Auslegungshinweise aktualisiert: Für Erntejagden sind Drückjagdböcke nicht zwingend notwendig - ein sicherer Kugelfang schon. DJV appelliert an die hohe Verantwortung von Jagdleiter und Schützen.

Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (SVLFG) hat in Bezug auf Erntejagden klargestellt, dass die Verwendung von Drückjagdböcken nicht immer zwingend ist. Damit bestätigt sie die Auffassung des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Der Verband hat sich bereits bei der Änderung der Hinweise zur Unfallverhütungsvorschrift Jagd im vergangenen Jahr entsprechend geäußert. Der DJV weist gleichzeitig auf die hohe Verantwortung von Jagdleiter und Schützen bei Erntejagden hin und ruft zur strikten Beachtung der sicherheitsrelevanten Bestimmungen auf. Für den notwendigen Kugelfang ist in der Regel eine erhöhte Ansitzeinrichtung notwendig. Erntejagden sind effektiv, um den regionalen Bestand des Schwarzwildes zu reduzieren. Das dynamische Geschehen während einer Erntejagd auf relativ kleiner Fläche stellt jedoch hohe Anforderungen an die Beteiligten.

Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd verlangt, dass ein Schuss erst abgegeben werden darf, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird. Im vergangenen Jahr hatte die SVLFG in den unverbindlichen Auslegungshinweisen dazu geschrieben: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“ Der DJV hat anschließend darauf hingewiesen, dass die Verwendung von erhöhten Ansitzeinrichtungen zwar immer empfehlenswert, aber nicht immer zwingend erforderlich ist – etwa, wenn kupiertes Gelände ausreichend Kugelfang bietet. In den aktuellen Auslegungshinweisen heißt es jetzt allgemeiner, dass eine Gefährdung beispielsweise dann gegeben ist, „wenn bei Erntejagden keine angemessenen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen im Zuge der Jagdvorbereitung und Jagddurchführung erfolgen.“ In Mecklenburg-Vorpommern ist die Verwendung erhöhter Ansitzeinrichtungen bei Erntejagden jedoch gesetzlich vorgeschrieben, Abweichungen davon sind trotz der geänderten Hinweise zur Unfallverhütungsvorschrift nicht möglich.

Weitere Informationen gibt es hier.

Nach Medienberichten kam es in Baden-Württemberg zu einer Beziehungstat. Der Täter soll Jäger gewesen sein. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen. 

Die Ereignisse in Albstadt-Lautlingen machen den Landesjagdverband Baden-Württemberg und den Deutschen Jagdverband fassungslos. Nach Medienberichten soll es sich um eine Beziehungstat eines Jägers handeln. Mehr Erkenntnisse liegen uns derzeit nicht vor. Jetzt gilt es, die Untersuchungsergebnisse der ermittelnden Behörden abzuwarten. Spekulationen verbieten sich angesichts der menschlichen Tragödie. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen.

Egon Marmit gewinnt den Wettkampf in der Veteranenklasse. Erich Scholl erreicht Bronze bei den Senioren. DJV-Mannschaft belegt Platz 4 in den Kugeldisziplinen und Platz 6 in der Gesamtwertung.

Egon Marmit ist neuer Europameister in der Veteranenklasse und damit bereits zum zweiten Mal nach 2017. Mit beeindruckenden 698 Punkten ist er 22 Punkte besser als der Zweitplatzierte. Bei den Senioren erreichte Erich Scholl mit 744 Punkten Bronze. Die Mannschaft des Deutschen Jagdverbands mit Mark Ganske, Christoph Hahn, Dr. Torsten Krüger, Egon Marmit, Erich Scholl sowie Dr. Philipp Zerfaß landeten bei den Kugeldisziplinen auf Platz 4, in der Gesamtwertung auf Platz 6 und bei den Flintendisziplinen erreichte sie den 7. Platz. Insgesamt 175 Jagdschützinnen und -schützen trafen sich Ende vergangener Woche in Litauen zur 16. Europameisterschaft im jagdlichen Schießen. Aus Deutschland nahmen insgesamt 9 Schützen teil.

Gesamtsieger bei der 16. Europameisterschaft wurde der Finne Seppä Pekka (773 Punkte), gefolgt von Lapinsh Einars (772) aus Lettland und Szakács Zoltán (767) aus Ungarn. Einen starken 9. Platz in der Offenen Klasse erreichte Dr. Philipp Zerfaß (758 Punkte). Ihm fehlten nur 9 Punkte zum Edelmetall. Der ehemaligen Bundesschießobmann Dr. Torsten Krüger (751) zeigte ebenfalls eine starke Leistung und erreichte den 14. Platz. Karolin Klar, als einzige Frau aus Deutschland angetreten, wurde in ihrer Klasse Achte.

An den drei Wettkampftagen mussten insgesamt 100 Wurfscheiben sowie 40 Kugelscheiben beschossen werden. Aufgrund der direkten Nähe des Schießstandes zur russischen Grenze hatten in diesem Jahr deutlich weniger Teilnehmer den Weg zur Europameisterschaft angetreten. Die nächste Europameisterschaft findet 2025 voraussichtlich in Kroatien statt.

 

BLE hat Richtlinie zur Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung überarbeitet. Diese dürfen jetzt auch zur Suche von verendeten Wildschweinen eingesetzt werden. DJV begrüßt die Entscheidung.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt, dass ab sofort für die Rehkitzrettung geförderte Drohnen auch für die Kadaversuche im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eingesetzt werden können. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat am Nachmittag eine entsprechend überarbeitete Richtlinie zur Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung online gestellt.

Wird die Drohne mit Wärmebildkamera entgegen des eigentlichen Förderzwecks zur Suche nach verendeten Wildschweinen benutzt, muss dies der BLE mitgeteilt werden. Der DJV hatte bereits nach den ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen in Hessen Mitte Juni Kontakt mit den zuständigen Bundesbehörden aufgenommen und eine entsprechende bundesweit gültige Ausnahmeregelung eingefordert. Entscheidend für die Eindämmung der Tierseuche ist es, Kadaver schnell zu entdecken und zu beproben. Drohnen mit Wärmebildkameras sind besonders effektiv für die Suche, insbesondere in schwer zugänglichen Arealen wie Schilfgürteln.

Bundesrat will Ausnahme für Jagdhunde beibehalten. JGHV und DJV begrüßen Entscheidung. Vorstoß des Agrarausschusses für Verbot wurde scharf kritisiert.

Der Bundesrat hat heute gegen die Empfehlung seines Agrarausschusses gestimmt und ein Kupierverbot für Jagdhunde abgelehnt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) begrüßen diese Entscheidung. DJV und JGHV hatten die Initiative zuvor als unnötig und kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes kritisiert: Das Kupieren der Rute im Welpenalter findet bei Jagdhunden ausnahmslos zum Gesundheitsschutz statt. Umgestürzte Bäume, Brombeeren, Schwarzdorn oder Schilf können bei langer Rute zu schwersten Verletzungen führen. Insbesondere können Entzündungen im Rückenmark eine Amputation im Erwachsenenalter erforderlich machen oder sogar zum Tod führen.

Das Kupieren von Jagdhunden innerhalb der ersten Lebenstage ist unproblematisch. Eine innerartliche Kommunikation ist auch mit kupierter Rute zweifelsfrei möglich. Kupierte Hundewelpen dürfen nur an Jagdscheininhaber abgegeben werden. Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Agrarausschusses gibt es in Ländern, in denen ein Kupierverbot besteht, nachweislich tierschutzrelevante Probleme, wenn Einsatzgebiet mit deutschen Verhältnissen vergleichbar ist. Fälle von Rutenverletzungen sind bei nicht kupierten Hunden keine Seltenheit.

Die Bundesregierung hatte bereits am 24. Mai 2024 einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen, der vorsieht, an der bewährten Kupier-Praxis bei Jagdhunden festzuhalten. Nach der nun vorliegenden Ablehnung des Kupierverbots durch den Bundesrat wird der Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf beraten.

Agrarausschuss im Bundesrat will Ausnahme für Jagdhunde kippen. JGHV und DJV kritisieren Vorstoß als kontraproduktiv für Tierschutz. Bundesrat und Bundesregierung sind aufgefordert, das präventive Kürzen der Rute weiterhin zuzulassen.

Der zuständige Agrarausschuss im Bundesrat spricht sich für ein vollständiges Kupierverbot bei Jagdhunden aus – entgegen dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes der Bundesregierung. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) kritisieren diesen Vorstoß als unnötig und kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes: Das Kupieren der Rute im Welpenalter um bis zur Hälfte der Gesamtlänge findet bei Jagdhunden ausnahmslos zum Gesundheitsschutz statt. Verletzungen im Erwachsenenalter können bei Jagdhunden im Einsatz zu schweren Entzündungen im Rückenmark und bis zum Tod führen. DJV und JGHV fordern den Bundesrat, sowie im zweiten Schritt die Bundesregierung und den Bundestag auf, im Sinne des Tierwohls das präventive Kupieren von bestimmten Jagdhunderassen wie bisher zuzulassen.

Der aus Gründen des Klimaschutzes erforderliche Waldumbau nach Sturm-, Käfer- und Dürrekalamitäten auf etwa einer halben Million Hektar Fläche erfordern, ebenso wie die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest verstärkt gut ausgebildete, geprüfte und gesunde Jagdgebrauchshunde für die Stöberjagd. Bei ihrer Arbeit sind diese in unwegsamem Gelände unterwegs. Umgestürzte Bäume, Brombeeren, Schwarzdorn und Schilf können bei langer Rute zu schwersten Verletzungen führen. Die Folgen sind erhebliche Schmerzen und Leiden, die eine Amputation im Erwachsenenalter erforderlich machen können.

Das Kupieren von Jagdhunden innerhalb der ersten drei Lebenstage ist unproblematisch. Eine innerartliche Kommunikation ist auch mit kupierter Rute zweifelsfrei möglich. Kupierte Hundewelpen dürfen selbstverständlich nur an Jagdscheininhaber abgegeben werden. Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Agrarausschusses im Bundesrat gibt es in Ländern, in denen ein Kupierverbot besteht, nachweislich tierschutzrelevante Probleme, sofern Jagdarten angewendet werden, die mit deutschen Verhältnissen vergleichbar sind. Fälle von Rutenverletzungen sind bei nicht kupierten Hunden keine Seltenheit. 

Die Bundesregierung hat am 24. Mai 2024 einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Demnach soll an der bewährten Kupier-Praxis bei Jagdhunden festgehalten werden. Der Bundesrat wird am 5. Juli 2024 auf Basis der Empfehlungen des Agrarausschuss über eine Stellungnahme beraten. Hierzu kann sich dann die Bundesregierung äußern und der Entwurf für das neue Tierschutzgesetz wird abschließend im Bundestag beraten.

Förderfähige Maßnahmen auf 24 Seiten im Überblick. Neue DJV-Broschüre enthält Infos und herausragende Projekte, inklusive QR-Codes. Ab jetzt im DJV-Shop bestellen.

Die neue Broschüre des Deutschen Jagdverbands (DJV) stellt verpflichtende Maßnahmen zum Erhalt eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes (GLÖZ) vor. Zu diesen gehören unter anderem die Flächenstilllegung sowie Pufferrandstreifen an Gewässern. Ergänzend erläutert die Broschüre freiwillige förderfähige Maßnahmen zum Niederwildschutz auf Bundesebene. Zu diesen „Ökoregelungen“ zählen Brachen sowie Blüh- und Altgrasstreifen. Auf Länderebene werden Stoppelbrachen, Ackerrandstreifen oder Beetle Banks als förderfähige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) vorgestellt. QR-Codes verweisen auf Internetseiten mit Beispielen und Informationen zu Förderhöhe in den verschiedenen Bundesländern.

„Wilde Feldflur“, "W-Land" und „Bunte Biomasse“: Die Broschüre enthält kurze Beschreibungen von sieben herausragenden Projekten auf Länderebene und QR-Codes, die direkt zu den Internetseiten der jeweiligen Projekte weiterleiten. Die Broschüre nennt Ansprechpartner für die kostenlose Biodiversitätsberatung der Landwirtschaftskammern. Neben Verbesserung des Lebensraumes ist die Bejagung von Raubsäugern dabei eine wichtige Stellschraube. Die Broschüre umfasst 24 Seiten im DIN-A5-Format. Sie kann ab sofort kostenfrei über den DJV-Shop erworben werden. Eine PDF-Version der Broschüre gibt es hier.

Auf dem Bundesjägertag 2024 wurden zwei Preise für Öffentlichkeitsarbeit im Internet vergeben und einer für Naturschutzarbeit. Eine Spende und Tombola-Erlös machten die Preise möglich. Zudem erhielten drei Personen hohe Auszeichnungen.

Auf dem Bundesjägertag hat der DJV zwei Preise für Öffentlichkeitsarbeit im Internet vergeben. Mit insgesamt 13.000 Euro war der Wettbewerb für herausragende Online-Kommunikation von Jägerschaften unter dem Dach des DJV dotiert. Der Sonderpreis "Social Media 2024" mit 17.000 Euro richtete sich an Jägerinnen und Jäger, die einen privaten Kanal auf Facebook, Instagram oder YouTube betreiben. Möglich gemacht hat die beiden Kategorien der Unternehmer Willy Papst mit einer Spende auf dem Bundesjägertag 2023. Mit dem Erlös aus der Tombola dieser Veranstaltung hat der DJV den mit 6.000 Euro dotierten Wettbewerb "Jäger pflanzen Vielfalt" finanziert.

DJV-Verdienstnadel in Gold geht an Heinrich Grube und Jürgen Luttmann

Für außerordentliche Leistungen erhielt Heinrich Grube, Gründer des DJV-Premiumpartners Grube-Forst GmbH, die DJV-Verdienstnadel in Gold. Ebenfalls damit ausgezeichnet wurde Jürgen Luttmann, Vorsitzender der Jägerschaft Verden. Der scheidende FACE-Präsident Torbjörn Larsson erhielt für seine Verdienste im europäischen Dachverband der Jäger den DJV-Ehrenhirschfänger.

 

Schnellabschussverfahren läuft ins Leere, Schutzstatus muss gelockert und Bestandsmanagement eingeführt werden: Regierungschefinnen und -chefs der Länder finden deutliche Worte. DJV begrüßt die Initiative.

Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sehen wegen der Ausbreitung des Wolfs und der zunehmenden Nutztierübergriffe "dringenden Handlungsbedarf von Bundesregierung und Europäischer Union", wie im Protokoll der zurückliegenden Ministerpräsidentenkonferenz zu lesen ist. Scharf kritisiert wird darin der Umgang des Bundesumweltministeriums mit verhaltensauffälligen Wölfen: Das geplante Schnellabschussverfahren laufe ins Leere. Die Regierungschefinnen und -chefs drängen überdies auf die Einrichtung eines regional differenzierten Bestandsmanagements in Deutschland. Sie fordern die Bundesregierung auch auf, dem Vorschlag der Europäischen Kommission – Herabstufung des Schutzstatus in der Berner Konvention – zuzustimmen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Initiative und fordert insbesondere Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, endlich ihre Blockadehaltung aufzugeben.

"Steffi Lemke wurde für ihren Vorschlag zum Schnellabschussverfahren zu Recht abgewatscht. Er besteht den Praxistest in keiner Weise, wie die Rechtsprechung zeigt“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Stattdessen solle die Bundesregierung ihren bereits drei Jahre alten Koalitionsvertrag endlich umsetzen und ein Bestandsmanagement für den Wolf ermöglichen. Der DJV bewertet den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz als richtige fachliche Einschätzung und als deutliches politisches Signal im Vorgriff auf drei anstehende Landtagswahlen in Ostdeutschland. Er geht weit über die Beschlusslage der Umweltministerkonferenz hinaus, die meist durch grüne Umweltminister dominiert wird. Bereits im Herbst 2023 hatte die Ministerpräsidentenkonferenz ähnlich klare Beschlüsse zum Umgang mit dem Wolf gefasst. Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat diese allerdings unmittelbar danach mit ihrem Konzept zum Schnellabschussverfahren in eine Sackgasse geführt. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die Konfliktlage zwischen "schnell" und "rechtssicher" nicht aufzulösen ist. Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesumweltministerium die erneute Beschlusslage der Ministerpräsidentenkonferenz dieses Mal konstruktiv umsetzt.

Weitere Infos zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz gibt es hier.

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