Anstieg um über ein Drittel innerhalb von drei Jahrzehnten. Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen und knackt als erstes Bundesland die 100.000-Marke. Bezogen auf die Einwohnerzahl liegt Mecklenburg-Vorpommern vorn.

460.771 Jägerinnen und Jäger sind bundesweit aktiv. Das ist ein neuer Rekord und ein Anstieg um über ein Drittel (41 Prozent) innerhalb von drei Jahrzehnten. Über ein Fünftel (22 Prozent) der Menschen mit Jagdschein in Deutschland leben in Nordrhein-Westfalen: 101.924. Damit wurde erstmals die Marke von 100.000 in einem Bundesland geknackt. Danach folgen Bayern (75.000) und Niedersachsen (70.000). Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht, Grundlage sind Zahlen von November 2024.

Statistisch gesehen gibt es jetzt genau 5,5 Jägerinnen und Jäger pro 1.000 Einwohner in Deutschland – ein Anstieg um 38 Prozent gegenüber 1994. Bezogen auf die Einwohnerzahl leben in Mecklenburg-Vorpommern die meisten Jagdscheininhaber, nämlich 10 pro 1.000 Menschen. Auf Platz 2 folgt Niedersachsen (9) und danach Schleswig-Holstein (8).

Organisiert in Verbänden sind 7 von 10 Jägerinnen und Jäger in Deutschland. Der Anteil von Jägerinnen liegt bei 11 Prozent. Die Menschen in Deutschland üben die Jagd zumeist ehrenamtlich aus. Voraussetzung ist das Bestehen einer umfangreichen staatlichen Jägerprüfung. Knapp ein Viertel der Jagdschüler fallen beim ersten Anlauf durch.

Zahlreiche Aufgaben sind gesetzlich verankert. Jägerinnen und Jäger sorgen beispielsweise für Artenvielfalt, helfen Tierseuchen einzudämmen und Wildschäden zu reduzieren. Bei Wildunfällen stellen sie Bescheinigungen für die Versicherung aus und suchen mit speziell ausgebildeten Hunden nach verletzten Wildtieren.

 

DJV veröffentlicht Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl. Wolf, Waffenrecht oder Waldumbau sind zentrale Themen der veröffentlichten Kernforderungen. Auf der Sonderseite jagdverband.de/bundestagswahl gibt es demnächst auch Videos.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat die derzeit im Bundestag vertretenen Parteien zu ihrer Haltung zu den wichtigsten jagdrelevanten Themen befragt und veröffentlicht die Antworten, sobald sie vorliegen, auf der Sonderseite jagdverband.de/bundestagswahl. Der DJV gehört zu den 30 ausgewählten Verbänden, deren Fragen beantwortet werden.

Die Fragen befassen sich insbesondere mit der Bedeutung der Jagd für den Artenschutz, Fangjagd, Wolf, Waffen, Waldumbau, Wildökologische Raumplanung, erneuerbare Energien, Afrikanische Schweinepest, Landwirtschaftspolitik und mit der landwirtschaftlichen Sozialversicherung.

Zur Bundestagswahl hat der DJV Kernforderungen aufgestellt und Vertreter der Parteien vor der Kamera dazu befragt. Videos mit den Antworten veröffentlicht der DJV sukzessive auf seiner Sonderseite zur Bundestagswahl. Dort gibt es zudem weitere Informationen, etwa zu den Wahlprogrammen der Parteien.

Betroffene Tierweide ist eingezäunt und desinfiziert. Es gibt keine weiteren Nachweise einer Erkrankung – weder bei Nutz- noch bei Wildtieren. DJV und LJVB bitten Jägerinnen und Jäger um erhöhte Aufmerksamkeit.

In Brandenburg haben sich Anfang Januar Wasserbüffel mit der Maul- und Klauenseuche (MKS) in einem Tierhaltungsbetrieb im Landkreis Märkisch-Oderland angesteckt und sind verendet. Das ist der erste Nachweis der Viruserkrankung seit 1988 in Deutschland. Der festgestellte Virusstamm wurde bisher nur in Afrika und Asien nachgewiesen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Landesjagdverband Brandenburg (LJVB) bitten vor allem Jägerinnen und Jäger bundesweit um erhöhte Aufmerksamkeit. Ein schnelles Erkennen eines MKS-Ausbruchs ist enorm wichtig, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Amtliche Tierarzt-Teams vor Ort haben im Umkreis keine weiteren Nachweise bestätigt. Die Wiese selbst ist inzwischen desinfiziert und komplett eingezäunt. Nachweise einer MKS-Erkrankung von Wildtieren wie Reh, Hirsch oder Wildschwein gibt es keine.

Erkrankte Tiere zeigen typische Symptome wie Blasen an Maul, Zunge, Klauen oder Zitzen. Verendete Wildtiere mit Anzeichen auf MKS sollten umgehend dem örtlich zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

DJV präsentiert auf 400 Quadratmetern die Vielfalt der Jagd in Halle 27. Waffengesetz, Wolf oder Waldumbau: Anlässlich der Bundestagswahl gibt es einen Jagd-O-Mat, an dem Besucher Social-Media-Videos aufnehmen können. Exotisches Wildgericht am Stand: Bratwurst von der Nutria.

Vom 17. bis 26. Januar 2025 präsentiert der Deutsche Jagdverband (DJV) auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin die facettenreiche Welt der Jagd – gemeinsam mit dem Jagdgebrauchshundverband (JGHV) und dem Deutschen Falkenorden (DFO). Besucher können in der "Grünen Halle" 27 am Stand 209 auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern einen komplett neu gestalteten Messestand erkunden. Waffengesetz, Wolf oder Waldumbau: Im Vorfeld der Bundestagswahl stehen aktuelle politische Themen im Fokus. Besucher können dazu am "Jagd-O-Mat" ihre Meinung in kurzen Videostatements aufzeichnen und über soziale Medien versenden.

Der Brandenburger Jäger und Caterer Ingo Noack serviert mit seinem Team auf dem DJV-Messestand frisch zubereitete Wildgerichte. Neben Klassischem wie Wild-Bolognese oder Wildgulasch diesmal neu: Nutria-Bratwürste. Der Pflanzenfresser aus Südamerika breitet sich in Deutschland stark aus, verursacht Schäden in Schilfgürteln oder Deichen – und schmeckt lecker.

Im naturnahen Biotop können Besucher, besonders Familien und Schulklassen, die heimische Tierwelt erkunden. Ein interaktives Wildtier-Quiz und Stationen zum Anfassen von Fellen, Geweihstangen oder Federn machen den DJV-Stand zum spannenden Lernort Natur. Ein weiterer Schwerpunkt: Jagdhunde. Experten stellen die Familienhunde mit Beruf vor, informieren über verschiedene Rassen und geben Tipps für die Hundeausbildung. Falknerinnen und Falkner vom Falkenhof Potsdam präsentieren ihre Greifvögel und die Kunst der Beizjagd.

Der DJV wird regelmäßig auf seinen Social-Media-Kanälen über den Messeauftritt berichten.

DNA-Nachweis liegt nun vor. DJV fordert von Parteien, sich für klare Notstandsregelungen zu positionieren. Ebenso für ein praktikables, rechtssicheres, regional differenziertes Bestandsmanagement.

Ein Wolf hat einen Jagdhund in Brandenburg Mitte Oktober bei einer Nachsuche getötet. Der entsprechende DNA-Nachweis liegt dem Landesjagdverband Brandenburg jetzt vor. Der Vorfall zeigt einmal mehr, dass in Wolfsregionen die praktische Jagdausübung mit Hund zunehmend zur Herausforderung wird. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert deshalb die Parteien auf, sich im Bundestagswahlkampf eindeutig für Rechtssicherheit bei Wolfsattacken auf Jagdhunde im Einsatz, Haus- oder Nutztiere zu positionieren – durch eine klare Notstandsregelung.

Neben einer Notstandsregelung fordert der DJV in seinen Kernforderungen zur Bundestagswahl auch ein praktikables, rechtssicheres, regional differenziertes Bestandsmanagement für den Wolf. Dafür müssen im ersten Schritt Spielräume der FFH-Richtlinie eins zu eins im Bundesjagdgesetz umgesetzt und der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden. Deutschland muss sich überdies in Europa dafür einsetzen, dass der Schutzstatus des Wolfs in der FFH-Richtlinie herabgestuft wird.

Wölfe, die verhaltensauffällig sind und Schaden an Nutztieren verursachen, müssen künftig zügig und rechtssicher entnommen werden können. Die Zahl gerissener Nutztiere stieg zuletzt innerhalb nur eines Jahres um 31 Prozent auf insgesamt 5.727 Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde im Jahr 2023.

Waffenrecht, Wolf oder Waldumbau: 11 zentrale Anliegen aus jagdlicher Sicht sind jetzt online.

Mit 11 zentralen Forderungen zur Bundestagswahl richtet sich der Deutsche Jagdverband (DJV) an die Parteien. Der Dachverband der Jäger fordert ein klares Bekenntnis zur Jagd, denn über 460.000 staatlich geprüfte Jägerinnen und Jäger erfüllen vielfältige Aufgaben, von denen die Gesellschaft profitiert – darunter Artenschutz, Schutz vor Wildschäden oder vor Tierseuchen.

Waffengesetz grundlegend überarbeiten

Der DJV fordert eine grundlegende Überarbeitung des Waffengesetzes gemeinsam mit den betroffenen Verbänden. Die heftig kritisierte jüngste Novelle war kontraproduktiv für die innere Sicherheit und hat zu chaotischen Verhältnissen bei Behörden geführt – zu Lasten von Legalwaffenbesitzern. Die Kriminalitätsstatistik muss künftig bei Straftaten illegale Waffen explizit ausweisen, deren Bekämpfung muss Priorität haben.

Praktikables und rechtssicheres Bestandsmanagement für den Wolf

Für den Umgang mit dem Wolf muss es nach Ansicht des DJV einen Richtungswechsel geben. Statt Blockadehaltung braucht es künftig ein praktikables und rechtssicheres Bestandsmanagement, auffällige Wölfe müssen zügig entnommen werden können und für Notstandsituationen durch Wolfsattacken braucht es gesetzliche Regelungen.

Wildökologische Raumplanung verankern

Als anerkannte Naturschutzvereinigung fordert der DJV, die wildökologische Raumplanung behördlich zu verankern und bei politischen Entscheidungen mehr wildbiologische Expertise einzubeziehen. Der notwendig gewordene Waldumbau muss wildtierfreundlich gestaltet werden, ebenso die Agrarpolitik, der Ausbau regenerativer Energien und von Verkehrswegen. Ziel der Politik muss es sein, Lebensräume besser zu gestalten und zu vernetzen.

Zu den DJV-Kernforderungen zur Bundestagswahl 2025.

DJV sieht gute Erfolgsaussichten einer Klage für Betroffene. SVLFG lehnt Musterverfahren ab.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) rät Inhabern von Jagdrevieren, ihren Widerspruch gegen die aktuelle Beitragserhöhung bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weiter zu verfolgen. Betroffene können bei einem ablehnenden Widerspruchsbescheid fristgerecht Klage vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen und sollten gleichzeitig das Ruhen des Verfahrens beantragen. Der DJV unterstützt bereits ein Verfahren, das als Musterverfahren geeignet erscheint. Die SVLFG will sich jedoch aktuell nicht auf ein solches Musterverfahren einlassen. Der DJV kritisiert die ablehnende Haltung der Berufsgenossenschaft. Eine möglichst hohe Zahl von gerichtlichen Verfahren könnte möglicherweise ein Umdenken bewirken.

Sollte die SVLFG das sozialgerichtliche Verfahren verlieren, müsste sie die Kosten des Rechtstreits übernehmen. Für Kläger sind Verfahrenskosten überschaubar, denn Betroffene müssen sich vor dem Sozialgericht nicht anwaltlich vertreten lassen. Außerdem handelt es sich nicht um besonders komplizierte Verfahren. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich für das Klageverfahren an seinen Anwalt wenden. Der DJV bittet Betroffene, die gerichtlich weiter gegen den Beitragsbescheid vorgehen möchten, sich per E-Mail bei DJV-Justitiar Friedrich von Massow unter f.v.massow@jagdverband.de zu melden.

Hintergrund: Die SVLFG hatte im August ihre Beitragsbescheide verschickt. Die leistungsbezogenen Beiträge sind in diesem Jahr besonders drastisch angestiegen. Als Grund nennt die Versicherung Rückstellungen aufgrund der Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit bei Landwirten. Der DJV hält diese Beitragsgestaltung für intransparent und rechtswidrig.

"Outdoor Cooking" enthält acht ausgewählte Wild-Rezepte, die sich ideal für die Zubereitung im Freien eignen. Auf 32 Seiten werden Zubereitungsarten wie das direkte Garen in der Glut vorgestellt. Die Broschüre ist ab sofort im DJV-Shop erhältlich.

Die neue DJV-Broschüre "Outdoor Cooking" bietet Outdoor-Enthusiasten und Wildliebhabern acht spannende Rezepte – von Räuchern über Garen bis zum Grillen. Zurück zu den Wurzeln der Fleischzubereitung: Die Publikation im praktischen DIN A5 Format bietet auf 32 Seiten spannende Outdoor-Garmethoden. Besonders faszinierend sind ganz einfache Techniken – etwa das direkte Garen in der Glut – die mit wenig Ausrüstung auskommen und dabei köstliche Ergebnisse garantieren. Zudem gibt es in der Broschüre Tipps für passendes Holz, Grillanzünder oder geeignete Feuerstellen.

"Outdoor Cooking" ist die zwölfte Broschüre, die im Rahmen der DJV-Kampagne "Wild auf Wild" erscheint. Die bisher veröffentlichten Broschüren haben eine beeindruckende Gesamtauflage von fast 524.000 Exemplaren erreicht. Die Reihe erfreut sich großer Beliebtheit bei Jägerschaften, die sie für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen – sei es bei Wildseminaren oder auf Weihnachtsmärkten.

Alle Broschüren sind im DJV-Shop erhältlich. Einen kostenlosen Download gibt es auf der DJV-Internetseite.

Änderung der Berner Konvention hat zunächst keine praktische Auswirkung, ist jedoch Voraussetzung für Anpassung der FFH-Richtlinie. DJV begrüßt ersten Schritt hin zu aktivem Wolfsmanagement.

Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hat entschieden, den Schutzstatus des Wolfs auf der völkerrechtlichen Ebene abzusenken. Der formale Beschluss der derzeit noch laufenden Tagung des ständigen Ausschusses soll am Freitag fallen. Durch die Herabstufung des Schutzstatus von "streng geschützt" (Anhang II der Berner Konvention) in die Kategorie "geschützt" (Anhang III) wird die Voraussetzung geschaffen, den Schutzstatus des Wolfs auch im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-Richtlinie) entsprechend anzupassen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Änderung als einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem umfassenderen Wolfsmanagement. Dieses muss nach Ansicht des DJV auch eine reguläre Bejagung unter Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes einschließen. "Bis zu einer Herabstufung des Schutzstatus ist es noch ein langer Weg. Wir fordern die Bundesregierung auf, die bereits vorhandenen Spielräume der FFH-Richtlinie schnellstmöglich auszuschöpfen", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.

Nach Änderung der FFH-Richtlinie müsste in Deutschland noch das Bundesnaturschutzgesetz geändert werden oder die entsprechenden Änderungen in den Jagdgesetzen vorgenommen werden. Diese Prozesse können noch Jahre dauern. Auf EU-Ebene ist der Wolf derzeit in Anhang IV der FFH-Richtlinie – der strengsten Kategorie – gelistet. Die Änderung des Schutzstatus nach der Berner Konvention ändert daran zunächst nichts, ist aber Voraussetzung für eine Anpassung des Schutzstatus nach der FFH-Richtlinie und deswegen ein wichtiger Zwischenschritt hin zum aktiven Wolfsmanagement. Der DJV fordert die EU-Kommission nun auf, den Schutzstatus EU-weit so bald wie möglich anzupassen.

Nach dem Beschluss zur Änderung des Schutzstatus können die Vertragsstaaten innerhalb von drei Monaten Vorbehalte anmelden. Die Änderung tritt nicht in Kraft, wenn ein Drittel der Vertragsparteien der Berner Konvention widerspricht. Für diejenigen Vertragsparteien, die solche Vorbehalte angemeldet haben, wird die Änderung des Schutzstatus auch dann nicht wirksam, wenn sie insgesamt in Kraft tritt.

Weitere Informationen gibt es auf der Seite jagdverband.de/wolf.

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