Mehr Anstrengungen für Artenschutz gefordert: Delegierte auf dem Bundesjägertag verabschieden Maßnahmen für Rothirsch, Rebhuhn und Feldhase. Darunter sind mehr Querungshilfen, verpflichtende Brachen oder Fangjagd.

Die Delegierten auf dem Bundesjägertag 2024 fordern mehr Anstrengungen für den Erhalt der heimischen Artenvielfalt durch Verbesserung und Wiedervernetzung von Lebensräumen. Auf der Tagung des Deutschen Jagdverbands (DJV) in Mainz haben sie heute zwei Positionspapiere verabschiedet, die konkrete Maßnahmen für den Schutz von Arten wie Rothirsch, Rebhuhn und Feldhase enthalten.

Für den Rothirsch ist die Lage inzwischen prekär: Verkehrswege, Siedlungen und staatlich verordnete Rotwildgebiete verhindern derzeit, dass Tiere ausreichend wandern können. Die Folge ist Inzucht, Wissenschaftler haben bereits genetisch bedingte Missbildungen wie verkürzte Unterkiefer in drei Bundesländern nachgewiesen. Dringend notwendig sind deshalb mehr Querungshilfen über Verkehrswege sowie eine Auflösung der Rotwildgebiete. Der DJV fordert die Finanzierung von bis zu 100 Querungshilfen bis 2030 über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK).

Arten des Offenlands wie Rebhuhn, Feldhase oder Feldlerche leiden am Verlust von Lebensraum und am negativen Einfluss durch Raubsäuger. Die Delegierten auf dem Bundesjägertag haben in einem zweiten Positionspapier deshalb die verpflichtende Anlage und den Erhalt von Brachflächen gefordert, da sie für viele Arten einen Ganzjahreslebensraum und Nahrung bieten. Allerdings müssen Ausgleichszahlungen für verpflichtende Brachflächen mindestens kostendeckend für die Landwirte sein und bürokratische Hürden müssen fallen. Bund und Länder sind zudem aufgefordert, sich zur Jagd auf Fuchs, Waschbär und andere Raubsäuger als Instrument für den Artenschutz zu bekennen. Insbesondere die Fangjagd ist effektiv, um den negativen Einfluss dieser dämmerungs- und nachtaktiven Arten zu minimieren.

Die beiden Positionspapiere gibt es hier zum Herunterladen.

Grüner wird’s nicht: 22.248 Jägerprüfungen gab es 2023 – der zweithöchste Wert überhaupt. DJV veröffentlicht aktuelle Statistik auf dem Bundesjägertag und lädt zum Dialog ein. Rund 400 Delegierte und Gäste aus ganz Deutschland sind vor Ort.

Auf dem Bundesjägertag in Mainz stellt der Deutsche Jagdverband (DJV) heute aktuelle Zahlen zum "Grünen Abitur" vor: 22.248 Männer und Frauen haben sich im Jahr 2023 der staatlichen Jägerprüfung gestellt. Das ist der zweithöchste Wert seit Gründung des Dachverbands vor 75 Jahren – er liegt doppelt so hoch wie 10 Jahre zuvor. Die Prüfung ist anspruchsvoll: 23 Prozent der Jagdschülerinnen und -schüler sind 2023 durchgefallen. Laut DJV-Umfrage nimmt der Anteil von Prüflingen aus dem städtischen Umfeld ohne Vorerfahrung weiter zu und lag zuletzt bei über einem Viertel. Ebenfalls steigend: die Zahl der Frauen – zuletzt waren es 28 Prozent in den Vorbereitungskursen.

Mit der Kampagne "Grüner wird's nicht", die auf dem Bundesjägertag in Mainz startet, lädt der DJV alle Interessierten zum Dialog ein – über nachhaltige Ernährung, Wildtierrettung oder den gesetzlichen Auftrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Rund 400 Delegierte und Gäste aus ganz Deutschland sind vor Ort im Kurfürstlichen Schloss Mainz. Diskutiert wird unter anderem darüber, wie dem Rothirsch geholfen werden kann, der durch die Zerschneidung von Lebensräumen durch Straßen und Bebauung von Inzucht bedroht ist. Auf dem Programm steht auch die Förderung der Artenvielfalt in der Agrarkulturlandschaft.

Weitere Informationen zur Kampagne Grüner wird's nicht gibt es hier.

 

Zum Bundesjägertag in Mainz werden etwa 400 Delegierte und Gäste erwartet. DJV startet die Kampagne "Grüner wird's nicht" und lädt Interessierte zum Dialog ein. Zwei interne Workshops zum Artenschutz stehen auf dem Programm sowie die Vergabe von drei Preisen.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) feiert in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen – und zwar in Rheinland-Pfalz, wo er 1949 gegründet wurde. Zum Bundesjägertag im Kurfürstlichen Schloss in Mainz werden am 21. und 22. Juni 2024 etwa 400 Delegierte und Gäste aus ganz Deutschland erwartet. Im Jubiläumsjahr startet der Dachverband der Jäger die Kampagne "Grüner wird's nicht" und lädt Interessierte ein zur Diskussion, etwa über nachhaltige Ernährung, Wildtierrettung oder den gesetzlichen Auftrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Der DJV stellt zudem die aktuelle Statistik zur staatlichen Jägerprüfung vor, dem "Grünen Abitur".

Zum Auftakt des Bundesjägertages stehen am 21. Juni 2024 Workshops zu zwei gesellschaftlich wichtigen Themen auf dem Programm. Diskutiert wird darüber, wie dem Rothirsch geholfen werden kann, der von Inzucht bedroht ist. Ursache sind Straßen, Solarparks oder Siedlungen, die Vorkommen der Art isolieren und genetischen Austausch erschweren. Im zweiten Workshop geht es um die EU-Agrarpolitik und praktische Artenschutzmaßnahmen, etwa für Rebhuhn oder Feldhase. Unter dem Motto "Schöpfung bewahren" beginnt um 18.30 Uhr eine öffentliche Hubertusmesse in der Christuskirche Mainz.

Am 22. Juni 2024 tagt vormittags die Delegiertenversammlung, das höchste Entscheidungsgremium im DJV. Am Nachmittag wird die DJV-Festschrift anlässlich des 75-jährigen DJV-Jubiläums vorgestellt. Vergeben werden zudem zwei Preise für gelungene digitale Öffentlichkeitsarbeit. Ein dritter Preis honoriert Pflanzprojekte für den Artenschutz.

Der DJV berichtet laufend über den Bundesjägertag auf Facebook und Instagram unter dem Hashtag #bjt24.

Virus wurde in einem Betrieb im Landkreis Vorpommern-Greifswald nachgewiesen. DJV und LJV bitten Jägerschaft, Biosicherheit ernst zu nehmen. Landwirtschaftsminister Backhaus spricht von einem Punkteintrag, Schwarzwild ist nicht betroffen.

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist die Afrikanischen Schweinepest (ASP) ausgebrochen: Wie viele der rund 3.500 Tiere einer Mastanlage bei Pasewalk betroffen sind, ist nicht bekannt. Landwirtschaftsminister Till Backhaus spricht von einem Punkteintrag, ähnlich dem von 2021 in der Mastanlage bei Lalendorf. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern (LJV) appellieren an die Jägerschaft bundesweit, die Maßnahmen der Biosicherheit unbedingt einzuhalten. Dies gilt vor allem für Jägerinnen und Jäger, die gleichzeitig Schweinehalter sind.

DJV und LJV bitten die Jägerschaft vor Ort, sich weiterhin streng an die Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu halten. Diese umfasst unter anderem eine stärkere Bejagung des Schwarzwilds und die durchgängige Beprobung erlegter Tiere.

Die Amtsveterinärin aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald hat bereits vor dem aktuellen ASP-Ausbruch auf das engmaschige und umfangreiche ASP-Monitoring im betroffenen Gebiet hingewiesen und hat die vorbildliche Arbeit der Jägerinnen und Jäger gelobt. Seit September 2023 bis zum aktuellen Vorfall galt das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern als ASP-frei. Ein Seuchengeschehen in den Schwarzwildbeständen zeichnet sich derzeit nicht ab.

Weitere Informationen zur ASP gibt es im Internet: www.jagdverband.de/asp

Persönliche Schutzausrüstung ist jetzt verpflichtend, Schalldämpfer zugelassen, loser Zielstock für die Fuchsscheibe erlaubt: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick. Im DJV-Shop gibt es die neuen Regelungen als Broschüre, ebenso eine wetterfeste Tafel mit den Anschlagsarten.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat eine neue Schießvorschrift veröffentlicht. Diese ersetzt die seit 2015 gültige Version und enthält einige Änderungen. Die Bedingungen dieser Vorschrift sind bindend für die Durchführung der DJV-Bundesmeisterschaft, der Qualifikationsschießen der Landesjagdverbände, der Landes- und Bezirksmeisterschaften sowie für die Schießen um die DJV-Schießleistungsnadeln. Die wichtigsten fünf Änderungen gibt es hier im Überblick.

Schutzausrüstung:

Auf Schrotständen und beim Kurzwaffenschießen sind nun Brille, Gehörschutz und Kopfschutz (Kappe) verpflichtend – zum persönlichen Schutz von Augen, Ohren und Kopfhaut.

Schalldämpfer:

Die Nutzung eines Schalldämpfers ist ab sofort erlaubt. Wichtig: Wird dieser benutzt, müssen im Wettbewerb alle Disziplinen damit geschossen werden. Die Waffe darf inklusive Optik und Schalldämpfer ein Gesamtgewicht von 5 Kilogramm nicht überschreiten.

Anschlag bei der Fuchsscheibe:

Schützinnen und Schützen ab 65 Jahren dürfen die Disziplin Fuchsscheibe ab sofort stehend angestrichen vom losen Zielstock aus schießen – statt liegend von der Pritsche. Der Zielstock muss einen Durchmesser von 30 Millimeter (+/- 5 Millimeter) haben und ist 2 Meter lang.

Anschlagsmarkierung:

Der Oberarm muss bei der Prüfung der Markierungsstreifen jetzt senkrecht am Körper anliegen, der Unterarm muss waagerecht im 90-Grad-Winkel dazu bei nicht angehobenen Schultern nach vorne gebeugt sein. Bereits vorhandene Markierungsstreifen sind dadurch oftmals zu hoch angebracht und somit unzulässig.

Timer beim Flintenschießen:

Die Nutzung eines elektronischen Timers ist jetzt möglich und wird über eine Ausschreibung geregelt. Dadurch soll ein "Vorstarten" verhindert werden: Der Schütze darf erst nach Sichtbarwerden der Wurfscheibe in den Anschlag gehen.

Die neue DJV-Schießvorschrift gib es kostenfrei auf jagdverband.de zum Herunterladen. Sie kann auch im DJV-Shop bestellt werden. Dort gibt es zudem eine wetterfeste Tafel mit den gültigen Anschlagarten nach DJV-Schießvorschrift.

Die Antworten der SPD auf die Wahlprüfsteine liegen jetzt vor. DJV fordert die Partei auf, jagdliche Positionen grundlegend zu überarbeiten. Insbesondere die kategorische Ablehnung einer Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf und der Fangjagd sind praxisfern.

Fassungslos hat der Deutsche Jagdverband (DJV) auf die Antworten der SPD auf seine Wahlprüfsteine zur Europawahl reagiert, die jetzt vorliegen. Insbesondere die Positionen zum Umgang mit dem Wolf und zum Artenschutz einschließlich Fangjagd stehen teilweise im krassen Widerspruch zu Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder SPD-Forderungen in einigen Bundesländern. Der DJV fordert die SPD auf, ihre Positionen zu jagdlichen Themen anlässlich der Europawahl grundlegend zu überarbeiten. Die organisierte Jägerschaft steht jederzeit zum wissensbasierten Dialog bereit.

Die SPD lehnt in ihren Antworten zur Europawahl eine Lockerung des Schutzstatus auf EU-Ebene kategorisch ab und vertritt die Auffassung, dass Herdenschutz praktisch das alleinige Mittel zur Schadensprävention sei. Diese Position steht im starken Gegensatz zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von Oktober 2023 und zum im Koalitionsvertrag auf Bundesebene festgeschriebenen Regierungsauftrag, ein regional differenziertes Bestandsmanagement einzuführen. Mit der Antwort konterkariert die SPD auch Forderungen aus den eigenen Reihen in Regionen, die von der Ausbreitung des Wolfes besonders betroffen sind.

Bau- und Fallenjagd lehnt die SPD in ihrer Antwort auf die DJV-Wahlprüfsteine zur Europawahl aus Tierschutzgründen komplett ab. Dies kritisiert der DJV aufs Schärfste, da der Forderung jegliche wissensbasierte Grundlage fehlt. Bereits vor einem Jahrzehnt hat der DJV freiwillig die vier gängigsten Fallentypen in Deutschland nach den besonders hohen Tierschutzstandards des internationalen AIHTS-Abkommens für eine humane Fangjagd erfolgreich testen lassen. Im Gegensatz zum Beispiel zu Schweden hat Deutschland das Abkommen nach wie vor nicht umgesetzt. Die fehlende Fallen-Zertifizierung ist ein Vollzugsproblem der amtierenden rot-grün-gelben Bundesregierung auf Kosten des Tierschutzes. Die Ablehnung der Fangjagd konterkariert zudem den Artenschutz: Dämmerungs- und nachtaktive Raubsäuger wie Fuchs oder Waschbär bedrohen vor allem seltene Bodenbrüter und lassen sich mit Fangjagd effektiv im Bestand reduzieren. Ein Verbot der Fangjagd würde auch den Hochwasserschutz unmöglich machen: Die invasive Nutria breitet sich weiter aus und unterhöhlt großflächig Deichanlagen an Flüssen sowie am Meer. Sie gefährdet damit die Sicherheit von mehr als einer Million Menschen allein an den deutschen Küsten. Die Landesjägerschaft Niedersachsen hat sich unter anderem wegen dieser Punkte bereits mit einem Brief an die niedersächsischen SPD-Abgeordneten in Europa, im Bund und im Land sowie an die SPD-Landräte gewandt.

Der DJV ruft alle Jägerinnen und Jäger auf, am 9. Juni 2024 wählen zu gehen und der Jagd damit eine Stimme in Europa zu geben. Die Wahlprüfsteine und die Antworten der fünf in Fraktionsstärke im Bundestag vertretenen Parteien sind unter jagdverband.de veröffentlicht.

Antworten auf die DJV-Wahlprüfsteine veröffentlicht. DJV ruft Jägerinnen und Jäger auf, wählen zu gehen.

Änderung des Schutzstatus des Wolfes nach FFH-Richtlinie, Bejagung von Vögeln, Verbot von bleihaltiger Schrotmunition durch REACH-Verordnung oder Verschärfung des Waffenrechts durch EU-Feuerwaffenrichtlinie: Die europäische Gesetzgebung beeinflusst die Jagd in Deutschland zunehmend. Diese und weitere Themen sind Gegenstand der Wahlprüfsteine des Deutschen Jagdverbandes (DJV) zur Europawahl 2024. Die Antworten der fünf in Fraktionsstärke im Bundestag vertretenen Parteien liegen jetzt vor und sind hier zu finden.

Der DJV ruft alle wahlberechtigte Jägerinnen und Jäger dazu auf, sich an der Europawahl zu beteiligen. Es ist wichtig, der Jagd im Europäischen Parlament eine Stimme zu geben und die Jagdpolitik der kommenden Jahre mitzubestimmen. Die Vorgaben der EU bestimmen europaweit große Teile von Gesetzgebung und Politik – auch mit Bezug auf die Jagd. Zum zehnten Mal wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ihr Parlament, europaweit in der Zeit vom 6. bis zum 9. Juni, in Deutschland am 9. Juni 2024. Insgesamt werden 720 Abgeordneten neu gewählt – 96 davon in Deutschland.

Das Europäische Parlament ist neben der Europäischen Kommission und dem Europarat eines der drei wichtigsten Gremien der Gesetzgebung und das einzige direkt gewählte Organ. Es nimmt maßgeblichen Einfluss auf fast alle Gesetzgebungsvorhaben der EU.

Forum Weidetiere und Wolf fordert Bundesregierung zum Handeln auf. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Regulierung des Wolfes müssen endlich konsequent und rechtssicher umgesetzt werden. DJV-Präsident Dammann-Tamke sieht sonst auch für diese Weidesaison keine rechtssichere Konfliktlösung.

Im Vorfeld des diesjährigen Tages des Wolfes am 30. April fordern die im Forum Weidetiere und Wolf organisierten Verbände der Weidetierhalter und Landnutzer im Rahmen einer Pressekonferenz die Bundesregierung auf, den Stillstand in der Wolfspolitik zu beenden. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Regulierung des Wolfes müssen aus Sicht der Verbände zur Sicherung der Weidetierhaltung endlich konsequent und rechtssicher umgesetzt werden.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, weist darauf hin, dass die zunehmende Zahl an Rissen die Weidetierhaltung aufs Spiel setzt: „Wenn die Bundesregierung die Zukunft der Weidetierhaltung und die Belange des ländlichen Raumes wirklich ernst nimmt, muss sie das Bundesnaturschutzgesetz novellieren, das europäische Naturschutzrecht 1:1 umsetzen und eine Bestandsregulierung auf den Weg bringen. Der günstige Erhaltungszustand des Wolfes ist längst erreicht, eine Reduzierung des Wolfsbestandes ist das Gebot der Stunde. Zudem muss die Bundesregierung ihre ablehnende Haltung gegen den Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention aufgeben. Wenn überschützte Wildtiere zum Problem werden, ist eine Regulierung für Akzeptanz und Naturschutz zwingend notwendig.“

Der Präsident des Deutschen Jagdverbandes, Helmut Dammann-Tamke, kritisiert, dass es trotz aller Versprechungen auch in dieser Weidesaison keine rechtssichere Lösung für den Umgang mit Problemwölfen gibt: „Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat im Oktober 2023 ein als rechtssicher angekündigtes Verfahren im Umgang mit Problemwölfen vorgestellt. Wie handwerklich schlecht die neu gefasste Abschussregelung ist, zeigt der Einspruch des Verwaltungsgerichts Oldenburg gegen den Schnellabschuss eines Wolfes in Niedersachsen. Damit gibt es auch in dieser Weidesaison keine rechtsichere Konfliktlösung. Auf Basis ihrer eigenen Aussagen aus dieser Pressekonferenz ist die Bundesumweltministerin Steffi Lemke in der Bringschuld.“

Ingo Stoll, Vorstandsmitglied der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, mahnt, die Sorgen und Nöte der Weidetierhalter endlich ernst zu nehmen: „Der passive Herdenschutz in Form von Zäunen und Herdenschutzhunden ist längst an seine Grenzen gestoßen. Wölfe verlieren zunehmend ihre Scheu vor dem Menschen und suchen gezielt die Dörfer und Koppeln unserer Tiere auf. Wir Weidetierhalter brauchen keine weiteren Lippenbekenntnisse von der Bundesregierung, sondern den politischen Willen, unsere Sorgen und Nöte endlich ernst zu nehmen und aktiv etwas am Umgang mit dem Wolf zu ändern.“

Die Pressekonferenz wird von den im Forum Weidetiere und Wolf organisierten Verbänden durchgeführt. Dazu zählen der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter, der Bundesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung, der Bundesverband Rind und Schwein, die Deutsche Reiterliche Vereinigung, die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, das Aktionsbündnis Forum Natur, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, der Deutsche Jagdverband und der Deutsche Bauernverband.

Wildtiernachwuchs ist während der Frühjahrsmahd besonders gefährdet. Bewirtschafter von Flächen sind laut Tierschutzgesetz verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Sieben Nutzerverbände veröffentlichen Empfehlungen für eine wildtierfreundliche Mahd.

Die nun anstehende Frühjahrsmahd fällt mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere zusammen. Doch die Taktik „Ducken und Tarnen“ schützt den Nachwuchs in Wiesen und auf Äckern zwar vor Fuchs und Habicht, nicht aber vor Kreiselmäher oder Mähbalken. Nach dem Tierschutzgesetz sind Bewirtschafter von Flächen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn mit Tod oder Verletzung von Wirbeltieren zu rechnen ist. Darauf machen Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Jagdverband (DJV), die Deutsche Wildtierrettung (DWR) und die Deutsche Wildtier Stiftung aufmerksam.

Effektiver Wildtierschutz beginnt bereits vor dem Mähen, so die Organisationen. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Termine für den Grünschnitt – für Silage oder Biomasseproduktion – rechtzeitig mit dem jeweiligen Jagdpächter abzustimmen und die Mähweise dem Tierverhalten anzupassen. Vor dem eigentlichen Mähtermin haben sich verschiedene Methoden bewährt, um Wildtiere zu schützen: Das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden oder das Anbringen von akustischen und visuellen Scheuchen wie Knistertüten oder Flatterbändern sowie akustische Vergrämung am Vorabend der Mahd sind aber nur bedingt wirksam.

Bei der Ernte von Frischfutter oder Grassilage im zeitigen Frühjahr sind die Jungtiere allerdings noch ohne Fluchtreflex und bleiben trotz solcher Vergrämungsmaßnahmen häufig in ihren Verstecken liegen. Deshalb ist der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik derzeit eine häufig eingesetzte Methode, um zu verhindern, dass Tiere verletzt oder getötet werden. Darüber hinaus ist diese Technik gut geeignet, Gelege von Bodenbrütern zu erkennen. Die Organisationen fordern daher, dass die Förderung derartiger Drohnen und ihres Einsatzes auf landwirtschaftlichen Flächen uneingeschränkt fortgeführt wird. Darüber hinaus finden weitere Techniken zunehmend Eingang in die Praxis, beispielsweise an Schleppern und Mähwerken verbaute Infrarot-Sensortechnik mit Echtzeiterkennung, die ebenfalls hohe Erkennungsraten aufweisen.

Die Organisationen empfehlen generell, das Grünland möglichst von innen nach außen oder oder von einer Seite zur anderen zu mähen. Das ermöglicht Rehen, Feldhasen oder Fasanen während der Mahd in die anliegenden Feldraine zu flüchten, ohne dabei den Schutz des hohen Grases verlassen zu müssen.

Im Internet gibt es dazu viele weitere Informationen, unter anderem bei der Deutschen Wildtier Stiftung oder der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL). Darüber hinaus erklärt ein in Zusammenarbeit mit den Organisationen erstelltes Video anschaulich, was bei der Mahd zu beachten ist. Die Organisationen sehen weiterhin einen hohen Bedarf für Forschungs- und Innovationsförderung zum Schutz von Wildtieren und fordern die politischen Entscheider auf, diesem eine hohe Priorität einzuräumen.

Jagdgäste sollen bei einer Drückjagd vorher ausgesetztes Damwild in Rheinland-Pfalz erlegt haben. Jagdverbände distanzieren sich von kriminellen Praktiken und fordern rasche Aufklärung des Falls. Verantwortliche müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Wie jetzt bekannt wurde, sollen Jagdgäste zahmes Damwild in Rheinland-Pfalz erlegt haben, das dort kurz vor einer Drückjagd im Dezember 2023 ausgesetzt worden sein soll. Im Fleisch erlegter Tiere konnten Behörden nach der Jagd zudem Beruhigungsmittel nachweisen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt. Der Deutsche Jagdverband (DJV), der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz (LJV) und die Koninklijke Nederlandse Jagersvereniging (Jagersvereniging) verurteilen das Aussetzen und Betäuben von zahmem Gatterwild aufs Schärfste. Insbesondere zum Zweck der Jagd ist dies grundsätzlich verboten. Der LJV wird Strafanzeige stellen.

"Solche kriminellen Praktiken widersprechen unserem Verständnis von Waidgerechtigkeit und haben mit Jagd rein gar nichts zu tun", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Die drei Jagdverbände distanzieren sich entschieden von illegalen Praktiken Einzelner, die dem Ansehen von Jagd und Jägern schaden. Die ermittelnden Behörden werden aufgefordert, alles dafür zu tun, die Hintergründe des konkreten Falls aufzuklären. Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssen die Verantwortlichen mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden.

Pressemitteilung abonnieren