Das Reh kommt im Frühjahr besonders häufig unter die Räder. Im Jahresverlauf liegt es ganz vorn noch vor Hase und Kaninchen. DJV gibt Tipps für eine sichere Fahrt.

In den Monaten April und Mai passieren die meisten Unfälle mit Rehen auf Deutschlands Straßen. Besonders auffällig ist die Häufung bei männlichen Tieren, den Rehböcken: Jede dritte übers Jahr gemeldete Kollision fällt in diesen Zeitraum. Besonders kritisch ist der Zeitraum um die Morgendämmerung. Zu diesen Ergebnissen kommt der Deutsche Jagdverband (DJV) nach Auswertung von über 69.500 Datensätzen, die Verkehrsteilnehmer in den Jahren 2018 bis 2023 im Tierfund-Kataster (tierfund-kataster.de) eingetragen haben. Der DJV bittet deshalb in den kommenden Wochen um besondere Vorsicht auf den Straßen, insbesondere durch Waldgebiete und entlang der Wald-Feld-Kante. Angepasste Geschwindigkeit kann dabei Leben retten. So verkürzt sich der Bremsweg bei Tempo 80 statt 100 bereits um 25 Meter.

Hunger und Hormone lassen Pflanzenfresser aktiver werden

Ein menschengemachter Grund für das erhöhte Wildunfallrisiko ist die anstehende Zeitumstellung am letzten Sonntag im März: Der Berufsverkehr fällt dann von einem Tag auf den anderen wieder in die Dämmerung genau in die Rushhour vieler Wildtiere. Vor allem Pflanzenfresser wie das Reh sind jetzt nach kargen Wintermonaten verstärkt auf der Suche nach frischem Grün und queren häufiger Straßen. Und bei den Rehböcken spielen zudem die Hormone verrückt: Sie verteidigen im Frühjahr ihr Revier gegen Kontrahenten, geschlechtsreife 1-jährige Böcke werden vertrieben und müssen sich eine neue Bleibe suchen. 

Häufigstes Verkehrsopfer ist das Reh

Übers Jahr gesehen führt das Reh die Liste der häufigsten Verkehrsopfer mit 53 Prozent an, zeigen die Zahlen aus dem Tierfund-Kataster. Auf Platz 2 folgen Hase und Kaninchen mit 11 Prozent. Dahinter liegen Fuchs, Waschbär und Marderhund mit 9 Prozent.

Zahlen und Fakten zum Tierfund-Kataster

Über 30.900 Nutzer erfassen Tierfunde, inzwischen sind über 161.900 Meldungen eingegangen. Über die zugehörige App lassen sich Daten unterwegs schnell eingeben. Sie ist kostenlos und für iPhone oder Android erhältlich. Wissenschaftler werten die gesammelten Daten aus. Das Ziel: Unfallschwerpunkte erkennen und entschärfen im Sinne von Mensch und Tier. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein und die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel haben das Tierfund-Kataster 2011 ins Leben gerufen. Ende 2016 hat der DJV das Projekt auf ganz Deutschland ausgeweitet.

 

Deutscher Jagdverband, Deutsche Wildtierrettung und Deutsche Wildtier Stiftung begrüßen die Initiative. Anträge können bis zum 17. Juni gestellt werden. Teams investieren allein im Mai drei Arbeitswochen ehrenamtlich in Tier- und Artenschutz.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) fördert jetzt wieder Drohnen für die Rettung von Jungwild während der Frühmahd. Zur Verfügung stehen für das laufende Jahr 1,5 Millionen Euro. Anträge können bis zum 17. Juni 2025 gestellt werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV), die Deutsche Wildtierrettung und die Deutsche Wildtier Stiftung begrüßen die Entscheidung und betonen, wie wichtig die ehrenamtliche Arbeit von Jägern und Landwirten für Tier- und Artenschutz ist.

Antragsberechtigt sind laut BMEL "eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören.

Laut einer gemeinsamen Umfrage der drei Organisationen investiert ein im Schnitt 8-köpfiges Rettungsteam allein im Hauptmonat Mai drei volle Arbeitswochen ehrenamtlich für Rettungseinsätze. Viereinhalb Quadratkilometer Grünlandflächen werden dabei durchschnittlich mit der Drohne überflogen. Die Teams bestehen laut Umfrage zu über zwei Dritteln aus Jägern und knapp einem Drittel aus Landwirten. Gerettet werden bei den Einsätzen Rehkitze und Junghasen ebenso wie Eier und Küken von Vögeln, darunter Rebhühner, Fasane oder Wiesen- und Rohrweihen. Das ist auch ein Beitrag zum Schutz gefährdeter Bodenbrüter-Arten.

Die geförderten Drohnen dürfen nach Auskunft des Ministeriums auch für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) genutzt werden, etwa für die Suche nach Wildschweinkadavern.

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

DJV begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission. Es ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu angepasstem Wolfsmanagement. Änderungsvorschlag wird möglich durch Herabstufung des Schutzstatus nach der Berner Konvention.

Die EU-Kommission hat heute einen Vorschlag zur Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene vorgelegt, der zügig umgesetzt werden soll. Der Status soll in der FFH-Richtlinie von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (geschützt)  reduziert werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat diesen Schritt seit langem gefordert und begrüßt die Entscheidung.  "Es ist ein Meilenstein hin zu einem effektiven Bestandsmanagement, mit dem Konflikten im ländlichen Raum begegnet werden kann", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.

Der Vorschlag der EU-Kommission wurde erst möglich, nachdem ebenfalls heute eine Herabstufung des Schutzstatus nach der Berner Konvention in Kraft getreten ist. Der Vorschlag der Kommission muss nun noch vom Europäischen Parlament und dem Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, bestätigt werden. Auch bei Anhang-V-Arten müssen die Mitgliedstaaten darauf achten, dass der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt.

Der DJV fordert die künftige Bundesregierung auf, die Änderung zu unterstützen und zugleich auf der Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für ein effektives Bestandsmanagement zu schaffen. Mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht haben Sachsen (seit 2012), Niedersachsen (2022), Schleswig-Holstein (2023), Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (beide 2024)  bereits die jagdrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um im Nachgang Brüsseler Beschlüsse zur FFH-Richtlinie unmittelbar in ein regional differenziertes Bestandsmanagement einzusteigen. 

Die größte Gefahr für den Wolf ist nach Ansicht des DJV ein Verlust der Akzeptanz durch einen nicht mehr zeitgemäßen Schutz. Deutschland muss zeitnah seine Strategie für ein regional differenziertes Wolfsmanagement festlegen. Dabei gibt es für Obergrenzen ebenso gute Argumente wie für die Entnahme auffälliger Rudel. Entscheidend ist ein gesellschaftlicher Konsens über den weiteren Umgang mit dem Wolf. Der DJV fordert einen wissensbasierten und sachlichen Diskurs. 

Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf in der Berner Konvention tritt in Kraft. DJV fordert weitere Schritte hin zu regional differenzierten Maßnahmen. Die künftige Bundesregierung muss sich in der EU aktiv für die Lockerung des Schutzes über die FFH-Richtlinie einsetzen. 

Die vom ständigen Ausschuss der Berner Konvention Ende 2024 beschlossene Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf von "streng geschützt" auf "geschützt" tritt heute in Kraft. Damit ist der erste Schritt hin zu einem regional differenzierten Wolfsmanagement in Deutschland gemacht. Die künftige Bundesregierung muss dafür schnellstmöglich die Grundlagen schaffen, fordert der Deutsche Jagdverband (DJV). Der zweite Schritt muss zeitnah folgen: Der künftige Bundesumweltminister ist aufgefordert, sich in Brüssel aktiv dafür einzusetzen, dass die Vorschläge der EU-Kommission zügig umgesetzt werden und der Schutzstatus des Wolfs auch über die FFH-Richtlinie abgesenkt wird. Zudem muss der Wolf in Deutschland ins Jagdrecht aufgenommen werden.

"Die Erwartungshaltung im ländlichen Raum gegenüber Bundesregierung und EU ist extrem hoch. Viel zu lange wurden die Ängste und Nöte Betroffener einfach ignoriert", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Zum Beispiel erreiche die Zahl der durch den Wolf getöteten Nutztiere jedes Jahr neue traurige Rekordwerte, so Dammann-Tamke weiter. Im Jahr 2023 waren es offiziell insgesamt 5.727 getötete Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde – 31 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Deutschland muss zeitnah seine Strategie für ein regional differenziertes Wolfsmanagement festlegen. Dabei gibt es für Obergrenzen ebenso gute Argumente wie für die Entnahme auffälliger Rudel. Entscheidend ist ein gesellschaftlicher Konsens über den weiteren Umgang mit dem Wolf. Der DJV fordert einen wissensbasierten und sachlichen Diskurs. Sachbeschädigung oder Gewaltandrohung in Zusammenhang mit einer Wolfsentnahme müssen hingegen entschieden verfolgt werden.

In Sachsen (seit 2012), Niedersachsen (2022), Schleswig-Holstein (2023), Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (beide 2024) ist der Wolf bereits im Jagdrecht. Damit sind dort bereits bessere rechtliche Grundlagen für ein regional differenziertes Wolfsmanagement geschaffen, das schneller umgesetzt werden könnte.

Das Leben in der Kinderstube Natur erwacht

7. März 2025 (DJV) Berlin
Mit dem Frühling beginnt die Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere. Spaziergänger, Jogger und Radfahrer sollten deshalb besonders Rücksicht nehmen. Der DJV gibt Tipps zum Verhalten in der Natur.

EU-Kommission legt Vorschlag zu Bleiverbot vor

28. Februar 2025 (DJV) Berlin
Verbote betreffen Büchsen- und Flintenmunition. DJV sieht Schießstandsinfrastruktur in Deutschland in Gefahr. Umrüstung würde laut Schätzung insgesamt bis zu 700 Millionen Euro kosten.

Meise, Spatz oder Kleiber haben jetzt schon Frühlingsgefühle. Doch Wohnraum für den Vogelnachwuchs fehlt vielerorts. Der DJV gibt Tipps, wie Naturfreunde mit wenigen Handgriffen helfen können.

Bereits Ende Februar beginnen Höhlenbrüter wie Sperling, Meise oder Kleiber mit der Suche nach einem geeigneten Nistplatz. Doch natürliche Höhlen in alten Bäumen oder geschützte Nischen an Gebäuden sind rar. Der Deutsche Jagdverband (DJV) gibt nützliche Tipps, wie Vogelfreunde helfen können – mit richtiger Pflege und Anbringung von Nistkästen sowie Schutz vor Fressfeinden.

Nistkasten besetzt? Geduld haben!

Bevor es ans große Reinemachen geht, lohnt sich ein vorsichtiger Blick ins Innere: Hat sich ein Siebenschläfer häuslich eingerichtet oder eine Fledermaus? Erst wenn klar ist, dass keine tierischen Wintergäste mehr da sind, kann der Frühjahrsputz starten. Dann gilt: Altes Nistmaterial entfernen und den Innenraum kräftig mit einem Handbesen ausfegen. So werden nicht nur Kot und Unrat entfernt, sondern auch manche ungebetene Gäste wie Federlinge oder Vogelmilben. Um sich zu schützen, empfiehlt der DJV, Handschuhe zu tragen und die Reinigung an der frischen Luft vorzunehmen.

Saubere Nistkästen, gesunde Jungvögel

Sind die Verschmutzungen groß und der Befall besonders stark, kann der Kasten mit warmen Wasser oder Kochsalzlösung ausgespült werden. Chemische Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel sollten unbedingt vermieden werden, da sie den Vogelnachwuchs gefährden. Den Innenraum anschließend gut trocknen lassen, damit sich kein Schimmel bildet. Wird das Nest entfernt, wird gleichzeitig Platz geschaffen. Viele Vogeleltern bauen ihr neues Nest einfach auf das alte, indem sie Moos, Gräser oder Blätter schichten. Dadurch steigt jedoch das Nest höher im Kasten und Räuber wie Katzen und Marder gelangen leichter an Eier und Jungvögel.

Kein Platz an der Sonne

Damit der Nachwuchs ungestört aufwachsen kann, sollte der Kasten an einem geschützten, ruhigen Ort in zwei bis drei Metern Höhe angebracht sein. Gut geeignet zum Aufhängen sind Hauswände, Bäume oder lange Pfähle, die fest in der Erde verankert werden. Platz findet sich für den Nistkasten übrigens im kleinsten Garten oder auf dem Balkon. Die Einflugöffnung sollte idealerweise nach Osten oder Südosten ausgerichtet sein, um Schutz vor Wind und praller Sonne zu bieten. Zudem sollte der Nistkasten leicht nach vorne überhängen, sodass Regenwasser ablaufen und Feuchtigkeit nicht ins Innere gelangen kann.

Nesträuber abwehren

Um geschickte Kletterer wie Marder, Waschbär oder Katze fernzuhalten, empfiehlt sich bei Bäumen eine glatte Metallmanschette um den Stamm. An Hauswänden sollte der Kasten frei hängend angebracht werden – mit ausreichend Abstand zu Regenrinnen oder Dachvorsprüngen. So finden potenzielle Räuber keine Kletterhilfe. Auch auf Sitzstangen sollte verzichtet werden. Die brauchen Vögeln übrigens gar nicht: Sie halten sich am Einflugloch fest.

Großer ehrenamtlicher Einsatz für Jungwildrettung

31. Januar 2025 (DJV/DWR/DWS) Berlin/Dortmund
Umfrage zeigt: Jedes Drohnenteam investiert allein im Mai drei Arbeitswochen ehrenamtlich für Tier- und Artenschutz. Pro zehn Hektar wird ein Kitz gefunden. Auch seltene Arten wie Wiesen- oder Rohrwei...

26.951 Tonnen Wild aus der Region oder 270 Millionen Bratwürste: DJV veröffentlicht neue Statistik. Die Zustimmung für wilde Gerichte steigt. Auf wild-auf-wild.de gibt es über 400 Rezepte und 2.000 Anbieter.

26.951 Tonnen Fleisch aus der Region von Wildschwein, Reh und Hirsch haben die Jägerinnen und Jäger in der zurückliegenden Jagdsaison (1. April 2023 bis 30. April 2024) vermarktet. Das sind 8 Prozent mehr als in der Saison zuvor. Umgerechnet in Wildbratwürste, die immer beliebter werden, wären das 270 Millionen Stück – also 3,2 für jeden in Deutschland. Fast die Hälfte des Fleisches (49 Prozent) stammt vom Wildschwein. Danach folgen Reh (36), Rothirsch (10) und Damhirsch (5). Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) anlässlich des Wild Food Festivals veröffentlicht, das derzeit auf der Messe Jagd und Hund in Dortmund stattfindet. Metzgermeister, Fleisch- und Wildsommelier Michael Keller zeigt dort täglich auf der Bühne, wie schnell sich Wild zerlegen lässt und daraus leckere Gerichte entstehen – unterstützt vom DJV mit der Kampagne Wild auf Wild.

Begeisterung für Wildbret nimmt zu

Wildbret lässt sich auf dem Grill vielfältig zubereiten – zum Beispiel als Bratwurst, Burger, Nackensteak oder ganze Keule. Und die Begeisterung fürs wilde Fleisch nimmt zu: Von 2008 bis 2020 ist die Zahl der Menschen, die mindestens einmal im Jahr Wild essen, um über zwei Drittel gestiegen – auf 52 Prozent. Bei der repräsentativen Umfrage im Auftrag des DJV haben 82 Prozent zudem angegeben, dass sie Wild für ein gesundes, natürliches Lebensmittel halten.

Wildbret ganzjährig verfügbar

Frisches Wildbret ist das ganze Jahr über verfügbar, das Angebot variiert allerdings und orientiert sich an gesetzlich festgelegten Jagdzeiten. Es ist eine echte Alternative für Verbraucher, die Tierethik einen hohen Stellenwert geben. Beim Jäger beziehen 18 Prozent der Verbraucher Wild, in der Metzgerei 23 Prozent. 51 Prozent haben in der Umfrage angegeben, im Restaurant Wild zu essen.

Über 400 Rezepte online

Über 400 Wild-Rezepte gibt es auf der Internetseite wild-auf-wild.de. Dort können Verbraucher über eine Postleitzahlsuche über 2.000 regionale Anbieter von Wildbret und Restaurants finden. Für die Kampagne Wild auf Wild hat der DJV bereits 11 Rezeptbroschüren herausgebracht. Darunter sind Ideen zur Outdoor-Küche, für den Grill oder Kindergerichte. Die Broschüren gibt es im DJV-Shop oder als kostenfreie PDF-Dateien zum Herunterladen.

Auf wild-auf-wild.de gibt es über 400 Wildrezepte – auch für Bratwurst.

Aktuelles Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass Importverbote für Jagdtrophäen einzelner Mitgliedstaaten rechtswidrig sind.

Das Gutachten einer deutschen Wirtschaftskanzlei kommt zu dem Ergebnis, dass Einfuhrverbote eine handelspolitische Maßnahme sind und einen unzulässigen Eingriff einzelner Mitgliedsstaaten in den Außenhandel der Europäischen Union (EU) bedeuten. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Internationale Jagdrat in Deutschland (CIC) stellen die Studie politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung.

Bestehende Importverbote in Ländern wie Belgien, Finnland, Frankreich oder Holland verstoßen laut Gutachten gegen den EU-Vertrag. Umweltpolitische Bestrebungen allein seien keine ausreichende Begründung für nationale Einfuhrverbote. Die Entscheidungshoheit liege bei der EU.

Das Gutachten kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass die Europäische Gemeinschaft Importbeschränkungen nicht ohne Einbeziehung betroffener Drittstaaten verhängen kann, da damit international verbindliche Handelsabkommen und Verträge (Welthandelsunion/WTO, Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen/GATT) verletzt würden.

Begründen könnte die EU Importverbote nur mit „öffentlicher Moralvorstellung“. Diese hat sich allerdings zugunsten nachhaltiger Jagd verändert, wie eine aktuelle Studie zeigt. Auch das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und die Weltnaturschutzunion (IUCN) bestätigen den Beitrag nachhaltiger, regulierter Jagd zu Einkommens-, Ernährungssicherheit und Artenschutz.

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