Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) beabsichtigt im Rahmen einer Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJadgG) eine gesetzliche Regelung der bisherigen Verwaltungspraxis beim Thema Halbautomaten unverzüglich herbeizuführen. Dies begrüßen der DJV und das Forum Waffenrecht ausdrücklich.

In einem Schreiben informiert Dr. Robert Kloos, Staatssekretär des Bundeslandwirtschafts-ministeriums, seine Länderkollegen, für halbautomatische Jagdwaffen "im Rahmen einer Änderung des Bundesjagdgesetzes eine gesetzliche Regelung der bisherigen Verwaltungspraxis unverzüglich herbeizuführen." Das Bundesministerium des Innern habe hierzu seine Unterstützung zugesagt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und das Forum Waffenrecht (FWR) begrüßen die nun geplante gesetzliche Regelung zur Verwendung halbautomatischer Jagdgewehre mit 2-Schuss-Wechselmagazin. Mit diesem Vorschlag will Bundesminister Christian Schmidt Rechtssicherheit für Behörden, Landespolitik und Jäger schnellstmöglich schaffen. Gemeinsam mit dem FWR und den assoziierten Verbänden hat der DJV erst kürzlich vom Bundeslandwirtschaftsministerium die Klarstellung gefordert, dass halbautomatische Jagdgewehre mit 2-Schuss-Wechselmagazinen auch künftig erlaubt sein müssen.

Verunsicherung bei Jägern, Waffenbehörden, Polizei und anderen staatlichen Stellen hat das Bundesverwaltungsgericht Anfang März 2016 verursacht: In einer Einzelfallentscheidung merkten die Richter an, dass Jäger Halbautomaten mit wechselbarem Magazin nicht ohne besonderes Bedürfnis besitzen dürfen. Damit ging das Gericht nach Auffassung von DJV und FWR weit über seine Kompetenzen hinaus und stellte die derzeitige, bislang unumstrittene Gesetzeslage in Frage. Legale Waffenbesitzer wurden von heute auf morgen kriminalisiert und die geltende Gesetzgebung ausgehebelt. Tausenden Jägern drohte völlig unbegründet der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis und der entschädigungslose Verlust ihres Eigentums. Es kam zu willkürlichen Entscheidungen der Waffenbehörden, die sich teils widersprachen. Sogar für Pistolen und Revolver verweigerten Beamte zwischenzeitlich die Eintragung. Falls Behörden Jäger zur Anhörung für den Widerruf der Erlaubnis auffordern, sollten die Verbände umgehend informiert werden. Bis zur Klarstellung im Bundesjagdgesetz sollten Jäger dringend Widerruf und – wo notwendig – Klage einreichen.

Ungeachtet der Klarstellung zu halbautomatischen Gewehren mit 2-Schuss-Wechselmagazin betonen DJV und FWR die Notwendigkeit weiterer Reformen des Bundesjagdgesetzes. "Die angekündigte und in den Ressorts bereits abgestimmte große Novelle muss wie geplant in dieser Legislaturperiode kommen. Die Blockadehaltung des bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer und Teilen der CSU ist weder sachlich begründet noch nachvollziehbar", so DJV-Präsident Hartwig Fischer. Der bereits vorliegende Entwurf zielt im Kern darauf ab, für Jagdmunition sowie für den Schießübungsnachweis bundesweit einheitliche Regelungen festzulegen. Zudem beinhaltet das Papier bundesweit einheitliche Vorgaben für die Jägerprüfung.

"Jäger müssen bundesweit einheitliche Voraussetzungen vorfinden. Es ist dringend an der Zeit, die Stilblüten des Föderalismus wissensbasiert auszumerzen", so DJV-Präsident Fischer. Derzeit müsse in einem Land bleifrei gejagt werden, im nächsten nicht. Das eine Land fordere einen Schießleistungsnachweis, das andere nicht. Die Jägerprüfung ist ein staatliches Examen, das berechtigt, den Jagdschein zu lösen. Dieser hat laut Bundesjagdgesetz bundesweite Gültigkeit. Eine Tatsache, die nicht durch teils absurde Entscheidungen auf Länderebene konterkariert werden dürfe, so Fischer. Der DJV wird den Gesetzgebungsprozess weiter kritisch begleiten und über aktuelle Entwicklungen berichten.

In Rheinland-Pfalz intensivieren die Jäger ihre Bemühungen um den Schutz des Rebhuhns (Perdix perdix): Sie starteten in diesem Jahr ein in Deutschland bisher einmaliges, flächendeckendes Monitoring. Der DJV war mit einem Filmteam vor Ort.
 

Es ist taubengroß, unauffällig und fliegt nicht gern: unser heimisches Rebhuhn (Perdix perdix), das "Sorgenkind" der Jäger in der Feldflur. Seit den 1980er Jahre ist der Bestand des Hühnervogels europaweit um 94 Prozent zurückgegangen. Vielerorts verzichten Jäger daher freiwillig auf die Jagd, schützen die Restbestände und zählen diese im Rahmen des WILD-Monitorings.


In Rheinland-Pfalz heben Landesjagdverband und Umweltministerium
im Jahr 2016 das Monitoring auf eine neue Ebene: „Ziel ist es, die Rebhuhnbestände mit verlässlichen wissenschaftlichen Methoden in etwa 1.000 Revieren, also flächendeckend, zu erheben und zudem die Lebensgrundlage für das Rebhuhn zu sichern“, erklärt Christoph Hildebrandt, Wildmeister des LJV und akademischer Jagdwirt. Denn nur durch das Zählen lasse sich messen, ob die Bemühungen der Jäger, den Lebensraum zu verbessern und die Fressfeinde zu reduzieren, Früchte tragen. Eine solche Datengrundlage könne zudem die Forderung der Jäger nach angepassten Agrarumweltprogrammen noch stärker stützen. Den Start des Projektes hat der Deutsche Jagdverband (DJV) mit einem Filmteam begleitet.


So funktioniert das Monitoring

Zur Paarungszeit im Februar und März werden mit Klangattrappen - ein digitales Abspielgerät und ein Lautsprecher - festgelegte Transekte abgeschritten. Nach jeweils fünfzig Metern wird der Ruf des Rebhahns abgespielt. Hört ein Rebhahn den vermeintlichen Rivalen, antwortet er. So kartiert der Jäger im Revier die Brutpaare. Der beste Zeitpunkt für dieses "Verhör" ist eine halbe Stunde vor und nach Sonnenuntergang. Weitere Informationen zum Monitoring finden Jäger auf den Seiten des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz.

DJV-Film zum Monitoring

 

Hintergrundinformationen zur Situation des Rebhuhns in Deutschland

BfN (2014), Die Lage der Natur in Deutschland.

Rebhuhnschutzprojekt Göttingen: http://www.rebhuhnschutzprojekt.de/

Gottschalk, E. & W. Beeke (2014): How can the drastic decline in the Grey Partridge (Perdix perdix) be stopped? Lessons from ten years of the Grey Partridge Conservation Project in the district of Götingen. Ber. Vogelschutz 51: 95–116.
 
Flade, M. 2012: From ‘Renewable Energies’ to the biodiversity disaster – comments on the current situation of bird conservation in Germany. Vogelwelt 133: 149–158.

Eine Expertenrunde für Waffenrecht hat sich kürzlich zu einer Dringlichkeitssitzung getroffen. Eine Entscheidung darüber, wie nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit halbautomatischen Jagdwaffen umzugehen ist, gab es allerdings nicht.

Ende April trafen sich die für Waffenrecht zuständigen Experten aus der Bundes- und Landespolitik zu einer Dringlichkeitssitzung: Beendet werden sollte die Hängepartie um den Einsatz halbautomatischer Langwaffen mit Wechselmagazin für die Jagd, den das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verursacht hat. Bedauerlicherweise sind bis heute keine greifbaren Ergebnisse veröffentlicht worden, legalen Waffenbesitzern droht weiter die Kriminalisierung. Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk, Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) halten diesen Zustand für untragbar.

Verbände fordern praktikable Zwischenlösung

"Bundesminister Christian Schmidt muss offiziell klarstellen, wie die juristische Unsicherheit rund um halbautomatische Jagdgewehre mit der geplanten Bundesjagdgesetz-Novelle konkret ausgeräumt wird. 2-Schuss-Wechselmagazine müssen für die Jagd erlaubt bleiben", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Nur so lasse sich verhindern, dass Behörden willkürlich Entscheidungen treffen, die sich auch noch innerhalb Deutschlands widersprächen. Da eine Verabschiedung der geplanten Novelle des Bundesjagdgesetzes frühestens Ende 2016 zu erwarten ist, fordern die Verbände eine praktikable Zwischenlösung. Wegen der Verunsicherung, die das BVerwG-Urteil hervorgerufen hat, sollten Jäger, die eine betroffene Langwaffe besitzen, diese derzeit nicht auf der Jagd führen oder auf dem Schießstand verwenden, von Dritten erwerben sowie Dritten überlassen.

Die Verbände-Allianz betont, dass Länderbehörden auch nach der Einzelfallentscheidung des BVerwG nicht verpflichtet sind, die waffenrechtliche Erlaubnis für halbautomatische Jagdgewehre mit Wechselmagazin zu entziehen. Sie beruft sich dabei auf Paragraf 45, Absatz 3, des Waffengesetzes. "Sollten Behörden tatsächlich den Besitz legal erworbener Waffen widerrufen, werden wir uns juristisch wehren. Wir dulden keine weiteren Einschnitte und werden uns dann an den Kosten für Musterklagen beteiligen", so Dammann-Tamke. Falls Behörden Jäger zur Anhörung für den Widerruf der Erlaubnis auffordern, sollten die Verbände umgehend benachrichtigt werden.

Potenzial für verbesserten Tierschutz

Vereinzelt lehnen Behörden derzeit die Eintragung von Revolvern oder Pistolen mit Bezug auf das BVerwG-Urteil ab. Dies sei völlig haltlos, so die Verbände-Allianz. Bereits Mitte April stellte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in einer Pressemeldung klar: „Nach meiner Auffassung bezieht sich das Urteil nicht auf Revolver und Pistolen, deren Bedürfnis für begrenzte jagdliche Zwecke im Bundesjagdgesetz explizit beschrieben ist.“

Halbautomatische Jagdwaffen sind eine Fortentwicklung der gängigen Repetierbüchse, die bereits Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt wurde. Weiterentwicklungen in der Waffentechnik sowie in der Zieloptik bieten immer Potenzial für einen verbesserten Tierschutz. Dies dürfe nicht durch fragwürdige juristische Entscheidungen und Behördenwillkür abgewürgt werden, fordern die Verbände. Es sei zudem nicht nachvollziehbar, dass eine Waffe, die legal für die Jagd erworben wurde, plötzlich illegal sein solle.

Wilde Grillsaison

29. April 2016 (djv) Berlin
Mit dem Start in die Jagdsaison ist bundesweit wieder frisches Wildfleisch verfügbar. Der DJV stellt auf der Seite www.wild-auf-wild.de verschiedene Grillrezepte vor.  

Die Frühjahrsmahd von Grünland steht an. Um Wildtiere vor dem Kreiselmäher zu retten, sollte von innen nach außen gemäht werden. 

Die Mahd von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen steht an. Der Termin fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs sicher wähnen. Doch „Ducken und Tarnen“ schützt zwar vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher. Darauf machen Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV) aufmerksam. Die Verbände empfehlen den Landwirten, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen für die Wildtierrettung durchzuführen.

Effektive Wildtierrettung beginnt bereits vor der Mahd, so die Verbände. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Grünschnitt-Termine – für Silage oder Biomasseproduktion – rechtzeitig mit dem Jagdpächter abzustimmen und die Mähtechnik dem Tierverhalten anzupassen. Die Verbände empfehlen vor allem, das Feld mit dem Grünlandschnitt grundsätzlich von innen nach außen zu mähen. So haben Feldhasen oder Fasane während der Mahd die Möglichkeit zur Flucht. Bei der Ernte der Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit zusätzlichen Erfolg – gerade bei Rehkitzen, die sich instinktiv ducken.

Das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden, der Einsatz von Wildrettern oder die Vergrämung (Vertreibung) helfen, Wildtierverluste zu vermeiden. Derartige Maßnahmen sind  wichtig, um tierschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Vergrämung kann kostengünstig und sehr effektiv mit Knistertüten, Flatterbändern oder Kofferradios durchgeführt werden. Bereits eine Maßnahme zur Vertreibung wirkt, haben Experten herausgefunden.

Nach jahrelanger Forschungsförderung durch das Bundesforschungs- und das Bundeslandwirtschaftsministerium steht jetzt ein Projekt vor dem Durchbruch, bei dem Rehkitze mit Hilfe von Drohnentechnik treffsicher erkannt und über RFID-Transponder auf dem Schlepper gefunden werden können. Nach den bisherigen erfolgversprechenden Ergebnissen sind namhafte Hersteller von Landtechnik und Elektronik dabei, erste praxistaugliche Prototypen zur Marktreife entwickeln. Unabhängig von der Entwicklung derartiger Wildrettersysteme sind die Maßnahmen zur Kitzrettung vor dem Grünschnitt weiterhin wichtig.

Zu Beginn der Jagdsaison 2016/17 startet der Deutsche Jagdverband gemeinsam mit den dlv-Jagdmedien in die zweite Runde der Aktion „Gemeinsam Jagd erleben“. Ziel der Aktion ist es, möglichst vielen Nichtjägern das Waidwerk nahe zu bringen.

Mitgehen, erleben, berichten: So funktioniert „Gemeinsam Jagd erleben“ (#jaeben16). Ab sofort sind wieder alle Jägerinnen und Jäger des Landes aufgerufen, sich an der Mitmachaktion zu beteiligen. Interessierte Gäste sollen im Revier „begreifen“, was Jagd ausmacht. Gerade die jetzt beginnende Bockjagd eignet sich, Laien zu begeistern und gegebenenfalls mit Vorurteilen aufzuräumen. Es muss aber nicht zwingend der Hochsitz sein: Wie wäre es mit gemeinsamem Wild grillen? Oder einer Waldralley mit Kindern aus der Nachbarschaft? Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Textbeiträge, Fotos und Videos sind willkommen. Einsendeschluss ist der 30. November 2016. „Gemeinsam Jagd erleben“ ist eine Aktion der dlv-Jagdmedien (unsere Jagd, PIRSCH, Niedersächsischer Jäger, jagderleben.de) und des Deutschen Jagdverbands (DJV).

Auf alle Teilnehmer warten wertvolle Preise. Bei der Hauptrunde wandern alle Beiträge in zwei Lostöpfe. Der erste ist für Nichtjäger, die ihr Erlebnis verfasst haben. Diese können ein Wellness-Wochenende im Hotel Jakobsberg im idyllischen Mittelrheintal gewinnen. Im zweiten Topf befinden sich die Autoren mit Jagdschein. Der Gewinn: eine fahrbare Kanzel von Udo Röck.

Zudem gibt es 2016 einen Publikumspreis: Die Jäger-Geschichte mit den meisten Facebook-Likes gewinnt eine brandneue Jagdwaffe, die eines Nichtjägers ein hochwertiges Fernglas von Minox. Verlosung und Preisübergabe finden Anfang Februar 2017 auf der Messe „Jagd & Hund“ in Dortmund statt.

Neu ist die dritte Kategorie, der Medienpreis: Hierfür qualifizieren sich Erlebnisberichte, die es in ein nichtjagdliches Medium schaffen (Print, Radio, Fernsehen). Der mit insgesamt 1.000 Euro dotierte Preis wird von der Jury des DJV-Journalistenpreises "Wildtier und Umwelt" ausgewählt und auf dem Bundesjägertag 2017 verliehen.

Mitmachen kann (und soll) jeder: Einfach Texte, Bilder oder Videoclips senden an jaeben@jagderleben.de (Bei großen Datenmengen bitte gängige Filesharing-Programme benutzen.). Vom Gewinnspiel ausgenommen sind lediglich hauptamtlich tätige Mitarbeiter des DJV, der Landesjagdverbände und der Deutschen Landwirtschaftsverlag GmbH. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere Informationen gibt es unter www.jaeben.jagderleben.de. Unter #jaeben16 erscheinen die eingesandten Beiträge auch auf der Facebook-Seite www.facebook.com/jaeben.jagd.erleben sowie auf Twitter.
 

Bei einem Rentier in Norwegen ist kürzlich die Krankheit Chronic Wasting Disease (CWD, Chronische Auszehrkrankheit) nachgewiesen worden. Dies ist der erste Nachweis der Tierseuche in Europa. Was Jäger bezüglich CWD wissen müssen, erklärt die Leiterin des Referenzlabors für Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (TSEs) Dr. Anne Balkema-Buschmann vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im DJV-Interview.

Was ist CWD und woher kommt die Krankheit?

CWD steht für Chronic Wasting Disease (chronische Auszehrkrankheit) und gehört zur Gruppe der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE = übertragbare schwammartige Hirnleiden), zu denen auch die Scrapie bei kleinen Wiederkäuern und BSE beim Rind zählen. Bis zu dem Nachweis von CWD bei einem Rentier in Norwegen trat diese Krankheit bisher nur in Nordamerika und Korea auf. Erste Fälle sind bereits 1967 bei in Gefangenschaft gehaltenen Maultierhirschen in Colorado bekannt geworden. Anfang der 1980er Jahre wurden erste Fälle bei Wildwiederkäuern bekannt, seitdem wurde die Erkrankung inzwischen aus 23 US-Staaten und zwei kanadische Provinzen sowie nach Südkorea gemeldet. Die Übertragung nach Südkorea erfolgte in den 1990er Jahren durch den Import infizierter Rocky-Mountain Wapitis (Cervus canadensis nelsoni), infolgedessen zwischen 2001 und 2005 dort CWD-Fälle nachgewiesen wurden.

In Nordamerika wurde CWD bei Wapiti-Hirschen, Weißwedelhirschen, Maultierhirschen und Elchen nachgewiesen. Etwa die Hälfte der Fälle ist bisher in Gatterwildhaltungen aufgetreten, die anderen Nachweise erfolgten bei erlegtem bzw. verunfalltem Wild. Da erkrankte Tiere den Erreger mit allen Se- und Exkreten ausscheiden (v.a. Speichel, Urin, Kot), und der Erreger über Jahre bis Jahrzehnte im Boden stabil ist, ist eine Bekämpfung in betroffenen Wildtierbeständen nahezu unmöglich.

Welche Symptome zeigen erkrankte Tiere?

Die Tiere verlieren an Kondition (deshalb die Bezeichnung Auszehrkrankheit), darüber hinaus zeigen sie zentralnervöse Störungen.

Was bedeutet der erste Fall für Jäger und Landwirte in Europa?

Das ist im Moment schwierig zu beantworten, da bisher nur der eine Fall in Norwegen bekannt ist. Über die Wiedereinführung von Überwachungsprogrammen sollte nun diskutiert werden, es gibt bereits entsprechende Überlegungen.

Wie wahrscheinlich ist es, dass CWD auch in Deutschland auftritt?

Diese Frage ist anhand der Daten zu nur einem einzigen (zufälligen) Nachweis nicht fundiert zu beantworten. Die geografische Lage Norwegens begünstigt eine Übertragung auf das europäische Festland nicht sehr stark.

Betrifft es ausschließlich Wiederkäuer?

Ja, unter natürlichen Bedingungen sind ausschließlich Wiederkäuer betroffen. Es sind aber nicht alle Wiederkäuer-Spezies empfänglich.

Welche Arten sind empfänglich und ist CWD auch zwischen den Arten übertragbar?

Von unseren einheimischen Arten wurde anhand der genetischen Ähnlichkeit zu den betroffenen Arten in Nordamerika besonders der Rothirsch und (in Finnland) der Weißwedelhirsch als empfänglich eingestuft. Und ja, CWD ist zwischen diesen Arten übertragbar.

Besteht die Möglichkeit der Übertragung auf den Menschen?

Bisher gibt es keine Hinweise auf ein zoonotisches Potenzial des CWD-Erregers. Dennoch wird natürlich davon abgeraten, das Fleisch von klinisch auffälligen Tieren zu verzehren. Auch in den betroffenen Regionen in Nordamerika ist kein vermehrtes Auftreten von TSE-Fällen beim Menschen zu verzeichnen.

Sind Haus- und Wildtiere betroffen?

Unter natürlichen Bedingungen sind nur die oben genannten Spezies betroffen, allerdings sowohl freilebend als auch in Gatterhaltung.

Gibt es ein Monitoring für CWD in Europa?

In der EU und Norwegen wurde 2007-2009 (begrenzt fortgesetzt bis 2010) ein Überwachungsprogramm für CWD durchgeführt. Im Rahmen dieses Programms wurde für jeden Mitgliedsstaat eine Stichprobengröße für wildlebende und in Gefangenschaft gehaltene Tiere (Rothirsche) festgelegt. Für Deutschland wurde die Untersuchung von 498 wildlebenden und 498 in Gefangenschaft gehaltenen Rothirschen festgelegt. Im Rahmen dieses Programms wurden EU-weit ca. 13.000 Tiere untersucht, alle mit negativem Ergebnis. Diese Studie ist in einer Stellungnahme der EFSA (Europäische Lebensmittelbehörde) zusammengefasst.

Was müssen Jäger in Europa über CWD wissen? Gibt es Verhaltensregeln?

Kleidungsstücke, die mit Organen oder Ausscheidungen von Rothirschen in Kontakt gekommen sind sollten gründlich gereinigt werden. Wildbret, Felle und Trophäen, wenn es nicht zu einer Eröffnung des Schädels gekommen ist, aus den Endemiegebieten in Nordamerika können in Bezug auf CWD auch weiterhin eingeführt werden.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Thema Halbautomaten liegen die Nerven blank: Waffenbehören haben in Einzelfällen die Eintragung von Kurzwaffen verweigert - ein unhaltbarer Zustand. Die Verbände-Allianz fordert eine sofortige Übergangsregelung bis zur geplanten Novelle des BJagdG.

Eine Übergangsregelung für den Einsatz von halbautomatischen Langwaffen ist dringend notwendig, insbesondere für die effektive Bejagung von Wildschweinen. In den nächsten Tagen wird bereits die Maissaat ausgebracht, die Wildschadensabwehr hat dann im Feld bis in den Herbst höchste Priorität. Wildschweine können in Raps und Mais erhebliche Schäden verursachen, ihre Bejagung ist mit halbautomatischen Waffen besonders effektiv. "Waffen sind für uns Jäger ein Werkzeug und mehr nicht. Unsere Arbeit darf nicht darunter leiden, dass Behörden durch ein widersprüchliches Gerichtsurteil verunsichert werden", sagte Helmut Dammann-Tamke, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbands (DJV). "Wir fordern umgehend eine praktikable Übergangslösung, bis der Gesetzgeber Klarheit geschaffen hat." Getragen wird diese Forderung von insgesamt acht Verbänden, die mehr als zwei Millionen Bürger vertreten: Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht (FWR), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB).

Zeitnahe Übergangslösung notwendig

Die Verbände-Allianz richtet sich mit ihrer Forderung direkt an die für Waffenrecht zuständigen Experten aus Bund und Ländern, die sich Ende April zu Beratungen treffen wollen. Demnach muss der Schwebezustand möglichst schnell beendet werden, den das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) verursacht hat. Hierzu braucht es zeitnah eine eindeutige Klarstellung im Bundesjagdgesetz zugunsten des Einsatzes halbautomatischer Langwaffen für die Jagd. Doch selbst wenn die Novelle des Bundesjagdgesetzes zügig verläuft, dauert sie mehrere Monate. Um Willkür und Chaos bei den Waffenbehörden schnell zu unterbinden und Rechtssicherheit herzustellen, müssen die Innenministerien der Länder deshalb umgehend konstruktive Lösungen für eine Übergangsregelung finden.

Klarstellung gefordert

Der Einsatz der bereits vorhandenen, legal erworbenen halbautomatischen Langwaffen muss für die Jagd kurzfristig gewährleistet sein, ebenso der Neuerwerb, fordert die Verbände-Allianz. Waffenbehörden sollten sich ausschließlich auf den tatsächlichen Inhalt des Rechtsstreits - die Eintragung einer Begrenzung der Magazinkapazität in die Waffenbesitzkarte -  konzentrieren. Die Behörden sollten klarstellen, dass sie eine Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin für die Jagd weiterhin für zulässig halten. "Dass nur Magazine verwendet werden dürfen, in die 2 Patronen passen, steht schon im Bundesjagdgesetz", betonte Dammann-Tamke. Daran müsse sich auch nichts ändern.

Behördenwillkür bei Pistolen beenden

Trotz der zwischenzeitlichen schriftlichen Klarstellung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium, dass Pistolen als halbautomatische Waffen von dem schwelenden Rechtsstreit nicht betroffen sind, lehnen einige Waffenbehörden deren Eintragung weiterhin ab. Ein unhaltbarer Zustand, urteilen die Verbände und fordern die Ministerien auf, die Behördenwillkür endlich zu beenden.

Verbände-Allianz unterstützt Klageweg

An Jäger appelliert die Allianz: Sollten Waffenbehörden die Eintragung von halbautomatischen Waffen ablehnen oder sogar zurücknehmen, bitte umgehend die Verbände informieren. Gegenüber den vor dem BVerwG unterlegenen Klägern bekräftigten die acht Verbände ihre Zusage, den Gang vor das Bundesverfassungsgericht finanziell zu unterstützen. Bereits kurz nach Bekanntwerden des BVerwG-Urteils wurden intensive Gespräche zwischen den Verbänden und den Klägern zum weiteren Vorgehen geführt. Auf Initiative der Kläger wurden zwischenzeitlich auch private Spendengelder gesammelt, um die Klage zu unterstützen. „Wir sind dankbar für die breite Unterstützung“, zeigte sich einer der beiden Kläger erfreut.

Jagdkritische Parlamentarier hatten das Einfuhrverbot von legalen Jagdtrophäen in die EU gefordert und eine Erklärung ins EU-Parlament eingebracht. Der DJV hat alle deutschen MeP angeschrieben und sich für die nachhaltige Auslandsjagd stark gemacht - mit Erfolg! 80 Prozent der EU-Parlamentarier lehnten die Erklärung ab.

Mitte Januar 2016 brachte eine Gruppe von EU-Parlamentariern eine schriftliche Erklärung ein, die nur ein Ziel hatte: ein Komplettverbot der Einfuhr von legalen Jagdtrophäen aus Entwicklungsländern. Hätte die Mehrheit der Parlamentarier unterschrieben, wäre die Erklärung zur offiziellen Meinung des EU-Parlaments geworden. Doch zum Stichtag Anfang der Woche stand fest: 80 Prozent der Parlamentarier sind gegen ein Verbot.

Karl-Heinz Florenz, Präsident der parlamentarischen Intergruppe "Biodiversität, Jagd und ländlicher Raum" sagte dazu: "Die Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments ist nicht der Meinung, dass ein Einfuhrverbot der richtige Weg ist, um den Artenschutz voranzubringen. Wir erkennen ohne Wenn und Aber an, dass hier die einheimische Bevölkerung und die europäischen Jäger eine wichtige positive Rolle spielen."

In enger Abstimmung mit FACE, dem europäischen Dachverband der Jäger, hat der DJV im Vorfeld die über 90 deutschen Europaabgeordneten angeschrieben und scharf gegen die fehlerhafte Erklärung protestiert. Unter anderem enthielt das Papier die Behauptung, das Artensterben sei vor allem auf den Einfluss des Menschen zurückzuführen. Die Trophäenjagd trage dazu bei, dass Arten mit Symbolcharakter ausstürben. Dass Einnahmen aus der Trophäenjagd dem Artenerhalt und ortsansässigen Gemeinschaften nutzten, hätten Wissenschaftlern widerlegt."

Der DJV machte in seinem Schreiben deutlich, dass die Abschaffung der Auslandsjagd zerstörerische Auswirkungen auf die Artenvielfalt hätte. Die Weltnaturschutzunion IUCN habe deshalb in den „Leitlinien für die Trophäenjagd als Instrument zur Schaffung von Anreizen für Naturschutz“ eindeutig dargelegt, dass die Auslandsjagd ein wichtiges, sinnvolles und positives Mittel für den Erhalt der Artenvielfalt sein kann. Diese Position hat die IUCN vor wenigen Tagen in einem 19-seitigen Dokument erneuert.

„Angesichts der derzeit kontroversen Diskussion zu Jagdtourismus in Politik und Öffentlichkeit ist das klare Bekenntnis der EU-Parlamentarier pro legaler Auslandsjagd sehr wichtig“, sagte DJV-Vizepräsident Dr. Wolfgang Bethe. Er dankte FACE für die erfolgreiche Arbeit und begrüßte es ausdrücklich, das eine große Mehrheit im Parlament wissensbasiert gehandelt habe: Die Entscheidung für eine nachhaltige Jagd könne auch in Afrika oder Zentralasien wichtige Beiträge zum Naturschutz leisten, indem Wildtiere einen monetären Wert erhielten. Das schütze sie vor Wilderei und somit vor der Ausrottung, so Dr. Bethe. Im Brief an die EU-Abgeordneten führte der Dachverband der Jäger zahlreiche Studien an, die zeigen, wie Auslandsjagd zum Schutz der Megafauna beitragen kann.

DJV begrüßt IUCN-Stellungnahme zu Auslandsjagd

18. April 2016 (djv) Berlin
Nachhaltiger Jagdtourismus ist ein Naturschutz-Instrument: Auslandsjagd muss direkt oder indirekt zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen, und die finanziellen Erträge sowie das Fleisch sollen auch der...
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