(Quelle: Kauer/DJV)

Koalition einigt sich auf neues Bundesjagdgesetz

10. Juni 2016 (djv) Berlin/Wolfsburg

Durchbruch bei Verhandlungen der Regierungsfraktionen / Rechtssicherheit für halbautomatische Jagdgewehre

DJV-Präsident Hartwig Fischer empfängt den Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in Wolfsburg
DJV-Präsident Hartwig Fischer empfängt den Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in Wolfsburg (Quelle: Kapuhs/DJV)

Beim Bundesjägertag in Wolfsburg hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) heute den Durchbruch bei den Verhandlungen in der Regierungskoalition um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes verkündet. Den rund 400 Delegierten und Gästen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) sagte Schmidt: „Mein Ziel ist es, im Hinblick auf das Führen von Jagdwaffen wieder Rechtssicherheit und damit den bisherigen Zustand wieder herzustellen. Ich bin optimistisch, dass wir noch vor der Sommerpause zu einer Regelung kommen werden.“ Das Führen dieser Waffen solle künftig zulässig sein, wenn sie mit höchstens drei Patronen geladen sind. Weitere Schwerpunkte der Bundesjagdgesetz-Novelle seien die bereits abgestimmten Regelungen zu Jagdbüchsenmunition, Jungjägerausbildung und Schießübungsnachweis.

DJV begrüßt Verhandlungsergebnis

DJV-Präsident Fischer begrüßte in einer ersten Stellungnahme das Resultat der Verhandlungen: „Damit gibt es in Kürze endlich wieder Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen Jagdgewehren.“ Angesichts der Diskussionen in den Bundesländern um die Verwendung bleihaltiger Jagdmunition sei die bundeseinheitliche Regelung überfällig gewesen, so Fischer weiter. Die Änderung enthält detaillierte Regelungen zur Jagdbüchsenmunition, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Bleibelastung von Wildbret so weit wie möglich reduziert wird, aber andererseits eine tierschutzgerechte Tötungswirkung gewährleistet wird.

Verwaltungspraxis wieder hergestellt

Mit der Gesetzesänderung wird die bisherige Verwaltungspraxis der Waffenbehörden zu halbautomatischen Jagdgewehren mit auswechselbarem Magazin wieder hergestellt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März entschieden, dass diese zur Jagd nicht verwendet werden dürften. Das Urteil hatte für Unverständnis in der Fachwelt und Verunsicherung bei Waffenbesitzern und Behörden geführt. Mit der jetzt vorgelegten Änderung wird diese Unsicherheit beseitigt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts habe zu schnellem Handlungsbedarf geführt, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt.

Einheitliche Regelungen für Jägerausbildung

Die Neuregelung enthält auch bundesweit einheitliche Vorgaben für die Jägerausbildung sowie die Verpflichtung, vor der Teilnahme an Bewegungsjagden einen Schießübungsnachweis zu erbringen. Auch hierzu gab es in den letzten Jahren unterschiedliche Landesregelungen, deren Verfassungsmäßigkeit umstritten ist. So hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg erst kürzlich die Landesregelung aus Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Der Novellierung vorausgegangen waren umfangreiche wissenschaftliche Studien, u.a. zur Tötungswirkung von Büchsenmunition. Im Februar hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium einen Änderungsentwurf zum Bundesjagdgesetz vorgelegt, zu dem der Deutsche Jagdverband Stellung genommen hatte. Dieser Entwurf bildet die Grundlage der Änderung, die jetzt im Bundestag eingebracht werden soll.

13. 5. 2016, Berlin

Bundeslandwirtschaftsminister hält Wort

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) beabsichtigt im Rahmen einer Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJadgG) eine gesetzliche Regelung der bisherigen Verwaltungspraxis beim Thema Halbautomaten unverzüglich herbeizuführen. Dies begrüßen der DJV und das Forum Waffenrecht ausdrücklich.

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3. 5. 2016, Berlin

Verunsicherung hält an

Eine Expertenrunde für Waffenrecht hat sich kürzlich zu einer Dringlichkeitssitzung getroffen. Eine Entscheidung darüber, wie nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit halbautomatischen Jagdwaffen umzugehen ist, gab es allerdings nicht.

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25. 4. 2016, Berlin

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Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Thema Halbautomaten liegen die Nerven blank: Waffenbehören haben in Einzelfällen die Eintragung von Kurzwaffen verweigert - ein unhaltbarer Zustand.

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