Die Ereignisse in Albstadt-Lautlingen machen den Landesjagdverband Baden-Württemberg und den Deutschen Jagdverband fassungslos. Nach Medienberichten soll es sich um eine Beziehungstat eines Jägers handeln. Mehr Erkenntnisse liegen uns derzeit nicht vor. Jetzt gilt es, die Untersuchungsergebnisse der ermittelnden Behörden abzuwarten. Spekulationen verbieten sich angesichts der menschlichen Tragödie. Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen.
Egon Marmit ist neuer Europameister in der Veteranenklasse und damit bereits zum zweiten Mal nach 2017. Mit beeindruckenden 698 Punkten ist er 22 Punkte besser als der Zweitplatzierte. Bei den Senioren erreichte Erich Scholl mit 744 Punkten Bronze. Die Mannschaft des Deutschen Jagdverbands mit Mark Ganske, Christoph Hahn, Dr. Torsten Krüger, Egon Marmit, Erich Scholl sowie Dr. Philipp Zerfaß landeten bei den Kugeldisziplinen auf Platz 4, in der Gesamtwertung auf Platz 6 und bei den Flintendisziplinen erreichte sie den 7. Platz. Insgesamt 175 Jagdschützinnen und -schützen trafen sich Ende vergangener Woche in Litauen zur 16. Europameisterschaft im jagdlichen Schießen. Aus Deutschland nahmen insgesamt 9 Schützen teil.
Gesamtsieger bei der 16. Europameisterschaft wurde der Finne Seppä Pekka (773 Punkte), gefolgt von Lapinsh Einars (772) aus Lettland und Szakács Zoltán (767) aus Ungarn. Einen starken 9. Platz in der Offenen Klasse erreichte Dr. Philipp Zerfaß (758 Punkte). Ihm fehlten nur 9 Punkte zum Edelmetall. Der ehemaligen Bundesschießobmann Dr. Torsten Krüger (751) zeigte ebenfalls eine starke Leistung und erreichte den 14. Platz. Karolin Klar, als einzige Frau aus Deutschland angetreten, wurde in ihrer Klasse Achte.
An den drei Wettkampftagen mussten insgesamt 100 Wurfscheiben sowie 40 Kugelscheiben beschossen werden. Aufgrund der direkten Nähe des Schießstandes zur russischen Grenze hatten in diesem Jahr deutlich weniger Teilnehmer den Weg zur Europameisterschaft angetreten. Die nächste Europameisterschaft findet 2025 voraussichtlich in Kroatien statt.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt, dass ab sofort für die Rehkitzrettung geförderte Drohnen auch für die Kadaversuche im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eingesetzt werden können. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat am Nachmittag eine entsprechend überarbeitete Richtlinie zur Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung online gestellt.
Wird die Drohne mit Wärmebildkamera entgegen des eigentlichen Förderzwecks zur Suche nach verendeten Wildschweinen benutzt, muss dies der BLE mitgeteilt werden. Der DJV hatte bereits nach den ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen in Hessen Mitte Juni Kontakt mit den zuständigen Bundesbehörden aufgenommen und eine entsprechende bundesweit gültige Ausnahmeregelung eingefordert. Entscheidend für die Eindämmung der Tierseuche ist es, Kadaver schnell zu entdecken und zu beproben. Drohnen mit Wärmebildkameras sind besonders effektiv für die Suche, insbesondere in schwer zugänglichen Arealen wie Schilfgürteln.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Deutschland weiter aus, erst gestern hat das zuständige Landesamt zwei neue Fälle in Rheinland-Pfalz bestätigt. Das schnelle Finden von erkrankten und verendeten Wildschweinen ist besonders wichtig, um die Ausbreitung der Tierseuche möglichst zu verhindern. Der Deutsche Jagdverband (DJV) sowie die Landesjagdverbände in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz fordern deshalb vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) dringend eine bundesweit uneingeschränkte, unbürokratische Freigabe von Drohnen für die Kadaversuche. Zahlreiche Teams aus der Jägerschaft besitzen dafür zwar geeignete Drohnen, das Ministerium hat diese allerdings zweckgebunden für die Jungwildrettung bei der Frühmahd gefördert. Bei zweckwidriger Verwendung müssten die Fördergelder zurückgezahlt werden. Die Jagdverbände fordern deshalb eine verbindliche Zusage des BMEL, dass die Drohnen auch zur Kadaversuche eingesetzt werden dürfen. Damit bestünde Rechtssicherheit für Jägerinnen und Jäger, die größtenteils ehrenamtlich bei der Eindämmung der Tierseuche mithelfen.
Die Früherkennung von Seuchenherden ist immens wichtig, um die Ausbreitung des ASP-Virus zu verhindern. Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass Drohnen mit Wärmebildkameras besonders effizient sind – gerade in schwer zugänglichen Bereichen wie Schilfgürteln. Zudem kommen Kadaversuchhunde zum Einsatz, die von Jägerinnen und Jägern ausgebildet werden. Die Verbände fordern eine verbesserte Förderung der ehrenamtlichen Hilfe von Jägerinnen und Jägern bei der Seuchenbekämpfung. Dazu gehört unter anderem, dass Schwarzwildgatter für die Jagdhundeausbildung von Bund und Ländern finanziell unterstützt werden, ebenso zeitgemäße Schutzausrüstung für Jagdhund und Jäger sowie moderne Ortungsgeräte.
Der Bundesrat hat heute gegen die Empfehlung seines Agrarausschusses gestimmt und ein Kupierverbot für Jagdhunde abgelehnt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) begrüßen diese Entscheidung. DJV und JGHV hatten die Initiative zuvor als unnötig und kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes kritisiert: Das Kupieren der Rute im Welpenalter findet bei Jagdhunden ausnahmslos zum Gesundheitsschutz statt. Umgestürzte Bäume, Brombeeren, Schwarzdorn oder Schilf können bei langer Rute zu schwersten Verletzungen führen. Insbesondere können Entzündungen im Rückenmark eine Amputation im Erwachsenenalter erforderlich machen oder sogar zum Tod führen.
Das Kupieren von Jagdhunden innerhalb der ersten Lebenstage ist unproblematisch. Eine innerartliche Kommunikation ist auch mit kupierter Rute zweifelsfrei möglich. Kupierte Hundewelpen dürfen nur an Jagdscheininhaber abgegeben werden. Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Agrarausschusses gibt es in Ländern, in denen ein Kupierverbot besteht, nachweislich tierschutzrelevante Probleme, wenn Einsatzgebiet mit deutschen Verhältnissen vergleichbar ist. Fälle von Rutenverletzungen sind bei nicht kupierten Hunden keine Seltenheit.
Die Bundesregierung hatte bereits am 24. Mai 2024 einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen, der vorsieht, an der bewährten Kupier-Praxis bei Jagdhunden festzuhalten. Nach der nun vorliegenden Ablehnung des Kupierverbots durch den Bundesrat wird der Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf beraten.
Der zuständige Agrarausschuss im Bundesrat spricht sich für ein vollständiges Kupierverbot bei Jagdhunden aus – entgegen dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes der Bundesregierung. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) kritisieren diesen Vorstoß als unnötig und kontraproduktiv im Sinne des Tierschutzes: Das Kupieren der Rute im Welpenalter um bis zur Hälfte der Gesamtlänge findet bei Jagdhunden ausnahmslos zum Gesundheitsschutz statt. Verletzungen im Erwachsenenalter können bei Jagdhunden im Einsatz zu schweren Entzündungen im Rückenmark und bis zum Tod führen. DJV und JGHV fordern den Bundesrat, sowie im zweiten Schritt die Bundesregierung und den Bundestag auf, im Sinne des Tierwohls das präventive Kupieren von bestimmten Jagdhunderassen wie bisher zuzulassen.
Der aus Gründen des Klimaschutzes erforderliche Waldumbau nach Sturm-, Käfer- und Dürrekalamitäten auf etwa einer halben Million Hektar Fläche erfordern, ebenso wie die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest verstärkt gut ausgebildete, geprüfte und gesunde Jagdgebrauchshunde für die Stöberjagd. Bei ihrer Arbeit sind diese in unwegsamem Gelände unterwegs. Umgestürzte Bäume, Brombeeren, Schwarzdorn und Schilf können bei langer Rute zu schwersten Verletzungen führen. Die Folgen sind erhebliche Schmerzen und Leiden, die eine Amputation im Erwachsenenalter erforderlich machen können.
Das Kupieren von Jagdhunden innerhalb der ersten drei Lebenstage ist unproblematisch. Eine innerartliche Kommunikation ist auch mit kupierter Rute zweifelsfrei möglich. Kupierte Hundewelpen dürfen selbstverständlich nur an Jagdscheininhaber abgegeben werden. Entgegen den Ausführungen in der Begründung des Agrarausschusses im Bundesrat gibt es in Ländern, in denen ein Kupierverbot besteht, nachweislich tierschutzrelevante Probleme, sofern Jagdarten angewendet werden, die mit deutschen Verhältnissen vergleichbar sind. Fälle von Rutenverletzungen sind bei nicht kupierten Hunden keine Seltenheit.
Die Bundesregierung hat am 24. Mai 2024 einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Demnach soll an der bewährten Kupier-Praxis bei Jagdhunden festgehalten werden. Der Bundesrat wird am 5. Juli 2024 auf Basis der Empfehlungen des Agrarausschuss über eine Stellungnahme beraten. Hierzu kann sich dann die Bundesregierung äußern und der Entwurf für das neue Tierschutzgesetz wird abschließend im Bundestag beraten.
Die neue Broschüre des Deutschen Jagdverbands (DJV) stellt verpflichtende Maßnahmen zum Erhalt eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes (GLÖZ) vor. Zu diesen gehören unter anderem die Flächenstilllegung sowie Pufferrandstreifen an Gewässern. Ergänzend erläutert die Broschüre freiwillige förderfähige Maßnahmen zum Niederwildschutz auf Bundesebene. Zu diesen „Ökoregelungen“ zählen Brachen sowie Blüh- und Altgrasstreifen. Auf Länderebene werden Stoppelbrachen, Ackerrandstreifen oder Beetle Banks als förderfähige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) vorgestellt. QR-Codes verweisen auf Internetseiten mit Beispielen und Informationen zu Förderhöhe in den verschiedenen Bundesländern.
„Wilde Feldflur“, "W-Land" und „Bunte Biomasse“: Die Broschüre enthält kurze Beschreibungen von sieben herausragenden Projekten auf Länderebene und QR-Codes, die direkt zu den Internetseiten der jeweiligen Projekte weiterleiten. Die Broschüre nennt Ansprechpartner für die kostenlose Biodiversitätsberatung der Landwirtschaftskammern. Neben Verbesserung des Lebensraumes ist die Bejagung von Raubsäugern dabei eine wichtige Stellschraube. Die Broschüre umfasst 24 Seiten im DIN-A5-Format. Sie kann ab sofort kostenfrei über den DJV-Shop erworben werden. Eine PDF-Version der Broschüre gibt es hier.
Auf dem Bundesjägertag hat der DJV zwei Preise für Öffentlichkeitsarbeit im Internet vergeben. Mit insgesamt 13.000 Euro war der Wettbewerb für herausragende Online-Kommunikation von Jägerschaften unter dem Dach des DJV dotiert. Der Sonderpreis "Social Media 2024" mit 17.000 Euro richtete sich an Jägerinnen und Jäger, die einen privaten Kanal auf Facebook, Instagram oder YouTube betreiben. Möglich gemacht hat die beiden Kategorien der Unternehmer Willy Papst mit einer Spende auf dem Bundesjägertag 2023. Mit dem Erlös aus der Tombola dieser Veranstaltung hat der DJV den mit 6.000 Euro dotierten Wettbewerb "Jäger pflanzen Vielfalt" finanziert.
DJV-Verdienstnadel in Gold geht an Heinrich Grube und Jürgen Luttmann
Für außerordentliche Leistungen erhielt Heinrich Grube, Gründer des DJV-Premiumpartners Grube-Forst GmbH, die DJV-Verdienstnadel in Gold. Ebenfalls damit ausgezeichnet wurde Jürgen Luttmann, Vorsitzender der Jägerschaft Verden. Der scheidende FACE-Präsident Torbjörn Larsson erhielt für seine Verdienste im europäischen Dachverband der Jäger den DJV-Ehrenhirschfänger.
Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sehen wegen der Ausbreitung des Wolfs und der zunehmenden Nutztierübergriffe "dringenden Handlungsbedarf von Bundesregierung und Europäischer Union", wie im Protokoll der zurückliegenden Ministerpräsidentenkonferenz zu lesen ist. Scharf kritisiert wird darin der Umgang des Bundesumweltministeriums mit verhaltensauffälligen Wölfen: Das geplante Schnellabschussverfahren laufe ins Leere. Die Regierungschefinnen und -chefs drängen überdies auf die Einrichtung eines regional differenzierten Bestandsmanagements in Deutschland. Sie fordern die Bundesregierung auch auf, dem Vorschlag der Europäischen Kommission – Herabstufung des Schutzstatus in der Berner Konvention – zuzustimmen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Initiative und fordert insbesondere Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, endlich ihre Blockadehaltung aufzugeben.
"Steffi Lemke wurde für ihren Vorschlag zum Schnellabschussverfahren zu Recht abgewatscht. Er besteht den Praxistest in keiner Weise, wie die Rechtsprechung zeigt“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Stattdessen solle die Bundesregierung ihren bereits drei Jahre alten Koalitionsvertrag endlich umsetzen und ein Bestandsmanagement für den Wolf ermöglichen. Der DJV bewertet den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz als richtige fachliche Einschätzung und als deutliches politisches Signal im Vorgriff auf drei anstehende Landtagswahlen in Ostdeutschland. Er geht weit über die Beschlusslage der Umweltministerkonferenz hinaus, die meist durch grüne Umweltminister dominiert wird. Bereits im Herbst 2023 hatte die Ministerpräsidentenkonferenz ähnlich klare Beschlüsse zum Umgang mit dem Wolf gefasst. Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat diese allerdings unmittelbar danach mit ihrem Konzept zum Schnellabschussverfahren in eine Sackgasse geführt. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die Konfliktlage zwischen "schnell" und "rechtssicher" nicht aufzulösen ist. Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesumweltministerium die erneute Beschlusslage der Ministerpräsidentenkonferenz dieses Mal konstruktiv umsetzt.
Weitere Infos zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz gibt es hier.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) stellt seinen Verbandsbericht für das vergangene Jagdjahr vor. Er enthält sieben ausführliche Schwerpunktthemen, etwa invasive Arten, Waffenrecht oder Forst-Jagd-Konflikt. Zudem enthalten: die wichtigsten Meilensteine im Überblick sowie Daten und Fakten. Der Verbandsbericht präsentiert sich in neuem Design, angelehnt an die gerade gestartete DJV-Kampagne „Grüner wird’s nicht“. Neben einer 42-seitigen Printversion im Format DIN A4 erscheint der Bericht als PDF mit klickbaren Links sowie auf einer interaktiven multimedialen Internetseite, optimiert für mobile Endgeräte. Unter jagdverband.de/verbandsbericht_2023_24/ gibt es ansprechende Animationen, Grafiken und Schaltflächen. Direktlinks führen zu Pressemitteilungen, Internetseiten oder Videos.
Leser finden im Verbandsbericht weiterhin eine Übersicht über das DJV-Präsidium sowie über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DJV-Geschäftsstelle. Ebenfalls enthalten sind Kontaktinformationen der einzelnen Landesjagdverbände. Einzelexemplare der gedruckten Ausgabe können ab sofort kostenfrei im DJV-Shop per E-Mail oder telefonisch bestellt werden. Ab drei Stück fallen Paket-Versandkosten an, die vom Besteller zu tragen sind.
Kontakt:
DJV-Service GmbH
Friesdorfer Straße 194a
53175 Bonn
Telefon: (0228) 38 72 90-0
Fax: (0228) 38 72 90-25
info@djv-service.de
Seitennummerierung
- Vorherige Seite
- Seite 8
- Nächste Seite