Auswirkungen der Gesetzesänderung werden erläutert. Für Unsicherheit bei Behörden und Jägern werden unbestimmte Rechtsbegriffe sorgen, kritisiert der DJV. Änderungen der Zuverlässigkeitsprüfung führen bereits zu chaotischen Zuständen bei Behörden.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat heute eine Frage-und-Antwort-Papier zur Änderung des Waffengesetzes veröffentlicht. Darin werden die Auswirkungen der Gesetzesänderung für Jägerinnen und Jäger ausführlich erläutert. Das Papier ergänzt eine Kurzübersicht und eine Synopse der Änderungen, die bereits zuvor veröffentlicht wurden.

Aufgrund der Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen wie "allgemein anerkannter Zweck" oder "berechtigtes Interesse" wird es bei der Beurteilung konkreter Situationen im Zusammenhang mit den ausgeweiteten Messerverboten teils große Unsicherheiten geben. Juristische Auseinandersetzungen sind zu erwarten. Der DJV hatte im Gesetzgebungsverfahren diese Unsicherheit bei der Rechtsanwendung kritisiert. DJV, zahlreiche weitere Experten und sogar Vertreter der Ampelfraktionen haben im Gesetzgebungsverfahren darauf verwiesen, dass neue Messerverbotszonen kaum etwas gegen Gewaltkriminalität ausrichten können.

Weitere Änderungen des Waffengesetzes betreffen in erster Linie die Prüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung zum Waffenbesitz. Auch hier waren Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Änderungen abzusehen. Viele Waffenbehörden erteilen derzeit keine Erlaubnisse, weil die neu eingeführten Behördenabfragen noch nicht möglich sind. Der angestrebte Sicherheitsgewinn wird schon deshalb nicht erreicht, kritisiert der DJV.

270 statt 209 Rudel: DJV kritisiert Wolfspolitik auf Basis veralteter Zahlen. Nutztierrisse sind zuletzt um knapp ein Drittel gestiegen auf über 5.700 Tiere. Regional differenziertes Bestandsmanagement muss umgesetzt werden.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat jetzt Bestandszahlen zum Wolf aus dem Monitoringjahr 2023/24 veröffentlicht. Demnach soll es 209 Rudel, 46 Paare und 19 sesshafte Einzeltiere in Deutschland geben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert, dass auf Basis dieser veralteten Zahlen eine verfehlte Wolfspolitik betrieben wird. Es fehlt der komplette Nachwuchs aus dem Jahr 2024 und damit die aktuelle Anzahl der Rudel. Ein Beispiel: In Niedersachsen soll es laut BfN nur 48 Rudel geben, die tagesaktuelle Landesstatistik weist allerdings bereits 55 Rudel aus. Laut DJV-Hochrechnung gab es bundesweit im Sommer 2024 etwa 270 Rudel – bei einer realistischen Zuwachsrate von 25 Prozent pro Jahr. Die Zahl gerissener Nutztiere wächst von einem Rekord zum anderen. Innerhalb nur eines Jahres stieg sie um 31 Prozent auf insgesamt 5.727 Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde im Jahr 2023.

"Die Menschen bekommen systematisch veraltete Zahlen aufgetischt. Das trägt wesentlich dazu bei, dass diese ihr Vertrauen in staatliches Handeln verlieren und vor allem im ländlichen Raum die Akzeptanz schwindet, sogar der gesellschaftliche Frieden ist gefährdet", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Alles dem Schutzstatus einer Art unterzuordnen, die als Großraubtier an der Spitze der Nahrungspyramide steht und bewiesen hat, dass sie in unserer Kulturlandschaft prima zurechtkommt, gefährde außerdem die Artenvielfalt, insbesondere bei den weidegebundenen Pflanzengesellschaften. Diese hätten aber offensichtlich in den Umweltministerien keine Lobby, so Dammann-Tamke weiter. Angesichts der weiterhin ungelösten Zielkonflikte von Herden- und Deichschutz sowie Wolf sinkt laut DJV in manchen Regionen die Bereitschaft dramatisch, sich am Wolfsmonitoring zu beteiligen oder Nutztierrisse zu melden.

Der DJV fordert das Bundesumweltministerium auf, den Weg frei zu machen für ein regional differenziertes Bestandsmanagement. Herdenschutz allein reicht nicht mehr aus. Eine vom BfN zurückgehaltene Populationsstudie zum Wolf muss ebenfalls umgehend veröffentlicht werden.

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Die Initiative für Großraubtiere in Europa ist gegen Herabstufung des Schutzstatus für Wolf. DJV kritisiert Hinhaltetaktik und verweist auf rasant steigende Zahl von Wölfen und Rissen in Deutschland.

Die Initiative für Großraubtiere in Europa (LCIE) hält eine Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf in Europa für voreilig. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert in diesem Zusammenhang, dass sowohl in der Europäischen Union als auch in Deutschland mit veralteten Zahlen für den Wolfsbestand argumentiert wird. Das Bundesumweltministerium geht derzeit von bundesweit 184 Rudeln aus – Stand: Sommer 2022. Laut DJV-Hochrechnung gab es allerdings bereits im Sommer 2024 etwa 270 Rudel bei einer Zuwachsrate von 20 bis 25 Prozent pro Jahr.

"Politik und Wissenschaft verspielen mit ihrer Hinhaltetaktik das Vertrauen der Bevölkerung im ländlichen Raum zusehends, das regional differenzierte Bestandsmanagement bleibt ein leeres Versprechen", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Die Zahl getöteter Nutztiere steige in Deutschland von Jahr zu Jahr drastisch an, so Dammann-Take weiter. Die LCIE hingegen behauptet, dass sich seit dem Schweizer Antrag für eine Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf im Jahr 2022 weder die Zahl der Wölfe noch die Zahl der Nutztierrisse wesentlich verändert habe. In Deutschland ist die Zahl der Risse allerdings innerhalb nur eines Jahres um 31 Prozent gestiegen – auf insgesamt 5.727 Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde im Jahr 2023.

Der DJV fordert das Bundesumweltministerium auf, umgehend die Wolfszahlen für 2023 zu veröffentlichen, die bereits vor Wochen von der zuständigen Ländergruppe zusammengetragen wurden. Eine vom Bundesamt für Naturschutz seit Monaten zurückgehaltene Populationsstudie zum Wolf muss ebenfalls umgehend veröffentlicht werden. "Die Studie nicht zu veröffentlichen schürt weiter das Misstrauen, ob das Bundesumweltministerium den Koalitionsvertrag in Sachen Wolf wirklich umsetzen will", sagte Dammann-Tamke.

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Kürzlich in Kraft getretene Änderungen des Waffenrechts im Fokus der Beratungen. Weitere Themen: Wolf, Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz und Bundeswaldgesetz. Jagdrechtstag 2024 tagte diesmal in Nordrhein-Westfalen.

Der Deutsche Jagdrechtstag hat in der vergangenen Woche im nordrhein-westfälischen Sundern seine Empfehlungen zu aktuellen jagdrechtlichen Entwicklungen abgegeben und jetzt veröffentlicht. Diese betreffen unter anderem die Änderung des Waffengesetzes und beim Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz, den Schutzstatus des Wolfes sowie das Bundeswaldgesetz.

Im Fokus der aktuellen Beratungen standen die gerade in Kraft getretenen Änderungen des Waffenrechts. Besonders problematisch sahen die Teilnehmer die erheblichen Schwierigkeiten bei den ausgeweiteten Messerverboten und die zusätzlichen bürokratischen Hürden bei der Erteilung von Jagdscheinen und waffenrechtlichen Erlaubnissen. Kritik gab es für den Bundesgesetzgeber, der bei der jüngsten Novelle des Waffengesetzes die mehrfach abgegebenen Empfehlungen des Deutschen Jagdrechtstages nicht berücksichtigt hat.

Der Deutsche Jagdrechtstag begrüßt die vom EU-Umweltministerrat geforderte Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes. Als Konsequenz müsse jetzt die FFH-Richtlinie an die Berner Konvention angepasst werden. Der Jagdrechtstag empfiehlt außerdem, das Bestandsmanagement des Wolfes auf Basis der dann geänderten FFH-Richtlinie im Bundesjagdgesetz zu regeln.

Weitere Vorträge gab es unter anderem zum Jagdpachtrecht, zu Forstzertifizierungen, zu aktuellen Entwicklungen in den Bundesländern, dem Bund und Europa sowie zum Wildschadensersatzrecht.

Im Rahmen des jährlich tagenden Deutschen Jagdrechtstages beraten Vertreter von Anwaltschaft, Justiz, Behörden und Politik zu aktuellen Entwicklungen im Jagdrecht.

Informationsveranstaltung mit Interessenvertretern und Landnutzern. Ganzheitliches Wildtiermanagement soll Wildschäden verhindern und gleichzeitig den Lebensraumansprüchen von Rotwild gerecht werden.

Rund 25 Vertreter von Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd trafen sich Anfang November zum Workshop "Wildökologische Raumplanung" im niedersächsischen Dedelstorf-Oerrel, Landkreis Gifhorn. Ziel des Pilotprojektes ist es, Wildtier-Mensch-Nutzungskonflikte in unserer Kulturlandschaft zu lösen. Die Informationsveranstaltung war das zweite Treffen dieser Art. Den Auftakt gab es Anfang August auf Gut Klepelshagen der Deutschen Wildtier Stiftung in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit verschiedenen Fachvorträgen und in Diskussionsrunden wurden das Konzept WÖRP und der aktuelle Stand zur lokalen waldbaulichen und wildökologischen Situation vorgestellt. Wildbiologe und Experte Dr. Florian Kunz von der Universität für Bodenkultur Wien erläuterte die Planungs- und Organisationsstruktur der Wildökologischen Raumplanung und stellte Referenzprojekte aus Österreich vor. Professor Niko Balkenhol von der Georg-August-Universität Göttingen, Abteilung Wildtierwissenschaften, moderierte die Veranstaltung.

Die Wildökologische Raumplanung ist ein Planungs- und Steuerungsinstrument für das Wildtiermanagement. Im Kontext Klimawandel bietet WÖRP Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Lösung der Wildschadensproblematik. WÖRP unterstützt damit den Umbau zu klimaresilienten Mischwäldern bei Berücksichtigung von wildbiologischen Erkenntnissen für den Erhalt von gesunden Wildbeständen.

Waffenrechtsnovelle: Überstürzt geänderte Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung scheitert im Vollzug. Viele Behörden erteilen derzeit keine Erlaubnisse. DJV fordert Erteilung von Jagdscheinen übergangsweise nach dem alten Verfahren.

Die geänderte Prüfung von waffenrechtlicher Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung führt derzeit bundesweit zu massiven Schwierigkeiten bei der Erteilung von Jagdscheinen und waffenrechtlichen Erlaubnissen. Anträge ruhen und werden nicht bearbeitet. Denn: Die geforderte Beteiligung von Bundespolizei und Zollkriminalamt ist in der Umsetzung ungeklärt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) protestiert gegen diese Vorgehensweise und fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser in einem Brief auf, unverzüglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Jagdscheine und waffenrechtliche Erlaubnisse bundesweit wieder zeitnah in der üblichen Frist von zwei bis vier Wochen erteilt werden. In der Zwischenzeit müssen die Behörden die Erlaubnisse vorübergehend nach dem bisherigen Verfahren prüfen, fordert der DJV.

"Das Chaos bei der Zuverlässigkeitsprüfung war vorhersehbar, alle Experten haben davor gewarnt. Es darf nicht sein, dass Jägerinnen und Jäger jetzt die Versäumnisse der gescheiterten Ampelregierung ausbaden müssen", sagte DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj. Der DJV fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf, schnellstmöglich die Abfragemöglichkeiten der nun zuständigen Behörden für das durchgepeitschte neue Waffengesetz zu schaffen. Verspätet erteilte Jagdscheine können dazu führen, dass Verpflichtungen aus den Jagdgesetzen und Pachtverträgen nicht erfüllt werden können.

Der DJV weist darauf hin, dass die Waffenbehörden schon jetzt ausreichend Abfragemöglichkeiten haben. Die Behörden haben auch die Möglichkeit – sogar die Pflicht – waffenrechtliche Erlaubnisse sofort zurückzunehmen, wenn sich herausstellt, dass diese nicht hätten erteilt werden dürfen. Die Behörden könnten also nach der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis die bislang nicht mögliche Prüfung fortsetzen und bei negativem Ausgang die Erlaubnis zurücknehmen.

Der DJV betont zudem, dass es sich bei der Jagdscheinerteilung und der waffenrechtlichen Überprüfung um zwei unterschiedliche Prüfungen handelt. Bislang haben in vielen Bundesländern die Jagdbehörden die waffenrechtliche Zuverlässigkeit eigenständig geprüft. Dies muss nach Ansicht des DJV auch weiterhin möglich sein – gerade, wenn sich Waffenbehörden zu Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung auf Grund fehlender Verwaltungsabläufe gar nicht äußern. Dies haben auch die Expertendiskussionen auf dem Deutschen Jagdrechtstag gezeigt, der in der vergangenen Woche in Sundern (NRW) stattgefunden hat.

Der DJV hatte im Gesetzgebungsverfahren auf die zu erwartenden Schwierigkeiten hingewiesen und gefordert, Änderungen im Verwaltungsverfahren erst dann in Kraft treten zu lassen, wenn in der Verwaltung die Voraussetzungen für eine zügige, möglichst automatisierte Abfrage geschaffen sind. Auch auf zahlreiche weitere Versäumnisse und Fehler im Gesetz hatte der Verband hingewiesen und die wenig zielführenden Änderungen im Hauruckverfahren kritisiert.

Zahl infizierter Tiere in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen steigt rasant an. DJV bittet darum, kranke Tiere zu entnehmen und verstärkt auf Fallwild zu achten. In betroffenen Regionen sollte die Jagd ruhen, ebenso die Hundearbeit.

Seit Mitte August dieses Jahres treten vermehrt Fälle der Myxomatose bei Feldhasen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auf. Die Inkubationszeit beträgt nur wenige Tage und resultiert in eine sehr hohe Sterblichkeitsrate von 80 Prozent. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) rechnet mit einer schnellen und weitreichenden Ausbreitung, auch in andere Bundesländer. Um die Ausbreitung der Myxomatose möglichst einzudämmen, empfiehlt der Deutsche Jagdverband (DJV), kranke Hasen zu entnehmen und auf Fallwild zu achten. Verendete Tiere sollten zur Untersuchung dem zuständigen Landesamt zugeführt oder unschädlich beseitigt werden. Erkrankte Tiere sind apathisch und haben Schwellungen sowie Sekretausfluss an Augen und im Genitalbereich.

Der DJV empfiehlt, auf die Hasenjagd in Revieren zu verzichten, die vermehrt Fallwild verzeichnen. In Revieren mit Fasanenbesätzen sollten Treibjagden solange ruhen, bis eine vierwöchige Frist nach dem letzten Auftreten von erkrankten Feldhasen verstrichen ist – um Beunruhigungen in der Seuchenphase zu minimieren. In betroffenen Revieren sind die Hundearbeit am Hasen und die Weitergabe von Schleppwild zu unterlassen. Revierinhaber, die stabile Hasenbesätze und unauffällige Fallwildzahlen registrieren, können die Bejagung fortführen. Eine regelmäßige Feldhasenzählung ist maßgeblich, um mögliche Einbrüche der Hasenbesätze nachvollziehen zu können.

Das FLI versucht derzeit herauszufinden, ob Stechinsekten das Virus übertragen können. Zudem wird untersucht, ob es sich bei dem grassierenden Virus um den gleichen Stamm handelt, der in den vergangenen Jahrzehnten bereits in Frankreich, Irland, Großbritannien und Spanien für vereinzelte Infektionen bei Feldhasen verantwortlich war. Die damaligen Untersuchungen bestätigten erstmals eine Myxomatose-Variante, die auch Feldhasen infizieren kann. Im Jahr 1952 wurden in einem Park bei Paris absichtlich Wildkaninchen mit dem Myxomavirus infiziert, um landwirtschaftliche Schäden zu minimieren. In der Folge brachen die Wildkaninchenbesätze in ganz Europa stark ein.

Seit heute gelten die scharf kritisierten Änderungen. Messerverbot für Veranstaltungen und öffentlichen Personenfernverkehr sind direkt wirksam. DJV prüft juristische Schritte.

Das neue Waffengesetz tritt heute in Kraft, nachdem die im Rahmen des Sicherheitspaketes beschlossenen Änderungen gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Der Deutsche Jagdverband (DJV), der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL), der Deutsche Schützenbund (DSB) und viele andere Organisationen hatten den Entwurf scharf kritisiert – als handwerklich schlecht gemacht und wirkungslos gegen Terrorismus. Die Verbände haben auch das Hau-Ruck-Verfahren kritisiert, das eine effektive Einbeziehung der Länder und der betroffenen Kreise unmöglich gemacht hat. In der kommenden Woche wird sich der Deutsche Jagdrechtstag mit dem Gesetz und den verfassungsrechtlichen Aspekten befassen. Der DJV prüft juristische Schritte gegen die Verschärfungen.

Messerverbote ausgeweitet

Ein zentrales Anliegen der Waffengesetzänderung ist die Ausweitung des Waffenverbots. Es gilt bei öffentlichen Veranstaltungen ab sofort für sämtliche Messer. Das Verbot erstreckt sich auch auf den öffentlichen Personenfernverkehr – also beispielsweise Busse, Bahnen oder "seitlich umschlossene Einrichtungen" wie Wartehäuschen an Haltepunkten. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Messer nicht zugriffsbereit oder zu einem allgemein anerkannten Zweck mitgeführt wird. Hierzu sind eine Reihe von Beispielen im neuen § 42 Absatz 4a des Waffengesetzes aufgeführt, zum Beispiel das Führen eines Messers im Zusammenhang mit der Jagd. Allerdings bleibt in sehr vielen Fällen eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Ein kleines Taschenmesser in der Hosentasche kann bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Die Möglichkeiten der Länder, Messerverbotszonen auszuweisen werden erweitert. Erweitert werden außerdem die Durchsuchungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden. Nicht nur Verbände und Experten, sondern auch Abgeordnete der Ampelkoalition haben im Gesetzgebungsverfahren Zweifel an der Wirksamkeit von Messerverboten gegen islamistische und extremistische Terroranschläge geäußert. Einige Aspekte – so etwa die Durchsuchungsbefugnisse oder die vorläufige Sicherstellung von Waffen beim bloßen Verdacht der Unzuverlässigkeit – werden von Experten auch verfassungsrechtlich äußerst kritisch gesehen.

Mehr Behörden überprüfen Zuverlässigkeit

Weitere Änderungen im Waffengesetz betreffen die ohnehin engmaschig auf ihre Zuverlässigkeit und Eignung überprüften legalen Waffenbesitzer. So wird der Kreis der Behörden deutlich erweitert, die bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit abgefragt werden. Zudem wird die Nachberichtspflicht ausgeweitet.

Die jetzt in Kraft getretenen Änderungen im Waffenrecht verfehlen das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel, Extremismus und Terrorismus zu bekämpfen. Der DJV und andere Verbände legaler Waffenbesitzer betonen, dass es in Deutschland ein Vollzugsproblem gibt und kein Gesetzesproblem.

Der DJV hat in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen zusammengestellt und eine Synopse veröffentlicht.

Tiere wie Igel oder Hase kommen häufiger unter die Räder als gedacht, zeigen Daten aus dem Tierfund-Kataster. In jede zweite Kollision ist ein Reh verwickelt – Spitzenplatz. Wissenschaftler haben über 74.000 Datensätze ausgewertet.

Unterschätztes Risiko für Tier- und Artenschutz: Knapp ein Drittel (31 Prozent) der gemeldeten Tierfunde entlang von Straßen entfallen insgesamt auf kleinere Säugetiere wie Hase oder Igel. Für das Wildtier des Jahres, den Igel, werden Straßen von Juni bis August besonders oft zur tödlichen Falle – 55 Prozent aller registrierten Unfälle passieren dann. Wildunfallschwerpunkt für den Waschbär sind September und Oktober mit 36 Prozent aller registrierten Fälle. 35 Prozent sind es im Oktober und November für das Damwild, eine mittelgroße Hirschart. Diese Daten hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht. Grundlage sind über 74.000 Datensätze, die Verkehrsteilnehmer zwischen 1. April 2017 und 31. März 2024 eingegeben haben.

Über das Jahr gesehen führt das Reh die traurige Wildunfall-Liste an – mit der Hälfte aller gemeldeten Fälle. Danach folgen die Gruppe der Raubsäuger Fuchs, Waschbär, Dachs und Marderhund (14 Prozent) und die Pflanzenfresser Hase und Kaninchen (10 Prozent). Die gefährlichsten Zeiten im Tagesverlauf sind Morgen- und Abenddämmerung. Dann sind besonders viele Tiere auf Futtersuche und queren Straßen.

Funfacts zum Tierfund-Kataster

  • Bis Ende September 2024 sind im Tierfund-Kataster 161.934 Meldungen eingegangen, von denen 159.562 nach Bundesländern auswertbar sind.
  • Ende September 2024 waren 30.188 Nutzer registriert.
  • Von 1. April 2023 bis 31. März 2024 wurden im Mittel über 50 Funde täglich gemeldet.

Das Tierfund-Kataster im Überblick

Nutzer erfassen mit dem Tierfund-Kataster im Straßenverkehr verunfallte Wildtiere und andere Totfunde erstmals bundesweit systematisch. Die gesammelten Daten können helfen, Unfallschwerpunkte zu identifizieren und zu entschärfen. Über die zugehörige App lassen sich Daten unterwegs schnell eingeben. Sie ist kostenlos und für iPhone oder Android erhältlich. Alle Funde gibt es in interaktiven Karten und Diagrammen auf der Internetseite. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel haben das Tierfund-Kataster 2011 ins Leben gerufen. Ende 2016 hat der DJV das Projekt auf ganz Deutschland ausgeweitet.

Konfliktpotenzial für Herdenschutz und Jagd steigt weiter. DJV fordert regional differenziertes Bestandsmanagement für Deutschland. Bundesregierung muss vollen jagdlichen Handlungsrahmen ermöglichen.

Ein Wolf hat mutmaßlich einen Jagdhund in Brandenburg getötet - während einer Nachsuche auf einen Rothirsch nach einem Wildunfall. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert die zuständigen Behörden auf, den Fall schnellstmöglich und lückenlos aufzuklären. Die Attacke zeigt einmal mehr, dass durch die Präsenz des Wolfs neben dem Herdenschutz auch die praktische Jagdausübung zunehmend schwieriger wird. Der Dachverband der Jäger fordert deshalb die zügige Einführung eines regional differenzierten Wolfsmanagements in Deutschland, wie es im Koalitionsvertrag der Ampelregierung festgeschrieben ist.

"Die Bundesregierung ist aufgefordert, der Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf in Europa zuzustimmen, damit wir in Deutschland den vollen Handlungsspielraum nutzen können. Es geht jetzt um Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Politik und am Ende um die Akzeptanz für den Wolf im ländlichen Raum", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Die Bundesregierung müsse den eigenen Koalitionsvertrag umsetzen, der Anhangsänderung im Rahmen der europäischen FFH-Richtlinie zustimmen und parallel die nationale Rechtsangleichung über das Bundesnaturschutzrecht angehen, damit der volle jagdrechtliche Handlungsrahmen über das Bestandsmanagement ermöglicht werde, so Dammann-Tamke weiter.

Ein erster Schritt hin zu einem aktiven Wolfsmanagement ist die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Fünf Bundesländer haben diesen Schritt bereits gemacht: Sachsen (2008), Niedersachsen (2022), Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern (2023) und zuletzt Hessen (2024). Die Aufnahme des Wolfs ins brandenburgische Jagdrecht wäre ein folgerichtiger Schritt. Nach offiziellen Angaben lebten dort im Frühjahr 2023 bundesweit die meisten Rudel. Entsprechend hoch ist das Konfliktpotenzial.

Das ausführliche Interview mit dem Hundebesitzer zur mutmaßlichen Wolfsattacke finden Sie hier.

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