Deutschlands Feldern und Wiesen im Frühjahr 2015 gezählt. Dies geht aus aktuellen Monitoring-Daten hervor, die der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht hat. Ausgewertet haben Wissenschaftler die Daten aus rund 450 Referenzgebieten im Rahmen des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands (WILD). Vorsichtige Hochrechnungen ergeben: In Deutschland leben derzeit rund 3 bis 3,5 Millionen Feldhasen - auf 25 Bundesbürger kommt also ein Osterhase. Die Bestände des Feldhasen sind seit Beginn der bundesweiten Erfassung im Jahr 2002 trotz leichter Schwankungen stabil. 

Zuwachsraten durchweg positiv

Um Entwicklungstrends besser einschätzen zu können, zählen Jäger und Wissenschaftler zwei mal jährlich auf denselben Flächen und ermitteln die Nettozuwachsrate. Erfreulich: Von Frühjahr bis Herbst 2015 lag diese im Bundesschnitt bei 16 Prozent und damit vergleichsweise hoch. Spitzenreiter waren das Südwestdeutsche Mittelgebirge und die Norddeutsche Tiefebene mit 21 Prozent Zuwachs. Auch die sonst eher mit geringen Feldhasenbesätzen ausgestatteten Mittelgebirgsregionen konnten Zuwächse von bis zu 15 Prozent erreichen. Die Auswertung der Herbst-Zählergebnisse ergibt eine Besiedlungsdichte von 12 Feldhasen pro Quadratkilometer Offenlandfläche.

Lebensraum verbessern

"Maßgeblich für den Feldhasen sind Lebensraum, Witterung und Fressfeinde“, sagte DJV-Vizepräsident Dr. Volker Böhning. Nasskaltes Wetter im Frühjahr setze den Junghasen ebenso zu wie viele Fressfeinde oder mangelhafte Habitate. Dazu gehören auch Lebensräume mit stark befahrenen Straßen: Nach aktuellen DJV-Erhebungen beträgt der Anteil der Verkehrsopfer an der Jagdstatistik bundesweit mehr als ein Viertel. In Brandenburg werden sogar drei von vier Tieren, die in der Jagdstatistik erscheinen, im Straßenverkehr getötet. 

Arten- und strukturreiche Felder und Wiesen tragen zum Erhalt einer Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten bei. Leider ist der Anteil vielfältiger Brachflächen in den letzten Jahren stark zurückgegangen - unter anderem durch den Wegfall von Subventionen und den Boom nachwachsender Rohstoffe. Krautreiche Randstreifen fehlen zunehmend, da Felder zu größeren Flächen zusammengelegt werden. "Für Feldhase und Co. brauchen wir mehr produktionsintegrierte Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Fläche, etwa Blühstreifen mit Wildkräutern", so Dr. Böhning. Solche ökologischen Trittsteine müssten wirtschaftlich wesentlich attraktiver gestaltet werden für Landwirte. Hier sei die Politik gefragt.
 

Das Wildtier-Monitoring der Jäger

Das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) wurde im Jahr 2001 von DJV und seinen Landesjagdverbänden gegründet und liefert seitdem wertvolle Informationen über Vorkommen und Populationstrends ausgewählter Arten. Jedes Jahr zählen Jägerinnen und Jäger nach wissenschaftlichen Methoden die Feldhasenbesätze in rund 450 Referenzgebieten Deutschlands.

Die Zählungen der Feldhasen werden je zweimal im Frühjahr und Herbst durchgeführt. Dafür wenden die Teilnehmer ehrenamtlich jedes Jahr mehr als 5.000 Stunden auf. Für die sogenannte Scheinwerfertaxation leuchten Helfer nachts entlang festgelegter Wegstrecken Felder mit normierten Scheinwerfern ab. Über die abgeleuchtete Fläche und die gezählten Individuen kann der Besatz ermittelt werden.  Die Lichtreflexion der Hasenaugen ist eindeutig. Es besteht keine Verwechslungsgefahr zu anderen nachtaktiven Tieren wie Füchsen, streunende Hauskatzen oder Mardern.

Journalisten können Hasenzählungen begleiten
Aktuell steht der Feldhase wieder im Rampenlicht: Jäger und Wissenschaftler führen die bundesweiten Frühjahrszählungen durch. Bei Interesse vermittelt der DJV nach Möglichkeit regionale Ansprechpartner an Journalisten. Kontakt: pressestelle@jagdverband.de
 

 

Die Kinderstube Natur erwacht zum Leben. Die neue DJV-Broschüre, Poster und Informationstafel geben Verhaltenstipps für den Ausflug ins Grüne. 

Die ersten jungen Wildschweine erkunden bereits den Wald, während der Nachwuchs von Reh, Hase und Stockente noch auf sich warten lässt. Oftmals liegt die Kinderstube vieler Wildtiere unentdeckt an viel genutzten Wanderrouten und in unmittelbarer Nähe zu Siedlungen. Erst freilaufende Hunde, die durch das Dickicht stöbern oder Erholungsuchende fernab von Wanderwegen verursachen großen Stress bei Nachwuchs und Elterntieren gleichermaßen. Deshalb gilt in der Brut- und Setzzeit von März bis Juli: bitte auf den Wegen bleiben. Darauf weist der Deutsche Jagdverband (DJV) hin und stellt eine Broschüre, Poster und Informationstafel mit Verhaltenstipps vor. 

Ein scheinbar verlassenes Rehkitz in der Wiese oder am Waldweg ist laut DJV kein Grund zur Besorgnis. Denn, so erklärt Detlef Zacharias, Präsidiumsmitglied des DJV: „Allein ist nicht gleich verwaist. Ducken und Tarnen schützt vor Fressfeinden wie dem Fuchs. Das Muttertier kommt nur zum Füttern vorbei.“ Haftet menschlicher Geruch am Nachwuchs, verstoßen Reh oder Feldhase ihr Junges – der Hungertod droht. Daher gilt: Abstand halten und nicht anfassen! Besondere Achtsamkeit ist geboten, wenn Spaziergänger auf eine Bache mit Nachwuchs treffen. Wildschweine sind sehr wehrhaft und verteidigen ihre Frischlinge. 

Ab März sind Waschbären vermehrt in Siedlungen unterwegs. Das DJV-Video und die Broschüre  "Wildtiere in der Stadt" geben hilfreiche Tipps im Umgang mit dem Kleinbären. 

Ein nächtliches Poltern auf dem Dach, umgeworfene Mülltonnen oder zerkratzte Wände im Gartenhäuschen? Ab März suchen Waschbären nach einem geeigneten Unterschlupf zur Aufzucht der Jungen - und finden optimale Bedingungen in menschlichen Siedlungen. Das führt zu Konflikten, spätestens, wenn der Apfelbaum geplündert oder die Küche verwüstet ist. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hilft dabei, wilde Situationen in Haus und Garten zu meistern.

Der maskierte Räuber ist meist nachtaktiv und erklimmt geschickt Bäume und Hausfassaden, über lose Ziegel gelangt er auf den Dachboden. Gekippte Fenster oder Katzenklappen ermöglichen dem behänden Kleinbären den Zutritt zum Haus, wo er Lebensmittel klaut, Mülleimer ausräumt und erhebliche Schäden anrichten kann. Zugänge zu Haus und Gartenlaube sollten deshalb besonders nachts verschlossen werden,

Mit Vorliebe fressen die Kulturfolger Obst, Essensreste und Kompostabfälle. Auch Tierfutter wird nicht verschmäht und sollte deshalb nachts nicht im Freien bleiben. Mit seinem possierlichen und neugierigen Auftreten wächst er vielen Menschen ans Herz. Dennoch gilt: Nicht füttern und nicht anfassen, denn Wildtiere sollen wild bleiben. Zudem sind alte Speisereste kein Waschbärfutter, das Krankheitsrisiko steigt. Und der immer hungrige Kleinbär bringt zur nächsten Mahlzeit vielleicht die ganze Verwandtschaft mit. Das neue DJV-Video und die Broschüre "Wildtiere in der Stadt" geben weitere praktische Tipps zum Umgang mit dem unerwünschten Besucher.

DJV-Video "Wildtiere in der Stadt"

Menschen haben den Waschbär in den 1930er Jahren nach Deutschland geholt. Eigentlich in Nordamerika beheimatet, breitet sich der Kulturfolger seither im gesamten Bundesgebiet aus. Mittlerweile können Jäger den Waschbär in jedem zweiten Jagdrevier der Bundesrepublik nachweisen. In einem Band von Brandenburg über Thüringen bis Hessen sind sogar drei von vier Revieren in Waschbär-Hand. Den größten Zuwachs verzeichnet Sachsen-Anhalt mit 41 Prozentpunkten in sieben Jahren. 

Invasive Arten wie der Waschbär sind extrem anpassungsfähig in Bezug auf Nahrung und Lebensraum, sie erobern in Ökosystemen bisher unbesetzte Nischen oder verdrängen einheimische Tiere. Sie machen sich zudem über die vom Aussterben bedrohte europäische Sumpfschildkröte in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern her. Gefährdet sind nicht nur die Eier der Reptilien, sondern auch erwachsene Exemplare. In Thüringen vertreibt der Waschbär seltene Uhus: Ein Viertel der geeigneten Brutplätze in Felswänden sind für die Eulenart verloren.

Vorgaben zu wiedergeladener Munition für den Eigenbedarf bleiben bestehen / Verbändeanhörung läuft bis Mitte März

Nach der Bekanntgabe des Entwurfs einer Änderung des Bundesjagdgesetzes ist die Diskussion über einzelne Inhalte der geplanten Neuregelung entbrannt. So sorgen sich private Wiederlader um die Möglichkeit, weiterhin genau auf ihre Waffen und die jagdlichen Bedürfnisse abgestimmte Munition verwenden zu können.

Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) hat das Bundeslandwirtschaftsministerium auf diesen Punkt schon vor der Veröffentlichung des Entwurfs hingewiesen. "Wir lesen den Gesetzentwurf und den Entwurf der technischen Richtlinie eindeutig so, dass die Hersteller ihre Geschosskonstruktionen zertifizieren lassen müssen und dann jegliche Munition, die die Vorgaben des Geschossherstellers erfüllt, zur Jagd zugelassen ist", sagte DJV-Geschäftsführer Andreas Leppmann. Damit ändert sich nichts an der derzeitigen gängigen Praxis. Die einzige geplante Neuerung besteht darin, dass ein nicht-gewerbsmäßiger Wiederlader sich ab 2018 darüber informieren muss, welche Geschosskonstruktionen dem Stand der Technik entsprechen und somit verwendet werden dürfen. "Wir werden uns unsere Lesart des Gesetzesentwurfes im Rahmen der laufenden Verbändeanhörung vom Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigen lassen und falls wirklich nötig im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine entsprechende Klarstellung einfordern", so Leppmann weiter.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte am 25.2.2016 einen Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vorgelegt. Zu diesem wird der DJV bis zum 10. März 2016 eine detaillierte Stellungnahme erarbeiten. 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat gestern einen Entwurf für die Novellierung des Bundesjagdgesetzes auf den Weg gebracht. Dieser zielt im Kern darauf ab, für Jagdmunition sowie für den Schießübungsnachweis bundesweit einheitliche Regelungen festzulegen. Der DJV begrüßt diesen Schritt in einer ersten Reaktion.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat gestern einen Entwurf für die Novellierung des Bundesjagdgesetzes auf den Weg gebracht. Dieser zielt im Kern darauf ab, für Jagdmunition sowie für den Schießübungsnachweis bundesweit einheitliche Regelungen festzulegen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diesen Schritt in einer ersten Reaktion. "Der Entwurf ist im Grundsatz positiv zu bewerten", sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Es gebe jedoch noch Inhalte, die im Detail geprüft werden müssten, so Fischer.

Ein unsinniges pauschales Verbot des Materials Blei, wie es in einigen Bundesländern bereits geregelt ist, wird laut DJV durch die geforderte wissens- und praxisorientierte Regelung ersetzt. Künftig ist ein Dreiklang von tierschutzgerechter Tötungswirkung, Präzision und Minimierung des Bleieintrages entscheidend für die Zulassung von Büchsenmunition für die Jagd auf Schalenwild (Reh, Wildschwein, Hirsche). Grundlage soll dafür der bereits vom Bundeslandwirtschaftsministerium veröffentlichte Entwurf einer technischen Richtlinie werden. "Jetzt gilt es, die Richtlinie praxistauglich umzusetzen", so Dr. Wolfgang Bethe, Veterinär und DJV-Vizepräsident. Damit verhindere Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erfolgreich weitere Tierversuche mit Jagdmunition in freier Wildbahn, so Dr. Bethe weiter.

Derzeit können Jäger beim Munitionskauf nicht erkennen, welche Munition tatsächlich welches Tier auf welche Entfernung tierschutzgerecht tötet. Dies führt laut DJV zu großer Verunsicherung. Eine vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgesehene Kennzeichnungspflicht von Büchsenmunition soll hier künftig Abhilfe schaffen.

Der DJV begrüßt zudem die im Entwurf enthaltenen bundeseinheitlichen Vorgaben zum Schießübungsnachweis. „Dieser wird künftig für die Teilnahme an Bewegungsjagden abweichungsfest geregelt. Bereits bestehende, weitergehende Regelungen auf Länderebene verlieren ihre Gültigkeit, sodass der Jagdschein wieder bundesweit einheitlich gilt. Ein Flickenteppich wird erfolgreich bereinigt“, so Rechtsanwalt Ralph Müller-Schallenberg, zuständig für Jagdrecht im DJV-Präsidium. "Es drohte ein Szenario, dass Jäger zwingen würde, für jedes Bundesland eine Unmenge unterschiedlicher behördlicher Nachweise mit sich zu führen. Mit dem vielbeschworenen Bürokratieabbau hätte dies wenig zu tun gehabt", sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer.

Der Novellierungsentwurf zum Bundesjagdgesetz sieht weiterhin bundesweit einheitliche Vorgaben für die Jägerprüfung vor. Unter anderem wird das Ausbildungsfach Wildbrethygiene aufgewertet und soll künftig Sperrfach sein: Fällt ein Jagdschüler hier durch, besteht er die gesamte Prüfung nicht. "Das unterstreicht unsere hohen Ansprüche an heimisches Wildbret", so DJV-Vizepräsident Dr. Bethe. Dies sei ein hochwertiges regionales Lebensmittel, das in der Gesellschaft beliebter sei als je zuvor.

Der Deutsche Jagdverband wird den vorliegenden Gesetzesentwurf nun in den kommenden Tagen kritisch prüfen und sich bis Mitte März mit einer detaillierten Stellungnahme in die Verbändeanhörung aktiv einbringen.

Der Entwurf zu einer technischen Richtlinie Jagdgeschoss (TRJ) auf der Seite des Bundeslandwirtschaftsministeriums: http://bit.ly/TRJagdgeschosse

'Jäger sind keine Naturschützer' und 'Jagd ist kein Naturschutz'. Das hört man oft von Jagdkritikern und auf Fundraising-Ebene der Naturschutzlobby. Ein Projekt im Bremer Blockland zeigt einmal mehr: Wo Jagd und klassischer Naturschutz Hand in Hand arbeiten, profitiert nicht nur die Artenvielfalt sondern auch das menschliche Miteinander.

DJV-Interview mit Projektleiter Marcus Henke, Vizepräsident der Landesjägerschaft Bremen e.V.

In unserer Kulturlandschaft haben es Wiesenvögel und Niederwild schwer. Eine intensive Landnutzung und zusätzliche Verluste durch Fressfeinde führen in vielen Regionen Deutschlands zu dramatischen Bestandsrückgängen. Diese Erfahrung machten auch Jäger und Naturschützer im Bremer Blockland, einem bedeutenden EU-Vogelschutzgebiet mit seltenen Wiesenvogelarten. Die Landesjägerschaft Bremen initiierte ein Schutzprojekt in enger Abstimmung mit dem Gelege- und Kükenschutzaktivitäten des Bremer BUND. Durch ein Monitoring mit Wildkameras wurde der zunehmend negative Effekt von Beutegreifern bestätigt, allen voran des Fuchses. 2014 starteten eng verwoben ein Fangjagd-Projekt der Landesjägerschaft Bremen und ein Monitoring-Projekt der Tierärztlichen Hochschule Hannover.

Zu ersten Ergebnissen und weiteren Planungen befragte der DJV den Projektleiter des LJB-Fangjagdprojektes Marcus Henke, Vizepräsident der Landesjägerschaft Bremen.

DJV: Die Zusammenarbeit zwischen Naturschützern und Jägern funktioniert gut. Wie positioniert sich eine Naturschutzorganisation wie der BUND zur Prädatorenbejagung durch die Jäger?

Henke: Die Interessen liegen ja erst mal sehr eng beieinander. Der BUND steht für 10 Jahre Wiesenvogelschutz im Bremer Blockland. Und das mit Erfolg. Seit 2005 konnten so die Bruterfolge der Wiesenvögel wesentlich verbessert werden. Mit fast 500 Paaren – und das sind in erster Linie Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Rotschenkel und Kiebitz – scheint sich seither die Population der Wiesenbrüter im Blockland fast verdoppelt zu haben. Während durch Erfahrung und eine enge Kooperation mit der Landwirtschaft heute Verluste durch Bewirtschaftung weitgehend ausgeschlossen werden können, machen laut BUND die Fressfeinde noch Sorgen. Hier kommt die Landesjägerschaft ins Spiel. Die Erfolge des Gelege- und Kükenschutzes stützen wir durch gezielte Fangjagdmethoden für unsere Raubsäuger, allen voran den Fuchs. Laut BUND Bremen nützt das größte Bemühen wenig, wenn räuberische Arten Eier und Küken fressen – und das sehen wir Jäger im Prinzip genauso.
 

Wie hat sich nach Beginn der Fangjagd die Anzahl erfolgreicher Bruten der Wiesenvögel im Bremer Blockland entwickelt?

Hier ist es noch viel zu früh für verlässliche Aussagen. Der BUND stellte im Jahr 2014, dem Startjahr unseres Fangjagd-Projektes, erstmals eine erfreulich hohe Reproduktionsrate von durchschnittlich 0,9 bis 1,1 Küken pro Brutpaar fest. Doch verringerte sich diese wieder im Folgejahr. Welche Faktoren ausschlaggebend sind, lässt sich heute noch nicht sagen.

"Die Anfangserfolge machen uns Mut."
 

Zwei Dinge sind jetzt maßgeblich wichtig um einen Zusammenhang herstellen zu können. Es kommt darauf an, eher mit vielen Fallen eng verteilt zu arbeiten als mit einigen wenigen gut fangenden Fallen hier und da im Revier. Zudem benötigen wir noch mehr Erfahrungswerte, wie Prädationsvorgänge bei den Wiesenvögeln ablaufen. Hier liefern die hiesigen Monitoringdaten der Fuchstelemetrie wie auch die Monitoringdaten des BUND ganz wichtige Informationen. Erste belastbare Aussagen werden wohl erst in drei bis fünf Jahren vorliegen können. Die Anfangserfolge machen jedenfalls Mut. Alle Beteiligten wollen, dass es weitergeht.

Manche Experten sagen für eine effektive Bejagung muss der Ausgangsbestand der Fressfeinde bekannt sein, andere sind der Meinung ein Monitoring der Zielarten genüge. Wie kann der Bejagungserfolg nachgewiesen werden?

Das ist nicht einfach zu beantworten. Nehmen wir nur mal den angenommenen Hauptprädator – den Rotfuchs. Wir haben durch die besenderten Füchse nun eine konkrete Vorstellung über die Größe und Lage der dazugehörigen Reviere im Untersuchungsgebiet. Wir haben nun „hochgerechnet“ und so nach einer bestimmten Methode die mögliche Anzahl von Füchsen im Projektgebiet ermittelt. Dieser Ansatz kann jetzt herangezogen werden. Andere wissenschaftliche Methoden zur Bestandsschätzung basieren beispielsweise auf der systematischen Auswertung von Wildkameras. Dazu haben wir aber weder Mittel noch Zeit. Wir stützen uns im Wesentlichen auf unsere Jagdstatistik für Raubsäuger, Erfahrungen und Beobachtungen, die Daten des Fuchsmonitorings und die mehrjährigen Daten des Gelege-Monitorings durch den BUND.

"Eine kleine Sensation: In drei Revieren waren wieder Rebhühnerketten unterwegs"
 

Ein positiver Bejagungseffekt lässt sich schließlich aus der Reproduktionsrate der Wiesenvögel, aus der Entwicklung der Niederwildarten und der Jagdstatisitk ableiten. Niederwildarten befinden sich seit Beginn der Fangjagdprojekte jedenfalls auf dem Vormarsch. Der Feldhase etwa kommt jetzt überall häufiger vor und der Fasanenbestand nimmt wieder zu. Pro Paar haben wir drei bis sieben flugfähige Jungfasanen beobachtet. Die Entenvögel hatten im letzten Jahr zumindest mit der Zweitbrut erfreulich hohe Erfolge. Eine kleine Sensation war, dass in drei unterschiedlichen Revieren im Projektgebiet wieder Rebhühnerketten auf Grünland unterwegs waren.

Effektive Fangjagd bedeutet einen hohen finanziellen Aufwand für die betreffende Jägerschaft. Wie könnte ein geeignetes Instrument aussehen, um mehr Jäger für die Ausübung der Fangjagd zu gewinnen?

Das A und O ist zunächst die schnelle Weitergabe der aktuellen Ergebnisse aus unterschiedlichen Prädatorenmanagement-Projekten an die Jägerschaften. Dazu gehören Finanzierungsmöglichkeiten ebenso wie Praxiswissen von Fangjagdspezialisten. Aber auch in den Jägerschaften gibt es tolle neue Lösungen, die sehr gut funktionieren. Ich könnte mir ein „Kompetenzzentrum Prädatorenmanagement“ vorstellen, das Informationen zu Fördermöglichkeiten, Fangjagdtechnologie und -methoden sowie Vermarktung von Bälgen bündelt und bereitstellt. Erfolgsrezepte ließen sich sofort anwenden und Fehlinvestitionen vermeiden. Aber dafür fehlen noch die Mittel.

Die Betonwipprohrfalle ist das Topmodell im Fangjagdprojekt – wie schneiden Kastenfallen ab?

Große Kastenfallen ab 2 Meter Länge sind eine wirkliche Alternative. Besonders für den Einsatz auf Zwangswechseln - etwa über Gräben. Auf weichem Untergrund sind sie alternativlos und zeigen auch beim Altfuchs gute Fangerfolge. Wir haben mit einer Kock-Kastenfalle an einem Fangplatz innerhalb von vier Wochen aber auch über 30 Wiesel gefangen. Solche Fangplätze findet man nur durch Ausprobieren verschiedener Standorte. Kastenfallen lassen sich leichter transportieren und sind günstiger als Betonwipprohrfallen. Letztere sind nach wie vor das Nonplusultra in der Raubwildbejagung. Sie sind gut verblendbar, funktionieren für zahlreiche Arten, sind extrem langlebig und störungsarm. Wir arbeiten mit beiden Systemen und nutzen deren jeweilige Vorteile.

"Erfolge gemeinsam feiern, Misserfolge gemeinsam durchleiden [...] es sind Menschen, die die Projekte machen"
Quelle
LJV Bremen
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Titel
Betonrohrfalle

Wie kann die erfolgreiche Arbeit des Schutzprojektes langfristig weitergeführt werden?

Alle Beteiligten müssen Hand in Hand interdisziplinär zusammenarbeiten. Wir sind in einem ständigen Lern- und Erfahrungsprozess, in dem Erfolge gemeinsam gefeiert und Misserfolge gemeinsam erlitten werden. Es sind Menschen, die die Projekte machen. Und es sind Menschen, die zusammen etwas auf die Beine stellen und die Natur schützen und nachhaltig nutzen wollen. Ein laufender Informationsaustausch zwischen Landesjägerschaft, BUND, Umweltbehörden, Öffentlichkeit und Politik schafft ein Miteinander und bildet gemeinsame Ziele und Interessen ab. Das ist die Grundvoraussetzung. Weiter muss die Finanzierung gesichert sein. Das laufende Fangjagdprojekt wird durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (ELER) gefördert. Werden die Projektziele erreicht, besteht Aussicht auf weitere Förderung. Wichtig ist, dass langfristig gearbeitet wird und dass das hohe Interesse am Schutz der Zielarten und der Förderung unserer Niederwildarten stets erhalten bleibt. Läuft die finanzielle Förderung irgendwann einmal aus, bleiben natürlich die Fallen, die Erfahrungen und die Akteure im Revier. Es bleibt also immer ein langfristiger Nutzen.

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