Bundeslandwirtschaftsministerium will Rechtsklarheit für halbautomatische Waffen schaffen. Laut Bundesminister Christian Schmidt bezieht sich das Urteil aus Leipzig nicht auf Pistolen und Revolver.

Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) begrüßen eine erste Klarstellung des Bundeslandwirtschaftsministeriums als Reaktion auf das gestrige Protestschreiben. In einer Pressemeldung erklärt Bundesminister Christian Schmidt: "Nach meiner Auffassung bezieht sich das Urteil nicht auf Revolver und Pistolen, deren Bedürfnis für begrenzte jagdliche Zwecke im Bundesjagdgesetz explizit beschrieben ist." Das Ministerium wolle nun prüfen "ob und welche Änderungen im Bundesjagdgesetz vorgenommen werden können, um den jagdlichen Notwendigkeiten gerecht zu werden und für die Zukunft Rechtsklarheit und -sicherheit zu schaffen." Die Verbände-Allianz nimmt den Bundeslandwirtschaftsminister nun beim Wort und fordert ihn nachdrücklich auf, die Novelle des Bundesjagdesetzes zügig voranzutreiben, um die bisherige Rechtslage zur Verwendung halbautomatischer Langwaffen wiederherzustellen. Eine Neuformulierung des § 19 Abs. 1 Nr. 2 ‚Buchst. c BJagdG könnte wie folgt lauten:

„Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen unter Verwendung eines Magazins, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, zu schießen. Davon ausgenommen sind die Nachsuche auf krank geschossenes oder verletztes Wild und das jagdliche Übungsschießen, wobei Magazine größerer Kapazität verwendet werden dürfen. Die untere Jagdbehörde kann weitere Ausnahmen zulassen“ (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst.c BJagdG).

Im März haben Richter des Bundesverwaltungsgerichts für Unsicherheit bei Jägern, Behörden und Landespolitik gesorgt, indem sie in der Begründung zu zwei Urteilen überraschend feststellten, dass halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen nach dem Bundesjagdgesetz verboten seien. Legale Waffenbesitzer wurden damit von heute auf morgen kriminalisiert und die geltende Gesetzgebung ausgehebelt. In dem Verfahren ging es allerdings gar nicht um diese Frage, sondern nur darum, ob eine Begrenzung der Magazinkapazität in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden darf. Die Verwaltungspraxis in den Bundesländern laufe inzwischen komplett aus dem Ruder, Jäger meldeten den Verbänden teils völlig widersprüchliche Handlungsanweisungen.

Hier gehts zur Pressemitteilung des BMEL

Kriminalisierung legaler Waffenbesitzer wird nicht hingenommen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und fünf weitere Verbände fordern Klarheit.

Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht, Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) fordern die Politik auf, unverzüglich klarzustellen, dass halbautomatische Jagdwaffen mit wechselbarem Magazin nach wie vor erlaubt sind. Das laufende Verfahren zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes bietet hierzu eine Möglichkeit, die dringend genutzt werden sollte. Im März haben Richter des Bundesverwaltungsgerichts für Unsicherheit bei Jägern, Behörden und Landespolitik gesorgt, indem sie in der Begründung zu zwei Urteilen überraschend feststellten, dass halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen nach dem Bundesjagdgesetz verboten seien. In dem Verfahren ging es allerdings gar nicht um diese Frage, sondern nur darum, ob eine Begrenzung der Magazinkapazität in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden darf.

Die Verbände-Allianz kritisiert scharf, dass fünf Richter mit ihrer Äußerung legale Waffenbesitzer von heute auf morgen kriminalisiert und die geltende Gesetzgebung ausgehebelt haben. Tausenden Jägern droht völlig unbegründet der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis und der entschädigungslose Verlust ihres Eigentums. In der Wirtschaft werden drastische wirtschaftliche Einbußen sowie der Verlust von Arbeitsplätzen befürchtet, die sich bereits jetzt abzeichnen. Um weiteren Schaden abzuwenden, fordern die Verbände konkrete Neuformulierungen im Bundesjagdgesetz, die wieder Rechtssicherheit herstellen:

"Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen unter Verwendung eines Magazins, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, zu schießen. Davon ausgenommen sind die Nachsuche auf krank geschossenes Wild und das jagdliche Übungsschießen, wobei Magazine größerer Kapazität verwendet werden dürfen. Die untere Jagdbehörde kann weitere Ausnahmen zulassen" (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst.c BJagdG)

"Verboten ist die Verwendung vollautomatischer Waffen" (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst.e BJagdG)

Bis zur Umsetzung im Bundesjagdgesetz muss die Bundesregierung Klarheit schaffen, wie das Urteil aus Leipzig ausgelegt werden soll. „Wir brauchen Sicherheit für die Anwender. Wie dürfen Jäger ihre halbautomatischen Waffen in der anstehenden Jagdsaison einsetzen, die sie oftmals schon vor Jahrzehnten legal erworben haben?“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Die Verwaltungspraxis in den Bundesländern laufe inzwischen komplett aus dem Ruder, Jäger meldeten den Verbänden teils völlig widersprüchliche Handlungsanweisungen, so Dammann-Tamke.

Der DJV fordert den Gesetzgeber auf, den bereits eingeleiteten Novellierungsprozess des Bundesjagdgesetzes auch im Hinblick auf den Tierschutz und das Waffenrecht nun zügig voranzutreiben. Dringend erforderlich sind bundeseinheitliche Regelungen zu den Themen Jägerausbildung, Jagdbüchsenmunition und Schießübungsnachweis. "Die Regierung muss ihre Bundeskompetenz jetzt ernst nehmen, wir brauchen einheitliche Mindeststandards und Klarheit für die Jagd in Deutschland", so Dammann-Tamke.

Auf dem Domplatz in Magdeburg haben am gestirgen Mittwoch rund 500 Jäger, Landwirte und Waldbesitzer demonstriert. Ihr Protest richtete sich dabei gegen Überlegungen in den Koalitionsverhandlungen, das Landwirtschaftsministerium von den Grünen führen zu lassen.

Rund 500 Demonstranten, lautstarke Jagdhorn-Signale und Traktorenlärm auf dem Domplatz in Magdeburg: Der Protest von Landbesitzern, Landwirten, Förstern und Jägern richtete sich gestern gegen die Pläne, ein grünes Umweltministerium zu schaffen. In Sachsen-Anhalt formiert sich in diesen Tagen eine neue Landesregierung, schwarz-rot hat mit der Wahl Mitte März die Mehrheit klar verloren. Aufgrund schwieriger Koalitionsmöglichkeiten formiert sich jetzt eine schwarz-rot-grüne Regierung. Bündnis 90/Die Grünen (5,2 % der Wählerstimmen) beansprucht in den Verhandlungen zwei von acht Ministerien, das Kultusministerium sowie das Landwirtschafts- und Umweltministerium. Hier sind Reformen des Jagdrechts geplant, die unter anderem ein Fangjagdverbot und ein Bleiverbot beinhalten.

Dr. Hans-Heinrich Jordan, Präsident des ‪Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt‬, richtete sich in seiner Rede vor dem Landtag direkt an den Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts: „Herr Ministerpräsident Haseloff, Ihre ‪CDU‬ ist die stärkste Fraktion im Landtag. Nehmen Sie diese Verantwortung ernst. Ihre Wähler aus dem ländlichen Raum schaffen bleibende Werte in Sachsen-Anhalt und vertrauen auf Sie!" DJV-Präsident Hartwig Fischer begrüßte den Zusammenhalt der Verbände und sagte: „Unser Frühwarnsystem funktioniert nach den Erfahrungen in anderen Bundesländern. Wir erleben leider allzu oft, dass unsere Arbeit als Jäger draußen zwar gelobt und Wert geschätzt wird und trotzdem bei Koalitionsverhandlungen Politikern als Spielball dient. Wir lassen uns nicht am Nasenring durch die Kulturlandschaft führen." Jäger seien ausgebildete Naturschützer im Gegensatz zu vielen, die heutzutage Naturschutz predigten und nur Verbote lebten.

Hier geht's zum Film-Beitrag des MDR: http://bit.ly/mdr_mediathek

Der Deutsche Jagdverband hat gängige Lebend- und Totfanggeräte erfolgreich wissenschaftlich testen lassen.  

Die gängigsten Fallen für die Jagd in Deutschland erfüllen die hohen internationalen Standards für eine humane Fangjagd (AIHTS) und sind tierschutzgerecht. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler, die im Auftrag des Deutschen Jagdverbands (DJV) Lebend- und Totfanggeräte untersucht haben. Im Fokus standen dabei Fuchs und Steinmarder, zwei häufige räuberische Säugetiere in Deutschland. Allein der Fuchs hat seit den 1970er Jahren seinen Bestand in Deutschland verdreifacht und hat wie der Steinmarder negativen Einfluss auf bedrohte Arten wie den Wiesenbrüter Kiebitz. "Fadenscheinige Argumente für ein Fallenverbot wegen mangelnden Tierschutzes sind damit endgültig entkräftet", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Wolfgang Heins. 
 
Nationale Zertifizierungsstelle gefordert
 
Die Bundesregierung müsse jetzt zügig eine nationale Zertifizierungsstelle für Fallen einrichten, betonte Heins. Schließlich habe Europa und damit Deutschland das entsprechende AIHTS-Abkommen mit den USA, Kanada und der Russischen Föderation unterschrieben. Fangjagd ist laut DJV äußerst wichtig für den Erhalt der biologischen Vielfalt: Anpassungsfähige räuberische Arten wie Fuchs und Steinmarder sind dämmerungsaktiv, was eine Jagd mit dem Gewehr erschwert.  Auf dem anstehenden Landesjägertag in Neumünster (Schleswig-Holstein) präsentieren kommenden Samstag (9. April 2016) Wissenschaftler zentrale Ergebnisse des bisher unveröffentlichten Testberichts. Diesen hat der DJV an das Bundeslandwirtschaftsministerium weitergeleitet, um die Einrichtung einer offiziellen Zertifizierungsstelle zu forcieren.
 
Test von Lebenfangfallen erfolgreich
 
Auf der Halbinsel Eiderstedt in Schleswig-Holstein haben Wissenschaftler der Tierärztlichen Hochschule Hannover in zwei Fangsaisonen in den Jahren 2014 und 2015 in einem europaweit bedeutenden Schutzprojekt für Wiesenbrüter zwei Fallen für den Lebendfang untersucht: die Betonrohrwippfalle (Rotfuchs) und die Strack’sche Holzkastenfalle (Steinmarder). Ergebnis: Beide Fallentypen erfüllen die erforderlichen AIHTS-Kriterien und können zertifiziert werden. Das Gebiet eignete sich sehr gut für die Testreihe, da Rotfuchs und Steinmarder dort erfahrungsgemäß jeweils ein Drittel der gefangenen Raubsäuger ausmachen.
 
Totfanggeräte entsprechen internationalen Standards
 
Das international renommierte Fur Institute of Canada hat zudem auf DJV-Initiative das Eiabzugseisen (38 Zentimeter Bügelweite) und den Kleinen Schwanenhals (46 Zentimeter Bügelweite) für den Fang von Baum-, Fichtenmarder und Zobel getestet. Beide Totfanggeräte erfüllen demnach die hohen Standards für eine humane Fangjagd. In einem vom DJV beauftragten Gutachten hat das Thünen-Institut für Waldökologie in Eberswalde daraufhin bestätigt, dass die Übertragung der positiven Ergebnisse auf den Steinmarder zulässig ist. Die Prüfung einer Übertragbarkeit der Zertifizierung auf den Steinmarder war nötig, da diese Marderart eine wichtige Zielart in Deutschland ist, aber nicht im AIHTS-Katalog enthalten war. 

Der DJV hat mit seiner Initiative und durch den Einsatz eigener Finanzmittel wichtige Impulse zum dauerhaften Erhalt der Fangjagd in Deutschland gegeben. Diese ist und bleibt ein essenzielles Instrument für Jagd und Artenschutz.

Weitere Informationen:

Das „Agreement on International Humane Trapping Standards“ (AIHTS) ist ein internationales Abkommen, das sich dem tierschutzgerechten Einsatz von Fanggeräten im Bereich der Jagdausübung, der wildbiologischen Forschung und der kommerziellen Nutzung von Tierbeständen widmet. Deutschland ist als Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft diesem Abkommen verpflichtet, das ebenfalls von den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und der Russischen Föderation unterzeichnet wurde. Es soll noch 2016 umgesetzt werden. Im AIHTS-Tierartenkatalog ist der Steinmarder bisher nicht gelistet, eine Erweiterung durch die Vertragsparteien des Abkommens ist aber möglich. Da der Steinmarder in Deutschland weit verbreitet ist und als anpassungsfähige Raubsäuger gilt, hat der DJV Fallen ebenso  für diese Art nach AIHTS-Kriterien testen lassen.

DJV veröffentlicht Hinweise für Besitzer halbautomatischer Waffen mit Wechselmagazin: Eindeutig ist derzeit nur, dass Jäger, die einen Halbautomaten in der Waffenbesitzkarte eingetragen haben, diesen legal besitzen. Der DJV rät jedoch, diesen nicht auf der Jagd oder dem Schießstand zu führen. Wenn die Behörde eine Besitz-Erlaubnis widerruft, sollten Betroffene hiergegen klagen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einer Einzelfallentscheidung Anfang März 2016 zum Besitz von Halbautomaten mit wechselbarem Magazin durch Jäger dahingehend geäußert, dass diese nicht ohne besonderes Bedürfnis besessen werden dürfen. Damit geht das Gericht nach Auffassung des DJV weit über seine Kompetenzen hinaus und stellt die derzeitige, bislang unumstrittene Gesetzeslage in Frage. Dies führt zu Verunsicherung bei Jägern, Waffenbehörden, Polizei und anderen staatlichen Stellen. Bisher war die Fachwelt einhellig der Ansicht, dass diese Waffen für Jäger erlaubt seien. In einer ersten Überprüfung hat der DJV inhaltliche Mängel in der Argumentation des Gerichts festgestellt und schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium geäußert - insbesondere hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts und des Prinzips der Gewaltenteilung. Der DJV wird das Urteil so nicht hinnehmen und ist in intensiven Gesprächen mit den Bundesinnen- und Bundeslandwirtschaftsministerium. 

Der DJV hat in einem ersten Schritt Hinweise für Besitzer von jagdlichen halbautomatischen Waffen mit Wechselmagazin zusammengefasst und veröffentlicht. Demnach ist der Besitz bereits eingetragener Waffen weiterhin zulässig. Wegen der Verunsicherung, die das Urteil hervorgerufen hat, sollten Jäger, die eine betroffene Waffe besitzen, derzeit diese nicht auf der Jagd führen oder auf dem Schießstand verwenden, von Dritten erwerben sowie Dritten überlassen. Sollten Behörden die Erlaubnis zurücknehmen oder widerrufen, rät der DJV Widerspruch einzulegen oder dagegen zu klagen. Betroffene sollten außerdem unbedingt ihren Landesjagdverband oder den DJV informieren. 

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil mit wechselbaren Magazinen gefällt, das für Diskussion in der Jägerschaft sorgt. Der DJV kritisiert diese Entscheidung auf das Schärfste, verweist auf inhaltliche Mängel des Urteils und äußert verfassungsrechtliche Bedenken.

Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) kritisiert zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2016 zum Besitz von halbautomatischen Jagdwaffen (Az. 6 C 59.14 und 6 C 60.14). Jäger hatten gegen die Eintragung einer Begrenzung der Magazinkapazität für eine halbautomatische Büchse geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht zunächst Recht bekommen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren nun nicht nur der Behörde Recht gegeben, sondern ist völlig überraschend auch darüber hinausgegangen. Es hat nämlich entschieden, dass sämtliche Halbautomaten mit wechselbarem Magazin von Jägern nicht besessen werden dürfen. Diese Ansicht ist bisher weder von der beteiligten Waffenbehörde, noch anderen Behörden, Gerichten oder in der Fachliteratur vertreten worden. Bisher war die Fachwelt einhellig der Ansicht, dass diese Waffen für Jäger erlaubt seien.

DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke zeigte sich fassungslos: "Hätten die Richter durchdacht, was das Urteil in letzter Konsequenz für die praktische Jagdausübung bedeutet, hätten sie den vermeintlichen Willen des Gesetzgebers nicht so interpretiert". Weiter kritisierte er: „Ein Verbot bestimmter Waffen ist Sache des Gesetzgebers, nicht eines Gerichts.“ Das Verfahren sollte daher auch vor dem Bundesverfassungsgericht fortgeführt werden und der Gesetzgeber muss klarstellen, dass diese Waffen erlaubt bleiben, sagte Dammann-Tamke. Die juristische Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, aber der DJV werde das Urteil so nicht hinnehmen, betonte Dammann-Tamke. Es liefen bereits Gespräche über die Folgen und das weitere Vorgehen. Eine erste Überprüfung habe neben inhaltlichen Mängeln in der Argumentation des Gerichts schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts und des Prinzips der Gewaltenteilung, ergeben.

Verfestigt sich die Interpretation des Gerichts, droht tausenden Jägern der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse und der entschädigungslose Verlust ihres Eigentums. Halbautomatische Waffen, auch solche mit auswechselbarem Magazin, seien für einige jagdliche Zwecke sinnvoll, etwa aus Sicherheitsgründen bei der Nachsuche. Sie sind teilweise sogar ausdrücklich gesetzlich erlaubt.

In der Diskussion um die angebliche brutale Tötung von zwei Waschbären in Hessen, hat der Deutschen Jagdverband (DJV) einen Etappensieg errungen. Das Landgericht Marburg hat den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den DJV rechtskräftig abgewiesen. 

Das Landgericht Marburg hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den DJV rechtskräftig abgewiesen. Diesen hatten zwei selbst ernannte Waschbärschützer gestellt, die im Vorfeld mit einer Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der angeblich brutalen Tötung zweier Waschbären vorgegangen waren. Den Fall hatten die "Waschbärschützer" im Frühjahr 2015 publik gemacht.

So waren örtliche Jäger in den medialen Fokus geraten. Die Jäger recherchierten den Fall und deckten Ungereimtheiten auf. Von den zwei Waschbären war nur noch einer auffindbar, der vom Hessischen Landeslabor untersucht wurde. Das Labor konnte keine Anzeichen von Gewalteinwirkung feststellen, dafür aber das Staupevirus.

Auf Basis ihrer Recherche erstatten die hessischen Jäger und der DJV - unterstützt vom LJV Hessen - Strafanzeige gegen die beiden Männer wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat. "Hier wurde von selbsternannten Waschbärschützern mit fragwürdigen Methoden Stimmung auf Kosten der Jäger gemacht. Dabei konnten wir nicht untätig zusehen", sagte Landesjagdverbandspräsident Dr. Jürgen Ellenberger.

Gegen einige Passagen aus einer Pressemitteilung, die der DJV aus diesem Anlass herausgab, wollten die Betroffenen gerichtlich vorgehen und revanchierten sich mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung, den das Landgericht Marburg nun abwies. Gegen das Urteil legten die Antragsteller keine Berufung ein, so dass die Entscheidung inzwischen rechtskräftig ist.

Die Ermittlungsverfahren wegen der Strafanzeigen sind noch nicht abgeschlossen.

Der DJV veröffentlicht WILD-Jahresbericht 2014. Das Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands erfasst neben Streckenstatistiken auch Informationen über Populationsentwicklungen ausgewählter Arten, Wildkrankheiten und Wildunfälle.

Wildschweine haben sich mittlerweile in ganz Deutschland verbreitet und werden aktuellen Daten zufolge selbst in den Bereichen der Nordseeküste und alpinen Gebieten erlegt. Das zeigen die neuen Streckenzahlen der Jäger, die der Deutsche Jagdverband (DJV) heute im WILD-Jahresbericht veröffentlicht. WILD, das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands, erfasst neben Streckenstatistiken der Bundesländer auch Informationen über Populationsentwicklungen ausgewählter Arten, Wildkrankheiten und Wildunfälle. Der Fokus des neuen Berichtes liegt auf Schalenwildarten, wie Rotwild, Wildschwein und Reh, deren Streckenzahlen seit Jahren kontinuierlich steigen.

Doch die steigenden Streckenzahlen sind kein deutsches Phänomen, wie Forscher des Thünen-Instituts in Eberswalde (TI) und der Universität Wien anhand einer Auswertung von internationalen Jagdstrecken über mehrere Dekaden zeigen (Wien: http://www.jagdverband.de/node/5663, Eberswalde: http://www.jagdverband.de/node/403). Verbesserte Lebensgrundlagen für Schalenwild - mehr Nahrung und Deckung - sind die Hauptfaktoren. Hinzu kommen mildere Winter und energiereiche Nahrung, wie Raps und Mais in der Landwirtschaft. Häufigere Baummasten im Wald verringern die natürliche Sterblichkeit. Eine Erhöhung der Abschusszahlen ist die folgerichtige Konsequenz, denn anpassungsfähige Tierarten, wie etwa Wildschweine, konnten ihren Lebensraum in Zentraleuropa innerhalb von vier Jahrzehnten verdreifachen. "Ohne die Jagd würde der Bestand kontinuierlich noch weiter steigen", sagt Dr. Volker Böhning, zuständig für WILD im DJV-Präsidium.

Positive Bilanz für den Feldhasen

Bei den Zählergebnissen in den WILD-Referenzgebieten wird auch jährlich die Situation des Feldhasen betrachtet, eine wichtige Indikatorart für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft. Im Jahr 2014 zeigte sich erfreulicherweise ein bundesweiter Zuwachs der Feldhasenpopulation im Offenland von 15 Prozent. Mit dem viert-wärmsten Winter seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881 waren die klimatischen Verhältnisse günstig. Auch der Frühling war überdurchschnittlich trocken und warm. Dies dürfte sich positiv auf die Überlebensraten besonders bei Junghasen ausgewirkt haben. Eine starke Bejagung von Fressfeinden sowie eine Landwirtschaft mit Augenmaß, die geeigneten Lebensraum für den Feldhasen bereit stellt, sind ebenfalls wichtige Kriterien. Welchen Einfluss die Landwirtschaft haben kann, zeigt ein Gastbeitrag im neuen WILD-Bericht: So wird das vom DJV, der Deutschen Wildtier Stiftung (DeWiSt) und dem Internationalen Rat zur Erhaltung der Jagd (CIC) koordinierte „Netzwerk Lebensraum Feldflur“ vorgestellt; ein Best-Practise-Projekt, welches beispielhaft für eine intersektorale Zusammenarbeit von Jagd, Landwirtschaft und Energiewirtschaft steht. Ziel ist es zu zeigen, wie Energieerzeugung aus Biomasse enger mit den Zielen des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes verknüpft werden kann.

Ein weiterer Gastbeitrag zum Einsatz von Fanggeräten zeigt die Notwendigkeit des Erhalt der Fangjagd für den Artenschutz sowie für Wissenschaft und Forschung. Der DJV setzt sich bereits seit einigen Jahren intensiv für die Umsetzung des internationalen AIHTS-Abkommens (Übereinkommen über internationale humane Fangnormen) ein.

Das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands ist eine Initiative des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und seiner Landesjagdverbände. Jäger erfassen und dokumentieren ehrenamtlich bereits seit dem Jahr 2001 gemeinsam mit Wissenschaftlern die Verbreitung und Bestandsentwicklung ausgewählter Wildarten auf wissenschaftlicher Basis. So werden Tierarten gezählt, eingeschätzt und durch ergänzende Jagdstreckenanalysen deren Populationstrends ermittelt.

Den aktuellen WILD-Bericht 2014 sowie weitere Informationen zum Projekt gibt es jetzt im Internet: http://www.jagdverband.de/content/ergebnisse-und-publikationen

Bis zu drei Printexemplare können kostenfrei über die DJV-Service GmbH angefordert werden, bei mehr Ausgaben sind die Versandkosten zu zahlen: Friesdorfer Straße 194a, 53175 Bonn, Tel. 02 28 / 3 87 29 00, E-Mail: info@djv-service.de

Auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) Anfang März in Berlin wurde der Film "Bloodlions" erstmals gezeigt. Dabei werden Löwen nur für ihren späteren Abschuss im Gatter gezüchtet. Der DJV distanziert sich ausdrücklich von den gezeigten Praktiken, denn diese haben nichts mit Jagd gemein.

Während der weltweit größten Reisemesse, der Internationalen Tourismusbörse in Berlin, fand die inoffizielle Deutschlandpremiere des Dokumentarfilms "Blood Lions" statt. Darin wird das blutige Geschäft mit der tausendfachen Zucht von Löwen in Südafrika geschildert, das bei den männlichen Tieren oft mit dem kommerziellen Abschuss hinter hohen Zäunen endet. Die Löwenknochen werden für medizinische Zwecke Gewinn bringend nach Asien verkauft. Von den Praktiken dieser blutigen Industrie, die unter dem Begriff "Jagd" Geld verdient, distanziert sich nach dem südafrikanischen Jäger- und Berufsjägerverband auch der Deutsche Jagdverband (DJV) nachdrücklich: Der Abschuss von eigens für diesen Zweck gezüchteten, handzahmen Löwen fügt dem Ruf nachhaltiger Jagd und verantwortungsbewusster Jäger auch hierzulande schweren Schaden zu.

Vor diesem Hintergrund begrüßt es der DJV außerordentlich, dass auf den Fachmessen "Jagd & Hund" (Dortmund) und "Hohe Jagd" (Salzburg) künftig solche Angebote nicht mehr vermarktet werden dürfen. Der DJV ruft seine Mitglieder auf, die Grundlagen einer waidgerechten Jagd auch im Ausland zu beachten. Dazu gehört der strenge Schutz bedrohter Arten genauso wie die nachhaltige Nutzung freilebender Wildtiere, wo diese in ausreichender Dichte vorkommen. Der Abschuss von handzahmen Löwen, die eigens dafür  in gegatterten Arealen gezüchtet werden (captive bred lions) zählt ebenso wenig zu verantwortungsvoller Jagd wie der Abschuss ausschließlich durch Zucht entstandener genetisch manipulierter Farbvarianten (artificial breeding) wie Gold-Gnus oder dreifarbiger Impalas.

Infobox

Vor allem in Südafrika werden bis zu 8.000 Löwen von Hand in Gattern aufgezogen - unter teils fragwürdigen hygienischen Umständen. Freiwillige aus Europa und Nordamerika werden unter dem Vorwand von "Natur- und Artenschutzarbeit" für die sehr aufwändige Aufzucht der Löwen angeworben. Sie zahlen dafür jeweils mehrere tausend US-Dollar. Die handzahmen männlichen Tiere werden anschließend oft gegen Geld zum Abschuss angeboten, Knochen werden für die traditionelle Medizin nach Asien verkauft. Der Global Nature Fund hat auf der Internationalen Tourismusbörse auf diesen Misstand hingewiesen und den gesamten Dokumentarfilm "Blood Lions" erstmals in Deutschland gezeigt (www.globalnature.org/Lions-for-Sale). So genannte Tierschutzorganisationen versuchen derzeit, im Zuge des Filmes die gesamte Auslandsjagd in Misskredit zu bringen. Der DJV distanziert sich ausdrücklich von den gezeigten Praktiken. Gleichzeitig befürwortet der Verband die nachhaltige Jagd. Zahlreiche Studien belegen, dass diese insbesondere in Afrika zum Erhalt bedrohter Arten beitragen kann.

Fachleute aus Straßenbau, Verwaltung, Forst, Jagd und Naturschutz trafen sich kürzlich in Flintbek, um über aktuelle Forschungsergebnisse zur „Vernetzung von Lebensräumen für Wildtiere über trennende Straßen und Autobahnen hinweg“ zu diskutieren. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) hatten eingeladen.

„Was wir hier in Schleswig-Holstein sehen, ist geradezu vorbildlich.“ Marita Böttcher vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) zeigte sich begeistert auf der Tagung „Wiedervernetzung von Lebensgemeinschaften in Schleswig-Holstein“. „Für den Straßenbau in Schleswig-Holstein gehört beim Autobahnneu- und -ausbau die Anlage von Querungshilfen für Tiere und Pflanzen inzwischen zum Standard.“ Mehr als 40 Fachleute aus Straßenbau, Verwaltung, Forst, Jagd und Naturschutz aus ganz Deutschland waren kürzlich der Einladung des BfN und des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) nach Flintbek, Schleswig-Holstein, gefolgt, um über aktuelle Forschungsergebnisse zur „Vernetzung von Lebensräumen für Wildtiere über trennende Straßen und Autobahnen hinweg“ zu diskutieren.

„Die Vernetzung der Grünbrücken mit dem landesweiten Biotopverbundsystem wird vom Naturschutz sichergestellt“, so Böttcher. „Durch die enge Zusammenarbeit aller Partner, auch mit der Universität Kiel, fließen die dabei gewonnenen Forschungsergebnisse schon bei der Planung direkt in die Verbesserung neuer Grünbrücken und deren Einbettung in die Landschaft ein. Das hat Modellcharakter für ganz Deutschland.“

"Wildtiere brauchen ein Wegenetz"

Eine der größten Brücken für die heimische Tierwelt wird derzeit von der Via Solutions Nord GmbH & Co. KG auf der A7 bei Brokenlande gebaut. Die 60 Meter breite Grünbrücke ist die erste Querungshilfe für Flora und Fauna über die wichtigste Nord-Süd-Achse, eine zweite wird bei Bad Bramstedt entstehen. „Die A7 verbindet Norddeutschland und Skandinavien mit dem europäischen Verkehrsnetz und ist daher für uns Menschen von großer wirtschaftlicher Bedeutung“, erklärte Christian Merl von der Via Solutions Nord. „Genauso wichtig wie die A7 für unsere Mobilität, ist die erste Grünbrücke über die A7 für das Überleben der Tiere und Pflanzen, die bei uns heimisch sind. Auch unsere Wildtiere brauchen ein Wegenetz, damit sie von Lebensraum zu Lebensraum wandern können.“ Die Gestaltung der Habitate auf und um diese Brücke entscheide, ob sie ihre Funktion erfüllen kann oder nicht. „Wir wollen beim Bau der Grünbrücken das Optimum für die Natur herausholen. Deshalb stimmen wir uns eng mit den Naturschutz- und Forstbehörden, dem Wiedervernetzungsprojekt und natürlich den Fachleuten vor Ort wie zum Beispiel den Jagdpächtern ab“, sagte Ulrich Möller, Landschaftsplaner bei der DEGES.

Handbuch mit Ergebnissen geplant

Um die regionale Vernetzung der Querungshilfen kümmert sich die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein. Seit 2010 arbeitet Projektleiter Björn Schulz in zwei, vom BfN geförderten Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E) daran, gemeinsam mit dem LBV.SH, den Landesforsten und vielen Akteuren aus Jagd und Naturschutz eine grüne Infrastruktur für Tiere und Pflanzen aufzubauen. „Die Erfolge der bundesweit ersten ökologischen Landschaftsanbindung von Querungshilfen in Kiebitzholm über die A21 haben uns von der Idee überzeugt“, erklärte Schulz. „Nun geht es bis 2017 darum, auch die Querungshilfen bei Brokenlande und Bad Bramstedt zu funktionierenden Wanderwegen für Tiere auszubauen und den Raum zwischen A7 und A21 miteinander zu vernetzen.“

Ergebnisse aus dem Forschungsvorhaben fließen in ein Handbuch zur Wiedervernetzung ein. „In Zukunft müssten die Planungen für Verkehrswege und die Biotopverbundplanungen eng miteinander abgestimmt und verzahnt werden. In Schleswig-Holstein haben wir mit dem E+E-Vorhaben die Weichen gestellt, jetzt sind Politik und Verwaltung gefragt, dauerhafte Module zu etablieren“, so Schulz.

Das E+E-Projekt „Wiedervernetzung“ – grenzenlos unterwegs

Mehr als 230.000 Kilometer Straßen ziehen sich quer durch Deutschland – für große und kleine Wildtiere oft unüberwindbar. Das Straßennetz zerschneidet Lebensräume, beschränkt die natürlichen Wanderungen der Tiere und hemmt den genetischen Austausch. Abhilfe schaffen sogenannte Grünbrücken über Autobahnen, Ottertunnel und andere Querungshilfen. Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein als Projektträgerin des E+E-Vorhabens „Wiedervernetzung“ will zusammen mit den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten, dem DJV, dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, dem Wildpark Eekholt sowie dem Institut Natur- und Ressourcenschutz der Universität Kiel neue Wegenetze für Tiere und Pflanzen schaffen.

Zwischen 2010 und 2013 haben die Partner bei Kiebitzholm an der A21 bundesweit erstmalig Querungshilfen mit Naturschutzflächen in der Umgebung erfolgreich vernetzt. Bis 2017 stehen die im Zuge des Ausbaus der A7 gebauten Querungshilfen und der Raum zwischen den Autobahnen im Fokus mit dem Ziel, die Lebensräume um die Grünbrücken bei Bad Bramstedt und Brokenlande miteinander und mit denen bei Kiebitzholm zu vernetzen. Finanziert wird das Projekt vom BfN mit Mitteln des Bundesumweltministeriums. 

 

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