Als würden sich Halbgeschwister paaren: Inzucht beim größten heimischen Landsäuger nimmt massiv zu. Siedlungen und Verkehrswege erschweren die Partnersuche, Folgen sind genetische Verarmung und Missbildungen. Lösungsansätze liefern soll nun das 2. Zukunftsforum Rotwild am 7. Mai in Neumünster.

Verkürzte Unterkiefer, fehlende Augen oder schwere Verformungen des Körpers: Beim Rothirsch in Deutschland gibt es immer mehr sichtbare Auswirkungen von Inzucht. Die ermittelten genetischen Werte sind in vielen Populationen dieser Art bundesweit so hoch, als würden sich Halbgeschwister paaren – nach menschlichen Maßstäben illegal. Hauptursache ist die Lebensraumzerschneidung durch Siedlungen oder Verkehrswege – Barrieren, die Tiere auf Partnersuche nur schwer überwinden können. Auf dem 2. Zukunftsforum Rotwild des Landesjagdverbands Schleswig-Holstein (LJV SH) diskutieren Expertinnen und Experten am 7. Mai 2025 in Neumünster über Lösungen. Kooperationspartner ist der Deutsche Jagdverband (DJV). Die Verbände fordern mindestens 100 Querungshilfen über Verkehrswege bis 2030 und störungsfreie Wanderkorridore. Vom besseren Schutz des größten deutschen Landsäugetiers profitieren viele weitere Arten.

Hohe Inzuchtwerte deutschlandweit und in Europa

In den beiden zurückliegenden Jahren hat es immer mehr dokumentierte Fälle von schweren Missbildungen bei Tieren der Art Rothirsch gegeben. Mittlerweile sind Fälle von sichtbarer Inzuchtdepression aus ganz Deutschland bekannt – von Bayern bis Schleswig-Holstein und von Baden-Württemberg bis Mecklenburg-Vorpommern. Eine vom DJV unterstützte genetische Studie an der Universität Göttingen bestätigt die alarmierende Entwicklung: Dr. Katharina Westekemper fand heraus, dass nahezu alle deutschen Rotwildpopulationen hohe Inzuchtwerte aufweisen und weitgehend voneinander isoliert sind. Das früher als lokal eingestufte Problem betrifft tatsächlich das gesamte Bundesgebiet und zunehmend auch Mitteleuropa.

Folgen für Tiere und Population drastisch

Die Folgen genetischer Verarmung sind schwerwiegend: Einzelne Tiere leiden an Missbildungen, die gesamte Population wird anfälliger für Krankheiten und die Fruchtbarkeit sinkt. Langfristig ist das Überleben des Rotwildes in Gefahr. Experten aus Wissenschaft, Jagd und Naturschutz stellen auf dem 2. Zukunftsforum Rotwild aktuelle Forschungsergebnisse vor und diskutieren Lösungsansätze für mehr genetischen Austausch sowie weniger Forst-Jagd-Konflikte.

Kernforderungen für schnelle Hilfe

LJV SH und DJV haben drei Kernforderungen, um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen: 

  1. Bis 2030 müssen mindestens 100 Querungshilfen über Verkehrswege hinweg gebaut werden. Das bestehende Bundesprogramm Wiedervernetzung muss konsequent und zügig umgesetzt werden. Denkbar wäre auch eine Förderung über das Sondervermögen Infrastruktur. Funktionierende Querungshilfen sind für Wildtiere der Passierschein in die Zukunft.  
  2. Wanderkorridore für den Rothirsch müssen erhalten oder wiederhergestellt werden. Dabei müssen Klima- und Artenschutz gemeinsam gedacht werden – auf allen Planungsebenen: Solarparks dürfen zum Beispiel unter keinen Umständen auf Wanderkorridoren entstehen. 
  3. Rotwild muss sich Lebensräume und Wanderkorridore eigenständig erschließen dürfen. Das ist wichtig für den genetischen Austausch und damit für das Überleben der Art. Als Planungsinstrument muss die Wildökologische Raumplanung eingesetzt werden. 

Weitere Forderungen für eine sichere Zukunft des Rotwilds: jagdverband.de/djv-position-zur-zukunft-vom-rotwild


Veranstaltung im Livestream verfolgen und Fragen stellen

Der DJV überträgt die Veranstaltung live im Internet: landesjagdverband.we-bcast.de/


 

Mehr Bioenergie aus Mais – mehr Umweltschutz? Ganz so leicht ist es leider nicht: Monokulturen gefährden die Artenvielfalt. Doch es gibt eine Alternative.

Landauf, landab wird in diesen Tagen der Mais gedrillt. Im vergangenen Jahr wurden deutschlandweit 2,5 Millionen Hektar Mais und damit etwas mehr als in den vorausgegangenen Jahren angebaut. Etwa eine Million Hektar davon dienen der Produktion von Bioenergie, die neben Wind- und Wasserkraft, Geothermie und Solarenergie zu den fünf erneuerbaren Energien gehört. Mais ist zwar die wirtschaftlichste Kultur für die Produktion von Biogas, seine Monokulturen sind allerdings extrem artenarm. Die Deutsche Wildtier Stiftung und der Deutsche Jagdverband fordern daher von CDU/CSU und SPD, dass der sogenannte Maisdeckel bleibt – entgegen den Andeutungen im Koalitionsvertrag. Der Deckel begrenzt den Einsatz von Mais zur Biogasproduktion auf derzeit 30 Prozent. Die beiden Organisationen fordern zudem die Förderung alternativer Pflanzensubstrate für die Biogasgewinnung, wie zum Beispiel den Aufwuchs von mehrjährigen Wildpflanzenkulturen.

Klimaschutz und Artenschutz müssen Hand in Hand gehen

„Bioenergie ist eine wichtige Säule der Energiewende“, sagt Dr. Andreas Kinser, Leiter Natur- und Artenschutz bei der Deutschen Wildtier Stiftung. „Gleichzeitig darf die Produktion von Pflanzenbiomasse nicht den Verlust der Artenvielfalt in den landwirtschaftlichen Lebensräumen beschleunigen“, so Kinser weiter. „Wir dürfen Klimaschutz und Artenschutz nicht gegeneinander ausspielen. Beides geht auch Hand in Hand, etwa durch Biogas aus Wildpflanzen“, sagte DJV-Vizepräsident Dr. Carsten Scholz.

Blühflächen: Kinderstube, Nahrungsquelle, Bodenschutz

Mehrjährige Wildpflanzenkulturen bieten in den sonst blütenarmen Frühjahrsmonaten die erste Nahrungsquelle für früh schwärmende Wildbienen und andere Insekten. Feldhasen und Bodenbrüter nutzen mehrjährige Blühflächen als Kinderstube, Nahrungsquelle und Versteck. Während der Mais und selbst einjährige Blühflächen gerade erst aufkeimen und mit Frühjahrstrockenheit zu kämpfen haben, nutzen mehrjährige Wildpflanzenbestände die Winterfeuchte im durch den Aufwuchs gut vor Austrocknung geschützten Boden.

Vielfalt statt Monokultur: Projekt "Bunte Biomasse"

Die Deutsche Wildtier Stiftung und der Deutsche Jagdverband e. V. haben von 2019 bis 2024 gemeinsam mit der Veolia Stiftung das Projekt „Bunte Biomasse“ umgesetzt. Deutschlandweit wurden darin 550 Hektar mehrjährige Wildpflanzenmischungen zur Biomasseproduktion angelegt. Auf den Projektflächen wurden Spitzenerträge von über 45 Tonnen Frischmasse pro Hektar geerntet. Mittlerweile wird der Anbau von Wildpflanzenkulturen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen gefördert. Der Einsatz von Bunter Biomasse ist also ein Erfolgskonzept, das Energiewende und Biodiversitätsschutz gleichermaßen unterstützt – und auch künftig Teil einer verantwortungsvollen Energie-, Umwelt- und Agrarpolitik sein sollte.

Verbände der Bauern, Jäger und Landkreise fordern praxistaugliche Regelungen.

Zum diesjährigen „Tag des Wolfes“ am 30. April fordern der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Jagdverband und der Deutsche Landkreistag die Bundesregierung auf, die dringend notwendige Wende in der Wolfspolitik einzuleiten. In einer gemeinsamen Pressekonferenz appellierten die Vertreter der Verbände an die politischen Verantwortlichen, jetzt und unmittelbar im Vorfeld der Umsetzung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag die bereits bestehenden Spielräume für eine Regulierung des Wolfes zu nutzen und ein wirksames Wolfsmanagement auf den Weg zu bringen.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, stellt klar: „Der Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der FFH-Richtlinie muss jetzt schnellstmöglich verabschiedet und national umgesetzt werden. Der Wolf ist längst nicht mehr gefährdet, aber ein enormes Problem. Die Weidetierhaltung darf nicht weiter der ungebremsten Ausbreitung des Wolfes geopfert werden. Die Bundesregierung muss jetzt in einem Sofort-Programm Wolf die Änderung des Naturschutz- und des Jagdrechts auf den Weg bringen. Die künftige Strategie müsse sein: Wolfsbestand reduzieren statt Probleme ignorieren.“

Helmut Dammann-Tamke, Präsident des Deutschen Jagdverbandes, unterstreicht: „Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist überfällig. Nur so kann ein regional angepasstes Bestandsmanagement umgesetzt werden. Die Entnahme schadensstiftender Wölfe muss rechtlich abgesichert und schnell erfolgen können. Gleichzeitig muss Deutschland der Herabstufung des Schutzstatus auf EU-Ebene endlich zustimmen.“

Aus Sicht der Kommunen mahnt Dr. Kay Ruge, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages: „Wir brauchen einen ideologiefreien Blick auf die Situation. Es geht nicht um Symbolpolitik, sondern um konkrete Lösungen für die Menschen im ländlichen Raum. Die Regulierung der Wolfspopulation muss endlich Realität werden.“

Jens Schreinicke, Tierhalter und Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Potsdam-Mittelmark, macht deutlich: „Viele der Warnungen der Weidetierhalter haben sich leider bestätigt. Jetzt ist es Zeit, klare Konsequenzen zu ziehen. Herdenschutz ist nicht überall umsetzbar. Die Arbeit auf der Weide muss wieder möglich sein – das erfordert einen gesellschaftlich akzeptierten Wolfsbestand.“

Rekordwert gehalten: 19 Tiere pro Quadratkilometer leben 2024 bundesweit im Offenland, im Nordwesten sogar 28. DJV fordert bessere Regelungen für Blühflächen – damit Rebhuhn, Feldhase und Insekten profitieren.

In Deutschland gibt es durchschnittlich 19 Hasen pro Quadratkilometer Offenland, also auf Feldern und Wiesen. Gezählt haben Jägerinnen und Jäger im Frühjahr 2024 in rund 400 Referenzgebieten. Im Vergleich zu 2023 ist der Wert gleichgeblieben – und damit erneut der höchste seit Beginn des Monitorings vor mehr als zwei Jahrzehnten. Die meisten Feldhasen leben im Nordwestdeutschen Tiefland mit 28 Tieren pro Quadratkilometern. Diese vorläufigen Daten aus dem Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.

Spitzenwerte in Hessen und Rheinland-Pfalz

Besonders viele Feldhasen haben Jägerinnen und Jäger in einzelnen Referenzgebieten in Hessen und Rheinland-Pfalz gezählt. Dort waren es im Frühjahr 2024 jeweils 241 Tiere pro Quadratkilometer. In diesen Gebieten wird intensive Niederwildhege betrieben – mit intensiver Raubwildbejagung und lebensraumverbessernden Maßnahmen. Davon profitieren viele Arten des Offenlands wie Feldhase, Rebhuhn und Feldlerche.

Weniger Zuwachs als im Vorjahr

Regelmäßige Zählungen finden im Frühjahr und Herbst statt. Daraus ermitteln Wissenschaftler dann die sogenannte Nettozuwachsrate für den Feldhasen. 2024 lag der Wert bei 8 Prozent – die Bestände haben sich also positiv entwickelt. Allerdings liegt der Wert 7 Prozentpunkte unter dem des Jahres zuvor. In fünf von sechs Großlandschaften Deutschlands war die Nettozuwachsrate positiv, im Alpenvorland allerdings negativ. Ausschlaggebend für diese Entwicklungen könnte das Wetter gewesen sein: Insbesondere im Süden prägten Starkregen und Hochwasser die Monate Mai und Juni. Auch bundesweit war das Jahr 2024 vergleichsweise nass. Gerade in den ersten beiden Lebenswochen ist Nässe gefährlich für den Nachwuchs des ursprünglichen Steppenbewohners. 

Artenvielfalt im Offenland besser fördern

Arten wie Feldlerche, Feldhase und zahlreiche Insekten sind angewiesen auf strukturreiches Offenland mit Brachen und Blühstreifen. Freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation müssen laut DJV unbürokratisch, naturschutzfachlich hochwertig und wirtschaftlich interessant für Landwirte sein. Die derzeit vorliegenden Vorschläge aus der Bundespolitik für die sogenannten Öko-Regelungen sind indes mangelhaft, da wichtige Kriterien für die Förderung der Artenvielfalt im Offenland fehlen und die Vorgaben unnötig kompliziert sowie praxisfremd sind.

Lage und Größe von Blühflächen entscheidend

Lage und Größe von Brachen und Blühflächen sind entscheidend für die Artenvielfalt. Sie sollten im Offenland gleichmäßig verteilt sein, möglichst vollständig umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Waldränder sind für Blühstreifen schlecht geeignet: Das Mikroklima ist für Insekten schlecht und der Fraßdruck auf Bodenbrüter durch Beutegreifer aus dem Wald ist hoch. Ungünstig sind zudem störungsreiche Wege. Der DJV empfiehlt eine Mindestbreite für Blühflächen von 20 Metern.

Wie können Jäger bei der Bekämpfung der Asiatischen Hornisse mithelfen? Worauf muss besonders geachtet werden? Dr. Sebastian Spiewok vom Deutschen Imkerbund erklärt im DJV-Interview, wie man die invasive Art erkennt und was sie so problematisch macht.

Im vergangenen Jahr hat die Asiatische Hornisse es in die Schlagzeilen geschafft. 

Was macht diese Art so besonders? Die Asiatische Hornisse Vespa velutina ist eine invasive Art, die 2014 das erste Mal in Deutschland entdeckt wurde. Seither breitet sie sich in Deutschland aus. Sie greift Bienenvölker an, frisst jede Menge andere Insekten, kann Schäden im Obst- und Weinbau verursachen und stellt eine Gefahr durch mögliche Stiche dar. Während die heimische Hornisse unter Artenschutz steht, muss die Asiatische Hornisse als invasive Art in Deutschland gemanagt werden – auch wenn die Umweltschutzbehörden den Versuch der Ausrottung inzwischen aufgegeben haben. 

Was können die Jägerinnen und Jäger hierzu beitragen? 

Wenn man eine Asiatische Hornisse oder gar ein Nest entdeckt hat, sollte man dies bei der zuständigen Behörde melden. Die sogenannten Primärnester baut Vespa velutina in der Regel an geschützten Orten. Sie könnten sich beispielsweise unter Hochsitzen oder Dachvorsprüngen von Waldhütten oder in Schuppen und Büschen befinden. Später im Jahr ziehen die meisten Völker um und bauen ein neues Nest hoch oben in den Bäumen. Dort sind sie meist schwer zu entdecken und fallen leider oft erst nach dem Laubfall auf. 

Woran erkennt man die Asiatische Hornisse? 

Bis auf einen orangefarbenen Abschnitt am Hinterleib und ihre gelben Beine – diese sind ihr Markenzeichen – ist die Asiatische Hornisse schwarz. Dagegen leuchtet der Hinterleib der heimischen Hornisse gelb. Das Nest der Asiatischen Hornisse ist meist tropfenförmig oder oval und das kleine Flugloch befindet sich an der Seite. Die heimische Hornisse ist dagegen eine Höhlenbrüterin. Ihr Nest ist meist schlauchförmig und hat eine größere Öffnung am unteren Ende.

Info

Bitte entfernen Sie ein Nest nie selbstständig. Größere Nester können mehrere Tausend Individuen enthalten. Es gab 2024 mehrere Fälle von Kreislaufversagen nach Stichen durch die Asiatische Hornisse. Die Meldestellen der einzelnen Bundesländer für Sichtungen der Asiatischen Hornisse finden Sie hier.

 

Wolf ins Jagdrecht und Waffenrecht entrümpeln: Zwei wichtige Anliegen der Jäger haben CDU/CSU und SPD aufgenommen. Jetzt müssen Worten schnell Taten folgen.

Der gestern vorgestellte Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthält nach Ansicht des Deutschen Jagdverbandes (DJV) wichtige Aussagen zu Jagd, Naturschutz und Waffenrecht. Insbesondere begrüßt der DJV, dass zwei zentrale Forderungen der Jägerschaft aufgegriffen werden. Der Schutzstatus des Wolfs soll unverzüglich herabgestuft werden, und er soll ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Zudem soll das Waffenrecht gemeinsam mit allen Betroffenen bis 2026 überarbeitet werden – es soll praxisorientierter und anwenderfreundlicher werden.

„Die Themen Wolf und Waffen müssen jetzt schnell angegangen werden. Besonders der Wolf steht in vielen ländlichen Regionen symbolhaft für das Nichthandeln von Politik“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Das Bürokratiemonster Sicherheitspaket habe zudem die Waffenbehörden in Deutschland praktisch arbeitsunfähig gemacht – ohne ein Quäntchen Sicherheitsgewinn. Überdies fehle für den Kampf gegen illegalen Waffenbesitz deshalb Personal.

Laut Koalitionsvertrag soll das Bundesjagdgesetz punktuell erneuert werden. Der DJV fordert für diesen Fall, dass invasive Arten wie Waschbär, Marderhund oder Nutria ebenso in den Katalog der jagdbaren Arten aufgenommen werden wie die konfliktträchtigen Arten Goldschakal und Biber.

Der Koalitionsvertrag enthält weitere Themenfelder wie Naturschutz, Waldwirtschaft oder Gemeinsame Agrarpolitik, die Spielraum bieten für unterschiedliche Interpretation. Hier braucht es dringend eine Präzisierung – der DJV wird sich im Sinne von Wild, Jagd und Natur entschieden in den Diskurs einbringen und mögliche Gesetzgebungsverfahren mitgestalten. Dabei begrüßt der DJV, dass für das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz ein kooperativen Ansatz bevorzugt wird, der auf Freiwilligkeit, Anreize und Honorierung setzt.

Diesen April ist das Risiko für Feuer bereits hoch. Der Deutsche Jagdverband gibt fünf Tipps für einen unbeschwerten Aufenthalt im Wald.

In weiten Teilen Deutschlands ist es ungewöhnlich trocken, die Waldbrandgefahr klettert bereits jetzt auf Stufe 3 von 5 – lokal sogar auf Stufe 4. Der Deutsche Jagdverband (DJV) ruft zu besonderer Vorsicht im Wald auf. Vor einem Ausflug in die Natur lohnt sich ein Blick auf den Waldbrandgefahrenindex (WBI) des Deutschen Wetterdienstes. Je nach Gefahrenstufe gibt es verschiedene Einschränkungen. Heißer Katalysator, Funkenflug oder Zigarette können schnell einen Brand verursachen – nicht aber Glasscherben. Warum diese trotzdem nichts im Wald zu suchen haben, erläutert der DJV und gibt Tipps für den wildtierfreundlichen Waldausflug.

Bewusst Gefahrenquellen vermeiden

Waldbrände beginnen als kleines Feuer, ausgelöst zum Beispiel durch einen weggeworfenen Zigarettenstummel. Vom 1. März bis zum 31. Oktober besteht deshalb deutschlandweites Rauchverbot in Wäldern. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen gilt dies sogar ganzjährig. Auch Grill- und Lagerfeuer sowie heiße Katalysatoren können bei Trockenheit rasch einen Brand verursachen. Fahrlässigkeit ist – neben Brandstiftung – eine der häufigsten Ursachen für Waldbrände.

Keinen Müll im Wald hinterlassen

Ob Glasscherben, Folie oder Dosenmüll: Auch wenn zurückgelassene Gegenstände im Wald keinen Brand auslösen, sie können Wildtiere schwer verletzen. Während scharfkantige Glasscherben schlecht heilende Schnittwunden verursachen, droht bei einem verschluckten Deckel ein Darmverschluss. In Drähten und Schnüren können sich Wildtiere schnell verheddern. Wenn Vögel diese in ihr Nest verbauen, fließt außerdem das Wasser nicht mehr richtig ab: Den Küken droht der Tod. Deshalb: Verpackungsmüll mitnehmen – auch von anderen Waldbesuchern.

Waldbrand entdeckt? Ruhe bewahren!

Wenn der Wald bereits brennt, geht die eigene Sicherheit vor. Es gilt, Ruhe zu bewahren. Im Falle eines Brandes ist die Feuerwehr (Tel. 112), die nächste Polizeidienststelle (Tel. 110) oder Forstdienststelle zu verständigen. Wichtig: Am Telefon unbedingt sofort mitteilen, wo und wie es brennt. Über das Smartphone lässt sich der genaue Standort bestimmen.

Behörden nach der Waffengesetzänderung nach wie vor überlastet. DJV fordert Behörden auf, Jagdscheine unverzüglich zu erteilen. Munition für Langwaffen darf nur mit gültigem Jagdschein besessen werden.

Zum Beginn des Jagdjahres am 1. April 2025 haben viele Jäger noch keinen neuen Jagdschein erhalten, obwohl sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen und den Antrag rechtzeitig gestellt haben. Darauf lassen die zahlreichen Anfragen der vergangenen Tage beim Deutschen Jagdverband (DJV) schließen. Hintergrund ist die Änderung des Waffengesetzes im Oktober 2024, die eine erweiterte Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit vorsieht ohne Übergangsfrist. Die Behörden konnten sich nicht angemessen vorbereiten, deutlich mehr Behörden müssen abgefragt werden oftmals nicht automatisiert. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert die Behörden auf, die Jagdscheine unverzüglich zu erteilen, sofern es nicht Hinweise auf fehlende Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung gibt. Der Verband weist darauf hin, dass ein bereits erteilter Jagdschein zurückgenommen werden kann, wenn sich herausstellt, dass der Jagdschein nicht hätte erteilt werden dürfen.

Das Fehlen eines gültigen Jagdscheins kann gravierende Folgen haben:

  • Die Befugnis zum Besitz von Langwaffenmunition wird bei Jägern nicht durch die Waffenbesitzkarte vermittelt, sondern ausschließlich durch den Jagdschein. Daher dürfen Jäger, wenn sie vorübergehend keinen Jagdschein haben, auch keine Langwaffenmunition besitzen. Sie müssen diese z.B. vernichten lassen oder einem Berechtigten überlassen. Sofern dies ein anderer Jäger ist, muss dieser nicht selbst eine Langwaffe des entsprechenden Kalibers besitzen - weil der Jagdschein auch zum Besitz anderer Langwaffenmunition befugt.
  • Das Bundesjagdgesetz schreibt vor, dass ein Pächter im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein muss. Zwar erlischt der Pachtvertrag nicht automatisch, aber der Pächter muss (je nach Landesregelung) nachweisen, dass er alle Voraussetzungen der Jagdscheinerteilung erfüllt hat.
  • Wenn es im Revier keine anderen Jagdausübungsberechtigten oder Jagdaufseher gibt, können wichtige Pflichten wie die Nachsuche nach Unfallwild nicht ordnungsgemäß ausgeübt werden. Möglicherweise muss der Unteren Jagdbehörde ein anderer Jäger benannt werden, der die Befugnisse vorübergehend ausübt. Hierzu gibt es unterschiedliche Landesregelungen.

Auch Ausländerjagdscheine werden derzeit in manchen Bundesländern nicht erteilt, da sich die Behörden darauf berufen, dass sie die vorgeschriebene Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nicht durchführen könnten.

Der DJV hat bereits vergangenen Herbst vor dem absehbaren Chaos gewarnt. Schon bei der Einführung der verpflichtenden Abfrage bei den Verfassungsschutzämtern im Jahr 2020 hatte es entsprechende Schwierigkeiten gegeben. Der Verwaltungsaufwand für die Behörden ist bei den letzten Änderungen des Waffenrechts massiv angestiegen. Die Regelungen sind sowohl für die Verwaltung als auch für den Bürger und die Gerichte deutlich unübersichtlicher und weniger praktikabel geworden. Statt immer mehr Kapazitäten in die Verwaltung des legalen Waffenbesitzes zu stecken, sollten sich die Sicherheitsbehörden laut DJV auf den illegalen Waffenbesitz konzentrieren, das eigentliche Sicherheitsproblem.

Aktuelle Monitoringdaten: Über zwei Drittel der Jagdreviere melden Vorkommen. Im Nordosten und in der Mitte Deutschlands sind es über 90 Prozent. Seltene Amphibien stehen jetzt auf dem Speiseplan. DJV fordert staatliche Förderung der Fangjagd.

Der Waschbär breitet sich weiter aus in Deutschland. Für das Jahr 2023 haben 69 Prozent der Jagdreviere ein Vorkommen gemeldet – das sind fast drei Viertel mehr als 2011. Zu diesen Ergebnissen kommt jetzt der Deutsche Jagdverband (DJV) nach Auswertungen der Flächendeckenden Erfassung 2023. Insgesamt haben die Landesjagdverbände hierfür Daten aus 24.084 Revieren zur Verfügung gestellt – das entspricht 38 Prozent der forst- und landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands. Damit ist das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) das umfangreichste Monitoringprogramm der Jägerschaft für den Waschbären und andere Säugetiere. Für das Management der invasiven gebietsfremden Art ist insbesondere die Jagd wichtig. Der DJV fordert deshalb von der Politik ein klares Bekenntnis  auch zur Fangjagd. 

Epizentrum im Nordosten und in der Mitte 

Verbreitungsschwerpunkte hat der Waschbär im Nordosten und in der Mitte Deutschlands: In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben 2023 über 90 Prozent der teilnehmenden Reviere sein Vorkommen gemeldet, zeigen die ausgewerteten WILD-Daten. Der Kleinbär breitet sich weiter nach Südwesten aus. Lücken gibt es in der nordwestlichen Grenze Deutschlands und im Süden. Besonders dynamisch ist die Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg. Dort hat sich die Zahl der teilnehmenden Reviere mit Waschbärvorkommen laut Flächendeckender Erfassung in den Jahren 2011 bis 2023 von 14 auf 51 Prozent erhöht  also nahezu vervierfacht.

Jagdstatistik: Waschbär überholt Rotfuchs

In den Bundesländern mit dem höchsten gemeldeten Vorkommen hat der Waschbär inzwischen den heimischen Rotfuchs in der Jagdstatistik hinter sich gelassen. Entsprechend ist auch die Zahl von Waschbären in der bundesweiten Jagdstatistik von 2011 bis 2023 um das 3-fache auf 203.306 gestiegen. 

Besonders wichtig für die Eindämmung der invasiven Art aus Nordamerika ist die Fangjagd, belegen die WILD-Daten: Jägerinnen und Jäger erlegten 40 Prozent der Waschbären mit Fallen. Verbote der Fangjagd wie in Berlin sind deshalb kontraproduktiv für den Artenschutz. Der DJV fordert stattdessen die staatliche Förderung der Fangjagd durch Jäger, etwa für Lebendfallen zum Management von gebietsfremden invasiven Arten wie Waschbär oder Nutria.

Invasive gebietsfremde Arten bedrohen weltweit biologische Vielfalt

Neuste wissenschaftliche Erkenntnisse der Goethe-Universität Frankfurt zeigen, dass der Waschbär sich während der anstehenden Paarungszeit von Amphibien auf Kröten, Frösche oder Molche spezialisiert. Das kann bis zu deren lokalem Aussterben führen. Bereits 2023 hat der Weltbiodiversitätsrat IPBES darauf hingewiesen, dass invasive gebietsfremde Arten wie der Waschbär weltweit die biologische Vielfalt bedrohen. Die globalen Kosten für die negativen Auswirkungen sowie die Prävention und das Management invasiver gebietsfremder Arten beliefen sich demnach allein im Jahr 2019 auf über 423 Milliarden US-Dollar. Alle 10 Jahre vervierfachen sich diese Kosten.

 

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